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Kurzinfos August 2016

Wer die EU-Brexit-Zeche zahlt

Mit dem Brexit verlässt einer der grössten Nettozahler die EU. Wie dieses Loch gestopft wird, ist noch nicht geklärt. Klar ist, dass sich die Last auf wenige Schultern verteilen wird.

Deutschland hat auch im vergangenen Jahr wieder den grössten Beitrag zur Finanzierung des Haushalts der Europäischen Union gezahlt. Der Nettobeitrag, also die Differenz zwischen den Beitragszahlungen und den Rückflüssen aus den diversen EU-Fonds, sank 2015 zwar leicht. Er liegt aber immer noch bei rund 14,3 Mrd. €. Im Vorjahr hatte Deutschland 15,5 Mrd. € gezahlt. Das war ein Rekordwert. Direkt hinter Deutschland ist in diesem Jahr Grossbritannien zum zweitgrössten Nettobeitragszahler der EU vor Frankreich aufgestiegen. Das Land überwies trotz dem Rabatt, den Grossbritannien auf seine Beitragszahlungen erhält, 2015 rund 11,5 Mrd. € mehr nach Brüssel, als es aus den EU-Fonds erhielt. Das war mehr als doppelt so viel wie 2014. Ohne Rabatt hätten die Briten noch einmal 6 Milliarden Euro mehr gezahlt.

Die hohen Zahlungen Grossbritanniens an den EU-Haushalt waren im Wahlkampf vor dem Votum der Briten über den Verbleib in der Europäischen Union eines der Hauptstreitthemen zwischen beiden Lagern gewesen. Die Befürworter des Brexit hatten dabei mit stark verzerrten Zahlen operiert. Sie dürften den hohen Nettobeitrag im Jahr 2015 dennoch nachträglich als Rechtfertigung heranziehen. Die britischen Zahlen werfen zudem ein Schlaglicht darauf, welche Lücke der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU in den Haushalt der Staatengemeinschaft reissen wird. Den Nettobeitrag der Briten müssen die anderen EU-Staaten untereinander aufteilen. Auf Basis der aktuellen Zahlen käme damit etwa auf Deutschland ein zusätzlicher Beitrag zwischen 2,5 und 3 Mrd. € zu.

Die Zahlen zum Haushalt 2015 hat die Europäische Kommission schon Ende des vergangenen Monats auf ihrer Webseite veröffentlicht – allerdings ohne das entsprechend zu kommunizieren. Die EU-Kommission ist schon vor einigen Jahren dazu übergegangen, keine Pressekonferenzen mehr zu dem alljährlichen Bericht über die EU-Finanzen und Nettozahlerpositionen der Staaten abzuhalten, weil sie das Thema für politisch zu heikel hält.

Der hohe britische Nettobeitrag ist teilweise auf einen Einmaleffekt zurückzuführen. Die anderen EU-Staaten hatten den Briten 2014 – schon angesichts des anstehenden Referendums für den Verbleib des Landes in der EU – eine Nachzahlung von 2,1 Mrd. € zum Haushalt gestundet, die nun im Folgejahr zu Buche schlug. Die Nachzahlung war angefallen, nachdem die Europäische Kommission bis 1995 zurückreichende Streitfragen über die Berechnung der Wirtschaftsleistung der EU-Staaten geklärt hatte. Deutschland profitierte von der Nachzahlung. Sein Beitrag zum EU-Haushalt sank um rund 800 Mio. €.

Die Beiträge der Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt sind an die Entwicklung der Wirtschaftsleistung gekoppelt. Entsprechend schwanken sie. Da sich die deutsche und die britische Wirtschaftsleistung in den vergangenen Jahren vergleichsweise positiv entwickelt haben, ist ihr Anteil am Haushalt gestiegen. Am stärksten profitiert vom EU-Haushalt haben 2015 Polen, das 9,4 Mrd. € mehr aus Brüssel erhielt, als es einzahlte, Tschechien (5,7 Mrd. €) sowie Rumänien (5,2 Mrd. €). Dahinter folgt das Krisenland Griechenland, das 4,9 Mrd. € Euro mehr aus Brüssel bekam, als es an die EU überwies. Das waren immerhin 2,8% des griechischen Bruttonationaleinkommens (BNE). Im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung war 2015 Bulgarien grösster Profiteur des EU-Haushalts. Die 2,3 Mrd. €, die es erhielt, entsprachen 5,33 Prozent seines BNE.

