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Kurzinfos Juni 2013

Die vom Ständerat durchgewunkene „LEX USA“ verletzt Verfassungsgarantien

Ein Gutachten von Rainer Schweizer sieht in der von der „Lex USA“ vorgesehenen Ermächtigung der Banken zur Datenweitergabe eine Privatisierung der Amtshilfe. Die Folge ist, dass alle Verfahrensgarantien der Verfassung unterlaufen werden. Der Ständerat hat die Lex USA durchgewunken. Vorbehaltlos unterstützt wurde die verfassungwidrige Vorlage von den angeblichen Mitteparteien CVP, BDP und den Grünliberalen. Unterstützerinnen gabe es aber auch bei ein paar Sozialdemokraten.

Die Schweizer Anwälte monieren, dass die «Lex USA» grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletze. Ein Gutachten, das unabhängig von ihnen der St. Galler Staats- und Völkerrechtsprofessor Rainer Schweizer zusammen mit dem früheren Lehrbeauftragten der Universitäten Basel und St. Gallen und ehemaligen Kommandanten der Basler Kantonspolizei Markus Mohler sowie dem Zürcher Rechtsanwalt Alexander Glutz zuhanden der Wirtschaftskommission des Ständerats (WAK) erstellt hat, kommt zum identischen Schluss. Das Gesetz fällt total durch: «Die schweren Einschränkungen des rechtlichen Gehörs und der (offenbar gewünschte) Ausschluss des Rechtsweges an ein Gericht sind . . . verfassungs- und völkerrechtlich nicht haltbar.»

Die Gutachter sehen, wie aus der im jüngsten «Jusletter» veröffentlichten und etwas erweiterten Stellungnahme hervorgeht, in der Ermächtigung der Banken zur Weitergabe von Informationen über Mitarbeiter und Dritte (Rechtsanwälte, Treuhänder usw.) an die US-Behörden eine Privatisierung der staatlichen Amts- und Rechtshilfe.

Damit werden verschiedenste Staatsverträge und Bundesgesetze ausgehebelt: der Staatsvertrag mit den USA über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen (RVUS) und das dazugehörige Bundesgesetz, das Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA von 1996, das Steueramtshilfegesetz von 2012. Dies hat zur Folge, dass die Verfahrensgarantien unserer Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) unterlaufen werden. Und in der «Lex USA» sind keine Ersatzgarantien vorgesehen.

Was das Gutachten zwar nicht sagt, aber Professor Schweizer bestätigt, ist, dass den betroffenen Mitarbeitern und Dritten, sobald sie von einer beabsichtigten Weitergabe ihrer Daten in Kenntnis gesetzt werden, einzig die Möglichkeit bleibt, die Weitergabe mit einer superprovisorischen Massnahme beim zuständigen Richter (vorläufig?) zu blockieren. Bei der Weitergabe von Informationen durch die Banken ist insbesondere die Beachtung des rechtlichen Gehörs nicht geregelt. Das ist für betroffene Bankmitarbeiter und Dritte gravierend, wenn ihnen in den USA ein Strafverfahren etwa wegen Beihilfe zu «conspiracy» droht. Ebenso wird nicht berücksichtigt, dass niemand sich selbst belasten muss und gestützt auf den Persönlichkeitsschutz die Weitergabe von ihn betreffenden Daten untersagen kann. Auch das Recht zur Berichtigung oder Löschung unrichtiger Daten wird übergangen. Das Gesetz verstösst weiter gegen die in der Verfassung und der EMRK verankerten Verteidigungsrechte, gegen das zwingende Völkerrechtsverbot von rückwirkenden Strafen. Schliesslich ist durch das Fehlen jeglichen Rechtsschutzes die verfassungsrechtliche Rechtsweggarantie verletzt. NZZ, 12. Juni 2013, S. 9.



Widerstand sei zwecklos, sagt der EU-Kommissar

Automatischer Informationsaustausch gegen Marktzugang? EU-Kommissar Semeta erteilt einem solchen Gegengeschäft bei seiner Visite in Bern eine Absage.

