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Kurzinfos 4/01



Interreg Rhein - Bodensee

Die EU-Kommission hat einem Förderprogramm für die Grenzregion Schweiz - Deutschland - Österreich - Liechtenstein grünes Licht erteilt. Für das Programm stellt die EU im Rahmen von Interreg III 17.5 Millionen Euro bereit. Das bis 2006 laufende Förderprogramm umfasst die Region Alpenrhein - Bodensee - Hochrhein. Schwerpunkt sind eine bessere grenzüberschreitende Kooperation in der Raumplanung, Umweltfragen und die Koordination von Massnahmen für die regionale Wirtschaft. Die Schweizer Seite steuert gemäss Angaben des Staatssekretariats für Wirtschaft 7.4 Millionen Euro (11.1 Millionen Franken) bei. Beteiligt sind die neun Kantone Aargau, Appenzell Innerrhoden und Ausserrhoden, Graubünden, Glarus, St. Gallen, Schaffhausen, Thurgau und Zürich. NZZ. 20./21. 10. 2001, S. 14. Für die Grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Italien und der Schweiz im Zeitraum 2000 bis 2006 insgesamt 74.4 Millionen Euro genehmigt. Davon kommen 25.6 Millionen Euro aus Gemeinschaftsmitteln. Die verbleibenden 48.8 Millionen Euro werden vom italienischen Staat und von den betroffenen regionalen Haushalten von Aosta, der Lombardei, dem Piemont und von Bozen aufgebracht. Nach Auskunft der Bundesverwaltung in Bern beteiligen sich auf schweizerischer Seite die Kantone Graubünden, Tessin und Wallis als Partner. Für die Kofinanzierung der Projekte würden rund 10 Millionen Euro (etwa 16 Millionen Schweizerfranken) bereitgestellt, von denen rund 30 Prozent auf den Bund und 60 Prozent auf die drei Kantone entfielen. Das Gesamtprogramm und die konkreten Einzelprojekte wurden von den interessierten italienischen Regionen und den drei Schweizer Kantonen gemeinsam ausgesucht und entwickelt und anschliessend in den nationalen Hauptstädten und - sofern es sich um EU-Regionen handelt - in Brüssel zur Kofinanzierung angemeldet. Insgesamt investiert die EU im Rahmen des Interreg III-Programms von 2000- 2006 4.875 Milliarden Euro. NZZ. 25.9.01, S. 13


EU und Verkaufsförderung

Die EU-Kommission will einen neuen Verordnungsvorschlag verabschieden, der nationale Restriktionen für eine Reihe von Verkaufsförderungspraktiken abschaffen und im Gegenzug einheitliche EU-weite Regeln zum Schutz von Konsumenten, Minderjährigen und der öffentlichen Gesundheit einführen. Damit sollen vor allem Hindernisse für grenzüberschreitende Verkaufsförderung beseitigt werden. Zu den von der Kommission als überholt bezeichneten nationalen Verboten und Einschränkungen, die laut dem Vorschlag beseitigt werden müssten, gehören etwa das Verbot von Zugaben, wertmässige Grenzen für Rabatte oder das Verbot, die Teilnahme an Spielen und Wettbewerben vom Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung abhängig zumachen. Im Gegenzug zur Liberalisierung dieser Instrumente sieht der Verordnungsvorschlag Massnahmen zum Schutz öffentlicher Interessen vor, besonders in Form von Informationsanforderungen. So müsste bei Werbegeschenken der Wert angegeben werden. Ebenso müssen bei Wettbewerben die tatsächlichen oder geschätzten Gewinnchancen angegeben werden. NZZ. 2.10.01, S. 25


Bilaterale

Im innerfranzösischen Streit um die Bilateralen Verträge mit der Schweiz spielt das Malaise in Grenzregionen über negative Ausstrahlungen der dynamischen Wirtschaftsstandorte Genf und Basel eine Rolle. So herrscht Verärgerung über steigende Bodenpreise, über die Abwanderung von jungen, in der Region ausgebildeten Berufsleuten, namentlich im pflegerischen Bereich, nach der Schweiz und über einen wachsenden Anteil von Schweizern mit regelmässig benutztem Zweitwohnsitz jenseits der Grenze. Andererseits fliessen aus den schweizerischen Grenzregionen jährlich rund 200 Millionen Schweizerfranken an Steuergeldern an die französischen Wohnsitzgemeinden der Grenzgänger zurück. NZZ. 8.11.01, S. 17. Bei der Schlussabstimmung über die Bilateralen wurden aber auch EU-imperialistische Stimmen laut. Die Ablehnung der Ratifizierung wurden von manchen Abgeordneten als Zeichen ihres Wunsches verstanden, dass die Schweiz der EU beitreten solle. Die Schweiz könne nicht mit einem Fuss in Europa sein und mit dem andern draussen bleiben. NZZ. 22.11.01. Wir raten solchen Abgeordneten, die Landkarte von Europa zu studieren.