Auch aufseiten der Nettozahler verschiebt sich das Bild, wenn man die Zahlen ins Verhältnis zum BNE setzt. Dann sind die Niederlande mit einem Anteil von 0,54% der grösste Nettozahler. Es folgen Schweden (0,48%) und dann erst Deutschland und Großbritannien mit jeweils 0,46%. Der EU-Haushalt hatte 2015 ein Volumen von 145 Mrd. €. Drei Viertel davon fliessen in die Agrar- und Strukturförderung. Finanziert wird der EU-Haushalt zu mehr als 80% durch Beiträge der Mitgliedstaaten. Nur 13% Prozent der Einnahmen stammen aus den sogenannten traditionellen Eigenmitteln, was vor allem Zolleinnahmen sind. Hinzu kommen etwa Beiträge von Nicht-EU-Staaten wie Norwegen und der Schweiz sowie Einnahmen aus Kartellstrafen. NZZ, 9. August 2016, S. 23



Der Fluch der EU-Strukturhilfen

«Die EU-Hilfen haben unheimlich viel Korruption in unser Land gebracht. Schaffen Sie dieses Geld ab, ich bin der Erste, der dafür ist.» Mit diesen Worten hat jüngst der slowakische Oppositionspolitiker Richard Sulik für Aufruhr in der Talkshow «Anne Will» gesorgt. Ungläubigkeit und Entsetzen machten sich auf den Gesichtern der anwesenden deutschen Spitzenpolitiker breit. Es war eigentlich um das Thema Flüchtlinge gegangen, und gerade hatte man argumentiert, dass die östlichen EU-Länder sich doch aufnahmebereiter zeigen sollten, da sie ja auch viel Geld aus den EU-Töpfen erhielten. In den Augen der deutschen Politiker konnte es sich nur um eine ungeheuerliche Behauptung handeln, dass die Strukturhilfen für die Empfängerländer nicht nur einen Segen darstellen sollen. Deutschland ist der grösste Nettozahler in der Union. Hat Sulik aber vielleicht recht? Neue Evidenz, die international noch kaum beachtet worden ist, weist tatsächlich auf Schattenseiten der EU-Strukturhilfen hin. In einem schmucklosen Budapester Büro sitzt Istvan Janos Toth, der Leiter des unabhängigen Corruption Research Center Budapest (CRCB). Wortreich erklärt er, wie sein Institut jüngst in mühevoller Kleinarbeit alle Vergaben von öffentlichen Aufträgen in Ungarn seit 2009 analysiert hat. Über 120 000 Fälle sind es an der Zahl. Toth resümiert das wichtigste Ergebnis: «Wir haben herausgefunden, dass Korruptionsrisiken deutlich grösser sind bei Projekten mit EU-Finanzierung als bei rein ungarischen Projekten.» Damit liegt wohl erstmals ein wissenschaftlicher Beleg dafür vor, dass die EU-Strukturhilfen Korruptionsprobleme in einem ostmitteleuropäischen Land gefördert haben.

Diese Erkenntnis birgt Brisanz. Die EU-Strukturhilfen sind nicht nur für die neuen Mitgliedsländer in Osteuropa von grosser Bedeutung. Auch für die EU selbst ist die Förderung von strukturschwachen Regionen und wirtschaftlicher Konvergenz ein wichtiger Teil ihrer Daseinsberechtigung. Die europäischen Struktur- und Kohäsionsfonds machen denn auch rund einen Drittel des gesamten EU-Budgets aus. In der Förderperiode 2007 bis 2013 gab die EU dafür mehr als 300 Mrd. € aus. Für die Periode 2014 bis 2020 sollen es 450 Mrd. € sein.

Das meiste Geld fliesst dabei nach Ostmitteleuropa. Polen als grösstes Land der Region erhält in absoluten Zahlen die umfangreichsten Strukturhilfen (vgl. Grafik). Im Durchschnitt empfingen die zehn neuen Mitgliedsstaaten in Ostmitteleuropa jüngst Mittel in Höhe von 2% bis 3% ihres jeweiligen Bruttoinlandprodukts (BIP) pro Jahr. Damit wird vorab der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur (wie Strassen, Schienen oder Gebäude) finanziert. Ebenfalls werden zahlreiche Projekte von privaten Unternehmen und staatlichen Stellen gefördert.

