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 Grenzenlose Sicherheit: Das Europa der PolizeienIn der Einleitung legt die Redaktion dar, dass es eine wirkliche Verfassung der EU gibt, die unabhängig von den Verträgen und davon, ob diese angenommen oder verworfen werden, umgesetzt wird. Diese Verfassung ist in den Machtverhältnissen abgesichert und besteht im Durchsetzen des Binnenmarktes und seiner „Freiheiten“. Die freie Zirkulation von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Personen (Arbeit) sind die eigentlichen Grundrechte der EU. Sie werden von den EU-Institutionen ernst genommen. Entsprechend bleibt die Dienstleistungsrichtlinie Programm der EU. Ein Stück wirklicher Verfassung ist auch die militarisierte Aussenpolitik der EU mit dem Aufbau von „Kapazitäten“ für die militärische und zivile „Krisenbewältigung“ bis hin zu Kamfpeinsätzen von Kampfgruppen („battle groups“). Ebenso Wirklichkeit ist die wie auch immer benannte Rüstungsagentur, welche die Bildung von „Kapazitäten“ durch die Förderung neuer Technologien unterstützen und die nötige industrielle Basis besorgen soll. Unabhängig von der Ablehnung des Verfassungsentwurfs wurden die entsprechenden Aktivitäten fortgeführt.
Kontinuität herrscht auch in der Justiz und Innenpolitik. Trotz der Ablehnung des Verfassungsentwurfs, werden die im Entwurf festgeschriebenen Politiken fortgeführt. Kommission und Ministerrat arbeiten munter weiter an der schrittweisen Einführung eines „integrierten Grenzschutzsystems an den Aussengrenzen“ und versehen die restriktive Asyl- und Einwanderungspolitik mit Zähnen und Klauen. Die Europäische Grenzschutzagentur (Frontex) hat ihre Arbeit aufgenommen, gemeinsame Einsatzteams helfen vor den Kanarischen Inseln und vor Lampedusa den nationalen Grenzpolizeien, die „illegale Einwanderung“ afrikanischer Flüchtlinge abzuwehren. Die elektronischen Instrumente der Abschottung sind im Aufbau. Der Datenschutz wird eingeschränkt. Die EU ist auch in Sachen Polizei und hinsichtlich Militärpolitik erheblich mehr als eine supranationale Organisation. Die EU ist vielmehr ein – noch – unvollständiger Staat. Wie gering der Spielraum der einzelstaatlichen Instanzen teilweise ist, wurde am Beispiel des EU-Haftbefehls deutlich. Oder die Einführung biometrischer Pässe, die in einzelnen Staaten zu heftigen Kontroversen geführt hätte, auf EU Ebene jedoch durch eine einfache Verordnung durchgesetzt werden konnte.
Laut den Autoren weist der unvollständige Staat EU keineswegs ein "Demokratiedefizit" auf, das sich mit leichten Retuschen ausgleichen läßt. Seine Gesetzgebung ist exekutivlastig, und sie wird es auch bleiben, wenn der Rat demnächst beschließen sollte, seine Entscheidungen in der Dritten Säule mit qualifizierter Mehrheit zu fassen und das Europäische Parlament (EP) daran zu beteiligen. Dafür sorgen nicht nur die festgezurrten Acquis, die rechtlichen "Besitzstände" der Union, hinter die das EP nicht zurückfallen und die es faktisch nicht in Frage stellen darf. Dafür sorgt auch das Parlament selbst, das von den konservativen und sozialdemokratischen Staatsparteien der Mitgliedstaaten dominiert wird, deren Abgeordnete im "Ernstfall" – siehe die Richtlinie über die Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten – so abstimmen, wie man es ihnen zu Hause vorgibt. Unter dieser Voraussetzung dürfte eine stärkere Parlamentarisierung nur eine Beschleunigung der EU-Politik bewirken, nicht aber ihre grundsätzliche Neuorientierung und Demokratisierung. Was der EU fehlt, ist eine kritische Öffentlichkeit. Die aber ist bereits auf nationaler Ebene kaum vorhanden. Der Marktliberalismus, die Militarisierung und repressive Ausrichtung der EU nach innen und an ihren äußeren Grenzen - das waren die wesentlichen Einwände der GegnerInnen des Verfassungsvertrags. Aber die wirkliche Verfassung der EU setzt sich unerbittlich durch.
