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Kurzinfos Januar 2023



Streikrecht in Gefahr: die brisanten Pläne der EU-Kommission

Die EU-Kommission plant unter dem Titel "Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt" (SMEI) einen Angriff auf Grund- und Arbeitsrechte. Auszug aus einem Artikel von Julia Wegerer und Frank Ey in "Arbeit & Wirtschaft" (Zeitung der Arbeiterkammer) vom 13.1.2023.

Der EU-Binnenmarkt ist in der Krise: Jahrelang wurde das Binnenmarktparadigma mit den Marktfreiheiten als heiliger Gral behandelt, der Wohlstand und fairen Wettbewerb bringen sollte. Multiple Krisen wie die COVID-19-Pandemie, die Energie- und die Klimakrise zeigen, dass die bisherige Binnenmarktphilosophie ein fragiles Konstrukt mit tiefgreifenden Schwächen ist. Die EU-Kommission will mit einem neuen Paket an Rechtsvorschlägen gegen Notfälle im Binnenmarkt anzusteuern. Die soziale Dimension bleibt dabei wieder auf der Strecke. Schlimmer: Die Initiative gefährdet Grund- und Arbeitsrechte.

Aus der Not heraus – ein Notfallinstrument für den EU-Binnenmarkt (SMEI) Vielen ist es in Erinnerung: Die COVID-19-Pandemie führte insbesondere im Gesundheitssektor zu massiven Problemen. Heilbehelfe wie Schutzmasken und Atemgeräte kamen nicht oder nur in geringer Zahl in den Ländern an, die sie bestellt hatten, weil sie unterwegs von anderen EU-Ländern konfisziert und von diesen für den Eigengebrauch verwendet wurden. Im Gesundheits- und Pflegebereich beschäftigte Arbeitnehmer:innen aus benachbarten EU-Ländern konnten von einem Tag auf den anderen aufgrund von Reisebeschränkungen nicht mehr an ihren Arbeitsplatz, Beschäftigten in vielen anderen Branchen erging es ähnlich. Zwei Erkenntnisse lassen sich daraus ziehen: Zunächst fehlt es der neoliberalen Binnenmarktphilosophie bisher schlichtweg an Antworten auf Krisensituationen. Zudem zeigt sich, dass die fast ausschließlich auf Marktfreiheiten und Wettbewerb basierte EU-Binnenmarktpolitik viel zu kurz greift. Die soziale Dimension wird ausgeblendet, die Interessen von Beschäftigten und Verbraucher:innen werden unzureichend berücksichtigt. Umstände, auf die die Gewerkschaften und die Arbeiterkammer bereits seit Jahren hinweisen.

Mit einem Gesetzespaket will die Europäische Kommission nun in Krisenfällen gegensteuern: Um den freien Waren-, Dienstleistungs- und Personenverkehr in Krisenzeiten zu sichern und die Versorgungssicherheit mit wesentlichen Waren und Dienstleistungen in der Europäischen Union zu gewährleisten, soll ein allgemeiner Rahmen für eine EU-Krisen-Governance eingeführt werden. Besondere Krisenmaßnahmen, die bereits für bestimmte Produkte wie Halbleiter oder Sektoren wie Ernährungssicherheit und Gesundheit (HERA) gelten, bleiben davon unberührt. Ein dreistufiger Plan soll für künftige Notfälle vorbauen.

Stufe eins, die Eventualfallplanung, dient der Errichtung geeigneter Strukturen für ein Frühwarnsystem. So sollen Krisenprotokolle erstellt werden und mit Schulungen und Simulationen die Reaktionen in Krisenfällen erprobt werden. Werden reale Probleme am Binnenmarkt festgestellt, wird Stufe zwei – die sogenannte Binnenmarktüberwachung – ausgelöst. Lieferketten von strategisch wichtigen Waren und Dienstleistungen werden dann verstärkt überwacht und Reserven aufgebaut. Bei einer akuten Krise kommt die dritte Stufe – der Binnenmarktnotfall – zur Anwendung. Bei Waren und Dienstleistungen, die nicht oder nur schwer beschafft werden können, erhalten Mitgliedstaaten Empfehlungen hinsichtlich der Beschaffung betroffener Waren und Dienstleistungen. Von Unternehmen können konkrete Informationen bezüglich kritischer Güter eingefordert werden. Eingriffe des Staats sind in dieser Situation möglich, die unter anderem bis hin zur Umwidmung von Produktionsanlagen und der Aufforderung an Betriebe zur Durchführung von vorrangigen Bestellungen gehen.