Wie kann es sein, dass mit EU-Strukturhilfen finanzierte öffentliche Projekte korruptionsanfälliger sind als heimisch getragene Vorhaben? Korruptionsforscher Toth hat dafür eine einleuchtende Erklärung parat. Die EU unterstütze in der Regel die grösseren Projekte, weshalb sich korrupte Machenschaften dort stärker lohnten. Zudem gehe es um fremdes Geld, dieses werde weitgehend als «Gratisgeld» wahrgenommen. Zwar seien bei Vergaben mit EU-Förderung strenge Vorgaben einzuhalten, aber offensichtlich liessen sich diese häufig umgehen.

In Ungarn haben die EU-Gelder so zum Entstehen einer Günstlingswirtschaft rund um den Regierungschef und starken Mann, Viktor Orban, beigetragen. Auffällig häufig kommen bei öffentlichen Aufträgen befreundete Unternehmer oder Verwandte aus dem Umfeld von Orbans Fidesz-Partei zum Zug (vgl. NZZ vom 10. 6. 16). Toth kann dies schwarz auf weiss belegen. Die Korruptionsanfälligkeit wird dabei anhand verschiedener Kriterien gemessen: zum Beispiel, wenn nur ein einziges Unternehmen als Bieter auftritt, wenn die Vergaben wenig transparent sind und wenn die Firmen überhöhte Preise verlangen.

Die Folgen dieser Erkenntnis sind weitreichend. Zwar ist unbestritten, dass die EU-Strukturhilfen positive Wirkungen in Osteuropa hatten (vgl. Zusatztext). Sie haben entscheidend zur Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur beigetragen, und womöglich haben sie auch das Wirtschaftswachstum gefördert. Aber offensichtlich haben die EU-Gelder eben auch die Korruption vergrössert und den marktwirtschaftlichen Wettbewerb untergraben. Toth geht so weit und folgert, es wäre besser gewesen, wenn Ungarn gar keine EU-Strukturhilfen bekommen hätte.

Für westliche Ohren mag dieses Urteil hart und übertrieben klingen. Aber nicht wenige Experten in Ostmitteleuropa teilen diese Sicht. Ins gleiche Horn stösst etwa der Ungarn-Chef der unparteiischen Anti-Korruptions-Organisation Transparency International, Jozsef Peter Martin. Das viele «Gratisgeld» habe einen zersetzenden Einfluss auf die Wirtschaft. Für Unternehmen sei es häufig wichtiger, sich um gute Regierungskontakte zu bemühen, als mit guten Leistungen auf dem freien Markt zu punkten. Es entstehe so eine «Rent-Seeking-Gesellschaft». Der namhafte Ökonom und ehemalige Politiker Tamas Bauer sagt, es sei ähnlich wie in Ländern mit einem «Fluch des Rohstoffreichtums». Wegen der umfangreichen EU-Transfers müssten sich Unternehmen und Politik weniger um den Aufbau einer wettbewerbsfähigen Wirtschaft kümmern.

Diese Zusammenhänge spielen potenziell in allen östlichen EU-Ländern eine Rolle. Wie sieht die Lage in den fortgeschrittensten Staaten der Region, den Visegrad-Ländern, aus?

Ungarn: Der korruptionsfördernde Effekt der EU-Strukturhilfen ist hier am besten belegt. Besonders seit dem Amtsantritt von Orban im Jahr 2010 – in dieser Zeit kam auch der grösste Teil der EU-Gelder zum Einsatz – hat sich die Korruptionsanfälligkeit von staatlichen Aufträgen deutlich erhöht.

Slowakei: Wie im Eingangszitat des Politikers Sulik angedeutet, werden die EU-Strukturmittel in der Slowakei stark mit Korruptionsproblemen in Verbindung gebracht. Tatsächlich zeigt eine wissenschaftliche Studie zur Slowakei detailliert, dass ein grosser Anteil der Auftragsvergaben korruptionsanfällig ist. Das spiegelt sich in Korruptionsskandalen auf höchster politischer Ebene. So mussten mehrere Minister wegen Fehlverhaltens im Zusammenhang mit EU-Hilfsgeldern zurücktreten. Tschechien: Zu den Auswirkungen der EU-Gelder liegt wenig systematische Evidenz vor. Aber auch in Tschechien dokumentieren Anti-Korruptions-Organisationen zahlreiche Fälle, bei denen EU-Hilfen mutmasslich für korrupte Machenschaften missbraucht worden sind. Jüngst sind deshalb die Anstrengungen zur Eindämmung solchen Fehlverhaltens verstärkt worden.