Der Bundesrat spielt derzeit so etwas wie Parallelschach. Während aller Augen auf die Partie Schweiz- USA um die «Lex USA» gerichtet sind, wechselte die Finanzministerin am Montag kurz den Spieltisch, um sich für anderthalb Stunden der Partie Schweiz-EU zu widmen: Eveline Widmer-Schlumpf empfing den Steuerkommissar der EU, Algirdas Semeta. Thema: Steuerfragen, Informationsaustausch, Bankgeheimnis. «Über was spricht man heute sonst in der Schweiz?», fragte Widmer-Schlumpf nach dem Treffen lakonisch.

Semeta war nach Bern gekommen, um die nächsten Verhandlungen zwischen Bern und Brüssel «politisch zu lancieren», wie er sagte. Am 14. Mai haben die EU-Finanzminister ihm ein Verhandlungsmandat erteilt, um den Anwendungsbereich des Zinsbesteuerungsabkommens auszuweiten, etwa auf Lebensversicherungen. Die Schweiz hat schon 2009 signalisiert, dass sie zu diesen Diskussionen bereit ist. Inzwischen ist nun aber klar, dass die EU nicht nur über den Geltungsbereich des Abkommens, sondern auch über einen Übergang zum automatischen Informationsaustausch (AIA) sprechen will.

«Der automatische Informationsaustausch liegt auf dem Tisch», bekräftigte Semeta beim gemeinsamen Medienauftritt mit Widmer-Schlumpf. «Die Ära des Bankgeheimnisses ist zu Ende.» Sich dem internationalen Trend zu mehr Transparenz und zum Informationsaustausch zu widersetzen, sei «zwecklos», sagte der 51-jährige Litauer.

Zu diesem Schluss ist inzwischen auch der Bundesrat gekommen: Am Freitag entschied er, bei der Erarbeitung eines internationalen Standards für den AIA «aktiv» mitzuarbeiten, jedoch nicht isoliert mit der EU, sondern im Rahmen der OECD (NZZ 15. 6. 13).

Diese Position bekräftigte Widmer-Schlumpf nach ihrem Treffen mit Semeta, als sie sagte: Wenn die Schweiz auf den AIA einschwenke, «müssten alle relevanten Finanzplätze einbezogen werden». Zudem stelle die Schweiz zwei Bedingungen. Erstens müssten die Schweizer Banken in Zukunft in der EU «mindestens den gleichen Marktzugang haben wie heute». Dieser Marktzugang ist gefährdet durch die Finanzmarktregulierung Mifid II, die die EU vorbereitet (vgl. Artikel auf Seite 25). Zweitens erwarte die Schweiz eine rechtsstaatlich korrekte Regelung der Vergangenheit, das heisst: eine Regularisierung unversteuerter «Altgelder», zum Beispiel mittels einer Abgeltungssteuer.

Von solchen Gegengeschäften wollte Semeta nichts wissen. Der Marktzugang und die Steuerfrage seien «nicht verknüpft»; die EU-Mitgliedstaaten hätten ihm nur ein Mandat für die Zinsbesteuerung erteilt. Zudem habe es für die Schweiz einen Wert an sich, wenn sie vom Bankgeheimnis abrücke, sagte Semeta. Dadurch werde nämlich ihre «internationale Akzeptanz» steigen.

Immerhin versprach Semeta, die Schweizer Bedenken wegen des Marktzugangs seinem Kollegen, EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, darzulegen. Selbst dies ist aber nicht mehr als eine diplomatische Höflichkeit, denn Barnier kennt diese Bedenken der Schweizer natürlich längst.

Semeta betonte mehrmals, dass er «rasch» eine Einigung erwarte. Widmer-Schlumpf ihrerseits machte klar, dass in der Schweiz nun erst einmal der normale Prozess zu laufen beginnt: Zuerst erarbeitet ihr Departement zuhanden des Bundesrates den Entwurf eines Verhandlungsmandates, dann werden die Kantone und die aussenpolitischen Kommissionen konsultiert. Bis der Bundesrat das definitive Mandat verabschiede, werde es Herbst werden, prognostizierte Widmer-Schlumpf.

