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Schlussfolgerungen des EU-Rates über die Beziehungen zur Schweiz vom 8. Dezember 08

Der EU-Rat verabschiedete am 8. Dezember 2008 „Schlussfolgerungen zu den Beziehungen mit den EFTA-Staaten“.1) Der Rat kritisiert in diesem Zusammenhang, dass die Schweiz im Bereiche der Bilateralen Verträge den jeweiligen Besitzstand nicht vollständig übernehme. Er erwartet also, die Schweiz in diesem Bereich die Rechtsentwicklung der EU nachvollziehe. Eine solche Praxis des automatischen Nachvollzugs von ausländischen Rechtsentwicklungen ist bei traditionellen, internationalen Verträgen jedoch nicht üblich.

Die Redaktion

In den Schlussfolgerungen wird festgehalten, dass die Schweiz einer der wichtigsten Handelspartner der EU ist. Die Schweiz sei zudem ein wichtiger Partner der EU im Bereich der GASP; „als solcher leistet sie regelmäßig und in beträchtlichem Umfang Beiträge zu ESVP-Operationen und -Missionen. Derzeit ist sie an der zivilen Mission EULEX Kosovo, der EU-Polizeimission in Bosnien und - als beitragender Drittstaat - an der Operation Althea in Bosnien beteiligt. Der Rat begrüßt diese wichtige Zusammenarbeit.“

Der Rat begrüßt ferner das Abkommen über die Freizügigkeit, das die Mobilität zwischen der EU und der Schweiz erleichtert und gefördert hat. „Der Rat stellt jedoch fest, dass die Schweiz den gemeinschaftlichen Besitzstand in diesem Bereich nicht vollständig übernommen hat, ein Umstand, der das ordnungsgemäße Funktionieren dieses Abkommens zu Lasten der EU-Bürger und -Unternehmen gefährdet, insbesondere, was die Bestimmungen über die Entsendung von Arbeitnehmern und die Regeln betrifft, wonach die grenzüberschreitende Bereitstellung von Dienstleistungen im Voraus angemeldet werden muss.“

Der Rat bekräftigt, dass sich das Abkommen über den Freihandel und über Wettbewerbsregeln von 1972 im Laufe der Jahre als nützliches Instrument zur Förderung der wirtschaftlichen Integration beider Seiten erwiesen hat. „Vor diesem Hintergrund sieht er mit großer Sorge, dass die Schweiz auf ihre Unternehmen bestimmte kantonale Steuerregelungen anwendet, die aus Sicht der EU staatliche Beihilfen darstellen, welche mit dem Abkommen unvereinbar sind. Der Rat appelliert an die Schweiz, diese steuerlichen Anreize abzuschaffen und ferner mit Bedacht dafür zu sorgen, dass keine internen Maßnahmen - etwa im Rahmen bestimmter Aspekte der neuen Schweizer Regionalpolitik - ergriffen werden, die mit dem Abkommen unvereinbar wären und den Wettbewerb zwischen der Schweiz und den angrenzenden EU-Regionen verzerren könnten.“

Der Rat zeigt sich besorgt, dass angesichts der Tatsache, dass der rechtliche Rahmen des EWR bezüglich der Schweiz nicht gilt, die Anwendung der zwischen der EU und der Schweiz geschlossenen Abkommen uneinheitlich erfolge „und ruft die Schweiz zur uneingeschränkten Umsetzung dieser Abkommen auf. Der Rat wird bei der Bewertung des Interessenausgleichs beim Abschluss zusätzlicher Abkommen bedenken, dass parallele Fortschritte in allen Bereichen der Zusammenarbeit notwendig sind, auch in den Bereichen, die – wie vorstehend dargelegt –EU-Bürgern und -Unternehmen Schwierigkeiten bereiten.“

Der Rat „sieht der Vertiefung seiner Partnerschaft mit der Schweiz in verschiedenen Bereichen erwartungsvoll entgegen, erinnert jedoch daran, dass die Teilnahme am Binnenmarkt eine einheitliche und gleichzeitige Anwendung und Auslegung des sich ständig weiter entwickelnden gemeinschaftlichen Besitzstands erfordert. Diese unerlässliche Voraussetzung für einen funktionierenden Binnenmarkt muss - wie es im EWR der Fall ist - in allen Abkommen, über die derzeit mit der Schweiz verhandelt wird (Zollsicherheit, Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes, freier Handel mit Agrarerzeugnissen, Gesundheitswesen und Verbraucherschutz) ihren Niederschlag finden. „

Der Rat „begrüßt die angekündigten Beratungen im Schweizer Parlament, in denen für ein Rahmenabkommen plädiert werden soll. Ein solches Abkommen sollte auch die Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands bei allen Abkommen sowie einen Mechanismus beinhalten, mit dem die regelmäßige Aktualisierung und einheitliche Auslegung dieser Abkommen gewährleistet wird.“

„Mit Blick auf finanzielle Fragen hebt der Rat ferner hervor, dass die derzeitige Finanzkrise deutlich die Notwendigkeit zeigt, bestehende Hemmnisse für den Austausch von Informationen zwischen den Aufsichtsbehörden der EU und denen der Schweiz auszuräumen.“

„In der Vergangenheit hat die schweizerische Bevölkerung ihrer Solidarität mit der EU Ausdruck verliehen, indem sie der Union einen Beitrag zugunsten der neuen Mitgliedstaaten hat zukommen lassen. Die EU ist der Überzeugung, dass eine solche Unterstützung die Beziehungen zwischen den beiden Seiten insgesamt bereichert und die gegenseitige Solidarität stärkt. Der Rat ist daher zuversichtlich, dass die Schweiz auch in Zukunft große Solidarität zeigen wird.“

Zu reden gab im Dezember 2008 die in diesem Text enthaltene Forderung der EU, dass nicht nur bilaterale Verträge, welche eine Klausel aufweisen, welche die jeweilige Anpassung an den neuesten Stand der EU-Rechts beinhalten (z.B. Flugverkehrsabkommen; Schengen; Personenfreizügigkeit), sondern dass alle bilateralen Verträge jeweils entsprechend weiterzuentwickeln seien, um eine einheitliche Anwendung zu garantieren. Die EU plädiert für ein Rahmenabkommen, um diese Forderung rechtlich zu verankern. Damit würde bei den bilateralen Verträgen der Rahmen traditioneller internationaler Verträge endgültig verlassen.

1) Der Entwurf dieser Schlussfolgerungen, der vom EU-Rat ohne Veränderungen akzeptiert wurde, findet man unter http://register.consilium.europa.eu/pdf/de/08/st16/st16651-re01.de08.pdf.


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