Polen: In Polen haben Korruptionsbekämpfer ebenfalls verschiedene Fälle von Missbrauch dokumentiert. Studien zeigen zudem, dass in Polen europaweit am häufigsten nur ein einziger Bieter bei Auftragsvergaben mit EU-Finanzierung auftritt, was ein starkes Indiz für Korruptionsrisiken ist. Aber insgesamt hat sich Polen in den letzten Jahren positiv entwickelt. Das Ausmass der allgemeinen Korruption ist spürbar zurückgegangen.

Die Zusammenhänge erinnern an eine ältere Debatte im Feld der internationalen Entwicklungshilfe. Kritiker der Entwicklungshilfe wie der Ökonom William Easterly haben wiederholt argumentiert, dass das «Gratisgeld» aus dem Ausland in den Empfängerländern Korruption fördere und schlechte Regierungen am Leben halte. Auch aus diesem Grund bezweifeln sie, dass Entwicklungshilfe das Wachstum erhöht. Wie es scheint, lastet ein ähnlicher «Fluch» auf den EU-Strukturhilfen.

Wa sie EU gegen Missbrauch tun kann (Erster Begleittext)

Die EU hat naturgemäss ein Interesse daran, den Missbrauch der Strukturhilfen zu verhindern. Sie trifft dazu einige sinnvolle Vorkehrungen. So werden öffentliche Projekte nie vollständig aus EU-Mitteln bestritten, sondern müssen von den Empfängerländern aus dem eigenen Haushalt kofinanziert werden. Das erhöht den Anreiz für eine vernünftige und «saubere» Mittelverwendung. Ebenfalls müssen formale Kriterien eingehalten werden, die korrupte Machenschaften verhindern sollen.

Dennoch scheinen diese Vorkehrungen nur beschränkt zu wirken. Ein Grund liegt darin, dass die EU faktisch wenig Durchgriffsrechte hat. Über die Mittelvergabe zu entscheiden, liegt in der Kompetenz der nationalen Regierungen. Die EU kann – etwa über das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (Olaf) – nur kontrollieren, ob die Kriterien eingehalten werden. Bei schweren Verfehlungen kommt es dann und wann zu einem Stopp bei der Auszahlung von EU-Strukturhilfen. Aber das scheint nur begrenzte Konsequenzen zu haben. So darf etwa Olaf korrupte Machenschaften nicht selbst strafrechtlich verfolgen, sondern ist auf die Mithilfe der nationalen Justizbehörden angewiesen. Diese bleiben – gerade in Ungarn – nicht selten untätig. Experten fordern deshalb etwa grössere Kompetenzen für Olaf.

Auch wenn die EU-Strukturhilfen korruptionsfördernde Wirkungen in Osteuropa haben, sollte dies die Vorteile des EU-Beitritts nicht insgesamt infrage stellen. Die ehemals sozialistischen Ostländer mussten nämlich zunächst tiefgreifende staatliche und wirtschaftliche Reformen umsetzen, um überhaupt der EU beitreten zu dürfen. Dieser «Anker für Reformen» reduzierte auch die Korruption, wie etwa eine Studie für die Slowakei zeigt. So hat die Aussicht auf den EU-Beitritt das Funktionieren von Staat und Wirtschaft in Ost- und Mitteleuropa verbessert.

Wie eine Bilanz zu den Sturkturfonds ausfällt (Zweiter Begleittext)

Wer eine Bilanz zu den EU-Strukturhilfen für Osteuropa ziehen will, muss positive wie negative Wirkungen ins Auge fassen. Auf der positiven Seite ist, erstens, unbestritten, dass dank den grosszügigen EU-Geldern die öffentliche Infrastruktur in den ehemals sozialistischen Transformationsländern deutlich modernisiert wurde. Davon zeugen in Ungarn nicht nur viele neue Strassen und Schienenwege, sondern etwa auch eine aufgewertete Innenstadt in Budapest. Polen hat sein zuvor unterentwickeltes Netz an Strassen und Schienen so weit ausbauen können, dass es laut Ökonomen keinen Bremsklotz für die wirtschaftliche Entwicklung mehr darstellt. Verbesserungen hat es auch in Tschechien und der Slowakei sowie in anderen östlichen Ländern gegeben.

