In dieser Nummer stellen wir die letzten drei Verträge aus dem Gesamtpaket "Bilaterale Abkommen" vor. Das Landwirtschaftsabkommen kommt bei Bio-Bauern und Kleinbauern relativ gut weg, auch wenn sie die ökologischen Aspekte (Verkehr) einer zusätzlichen Liberalsierung wohl zuwenig berücksichtigen. Der Vertrag über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen und das öffentliche Beschaffungswesen sind klassische Deregulierungswerkzeuge. Die Kontrolle über die Produktion wird abgebaut und die regionale Vernetzung der Wirtschaft wird geschwächt. Wie bei den in der Nummer 2/99 des EM behandelten Teilverträgen hält sich die Begeisterung entsprechend in engen Grenzen. Zwar wird die Frage der direkten Demokratie kaum berührt, auch wenn einige Kompetenzen (Evolutivklauseln) an den Bundesrat delegiert werden. Trotzdem spricht eine Gesamtschau gegen die Verträge. Einige Dossiers könnte man zwar im Sinne eines Entgegenkommens schlucken, das Verkehrsdossier kann ökologischen Ansprüchen jedoch keineswegs genügen: Zentrale, und wenigstens verbal allgemein anerkannte Prinzipien wie die Kostenwahrheit im Güterverkehr werden verworfen. Wie Luzius Theiler und Christian Thomas zeigen, gibt es zuletzt auch keine nennenswerte taktische Überlegungen, die für ein Ja zu diesem "lausigen Vertragswerk" (Kaspar Schiesser, VCS) sprechen.
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