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Kurzinfos Dezember 2002



Schweden stimmt über den Euro ab

In Schweden wird am 14. September des kommenden Jahres über die Einführung des Euro abgestimmt. Darauf haben sich die Vorsitzenden der im Reichstag vertretenen Parteien am Freitag geeinigt. Zwar hätten die konservative Moderate Partei sowie die Liberale Volkspartei die Volksabstimmung gerne schon im Frühling durchgeführt, aber letztlich konnte sich offenbar der sozialdemokratische Regierungschef Göran Persson durchsetzen, der sich seit längerem für einen Herbsttermin ausgesprochen hatte. Die sozialistische Linkspartei und die grüne Umweltpartei, die beide gegen den Euro sind, hätten die Abstimmung am liebsten noch länger hinausgezögert. Ein Sprecher der Grünen sagte, je länger man mit der Abstimmung warten könne, desto offensichtlicher würden die Fehler der Währungsunion.

An einer eilends einberufenen Pressekonferenz wollte Persson dem Datum allerdings keine allzu grosse Bedeutung beimessen. Am wichtigsten sei es, dass die Parteien überhaupt zu einer Einigung gekommen seien, meinte er. Natürlich sei es für die Ja-Seite von Vorteil, die Abstimmung nach dem Sommer abzuhalten, gestand er ein, denn dann hätten die Schweden eine weitere Gelegenheit, bei Auslandreisen Erfahrungen mit der Einheitswährung zu sammeln. Falls sich eine Mehrheit für den Euro ausspricht, könnte Schweden die neuen Noten und Münzen zu Beginn des Jahres 2006 einführen. Noch nicht geklärt ist, ob der formelle Eintritt des Landes in die Währungsunion zum selben Zeitpunkt oder ein Jahr früher erfolgen würde.

Am 17. Dezember werden die Parteichefs weitere offene Fragen rund um die Abstimmung abklären. Sie müssen sich erstens auf den genauen Wortlaut der Abstimmungsfrage einigen, zweitens über die Verteilung der für die Kampagne zur Verfügung gestellten Mittel entscheiden und drittens zur Frage Stellung nehmen, ob an der Volksbefragung nur schwedische Staatsbürger teilnehmen dürfen oder ob auch Ausländer, die seit mehr als drei Jahren in Schweden wohnhaft sind, ihre Stimme abgeben dürfen. Ausländer wurden bereits zur Abstimmung über den EU-Beitritt zu- gelassen, und sie können auch an kommunalen und regionalen Wahlen teilnehmen. Die Frage der Mittelverteilung ist politisch noch heikler. Eine Verteilung der Gelder entsprechend der Parteienstärke kommt offenbar nicht in Frage. Die drei gegen den Euro eingestellten Parteien (neben den Grüen und den Sozialisten auch die bürgerliche Zentrumspartei) haben zwar nur 71 der 349 Sitze im Parlament. Sie sind aber der Meinung, dass sie in der Frage der Währungsunion einen weit grösseren Teil der Bevölkerung vertreten und entsprechend finanziert werden müssen.

Volksabstimmungen haben in Schweden nur eine beratende Funktion und sind nicht bindend für das Parlament. Politisch ist allerdings kaum vorstellbar, dass sich die Politiker einem Abstimmungsresultat widersetzen, und Göran Persson sicherte der Öffentlichkeit an der Pressekonferenz vom Freitag auch zu, dass das Resultat respektiert und in einen Reichstagsbeschluss umgesetzt werde. Als einen der wichtigsten Grunde für einen Euro-Beitritt nannte er die Osterweiterung der Union. Bald werde eine Reihe von Ostsee-Anrainerstaaten Mitglied der EU sein und den Euro einführen - und Schweden sei doch Teil dieser Region, die zu den am raschesten wachsenden Gegenden der EU gehöre.

Persson rechnet mit einem knappen Abstimmungsergebnis. Auch Meinungsumfragen lassen keine Vorhersage darüber zu, wie sich die Schweden entscheiden werden. Auffallenderweise gibt es Euro-Gegner in allen politischen Lagern, auch wenn ihr Anteil unter Sozialisten und Grünen grösser sein dürfte als unter bürgerlichen Wählern. In den letzten Wochen haben sich mehrere liberale Ökonomen und Wirtschaftsvertreter gegen die Währungsunion ausgesprochen, etwa der ehemalige Reichsbankchef Bengt Dennis oder der Wirtschaftsprofessor Karl-Gustaf Löfgren. Auch in der sozialdemokratischen Regierung finden sich Gegner der Währungsunion, z. B. der Wirt- schaftsminister Leif Pagrotsky. NZZ, 30.11/1.12, S. 21


