Übersicht Editorial edito 2/2014Die Auswirkungen der Direkten Demokratie auf den Grundrechtschutz werden in der der Schweiz seit der Annahme einiger Initiativen, die mindestens teilweise etwa der Europäischen Menschenrechtskonvention widersprechen, heftig diskutiert. Deshalb kam die Idee auf, drei Jungparteien einzuladen, ihre diesbezüglichen Ideen darzulegen. Die Jungfreisinnigen und die Jusos gaben postwendend zur Antwort, an einer Darlegung ihrer Positionen nicht interessiert zu sein. Nur die Jungen Grünen antworteten positiv und lieferten einen interessanten Beitrag. In diesem Heft werden bezüglich des Spannungsverhältnisse von Direkter Demokratie, Grundwerteschutz und Völkerrecht gegensätzliche Meinungen dargestellt. Will man direkte Demokratie einschränken, um den Grundwerteschutz zu verstärken, ist allerdings zu bedenken, dass die gleichberechtigte Teilnahme an der Gestaltung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen einer Gesellschaft auch ein Grundrecht ist. Bei der Ausübung von Grundrechten können sich zwar Konflikte ergeben – Grundrechte sollten aber nicht gegeneinander auszuspielt werden. Es ist allerdings nicht sicher, dass es allen Befürwortern von Einschränkungen der Direkten Demokratie wirklich um den Schutz der übrigen Grundwerte geht. Sie scheinen eher die Chance zu wittern, das Grundrecht auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Entscheidungsprozess einzuschränken.
Paul Ruppen
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