EU-Öko-Landbau

Ende 2000 wurden in der EU 3.7 Millionen Hektar von knapp 130000 Betrieben biologisch bewirtschafte. Das sind etwas 2.9% der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 1.9% der landwirtschaftlichen Betriebe. Mehr als ein Drittel der Biobetriebe und mehr als ein Viertel der Biofläche liegen in Italien. Die höchsten Anteil hat Österreich: hier werden 8 % der Flächen und sieben Prozent der Höfe ökologisch bewirtschaftet. DNR-EU-Rundschreiben, 9+10,01, S. 41


EU-Studie über wirtschaftliche Auswirkungen der EU-Erweiterung

Laut einer Studie der EU-Kommision kann vor allem Deutschland seinen Anteil am Handel mit den Beitrittskandidaten nach der Erweiterung erhöhen und somit am stärksten von der Erweiterung profitieren. Nach Aussagen des EU-Kommissars für Wirtschaft und Finanzen, Pedro Solbes Mira, schreitet die Handelsintegration rasch voran. Bereits heute wickeln die MOE-10 (mittel- und osteurpäischen Beitritsskandidaten) 70% ihrer Exporte und 60% ihrer Importe mit der Gemeinschaft ab. Die Szenarien der Studie reichen bis zum Jahre 2010. Die MOE-8 (ohne Bulgarien und Rumänien) können mit einem durchschnittlichen Wachstum von 3% bis 2010 rechnen und damit 49% des BIP pro Kopf der EU-15 erwirtschaften. Momentan kommen die Beitrittskandidaten auf 40% des BIP pro Kopf. Der Prozess der Wohlstandsangleichung wird laut Studie nur sehr allmählich vorankommen. Vermutlich werden die neuen EU-Mitglieder mittelfristig unter der 75%-Grenze des EU-Durchschnitts bleiben. Sie werden somit nach den derzeitigen Bestimmungen in der höchsten Förderstufe für Strukturhilfe eingestuft. Insgesamt erreichen die zehn beitrittswilligen Staaten heute weniger als 5% der Wirtschaftskraft der EU. Der Beitritt wird sich darum nur begrenzt auf die Wirtschaftskraft der EU-15 auswirken. Die Wachstumseffekte für die EU werden auf 0.5 bis 0.7% des Gemeinschaftsdurchschnitts geschätzt. Dabei gibt es Unterschiede. Die deutschen Exporte in die MOE-10 machen 1.3% des deutschen BIP aus, die aus Frankreich jedoch 0.4%. DNR-EU-Rundschreiben, 9+10, 01, S. 45


Europäischer Gerichtshof für Menschrechte schützt Recht auf Schlaf

Eine Gruppe von Anwohnern des britischen Grossflughafens London-Heathrow hatte vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit einer Klage gegen das britische Verkehrsministerium Recht erhalten. Bei der Klage ging es um schlafstörende Nachtflüge. Der Gerichtshof entschied, dass Flüge zwischen 23.00 und 6.00 Uhr gegen das Menschenrecht auf Nachtruhe verstossen. Die Kläger erhalten 4000 Pfund Schmerzensgeld pro Person von der britischen Regierung. DNR-EU-Rundschreiben 9+10, 01, S. 53.


EU-Kommission gegen TBT-Verbot in Deutschland

Die Internationale Schiffahrtsorganisation (IMO) der Uno hat Anfang Oktober 01 eine Konvention für ein weltweites Verbot von TBT und anderen Organozinnverbindungen in Schiffsfarben verabschiedet. Darin ist ein Verbot für organozinnhaltige Antifoulingmittel ab 2003 für alle weltweite verkehrenden Schiffe vorgesehen. Ab 2008 soll das Verbot für alle Schiffe gelten. Ende Ausgust 01 hatte sich die Kommission noch gegen einen deutschen Gesetzesentwurf für ein Verbot von TBT in Konsumgütern und Schiffsanstrichen ab 2003 ausgesprochen, weil nach dem Amsterdamer Vertrag als Voraussetzung für ein nationales Verbot aus Gründen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes formal "neue wissenschaftliche Erkenntnisse" vorliegen müssen. DNR-EU-Rundschreiben, 9+10, 01, S. 55


Umsetzungseifer gesunken

Der Prozentsatz der von den Mitgliedstaaten umgesetzten Gesetzgebungsakte der EU ist gegenüber dem Vorjahr von 95.7 auf 94.35 Prozent gesunken. Deutlich wird die offensichtlich gestiegene Tendenz der 15 EU-Staaten, sich den gemeinsamen Verpflichtungen zumindest teilweise zu entziehen, auch an der Zahl der Klagen, die von der EU-Kommisison als letztes Druckmittel gegen einzelne Staaten vor dem EU-Gerichtshof eingereicht wurden. Sie stieg von 123 fast dramatisch auf 178. Während früher offizielle Ranglisten des Umsetzungseifers der einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht wurden, wobei gerade die euroskeptischen Länder Dänemark und Grossbritannien sich vertragtreusten verhielten, wurde jetzt auf eine solche Liste verzichtete (die übrigen deutlich zeigte, dass der Umsetzungseifer statistisch signifikant umgekehrt proportional zur Staatsgrösse ist).


EU-AG

Die EU-Aktiengesellschaft ES (Societas Europaea) ist nach dreissigjährigem Ringen unter Dach. Die Arbeits- und Sozialminister billigten formell Anfangs Oktober 01 das Statut der SE und eine Richtlinie über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der SE. Die neuen Regeln werden 2004 in Kraft treten. Das Statut gibt Unternehmen, welche in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, die Möglichkeit (nicht die Pflicht), sich als SE registrieren zu lassen. Auf diese Weise kann ein Konzern EU-weit unter denselben Regeln und mit einem einzigen Management- und Berichtssystem arbeiten. Gegründet wird eine SE durch eine Fusion, die Gründung einer Holding, einer gemeinsamen Tochter oder durch die Umwandlung einer bestehenden Gesellschaft. In jedem Fall müssen mindestens zwei Mitgliedstaaten involviert sein, und die SE muss dort registriert sein, wo die SE ihren administrativen Hauptsitz hat. Ihr Mindestkapital muss 120'000 Euro betragen. Die künftige Mitarbeiterbeteiligung wird bei der Gründung einer SE primär durch Verhandlungen zwischen Arbeitnehmern und Unternehmensführung geregelt. Einigen sich diese nicht, kommen bestimmte Auffangregeln zur Anwendung. NZZ. 9.10.01, S. 21


