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Kurzinfos Mai 09

EU-Fischereipolitik

In einer Erklärung vor den in Brüssel versammelten EU-Agrar-, und EU-Fischereiministern hat der für die Fischerei zuständige EU-Kommissar Joe Borg am 25. Mai 09 schärfere Massnahmen zur schrittweisen Ausmerzung von Rückwürfen angekündigt bzw. gefordert. Von Rückwürfen spricht man in der Fischerei, wenn (unbeabsichtigt gefangene) Fische und andere Meerestiere wieder über 'Bord geworfen werden. Die zurückgeworfenen Fische überleben dies meist nicht. Die Gründe für die Rückwürfe sind unterschiedlich. Teils ergeben sie sich aus der Umsetzung von EU-Vorschriften (etwa wenn Fangquoten ausgeschöpft sind), teils aus nationalen Vorgaben, oft sind sie auch ökonomisch motiviert: An Bord behalten werden nur die wertvollsten Fische, zurückgeworfen andere, die vermarktbar wären, aber weniger einbringen.

Rückwürfe sind ein stossender, aber längst nicht der einzige Hinweis auf massive Fehlleistungen der EU-Fischereipolitik. Um diese festzustellen, muss man gemäss NZZ kein eingefleischter EU-Kritiker sein. Es genügt, ein im April 09 veröffentlichtes Grünbuch der EU-Kommission über die Zukunft der Gemeinsamen Fischereipolitik zu lesen. 88% der europäischen Fischbestände seien überfischt, heisst es darin, gegenüber einem weltweiten Durchschnitt von «nur» 25%. Überfischt bedeutet, dass die jährlichen Fänge jene Menge überschreiten, die im Durchschnitt Jahr für Jahr entnommen werden kann, ohne dass die Produktivität eines Bestandes sinkt. 30% befinden sich gar «ausserhalb sicherer biologischer Grenzen»: Sie erreichen keine normale Reproduktionsrate mehr, weil die Population von geschlechtsreifen Fischen zu stark dezimiert ist.

Hauptgrund für die meisten Probleme sind laut Borg die Überkapazitäten der Fangflotten. Zu diesen beigetragen haben auch nationale und EU-Subventionen. Zwar sind mit der letzten, 2002 beschlossenen Reform der Fischereipolitik einige der falschen Anreize beseitigt worden, doch noch immer konterkariert die finanzielle Unterstützung des Sektors allzu oft das Ziel eines Abbaus von Überkapazitäten. Anstrengungen zum Kapazitätsabbau wurden zudem weitgehend neutralisiert durch den technologischen Fortschritt. Zwar werden weniger Schiffe eingesetzt, doch sind deren Fangkapazitäten umso grösser. Damit bleibt der Sektor in einem Teufelskreis gefangen: Weil die Fangflotten gemessen an den überfischten Fischbeständen zu gross sind, sinken die Margen. Um den Einkommensverlust zu kompensieren, versuchen die Fischer mehr zu fischen. Damit werden die Bestände weiter ausgedünnt, was in späteren Jahren zu umso schlechteren Erträgen führen wird.

Hauptinstrument zur Verwaltung der meisten EU-Fischereizonen ausserhalb des Mittelmeers sind Fangquoten (Mengenbegrenzungen) für die einzelnen Arten, die nach starren Anteilen auf die EU-Staaten aufgeteilt werden. Das Gros der Quoten wird jeden Dezember in einer Marathonsitzung der Fischereiminister festgelegt. Dabei spielt sich ein stets ähnliches Ritual ab: Wissenschafter, Umweltschützer und andere «Freunde der Fische» drängen auf drastische Beschränkungen, während Mitgliedstaaten mit einer bedeutenden Fischereiindustrie als «Freunde der Fischer» darum ringen, dass «ihre» Quoten nicht zu stark beschnitten werden. Langfristige Ziele geraten hierbei ins Hintertreffen; das Resultat sind Kompromisse, die der Überfischung nicht Herr werden. Zudem mangelt es an der Durchsetzung der Quoten.

