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Kurzinfos Juli 2014

Schlecht für die Arbeitnehmenden

Die Volksinitiative «gegen Masseneinwanderung» (Artikel 121a der Bundesverfassung) wurde am 9. Februar nur mit einem hauchdünnen Mehr von 19 526 Stimmen angenommen. Das Resultat gehört zu den knappsten Abstimmungsergebnissen der letzten Jahre. Es hat sich gerächt, dass sich Bundesrat und Arbeitgeber gegen eine Verbesserung des Arbeitnehmerschutzes gewehrt hatten. Denn zahlreiche Stimmberechtigte haben am 9. Februar aus Sorge um die Löhne und Arbeitsplätze Ja gestimmt. Niemand versteht, wenn Schweizer Assistenzärztinnen bei einer Schwangerschaft ihre Stelle verlieren und durch ausländische Kollegen ersetzt werden; wenn Pflegefachfrauen aus dem Beruf aussteigen müssen, weil wegen der unregelmässigen Arbeitszeiten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht mehr möglich ist; wenn ausländische Firmen – beispielsweise im Bau – die Schweizer Firmen mit Dumpingofferten aus dem Markt drängen, weil sie katastrophale Löhne zahlen; oder wenn ältere Berufstätige ihre Stelle verlieren, bloss weil sie der jüngeren Geschäftsleitung nicht mehr passen. Ihre Sorgen werden durch das Abstimmungsergebnis aber nicht kleiner, im Gegenteil: Der Umsetzungsvorschlag des Bundesrates ist eine Gefahr für die Löhne, die Arbeitsbedingungen und die Arbeitsplätze in der Schweiz.

Der Bundesrat schlägt über weite Strecken eine Kopie des früheren Kontingentssystems vor. Das alte Kontingentssystem hat jedoch versagt. Die Kontingentszahlen wurden im Wesentlichen gemäss den Wünschen der Arbeitgeber festgelegt, wobei lobbystarke, aber ökonomisch weniger produktive Branchen ihre Interessen besonders gut durchgesetzt haben. Die Löhne und Arbeitsbedingungen wurden kaum kontrolliert. Gemäss einer Studie der Uni Genf verdienten beispielsweise Saisonniers für die gleiche Arbeit fast 15 Prozent weniger als ihre Schweizer Kollegen. Zahlreiche Arbeitgeber haben ihr Personal schwarz angestellt, um die Zulassungsbestimmungen zu umgehen. Lohndruck und Schwarzarbeit waren deshalb im alten System eine traurige Realität.

Diese Probleme würden künftig verstärkt, weil der Bundesrat ausländische Firmen und Temporärbüros von den Kontingenten und von der Prüfung des Inländervorrangs zu einem grossen Teil ausnehmen will. Denn für Tätigkeiten bis drei Monate soll der Marktzugang vollständig geöffnet bleiben. Doch wie die Erfahrung zeigt, fliegen gerade in diesen Segmenten bei den Kontrollen regelmässig grobe Verstösse gegen die Schweizer Arbeitsbedingungen auf.

Eine Gefahr für die Sicherheit der Löhne und Arbeitsplätze ist weiter, dass der Bundesratsvorschlag im Widerspruch zu den bilateralen Verträgen steht. Für den Schweizer Wohlstand sind gute und geregelte Beziehungen zur EU eine wichtige Voraussetzung. Dabei geht es nicht nur um die Bilateralen I, sondern auch um die Möglichkeit, bei akuten Problemen oder möglichen Konflikten rasch Lösungen zu finden (Vollzug des Freihandelsabkommens, Drittstaatenregelung bei Mifid II usw.). Ein Abbruch der bilateralen Beziehungen ist zunächst für die Berufstätigen in der Exportwirtschaft ein Problem. Später auch für die Lehrerin oder den Maler. Denn in einer kleinen, offenen Volkswirtschaft hängt das Einkommen aller direkt oder indirekt vom Aussenhandel ab.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund hat nach der Abstimmung vom 9. Februar für den weiteren Prozess folgende Grundsätze beschlossen:

- Die bilateralen Verträge müssen gesichert werden. Sie sind für das Lohnniveau und die Sicherheit der Arbeitsplätze von sehr grosser Bedeutung. Und sie garantieren, dass Berufstätige mit EU-Pass nicht diskriminiert werden.

- Ein neues Saisonnier-Statut kommt nicht infrage. Es braucht mehr, nicht weniger Lohnschutz. In der Schweiz müssen Schweizer Löhne bezahlt werden – zum Schutz der Löhne und zum Schutz der Arbeitsplätze vor Dumpingkonkurrenz.

- Die Gewerkschaften werden sich gegen ein Kontingentssystem wehren, weil es arbeitnehmerfeindlich ist. Eine Schlechterstellung der Berufstätigen ohne Schweizer Pass schadet am Schluss allen. Vom Kontingentssystem profitieren nur die schwarzen Schafe unter den Arbeitgebern. Weil sie die Löhne und Arbeitsbedingungen drücken bzw. weil sie «billige» Arbeitskräfte holen können. Und weil Schwarzarbeit toleriert wird.

