Übersicht Kurzinfos 
 Kurzinfos September 06EU-Binnenmarkt für Patienten
Die EU-Kommission strebt klarere Regeln für die grenzüberschreitende gesundheitliche Versorgung an. Denn die EU steht unter dem Druck des Gerichtshofs: Dieser hat längst festgehalten, dass auch Gesundheitsdienstleistungen den Regeln des Binnenmarkts unterstehen. Manchmal werde die von einem Patienten benötigte Behandlung am besten in einem anderen EU-Mitgliedstaat geleistet, erklärte der für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissar Markos Kyprianou am Dienstag. Er stellte vor den Medien einen Kommissionsvorstoss zum Thema der grenzüberschreitenden gesundheitlichen Versorgung vor, der massive Auswirkungen auf das Gesundheitswesen der Mitgliedstaaten haben könnte. Ziel ist die Schaffung von Rechtssicherheit und eine nähere Klärung des allgemeinen Prinzips, wonach auch Gesundheitsdienstleistungen unter die Binnenmarktregeln fallen.
Den Stein ins Rollen gebracht haben zwei Luxemburger. Der eine kaufte in Belgien eine Brille; die Tochter des andern wollte der Arzt zu einem Kieferchirurgen in Deutschland schicken. Dem ersten verweigerte die Luxemburger Krankenkasse die Erstattung, dem zweiten eine Bewilligung für die Behandlung. Beide Fälle landeten vor dem EU-Gerichtshof (EuGH), der 1998 weitreichende Urteile fällte. Zwar gab es in der EU bereits damals eine Verordnung, die Patienten, die während eines Aufenthalts in einem anderen Mitgliedstaat eine Behandlung benötigen, dieselbe Unterstützung zugesteht wie den im Gastland versicherten Personen. Zudem sieht sie vorbehaltlich einer vorgängigen Genehmigung geplante Behandlungen in einem anderen EU-Staat vor.
Der EuGH aber ging weiter und stellte klar, dass auch Gesundheitsdienste dem EU-Vertrag und damit den Bestimmungen über den freien Dienstleistungsverkehr unterliegen. Seither hatte er weitere Fälle zu beurteilen. Zuletzt ging es im Mai 2006 um eine Britin, die sich angesichts langer Wartezeiten in Grossbritannien ihr künstliches Hüftgelenk in Frankreich einsetzen liess. All diese Urteile haben laut EU-Kommission die folgenden Prinzipien etabliert: Zum einen kann ein Patient jede ambulante Behandlung, zu der er im eigenen Staat berechtigt ist, auch in einem andern Mitgliedstaat beanspruchen. Die Kosten müssen ihm vom System des Herkunftsstaats bis zu jener Höhe erstattet werden, die auch im Inland gedeckt wäre. Zum andern kann er auch stationäre Behandlungen, auf die er in seinem Land ein Anrecht hätte, anderswo in der EU beanspruchen. Hierzu benötigt er aber eine Genehmigung. Diese muss ihm gewährt werden, falls ihm das eigene Gesundheitswesen die Behandlung nicht «innert eines medizinisch vertretbaren zeitlichen Rahmens» gewähren kann. Auch hier muss die Erstattung mindestens dasselbe Niveau erreichen wie bei einer Behandlung im eigenen Land.
An diesen vom EuGH fixierten Prinzipien will Kyprianou nicht rütteln. Ebenso bleibe die Organisation und die Finanzierung des Gesundheitswesens in nationaler Kompetenz. Klären will die Kommission aber die vielen von den EuGH-Urteilen offen gelassenen Fragen zur praktischen Umsetzung. Dabei geht es zum Beispiel um die genauen Bedingungen, unter denen eine (stationäre) Behandlung im EU-Ausland genehmigt und bezahlt werden muss. Auch ist zu klären, welche Behörde für die Aufsicht über grenzüberschreitende Dienste zuständig ist und was bei Kunstfehlern im Ausland geschieht. Zudem hegen manche Mitgliedstaaten Befürchtungen über die Kostenfolgen eines wachsenden «Gesundheitstourismus»; andere fürchten, von ausländischen Patienten überrannt zu werden.