Vor diesem Hintergrund strebt Borg nicht nur einige rasch umsetzbare Schritte gegen Rückwürfe an: sondern darüber hinaus eine umfassende Reform der gesamten EU-Fischereipolitik. Diese soll den beschriebenen Teufelskreis «ein für alle Mal stoppen». Als Diskussionsbasis dient das Grünbuch, das nebst einer Diagnose erste Reform-Anregungen enthält. Eine der zentralen Ideen besteht in der Vergabe von handelbaren «Fischerei-Rechten». Mit einem solchen marktwirtschaftlichen Instrument könnten die Überkapazitäten auf effizientere Weise reduziert werden. Am Montag, den 25. Mai 09 wurde das Grünbuch auf Ministerebene diskutiert. Zwar sah sich die Kommission in ihrem Reformwunsch grundsätzlich bestätigt, doch hat zum Beispiel Frankreich bereits Einwände gegen einzelne Ideen wie die handelbaren Rechte erhoben. Die eigentliche Debatte wird aber erst folgen, wenn das Vorhaben konkreter wird. Bis Ende Jahr läuft nun zunächst eine öffentliche Konsultation, deren Ergebnisse die Kommission im ersten Semester 2010 auswerten wird. Nach weiteren Vorarbeiten will sie Anfang 2011 einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag vorlegen, der etwa 2012 beschlossen werden könnte: Gemessen an der dramatischen Diagnose geht die EU die Therapie recht gemächlich an. NZZ, 26. Mai 2009, S. 19



Die neue EU-Kosmetikverordnung schützt Verbraucherinnen und Umwelt nicht ausreichend

Silber in Zahnpasta, Titandioxid in Sonnenschutzcremes, in vielen Kosmetikprodukten sind Nanomaterialien enthalten. Bisher ohne Sicherheitsprüfung. Eine neue EU-Verordnung will das ändern, allerdings erst ab 2012. Umweltverbände warnen: Der Schritt in die richtige Richtung ist viel zu kurz. Ein Moratorium ist fällig. . VON KATJA VAUPEL, BUND (Deutschland)

Die im März 2009 vom EU-Parlament verabschiedete Verordnung für Kosmetika führt Sicherheitstests für manche Nanomaterialien und eine Kennzeichnungspflicht ein. Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung. Insgesamt greift die Verordnung jedoch zu kurz. Die Berücksichtigung von Nanomaterialien in der Kosmetik-Gesetzgebung war ein längst überfälliger Schritt, da es bereits viele Kosmetika mit Nanostoffen auf dem Markt gibt.

Im Jahr 2006 veröffentlichte ein Partnerverband des BUND, Friends of the Earth Australien, eine Studie, die erstmals zeigte, dass sich schon heute in vielen kosmetischen Produkten Nanomaterialien befinden. Ein Bericht der britischen Verbraucherschutzorganisation Which? veröffentlicht im November 2008 belegt, dass es auch auf dem europäischen Markt bereits viele Kosmetikprodukte zu kaufen gibt, die Nanomaterialien enthalten. Dazu zählen Sonnenschutzmittel mit Titandioxid und Zinkoxid als UV Filter, Zahnpasta, Shampoos und Seifen mit Nanosilber als antibakteriellem Wirkstoff, Anti-Aging-Produkte mit Fullerenen (Kohlenstoff-Nanokugeln) als "Radikalfänger" sowie Hautcremes mit Nanokapseln, die dazu genutzt werden, eingeschlossene Wirkstoffe zu schützen und zielgerechter einsetzen zu können.

Alles eine Frage der Definition

Nicht ausreichend ist die in der Kosmetikverordnung festgelegte Definition von Nanomaterialien. So sollen nur unlösliche oder langlebige Materialien bis 100 Nanometer in mindestens einer Dimension (Länge, Höhe oder Breite) berücksichtigt werden. Nach Ansicht von Expertinnen sollten jedoch alle Nanomaterialien mit bis zu 300 Nanometer berücksichtigt werden, da bis mindestens zu dieser Größe nanospezifische, neuartige Eigenschaften, zum Beispiel eine erhöhte Bioverfügbarkeit, auftreten können. Die enge Definition der jetzt verabschiedeten Verordnung nimmt Kosmetikprodukte, die Nanomaterialien über 100 Nanometer, lösliche und nicht langlebige Stoffe enthalten, per Definition aus dem Gesetzesrahmen aus. Dies trifft beispielsweise für Emulsionen und Nanokapseln zu, die in Hautcremes eingesetzt werden. Eine spezifische Risikobewertung und Kennzeichnung ist für diese Stoffe nicht vorgesehen, obwohl auch hier viele Fragen nach den Gesundheits- und Umweltrisiken offen sind.

