Übersicht Editorial edito 2/2013Zum Versuch der EU, die Schweiz zu einem automatischen Rechtsübernahme im Bereich der Bilateralen Verträge zu bringen, gibt es im Augenblick eher wenig zu sagen – alles liegt etwas in der Schwebe. Der Bundesrat und seine Abgesandten üben sich in spitzfindigen Sprachspielen. Die Rechtssprechung des EuGH ist mal unverbindlich, dann verbindlich. Verbindlich ist plötzlich nur die Rechtsauslegung, man müsse sich dann aber nicht dran halten. Neben diesem seltsamen Schauspiel werden hie und da Positionen bezogen. Die Kantone und bekannte EWR-Einzelkämpfer möchten wieder den EWR aufwärmen oder diesen wenigstens als Option warm halten. Neben den Gewerkschaften geht auch der Gewerbeverband auf kritische Distanz zu einer automatischen Rechtsübernahme mit Urteilssprüchen des EuGH. Die Neue Europäische Bewegung betrachtet es als „sachgemäss“, dass der EuGH „die von der Schweiz übernommenen Bereiche des EU-Rechts“ auslegt. Um die Rechtssicherheit zu gewährleisten, sollen entsprechende Gutachten verbindlich sein. Überraschender: Ex-Regierungschef Juncker empfiehlt der Schweiz mehr Gelassenheit im Umgang mit der EU. Ihn ärgere masslos, wie „unverhältnismässig beeindruckt“ die Eidgenos-senschaft auf Wortmeldungen aus Brüssel reagiere – die Bilateralen seien faktisch kein Thema in der EU. Nicht richtig sei, wenn hiesige Regierungsvertreter mit subalternen Beamten abgespeist würden (NZZ, 16. November 2013, S. 7).
Paul Ruppen
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