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Direkte Demokratie in Deutschland



Die direkte Demokratie in Deutschland befindet sich weiter auf dem Vormarsch. Seit Beginn der 90er Jahre sind Bürger- bzw. Volksbegehren auf Kommunal- und Landesebene flächendeckend verankert. Die Bürgerinnen und Bürger machen seitdem immer öfter Gebrauch von diesen Instrumenten, die ihnen erlauben, unmittelbar über politische Sachfragen zu entscheiden.

von Ralph Kampwirth, Politologe und Journalist, Pressesprecher von Mehr Demokratie e.V.

Auftrieb für Direkte Demokatrie auf Bundesebene

Nicht zuletzt durch die positiven Erfahrungen in den Ländern erhält auch die Debatte über bundesweite Volksentscheide neuen Auftrieb. Im vergangenen Jahr wurde diese Frage insbesondere im Zusammenhang mit dem Vorstoß Günter Verheugens, das Volk über die EU-Osterweiterung abstimmen zu lassen, intensiv diskutiert. Die rotgrüne Koalition in Berlin hat eine Reform des Grundgesetzes angekündigt, 2001 will die SPD Eckpunkte für einen bundesweiten Volksentscheid vorlegen. Vor diesem Hintergrund sind die Erfahrungen aus den Länden besonders wertvoll.

Mehr Demokratie e.V. beobachtet seit über 10 Jahren Volksinitiativen und Volksbegehren in den Bundesländern. Der "Volksbegehrens-Bericht 2000" zieht eine Bilanz des vergangenen Jahres. Welche Themen bewegen die Bürger? Wer bedient sich der direkten Demokratie? Wie groß sind die Erfolgschancen für Volksbegehren? Welche Konsequenzen lassen sich für die aktuelle Debatte auf Bundesebene ziehen?

Direkte Demokratie auf Landesebene

Die direkte Demokratie ist in den Ländern dreistufig gestaltet, wobei die Quoren und Fristen unterschiedlich sind. Das folgende Vorgehen muss eingehalten werden:

1. Antrag auf Volksbegehren / Volksinitiative: Im ersten Schritt müssen die Bürger zunächst einen formalen Antrag auf ein Volksbegehren stellen. In einigen Bundesländern wie z.B. Brandenburg berät und entscheidet hier bereits das Parlament über den Antrag. Dann spricht man von einer Volksinitiative. Auf dieser ersten Stufe wird die rechtliche Zulässigkeit geprüft.

2. Volksbegehren: Im zweiten Schritt kommt es zum Volksbegehren. Die Unterschriftenhürden (Quoren) variieren hier zwischen vier (Brandenburg) und 20 (NRW, Hessen) Prozent. Erst ein erfolgreiches Begehren führt zum abschließenden Urnengang der Bürger (Volksentscheid). (Das Volksbegehren entspricht der Initiative in der Schweiz. Das Quorum beträgt in der Schweiz 100'000 Unterschriften)

3. Volksentscheid: Ein Volksentscheid hat rechtlich die gleiche Bedeutung wie eine Parlamentsabstimmung. Anders als bei Wahlen reicht jedoch in den meisten Ländern die einfache Mehrheit nicht aus. In der Regel ist die Zustimmung von mindestens einem Viertel, bei Verfassungsänderungen sogar der Hälfte aller Wahlberechtigten vorgeschrieben. Eine der wenigen Ausnahme bildet Bayern, das bei einfachen Gesetzen keine Zusatzklausel und bei Verfassungsänderungen ein Zustimmungsquorum von 25 Prozent vorsieht.

Volksinitiativen und Volksbegehren

Im Jahr 2000 registrierte Mehr Demokratie e.V. 27 direktdemokratische Verfahren auf Landesebene. Hinzu kommen mehrere Hundert kommunale Bürgerbegehren und Entscheide. Auf Länderebene handelt es sich häufig um Initiativen, die länger als ein Jahr laufen, also vor 2000 gestartet wurden oder in diesem Jahr weiter betrieben werden. Spitzenreiter war Brandenburg mit fünf Initiativen vor Bayern mit vier. Drei Länder verzeichneten keine Aktivitäten: Berlin, Hessen und das Saarland. Sieben Initiativen erreichten die zweite Verfahrensstufe, das Volksbegehren. Auffällig ist, dass allein vier Begehren in ostdeutschen Ländern - Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen - durchgeführt wurden. Noch nie machten die Bürger in den neuen Ländern so intensiv Gebrauch von ihren Mitspracherechten.