Eine Beratungsgruppe, bestehend aus Vertreter:innen der Kommission und der Mitgliedstaaten, berät die EU-Kommission in den jeweiligen Stufen. Beobachter:innen wie die Sozialpartner, aber auch Wirtschaftsteilnehmer und Vertreter:innen des EU-Parlaments können dieser beratenden Gruppe hinzugezogen werden.

Hauptakteurin beim Dreistufenplan soll jedoch die EU-Kommission selbst sein: Im vorgelegten Vorschlag gibt sich die EU-Kommission weitreichende Befugnisse zum Erlass von Durchführungsrechtsakten zur Aktivierung der Stufen und dem Setzen einzelner Maßnahmen. Aus demokratiepolitischen Überlegungen heraus ist dieses Vorgehen als höchst bedenklich einzustufen.

Arbeitnehmer:inneninteressen nicht der Rede wert?

Bereits bisher war im Bereich der EU-Binnenmarktpolitik festzustellen, dass Arbeitnehmer:innen- und Gemeinwohlinteressen gegenüber den Marktfreiheiten nachrangig behandelt werden. Besonders die Urteile des Europäischen Gerichtshofs zu Viking und Laval machten das deutlich.

Das neue Gesetzespaket zu SMEI ist aus Sicht von Gewerkschaften und der Arbeiterkammer jedoch als brandgefährliches trojanisches Pferd zu bewerten, das eine unmittelbare Gefährdung von Grund- und Arbeitsrechten darstellt: Denn die geplanten Regelungen drohen das Streikrecht sowie arbeits- und sozialrechtliche Bestimmungen infrage zu stellen: So wird durch den neuen Rechtsvorschlag die sogenannte „Erdbeer-Verordnung“ ersatzlos gestrichen. Diese regelte bislang das Funktionieren des Binnenmarktes im Zusammenhang mit dem freien Warenverkehr und enthielt in Artikel 2 eine explizite Bestimmung zum Schutz von in den Mitgliedstaaten anerkannten Grundrechten, wie insbesondere dem Recht auf Streik.

Außerdem sieht der Vorschlag vor, dass im Krisenmodus strenge Anforderungen an neue Beschränkungen am Binnenmarkt gestellt werden. Problematisch ist hierbei, dass in der EuGH-Judikatur der Begriff der Beschränkungen sehr weit ausgelegt wird: Demnach wäre fast das gesamte Arbeits- und Sozialrecht potenziell als eine solche Beschränkung erfasst.

Brandgefährliches troianisches Pferd

Auch die derzeit viel zu weit gefasste Definition des Begriffs Krise als „außergewöhnliches unerwartetes und plötzliches natürliches oder vom Menschen verursachtes Ereignis von außerordentlicher Tragweite“ könnte von manchen geradezu als Aufforderung zu Einschränkungen des Streikrechts (miss)verstanden werden. Hier ist klar festzuhalten: Ein unter Beachtung der gesetzlichen Anforderungen organisierter Streik darf niemals unter die Definition von Krise fallen.

