Übersicht Editorial edito 2/10Die kleine EU-EWR-Debatte, welche die EU-Befürworter und das Sommerloch der Schweiz 2010 bescherten, ist ein merkwürdiges Phänomen. Ausgerechnet in der Euro-Krise wurde versucht, die EU- oder EWR-Beitritts-Debatte wieder zu beleben. Die vom EU-Rat im Dezember 2008 erhobenen Forderung nach einer automatischen Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz in der von den bilateralen Verträgen abgedeckten Bereichen ist ja nicht neu. Zwar wurde diese von gewissen Vertretern der EU wieder aktiviert und es wird auf „Schwierigkeiten“ mit den Bilateralen hingewiesen: Der nicht immer diplomatisch zurückhaltende EU-Botschafter in der Schweiz, Michael Reiterer betonte etwa:„Es soll kein EU-Recht für die EU geben und daneben ein zweites EU-Recht für Drittstaaten wie die Schweiz“(NZZ, 7. Juli 2010, S. 9). Diese Aussage ist ziemlich starker Tubak. Bilaterale Verträge stellen immerhin kein EU-Recht dar. Am 19. Juli 10 bedeutete der EU-Kommissionspräsident Barroso „Das bilaterale Vertragsgeflecht zwischen der EU und der Schweiz ist komplex geworden, sehr schwierig zu verwalten“. Trotz dieser Voten – inhaltlich ergab sich für die Beziehungen Schweiz-EU nichts neues. Wollten die EU-Beitrittsbefürworter verhindern, dass die Abwärtsspirale bei den Umfrageergebnissen für EU-Beitrittsbefürworter weiter nach unten dreht? Wollten Sie Druck auf den für September 2010 zu erwartenden Bericht des Bundesrates über die „Europapolitik“ erzeugen?
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