Im Rahmen des bundesrätlichen Parallelschachs, hat die Partie Schweiz - EU eben erst so richtig angefangen. NZZ, 18. Juni 2013, S. 9


Die Arbeitslosigkeit im Euro-Raum steigt und steigt

Der Anstieg der Arbeitslosigkeit im Euro-Raum nimmt angesichts der hartnäckigen Rezession kein Ende. Wie das EU-Statistikamt Eurostat am Freitag, 31. Mai 2013, mitteilte, ist die saisonbereinigte Arbeitslosenquote von 12,1% im März auf einen neuen Rekord von 12,2% im April gestiegen. Eine Spur weniger drastisch ist die Lage in der ganzen EU (EU-27), wo die Quote gegenüber dem Vormonat unverändert bei 11,0% blieb. Dieses tiefere Niveau erklärt sich daraus, dass eine Anzahl von Nicht-Euro-Staaten, darunter Dänemark, Grossbritannien, Schweden und mehrere osteuropäische Länder, unterdurchschnittliche Werte aufweisen. Insgesamt reichte das Spektrum der Arbeitslosenquoten der EU-Mitglieder im April von 4,9% in Österreich bis zu 26,8% in Spanien und 27,0% (Februar) in Griechenland (vgl. Tabelle). Während sich die Lage in den meisten «Krisenstaaten» weiter verschlechtert hat, ist die Quote in Irland seit April 2012 um über einen Prozentpunkt auf 13,5% gesunken.

Eurostat schätzt, dass in der EU-27 im April 26,6 Mio. Menschen arbeitslos waren, davon 19,4 Mio. im Euro-Raum. Gegenüber März entspricht dies einer Zunahme um 104 000 Personen insgesamt und 95 000 in der Euro-Zone.

Von 24,3% im März auf 24,4% im April zugelegt hat im Euro-Raum die Jugendarbeitslosigkeit. Zwar heisst dies nicht, dass fast jeder vierte Jugendliche arbeitslos ist: Die Arbeitslosenquote misst die Zahl der Arbeitslosen in Prozent der Erwerbspersonen (Erwerbstätige plus Arbeitslose), und in dieser Altersklasse (15 bis 24 Jahre) zählen viele Menschen als Schüler, Studenten usw. gar nicht zu den Erwerbspersonen. Doch unter den jungen Erwerbspersonen ist die Arbeitslosigkeit massiv. NZZ, Freitag, 1. Juni, 2013, S. 27.


Bundesrat zieht positive Schengen-Bilanz

Mit dem Beitritt zum Schengen-Raum hat sich die Schweiz grundsätzlich verpflichtet, das sich weiterentwickelnde EU-Recht in diesem Bereich kontinuierlich zu übernehmen. Die Anpassung an den Schengen-Acquis erfolgt nicht automatisch, aber dennoch viel dynamischer als bei den meisten bilateralen Abkommen. In Beantwortung eines Postulats von Nationalrat Hans Fehr (svp., Zürich) hat der Bundesrat einen 200-seitigen Bericht über die Auswirkungen der Weiterentwicklung des Schengen-Rechts erstellt. Untersucht wurden die Folgen für die Demokratie, den Föderalismus und die Staatskasse. Die Ergebnisse sind auch mit Blick auf die Diskussionen über ein umfassendes institutionelles Abkommen mit der EU von Interesse.

Die Kosten, die allein durch die Weiterentwicklung des Schengen-Rechts entstanden sind, werden auf jährlich wiederkehrende 13 Millionen Franken beziffert. Die eigentliche Kostenfalle ist allerdings das Schengen-Abkommen selbst. Budgetierte der Bundesrat ursprünglich 7 Millionen Franken pro Jahr, sind es heute bereits über 100 Millionen Franken. Die 13 Millionen Mehrkosten gehen zu 95 Prozent auf den Aussengrenzenfonds und auf die Grenzschutzagentur Frontex zurück. Den Nutzen dieser Instrumente und der Schengen-Mitgliedschaft überhaupt zu beziffern sei unmöglich, schreibt der Bundesrat.

Insgesamt hat die Schweiz seit dem Beitritt 144 Rechtsakte übernommen. 85 Prozent davon seien untergeordneter, technischer Natur, schreibt der Bundesrat. Bei den anderen 15 Prozent handelt es sich um Rechtsakte, die gemäss Bundesverfassung vom Parlament genehmigt werden müssen. Materiell wichtige Änderungen gab es beispielsweise bei den biometrischen Ausweisen, dem Visa-Kodex, der Rückführungsrichtlinie oder der Waffenrichtlinie.