EU-Einigung auf Tabakwerbeverbot

Nach dem EU-Parlament haben auch die EU-Mitgliedstaaten ein Verbot der Tabakwerbung in Printmedien, Radio und Internet gutgeheissen. Das Sponsoring von Anlässen mit grenzüberschreitender Wirkung durch Tabakfirmen wird ebenfalls untersagt. Der EU-Ministerrat, die Vertretung der Mitgliedstaaten, hat am 2. 12. 02 gegen die Stimmen von Deutschland und Grossbritannien eine politische Einigung über einen Vorschlag für ein weitreichendes Werbeverbot für Zigaretten und andere Tabakerzeugnisse erzielt. Untersagt werden die Tabakwerbung in Printmedien, im Radio und im Internet sowie das Sponsoring von Rundfunkprogrammen und von Veranstaltungen mit grenzüberschreitender Wirkung wie etwa Formel-I-Rennen durch Tabakfirmen. Diese Vorgaben müssen von den Mitgliedstaaten spätestens bis am 31. Juli 2005 in nationales Recht umgesetzt werden. Fernsehwerbung und -sponsoring werden von der Richtlinie nicht erfasst, weil sie in der EU bereits auf einer anderen Rechtsgrundlage untersagt sind.

Für Printmedien gibt es zwei Ausnahmen: Tabakwerbung bleibt erlaubt in Fachpublikationen für den Tabakhandel sowie in «Veröffentlichungen, die in Drittländern herausgegeben und gedruckt werden, sofern diese Veröffentlichungen nicht hauptsächlich für den Gemeinschaftsmarkt bestimmt sind». Im Klartext: Das Schweizer «NZZ Folio» beispielsweise dürfte weiterhin mit Tabakwerbung auch in der EU verkauft werden, ein deutsches Magazin hingegen kann das Werbeverbot nicht durch Verlegung des Druckes in die Schweiz umgehen. Nicht vom EU-Verbot erfasst werden standortgebundene Tabakwerbung beispielsweise auf Plakaten oder im Kino sowie indirekte Werbung etwa über Kleider. Allerdings können die Mitgliedstaaten zu den nicht erfassten Bereichen nationale Vorschriften erlassen. Der Vorschlag ist eine abgespeckte Variante eines 1998 erlassenen umfassenderen Werbeverbotes, das im Oktober 2000 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) für nichtig erklärt worden war. Der EuGH hatte argumentiert, der EG-Vertrag schliesse eine Harmonisierung der nationalen Gesundheitsvorschriften aus. Hingegen dürften anderweitige Harmonisierungsmassnahmen den Gesundheitsschutz mitberücksichtigen. Hierauf hatte die EU-Kommission Ende Mai 2001 einen neuen Richtlinienvorschlag vorgelegt, der die EuGH-Argumente berücksichtigt (vgl. NZZ vom 31.5.01): Weil die Tabakwerbung zwar in den meisten Mitgliedstaaten stark, aber eben unterschiedlich eingeschränkt oder verboten ist, strebt der neue Text bei grenzüberschreitend eingesetzten Werbeträgern vor allem auf Basis des Binnenmarkt-Artikels (Art. 95 EGVertrag) eine Vereinheitlichung an. Dieser bietet eine Grundlage für die Angleichung von Vorschriften, um Hemmnisse für den Waren- und Dienstleistungsverkehr im Binnenmarkt auszuräumen.

Der neue Anlauf ist trotz heftigem Gegenfeuer der betroffenen Wirtschaftssektoren (Tabak- und Werbebranche, Zeitungsverleger) vor rund zehn Tagen vom Europäischen Parlament (EP) weitgehend unverändert unterstützt worden. Da nun der Ministerrat die beiden damals vom EP vorgenommenen marginalen Änderungen im Text übernommen hat, ist keine zweite Lesung in den beiden Gesetzgebungsinstitutionen nötig; die definitive Beschlussfassung und Inkraftsetzung ist nur noch eine Formsache. Aus deutscher Sicht überschreitet die Richtlinie allerdings die EU-Kompetenzen erneut, da dadurch auch Lokalzeitungen ohne internationale Reichweite erfasst werden. Deshalb prüft die deutsche Regierung nach Angaben von Staatssekretär Müller eine neue Klage vor dem EuGH. Deutschland hatte bereits eine der beiden Klagen angestrengt, die den letzten Anlauf für ein Werbeverbot zu Fall gebracht haben. NZZ, 3. 12. 02. S.21


Economiesuisse - weiterhin dem Bilateralismus verpflichtet

Die schweizerische Integrationspolitik bleibt ein zentrales Thema für die Wirtschaft und damit für den Dachverband Economiesuisse. Dabei stehen vor allem die Bestrebungen der EU zur Vervollständigung des gemeinsamen Wirtschaftsund Währungsraums im Vordergrund. Mit den sieben sektoriellen Abkommen (Bilaterale I) konnten verschiedene wirtschaftliche Hürden im Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU abgebaut werden. Die Entwicklung der europäischen Integration stehe aber nicht still, weshalb das Beziehungsgeflecht Schweiz EU laufend überprüft werden müsse.