- Für die Anstellung von ausländischen Arbeitskräften durch die Schweizer Firmen muss folgender Grundsatz gelten: Die Schweizer Arbeitgeber sollen nur Personal aus dem Ausland holen, wenn sie in der Schweiz keine Arbeitskräfte finden. Umgesetzt wird das über sicherere und bessere Arbeitsbedingungen: Wer in der Schweiz arbeitet, muss einen Schweizer Lohn erhalten und zu Schweizer Arbeitsbedingungen beschäftigt werden. Es dürfen keine «billigen» Arbeitskräfte aus dem Ausland auf Kosten der Inländer eingestellt werden – es darf also kein «Lohndumping» zugelassen werden.

- Familie und Beruf müssen vereinbar sein, Erwerbstätige im Inland müssen bessere Ausbildungsmöglichkeiten haben, ältere Arbeitnehmende dürfen nicht länger diskriminiert werden, und die Arbeitgeber müssen künftig für die Gesundheit am Arbeitsplatz stärker in die Pflicht genommen werden.

Diese Lösung wäre eine Antwort auf die realen Probleme in der Schweiz. Und sie wäre im Einklang mit den bilateralen Verträgen. Daniel Lampart - Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB). NZZ, 15. Juli 2014, S. 15



EU-Mandat für institutionelle Verhandlungen

Die EU hält in den im Mai aufgenommenen Verhandlungen über einen institutionellen Rahmenvertrag mit der Schweiz an jenen Prinzipien fest, die sie seit längerer Zeit kommuniziert. Dies zeigt ein Papier , das die «Sonntags-Zeitung» am Sonntag ins Internet gestellt hat. Es besteht aus einem Beschluss vom 6. Mai , mit dem die Mitgliedstaaten die EU-Kommission zur Aufnahme von Verhandlungen ermächtigt haben, und einem Anhang mit den Leitlinien für diese Verhandlungen.

Das Papier ist vertraulich; ob der ins Netz gestellte Text die endgültige Fassung ist, war nicht abschliessend zu klären. Inhaltlich deckt er sich aber mit den in groben Zügen bekannten Forderungen der EU und im Kern auch mit der «EuGH-Lösung» (Gerichtshof der EU) aus dem von Brüssel und Bern gemeinsam erstellen Optionenpapier von 2013, für die sich der Bundesrat ausgesprochen hat. Dass das Mandat dennoch für Aufregung sorgt, mag damit zusammenhängen, dass die EuGH-Lösung schon wieder etwas in Vergessenheit geraten ist, aber auch mit der stets etwas euphemistischen Kommunikation des Bundesrats. Auch war diese Lösung innenpolitisch von Anfang an umstritten. Zu bedenken ist, dass das Papier «nur» die Ausgangsposition der EU umreisst, nicht das Verhandlungsergebnis. – Die EU geht vom Prinzip aus, dass die Schweiz dort, wo sie am EU-Binnenmarkt teilnehmen will, auch die einschlägigen EU-Regeln übernehmen muss. Sie hat stets erklärt, dass der neue Rahmen nicht nur für neue Verträge über den Zugang zum Binnenmarkt gelten solle, sondern auch für bestehende Abkommen, soweit sie den Binnenmarkt betreffen. Die Verhandlungsleitlinien listen nun explizit auf, welche bestehenden Verträge «insbesondere» betroffen sein sollen. Es sind dies neun Texte (Freihandelsabkommen plus ergänzendes Zollsicherheitsabkommen, das Gros der Bilateralen I, Statistik). Bei den zukünftigen Abkommen fasst die EU den Bogen weit, vom Stromabkommen bis zur Revision der Zinsbesteuerung. Neue Abkommen sollen nicht abgeschlossen werden, bevor nicht der institutionelle Vertrag unter Dach ist. Bei all diesen Abkommen fordert die EU eine «dynamische Anpassung» an das sich ändernde EU-Recht. Hierzu soll es «angemessene Entscheidungsverfahren» geben, einschliesslich einer «maximalen Zeitlimite» für die Umsetzung von relevantem EU-Recht durch die Schweiz.

Weiter bekräftigt das Papier, dass die EU-Kommission die Anwendung der betroffenen Abkommen durch die Schweiz überwachen und hierzu die nötigen Kompetenzen («such as investigatory and decision-making powers») erhalten soll. Jede Partei soll die Möglichkeit erhalten, im Falle eines Streits über die Anwendung eines Abkommens den EuGH anzurufen. Schweizer Gerichte sollen den EuGH um einen Vorabentscheid («preliminary ruling») ersuchen können, wenn sie sich mit einer Frage zur Interpretation befassen.

Dann folgt jene Passage, die der Schweiz besonders viel Bauchweh bereitet: Das institutionelle Abkommen soll sicherstellen, dass «Entscheide» des EuGH «für beide Parteien rechtlich bindend sind». Dies hat die EU aber stets klargemacht. Auch der EuGH selbst würde kaum akzeptieren, bloss unverbindliche Gutachten abzugeben. Laut dem Papier müsste das Abkommen ein Verfahren festlegen, das einsetzt, wenn die Schweiz von einem EuGH-Entscheid abweicht. Wird keine Lösung gefunden, soll das Verfahren zur Beendigung des oder der betroffenen Abkommen führen. Auch dies entspricht alten Forderungen, und es respektiert, dass die Schweiz in dieser Hinsicht anders behandelt wird als ein Mitgliedstaat.

Ferner fordert das Mandat einen «langfristigen Finanzierungsmechanismus», mit dem die Schweiz als Gegenleistung zur Teilnahme am Binnenmarkt zur wirtschaftlichen und sozialen Kohäsion der EU beitrage. Dass dies explizit in den Rahmenvertrag übernommen werden soll, mag neu sein. Doch dass es nicht bei der «Kohäsionsmilliarde» bleiben wird, ist seit Jahren kein Geheimnis. Die EU-Kohäsionspolitik soll das Aufholen ärmerer Regionen und Staaten fördern, die der Binnenmarkt unter verstärkten Wettbewerbsdruck setzt.