Kein Marktzugang ohne Sicherheitscheck

Die Verordnung sieht vor, dass die EU-Kommission bei Zweifeln an der Sicherheit eines Nanomaterials den Wissenschaftlichen Ausschuss für Verbrauchersicherheit beauftragen kann, die Sicherheit der eingesetzten Materialien zu überprüfen. Sollte es Bedenken wegen vermuteter Gesundheitsrisiken geben oder sollten keine ausreichenden Daten zur Risikobewertung vorliegen, kann die EU-Kommission die Anwendung des Stoffes einschränken oder ganz untersagen. Doch das ist nicht genug. Um die neuartigen Eigenschaften der Nanomaterialien bewerten zu können, müssen für alle bereits eingesetzten und alle neuen Nanostoffe Sicherheitstests vorgeschrieben werden. Die Tests müssen zudem Gesundheits- und Umweltrisiken bewerten. Es sollten nur solche Stoffe zugelassen werden, die als "sicher" eingestuft werden können.

Neue Kennzeichnung ermöglicht endlich Wahlfreiheit

Positiv zu bewerten ist, dass Nano-UVFilter, Nanofarbstoffe und -konservierungsmittel zukünftig nur dann eingesetzt werden dürfen, wenn sie in eine Positivliste aufgenommen sind. Dazu müssen sie vorher eine Risikobewertung durchlaufen. Durch den kleinen Zusatz "nano" in der Stoffliste der Produkte können VerbraucherInnen zukünftig sehen, ob ein Kosmetikprodukt Nanomaterialien enthält, die von dem Gesetz als solche definiert werden. Dies ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz beim Umgang mit Nanomaterialien.

Moratorium für Nanokosmetika

Eine Risikobewertung von Nanomaterialien wird es erst ab dem Frühjahr 2012 geben. UV-Filter, Farbstoffe und Konservierungsstoffe mit Nanomaterialien müssen erst im Herbst 2012 neu bewertet werden. Auch die Kennzeichnungspflicht tritt erst zu dieser Zeit in Kraft.

Für EU-Gesetze sind diese langen Fristen nicht ungewöhnlich. Es stellt sich aber die Frage, wie VerbraucherInnen und Umwelt bis Herbst 2012 vor Risiken durch Nanomaterialien in Kosmetika geschützt werden sollen. Anhaltspunkte für Risiken gibt es mittlerweile zu Genüge.

So kommen verschiedene wissenschaftliche Studien zu dem Ergebnis, dass die regelmäßig in Sonnenschutzmitteln verwendeten Nanomaterialien Titandioxid und Zinkoxid DNA-Schäden in menschlichen Zellen verursachen können. Zudem wurde nachgewiesen, dass Titandioxid die Plazentaschranke überwinden kann. Die EU-Kommission hat den Verband der europäischen Kosmetikindustrie COUPA aufgefordert, bis Ende 2008 überzeugende Daten zu Titandioxid, insbesondere zur Sicherheit bei geschädigter Haut, vorzulegen. Anderenfalls sei eine Rücknahme der Zulassung von nanopartikulärem Titandioxid möglich. Über das Ergebnis dieses Vorgangs ist allerdings zum jetzigen Zeitpunkt noch nichts bekannt.

Silber kann Zellen schädigen. Zudem ist zu befürchten, dass die regelmäßige orale Anwendung von Nanosilber zum Beispiel in Zahnpasta auf Grund der beabsichtigten antimikrobiellen Wirkung zu einer erheblichen Schädigung der Mundflora führt. Der unnötige Einsatz antimikrobieller Substanzen könnte zudem die Bildung von resistenten Stämmen schädlicher Mikroorganismen begünstigen.

Fullerene sind biologisch nicht abbaubar. Sie erwiesen sich in Versuchen schon in geringen Dosen als giftig für menschliche Leberzellen und schädigten im Tierversuch das Gehirn von Fischen. Studien zeigen, dass sie aufgrund ihrer geringen Größe in die Haut eindringen und die Plazentaschranke überwinden können. Insgesamt ist die Datenlage zu gering, um eine abschließende Bewertung durchführen zu können.

Nanokapseln können die Aufnahme und das Verhalten der transportierten Wirkstoffe verändern. Für alle genannten Materialien gilt, dass es kaum Untersuchungen über mögliche Umweltrisiken gibt. Aus Sicht des BUND ist aus den vorliegenden Untersuchungen nur ein Schluss möglich: Die EU muss ein Moratorium für alle Nanokosmetika einführen, bis die Sicherheit für Gesundheit und Umwelt der Stoffe nachgewiesen werden kann.