Aus all diesen Gründen kritisieren Arbeitnehmer:innenorganisationen wie der Europäische Gewerkschaftsbund den Kommissionsvorschlag heftig. Zudem ist die Zusammensetzung der Beratungsgruppe mit Skepsis zu sehen. Die Entscheidungen werden von Vertreter:innen der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission getroffen. Die Sozialpartner und andere haben nur einen Status als Beobachter:innen. Gerade die Mitglieder der Sozialpartner stehen in der Frage des Binnenmarkts aber in der Mitte des Geschehens und müssen daher aus Sicht der Gewerkschaften und Arbeiterkammer mit Stimmrecht voll eingebunden werden. Der Vorschlag zum Notfallinstrument im Binnenmarkt zeigt eines ganz deutlich: Erneut wird das neoliberale Modell des freien Binnenmarkts ins Zentrum gerückt und alles im Umfeld davon angepasst. Die soziale Dimension in Krisenzeiten wird völlig außer Acht gelassen: Der Entwurf geht mit keinem Wort darauf ein, dass gerade in Krisen der Druck auf sozial- und arbeitsrechtliche Bestimmungen ansteigt und damit ein erhöhtes Schutzbedürfnis besteht, sichere und gute Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer:innen aufrechtzuerhalten. Die Absicherung des Streikrechts spielt dabei eine zentrale Rolle, ermöglicht es Arbeitnehmer:innen doch erst, nachdrücklich für Verbesserungen ihrer Arbeitsbedingungen einzutreten. 13. Januar 2023, https://awblog.at/eu-brisante-plaene-bringen-streikrecht-in-gefahr/


Österreich kritisiert die Politik der EU gegenüber der Schweiz scharf

Es sei unerträglich, dass die Schweiz mit den weltweit besten Universitäten vom Forschungsprogramm ausgeschlossen sei, sagt Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Es ist wie in einem Film, der sich jedes Jahr von neuem wiederholt. Seit Jahrzehnten besucht der jeweilige Schweizer Bundespräsident als Erstes Wien. Er schreitet mit dem österreichischen Bundespräsidenten in der Hofburg die militärische Ehrengarde ab. Die beiden Politiker tauschen Freundlichkeiten aus. Österreich versichert, sich bei der EU für die Schweiz einzusetzen. Der traditionelle Antrittsbesuch ist ein Zeichen der engen Verbundenheit der beiden Nachbarstaaten.

Am 13. Januar 2023 war Bundespräsident Alain Berset an der Reihe. Nach dem Treffen mit dem österreichischen Bundespräsidenten Alexander Van der Bellen hiess es, Wien unterstütze Bern beim EU-Forschungsprogramm Horizon Europe. «Österreich wird alles tun, um auf dieser Ebene das Verhältnis zwischen der EU und der Schweiz zu verbessern», sagte Van der Bellen. Der österreichische Bundespräsident kritisierte die Politik Brüssels gegenüber der Schweiz scharf. «Ich finde es persönlich unerträglich, dass die Schweiz mit den besten Universitäten der Welt von Horizon Europe ausgeschlossen ist», sagte er gemäss der österreichischen Nachrichtenagentur APA.

Zwanzig Schweizer Universitäten hätten Gelder aus dem Forschungsprogramm zugesprochen bekommen, aber die EU-Kommission habe die Auszahlung verweigert, sagte Van der Bellen. Die Forschung sei ein Beispiel dafür, dass auch die EU die Schweiz brauche. Brüssel benutzt das milliardenschwere Programm Horizon Europe als Druckmittel. Die EU-Kommission verweigert die volle Teilnahme der Schweiz und hat sie zu einem Drittstaat herabgestuft. Sie hat eine Assoziierung Berns mit Fortschritten in den institutionellen Streitfragen verknüpft.

Bundespräsident Alain Berset würdigte das Engagement Wiens bei Horizon Europe. Österreich ist eines der drei Länder, die sich in Brüssel von Anfang an für eine Assoziierung der Schweiz ans Forschungsprogramm eingesetzt haben. Deutschland und die Niederlande sind ebenfalls auf dieser Linie. Wissenschafter aus der Schweiz und anderen europäischen Staaten haben gegen den Ausschluss Berns protestiert. Unmut gibt es auch in Österreich. Um die EU-Kommission zu einem Kurswechsel zu bewegen, müssten sich jedoch weitere Mitgliedsstaaten für Bern einsetzen. NZZ, 16. Januar 2023, S. 8


Die EU spielt ihre Druckmittel gut aus

Lesenswerter Interview in der Woz mit dem mauretanische Menschenrechts- und Migrationsaktivisten Amadou M’Bow: https://www.woz.ch/2301/die-welt-im-zentrum-1-4/die-eu-spielt-ihre-druckmittel-gut-aus/!KQA9KWJ0DFA2 5. Januar 2023.