Scharfer Protest aus dem bürgerlichen Lager

Die von Brüssel erhobenen Forderungen an die Schweiz gehen FDP-Präsident Philipp Müller zu weit. «Mit dem Mandat liegt nun die Maximalforderung der EU auf dem Tisch. Unsere Forderungen sind andere», sagte Müller im Interview mit der «Sonntags-Zeitung». Aber so, wie es die EU skizziere, «wird es nie kommen». «Da könnten wir ja gleich beitreten», sagte Müller.

Für CVP-Präsident Christophe Darbellay ist die im Papier beschriebene Aufsichtskompetenz der EU-Kommission «für ein souveränes Land nicht akzeptierbar». Die Rolle des EU-Gerichtshofs hält er für heikel, sie würde vom Schweizervolk nicht goutiert, sagte er auf Anfrage. Für die SVP zeigt das Papier, «dass die EU der Schweiz einen Kolonialvertrag aufzwingen will». Kritisiert wird im Communiqué, dass die Schweiz automatisch bestehendes und künftiges EU-Recht übernehmen muss. Für den Waadtländer SP-Nationalrat Roger Nordmann ist das Verhandlungsmandat der Preis, den die Schweiz nun für die Annahme der Masseneinwanderungsinitiative zahlen muss. NZZ, 7. Juli 2014, S. 7


Bund-Interview mit Ludwig von Stauffenberg

Stauffenberg: „Es stellt sich die Frage, ob die EU in den heutigen Strukturen in der Lage ist, den Vorstellungen von Rechtsstaatlichkeit und Gewaltenteilung sowie verantworteter Aufgabenwahrnehmung in der Politik nachzukommen. Das föderale Prinzip der Subsidiarität verdorrt unter all­umfassendem Regulierungsdrang, der zeitgemässen Form bürgerlicher Entmündigung. Es gibt eine Tendenz, dass die Idee der Gewaltentrennung sich verliert. Das intransparente Konglomerat der Regierungschefs und ihrer Behörden, also die Spitzenfunktionäre der Exe­kutiven, ist der eigentliche Ort europäischer Rechtssetzung und -umsetzung, nicht etwa ein Europäisches Parlament. Sie können dann noch von Demokratie reden, aber nicht mehr von Rechtsstaat und nicht mehr von Gewaltenteilung. Eine Demokratie ohne Gewaltenteilung und ohne persönliche Verantwortung ist keine Herrschaft des Volkes, auch wenn die Amtsträger gewählt worden sind. Wenn die Schweiz über Mitgliedschaft diskutiert, sollte sie wenigstens wissen, wo die Probleme liegen.“

Der Bund: Sehen Sie einen bestimmten Grund für diese Entwicklung?

Stauffenberg: Vor allem durch den dramatischen Anstieg der Mitglieder ist die Möglichkeit einer Gewaltentrennung nicht mehr garantiert. Anstelle der Verantwortung von demokratisch Ermächtigten haben wir Verantwortungslosigkeit. Wenn 20 oder 25 Leute hinter verschlossenen ­Türen ihre «Package-Deals» ausmachen, ist die Frage nach der Verantwortung für die Ergebnisse müssig, denn die hat dann keiner mehr. Wenn in Europa ­etwas schiefgeht, weiss niemand, wer es gemacht hat oder dafür verantwortlich ist. Sie können niemanden mehr zur Rechen­schaft ziehen. Wenn Sie niemanden greifen können, haben Sie tatsächlich keine Demokratie mehr. Der Bund, 19. Juli 2014, S. 2.


Juncker vor Herausforderungen

Zu hohe Staatsschulden und eine fast rekordhohe Arbeitslosigkeit prägen weite Teile der EU. Nötig wären kühne Reformen. Stattdessen sieht das Programm des designierten Kommissionspräsidenten Juncker einen Mittelweg vor, der für jeden etwas enthält.

Man habe ein brennendes Flugzeug während des Fluges reparieren müssen; mit diesem Bild hat der designierte Präsident der EU-Kommission, Jean-Claude Juncker , dieser Tage die Massnahmen des Euro-Raums und der EU zur Bewältigung der Finanz-, Wirtschafts- und Schuldenkrise beschrieben. Diese Krisenpolitik hat die abgelaufene Legislaturperiode der EU geprägt. Vieles wurde improvisiert, nicht weniges zwischenstaatlich von den Euro-Staaten vereinbart, da es keine Grundlage im EU-Recht gab und da zum Beispiel die Garantien und das Kapital für den Euro-Krisen-Fonds ESM von den Euro-Staaten stammen und nicht aus dem EU-Haushalt.

Entgegen manchen Unkenrufen hat die Währungsunion die akute Krise überlebt. Doch sie und die ganze EU sind wirtschaftlich geschwächt und institutionell fragil daraus hervorgegangen. Das Wachstum ist noch immer gering, und die Arbeitslosenquote liegt mit EU-weit 10,3% (Mai) nur wenig unter dem in der Krise erreichten Rekordhoch. Die Staatsverschuldung betrug Ende 2013 EU-weit 87% des Bruttoinlandprodukts (BIP), allerdings mit enormen Differenzen zwischen den Mitgliedstaaten (vgl. Grafik). Während viele Länder ihre Haushaltsdefizite deutlich reduziert haben, hat der Schuldenabbau noch kaum begonnen.