Zweitens spielten die EU-Transfers eine wichtige Rolle als Stabilisator in der Finanz- und Wirtschaftskrise. Polen vermochte als einziges Land in Europa eine Rezession auch deshalb zu vermeiden, weil die EU-Mittel die öffentlichen Investitionen stützten. In Ungarn etwa wäre die Rezession ohne EU-Gelder noch deutlich schärfer ausgefallen, denn mit europäischem Geld wurde in den letzten Jahren der grösste Teil der staatlichen Investitionen bestritten.

Als drittes Plus lassen sich potenziell positive Wirkungen für das längerfristige Wirtschaftswachstum anführen. Die Förderung von Wachstum, Wohlstand und wirtschaftlichem Aufholen ist schliesslich das Hauptziel der EU-Strukturhilfen. Doch in diesem Punkt ist das Bild nicht eindeutig. Allen bisherigen Studien ist gemein, dass sie nur die EU-Regionalpolitik bis Mitte der 2000er Jahre analysieren. Die Förderperiode von 2007 bis 2013, bei der die neuen Mitgliedsländer erstmals wesentlich zum Zug kamen, ist bisher nicht detailliert auf ihre Wachstumseffekte hin untersucht worden. Die Literatur zur EU-Regionalpolitik bis 2006 kommt ausserdem zu einem gemischten Urteil. Während einige akademische Studien wachstumsfördernde Wirkungen der EU-Strukturhilfen zeigen, finden andere keine oder gar negative Effekte. Insgesamt fehlt deshalb ein wissenschaftlicher Beleg, dass die umfangreichen EU-Hilfen die Wachstumskräfte in Ostmitteleuropa über den reinen Mitteleinsatz hinaus gefördert haben. Mit der Wachstumsförderung ist es womöglich deshalb nicht weit her, weil die EU-Strukturfonds auch negative Folgen zeitigen. Als klassischer Grund wird ein «crowding out» genannt: Öffentliche Mittel verdrängen private Investitionen. Zudem dürfte es erhebliche Mitnahmeeffekte geben (die Projekte wären auch ohne EU-Gelder durchgeführt worden) sowie Fälle von Über- bzw. Fehlinvestitionen. Wenig beachtet wurde bisher, dass EU-Strukturhilfen die Korruption in einem Land fördern können und so die längerfristige Leistungsfähigkeit der betroffenen Volkswirtschaften mindern. NZZ, 13. August 2016, S. 31


Die Mär vom Wahlkampf-Instrument

Die Zahl der Initiativen steigt – und das Volk nimmt sie häufiger an. Oft wird kritisiert, Initiativen seien kein Ventil für Minderheiten mehr, sondern ein Mobilisierungsinstrument für Parteien. Doch die Empirie sagt etwas anderes.

Ursprünglich ist die Volksinitiative als Oppositionsinstrument der Bürger gegen die Eliten geschaffen worden. Ihre originäre Funktion liegt darin, Minderheiten das Auslösen von Veränderungen gegenüber dem Status quo zu ermöglichen, welche das repräsentative Politiksystem nicht hervorbringt. Die Kritik am Instrument Volksinitiative ist nicht neu, aber sie hat sich in den letzten Jahren intensiviert und setzt oft genau an jenem Punkt an: Die Volksinitiative erfülle nicht mehr ihre ursprüngliche Funktion. Aufgrund der gestiegenen Anzahl Lancierungen ist der Begriff «Initiativenflut» geprägt worden; die Initiative wird als übernutzt wahrgenommen, der zusätzliche Aufwand überlaste das politische System. Die ebenfalls gestiegene Annahmequote sowie problematische Inhalte bezüglich Völkerrecht haben zudem zu verstärkten Schwierigkeiten bei der Umsetzung geführt.

Von verschiedener Seite wird deshalb darauf hingewiesen, dass sich die Nutzung der direkten Demokratie in einem Wandel befinde, und kritisiert, die Volksinitiative werde vermehrt als Wahlkampfhelferin und zur Mobilisierung von Gruppierungen und Themen eingesetzt, anstatt der Förderung von Minderheitsanliegen zu dienen. In einer demnächst erscheinenden Studie ist diese weitverbreitete Annahme für den Zeitraum der letzten dreissig Jahre anhand ausgewählter Indikatoren systematisch überprüft worden. Der vorliegende Beitrag fasst die wichtigsten Ergebnisse zusammen.