Nach dem Inkrafttreten der Bilateralen I drängt sich laut dem Dachverband der Schweizer Wirtschaft ein Beitritt der Schweiz zur Brüsseler Union aus wirtschaftlichen Gründen nicht auf. Wohl wären die mit einer Vollintegration verbundenen Effizienzgewinne (administrative Vereinfachungen im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, Deregulierung des schweizerischen Binnensektors sowie Abbau von Hindernissen bei grenzüberschreitenden Transaktionen, z. B. Quellensteuern für Erträge aus Direktinvestitionen, Umstrukturierungen usw.) ökonomisch relevant. Diesen Vorteilen stünden aber verschiedene Problemfelder gegenüber (Geld- und Währungspolitik. Finanz- und Steuerpolitik. Sozialpolitik). Die Unsicherheit bezüglich der längerfristigen Entwicklung des politischen Umfelds legt es aber aus Sicht der Wirtschaft nahe, die Option eines EU-Beitritts weiterhin offen zu halten.

Bezüglich einer allfalligen Mitgliedschaft in der EU wären zudem drei weitere Überlegungen anzustellen: Erstens stellt sich die Frage, in welche Richtung sich die EU entwickeln wird. Zweitens müsste in der Schweiz die Bereitschaft bestehen, im Hinblick auf einen Beitritt grundlegende Reformen zu vollziehen. Drittens schliesslich müsste klar sein, welchen Kurs die Schweiz innerhalb der EU verfolgen würde und ob sie entschlossen wäre, die nationalen Interessen konsequent durchzusetzen. Letztlich geht es bei der Beitrittsfrage um ein politisches, kaum um ein wirtschaftliches Anliegen.

Auf der Pendenzenliste hat der Europäische Wirtschaftsraum (EWR) in jüngerer Zeit an Bedeutung verloren. Erfahrungen der EFTA/ EWR-Länder (Island, Norwegen, Liechtenstein) bei der Umsetzung des EWR sind zwiespältig. Nachdem es der Schweiz gelungen sei, mit den in Kraft getretenen bilateralen Abkommen eine den Bedürfnissen unseres Landes besser gerecht werdende Annäherung an die EU auszuhandeln, gebe es keine wesentlichen Gründe mehr, am EWR teilzunehmen. Da die enge Verbindung zwischen der Schweiz und der EU dennoch weitere Abkommen erforderlich machen werde, sei und bleibe der bilaterale Weg in absehbarer Zukunft der einzige verfügbare Ansatz. Dabei dürfte der Spielraum für Verhandlungen aus institutionellen und politischen Gründen enger werden. Aus Sicht der Befürworter einer Vollintegration sollen bilaterale Verhandlungen dazu dienen, Beitrittshürden abzubauen. Diese Absicht könnte zu einer Verhandlungsführung führen, bei der die Interessen der Schweizer Wirtschaft nicht in vollem Mass berücksichtigt bzw. sogar unterlaufen werden. Die Wirtschaft tritt demgegenüber weiterhin für den Grundsatz der Kompetitivität im europäischen bzw. Weltmassstab ein, der den Interessen des Landes und seiner Volkswirtschaft besser Rechnung trägt als jener der Europa-Kompatibilität. Mit anderen Worten: Anpassungen an EU-Regelungen sind nur sinnvoll, wenn damit die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Schweiz verbessert wird.