Die wirtschaftliche Ausgangslage für die neue politische Mannschaft der EU ist also wenig rosig. Das im Mai neu gewählte Parlament hat bereits die Arbeit aufgenommen, der nächste Kommissionspräsident wurde soeben gewählt, und die neue Kommission sowie der neue EU-Rats-Präsident sollen im Spätherbst ihre Ämter antreten. Sie alle stehen vor der dreifachen Herausforderung einer Wachstumsschwäche, einer instabilen Gestalt der Währungsunion und einer Subsidiaritäts-Debatte.

Zur Senkung der Arbeitslosigkeit und der Schuldenquoten wäre mehr Wachstum hilfreich, was wiederum eine Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit erfordert. Doch die Verantwortung für die hierzu nötigen Reformen liegt zu weiten Teilen auf nationaler Ebene. Zwar predigt die EU-Kommission den Mitgliedstaaten im Rahmen diverser Koordinationsverfahren seit Jahren solche Schritte. Einen wirksamen Hebel zur Durchsetzung ihrer Empfehlungen hatte sie (via Troika) aber nur bei jenen fünf Staaten, die Hilfskredite benötigen oder benötigt haben. Dort sind denn auch erste Erfolge von Reformen wie beispielsweise die Liberalisierung der Arbeitsmärkte zu beobachten. Doch in «normalen» Zeiten hat Brüssel abgesehen von öffentlichem und politischem Druck wenig Mittel, um reformmüde Staaten auf Trab zu bringen, wie die Beispiele Frankreich und Italien zeigen.

Und was kann die europäische Ebene beitragen? Einiges hat Juncker in seinem Zehn-Punkte-Programm genannt (vgl. Zusatztext): Der Binnenmarkt, das erfolgreichste Liberalisierungsprojekt der EU, ist in vielen Bereichen, darunter Dienstleistungen, Telekom und Energie, nicht voll verwirklicht. Juncker will hier vorangehen. Allerdings zeigt die Erfahrung, dass es solche Öffnungsschritte im Gesetzgebungsverfahren im Ministerrat (Mitgliedstaaten) und im EU-Parlament oft schwer haben, da sie nationale Pfründe gefährden. Noch stärkerer Gegenwind droht dem derzeit wichtigsten externen Liberalisierungsprojekt, den Verhandlungen mit den USA über das Freihandelsabkommen TTIP . Juncker und sein künftiger Handelskommissar brauchen hierzu neben Verhandlungsgeschick vor allem auch Überzeugungskraft gegen innen. Denn innerhalb der EU brandet dem Vorhaben starke Opposition unter anderem von Globalisierungsgegnern sowie Umwelt- und Konsumentenschützern entgegen, die am Ende gar die Genehmigung des Abkommens durch das EU-Parlament gefährden könnte.

Juncker will sich indessen nicht allein auf die – eher langfristig wirkenden – Wachstumsimpulse solcher Liberalisierungsschritte verlassen, sondern auch auf der Nachfrageseite ansetzen: Ihm schwebt ein Investitionsprogramm vor, bei dem Gelder aus dem EU-Haushalt und der Europäischen Investitionsbank ergänzende private Investitionen anlocken sollen. Derartige Versuche hat es in den letzten Jahren wiederholt gegeben. Ihr Erfolg blieb indessen stets begrenzt, und es ist bis jetzt nicht klar, was Juncker hier hinzufügen will.

Einer problematischen Form der «Wachstumsförderung» redet derzeit vor allem der italienische Regierungschef Renzi das Wort: Die EU soll ihm und anderen durch eine lockerere Interpretation des Stabilitätspakts (der Leitplanken für die nationale Finanzpolitik enthält) mehr Zeit für den Defizit- und Schuldenabbau und damit mehr Raum für eine Wachstumspolitik gewähren. Zwar haben inzwischen nicht nur Juncker, sondern auch die Staats- und Regierungschefs bekräftigt, dass der Pakt unverändert bleibe und einzuhalten sei. Doch die vereinbarte Kompromissformel lautet, die im Pakt enthaltene Flexibilität sei «in bester Weise» zu nutzen. Dies kann vieles heissen. Fatal wäre es, wenn die Formel dazu genutzt würde, selbst im jetzigen Aufschwung den Schuldenabbau weiter zu verzögern. Juncker, der nie ein Freund der Schuldenwirtschaft war, aber in den EU-Debatten auch nicht zu den härtesten nordeuropäischen Falken zählte, hat zur Anwendung dieser «Flexibilität» Leitlinien angekündigt. Viel wird auch davon abhängen, wie seine Kommission den Pakt in konkreten Streitfällen anwenden und wen er zum nächsten Wirtschaftskommissar machen wird.

Die zweite grosse Herausforderung der neuen Legislaturperiode bildet die Konsolidierung des Euro-Raums. Die EU und die Euro-Staaten haben diese in der Krise im Wesentlichen in zwei Richtungen weiterentwickelt. Zum einen haben sie im Rahmen der Bankenunion gemeinsame Aufsichts- und Abwicklungsmechanismen geschaffen, die ab Herbst 2014 schrittweise operativ werden und die auch Nicht-Euro-Staaten offenstehen. Zum anderen wurden die Verfahren zur Koordination und Überwachung der nationalen Finanz- und Wirtschaftspolitik vor allem der Euro-Staaten ausgebaut und verschärft. Bei der Bankenunion liegt der Fokus nun zunächst auf der Umsetzung, was nicht nur die EU-Kommission, sondern auch weitere Beteiligte wie die Europäische Zentralbank fordert.