Laut Kyprianou will die Kommission nicht nur jene Fälle abdecken, in denen ein Patient für eine Behandlung ins Ausland reist („Patientenmobilität“), sondern auch andere grenzüberschreitende Fälle. Hierzu gehören etwa der Spezialist, der bestimmte Behandlungen im Ausland anbietet, der Ableger einer Klinik in einem anderen Mitgliedstaat oder die Telemedizin. Zugleich will die Kommission die Zusammenarbeit zwischen den nationalen Gesundheitssystemen fördern. Als Beispiel nannte Kyprianou die Schaffung eines Netzwerks von Referenzzentren, die sich auf seltene Krankheiten spezialisieren könnten. Ein erster Anlauf der Kommission zur Setzung einschlägiger Leitplanken ist gescheitert, weil das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten den Gesundheitssektor aus dem Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie zur Liberalisierung der Dienstleistungsmärkte gestrichen haben. Deshalb strebt die Behörde nun einen spezifischen Rahmen für den Gesundheitssektor an. Zunächst aber will sie eine breite Konsultation durchführen, der 2007 gegebenenfalls konkrete Vorschläge folgen sollen. NZZ, 6. September 2006, S. 19
Internationale Unternehmen zieht es in die Schweiz
Die Schweiz ist eines der attraktivsten Länder in Europa für ausländische Unternehmen - und das nicht nur aus steuerlichen Gründen. Dies ist ein Befund einer Studie der Unternehmensberatung Ernst & Young, die am 29. September 06 an einer Medienkonferenz vorgestellt wurde. Rund 50 Führungskräfte ausländischer Unternehmen in der Schweiz wurden danach befragt, wie sie den Standort beurteilen. Allein im Jahr 2005 siedelten sich laut Ernst & Young 510 neue ausländische Unternehmen an; sie sollen fast 2500 neue Arbeitsplätze geschaffen haben. Internationale bzw. europäische Hauptsitze der Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen werden besonders oft in die Schweiz verlagert. Insgesamt sind rund 6500 ausländische Unternehmen in der Schweiz tätig.
Ein wichtiger Faktor ist die Lebensqualität, die 72% der Befragten als sehr gut bezeichnen. Ebenso positiv beurteilen 56% der Führungskräfte das flexible Arbeitsrecht. Das Steuerklima ist für 57% der Manager sehr attraktiv. Rund 70% von ihnen meinen, dass sich die Bedingungen für Investoren in den vergangenen Jahren verbessert hätten. Gründe für diese Einschätzung sieht Philip Robinson, einer der Berichtsautoren, in Reformen des Bildungs- und Steuerwesens. Ebenso positiv hätten sich bilaterale Abkommen und die Personenfreizügigkeit mit der EU Union ausgewirkt. Wer einmal in der Schweiz ist, will am liebsten nicht mehr weg; 76% der Befragten stellen den Standort nicht in frage. Diese positive Beurteilung schlägt sich in den aussereuropäischen Direktinvestitionen nieder; von 2004 zu 2005 verdoppelte sich der Anteil der Schweiz an den Investitionen in Europa auf 3%. Nur Belgien konnte im gleichen Zeitraum den Anteil noch stärker steigern.
Die Schweiz dürfe sich aber nicht auf den Lorbeeren ausruhen, sagte Robinson. Dies zeigt auch die lange Wunschliste der Führungskräfte, wie der Standort noch attraktiver werden könnte. Eine Straffung der bürokratischen Abläufe würden fast 37% der Befragten begrüssen. Rund 30% sprechen sich für Steuererleichterungen aus; etwa 24 % treten für Verbesserungen im Bildungssystem ein. NZZ, 30. September/1. Oktober 2006, S. 25.
|
OECD vermeldet Erfolg bei schädlichen Steuerregeln
Laut OECD gibt es keine schädlichen Steuerpraktiken mehr. Die Beseitigung von unfairen und den internationalen Wettbewerb verzerrenden Steuerpraktiken ist seit Jahren ein Anliegen des Fiskalausschusses der OECD. Nun vermeldet er einen fast 100%igen Erfolg. In seinem Schlussbericht über die 47 im Jahr 2000 als potenziell schädlich identifizierten Steuerregeln in 20 der 30 OECD-Länder stellt der Ausschuss fest, dass er seine Ziel erreicht und das vom Ministerrat der OECD gegebene Mandat erfüllt habe. Als schädlich gelten Steuerpraktiken und -regeln, die sich durch sehr tiefe Steuersätze bzw. fehlende Besteuerung, einen Mangel an Transparenz und an effektivem Informationsaustausch oder durch ein Abschotten privilegierter Unternehmen vom Rest der Wirtschaft («ring-fencing») auszeichnen. In Zukunft will sich der Ausschuss auf die Beobachtung neu eingeführter Steuerregime konzentrieren, die Vorzugsregeln und möglicherweise schädliche Praktiken enthalten.