Gemäss der weitverbreiteten Typologie des Berner Politologen Wolf Linder erfüllt die Volksinitiative im politischen System der Schweiz vier Grundfunktionen. Sie dient erstens dazu, politische Forderungen aus der Bevölkerung auch gegen den Willen der Behörden in die Rechtsordnung zu tragen (Ventilfunktion); zweitens, durch ihren Druck die Behörden zu einem Entgegenkommen in der Rechtssetzung zu bringen (Verhandlungspfand); drittens, neue Themen und Tendenzen auf die politische Agenda zu setzen (Katalysatorfunktion); und viertens, die Urheberschaft der Initiative und ihre potenziellen Unterstützer zu mobilisieren (Mobilisierungsfunktion). Sowohl der Anstieg der Anzahl lancierter Volksbegehren als auch die umfassenden Veränderungen im Parteiensystem der Schweiz seit den 1990er Jahren legen die Vermutung nahe, dass sich bei der Volksinitiative ein Funktionswandel vollzogen hat, durch den sich die Initiative von einem Instrument zur Beeinflussung der Rechtssetzung vermehrt zu einem Instrument der Thematisierung bestimmter Anliegen und der Selbstinszenierung von politischen Akteuren transformiert hat.

Die erwähnte Studie untersucht für die letzten drei Jahrzehnte, inwiefern sich die Anteile der vier Grundfunktionen an allen zustande gekommenen Initiativen verändert haben. Die Fakten machen dabei deutlich, dass in den letzten Jahrzehnten kein eindeutiger Trend existiert: Bei keiner der vier Funktionen hat der Anteil an der Gesamtzahl der Initiativen über die Zeit stetig zu- oder abgenommen. Die Anzahl angenommener Initiativen mit Ventilfunktion ist mit bloss zwölf in dreissig Jahren zwar relativ gering. Ihr Anteil hat aber über den gesamten Zeitraum nicht abgenommen.

Während der Anteil der Verhandlungspfand-Funktion über die Zeit zu- und wieder abnimmt, verhält sich der Anteil der Katalysatorfunktion nahezu gegenläufig. Auch bei der Mobilisierungsfunktion ist über die letzten Jahrzehnte nicht die erwartete Zunahme festzustellen. Letzteres ist darauf zurückzuführen, dass die rot-grünen Parteien schon in den 1980er und den 1990er Jahren im Zuge der Umweltdebatte und vor dem Hintergrund der Deregulierungsvorlagen der Bürgerlichen zahlreiche Initiativen zur Mobilisierung ihrer Anhänger lanciert haben; für die Rechtsaussenparteien wie die Nationale Aktion (später Schweizer Demokraten) gilt dies bereits für die 1970er Jahre.

Die Häufung von Initiativen, die von Parteien und Politikern lanciert worden sind, fand damit vor allem in den frühen 1970er Jahren statt. Danach blieb ihre Anzahl vergleichsweise stabil. Pikanterweise war es niemand anderes als die SVP, die sich im Mai 1975 in einer Pressemitteilung beklagte, dass die Rechtsaussenparteien mit ihren «Überfremdungs-Initiativen» gegen die bundesrätliche Ausländerpolitik einen fortwährenden Wahlkampf betreiben, um ihre eigenen Anhänger zu mobilisieren: «Aber was soll's: Die Initiativen der Nationalen Aktion haben sich noch nie dadurch ausgezeichnet, besonders gut durchdacht zu sein. Hauptsache, man hat einen Wahlschlager und kann seine eigenen Leute durch das Sammeln von Unterschriften beschäftigen und sie so noch einigermassen zusammenhalten. Initiativen als Beschäftigungstherapie – so weit sind wir in unserer Demokratie!» Die Zeiten haben sich geändert, das Prinzip nicht. Heute wird dieser Vorwurf bekanntlich der SVP selber gemacht, wobei es zu differenzieren gilt: Auch wenn der relative Anteil der «Mobilisierungs-Initiativen» im Verhältnis zu den anderen Initiativtypen seit den 1980er Jahren nicht zugenommen hat, lässt sich gleichzeitig eine steigende Attraktivität des Volksrechts für Parteien ausserhalb des rechten Spektrums beobachten. Ende der 1980er Jahre haben neben der Rechtsaussenpartei Nationale Aktion vor allem die SP und die Grünen eigene Initiativen lanciert. In den 1990er Jahren war es dann insbesondere die SVP, ab den 2000er Jahren zusätzlich Parteien aus dem bürgerlichen (Mitte-)Lager wie die FDP («Bürokratie-Stopp»), die CVP («Familieninitiative») und die GLP («Energie- statt Mehrwertsteuer»), zudem auch Jungparteien wie die Juso (Mindestlohn- und 1:12-Lohn-Initiative), die sich einen Mobilisierungs-Schub im eigenen Lager erhofften.