Benachteiligung Kleiner

Die skandinavischen EU-Mitglieder Finnland, Schweden und Dänemark üben Kritik an der Wettbewerbspolitik von Mario Monti, die ihrer Ansicht nach kleine EU-Mitglieder benachteiligt. Die Kritik ist nicht neu. Bereits im März 2000, als die EU-Kommission die Fusion der beiden schwedischen Lastwagenhersteller Volvo und Scania untersagt hatte, wetterten schwedische Politiker gegen die Benachteiligung der schwedischen Industrie. Sie argumentierten, dass in einem kleinen Land wie Schweden kaum je ein international konkurrenzfähiger Grosskonzern entstehen könne, wenn die EU bei der Beurteilung von Fusionen die Mitgliedstaaten als relevante Märkte betrachte. Durch dieses Vorgehen würden Zusammenschlüsse in kleinen Ländern viel eher das Missfallen der EU-Kommission erregen als Fusionen in Deutschland oder Frankreich. Die Debatte wurde vom finnischen Premier, Paavo Lipponen, neulich wieder entfacht. Lipponen erklärte, er könne es nicht akzeptieren, dass die nordischen Staaten mit ihren kleinen Unternehmen eingeschränkt würden, während die Riesen mit freien Händen einkaufen könnten. In Anspielung auf Frankreichs Electricité de France beanstandete er auch die Expansion von Unternehmen, die auf ihrem Heimmarkt keinem freien Wettbewerb ausgesetzt seien, während Finnland den Strommarkt längst liberalisiert habe. NZZ. 18.10.01, S. 21


Ökopunktesystem unter Druck

Im EU-Parlament hat der Vorschlag der EU-Kommission eine Mehrheit gefunden, die Obergrenze für Transitfahrten durch Österreich bei gleichzeitiger Beibehaltung des Ökopunktessystems aufzuheben. Dieser Entscheid erfolgte gegen den Widerstand der österreichischen Abgeordneten. NZZ. 7. 9. 01, S. 5


Bückling vor Wirtschaftsinteressen

Dem taiwanischen Staatspräsidenten Chen Shui-bian wird den ihm von der Liberalen Internationalen verliehenen "Preis der Freiheit" nicht persönlich in Empfang nehmen können, nachdem die französische Regierung nicht bereit ist, ihm ein Visum zu geben. Chen Shui-bian kann damit nicht nach Strassburg reisen. Die Preisverleihung hätte ursprünglich in Kopenhagen stattfinden sollen. Die dänische Regierung hatte ebenfalls kein Visum erteilt. Die Regierung in Kopenhagen begründete auf Anfragen die strikte Erfüllung der Pekinger Forderungen mit eindeutige EU-Absprachen. Damit rückt die EU endgültig von ihrer früheren Vorgabe ab, dass in den Beziehungen zu Drittstaaten jenen Ländern ein Bonus eingeräumt werden sollte, die sich dem Prinzip der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit verschrieben haben. Chen Shui-bian hat viel dazu beigetragen, dass sein Land diesem Anspruch näher kommt. Zudem bemüht er sich um eine friedliche Annäherung an Peking. Trotzdem wird er von der EU aus wirtschaftlichen Gründen (chinesischer Markt!) als Aussätziger behandelt. Keine Fraktion des EU-Parlaments mochte angesichts der sogenannten Anti-Terror-Koalition, in die Peking mit eingebunden wurde, den Fall an die grosse Glocke hängen. Selbst der Affront der französischen Regierung, den exterritorialen Charakter des EU-Parlaments in Strassburg zu missachten, wird schulterzuckend zur Kenntnis genommen. NZZ. 3./4. 11.01, S. 4


Vehementes Ja der Wirtschaft zum UNO-Beitritt

Für die Schweizer Wirtschaft geht es beim UNO-Beitritt um den guten Ruf der Schweiz und um die Uno als weltweites Netzwerk für Wirtschaftsbeziehungen. 1986 noch hatte der Vorort keine, der Gewerbeverband eine ablehnende Abstimmungsempfehlung herausgegeben. Jetzt stellen sich sämtliche Mitgliederorganisationen der Dachverbände hinter die Ja-Kampagne. Die Wirtschaft engagiert sich dabei aus Eigeninteresse, wie der Präsident von Economie-Suisse klarmachte. Der Uno-Beitritt bedeute eine langfristige Investition in den Standort Schweiz. Die Schweizer Wirtschaft sei an stabilen Rahmenbedingungen auf der ganzen Welt interessiert, wofür sich die Uno wie keine andere Organisation einsetze. Als Vertreter der Pharmaindustrie sei er z.B. unmittelbar an den Aktivitäten der Uno-Unterorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) interessiert. Im Unterschied zu einem EU-Beitritt bedeute der Uno-Beitritt auch keinen Verlust an nationaler Souveränität, erklärte Früh, Präsident des Schweizerischen Gewerbeverbandes. NZZ. 2.11.01, S. 14