Ein Kuckucksei namens EU-Mindeststeuer

Die wichtigsten Steuersümpfe werden profitieren

Von Martina Neuwirth (VIDC) und David Walch (Attac Österreich)

Es ist kaum zu glauben: Ausgerechnet die größten europäischen Steuersümpfe wie Irland oder Ungarn werden von der neuen EU-Mindeststeuer profitieren. Und das Steuerdumping wird dadurch weiter angeheizt. Wissen die EU-Staaten eigentlich, was sie da gerade einstimmig einzementiert haben?

Knapp vor Weihnachten einigten sich die EU-Staaten auf die Einführung einer Konzern-Mindeststeuer in der Höhe von 15 Prozent (https://www.focus.de/politik/ausland/abschluss-von-eu-gipfel-scholz-begruesst-herzensprojekt-von-europaeischer-mindeststeuer_id_180460087.html). Ein „Herzensprojekt“ nannte das etwa der deutsche Kanzler Olaf Scholz. Die EU setzt damit einen Teil („Säule 2“) der entsprechenden OECD-Vorgaben um, auf die sich 136 Länder bereits 2021 geeinigt hatten. Die mediale Berichterstattung zur EU-Mindeststeuer konzentrierte sich vorrangig auf die anfängliche Blockade Ungarns und den Kuhhandel um deren Auflösung. Eine genaue Erklärung, was genau eigentlich beschlossen wurde, blieb auf der Stecke. Das verwundert kaum, sind doch internationale Steuerregeln äußerst komplex und schwer vermittelbar. Doch der Teufel liegt wie so oft im Detail – besonders in diesem Fall.

Wie die Mindeststeuer funktioniert

Zunächst muss man verstehen, dass die Mindeststeuer nicht bedeutet, dass jedes Land seine Unternehmenssteuern auf mindestens 15 Prozent festsetzen muss. Staaten können niedrigere Steuersätze beibehalten – auch EU-Steuersümpfe wie Irland oder Ungarn mit 12,5 oder 9 Prozent. Die Mindeststeuer gibt aber – vereinfacht gesagt - den Konzernsitzländern das Recht, jenen Teil der weltweit erzielten Gewinne* nachzubesteuern, der mit weniger als 15 Prozent besteuert wurde.

Eine grundlegende Kritik an den OECD-Steuerplänen wurde bereits an anderer Stelle formuliert (https://www.derstandard.at/story/2000128061109/globale-steuer-von-reichen-staaten-fuer-reiche-staaten): Die 15 Prozent Mindeststeuer sind viel zu niedrig, um den Steuerwettbewerb zu stoppen. Zudem sind 90 Prozent aller Konzerne gar nicht betroffen, da die Regeln nur für Konzerne ab einer hohen Umsatzschwelle von Umsatz von 750 Millionen Euro gelten. Und das Konzept benachteiligt die ärmsten Staaten, da die zusätzlichen Einnahmen primär in den Konzern-Sitzländern landen – und nicht dort, wo die tatsächliche Wertschöpfung passiert. Doch der wahre Clou folgt erst:

Alle Einnahmen gehen nun an Steuersümpfe

Auf Betreiben der wichtigsten Steuersümpfe wurde von OECD und EU ein weiterer Mechanismus aufgenommen, der die erhoffte Wirkung der Steuer völlig umkehrt, ja ad absurdum führt. Dank der Möglichkeit einer Aufstockungssteuer** können die Steuersümpfe nun genau jenen Teil der Gewinne, der sonst woanders nachbesteuert würde, selbst besteuern. Gleichzeitig können sie ihre generell niedrigen Steuersätze für alle anderen – von der Mindeststeuer nicht betroffenen - Unternehmen behalten. Die nun nachgereihten Staaten gehen in diesem Fall leer aus. Ihre Steuerbasis wird weiterhin ausgehöhlt, obwohl in bei ihnen oftmals der Großteil an Wertschöpfung stattfindet.