Doch beide Neuerungen wurden mit der heissen Nadel gestrickt, und beide haben Schwächen. Bei der Bankenunion musste wegen fehlender Rechtsgrundlagen in den EU-Verträgen (Primärrecht) teilweise auf suboptimale Konstruktionen zurückgegriffen werden. So konnte in der EZB die Geldpolitik nicht zu 100% von der Bankenaufsicht getrennt werden, was trotz einer «chinesischen Mauer» ein Restrisiko von Interessenkonflikten hinterlässt. Zudem kann die neue Abwicklungsbehörde aus rechtlichen Gründen formal nicht das letzte Wort über Abwicklungen haben, so dass im Rahmen eines komplizierten Entscheidungsverfahrens auch die EU-Kommission und gegebenenfalls der Ministerrat involviert werden.

Suboptimal sind auch die neuen Koordinations- und Überwachungsverfahren. Das Ziel ist ehrenwert: Vor allem jene Staaten, die eine gemeinsame Währung teilen, sollen dazu angehalten werden, mit einer seriösen Finanz- und Wirtschaftspolitik zu deren Stabilität beizutragen. Entstanden aber ist ein Wust von sich überlappenden, kaum mehr überschaubaren Verfahren mit beschränkter Wirkung. Not täte eher eine Entschlackung als ein weiterer Ausbau («Geld gegen Reformen»), wie ihn die deutsche Bundeskanzlerin Merkel fordert und wie es nun auch Juncker angedeutet hat. In beiden Bereichen scheint der Euro-Raum am Ende dessen angekommen zu sein, was auf Basis der geltenden Verträge sinnvoll möglich ist. Politiker wie der deutsche Finanzminister Schäuble und Denkfabriken wie Bruegel argumentieren deshalb, es sei früher oder später eine Vertragsreform nötig. Hierzu haben sich jedoch weder die Staats- und Regierungschefs noch Juncker klar geäussert, nicht ohne Grund: Zum einen gibt es keinen inhaltlichen Konsens über die Richtung einer solchen Reform, zum anderen erfordern Vertragsreformen ein schwerfälliges Verfahren mit Einstimmigkeit der EU-Mitglieder und Referenden in manchen Staaten, wovor in Zeiten verbreiteter EU-Skepsis viele zurückschrecken.

Lösungen sowohl auf Basis der geltenden Verträge als auch im Rahmen einer Vertragsreform denkbar sind beim dritten grossen Thema der Legislaturperiode, der Subsidiarität. Nicht nur die Briten haben inzwischen Mühe mit dem – in den Verträgen festgelegten – Ziel einer «immer engeren Union». Die Niederlande führen eine Liste mit Politikbereichen, die aus ihrer Sicht besser auf nationaler Ebene aufgehoben wären, und der Eindruck, «Brüssel» mische sich in zu vieles ein, trägt mancherorts zur EU-Skepsis bei. In der Tat spricht wenig dafür, dass sich die EU um die Schulmilch oder EU-weit einheitliche Arbeitszeitvorschriften kümmert. Juncker hat in sein Programm den nicht neuen Gedanken aufgenommen, dass die EU «in grossen Fragen Grösse und Ehrgeiz zeigt und sich in kleinen Fragen durch Zurückhaltung und Bescheidenheit auszeichnet». Das würden wohl die meisten unterschreiben. Umgekehrt stimmen selbst die Briten im Prinzip zu, dass es in manchen Bereichen, etwa der Energie-Aussenpolitik, «mehr Europa» brauche. Doch der Teufel liegt in der Umsetzung. Die Regeln zur «Gurkenkrümmung» hat die Kommission seinerzeit gegen grossen Widerstand vieler Mitgliedstaaten abgeschafft; ihr Vorhaben, einen Vorschlag zum EU-weiten Ausbau des Mutterschutzes zurückzuziehen, kritisierten sozialdemokratische Abgeordnete umgehend scharf.

In allen drei genannten Bereichen würde die EU zur Überwindung ihrer wirtschaftlichen Mittelmässigkeit kühne Schritte brauchen. Doch angelegt ist sie nicht für mutige Visionen, sondern naturgemäss als «Kompromissmaschine», welche die Interessen von 28 heterogenen Mitgliedstaaten unter einen Hut bringen muss. Auch die Kommission selber ist heterogen, da die Parteizugehörigkeit der Kommissare meist die politischen Verhältnisse zu Hause widerspiegelt. Sie hat zwar das alleinige Initiativrecht, doch ist ihr Spielraum geringer als jener vieler nationaler Regierungen, die eine Parlamentsmehrheit hinter sich haben. Die grossen Linien der EU legen die Staats- und Regierungschefs fest, die einzelnen Gesetzesvorschläge müssen der Ministerrat und das EU-Parlament verabschieden. All dies fördert wie in einer sehr grossen Koalition Mittelwege.