Themen

Wichtigstes Thema der Bürger war die Stärkung der Demokratie. 12 von 27 Initiativen fielen im letzten Jahr in diesen Bereich. Schwerpunkt waren dabei neun Anträge, welche die direkte Demokratie - im Land oder auf Kommunalebene - reformieren wollten. Die klassischen Länderthemen Erziehung/Bildung/Kultur spielten mit zehn Vorstössen ebenfalls eine große Rolle. Allein drei Anträge wandten sich gegen Mittelkürzungen bei den Kindertagesstätten. Die weiteren fünf Initiativen betrafen Fragen der Wirtschafts- und Verkehrspolitik. Jeder Antrag artikulierte berechtigte Interessen, meist handelte es sich um zentrale Fragen der Landespolitik.

Die Auswahl an zulässigen Themen, über welche die Bürger direkt entscheiden können, ist allerdings stark eingeschränkt. Dies liegt erstens an der Schwäche des Föderalismus, die Kompetenzen der Länder sind begrenzt. Zweitens hat sich in den letzten Jahren die Tendenz herauskristallisiert, dass Volksbegehren mit "wesentlichen" Auswirkungen auf die öffentlichen Haushalte als unzulässig eingestuft werden ("Finanztabu"). Anders gesagt: Über die Verwendung der öffentlichen Mittel darf das Volk nicht direkt abstimmen. Diese umstrittene Interpretation der Landesverfassungen "entkernt" förmlich die direkte Demokratie, denn es gibt nicht viele politische Entscheidungen ohne finanzielle Folgen.

Initiatoren von Volksbegehren

Die Mehrzahl aller Verfahren wird von Bürgerinitiativen eingeleitet (16 von 27). Allerdings sind diese für ihren Erfolg auf Bündnispartner angewiesen. Für größere Volksbegehren finden sich ausnahmslos Aktionsbündnisse zusammen, denen sich häufig Oppositionsparteien und Verbände anschließen. Parteien treten nur selten als Initiatoren auf. Nur drei Volksinitiativen wurden von ihnen eingeleitet. Den Oppositionsparteien kommt vor allem als Bündnispartner eine wichtige Rolle zu. Acht Verfahren gehen auf Verbände wie z.B. Gewerkschaften oder Elternorganisationen zurück.

Erfolgschancen

Das Engagement der Bürger wird nur selten von Erfolg gekrönt. Die Hälfte aller Initiativen scheiterte bereits an der Zulässigkeitsprüfung: sie wurden von den zuständigen staatlichen Stellen und den Gerichten als verfassungswidrig eingestuft. Etliche scheitern bereits im Vorfeld an der Unterschriftenhürde oder werden wegen der geringen Erfolgschancen nicht weiterverfolgt. Im Jahr 2000 erreichten sieben Vorstöße die zweite Verfahrensstufe, das Volksbegehren:

- Die Initiative "Mehr Demokratie in Thüringen" übersprang als einzige die Unterschriftenhürde. Mit 387.469 Stimmen (19,2 Prozent) lag das Volksbegehren überraschend deutlich über dem Quorum von 14 Prozent. Die Unterschriften werden derzeit geprüft, an dem Erfolg des Begehrens bestehen jedoch kaum Zweifel.

- Fünf weitere Begehren scheiterten an den unterschiedlich hohen Hürden in den Ländern: In Bayern blieben Initiativen für eine "Bessere Schulreform" mit 5,7 Prozent und für ein neues Richterwahlrecht mit 3,0 Prozent hinter dem Quorum von einem Zehntel der Wahlberechtigten zurück. Erfolglos war auch das sächsische Begehren "Pro kommunale Sparkasse", das allerdings nur hauchdünn an der gesetzlichen Hürde von 450.000 Stimmen scheiterte. Am Ende fehlten ganze 534 Unterschriften. Die Initiatoren klagen gegen das Ergebnis, weil ihnen nach eigenen Angaben über 100.000 Stimmen aberkannt wurden. Deutlich scheiterte auch die Musikschul-Initiative in Brandenburg mit einem statt der erforderlichen vier Prozent. Die Gegner der Rechtschreibreform verfehlten in Bremen die 10-Prozent-Marke, gaben jedoch kein genaues Ergebnis bekannt.