Ob und inwieweit die Schweiz gegen ihren Willen Rechtsakte übernommen hat, ist schwer abzuschätzen. Wer im Einzelfall Nein sagt, riskiert das Ganze: Bei einer Nichtübernahme wären die EU und die Schweiz zunächst verpflichtet, pragmatische Lösungen zu suchen. Im äussersten Fall könnte die EU aber das Abkommen kündigen.

Tatsache ist, dass die Schweiz die Übernahme nie definitiv abgelehnt hat und dass es nur einmal zu einer Volksabstimmung kam: Das Referendum gegen die biometrischen Pässe wurde 2009 von einer hauchdünnen Mehrheit der Stimmberechtigten abgelehnt. Harte politische Auseinandersetzungen um bestimmte Schengen-Rechtsakte hat es in den letzten fünf Jahren selten gegeben. 2010 lehnte der Nationalrat zunächst eine Verkürzung der Ausschaffungshaft von 24 auf 18 Monate ab, schloss sich dann aber der Haltung des Ständerats an.

Die Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes hat laut Bericht weder auf die direkte Demokratie noch auf den Föderalismus nennenswerte Auswirkungen. Die verfassungsmässigen Rechte und Fristen blieben gewahrt, und die Stellung der Kantone sei bei Schengen-Themen die gleiche wie in der Aussenpolitik generell. Den Kantonen komme zugute, dass die Mitwirkungsmöglichkeiten beim Schengen-Abkommen weiter gehen als bei anderen bilateralen Verträgen. NZZ, Freitag, 7. Juni 2013, S. 13


Besorgniserregende Lohnentwicklung in ungeschützten Branchen

Lohndruck ist in der Schweiz leider eine Realität. Das zeigt der der am Dienstag veröffentlichte Observatoriumsbericht. Arbeitgeber versuchen, im Ausland „billigere“ Arbeitskräfte zu rekrutieren. Das zeigen die Resultate der Lohnkontrollen. In Branchen mit allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (ave GAV) und Mindestlöhnen können die Arbeitgeber, welche zu tiefe Löhne zahlen, gebüsst und zur Rechenschaft gezogen werden. Wenn die Flankierenden Massnahmen konsequent vollzogen werden, können die Schweizer Löhne in diesen Branchen durchgesetzt werden. Viel problematischer ist die Situation in ungeschützten Branchen ohne GAV und Mindestlöhne. Davon betroffen sind rund 50 Prozent aller Beschäftigten, etwa im Detailhandel, dem Gartenbau, der Informatik, dem Journalismus aber auch Berufe wie Musiker. Im Rahmen der Lohnkontrollen wurden bei jedem zehnten Arbeitgeber zu tiefe Löhne festgestellt. Effektiv dürfte diese Zahl noch höher sein, da einige Kantone wie z.B. der Kanton Zürich im Gartenbau bei den Kontrollen mit zu tiefen Richtlöhnen arbeiten. Besorgniserregend ist, dass die Rekrutierung von Erwerbstätigen aus der EU durch Schweizer Arbeitgeber vor allem in diesen ungeschützten Branchen zugenommen hat. Der Observatoriumsbericht liefert erstaunlich wenig Hinweise auf Lohndruck in diesen Branchen. Grund dafür ist u.a. der zu grobe Analyseraster. Denn in den Studien zur Lohnentwicklung werden die geschützten und ungeschützten Branchen in einen Topf geworfen. Dass der Lohndruck in den ungeschützten Branchen ein Problem ist, zeigt der Umstand, dass gemäss Observatoriumsbericht die Löhne der Erwerbstätigen mit Tertiär-Ausbildungen (z.B. höhere Berufsbildung, Fachhochschule) unter Druck geraten sind. Die Löhne dieser Erwerbstätigen sind meistens nicht durch Mindestlöhne geschützt. Im Vergleich zu kleinen europäischen Staaten mit hohen Löhnen (Österreich, Benelux, nordische Länder) ist der Lohnschutz in der Schweiz unterentwickelt. Die Schweiz muss deshalb dringend den Abschluss von GAV fördern und dafür sorgen, dass das Lohnniveau in allen Branchen durch Mindestlöhne geschützt wird. Die Hürden für allgemeinverbindliche GAV oder Normalarbeitsverträge müssen gesenkt werden. Ausserdem muss der Vollzug der Flankierenden Massnahmen verbessert werden und die Kontrollen – insbesondere in Grenzregionen intensiviert werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bilateralen Verträge den Schweizer Arbeitnehmenden nützen und in der Schweiz Schweizer Löhne bezahlt werden. Schweizerischer Gewerkschaftsbund, 11. Juni 2013, http://www.sgb.ch/themen/arbeit/flankierende-massnahmen-und-personenfreizuegigkeit/artikel/details/besorgniserregende-lohnentwicklung-in-ungeschuetzten-branchen/