Aus Sicht der Wirtschaft sind die neuen bilateralen Verhandlungen (Bilaterale 11) nur begrenzt geeignet, bessere externe Rahmenbedingungen zu schaffen. Eine der Ausnahmen bildet das Dossier «Verarbeitete Landwirtschaftsprodukte», das nicht nur für diese Schweizer Branche von grösster Bedeutung ist, sondern auch die Industrie in der EU begünstigt. Da es in sich ausgewogen und abschlussreif ist. eignet es sich für einen «early harvest) oder für eine Regelung ausserhalb des zweiten Pakets. Ein weiteres wichtiges Begehren betrifft Konzessionen der EU-Staaten bei den Quellensteuern auf konzerninternen Zahlungen für die in der EU tätigen Schweizer Unternehmen. Generell betrachtet ist auf Grund der von der EU verabschiedeten Verhandlungsmandate nicht auszuschliessen, dass die Schweiz in wichtigen Bereichen Verschlechterungen hinnehmen müsste. Dies .gilt vor allem für den Finanzplatz. Aus diesen Überlegungen drängt sich der Schluss auf, dass die Bilateralen 11 nicht zu jedem Preis abgeschlossen werden sollten.

Die EU ist der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. Aus diesem Grund bestehe selbstredend ein grosses Interesse an einer wirtschaftlich starken und funktionstüchtigen EU mit einer wirtschaftsfreundlichen Gesetzgebung. Jüngste Entwicklungen zeigen, dass in der EU die Vorgaben des Stabilitäts-und Wachstumspakts zunehmend in Frage gestellt würden, was auch die Schweiz negativ berühren könnte. Positiv zu bewerten seien demgegenüber die Fortschritte der EU-Aussenwirtschaftspolitik und ihre Rolle als «Trendsetterim) bei der Öffnung zentraler Infrastrukturmärkte (Telekom, Energie, Post). Im Vergleich zu anderen europäischen Volkswirtschaften sei die schweizerische, besonders international ausgerichtet. also nicht nur auf den EU-Raum fokussiert. Weltweit spiele die Welthandelsorganisation (WTO) eine zentrale Rolle. Die Schweiz solle deshalb der neuen, im November 2001 in Dauha beschlossenen Welthandelsrunde hohe Priorität einräumen. Daneben stützt sich die Aussenwirtschaftspolitik zu Recht auch auf die EFTA, die als Basis für das Aushandeln von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten dient. NZZ, 3. 12. 02, S. 27


Österreichs Banken wieder im Visier der EU

Die EU-Kommission hat unter verschiedenen Titeln Verfahren gegen die österreichischen Bankensektoren (Sparkassen, Hypothekenbanken, Volksbanken, Raiffeisen) angekündigt bzw. bereits in Gang gesetzt. Rein formal ist Brüssel damit im Recht, doch weist man in Österreich dar. auf hin, dass einerseits wegen der geringen Relevanz für den Wettbewerb mit Kanonen auf Spatzen geschossen werde, dass andererseits ein Eingehen auf die EU-Wünsche sogar widersinnige Folgen haben könnte. Die beiden wirklich gravierenden Bastionen von öffentlichen Bank-Haftungen durch die Gemeinde Wien bzw. den Bund seien mit dem Verkauf der Bank Austria (an die Münchner HVB) und der Postsparkasse (an die Bawag) gefallen. Für neue Verbindlichkeiten gebe es keine Haftungen mehr, und die Ausfallhaftung für Altlasten schmelze ab.

Es bleiben jedoch die von der EU - wie in Deutschland - als unzulässige Beihilfen eingestuften Ausfallhaftungen für Sparkassen und Hypothekenbanken. Brüssel sieht darin eine zwischenstaatliche Beeinflussung des Wettbewerbs. Sparkassen und Hypothekenbanken wenden ein, dass die Institute in Österreich im Unterschied zu Deutschland keine öffentlichrechtlichen Institute seien. Zudem habe es in Österreich nie die von der EU inkriminierten Tatbestände der Anstaltslast (Nachschusspflicht des Gewährträgers) und der klassischen Gewährträgerhaftung gegeben, sondern nur Ausfallhaftungen im Fall der Liquidation, und zwar nur dann, wenn im Liquidationsfall zur Deckung von Passiva andere Aktiva nicht ausreichend vorhanden sind.

Rein formal sind von den Vorwürfen der EU 23 regionale Sparkassen betroffen, die noch keine Stiftungen sind und wo die jeweiligen Gemeinden bei Ausfällen haften. Allerdings kommen diese 23 Institute gemeinsam auf eine Bilanzsumme von nur 5 Mrd. Euro; zudem werden pro Jahr vier Institute in Stiftungen umgewandelt, so dass sich bis zum Ende der Deutschland eingeräumten Übergangsfrist (2005) das im Ausmass nur 1% so grosse «österreichische Sparkassen-Problem» von selbst erledigt haben sollte. Etwas anders ist es bei den als regionale Universalbanken tätigen Landes-Hypothekenbanken; von den acht Instituten verfügen alle mit Ausnahme Salzburgs noch über Haftungen ihres Bundeslandes. Der gemeinsame Interessen der Institute wahrnehmende Verband will sich bei der EU für eine Übergangsfrist für neue Ausfallhaftungen bis 2009 stark machen, rechnet aber damit, dass Brüssel trotz der unter- schiedlichen Rechtslage nur die Deutschland gewährte Übergangsfrist bis Ende 2005 zugestehen wird - und die Haftung für bis dahin entstandene Verbindlichkeiten bis 2015.