Neutralitäts-Passus im Uno-Beitrittsgesuch

Der Bundesrat veröffentlichte Ende Oktober den Text des Beitrittsgesuches, das der Bundesrat nach einem Ja von Volk und Ständen zur Uno-Beitrittsinitiative an Uno-Generalsekrät Kofi Annan absenden will. Der entsprechende Passus lautet in deutscher Übersetzung: "Gemäss der Bundesverfassung hat die Schweizerische Eidgenossenschaft die Freiheit und Rechte des Volkes zu schützen, die Unabhängigkeit und Sicherheit des Landes zu wahren und sich für eine friedliche und gerechte internationale Ordnung einzusetzen. Die Bundesversammlung und der Bundesrat haben die zur Wahrung der Neutralität des Landes erforderlichen Massnahmen zu treffen. Die Schweiz ist ein neutraler Staat, dessen Status im Völkerrecht verankert ist. Für die Uno ist die Neutralität eines Mitgliedstaates mit den Verpflichtungen der Uno-Charata vereinbar und stelle einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele der Uno dar. Die Schweiz bleibt auch als Mitglied der Organisation der Vereinten Nationen neutral". NZZ. 25.10.01, S. 14


Forderung nach Engagement für die Dritte Welt

Hilfswerke, Gewerkschaften, Umweltorganisationen und der Bauernverband fordern den Bundesrat auf, sich an der kommenden WTO-Ministerkonferenz in Katar auf die Seite der Entwicklungsländer zu stellen. Die Schweiz solle den Interessen der Dritten Welt Vorrang vor jenen der Pharmaindustrie geben. Die Schweiz solle sich für eine "Entwicklungsrunde" statt für eine neue Liberalisierungsrunde stark machen. Was die WTO dringend brauche, sei eine Runde einseitiger Konzessionen der Industriestaaten an die Entwicklungsländer ohne sogenannte Gegenleistungen.

Mit einer solchen Position könnte der Bundesrat wesentlich zur Kohärenz zwischen schweizerischer Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik beitragen, erklärten die WTO-Kritiker. Marianne Hochuli von der "Erklärung von Bern" betonte, dem Schutz der öffentlichen Gesundheit sei Vorrang vor einem strikten Patentschutz einzuräumen. Dass die Schweiz gemeinsam mit den USA bei diesem Thema eine diametral entgegengesetzte Position zu den Schwellen- und Entwicklungsländern vertritt, verstösst nach Auffassung der WTO-Kritiker gegen die erklärten Ziele der schweizerischen Entwicklungspolitik, die offensichtlich den Interessen der Pharmaindustrie untergeordnet würden. NZZ, 30.10.01, S. 17


Schengen - das "Öffnungsprojekt" der NEBS

Fast acht Monate nach der Abstimmungs-Schlappe mit der Initiative "Ja zu Europa" meldet sich die "Neue Europäische Bewegung" (NEBS) zurück, um unmissverständlich kundzutun, was sie unter "Öffnung" versteht. Ende Oktober sprach sich die Bewegung für die Beteiligung der Schweiz am Abkommen von Schengen aus. Weil ein EU-Beitritt an Aktualität verloren habe, will die NEBS nun "kritisch und konstruktiv" die bilaterale Annäherung begleiten. Die SP-Politikerin Regine Aeppli bemühte für Schengen sogar die Anschläge in New York. Für die NEBS sei Schengen aber vor allem ein Öffnungsprojekt. NZZ. 24.10.01, S. 14


EU-Fluggesellschaften in der Krise

PolitikerInnen, wie Frau Spörri, die mit Schuldzuweisungen eigenes Versagen verdecken wollten, versuchten das Swiss-Air Debakel mit der Ablehnung des EWR zu erklären. Dabei hat der EWR-Entscheid mit der Swissair wenig zu tun. Die meisten EU-Fluggesellschaften sind in der Krise (NZZ, 29.10.01, S. 17). Durch die Liberalisierung wurde ein massiver Preiskampf herbeigeführt, der angesichts massiver Überkapazitäten und hohen Kostendrucks für viele Gesellschaften ruinös ist. Die Probleme der Swiss-Air präsentieren sich zwar schärfer als die mancher anderer Gesellschaften, da sich die Swiss-Air darauf spezialisiert hatte, beinahe bankrotte EU-Fluggesellschaften aufzukaufen. Dies ist allerdings eine Folge der Geschäftspolitik der Swiss-Air und nicht der Ablehnung des EWR.


EU-Arbeitslosigkeit

Im September 01 betrug die Arbeitslosenquote in den 12 Euro-Ländern 8.3% (Eurostat). Im September 00 betrug die Quote 8.7%. Die saisonbereinigte Zahl der Arbeitslosen schätzt Eurostat auf 11.4 Millionen. NZZ. 9.11.01, S. 25


Schonfrist für Laster

Die EU verlangt von den Beitrittskandidaten Übergangsfristen für den vollen Binnenmarkt im Strassentransportsektor. Die Übergangsfristen sollen für Estland, Litauen, die Slowakei und Tschechien vier Jahr und Ungarn, Lettland und Polen fünf Jahre betragen. Nach Ende der Frist sollen zudem beide Seiten im Falle ernsthafter Marktstörungen während eines weiteren Jahres durch Anrufung einer Schutzklausel Beschränkungen aufrechterhalten können. NZZ, 9.11.01, S. 25