Mit anderen Worten: Zwar hat über die Zeit keine Stärkung der Wahlmobilisierungs-Funktion im Vergleich zu den anderen Funktionen stattgefunden. Jedoch stellt die Mobilisierung durch Volksinitiativen heute nicht mehr nur bei den Parteien am linken und rechten Rand des politischen Spektrums, sondern bei allen Parteien ein Element in ihrer Wahlkampfstrategie dar. Eine Ausnahme bildet die BDP, die heute in vielerlei Hinsicht der SVP der 1970er Jahre gleicht.

Dass die Parteien nach wie vor nur einen relativ kleinen Teil aller Initiativen lancieren, zeigt ein Blick auf die Initianten der letzten drei Jahrzehnte. So werden heute die Initiativen noch mehr als in früheren Jahren von breit abgestützten Ad-hoc-Komitees ergriffen, es folgen Spitzenverbände der Wirtschaft und der Gewerkschaften. Mit deutlichem Abstand folgen erst an dritter und vierter Stelle ungefähr gleichauf die Parteien und die sozialen Bewegungen.

Insgesamt lässt sich festhalten, dass der jüngst von politischen Beobachtern oft postulierte Wandel der Initiative vom Ventil für nicht berücksichtigte Minderheiten zum inszenierten Agendasetting- und Wahlkampf-Instrument der Parteien den empirischen Fakten nicht standhält. Zwar wird die Volksinitiative heute von nahezu allen Parteien zur Wählermobilisierung genutzt. Der relative Anteil der Mobilisierungsfunktion hat aber im Verlaufe der letzten Jahrzehnte im Vergleich zu den anderen Initiativfunktionen nicht zugenommen. Dieser Befund mahnt dazu, die aktuelle Diskussion über die Rolle, die Nutzung und Beschränkung der direkten Demokratie im politischen System der Schweiz mit etwas mehr Distanz und Gelassenheit zu betrachten. NZZ, 5. August 2016, S. 13, von Adrian Vatter, Professor für Politikwissenschaft an der Universität Bern. Flavia Caroni, Studentin am dortigen Masterstudiengang «Schweizer Politik und vergleichende Politik».


Studie zur EU-Landwirtschspolitik und Vogelschutz

Den Feldvögeln in Europa geht es immer schlechter und das liegt an der Intensivlandwirtschaft. Das geht aus einer Studie verschiedener Forschungseinriechtungen und Umweltverbände hervor, die Mitte August in der Fachzeitschrift Conservation Letters erschien. Die Wissenschaftler untersuchten den Rückgang von Feldvögeln in Europa und die Auswirkungen der EU-Naturschutz- und Agrarpolitik. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Vogelschutzrichtlinie und die Agrarumweltprogramme einen wichtigen Beitrag zum Erhalt vieler Vogelarten leisten. Sie könnten den Artenschwund aber nicht stoppen, da die Landwirtschaft durch die EU-Agrarförderung immer intensiver werde. Umweltverbände fordern deshalb eine Wende in der Agrarpolitik. "Die EU setzt mit ihrer Agrarpolitik des ,Immer mehr und immer größer' die falschen Signale. Europa braucht dringend einen Richtungswechsel, hin zu einer Agrarpolitik, die Naturschutzleistungen der Landwirte fördert und angemessen honoriert.

„Nicht die erfolgreichen Naturschutzrichtlinien brauchen einen grundlegenden FitnessCheck, sondern die EU-Agrarpolitik“, sagte der Präsident OlafTschimpke, Präsident des deutschen Naturschutzbundes (NABU). 17. August.2016; Studie: http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/conl.12292/abstract?campaign=wolacceptedarticle; Stellungnahme NABU: www.sachsen.nabu.de/news/2016/21120.html

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