Zwar scheint Juncker sein Amt «politischer» zu verstehen als der Amtsinhaber Barroso. Doch sein Zehn-Punkte-Programm lässt noch wenig neue Akzente erkennen. Es enthält für jeden etwas, für Liberale den Freihandel, für Sozialisten das Investitionsprogramm, für Italien die Nutzung der Flexibilität im Pakt und für die Briten die Subsidiarität. Juncker war stets ein Mann der Mitte. Seine in langen Jahren als Luxemburger Premierminister und Euro-Gruppen-Chef bewiesene Stärke liegt im Ausgleich zwischen Lagern, im Schmieden von Kompromissen. Es ist das, was die Kommission als Institution braucht. Aber reicht es zur Überwindung des wirtschaftlichen Mittelmasses?

Die wirtschaftspolitischen Eckpfeiler in Junckers Zehn-Punkte-Plan

Anlässlich seiner Wahl durch das EU-Parlament hat der Präsident der nächsten EU-Kommission, Jean-Claude Juncker, am letzten Dienstag seine «politischen Leitlinien» vorgelegt. Ohne sehr konkret zu werden, nennen diese zehn politische Schlüsselbereiche, von denen die folgenden sechs wirtschaftspolitischer Natur sind: Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen: Juncker will in den ersten drei Monaten seiner Amtszeit ein «ehrgeiziges Paket zur Förderung von Arbeitsplätzen, Wachstum und Investitionen» schnüren. Ihm schwebt vor, durch eine bessere Nutzung des EU-Haushalts und der Europäischen Investitionsbank (EIB) in den nächsten drei Jahren bis zu 300 Mrd. € an zusätzlichen öffentlichen und privaten Investitionen zu mobilisieren. Diese sollen vor allem in Infrastrukturprojekte (Breitband-, Energie- und Verkehrsnetze), Bildung, Forschung und Innovation sowie die Förderung erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz fliessen. Die Ende 2016 anfallende Halbzeit-Überprüfung des EU-Finanzrahmens 2014–20 will Juncker für eine stärkere Ausrichtung des EU-Haushalts auf Beschäftigung, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit nutzen. Bezüglich der nationalen Haushalte schreibt er getreu der Erklärung des EU-Gipfels von Ende Juni, der Stabilitätspakt müsse eingehalten werden, doch gelte es, die in ihm vorgesehene Flexibilität «so gut wie möglich zu nutzen». Hierzu will er Leitlinien vorlegen. Ferner fordert das Papier unternehmensfreundliche Rahmenbedingungen. Ein Vizepräsident der Kommission soll für eine «bessere Rechtssetzung» verantwortlich werden.

Digitaler Binnenmarkt: Juncker verspricht für die ersten sechs Monate seiner Amtszeit «ehrgeizige gesetzgeberische Schritte» zur Verwirklichung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts. Dazu zählt er indessen auch den Abschluss von Gesetzgebungsverfahren (Datenschutz, Telekom-Reform), die bereits im Gange sind. «Nationale Silostrukturen» in den Telekommunikations-, Urheberrechts- und Datenschutzvorschriften sowie der Verwaltung von Funkfrequenzen und der Anwendung des Wettbewerbsrechts will er aufbrechen, um die Fragmentierung des Binnenmarkts entlang nationaler Grenzen zu überwinden.

Energieunion: Juncker will Infrastrukturen kombinieren, die Verhandlungsmacht gegenüber Drittstaaten stärken, die Energiequellen diversifizieren und die Abhängigkeit einiger Mitgliedstaaten reduzieren. Zugleich soll der Anteil erneuerbarer Energien erhöht und ein ehrgeiziges Energieeffizienz-Ziel für die Zeit nach 2020 formuliert werden.

Binnenmarkt mit industrieller Basis: Juncker will das Potenzial des Binnenmarkts besser nutzen. Er verteidigt vehement die Personenfreizügigkeit, will aber «Sozialdumping» durch eine strenge Umsetzung der Entsenderichtlinie (flankierende Massnahmen) verhindern. Weitere Punkte reichen von der stärkeren Integration der Kapitalmärkte bis zum Kampf gegen Steuerumgehung und -betrug. Aufgegriffen hat Juncker das Ziel, den Anteil der Industrie am Bruttoinlandprodukt von derzeit knapp 16% bis 2020 wieder auf 20% zu steigern.

Wirtschafts- und Währungsunion: Juncker will die Währungsunion «vertiefen». Stichworte sind etwa Instrumente zur Förderung von Strukturreformen, «wenn nötig durch zusätzliche Finanzanreize und eine zielgerichtete Fiskalkapazität auf Euro-Raum-Ebene» (eine Art Haushalt der Euro-Zone). Bei Hilfsprogrammen soll die bisherige Troika (EU-Kommission, EZB, IMF) «auf mittlere Sicht . . . durch eine Struktur mit stärkerer demokratischer Legitimation und Rechenschaftspflicht» ersetzt werden.

Freihandelsabkommen TTIP: Die Verhandlungen über ein Freihandelsabkommens der EU mit den USA ( TTIP ) will Juncker abschliessen, ohne europäische Standards in Bereichen wie Sicherheit, Gesundheit, Soziales, Datenschutz oder kulturelle Vielfalt zu «opfern». NZZ, 19. Juli 2014, S. 31


Litauen wird 19. Euro-Land

Litauen kann zum 1. Januar 2015 als 19. Land den Euro einführen. Die Euro-Finanzminister gaben am Mittwoch, den 23. Juli 2014 grünes Licht, wie Diplomaten am Rande des Treffens in Luxemburg berichteten.