Robinson besorgt

Die Uno-Hochkommissarin für Menschenrechte, Mary Robinson rief die Justizminister der EU eindringlich auf, bei ihren neuen Massnahmen, die im Gefolge der Anschläge vom 11. September geplant sind, die Bürgerrechte zu gewährleisten. Sie mache sich Sorgen, namentlich über die Behandlung von Flüchtlingen und Asylsuchenden. NZZ. 22./23. 9. 01, S. 3


EU möchte mehr 40-Tönner-Fahrten

Nach der Brandkatastrophe im Gotthardtunnel hat die EU-Kommissarin Loyola de Palacio die Schweiz zu flexibler Handhabung der 40-Tönner-Quoten aufgerufen. Die EU-Kommission ersuche die Behörden Österreichs und der Schweiz, "die mögliche Flexibilität zu prüfen, um in gewissem Mass den Schwerverkehrstransit über die bestehenden Quoten hinaus zu bewilligen". NZZ. 27./28. 10. 2001, S. 14


Die EU legt fest, was genau Terrorismus ist

Länder definieren einheitlichen Straftatbestand / Europäischer Haftbefehl soll der Justiz die Arbeit erleichtern

Von Martin Winter

Im Zuge des Kampfes gegen Terroristen hat sich die EU auf einen einheitlichen, ab Ende 2002 in der ganzen Gemeinschaft gültigen Straftatbestand Terrorismus geeinigt. Unter dem Eindruck der Anschläge vom 11. September stehen die 15 Mitgliedsländer außerdem vor dem Beschluss eines "europäischen Haftbefehls", der die schwerfälligen Auslieferungsverfahren innerhalb der Union ablösen soll. Terrorismus wird als Tat definiert, die das Ziel hat, die "Bevölkerung schwerwiegend einzuschüchtern", staatliche und internationale Organisationen zu erpressen oder die "politische, verfassungsmäßige, ökonomische oder soziale" Ordnung eines Staates oder einer internationalen Organisation zu destabilisieren oder zu zerstören. Aber nicht nur kriminelle Taten mit terroristischen Zielen sollen bestraft werden, sondern auch das Bilden "terroristischer Vereinigungen". Damit setzte sich Deutschland bei den Beratungen durch, das als eines der wenigen EU-Länder diesen Straftatbestand kennt.

Der Weg zur Einigung über den Rahmenbeschluss war für einige Länder, wie Schweden, schwierig zu gehen, weil sie entweder den Straftatbestand Terrorismus bislang gar nicht in ihren Gesetzbüchern haben, oder weil sie eine Grauzone befürchteten, in der politische Meinungsäußerung und Aktion zum Terrorismus uminterpretiert werden könnten. Um diese Sorge auszuräumen, die vor allem Streiks und Demonstrationen betraf, heißt es in der Beschlussvorlage ausdrücklich, dass damit Grundrechte und Freiheiten wie die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit oder das Demonstrationsrecht "weder verringert noch ausgehöhlt" werden dürfen. Die Länder haben sich auf eine ausführliche Liste von Taten - wie Mord, Geiselnahme, Flugzeugentführung und Bewaffnung - geeinigt, die besonders schwer bestraft werden sollen, wenn sie einen terroristischen Hintergrund haben. Das Gleiche gilt für die Androhung solcher Taten. Von Strafe sind auch Unterstützer und Mitglieder terroristischer Vereinigungen bedroht.

Beim Strafrahmen einigten sich die Länder auf die Festlegung von Höchststrafen. So soll in der ganzen Union gelten, dass etwa die gesetzliche Höchststrafe für einen Unterstützer mindestens acht Jahre beträgt. Mit Strafnachlass können Täter rechnen, die sich vom Terrorismus losgesagt oder den Behörden mit wichtigen Hinweisen geholfen haben.

Terrorismus ist auch einer der insgesamt 32 Tatbestände, für die spätestens Ende 2002 der "Europäische Haftbefehl" gelten soll. Dieser Haftbefehl kann aber zum Beispiel auch wegen Menschenhandels, Betrugs, Korruption, Geldwäsche, Mord, Rassismus, schweren Diebstahls oder Sabotage ausgestellt werden. Mit dem Haftbefehl wird in der EU das Prinzip der "gegenseitigen Anerkennung" von juristischen Entscheidungen eingeführt. Wenn etwa ein Richter aus Köln einen Haftbefehl für einen Täter ausstellt, der in Lyon lebt, das Verbrechen aber in Köln begangen hat, dann kann er den künftig direkt an seinen französischen Kollegen schicken. Der prüft dann nur, ob der Haftbefehl den rechtlichen Anforderungen genügt. Damit entfällt der bisherige Umweg über Justiz- und Außenministerien und zurück. Frankfurter rundschau, 1. 12. 01.


Gen-Mais Erbgut in in Mexikos Bergen

Das Erbgut gentechnisch veränderter Maissorten verbreitet sich offenbar weiter, als bisher angenommen. Das jedenfalls behaupten die Genetiker David Quist und Ignacio Chapela (Universität Berkeley Kalifornien) jetzt in der britischen Fachzeitschrift «Nature» (Bd. 414, Nr. 6863, S. 541). Völlig überraschend hätten sie im mexikanischen Bergland, weit entfernt von Gen-Mais-Anbaugebieten, verändertes Erbgut in traditionellen Maissorten gefunden. Die Freisetzung von Gen-Mais ist in Mexiko seit 1998 verboten. Die Proben stammten aus der Gegend zwischen den Provinzstädten Oaxaca und Tuxtepec.