Die Soziologin Katja Vaupel ist wissenschaftliche Mitarbeiterin für Chemikalienpolitik und Nanotechnologien in der BUND-Bundesgeschäftsstelie in Berlin. www.bund.net/chemie, umwelt aktuell, Mai 2009, S. 4 f.


Eurovignette

Der EU Verkehrsministerrat konnte sich Ende März 09 nicht auf die überarbeitete Fassung der Eurovignettenrichtlinie einigen. Nach dieser können die Mitgliedstaaten den Speditionen Kosten in Rechnung stellen, die deren Lkws durch Staus, Lärm und Luftverschmutzung verursachen. Zahlreiche Länder, darunter auch Deutschland, lehnen dies mit der Begründung ab, dass die Rezession der falsche Zeitpunkt sei, um den Verkehrssektor mit zusätzlichen Kosten zu belasten. Angesichts der anhaltenden Kontroverse appellierten die Minister an die zuständigen Ratsarbeitsgruppen, den Gesetzesvorschlag weiter sorgfaltig zu prüfen. Schlussfolgerungen des Verkehrsministerrates: www.kurzlink.de/rat-eurovignette, umwelt aktuell Mai 2009, S. 25


Steigende Arbeitslosenquote in der EU

Die Rezession schlägt in der EU immer deutlicher auf die Arbeitsmärkte durch: Laut Angaben des EU-Statistikamts Eurostat von Ende April 09 ist die saisonbereinigte Arbeitslosenquote in der Euro-Zone (EZ-16) im März auf 8,9% gestiegen, nachdem sie im Februar 8,7% und im März 2008 7,2% betragen hatte. Die Zahl der Arbeitslosen wuchs gegenüber dem Vormonat um 0,4 Mio, auf 14,2 Mio. In der ganzen EU (EU-27) lag die Arbeitslosenquote im Berichtsmonat bei 8,3%, gegenüber 8,1 % im Vormonat und 6,7% im selben Vorjahresmonat. Akzentuiert wird die Entwicklung dadurch, dass Eurostat zugleich die Februarwerte für beide Wirtschaftsräume um je 0,2 Prozentpunkte nach oben korrigiert hat. Befanden sich die Arbeitslosenquoten vor Jahresfrist auf langjährigen Tiefstwerten, sind sie mittlerweile auf ein Niveau gestiegen, auf dem sie sich in der EZ-16 zuletzt im November 2005 und in der EU-27 letztmals im Mai 2006 befunden hatten. Die tiefste Quoten verzeichneten im Februar die Niederlande mit 2,8%. Die höchsten Werte erreichten Spanien (17,4%), Lettland (16;1 %) und Litauen (15,5%), die zugleich die EU-weit kräftigsten Zuwächse im Vergleich zum selben Vorjahresmonat meldeten. Frankreich und Deutschland lagen mit 8,8% bzw. 7,6% im Mittelfeld.

Konjunkturexperten befürchten, dass die steigende Arbeitslosigkeit auch die Konsumnachfrage beeinträchtigen wird. Den privaten Konsum stützen dürfte hingegen gemäss manchen Meinungen die geringe Teuerung: Laut einer ebenfalls am Donnerstag veröffentlichten ersten Eurostat-Schätzung verharrte die jährliche Inflationsrate der Euro-Zone im April auf dem im März 09 erreichten Rekordtief von 0,6% (gemessen an der Veränderung der Konsumentenpreise gegenüber dem Vorjahresmonat). NZZ, 2./3. Mai 2009, S. 21. Binnenmarkt und Euro wurden mit jeweils Wirtschaftsverheissungen eingeführt: Wachstum sollte ein Sinken der Arbeitslosenraten mit sich bringen. Tatsache ist: die Arbeitslosigkeit bleibt innerhalb einer gewissen Bandes auf hohem Niveau stabil.