Befriedigt stellt Paolo Ciocca, der Leiter des Fiskalausschusses, fest, dass 19 der beanstandeten Steuerregeln vollständig beseitigt worden seien. Weitere 14 Regeln wurden geändert, indem schädigende Aspekte eliminiert wurden. In 13 Fällen erwiesen sich die Regeln entgegen der ersten Einschätzung als nicht schädlich. Nur noch eine einzige Regel, die sich auf die Befreiung spezieller Holdinggesellschaften in Luxemburg, «1929 Holding Companies», von der Körperschaftsteuer be- zieht, klassifiziert der Ausschuss auch in seiner 2005 revidierten Version als weiterhin schädlich. Luxemburg schliesst sich dieser Beurteilung allerdings nicht an. Nach Ansicht des Ausschusses wird auch diese Regel abgeschafft, da sie Gegenstand eines rechtlichen Verfahrens der EU-Kommission gegen Luxemburg ist.
Im Zwischenbericht von 2004 hatte die OECD neben dem Luxemburger Holdingregime nur noch eine belgische Regel und die bevorzugte Besteuerung bestimmter Holdinggesellschaften in der Schweiz, die «50/50»-Praxis, als schädlich beurteilt. Allerdings wurde die Schweiz dank einem Kompromiss über einen Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten nicht auf die schwarze Liste gesetzt. Nun geht der Ausschuss davon aus, dass es in der Schweiz keine schädigenden Steuerpraktiken mehr gibt. Er sieht die «50/50»-Praxis, die vor allem international aktiven Handelsgesellschaften erlaubte, 50% des Reingewinns ohne weitere Erklärung abzuziehen, als abgeschafft an. Das die Praxis regelnde Zirkular ist zurückgezogen worden, neue Erleichterungen werden nicht gestattet, und bereits gewährte Privilegien werden auslaufen. Schon früher war eine zweite beanstandete Regel, die Dienstleistungsgesellschaften betraf, angepasst worden. NZZ, 30. September/ 1. Oktober 2006, S. 23.
|
«Goldene Aktien» verboten
Die Niederlande haben laut einem am 28. Septebmer 06 veröffentlichten Urteil des EU-Gerichtshofs (EuGH) mit ihren «goldenen Aktien» am Telekommunikationskonzern KPN und am Postunternehmen TPG (vormals TNT) gegen EU-Recht verstossen. Dabei geht es um je eine Sonderaktie, dank der der Staat bei wichtigen Entscheiden - zum Beispiel über Fusionen - besondere Zustimmungs- bzw. Vetorechte in den beiden ehemaligen Staatsunternehmen behielt. Die EU-Kommission hatte deswegen ein Verfahren gegen Den Haag eingeleitet, das schliesslich in eine Klage beim EuGH mündete. Von der «goldenen Aktie» an der KPN haben sich die Niederlande indessen bereits vor Abschluss des Gerichtsverfahrens getrennt.
Laut dem Gerichtshof beschränken diese Sonderaktien den freien Kapitalverkehr. Sie seien dazu geeignet, Investoren aus anderen Mitgliedstaaten von Investitionen in die beiden Unternehmen abzuschrecken. Denn sie gäben dem Staat einen durch den Umfang seiner Investition nicht gerechtfertigten Einfluss, während sie den Einfluss der anderen Aktionäre einschränkten. Im TPG-Fall hatte Den Haag geltend gemacht, die «goldene Aktie» sei erforderlich, um den postalischen Universaldienst (Service public) zu gewährleisten. Laut EuGH kann die Gewährleistung des Service public zwar einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses darstellen, der eine Beschränkung des freien Kapitalverkehrs rechtfertigen könnte. Die fragliche Sonderaktie gehe «jedoch über das hinaus, was zur Wahrung der Zahlungsfähigkeit und der Kontinuität des Erbringers des postalischen Universaldienstes erforderlich ist», da die Sonderrechte nicht auf den Service public beschränkt seien und ihre Ausübung nicht auf genauen Kriterien beruhe sowie nicht begründungspflichtig sei, was eine wirksame gerichtliche Kontrolle verunmögliche.