Nach Angaben der Autoren bestätigten Untersuchungen mexikanischer Behörden inzwischen ihre Ergebnisse. Demnach seien Genveränderungen in lokalen Maissorten in zwei weiteren Bundesländern festgestellt worden. Drei bis zehn Prozent der befruchteten Maiskörner hätten dort Gen-Veränderungen aufgewiesen.

Die Resultate zeigten, so Quist und Chapela, dass sich das Erbgut gentechnisch veränderter Pflanzen offenbar erheblich weiter verbreitetet, als bisher für möglich gehalten. Es müsse davon ausgegangen werden, dass weniger abgelegene Gebiete noch stärker betroffen seien. www.0700cream.com; willkommen@0700cream.com


Brandenburg und direkte Demokratie

Am 22.11. lehnte der Landtag in Potsdam mit den Stimmen von SPD und CDU die beiden Volksinitiativen "Mehr Demokratie in Brandenburg" ab. Jeweils 29.000 Bürger und zahlreiche Verbände haben die Anträge unterstützt.

Die erste Volksinitiative fordert eine Reform landesweiter Volksabstimmungen und kommunaler Bürgerentscheide. Mit dem zweiten Vorstoß wird die Landesregierung aufgefordert, sich im Bundesrat für die Einführung bundesweiter Volksentscheide einzusetzen.

Tim Weber, Vorstandssprecher der Bürgeraktion Mehr Demokratie, kritisiert die Entscheidung: "Ein tiefer Graben zwischen Politikern und Bürgern wird sichtbar. Das Volk will mehr direkte Demokratie, die Volksvertreter verweigern sie. Brandenburg hat sich vom Modell- zum Problemfall entwickelt. Anfang der 90er Jahre galt das Land als Vorreiter der direkten Demokratie. Dieses Modell ist gescheitert. Bis heute kam keine Volksabstimmung zustande, alle fünf Volksbegehren blieben erfolglos und die Mehrzahl der fast 20 Volksinitiativen wurde vom Landtag abgelehnt. Statt aus dieser ernüchternden Bilanz Konsequenzen zu ziehen, verweigert der Landtag die erforderlichen Reformen.

Uns wundert die Haltung der SPD. Ihr Landesvorsitzender Matthias Platzeck ist unser Bündnispartner. Und im Bund hat sich Rot-Grün die Einführung des Volksentscheids auf die Fahnen geschrieben. Da wäre ein Ja zu beiden Volksinitiativen nur konsequent gewesen. Jetzt, wo es ernst wird, kneifen die Sozialdemokraten."

Der Landesverband von Mehr Demokratie wird in den kommenden Tagen die Konsequenzen aus der Entscheidung beraten. Die Volksinitiativen werden u.a. vom Mieterbund, dem Bund der Steuerzahler, dem Beamtenbund, der GEW, dem Naturschutzbund, der Volkssolidarität, der PDS und den Grünen unterstützt. presse@mehr-demokratie.de; Mehr Demokratie e.V. Bundesverband, Clüverstr. 29, 28832 Achim (bei Bremen) www.volksabstimmung.org


Bundesrat will Abstimmungsmeinungspolizei

Die Rolle des Bundesrates in Abstimmungskämpfen hat sich im letzen Jahrzehnt stark gewandelt. Einer gewissen Zurückhaltung ist eine recht forsche Propaganda gefolgt. Den Wendepunkt markierte die EWR-Abstimmung von 1992, in der BR Delamuraz dem "Volk" mit einer Arbeitslosenrate von 20% in 10 Jahren drohte. Sechs Millionen Franken Bundesgelder wurden eingesetzt, um die Bevölkerung propagandistisch sturmreif zu schiessen. Nach dem EWR wurde nun eine eigentliche Propaganda-Strategie entwickelt, die in einem Bericht "Das Engagment von Bundesrat und Bundesverwaltung im Vorfeld von eidgenössichen Abstimmungen" von den vereinigten Info-Chefs des Bundeshaus in eigener Sache verfasst und im November 01 veröffentlicht wurde. Phase Eins der behördlichen Kampagne ist das Ausrollen eins "Informationsteppichs", wenn möglich weit vor dem eigentlichen Urnengang. Als Muster dient den Kommunikationsprofis in Bern die Vorlage zur Totalrevision der Bundesverfassung, in die ein 2-Millionen-Budget investiert wurde. Per "Info-Teppich" wurde die Öffentlichkeit auch "Deutlich vor den eigentlichen Abstimmungskampagnen für den Zusammenhang LSVA-Finöv-bilaterale Verträge sensibilisiert". Aktuell werden die Uno-Kampagne oder das Projekt "neuer Finanzausgleich" nach diesem Schema durchgespielt. Aktiv eingebunden werden die Lokalblätter und -redaktionen, die "im Hinblick auf Abstimmungen wenig Fantasie entwickeln", wie es im Papier heisst. Sie werden darum vor Ort oder auch in Bern gezielt zu so genannten Hintergrundgesprächen mit Bundesräten und Fachexperten eingeladen. . Mit Meinungsumfragen werden regelmässig die "Wissenslücken" der Stimmberechtigten erfasst. Die sofort bereitzustellenden "Zusatzinformationen, auch wenn sie sachlicher Natur sind, haben letztendlich zum Ziel, die Stimmenden von der Richtigkeit der bundesrätlichen Haltung zu überzeugen". Garantieren solche Feinsteuerungen den Erfolg an der Urne noch nicht, so fangen die Bundesräte an, gegen Ende der Kampagne scharf zu schiessen. Da werden Gegner als "Nein-Sager" tituliert. Es wird von der Argumentation auf die Ebene des "moralischen Appells" geschaltete (Vorwurf der Vergiftung der politischen Kultur, Militärvorlage vom Juni 01).