- In Sachsen-Anhalt läuft noch bis zum 10. März das Volksbegehren "Für die Zukunft unserer Kinder". Laut Angaben der Initiatoren kamen bisher über die Hälfte der erforderlichen 250.000 Stimmen zusammen.

Damit kam im Vorjahr wie schon 1999 kein Volksentscheid zustande. 1998 hatten es noch vier Volksbegehren an die Urne geschafft. Für das Jahr 2001 bestehen allerdings Chancen für den ersten aus der Mitte der Wählerschaft eingeleiteten Volksentscheid in einem ostdeutschen Bundesland. "Mehr Demokratie in Thüringen" hat die Hürde zum Volksbegehren mit großer Sicherheit genommen. Auch die Initiative "Pro kommunale Sparkasse" könnte noch an die Urne kommen, weil der Klage gegen das knappe Ergebnis des Volksbegehrens gute Erfolgschancen eingeräumt werden. Schließlich ist auch der Ausgang des Kita-Volksbegehrens in Sachsen-Anhalt noch offen.

Die Erfolgschancen für Volksbegehren waren im Jahr 2000 - wie schon in den Vorjahren - gering. Lediglich zwei Vorstöße erzielten indirekte Erfolge, weil sich das Parlament das Anliegen ganz oder teilweise zu eigen gemacht hat: Die Volksinitiative "Für die Sonntagsöffnung von Videotheken" in Hamburg und das Volksbegehren zum Musikschulgesetz in Brandenburg.

Damit war nur jedes zehnte der 20 im Jahr 2000 abgeschlossenen direktdemokratischen Verfahren in den Bundesländern erfolgreich. Zum Vergleich: In der Schweiz und den US-Bundesstaaten liegen die Erfolgsquoten von Volksbegehren mit ca. 30 bis 40 Prozent deutlich höher - bei einer sehr viel höheren Zahl der Verfahren. In diesen Ländern greifen die Bürger häufiger und erfolgreicher in die Politik ein.

Rechtliche Entwicklung

Bei der Hälfte der beantragten Volksbegehren kamen die zuständigen staatlichen Stellen zu dem Schluß, das der Vorstoß der Bürger geltendes Recht verletze. Die Verfassungsgerichte bestätigten in der Mehrzahl der Fälle die restriktive Auslegung des Volksentscheidsrechts. Umstrittenstes Thema war dabei die Reform der direkten Demokratie selbst:

- In Bremen lehnte der Staatsgerichtshof ein Volksbegehren zur Vereinfachung des Volksentscheids in der Landesverfassung ab, weil es gegen das Demokratiegebot des Grundgesetzes verstoße. - Mit einer ähnlichen Begründung, nur bezogen auf die Landesverfassung, wies der bayerische Verfassungsgerichtshof zwei Anträge für die Reform des Volksentscheids und des kommunalen Bürgerentscheids zurück. - Die Landesregierungen in NRW und Baden-Württemberg erklärten Volksbegehren für mehr Bürgerbeteiligung im Land (NRW) und auf Kommunalebene (Baden-Württemberg) aus unterschiedlichen Gründen für verfassungswidrig.

Drei weitere Urteile fallen ins Auge:

- Das Bundesverfassungsgericht wies die schleswig-holsteinische Volksinitiative "Schule in Freiheit" zurück, weil sie gegen das Finanztabu für Volksbegehren in der Landesverfassung verstoße. Entgegen anders lautender Presseberichte fällte Karlsruhe damit allerdings keine Grundsatzentscheidung über die Unzulässigkeit haushaltswirksamer Volksbegehren. Das Urteil bezieht sich nur auf die aktuelle Regelung des Haushaltsvorbehalts in Schleswig-Holstein.

