Übersicht Dossiers Themenfokus Demokratie Die Volksinitiative in PolenDie neuen Verfassungen der ehemaligen Ostblockstaaten enthalten häufig Regelungen zur direkten Demokratie. So sind auch in Polen (unverbindliche) Volksgesetzesinitiativen zulässig. Doch welche Wirkungen haben diese Instrumente in der Praxis? Ein von Democracy International herausgegebener Bericht gibt Antwort auf diese Frage. Er ist von einer Doktorantin der Universität Danzig, Ania Rytel, geschrieben worden. Der Bericht ist auf deutsch und englisch über die Internetseite mehr-demokratie.de abrufbar. Im Anhang findet sich jeweils eine Auflistung über die bisherigen Initiativen.
Von Ronald Pabst / Ania Rytel
Das Verfahren
Die polnische Verfassung erlaubt seit 1999 Volksgesetzesinitiativen. In einem ersten Schritt müssen die Initiatoren 1.000 Unterschriften sammeln. Danach kommt es zu einer Prüfung des vorgeschlagenen Gesetzes. An dieses werden die gleichen Anforderungen gestellt wie an eine Vorlage des Parlaments. Nach einer Vorprüfung des Gesetzentwurfes können noch Änderungen gemacht werden, um diese Anforderungen zu erfüllen. Anschließend müssen die Initiatoren 100.000 Unterschriften sammeln: das sind ca. 0.3 % der registrierten Wähler.
Die Initiative muss den Start der Unterschriftensammlung in einer der landesweit erscheinenden Zeitungen ankündigen. Darin muss eine Adresse genannt sein, bei der interessierte Bürger weitere Informationen einholen können. Die Kosten dafür müssen die Initiatoren tragen.
Wenn die Sammlung erfolgreich verlaufen ist, entscheidet das Parlament abschließend über das vorgeschlagene Gesetz. Das Verfahren wird vom Marschall des polnischen Parlaments (Sejm) geleitet. Er bekleidet das höchste Amt im Parlament. Er leitet als Parlamentspräsident die Arbeit des Sejm und wacht über ihren Ablauf. Er wird am Anfang einer Legislaturperiode gewählt und muss selbst Abgeordneter sein.
Die Praxis
Von 1999, mit dem Inkrafttreten der Volksgesetzgebungsinitiative, bis zum Sommer 2005 wurden insgesamt 55 Gesetzesentwürfe der Bürgerinnen und Bürger dem Parlament zugeleitet. Im Vergleich dazu wurden in dieser Zeit dem Sejm insgesamt 1910 Gesetzesinitiativen vorgelegt.
Nur insgesamt 6 der 55 Entwürfe erfüllten von Anfang an die formalen Kriterien. In 49 Fällen entschied der Marshall, die Anträge wegen formaler Fehler zurückzuweisen. Während der gesetzlich vorgesehenen 14-tägigen Periode für diesbezügliche Änderungen, gelang es den Komitees in 38 Fällen die formalen Probleme zu beheben. In 10 weiteren Fällen lehnte es der Marshall ab, die Änderungsmitteilungen aufgrund mangelnder Erfüllung der formalen Kriterien anzunehmen, womit das Verfahren beendet war. In einem Fall löste sich das Komitee selbst auf. Von den 44 Fällen, in denen das Komitee einen formal erfolgreichen Entwurf eingereicht hatten, wurde in 22 der Gesetzentwurf nicht dem Parlament unterbreitet, da es den jeweiligen Komitees nicht gelang innerhalb des Zeitrahmens von 3 Monaten die notwendige Anzahl von Unterschriften zu sammeln. Daraufhin wurde das jeweilige Komitee als rechtlicher Ansprechpartner aufgelöst und das Verfahren beendet. In weiteren 22 Fällen waren die Komitees erfolgreich, wobei in 3 Fällen der Marshall die eingereichten Unterschriften als zweifelhaft erachtete und sie an das Nationale Wahlkomitee überwies, welches dafür zuständig ist, die Unterschriften zu prüfen. In diesen 3 Fällen fiel die Entscheidung des Nationalen Wahlkomitees negativ aus und damit war das Verfahren an diesem Punkt zu Ende.
Endlich wurden 19 von den insgesamt 55 Gesetzesentwürfen im Sejm behandelt. Keiner dieser Entwürfe wurde in der ersten Lesung verworfen. Entweder wurden sie angenommen und erhielten Gesetzeskraft, oder werden immer noch im Parlament beraten. Wie auch immer, in vielen Fällen wurde der ursprüngliche Text des Entwurfes weitgehend abgeändert.
Die bisher verabschiedeten Gesetzesentwürfe waren: Ein Gesetz zur Erhaltung des nationalen Charakters der natürlichen strategischen Ressourcen Polens, ein Gesetz zur Gründung einer Stiftung für Bildung, die Änderung des Gesetzes zur Lehrerausbildung, das Gesetz zum Verbot der Gewaltverherrlichung in Massenmedien, die Änderung des Gesetzes über Umweltschutz und Abfall, das Gesetz für Beschäftigung und gegen Arbeitslosigkeit, ein Pharmazie-Gesetz, ein Gesetz zur Unterstützung alleinerziehender Eltern, ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes der sozialen Alterssicherung.
Der Report im Internet
www.mehr-demokratie.de/report-polen.html
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