Der Bundesrat hat den Bericht seiner Medienleute abgesegnet - und damit seine Rolle als aktive Kampfmaschine in Abstimmungen bekräftigt. Um seine Macht in Abstimmungskämpfen noch besser abzusichern, sollen neu Kontrolleure des Bundesrates die Argumente im Abstimmungskampf überwachen können. Das neue Überwachungsgremium soll künftig "irreführende oder tatsachenwidrige Aussagen" im Rahmen von Abstimmungskämpfen kritisieren und richtig stellen, wobei dessen Urteil nicht mehr angefochten werden kann. Auch eine "subtile irreführende Beeinflussung der Stimmberechtigten" soll geahndet werden. Gewählt werden sollen die Kontrolleure vom Bundesrat. Sonntagszeitung, 25.11.01, S. 5. Es ist klar, das diese antidemokratischen Allüren des Bundesrates möglichst schnell zu stoppen sind. Die Bundesrat ist ein Exekutiv- (= Ausführungs-), und nicht ein Führungsorgan. (Der Bericht kann online abgerufen werden unter: http://www.admin.ch/ch/d/pore/pdf/Eng_BR_d.pdf)


Fehlende Leidenschaft

Das Bündnis "Menschen für Volksabstimmung" zeigte am 27.10. SPD und Grünen in 45 Städten die gelbe Karte, weil diese ihr Versprechen, bundesweite Volksentscheide einzuführen, noch nicht eingelöst haben.

Zur gestrigen Reaktion der Grünen, die Koalition werde noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen, erklärt Tim Weber, Sprecher des Bündnisses: "Wir begrüßen die Erklärung des demokratiepolitischen Sprechers der Grünen, Gerald Häfner. Wir wissen, daß er sich aktiv für die Direkte Demokratie einsetzt.

Aber wir bleiben skeptisch. Anders als bei der Einwanderung oder der inneren Sicherheit halten sich die Parteispitzen auffallend bedeckt. SPD und Grüne haben schon mehrmals einen Vorstoß versprochen. Passiert ist noch nichts. Wir vermissen die Leidenschaft. Beim Volksentscheid spielt die Koalition Schlafwagenfußball.

Dabei ist eine Offensive erforderlich. So könnte man auch die CDU ­ deren Stimmen für ein Grundgesetzänderung erforderlich sind ­ in die Abwehr zwingen. Solange kein Gesetz vorliegt, kann die Union bequem abwarten. Die CDU hat sich noch nicht endgültig festgelegt. Und es gibt intern gewichtige Stimmen, die ein Umdenken fordern. Keine Partei kann auf Dauer gegen die Bürger mauern.

Mit dem Aktionstag 'Gelbe Karte für Rot-Grün' bringen wir den Volksentscheid wieder ins Spiel. Das Tor für die direkte Demokratie steht offen. Auch FDP und PDS würden mitziehen. Diese Chance muß die Koalition entschlossen nutzen."

Die von der Bürgeraktion Mehr Demokratie eingeleitete Initiative "Menschen für Volksabstimmung" wird von 76 Verbänden unterstützt. presse@mehr-demokratie.de; Mehr Demokratie e.V. Bundesverband, Clüverstr. 29, 28832 Achim (bei Bremen) www.volksabstimmung.org


Alle Jahre wieder

Und wieder schreiben wir wie alle Jahre: alle Jahre wieder. Der EU-Rechnungshof veröffentlichte der Tradition entsprechend im November 01 seinen Bericht über das EU-Haushaltjahr 2000. Zum siebten Mal in Folge lehnt es der Hof ab, der EU-Kommission eine rundum ordnungsgemässe Haushaltführung zu bescheinigen. Die Prüfung der operativen Ausgaben ergab eine "unanehmbar hohe Fehlerinzidenz hinsichtlich der Zahlungsbeträge". Deshalb könne der Hof für die Realität oder die Zulässigkeit dieser Zahlungen keine Gewähr geben. Eine hohe Fehlerquote moniert der Hof im Besonderen bei den Ausgaben für die Agrar- und die Strukturpolitik, die 68 Mrd. Euro oder rund vier Fünftel es EU-Budgets von 2000 bindet. Immer wieder stiessen die Finanzkontrolleure auf Fehler wegen überhöhter Flächenangaben bei pflanzlichen Erzeugnisse, wegen zu hoher Angaben über Viehbestände, wegen vorschriftwidrigen Umgangs mit subventionierten Erzeugnisse oder wegen zu hoher Zuschüsse in der Strukturpolitik. Zu den im Bericht genannten Sündern gehören nicht nur die Mitgliedstaaten im Süden, sondern auch Deutschland, Grossbritannien, Dänemark oder Schweden. In diesen Gemeinschaftspolitiken stellten die Rechnungsprüfer schwerwiegende Funktionsmängel bei den wichtigsten Kontrollverfahren fest. Diese sind zu starren Strukturen und zu vielen Akteuren zuzuschreiben. NZZ. 14. 11.01, S. 23


Treibhausgas-Profil der EU

Die Europäische Umweltagentur (EUA) hat Ende Oktober 01 eine umfassende Übersicht und Analyse der Entwicklung der EU-Treibhausgasemissionen veröffentlicht. Weiterhin ist der Verkehrssektor mit inzwischen 20% Emmissionszuwächsen, Hauptproblem. Aber auch die Entwicklung der Fluorkohlenwasserstoffe (+65%) ist besorgniserregend. DNR-EU-Rundschreiben, 9+10, 01, S. 10