Produktsicherheit: lmmer mehr gefährlichere Kleidung und Spielzeug

2012 sind in der EU fast 2.300 Produkte aus dem Verkehr gezogen worden, die riskant für die Gesundheit von Verbraucherinnen und Verbraucher waren, 26 Prozent mehr als im Vorjahr. Das geht aus dem RAPEX-Jahresbericht hervor, den die EU-Kommission Mitte Mai veröffentlicht hat. Über das Schnellwarnsystem RAPEX informieren sich die EU-Länder gegenseitig vor gesundheitsgefährdenden Produkten. Die Datenbank umfasst Konsumgüter, aber keine Lebensmittel und Medikamente.

Ein Drittel der Produkte, die von Kontrolleuren bemängelt wurden, waren TextiIien wie T-Shirts, die mit giftigen Chemikalien belastet waren. An zweiter Stelle stand Spielzeug, danach Elektrogeräte. Über die Hälfte der beanstandeten Waren stammt aus China. Mit China verhandelt die EU über eine Verbesserung der Situation.[mh], umwelt aktuell, Juni 2013, S. 16 s. www.europa.eu/rapid (Reference: IP/13/438)


Kohlekraftwerke: Tod durch dreckige Luft

18.200 Bürgerlnnen der EU sterben jährlich an den Folgen der Luftverschmutzung, verursacht durch Kohlekraftwerke. Dies ergab eine Ende April 2013 veröffentlichte Studie der Allianz Gesundheit und Umwelt. Die Wissenschaftlerlnnen forderten die EU auf, härtere Vorschriften für Industrie-Emissionen zu vereinbaren. Die für 2016 beschlossene EU-Richtlinie setzt den Grenzwert für Stickoxidemissionen auf nur 200 Milligramm pro Kubikmeter fest und sei damit bereits überholt, urteilen die AutorInnen. In den USA liegt der Wert bei 100 Milligramm, in China bei 117 Milligramm. Die kohlebedingte Luftverschmutzung verursacht beim Menschen vor allem chronische Atemwegs-und Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die die Gesundheitsausgaben der EU in die Höhe treiben. Jedes Jahr betragen die Kosten 42,8 Milliarden Euro.

Auch Greenpeace hat Anfang April 2013 die Gesundheitsfolgen von Kohlekraft untersucht und die Auswirkungen auf rund 3100 Todesfälle in Deutschland geschätzt. Beide Studien zeigen, dass Kohlekraft massgeblich zur Luftverschmutzung beiträgt und Grund genug liefert, die primären Energieträger umzustellen und einen Ausstieg aus der Kohleverstromung bis 2040 anzustreben. Umwelt aktuell, Juni 2013, S. 15, HEAL-Studie: www.kurzlink.de/HEAL_studie; Greenpeace-Studie: www.kurzlink.de/gpkkw


Deutscher Verfassungsgerichtshof zur Geldpolitik der EZB

Der erste Verhandlungstag in Karlsruhe, bei dem sich das deutsche Verfassungsgericht mit der Krisenpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) auseinandergesetzt hat, hat hierzulande eine hohe Resonanz gefunden. In deutschen Medien wurde die mündliche Verhandlung zwar vereinzelt als ein «1:0 für die Bundesbank» interpretiert, es wurde aber auch vor allem die Unsicherheit des Gerichts thematisiert, das nicht einmal sicher zu sein scheint, ob es zur EZB-Politik etwas zu sagen hat.