Nach dieser aufschlussreichen Einleitung werden die verschiedenen Tendenzen der EU analysiert, die Festung Europa dicht zu machen und die Kontrolle im Innern zu verschärfen. Norbert Pütter beschreibt, wie die EU in Fünfjahresplänen versucht, die Entwicklung zu einem gemeinsamen europäischen Raum von Strafverfolgung und Polizeiarbeit zu beschleunigen. Die verschiedenen Veränderung sind sehr unübersichtlich – trotzdem zeichnen sich die Umrisse einer EU-Sicherheitsarchitektur ab, die von ihm kurz und kenntnisreich nachgezeichnet wird. Zum Datenschutz bemerkt er, dass dieser minimal sei und weniger den Zweck habe, die Bürgerinnen und Bürger der Mitgliedstaaten zu schützen als vielmehr die Polizeien vor massenhaftem Datenmüll zu bewahren. Zu den Bereichen, wo das EU-Parlament mitreden kann bemerkt er, dass die Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten zeigte, dass sich die Kommission und der Ministerrat schnell mit dem Parlament einigten und dass eine stärker Beteiligung des EU-Parlaments nicht zwangsläufig zu bürgerrechtlich wünschenswerten Ergebnissen führt. „Dass das Europa der Inneren Sicherheit nicht noch schneller und repressiver kommt, ist nicht das Verdienst des Parlaments, sondern resultiert daraus, dass der Ministerrat so lange braucht, bis die in ihm versammelten Hardliner eine gemeinsame Linie finden“ (S. 20).
Tony Bunyan stellt das EU-Prinzip der Verfügbarkeit von Polizeidaten vor. Die EU will die „Hindernisse“ für den grenzüberschreitenden Austausch von Polizeidaten beseitigen. Damit werden gleichzeitig die Voraussetzungen des Datenschutzes beseitigt. Das Verfügbarkeitsprinzip beinhaltet, dass die Polizei jedes EU-Staates den Polizeien anderer EU-Staaten Informationen bedingungslos zu vermitteln hat. Der polizeiliche Datenaustausch im Rahmen der EU wird damit weitgehend denselben Bedingungen unterstellt, die im staatlichen Kontext gelten. Ziel ist, den Polizeien den unmittelbaren Zugriff auf die Datenbanken aller Mitgliedstaaten zu gewähren – ohne richterliche Genehmigung. Die Beschlüsse gingen hinter verschlossenen Türen durch, ohne dass in den Mitgliedstaaten eine parlamentarische oder öffentliche Debatte stattfand. Wenn Polizeibehörden sich online an Daten anderer Mitgliedstaaten bedienen können, werden die Datenschutzkontrollinstanzen der Mitgliedstaaten ausgetrickst. Daten über eine Person im Staat A zu einem bestimmten Zweck erhoben, können dann zu einem anderen Zweck an die Polizei des Staates B übermittel und dort weiter bearbeitet und ergänzt werden, um schliesslich bei der nächsten Gelegenheit an den Staat C zu gelangen. Ein allfälliges Recht auf Einsichtnahme der Daten, die über eine Bürgerin oder einen Bürger gespeichert werden, wird so ausgehebelt. Bunyan schreibt „Zunächst als Instrument der Terrorismusbekämpfung verkauft und dann hinter verschlossenen Türen abgeschotteter Gremien politisch auf den Weg gebracht, demonstriert das Prinzip der Verfügbarkeit erneut den undemokratischen Charakter des politischen Prozesses in der EU. Er ist ein Beispiel dafür, wie die EU-Regierungen den „Krieg gegen den Terror“ dazu nutzen, den heranwachsenden europäischen Staat mit weitreichenden Überwachungs- und Kontrollbefugnissen auszustatten.“ (S. 28).
Weitere Artikel: Heiner Busch: Der Traum von der restlosen Erfassung: Stand und Planung der EU-Informationssysteme; Mark Holzberger: Der rechtswidrige Austausch von Fluggastdaten der EU mit der USA; Ben Hayes: Eine kleine Debatte um „Europols Zukunft“; Mark Holzberger: Die Europäische Grenzschutzagentur „Frontex“. Ein informatives und lesenswertes Heft!
Institut für Bürgerrechte und öffentliche Sicherheit, Grenzenlose Sicherheit: Das Europa der Polizeien, Bürgerrechte und Polizei, Berlin, 2006, (Vertrieb: Verlag CILIP c/o FU Berlin, Malteserstrasse 74-100 D-12249 Berlin; vertrieb@cilip.de)
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