EU-Gerichtshof stützt EU-Patent-Richtlinie

Der EU-Gerichtshof hat Anfang Oktober 01 eine umstrittene Entscheidung zur Patent-Richtlinie gefällt (Rechtssache C-377/98). Der EU-Gerichtshof wies die Klage der niederländischen Regierung auf Nichtigkeitserklärung der EU-Patent-Richtlinie (98/44/EG) ab. Die Niederlande hatten argumentiert, dass die Richtlinie gegen Menschenrechte und den EU-Vertrag verstosse. Sie sei keine Voraussetzung für das Funktionieren des EU-Binnenmarktes und widerspräche dem Subsidiaritätsprinzip. Italien und Norwegen hatten die Klage der Niederlande unterstützt. Umstritten ist unter anderem, dass Patentierungen nach der Patent-Richtlinie alle möglichen Anwendungen oder Nutzungen einer Gensequenz umfasst, anstatt nur eine spezielle Anwendung. Grundsätzlich umstritten ist vor allem auch die mögliche Patentierung menschlicher Gene. Derweilen hat das Europäische Patentamt in München ein weiteres Patent auf Leben zugelassen. Im Juli 01 wurde ein Patent auf das Wachstumsgen in gentechnisch veränderten Lachsen auf die Firma Seabright zugelassen (Patent-Nr. EP 578 653). DNR-EU-Rundschreiben, 9+10, 01, S. 19


Transitschwindel in Österreich

Schon bei Abschluss des Transitvertrages von 1991 wurde geschwindelt - die Transitfahrten von 1991 um fast 50% zu hoch angesetzt. Obwohl man 1994 im Gegensatz zu 1991 genau um diese überhöhten Basiszahlen 1991 Bescheid gewusst hat, wurden sie in den Beitrittsvertrag, Protokoll Nr. 9 hineingeschrieben. Sicherheitshalber unverrückbar im Primärrecht. Das hat gereicht - bis ins Jahr 1999. In diesem Jahr wurden erstmals auch die weit überhöhten Fahrtenzahlen um knapp 15% überschritten (insgesamt 1.706 Millionen Lkw-Transitfahrten durch Österreich). Obwohl die Kommission wegen dieser Überschreitung im Jahr 2000 Ökopunkte und damit Fahrten hätte reduzieren müssen, führte sie das nicht durch und wurde von Österreich beim EU-Gerichtshof erfolgreich verklagt. Auch im Jahr 2000 wurden die Fahrtenzahlen wieder um knapp 14% überschritten (1.6798 Millionen). Trotzdem hat die EU-Kommission am 25. Juli 2001 beschlossen, keine Reduktion der Ökopunkte und damit der Transitfahrten durch Österreich durchzuführen und hat damit erneut den Beitrittsvertrag gebrochen. Deshalb wurde wieder Klage gegen die EU-Kommission eingereicht. Von der österreichischen Regierung wurde jedoch kein Antrag auf Einstweiligen Rechtsschutz eingereicht, so dass das Verfahren durchaus mehrere Jahre dauern kann. Die Klage, damit die Tiroler Transit-Oppositon "beruhigt" ist, aber keinen sofortigen Rechtsschutz, damit niemand in Brüssel verärgert wird. Transitfakten, Transitformum Austria-Tirol, A-6020 Innsburck, Salurnerstrasse 4/999. (transitforum@netway.at).


Kein Staatsterrorismus am 11. September

Die amerikanische Bundespolizei FBI hat keine Hinweise darauf, dass Staaten zu den Anschlägen vom 11. September beigetragen haben. Sie hätten bisher keine Verbindungen zum Staatsterrorismus festgestellt, sagte der FBI-Abteilungsleiter für internationale Terrorismusbekämpfung, Michael Rolince, am Mittwoch an der Herbsttagung des Bundeskriminalamtes (BKA) in Wiesbaden. Derzeit fahnde das FBI nach einem Mann, der ursprünglich vermutlich als fünfter Attentäter in dem über Pennsylvania abgestürzten Flugzeug hätte mitfliegen sollen. Einzelheiten nannte Rolince nicht. Für eine Beteiligung Usama bin Ladins an den Milzbrand-Anschlägen in den USA gebe es auch keine Anhaltspunkte, sagte Rolince weiter. NZZ. 15. 11, 01, S. 2


EU-Staatsanwaltschaft

Eine neue Justizbehörde für grenzüberschreitende Ermittlungen in den EU-Staaten soll bis Anfang kommenden Jahres ihre Arbeit aufnehmen. Darauf verständigten sich die EU-Justiz- und -Innenminister Ende September 01 in Brüssel. Die Behörde soll "Eurojust" heissen und staatsanwaltliche Ermittlungen der EU-Staaten koordinieren und selbst Ermittlungen anregen können. NZZ. 28.9.01, S. 5


Krieg gegen Afghanistan - EU billigt

Die EU-Aussenminister haben den völkerrechtswidrigen Militärschlag der USA gegen Afghanistan gerechtfertigt. Der Angriffskrieg wurde als "legitim und notwendig" erklärt. Die Taliban haben es laut Urteil der Minister versäumt, ihre zwingende politische und rechtliche Verantwortung wahrzunehmen - obwohl sie ja bekanntlich nur Beweise für die Täterschaft Bin Ladens verlangten. NZZ. 9.10.01, S. 3.

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