- Nur in zwei Fällen widersprachen die Richter den Anliegen der Landesregierung und ließen beanstandete Volksbegehren doch noch zu. In beiden Fällen mussten die Initiatoren jedoch deutliche Einschränkungen hinnehmen. Der bremische Staatsgerichtshof gab grünes Licht für den Antrag "Wir gegen die Rechtschreibreform". Eine Passage, die im Falle eines erfolgreichen Volksentscheids die Rechtschreibreform durch das Veto Bremens in der Kultusministerkonferenz insgesamt zu Fall bringen wollte, wurde von den Richtern aus dem Gesetzentwurf gestrichen. In Bayern erklärte der Verfassungsgerichtshof das Volksbegehren "Macht braucht Kontrolle" für zulässig. Allerdings trennten die Richter den Inhalt des Antrags in zwei Volksbegehren auf. Daraufhin verzichteten die Initiatoren auf die ursprünglich geplante Reform der Landesgerichte und konzentrierten sich auf ihre Vorschläge für ein "demokratisches Verfassungsgericht".

Der Spielraum für die Reform der direkten Demokratie in den Landesverfassungen wurde durch die umstrittenen Urteile des letzten Jahres eingeschränkt. Zwei Fragen stehen dabei im Mittelpunkt:

1. Wie hoch müssen die Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide (Quoren) mindestens sein, um das Mehrheitsprinzip zu wahren? 2. In welchem Ausmaß darf das Volk haushaltswirksame Entscheidungen treffen?

Beide Fragen sind auch in der Rechtsprechung nicht abschließend geklärt. Unter den Verfassungsrechtlern besteht Uneinigkeit darüber, ob weitreichende Mitbestimmungsrechte, wie sie sich etwa in der Schweiz oder in zahlreichen US-Bundesstaaten bewährt haben, in Deutschland systemkonform wären. Ungeachtet dessen steht außer Frage, dass die derzeitigen Hürden für Volksbegehren und Volksentscheide bei einem entsprechenden politischen Willen gesenkt werden können, ohne dass ein Konflikt mit der vorherrschenden Interpretation des Verfassungsrechts entsteht.

Aktuelle Reformbemühungen

Mehrere Bundesländer führten im vergangenen Jahr eine Reform des landesweiten Volksentscheids durch oder bereiten diese vor: Rheinland-Pfalz halbierte im Rahmen der Verfassungsreform die Hürden für Volksbegehren von 20 auf zehn Prozent und führte die Volksinitiative ein. Gleichzeitig wurde allerdings der bisher quorenlose Volksentscheid erschwert. Künftig ist eine Abstimmung erst dann gültig, wenn sich mindestens ein Viertel der Wahlberechtigten beteiligt. In NRW starteten die Regierungskoalition aus SPD und Grünen sowie die oppositionelle CDU Vorstöße zur Vereinfachung von Volksbegehren. Noch für dieses Jahr wird eine Einigung erwartet. U.a. soll die Hürde für Volksbegehren halbiert werden (bisher: 20 Prozent). Auch in Hamburg steht - nach über zwei Jahren - eine Einigung aller Bürgerschaftsfraktionen an, mit der die direkte Demokratie verbessert werden soll. Die Reform geht auf einen Volksentscheid aus dem Jahr 1998 zurück, in dem über eine halbe Millionen Wähler ein besseres Volksentscheidsrecht gefordert hatten.

Mehr Demokratie begrüßt diese Ansätze ausdrücklich. Offensichtlich wächst in den Parlamenten die Einsicht, dass die Hürden für die Bürger oftmals zu hoch angesetzt sind. Die parlamentarischen Vorstöße weisen in die richtige Richtung, gehen unserer Meinung aber nicht weit genug. In Hamburg etwa wird nur ein Bruchteil dessen umgesetzt, was die Bürger im Volksentscheid 1998 an Erleichterungen forderten. Hier springt ein Gegensatz zwischen Volk und Politik ins Auge: Alle Reformen der direkten Demokratie, die bisher von den Bürgerinnen und Bürgern per Volksbegehren oder Volksentscheid eingeklagt wurden, gingen sehr viel weiter als das, was die Parlamente bisher auf den Weg gebracht haben. Die im Ländervergleich bei weitem bürgerfreundlichsten Regelungen mit niedrigen Quoren und ohne wesentliche Einschnitte bei den Themen wurden 1995 in Bayern für die Gemeinden und 1998 in Hamburg für die Bezirke jeweils per Volksentscheid eingeführt.

Direkte Demokratie am Scheideweg

Der "Siegeszug der direkten Demokratie" seit Anfang der 90er Jahre führte zu einer flächendeckenden Verankerung von Volksbegehren und Volksentscheiden auf Landes- und Kommunalebene. Die Bürgerinnen und Bürger sind bereit, dieses Mitwirkungsangebot anzunehmen. Die direkte Demokratie in den Bundesländern erlebte seitdem einen deutlichen Aufschwung. Doch der Beteiligungswille der Bevölkerung trifft auf Verfahren, die in hohem Maße unpraktikabel sind.