Zugleich können Steuersümpfe die neuen Einnahmen der Aufstockungssteuer durch diverse Zuckerl (wie Förderungen etc.) wieder an die Konzerne zurückgeben. Dies ist keinesfalls bloße Theorie: In der Schweiz etwa soll die Aufstockungssteuer „haushaltsneutral“ sein, um „die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz“ zu verbessern. Kurzum: Mit der Mindeststeuer bleiben die Steuersümpfe für die Konzerne weiterhin höchst attraktiv und lukrativ, während anderen Staaten wichtige Steuereinnahmen fehlen

Noch mehr Steuerdumping

Damit nicht genug: Die Aufstockungssteuer erhöht sogar noch den Anreiz von Steuersümpfen ihre Steuersätze weiter zu senken (https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=4009002). Dies gilt insbesondere für jene Länder, die schon jetzt extrem niedrige Steuersätze haben. Senkt ein Staat nun seine Konzernsteuern (ev. sogar auf Null), maximiert er seine Anziehungskraft für Gewinnverschiebungen oder Produktionsverlagerungen, während er gleichzeitig noch immer Einnahmen generieren kann. Die Mindeststeuer schafft zwar eine - extrem niedrige - Untergrenze für die Steuerleistung von Konzernen, nicht aber für das ruinöse Steuerdumping zwischen den Staaten.

Für Österreich beispielsweise könnte die Mindeststeuer bedeuten, dass der Nachbarstaat Ungarn sein Steuerdumping (derzeit 9 Prozent Gewinnsteuer) fortführen, ja sogar noch verschärfen wird, während Österreich – obwohl es das Sitzland manches Konzerns ist – das Nachsehen hat.

Was wäre die Lösung?

Die Mindeststeuer ist in der nun beschlossenen Form ein Glücksfall für Steuersümpfe. Sie wird weder das Steuerdumping stoppen noch dafür sorgen, dass die Gewinne endlich dort fair besteuert werden, wo sie erwirtschaftet werden. Dafür wäre es nötig, die internationalen Steuerregeln endlich völlig neu zu schreiben. Die Lösung dafür liegt schon lange auf dem Tisch und heißt Gesamtkonzernsteuer. Dabei werden Konzerntöchter auf Basis des global erzielten Gewinns eines Konzerns besteuert. Dieser Gewinn wird je nach realer Wertschöpfung anteilig auf Länder aufgeteilt und dann entsprechend besteuert. Kombiniert mit einem echten Mindeststeuersatz von beispielsweise 25 Prozent hätten die Gewinnverschiebungen multinationaler Konzerne damit endlich ein Ende. Die aktuelle Mindeststeuer hingegen erweckt den Eindruck als sei der politische Wille dafür gar nicht vorhanden. 13. Januar 2023, https://www.attac.at/news/details/ein-kuckucksei-namens-eu-mindeststeuer

________________________________________ • Von der Differenz zur Mindeststeuer werden dabei 5 Prozent der Summe aus Vermögenswerten und Lohnsumme des Konzerns abgezogen. Dies hat zur Folge, dass multinationale Konzerne weniger als den angeblichen Mindestsatz von 15 Prozent zahlen können.


• * Die sogenannte „Qualified Domestic Minimum Top-up Tax (QDMTT)“
________________________________________ Martina Neuwirth arbeitet am Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation (VIDC) zu den Bereichen internationale Finanz- und Wirtschaftspolitik, mit dem Schwerpunkt auf internationaler Steuerpolitik.

David Walch ist Sprecher bei Attac Österreich und beschäftigt sich seit vielen Jahren mit dem internationalen Steuersystem.

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