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Souveränitätsgewinn durch EU-Beitritt?



Von Paul Ruppen

Laut EU-Beitrittsbefürwortern soll die Schweiz der EU beitreten, damit wir in Fragen, die uns betreffen, mitreden können. Im autonomen Nachvollzug müssten wir EU-Gesetzgebung übernehmen, ohne an deren Entwicklung mitarbeiten zu können. Dies sei eines souveränen Staates nicht würdig. Nur durch den EU-Beitritt könnten wir unsere Souveränität erhalten. Dem ist entgegenzuhalten, dass in der EU nicht die Schweiz mitredet, sondern der Bundesrat und die Interessen, die er vorrangig vertritt - zu lasten von Volk und Parlament. Ob die Schweiz eine EU-Regulierung übernehmen will oder nicht, wird bisher von einer Mehrheit der stimmberechtigten Bevölkerung oder von den durch Wahlen legitimierten Parlamenten. Im Falle eines EU-Beitritts muss die Schweiz Regulierungen übernehmen, die der Mehrheit missfallen, obwohl der Bundesrat versuchte (oder vorgibt versucht zu haben), seinen Einfluss geltend zu machen. Den Souveränitätsverlust im Falle eines EU-Beitritts als Souveränitätsgewinn darzustellen, ist eine Sprachmanipulation, wie sie in der Orwellschen Farm der Tiere so treffend geschildert wird. Auch dort wird Sprache umgedeutet, um sich selber Macht zuzuschanzen.

Als der Bundesrat noch integrationspolitischen Klartext redete

Der Bundesrat schreibt im "Bericht über die Stellung der Schweiz im europäischen Integrationsprozess" vom 24. August 1988: "Der Bundesrat wäre der hauptsächliche Nutzniesser einer Übertragung von Bundesgesetzgebungskompetenzen an die Gemeinschaft, denn er hätte im Rahmen des EG-Rates Gelegenheit, sich an der Ausübung der übertragenen Befugnisse zu beteiligen" (S. 122). Diese Ausweitung der Kompetenzen des Bundesrates würde in der Tat (1) eine Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung; (2) eine Verminderung der Gesetzgebungskompetenz des Parlamentes; (3) eine Verminderung der verfassungsgebenden Kompetenz des Volkes und (4) eine Einschränkung der Referendumsmöglichkeiten des Volkes beinhalten. Der Bundesrat verfolgt somit mit seiner Beitrittsstrategie einen Kampf um mehr Macht, zu lasten der Parlamente, des Volkes und der Demokratie.

Das Souveränitätsgewinn-Argument der EU-Beitrittsbefürworter setzt voraus, dass der Nutzen des Anstiegs des Einflusses der Exekutive (Bundesrat und Administration) in den EU-Gremien höher zu gewichten ist als die weiterhin ausgeübte Volkssouveränität und die durch Wahlen legitimierte Gesetzgebungskompetenz der Parlamente. Damit geben Sie zu erkennen, (1) dass sie die Volkssouveränität und die demokratisch legitimierte Gesetzgebungskompetenz der Parlamente gering achten. (2) Sie vergleichen Güter, die nicht zu vergleichen sind: Demokratie ist ein ungleich wichtigeres Gut als einige wirtschaftliche Vorteile, die einzelnen Sektoren der Exportwirtschaft aus der Mitbestimmung des Bundesrates in den EU-Ministerräten erwachsen mögen. Demokratische Beteiligung an den politischen Rahmenbedingungen, in denen man leben muss, ist als Menschenrecht aufzufassen, da es keinen einsichtigen Grund dafür gibt, dieses Recht ‚Eliten' vorzubehalten. (3) Sie drücken ein naives Vertrauen in die Exekutive aus. (Direkte) Demokratie ist Ausdruck des historisch gewachsenen Misstrauens der Bevölkerung in die ‚Eliten'. Ein Blick in die Geschichte beweist die Berechtigung dieses Misstrauens.