Tatsächlich hatten die Richter am Dienstag offensichtliche Sympathien mit den Beschwerdeführern bekundet, die der EZB vorwerfen, mit dem Staatsanleihenprogramm OMT die Grenzen ihres Mandats zu sprengen und monetäre Staatsfinanzierung zu betreiben. Entsprechend sind die Voten in der deutschen Tagespresse und den Online-Portalen vom Mittwoch ausgefallen: So schrieb etwa die «Frankfurter Allgemeine Zeitung», Karlsruhe könnte bei seinem Urteil zur EZB-Politik all jenen, die das Gericht einen zahnlosen Tiger genannt hatten, einen empfindlichen Tritt verpassen, räumte aber gleichzeitig ein, die Karlsruher Richter schienen sich ihrer begrenzten Macht bewusst zu sein. «Bild» fragte hingegen im Titel: «Stoppt Karlsruhe die EZB?» und machte deutlich, dass es sich genau das wünsche. «Spiegel Online» interpretierte die kritischen Fragen des Verfassungsgerichts zum OMT als deutliche Skepsis und titelte deshalb direkt mit «Verfassungsrichter zweifeln an EZB-Programm».

Verschiedene Tageszeitungen beschrieben sehr deutlich das Dilemma, in dem sich die Karlsruher Richter befinden: Einerseits bekunden sie offensichtlich Verständnis für die Kläger und die Bundesbank, die das OMT-Programm stets abgelehnt hat. Andererseits müssen sie aber über ein EU-Organ befinden, das gar nicht ihrer Rechtsprechung unterliegt. So schrieb denn «Die Welt» völlig zu Recht: «Karlsruhe ist der falsche Ort für die EZB-Debatte», und die «Süddeutsche Zeitung» meinte sogar: «Es sieht nicht gut aus für die Euro-Gegner», weil das Gericht grosse Vorsicht walten lässt, was seine Zuständigkeit für EZB-Fragen betrifft. Neutral gab sich hingegen das «Handelsblatt», das schrieb, es sei noch völlig offen, wie sich das Gericht entscheiden werde.

Auch die ausländische Presse thematisierte die Zuständigkeitsproblematik in Karlsruhe. Die «Financial Times» betonte, dass das Verfassungsgericht für die EZB-Politik nicht zuständig sei, und betrachtete die Debatten am ersten Verhandlungstag mehr als eine Art Barometer für die deutsche Befindlichkeit bezüglich Euro-Rettungs-Politik.

Deutliche Schützenhilfe für die europäische Krisenpolitik und besonders die Politik der EZB kam indessen vom Internationalen Währungsfonds (IMF). Seine Chefin, Christine Lagarde, betonte gegenüber der «Süddeutschen Zeitung», erst das beherzte Eingreifen der EZB habe die Lage in der Währungsunion stabilisiert. Ohne die Lancierung des OMT-Programms, zeigte sie sich überzeugt, wäre die wirtschaftliche Lage in der Euro-Zone heute noch viel schlimmer. Applaus für die EZB-Politik gab es am Mittwoch auch aus Brüssel: Der Chef des EU-Parlaments lobte im «Deutschlandfunk» EZB-Präsident Mario Draghi und dessen Entschlossenheit, den Euro zu verteidigen. NZZ, Donnerstag, 13. Juni, 2013, S. 25


Portugal auf Fehlersuche

Die Nachrichten über Differenzen zwischen dem Internationalen Währungsfonds (IMF) und der EU wegen der vom IMF eingeräumten Fehler bei der Hilfe für Griechenland haben auch in Portugal einige Wellen geschlagen. Sowohl der IMF als auch die EU-Kommission gehören zur «Troika», die Portugal im Mai 2011 unter strengen Auflagen einen Notkredit über 78 Mrd. € gewährt hatte. Auch in Portugal wollen die anfänglichen Prognosen der «Troika» nicht aufgehen. Nach der Rezession 2011/12 hätte die Wirtschaft dieses Jahr eigentlich wieder leicht wachsen sollen. Sie dürfte stattdessen erneut um mehr als 2% schrumpfen. Während die Arbeitslosenquote von derzeit fast 18% weiter steigt, wird für das Haushaltsdefizit 2013 statt der im Jahr 2011 angepeilten 3% nun ein Wert von 5,5% des Bruttoinlandprodukts (BIP) veranschlagt.

Natürlich hat sich auch das internationale Panorama verschlechtert. Das Eingeständnis des IMF, dass die Kosten der Austerität in Griechenland unterschätzt worden seien, trieb aber auch in Portugal Wasser auf die Mühlen der Opposition mit ihren Warnungen vor einer rezessiven Spirale. Auch im Lager der bürgerlichen Regierung, die sich lange mit fast religiöser Hingabe an die Vorgaben der «Troika» gehalten hatte, erklingen manche kritische Töne. Nicht zum ersten Mal hatte der IMF einen Irrtum bei der Hilfe für Krisenländer diagnostiziert. Im letzten Herbst räumte Chefökonom Olivier Blanchard ein, dass die Organisation den negativen Multiplikatoreffekt von Massnahmen zur Haushaltskonsolidierung allgemein zu niedrig angesetzt habe.