Die Kommission hat über die letzten Jahre eine Reihe von Mitgliedstaaten wegen ähnlicher, Übernahmen erschwerender Konstruktionen ins Visier genommen. Sie sah sich nun durch das Urteil bestärkt. Der Gerichtshof habe bestätigt, dass «goldene Aktien» keinen Platz im Binnenmarkt hätten! sagte der Sprecher von Binnenmarktkommissar McCreevy vor den Medien. Der EuGH hat die Kommission in solchen Fragen bereits in früheren Urteilen meist unterstützt. Zu den prominentesten noch vor dem Gerichtshof hängigen Fällen gehört der Streit zwischen Berlin und Brüssel um das deutsche VW-Gesetz. NZZ 29. September 2006, S. 21.
|
Neue EU-Länder und Strukturfond
Die neuen EU-Mitglieder bekunden Mühe, die ihnen zustehenden Subventionen aus dem EU-Haushalt voll auszuschöpfen. Gleichwohl zählten sie 2005 alle zu den Nettoempfängern in der EU.
Die EU-Haushaltskommissarin Dalia Grybauskaite hat am 21. September 06 eine «freundschaftliche Warnung» an die 10 neuen EU-Mitglieder gerichtet: Bei der Präsentation des EU-Haushaltsberichts für 2005 vor den Medien betonte sie, die Neuen nutzten die aus den Struktur- und Kohäsionsfonds erhältlichen Mittel bisher nur langsam. Aus diesen Fonds werden Infrastruktur- und weitere Projekte in ärmeren Regionen und Staaten gefördert. Zwischen dem EU-Beitritt am 1. Mai 2004 und September 2006 sind nur 26% der für die 10 Staaten für diese Periode maximal vorgesehenen 21,5 Mrd. Euro ausgezahlt worden. Bei einem Teilbereich, den Strukturfonds, könnten 2007 erstmals Gelder verfallen, weil sie während zweier Jahre ungenutzt blieben. Grybauskaite nannte namentlich Tschechien und Polen als Staaten mit „Absorptionsproblemen“.
Trotz der Erweiterung blieb der EU-Haushalt 2005, der ein Volumen von 104,8 (i. V. 100,1) Mrd. Euro oder 0,97 (0,96)% des gemeinsamen Bruttonationaleinkommens (BNE) aufwies, gemessen an absoluten Beträgen von den grossen, alten Mitgliedstaaten geprägt. Deutschland, Frankreich, Italien und Grossbritannien finanzierten rund zwei Drittel des Haushalts; zugleich empfingen Spanien, Frankreich, Deutschland, Italien und Grossbritannien am meisten EU-Gelder. In die neuen Mitgliedstaaten flossen im Berichtsjahr 9,5% der EU-Ausgaben, während es im «angebrochenen» Beitrittsjahr 2004 erst 6,6% waren. Das Bild ist aber noch in Fluss, da die schrittweise Integration dieser Staaten in alle EU-Programme erst 2013 abgeschlosseen war. Auch relativ betrachtet hat sich das Bild nicht grundsätzlich geändert: Gemessen am «operativen Saldo» (ohne Verwaltungsausgaben sowie nach weiteren Korrekturen) in Prozent des BNE standen 2005 die Niederlande, Luxemburg (das aber als Standort von EU-Institutionen von hohen Verwaltungsausgaben profitiert), Schweden und Deutschland an der Spitze der Nettozahler, die mehr in den EU-Haushalt einzahlen, als sie Rückflüsse erhalten. Alle neuen Mitglieder waren Nettoempfänger, doch wies nur Litauen einen höheren relativen Saldo aus als das bisherige Mitglied Griechenland.
Grybauskaite forderte für die 2008/09 anstehende Überprüfung des EU-Finanzrahmens erneut substanzielle Reformen. Zwar seien 2005 die Ausgaben für Aufgaben wie Forschung und transeuropäische (Verkehrs-)Netze überdurchschnittlich gestiegen, doch seien die Beträge noch immer ungenügend. Auch im Berichtsjahr entfiel der Löwenanteil der Ausgaben auf die Agrarpolitik (48,5 Mrd. Euro) sowie auf die Struktur- und Kohäsiospolitik (32,8 Mrd. Euro). NZZ, 22. September 2006, S. 23.
|
Weitere Texte zum Themenbereich:
|