Mit formaler Unabhängigkeit fährt man besser

Formale Unabhängigkeit ermöglicht demokratische Nutzenmaximierung für die jeweilige Mehrheit: Es kann von Fall zu Fall nach demokratischen Verfahren entschieden werden, ob eine EU-Gesetzgebung zu übernehmen ist oder nicht. Es kann leicht gezeigt werden, dass dadurch auf demokratischem Wege Nutzen für die jeweilige Mehrheit immer maximiert wird. Ist die Mehrheit für den autonomen Nachvollzug, ist dies für die Mehrheit von Nutzen. Ist die Mehrheit für selbständige Regulierungen, wird ebenfalls für die Mehrheit der Nutzen maximiert. Somit wird der Nutzen für die jeweilige Mehrheit immer maximiert. Im Falle eines EU-Beitritts ist dies nicht der Fall. Die Schweiz ist gezwungen, im Zuständigkeitsbereich der EU, in denen ihr Vetorecht nicht gilt, alle Regulierungen zu übernehmen. Der Nutzen der Mehrheit wird nur dann maximiert, wenn die Mehrheit mit der EU-Regulierung zufällig einverstanden ist. Somit erfolgt eine Nutzenmaximierung der Mehrheit nicht immer. Entsprechend ist ein Beitritt subobtimal.

Dieser Nachteil soll angeblich durch den erhöhten Einfluss der Regierung in Brüssel wettgemacht werden. Diese Argumentation setzt voraus, dass bei einer EU-Mitgliedschaft der Einfluss Berns in Brüssel so gross ist, dass die Brüsseler Regulierungen derart an "unsere" Bedürfnisse angepasst werden können, dass der Nutzen dieser Anpassung grösser ist als die Kosten der Übernahme all jener Regulierungen, die wir ausserhalb der EU anders entwickelt hätten. Dass diese Voraussetzung gilt, wird von EU-Beitrittsbefürwortern nie belegt. Statt dessen wird der angeblich grosse Einfluss Berns in Brüssel und dessen immensen Vorteile nur immer wieder beschwört - Wiederholung soll Argumentation ersetzen. Man lässt zudem Aussenminister aus kleinen EU-Staaten einfliegen und unbelegte Äusserungen vom erheblichen Einfluss der Kleinstaaten in der EU tätigen.

Einfluss ist nicht messbar

Das Souveränitätsgewinn-Argument der EU-Beitrittsbefürworter überschätzt den Einfluss von Kleinstaaten in der EU. Einfluss ist nicht messbar. Entsprechend sind Äusserungen von Politikern aus kleinen EU-Staaten über den angeblichen grossen Einfluss ihrer Staaten nicht überprüfbar und werden zur reine Glaubenssache. Zudem ergeben sich Gewichtungsprobleme. Einem österreichischen Politiker aus Wien, dem die Luft im Tirol gleichgültig bleibt, der aber dafür in der EU eine Norm durchsetzen kann, die der Industrie, deren Interessen er vertritt, von grossem Nutzen ist, wird vom grossen Einfluss Österreichs in der EU sprechen, obwohl die EU-Kommission wegen der Brenner-Maut das Land vor den EU-Gerichtshof zerrt. In der Tat nützt der Einfluss der Oberschichten der EU-Länder in Brüssel vor allem diesen. Sie können wirtschaftspolitische Bereiche der demokratischen Kontrolle ihrer Bevölkerungen entziehen und in Brüssel hinter verschlossenen Türen unter ihresgleichen für sich günstige Rahmenbedingungen aushandeln. Dass diese Art von Einfluss von den politischen und ökonomischen Oberschichten geschätzt wird, versteht sich.

Das Argument von der Notwendigkeit der Mitsprache in Brüssel ist längst zum nichtssagenden Ritual geworden. Es wird nie ein konkretes Beispiel dafür genannt, wo der Einfluss der Schweiz zu einer "besseren" oder für die Schweiz interessanteren Lösung geführt hätte (und für welche Schweiz!). Bundesrat Cotti meinte etwa an der Olma 1997, die Schweiz würde durch die Einführung des Euro betroffen, ohne mitreden zu können. Cotti unterliess es anzumerken, worin denn ein möglicher positiver Einfluss der Schweiz bestanden hätte. Einfaches Mittragen von EU-Entscheiden etwa ist keine "Mitsprache", die interessieren könnte und die den substantiellen Verlust an direkter und parlamentarischer Demokratie im Falle eines EU-Beitritts rechtfertigen könnte.