EU-Währungskommissar Olli Rehn sagte am Rande: «Wir werden künftig das ganze Baltikum in der Eurozone haben.» Spekulationen während der schweren Finanzkrise, wonach der Euro-Währungsclub zusammenbrechen könnte, hätten sich nicht bewahrheitet. «Dass die Eurozone wächst, zeigt ja auch, dass das Vertrauen in den Euro da ist», resümierte Österreichs Ressortchef Michael Spindelegger.

Die baltischen Nachbarn Lettland und Estland haben den Euro bereits eingeführt. EU-Kommission und Europäische Zentralbank hatten Litauen mit knapp drei Millionen Einwohnern zu Monatsbeginn bescheinigt, Inflation, Defizit und Verschuldung im Griff zu haben. Vor sieben Jahren hatte Vilnius bereits einen Anlauf gemacht, war aber an leicht überhöhter Inflation gescheitert. Handelszeitung, 19. Juli 2014.


EU-Umweltminister einigen sich auf Anbauregeln für Genpflanzen

Die große Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten stimmte am 12. Juni 2014 im Umweltrat für die sogenannte Opt-out-Regel, die ihnen nationale Anbauverbote für gentechnisch veränderte Pflanzen erleichtern soll.

Auch Deutschland votierte für den Vorschlag. Belgien und Luxemburg enthielten sich. Die beiden Länder kritisierten vor allem, dass die Konzerne wie Monsanto, BASF oder Bayer – vorher gefragt werden müssen, ob sie zu einer geografischen Einschränkung ihres Zulassungsantrags bereit wären.

Umweltverbände und die Grünen stehen der Neuregelung skeptisch gegenüber. Für Friends of the Earth (FoEE) ist die Einbindung der Unternehmen inakzeptabel. Der NABU bezeichnete die Vorschläge als unzureichend. Es sei auch fraglich, ob die Verbote vor Gericht Bestand hätten. Die Grünen im EU-Parlament nannten das Abstimmungsergebnis einen "faulen Kompromiss auf Kosten der Verbraucher". Das neu gewählte EU-Parlament muss noch zustimmen. Der amtierende EU-Verbraucherkommissar Tonio Borg rechnet mit der endgültigen Einigung Ende des Jahres. [mbu] umwelt aktuell, Juli 2014, S. 15, http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_Data/docs/pressdata/en/agricult/143179.pdf


Patente: Wer hat die Tomate neu erfunden?

Das Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ hat Ende Mai 2014 Einspruch gegen ein Patent des Gentechnikkonzerns Monsanto erhoben. Es geht um eine schimmelresistente Tomatensorte, die laut den Klägern nur durch eine Täuschung von Monsanto patentiert wurde.

Monsanto hat derzeit ein Patent auf eine Tomatensorte, die gegen die Grauschimmelfäule (Botrytis) resistent ist. Dieses Patent ist laut dem Bündnis „Keine Patente auf Saatgut!“ nicht hinnehmbar, weil es auf einer Täuschung beruhe. Deshalb zweifelten die Umweltschutz- und Entwicklungshilfeorganisationen nun das Patent an und erhoben offiziell Einspruch dagegen.

Die umstrittene Tomatensorte existierte bereits in ähnlicher Form vor der sogenannten Erfindung durch Monsanto. Eine Schimmelresistenz wurde bei einer anderen Sorte, die bereits in einer internationalen Gendatenbank in Gatersleben registriert ist, nachgewiesen. Monsanto habe lediglich die bestehende schimmelresistente Tomatensorte mit einer anderen Sorte gekreuzt und so eine Züchtung mit der angestrebten Eigenschaft kreiert. Im Patentgesetz ist festgelegt, dass Organismen, deren Züchtung auf hauptsächlich biologischen Verfahren beruht, nicht patentierbar sind. Diese Einschränkung versuchte Monsanto durch komplizierte Formulierungen im Patentantrag zu umgehen. Es sollte der „Eindruck erweckt werden, die Tomaten seien mithilfe von Gentechnik gezüchtet worden“, sagte Christoph Then vom Saatgut-Bündnis. Genetisch erzeugte Lebensformen sind nämlich, im Gegensatz zu den biologisch gezüchteten, durch das Patentamt schützbar.

Das Europäische Patentamt hat sich offenbar von Monsanto täuschen lassen. Gegen eine genetische Erzeugung der schimmelresistenten Tomaten spricht laut „Keine Patente auf Saatgut!“ Folgendes: Erst das Zusammenspiel verschiedener Gene führt zu einer Schimmelresistenz der Pflanzen. Diese Genkombination ist jedoch lediglich durch konventionelle Züchtung realisierbar, da die genaue DNA-Sequenz bislang unbekannt ist. Somit hätte Monsanto rechtlich das Patent gar nicht erhalten dürfen. Über den Patentwiderspruch hinaus werfen die Aktivisten dem Konzern Biopiraterie vor. Die Gendatenbank, in der auch die schimmelresistente Tomatensorte registriert ist, dient dem Zweck, Biodiversität zu erhalten und zukünftige Welternährung zu gewährleisten. Ein von Monsanto gehaltenes Vermarktungsrecht ihrer neuen Sorte stellt eine Gefahr für diese Ziele dar. „Die Inanspruchnahme und Patentierung genetischer Veranlagungen aus einer internationalen Genbank hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Verfügbarkeit dieser Ressourcen“, erklärt Christoph Then. So könne Monsanto mittels des Patents den „Zugang zu diesen Pflanzen erheblich behindern oder sogar blockieren“. Umwelt aktuell, Juli 2014, S. 17 Patenttext: www.kurzlink.de/epa-tomatenpatent-14; Einspruch: www.kurzlink.de/einspr-tomatenpatent; www.no-patents-on-seeds.org


Kommission begräbt Bodenschutz

Die EU-Kommission hat ihren Vorschlag für eine EU-Bodenschutzrichtlinie offiziell zurückgezogen.