EU-Frühjahrsgipfel 09: Milliarden tür CO2-Endlager

Bei ihrem Frühjahrsgipfel Ende März 09 haben die Staats- und Regierungschefs der EU Maßnahmen zur Finanzkrise diskutiert und fünf Milliarden Euro für strategische Energieprojekte und schnelle Internetnetze bewilligt. Internationaler Klimaschutz stand entgegen den Erwartungen von Umweltverbänden jedoch hinten an. Die Regierungschefs beschlossen, rund vier von fünf Milliarden Euro aus dem EU-Landwirtschaftsfonds in CO2-Abscheidung und -Speicherung (CCS), Offshore Windparks sowie länderübergreifende Gas- und Stromleitungen zu investieren. Der Ausbau der Energienetze soll 2009 oder 2010 beginnen. Eine weitere Milliarde soll in Internetverbindungen für den ländlichen Raum investiert werden. Abschlussdokument des EU-Frühjahrsgipfels: www.kurzlink.de/fruehjahrsgipfel; umwelt aktuell, Mai 2009, S. 13.


Mit dem Freihandel gegen die Umwelt – ohne uns!

Marcel Linder, Projektleiter Landwirtschaftspolitik bei Pro Natura

Nächste Woche ist es so weit: In der Sommersession wird sich der Nationalrat das erste Mal mit dem geplanten Freihandelsabkommen im Agrar- und Lebensmittelbereich mit der EU auseinandersetzen. Dabei geht es gleich um viel Geld. Der Bundesrat möchte die negativen Auswirkungen eines allfälligen Freihandels auf die bäuerlichen Betriebe mit Begleitmassnahmen abfedern. Vorgesehen sind dazu drei bis sechs Milliarden Franken. Ursprünglich wollte Bundesrätin Doris Leuthard die Zolleinnahmen der nächsten Jahre für Begleitmassnahmen einsetzen. Dagegen sträubte sich Finanzminister Hans-Rudolf Merz. Er hat nun im Bundesrat durchgesetzt, dass das Geld mit einem bilanztechnischen Kunstgriff nur virtuell zur Verfügung gestellt wird. Erst in einer zweiten Botschaft wird dann die effektive Finanzierung dargelegt werden.

Dieses bundesrätliche Geplänkel gibt einen Vorgeschmack, was mit dem geplanten Agrarfreihandel noch auf uns zukommen wird.

Doch beginnen wir am Anfang der Geschichte. Ein Versuchsballon für einen Agrarfreihandel mit den USA im Jahre 2005 stürzte nach heftiger Kritik von Parteien und BäuerInnen ab. Danach hat es sich der Bundesrat anders überlegt: Jetzt setzt sich das Volkswirtschaftsdepartement, unterstützt von der Nahrungsmittelindustrie, für ein Abkommen mit der EU ein. Im März 2008 hat der Bundesrat ein Verhandlungsmandat zum Agrarfreihandel und für ein Gesundheitsabkommen mit der EU verabschiedet. Das Gesundheitsabkommen ist unbestritten. Die politische Knacknuss ist der Agrarfreihandel.

Mal strenger, mal lascher

Was kümmert sich nun eine Naturschutzorganisation wie Pro Natura um dieses Thema? Auf den ersten Blick ist es ja nur eine Angelegenheit zwischen der Nahrungsmittelindustrie und den Bauern, allenfalls noch den Konsumentinnen. Doch weit gefehlt, denn der Spielraum der Verwaltung in den Verhandlungen ist gross. Die Krux an der ganzen Übung ist der Einfluss auf die Umweltgesetzgebung.

Die Agrar- und Umweltgesetzgebung in der EU ist je nach Gesetz mal strenger, mal lascher als in der Schweiz. Zum Beispiel ist der Nitratgrenzwert im Trinkwasser in der EU höher angesetzt als in der Schweiz, hier hat die Schweiz eine Vorreiterrolle. Dafür ist zum Beispiel das Gewässerschutzgesetz in der EU strenger. So müssen die Bauern in der EU für die Gülle sechs Monate Lagerkapazitäten aufweisen, die Schweizer Gesetzgebung schreibt nur vier Monate vor. Klar besser ist die Schweizer Gesetzgebung im Tierschutzbereich.

Was geschieht nun im Fall eines Agrarfreihandelsabkommens? «Ein verbesserter gegenseitiger Marktzugang (...) erfordert die weitgehende Angleichung des schweizerischen Lebensmittelrechts an den entsprechenden „acquis communautaire“ der EU», schreibt das Volkswirtschaftsdepartement. Unter dem «acquis communautaire» wird der Gesamtbestand an Rechten und Pflichten verstanden, der für die Mitgliedsländer der EU verbindlich ist. Dabei verweist das Departement nur auf das Lebensmittelrecht. Jedoch sind auch das Agrar- und das Umweltrecht betroffen.

