Übersicht Editorial edito 1/2024Diese Nummer ist der Verfassungsgerichtsbarkeit bezüglich Gesetzen gewidmet. Nachdem sich die Eidgenössischen Räte immer wieder verfassungswidrige Freiheiten bei der Gesetzgebung erlauben, stellt sich die Frage nach dieser Form von Verfassungsgerichtsbarkeit erneut und dringlicher denn je. Es geht dabei nicht darum, den Richterstaat zu fordern. Jeder Wunsch nach irgendwelchen demokratisch nicht kontrollierten Gremien, die es für uns richten sollen, ist abzulehnen. Auch Gerichte sind menschliche Institutionen, deren Macht demokratisch zu kontrollieren ist. Der Traum von einer absoluten Unabhängigkeit von Gerichten ist erstens unrealistisch, da man Richter ja nicht von anderen Planeten einfliegen kann. Richter sind immer sozial eingebettet und tendieren dazu, entsprechend zu urteilen. Deshalb muss man sie demokratisch kontrollieren. Der Traum von einer absoluten Unabhängigkeit von Gerichten erinnert an dystopische Träume von vollmächtigen Parteien, Diktatoren oder Königen, die uns vor der demokratischen Auseinandersetzung bewahren und das Gute für uns erkennen und durchsetzen.
Das Thema der Verfassungsgerichtsbarkeit beschäftigt schon länger – immer wieder versuchte die Redaktion Leute aus dem linken Spektrum zu finden, um etwa eine kurze Geschichte der Einstellung der verschiedenen Strömungen der Linken zur Verfassungsgerichtsbarkeit darzulegen. Auf manche Anfragen wurde nicht einmal geantwortet. Entsprechend werden zur Eröffnung der Diskussion Voten aus den Räten abgedruckt.
Paul Ruppen
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