Geld allein macht bekanntlich aber nicht glücklich. Im Jahr 1986 trat Portugal, zeitgleich mit Spanien, der damaligen EWG bei. Obwohl das Land tief in der Krise steckt und den Notkredit über 78 Mrd. € brauchte, hat sich viel verändert. Von 1989 bis 2011 flossen gegen 81 Mrd. € – fast 9 Mio. € pro Tag, in konstanten Preisen von 2011 –, knapp die Hälfte des jetzigen BIP, aus Struktur- und Kohäsionsfonds in das noch heute ärmste Land Westeuropas. Inklusive der öffentlichen und privaten Zuzahlungen ergibt sich ein Investitionsvolumen von 156 Mrd. €. Das errechneten die Autoren der kürzlich publizierten Studie «25 Anos de Portugal Europeu» (25 Jahre europäisches Portugal. Wirtschaft, Gesellschaft und Strukturfonds), die der ehemalige Wirtschaftsminister Augusto Mateus im Auftrag der Stiftung Fundação Manuel dos Santos koordinierte.

Den «europäischen Zug» zu erwischen, war für Portugal letztlich leichter, als den eigenen Platz in diesem Zug mit immer mehr Fahrgästen zu finden, sagte Mateus bei der Lancierung der fast 600 Seiten langen Studie. EU-Gelder flossen in den Bau von Autobahnen und Strassen mit einer Länge von fast 9500 Kilometern, in den Bau oder die Modernisierung von Hunderten von Schulen sowie von Häfen, Kläranlagen, Spitälern. Portugal erfuhr eine beschleunigte Modernisierung. Bis Ende der 1990er Jahre sieht Mateus eine «grosse Konvergenz», so dass er auch von einem «halben» Erfolg spricht. Als anspruchsvollere Aufgaben anstanden, sei Portugal vom Weg abgekommen, urteilt der Ökonom, nicht zuletzt mit Blick auf die Herausforderungen, die der Euro mit sich brachte. Hier habe auch von EU-Seite nach der Osterweiterung eine diversifizierte Politik gefehlt.

Von einem «halben Misserfolg» sprach Mateus auch, weil die Zeit einer Generation nicht gereicht habe, um Portugal vom Status eines «Kohäsionslandes» zu befreien. Ernüchternd klingt die Antwort auf die Frage, ob die Unternehmen heute kompetitiver seien und die Chancen von EU-Binnenmarkt und der Globalisierung genutzt hätten. Laut der Studie lösten die Wachstumsimpulse vor allem eine «einfache quantitative Beschleunigung» aus. Weder bei der Spezialisierung noch der Wettbewerbsfähigkeit seien «relevante qualitative Fortschritte» zu verzeichnen.

Wirklich überraschen können solche Schlüsse aber nicht. In den 1990er Jahren erklang schon harte Kritik an einer seelenlosen «Politik des Betons». Ohne über Fortschritte hinwegzusehen, erinnerte die Tageszeitung «Público» kürzlich auch an Klientelismus bei der Verteilung der EU-Gelder. Die Vergabe von 26 Mrd. € für die berufliche Qualifizierung habe zum grössten Überfall auf öffentliche Gelder geführt. Vor 300 Jahren hatte Portugal das Gold aus seiner damaligen Kolonie Brasilien zum Grossteil verschwendet. Und auch das Geld aus Brüssel hätte das Land offenbar besser nutzen können. NZZ, Mittwoch, 12. Juni, 2013, S. 27


Ein Europa voller Gräben und Klüfte

Wachsende Arbeitslosigkeit, sich ausweitende Armut, steigende Staatsschulden: Die Schadensbilanz fünf Jahre nach Ausbruch der ¬Wirtschaftskrise in Europa. Lesenswerte Artikel der WoZ vom 27. Juni 2013, http://www.woz.ch/1326/wirtschaftskrise/ein-europa-voller-graeben-und-kluefte

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