Bürger, die sich des Volksbegehrens bedienen, werden regelmäßig ernüchtert. Die häufigen Verbote von Initiativen, die restriktive Rechtsprechung, zu hohe Quoren beim Volksbegehren und beim Volksentscheid lassen das Instrument in fast allen Länden ins Leere laufen. Die Gestaltung der direkten Demokratie ist noch immer von einem tiefen Misstrauen gegenüber dem Volk geprägt. Die insgesamt positiven Erfahrungen aus dem Ausland, insbesondere der Schweiz und den US-Staaten, aber auch aus Bayern, das als einziges Bundesland eine rege Praxis aufweist, werden hierzulande noch zu häufig ignoriert.

Die direkte Demokratie ist auf dem Weg in eine hausgemachte Sackgasse, weil die Bürger aufgrund der vielen Rückschläge die frisch gewonnene Hoffnung in ihre Mitspracherechte gleich wieder zu verlieren drohen. Dies lässt sich am Beispiel zweier Bundesländer verdeutlichen, in denen die Bürger Mitte der 90er Jahre starke direktdemokratische Aktivitäten entfachten, in denen jedoch fast alle Volksbegehren scheiterten:

- In Schleswig-Holstein erhielt der Volksentscheid für die Wiedereinführung des Buß- und Bettages 1997 zwar eine Mehrheit, verfehlte aber das Zustimmungsquorum von 25 Prozent. Ein Jahr später sprach sich eine noch deutlichere Zahl der Wähler gegen die Rechtschreibreform aus, auch das Quorum wurde diesmal geschafft. Doch zwölf Monate nach der Abstimmung nahm der Landtag den Volksentscheid im September 1999 wieder zurück. Schließlich scheiterte im vergangenen Jahr die Volksinitiative "Schule in Freiheit" am Finanztabu.

- Ähnlich sieht die Lage in Bremen aus. Von neun landesweiten bzw. stadtbremischen Volksbegehren, die überwiegend in der zweiten Hälfte der 90er Jahre gestartet wurden, erklärten Senat und Staatsgerichtshof allein sechs für unzulässig. Zwei Begehren scheiterten an der Unterschriftenhürde von 10 Prozent. In einem Fall (Parlamentsverkleinerung) stellten die Initiatoren das Volksbegehren ein, weil der Landtag ein entgegenkommen signalisierte. Allerdings hatte sich auch hier ein Scheitern in der Unterschriftensammlung abgezeichnet.

Die Konsequenz in beiden Ländern: Im Jahr 2000 wurden keine neuen Volksbegehren eingeleitet. Und es ist zu befürchten, dass die Bürger auch in Zukunft keine weiteren Initiativen starten. Die Mehrzahl der 16 Länder zählt nach wie vor zur "direktdemokratischen Diaspora", obwohl sie die Volksrechte zum Teil schon seit über 50 Jahren in der Verfassung verankert haben. Sie haben bis heute noch kein erfolgreiches Volksbegehren gesehen. Bürgerinitiierte Volksabstimmungen hat es bisher nur in Bayern, Hamburg und Schleswig-Holstein gegeben.

Die direkte Demokratie bedarf einer Generalüberholung. Faire Spielregeln müssen her, um das demokratische Engagement der Menschen nicht weiter zu entmutigen, sondern im Gegenteil sie zur Teilhabe zu ermutigen. Mehr Demokratie sieht dabei vor allem in drei Punkten Handlungsbedarf:

1. Streichung des Finanztabus. Künftig sollen auch Initiativen mit finanziellen Folgen zulässig sein. Dies ist einer der häufigsten Stolpersteine für Volksbegehren. Bedenken, das Volk könne nicht mit Geld umgehen, sind nur theoretischer Natur. Die Praxis spricht für das Gegenteil. In der Schweiz und in zahlreichen US-Bundesstaaten sind finanzwirksame Volksentscheide selbstverständlich. Studien zeigen, dass der Einfluß des Volkes hier zu stabileren Staatsfinanzen, geringerer Staatsverschuldung und effizienterer Politik beiträgt.