Hohe Umweltkosten

Ziel der Verhandlungen müsste sein, dass die beiden Verhandlungspartner ihre jeweils strengeren Umweltvorschriften vom Gegenüber einfordern. Dieses Vorgehen wäre sicher im Interesse der Bürgerinnen und Bürger, in deren Auftrag die Verwaltung die Verträge aushandelt.

Ein weiteres Problem ist die absehbare Zunahme des Güterverkehrs. Bundesrätin Leuthard betont bei jeder Gelegenheit, dass sich die BäuerInnen auf den Exportmarkt ausrichten sollen. Billigere Nahrungsmittel aus dem Ausland werden ohne Zollschranken auch die Importe erhöhen. Dies widerspricht aber allen aktuellen Bemühungen für einen starken Klimaschutz. Eine österreichische Studie der Johannes-Kepler-Universität Linz hat aufgezeigt, dass die Nahrungsmittelimporte hohe Umweltkosten verursachen und zum Abbau von Arbeitsplätzen im Inland führen. Die Schweizer Regierung lässt dieses Problem trotz mehrfacher Anfrage der Umweltverbände ausser Acht. Die diesbezüglichen Auswirkungen wurden vom Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) bisher nicht abgeklärt.

Pro Natura erwartet, dass die Verwaltung auch Umwelt- und Klimaziele in die Verhandlungen einbringen wird. Ein EU-Agrarfreihandel, der dazu führt, dass positive Errungenschaften für die Umwelt abgebaut und Klimaschutzbemühungen weiter geschwächt werden, wäre für Pro Natura nicht akzeptabel. WOZ, 21. Mai 2009, S. 8


Strafe für Anstellung „illegaler“ Migranten

In der EU (mit Ausnahme Grossbritanniens) werden künftig Arbeitgeber, die „illegale“ Migranten anstellen, bestraft. Der Rat der Mitgliedstaaten genehmigte am 25. Mai 2009 in Brüssel eine entsprechende Richtlinie diskussionslos, nachdem er sich bereits früher mit dem EU-Parlament auf einen Kompromiss geeinigt hatte. Das Parlament hat die Vorlage bereits verabschiedet. Die neue Richtlinie stellt ein weiteres Instrument für die Bekämpfung der „illegalen“ Migration dar; anders als bei den übrigen repressiven Massnahmen richten sich gemäss offizieller Lesart die Strafen aber nicht gegen die Migranten selber, sondern vor allem gegen jene, die von der prekären Rechtsstellung und weitgehenden Schutzlosigkeit der Einwanderer profitieren.

Arbeitgeber werden in Zukunft dazu verpflichtet, vor der Anstellung von Drittstaats-Angehörigen sicherzustellen, dass diese eine rechtmässige Aufenthaltsbewilligung besitzen. Die Anstellung von Arbeitnehmern aus Drittstaaten muss den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemeldet werden; diese wiederum verpflichten sich zur Überprüfung besonders «gefährdeter» Branchen wie etwa Bau, Landwirtschaft oder Gastgewerbe.

Bei den Sanktionen stehen Geldstrafen im Zentrum. Diese nehmen mit der Zahl der angestellten illegalen Migranten zu. Gegebenenfalls müssen Unternehmen auch Sozialabgaben, Steuern und andere Ausgaben nachzahlen sowie die Kosten einer Rückschaffung übernehmen. Sie können von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden. Für die Anstellung von Minderjährigen oder Opfern des Menschenschmuggels und bei besonders menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen können die Mitgliedstaaten weitere strafrechtliche Massnahmen beschliessen.

Ebenfalls am 25. Mai 09 verabschiedete der Rat die Richtlinie über die «Blue Card», eine Art EUweiter-Arbeitsbewilligung, welche die Rekrutierung hochqualifizierter Drittstaats-Angehöriger erleichtern soll. Das Projekt liess allerdings auf Druck der Mitgliedstaaten, welche auf dem Gebiet der legalen Migration nur ungern Kompetenzen an die EU abgeben, Federn. Ob das Ziel, im globalen Wettbewerb um hochqualifizierte Arbeitskräfte diese der übrigen Welt abzuluchsen, die EU gleich lange Spiesse wie beispielsweise die USA mit der Green Card zu bekommen; bleibt für die NZZ fraglich. NZZ, 25. Mai 2009, S. 3

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