Damit war die Sperrminorität im Ministerrat, zu der neben Frankreich und Großbritannien auch Deutschland gehörte, erfolgreich mit ihrer seit 2007 andauernden Blockade der Richtlinie. Todesstoß für den umstrittenen Vorschlag war eine informelle Sitzung der EU-UmweltministerInnen im März 2014, auf der trotz Regierungswechsel in Deutschland keine Positionsänderung innerhalb der Sperrminorität deutlich wurde.

Die EU-Kommission hatte die Rücknahme ihres Vorschlags selbst in die Debatte eingebracht, als sie im Oktober 2013 die REFIT-Mitteilung veröffentlicht und sich damit selbst ein Ultimatum gesetzt hatte. Neben der Bodenschutzrichtlinie strich die Kommission noch 52 weitere Rechtsakte von ihrer Agenda, laut Mitteilung um "unnötige Bürokratie zu vermeiden". Umweltverbände hatten die Deregulierungsagenda der REFIT-Mitteilung wiederholt scharf kritisiert. Umwelt aktuell, Juli 2014, S. 17


EU-Agrarreform: Biodiversität bleibt außen vor

Die neue Gemeinsame Agrarpolitik der EU (GAP) wird den Schutz der biologischen Vielfalt verschlechtern. Zu diesem Schluss kommt eine Studie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (Ufz), die Anfang Juni in der Zeitschrift Science veröffentlicht worden ist. Forscherinnen und Forscher haben für die Studie die Gesetzestexte der GAP analysiert und mit Daten von Eurostat, dem Statistischen Amt der EU, verglichen.

Die EU-Agrarreform ist Anfang 2014 in Kraft getreten und gilt bis 2020. Mit einem Gesamtbudget von 360 Milliarden Euro wirkt sie sich auf etwa die Hälfte der Landfläche der EU aus. Laut Reform sollen möglichst viele Flächen für Biodiversitätsschutzmaßnahmen verwendet werden. Die Studie des Ufz zeigt jedoch, dass, wenn die Reform wie geplant umgesetzt wird, weder die Landwirtschaft ökologischer noch der Schutz der Biodiversität verbessert wird. Stattdessen werde die Artenvielfalt auf landwirtschaftlich genutzten Flächen weiter zurückgehen. Den Grund dafür sehen die Autorinnen und Autoren in den vielen Ausnahmeregeln der Reform. Denn weil beispielsweise Betriebe mit einer Fläche unter zehn Hektar keine Regelungen zur Diversifizierung von Fruchtfolgen einhalten müssen, gilt diese Pflicht nur für einen von fünf landwirtschaftlichen Betrieben. Auch ökologische Vorrangflächen sollen nur noch für etwa die Hälfte der Agrarflächen bereitgestellt werden.

Um diese Entwicklungen minimieren zu können, fordern die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unter anderem, kleine, nachhaltig wirtschaftende Betriebe mit Mitteln zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums zu unterstützen und für ökologische Vorrangflächen nur Bewirtschaftungsmethoden mit nachweislich positiven Auswirkungen für die Artenvielfalt zu fördern. Umwelt aktuell, Juli 2014, S. 17, Studie des Ufz: www.kurzlink.de/ufzstudie0606


Zugang zu Gerichten verschoben

Die EU-Kommission hat im Mai 2014 ihren Vorschlag für eine Richtlinie zum Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten zurückgezogen. Damit ist neben der Bodenschutzrichtlinie ein weiterer Vorschlag im Umweltbereich der Deregulierungsagenda der REFIT-Mittleilung vom letzten Herbst zum Opfer gefallen. Der Vorschlag der EU-Kommission von 2003 sollte die Aarhus-Konvention umsetzen, die die EU unterzeichnet hat. Immer wieder haben Studien und Gerichtsurteile des EU-Gerichts in den letzten Jahren gezeigt, dass der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten nicht in allen EU-Ländern gewährleistet ist. Das Europäische Umweltbüro (EEB) bezeichnete die Rücknahme des Vorschlags kurz vor der EU-Wahl als „schlechtes Signal“ gegenüber den EU-Bürginnen und forderte die Kommission auf, nun schnell einen neuen Vorschlag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention vorzulegen. Das 7. Umweltaktionsprogramm formulierte das Ziel, dass bis 2020 in allen EU-Staaten Rechtszugang im Einklang mit Aarhus besteht. Umwelt aktuell, Juli 2014, S. 21. Liste der zurückgezogenen Vorschläge: www.kurzlink.de/Dikument2014C-153-03; www.kurzling.de/eeb_access2justice.


Die Gongos von Brüssel

Lesenswerter Artikel über Lobbing und die Rolle von Pseudo-NGOs in Brüssel, die Zweispältigkeit der von Brüssel proagierte „Einbindung der Zivilgesellschaft“ mittels Konsultationen durch die EU-Kommission, die wesesentliche Fragen nicht stellt, im Le Monde Diplomatique vom Juli 2014, http://www.monde-diplomatique.de/pm/2014/07/11/a0054.text

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