Souveränität und Handlungsspielraum

Das Souveränitätsgewinn-Argument verwechselt Souveränität mit Handlungsspielraum. Der Handlungsspielraum von Staaten war (glücklicherweise) nie absolut. Auch im letzten Jahrhundert waren Staaten in Handelsflüsse eingebettet, die sie je nach Interessenlage ungern störten. Zweifellos hat die Dichte internationaler Vernetzung zugenommen, womit sich auch der Handlungsspielraum verkleinerte. So ist beispielsweise der Druck hin zu einer gewissen Rechtsangleichung in wirtschaftlichem Belangen gestiegen. Handlungsspielraum darf aber nicht mit Souveränität verwechselt werden. Der Handlungsspielraum kann abnehmen, ohne dass die Souveränität tangiert wird. "Souveränität" ist ein juristischer Begriff. Souverän ist ein Staat in all jenen Bereichen, in denen er selbst entscheiden kann. Der Handlungsspielraum ist demgegenüber durch die negativen Folgen von bestimmten Entscheiden begrenzt. Wir unterlassen eine Handlung, wenn deren Folgen schädlicher sind als deren sonstiger Nutzen. Wir können somit auf Grund einer Kosten-Nutzen-Analyse Handlungen in Bereichen unterlassen, die in unserer Entscheidungskompetenz (Souveränität) liegen, ohne an Souveränität einzubüssen.

Durch den EU-Beitritt werden wichtige Entscheidungskompetenzen nach Brüssel verlagert. Dies kann nicht im Ernst bestritten werden. Es handelt sich entsprechend um einen Souveränitätsverlust der Schweiz, der nicht weggeredet werden kann. Dieser kann auch nicht durch einen angeblichen Souveränitätsgewinn auf der EU-Ebene wettgemacht werden, da Entscheidungskomptenzen der EU nicht jene des Bundesrates oder der "Schweiz" sind, sondern die der EU. Durch den EU-Beitritt ergibt sich höchstens ein Zuwachs an Handlungsspielraum für den Bundesrat und die Interessen, die er vorrangig vertritt. Damit wird klar: die ständig wiederholten Redensarten vom angeblich zunehmenden Souveränitätsverlust der Schweiz und der angeblichen Zurückgewinnung von Souveränität durch den EU-Beitritt ist nichts als Ideologie - Täuschung der Bevölkerung und Verdeckung eigener Interessenpolitik.

Der zentraler Punkt der Souveränität besteht in der sogenannten Kompetenz-Kompetenz. Darunter ist die Entscheidungskompetenz zu verstehen, verschiedenen Ebenen (wie Bund, Kantone, Bundesrat, Parlament, sich selbst, etc.). Entscheidungskompetenzen zu gewähren. In der direkten Demokratie hat das Volk die Kompetenz-Kompetenz. Durch den EU-Beitritt werden der EU Kompetenzen verliehen, die nicht mehr ohne Bruch der EU-Verträge zurückzuholen sind. Damit wird der wesentliche Kern der Volkssouveränität ausgehöhlt, und die stimmberechtigte Bevölkerung in der Schweiz verliert faktisch die Kompetenz-Kompetenz in allen Bereichen, die der EU unterliegen. Dieser Souveränitätsverlust der stimmberechtigten Bevölkerung in der Schweiz ist erheblich, da damit das eigentliche Zentrum der (Volks-) Souveränität durch den EU-Beitritt verloren geht.

Souveränität ist kein Selbstwert

Souveränität ist kein Selbstwert, sie ist aber als Stallknechte der Demokratie unverzichtbar: nur in den Bereichen, wo eine Gebietskörperschaft formal unabhängig ist, kann (direkt)-demokratische Selbstbestimmung im Rahmen der Menschenrechte organisiert werden. Einen "Souveränitäts"-Gewinn anzustreben, der nicht im Dienste der Demokratie und der Menschenrechte steht, überhöht die Souveränität auf unangemessene Weise. Souveränitätsstreben wird zum Nationalismus. Die EU-Befürworter, die den EU-Beitritt mit einem angeblichen Souveräntitäts-Gewinn rechtfertigen, verkehren die Rangordnung von Demokratie und Souveränität, womit Souveränitätsstreben nationalistisch verkürzt wird.

Souveränitätsstreben kann aber auch nicht auf Kosten der legitimen Interessen der übrigen Weltbevölkerung erfolgen, ohne nationalistisch zu werden. Die EU ist diesbezüglich kritisierbar. Ziel der EU ist es, durch Deregulierung die "europäische" Wirtschaft dazu zubringen, die Konkurrenten zu übertreffen (EU-Kommission, Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit, Beschäftigung, Weissbuch, 1993, S. 54). Zur Rohstoffsicherung befürwortet das EU-Parlament eine gemeinsame ‚Verteidigungspolitik', "wenn die diplomatischen Instrumente dazu nicht mehr ausreichen" (A4-0171/98 (14. Mai 98) Punkt 3). Dabei ist zu beachten, dass Westeuropa schon heute anteilsmässig zuviel Rohstoffe verbraucht. Die Stärkung eines solchen Projektes zwecks "Souveränitäts"-Gewinn ist als illegitimes Souveränitätsstreben zu betrachten.

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