2. Erleichterung von Volksbegehren. Senkung der Unterschriftenhürden auf etwa fünf Prozent der Stimmberechtigten. Bisher liegen die Quoren in den Ländern zwischen zehn und 20 Prozent. Nur Brandenburg mit vier und Schleswig-Holstein mit fünf Prozent liegen niedriger, ohne dass es dadurch zu einer Inflation von Volksbegehren gekommen wäre.

3. Streichung der Abstimmungsklauseln beim Volksentscheid. Wie bei Wahlen sollte das Mehrheitsprinzip gelten. Auch hier sind die Erfahrungen positiv, etwa mit Volksentscheiden in Bayern oder auch in den USA und der Schweiz, die keine Abstimmungsklauseln kennen. Hohe Beteiligungs- bzw. Zustimmungsklauseln, wie sie derzeit in den meisten Bundesländern gelten, verhindern gültige Volksentscheide. Sie behindern den politischen Wettbewerb, weil sie nachweislich Diskussionsverweigerung und Abstimmungsboykotte prämieren.

Um Verfassungsänderungen durch das Volk zu erschweren, sind ebenfalls keine Abstimmungsquoren erforderlich. Stattdessen gibt es praktikable Alternativen: Etwa die Erhöhung der Unterschriftenzahl beim Volksbegehren und/oder eine Zweidrittelmehrheit beim Volksentscheid.

Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene

Nachdem 1998 mit SPD und Grünen erstmals eine Bundesregierung die Einführung der direkten Demokratie ins Grundgesetz in ihren Koalitionsvertrag aufgenommen hatte, kam die Debatte über den bundesweiten Volksentscheid erst im letzten Jahr richtig in Schwung. Die CDU gibt sich bisher ablehnend. Doch auch in der Union häufen sich die Stimmen für mehr Bürgerbeteiligung. Der bayerische Ministerpräsident Stoiber berief eine Arbeitsgruppe, die das Verhältnis der CSU zur direkten Demokratie überprüfen soll. Der saarländische Ministerpräsident Peter Müller (CDU) spricht sich ebenso für Volksentscheide auf Bundesebene aus wie der bayerische Innenminister Günter Beckstein (CSU). Auch die FDP befürwortet den Volksentscheid und hat ein parteiübergreifendes Vorgehen vorgeschlagen. Das ist auf jeden Fall erforderlich, um die nötige Zweidrittelmehrheit im Bundestag erreichen zu können. Nimmt man SPD, Grüne, FDP und PDS - letztere ist ebenfalls für Volksentscheide - beim Wort, so fehlen nur noch wenige Stimmen für eine Grundgesetzänderung.

Umfragen bestätigen seit Jahren, dass die Bürgerinnen und Bürger auch auf Bundesebene in wichtigen Sachfragen direkt entscheiden wollen. 70 Prozent der Deutschen sagen Ja zum Volksentscheid. Die deutliche Zustimmung geht quer durch die Anhängerschaft aller Parteien. Der Parteivorstand der SPD will 2001 Eckpunkte für Volksbegehren und Volksentscheide vorlegen. Die Sozialdemokraten sollten dabei nicht den Fehler machen, von vornherein Verhinderungs-Hürden festzuschreiben. Hohe Quoren oder das Verbot wichtiger Themen wie die europäische Integration würden den Volksentscheid ins Leere laufen lassen. Ein Placebo-Gesetz wird die Bürger nur frustrieren. Die Fehler aus den Bundesländern sollten im Bund nicht wiederholt werden

Mehr Demokratie e.V. erarbeitet derzeit einen eigenen Gesetzentwurf für Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheiden im Bund, der das Verfahren detailliert und fair regeln soll. Um die Debatte über die direkte Demokratie voranzutreiben, startet ein Bündnis aus über 60 Verbänden im Mai dieses Jahres die bundesweite Volksinitiative "Menschen für Volksabstimmung". Mehr Demokratie sucht das Gespräch mit Bürgerinnen und Bürgern. Gleichzeitig führen wir Gespräche mit Abgeordneten und Parteien, um für bundesweite Volksentscheide mit fairen Spielregeln zu werben.

Eine Auflistung aller landesweiten Volksinitiativen und Volksbegehren des Jahres 2000 finden Sie unter: www.mehr-demokratie.de/volksbegehren2000.html

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