Im Streitpunkt über die Freiheit der Veranlagung von Liquiditätsreserven wurde die EU- Kommission nicht von Amts wegen, sondern durch einen Streit im dreistufigen Raiffeisen-Sektor aktiv. Laut dem Bankwesengesetz (BWG) müssen dezentrale Institute, also etwa die kleinen Raiffeisenbanken, bis zu 14% ihrer freien liquiden Mittel bei den Landesbanken (auf Bundesländer- ebene) oder beim Spitzeninstitut RZB (Raiffeisen Zentralbank) halten. Gleiches gilt für die nur zweistufig organisierten Volksbanken. In Gang gebracht hat das Verfahren ein Förderverein österreichischer Primärbanken, vorwiegend bestehend aus Kärntner und Salzburger Raiffeisenkassen. Diese sehen sich in ihren Anlagemöglichkeiten eingeschränkt und kritisieren die ihrer Ansicht nach zu niedrige Verzinsung ihrer Pflichteinlagen. Die EU-Kommission hat sich der Argumentation des Fördervereins angeschlossen, dass damit der freie Kapitalverkehr behindert werde, und hat die Regierung in Wien aufgefordert, bis Anfang Januar eine Stellungnahme abzugeben. In der Führung der RZB rechnet man aber damit, dass Wiens Regierung ihr Bankwesengesetz gegen Brüssel verteidigt, werde doch dadurch die Liquiditätsversorgung kleiner Banken garantiert. Es könne ja nicht im Interesse der Bankenaufsicht sein, dass kleine Raiffeisenkassen ihre Gelder auf exotischen Bankplätzen wie den Cayman Islands anlegen würden. Sollte die EU aber diese BWG- Regelung kippen, dann müsste man auf «freiwillig-vertraglichen) Ebene den Liquiditätsverbund absichern. NZZ, 6. 12. 02, S. 25


EU-Erweiterungsverhandlungen abgeschlossen

Die Europäische Union (EU) hat am Freitagabend die Beitrittsverhandlungen mit Estland, Lettland, Litauen, Polen, Malta, der Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern abgeschlossen. Am 1. Mai 2004 wird sie um 10 Staaten auf 25 Mitglieder wachsen, sofern die entsprechenden Volksabstimmungen zu Gunsten eines EU-Beitritts ausfallen. Dies würde ihre Bevölkerung um rund 75 Millionen auf über 450 Millionen erhöhen.

Bis in den Abend war hart um die Beitrittsmodalitäten gerungen worden. Zwar hatten die 15 Mitgliedstaaten bereits in der Nacht auf Freitag das von der dänischen Ratspräsidentschaft geschnürte Kompromisspaket für die letzten offenen Fragen, vor allem den Finanzrahmen und die Integration der Neuen in das System der landwirtschaftlichen Direktzahlungen, gebilligt. Dieses ergab einen Brutto-Finanzrahmen von 40,4 Milliarden Euro für die Erweiterungskosten in der Periode 2004 bis 2006. Doch vor allem Polen, der grösste der 10 neuen Staaten, forderte am Freitag bei bilateralen Unterredungen zwischen Premier Miller und seinem dänischen Amtskollegen Rasmussen Aufbesserungen. Die EU zeigte sich vordergründig flexibel, ohne sich die diversen Zugeständnisse allzu viel kosten zu lassen.

Für Polen wurde ein Kunstgriff gefunden, der beide Seiten das Gesicht wahren lässt: Aus den 8,6 Milliarden Euro, die bisher innerhalb des genannten Finanzrahmens für Strukturfonds (Beihilfen für Infrastrukturprojekte in benachteiligten Regionen) für Polen vorgesehen waren, wird eine Milliarde in eine Budgethilfe für die Jahre 2005 und 2006 umgewandelt. Für Warschau hat dies den Vorteil, dass dieses Geld tatsächlich in den beiden Jahren in der Staatskasse ankommen wird, während die Strukturfondsmittel oft mit grosser Zeitverzögerung und nur für konkrete Projekte fliessen, von denen es in der Anfangsphase kaum genug gäbe. Für die EU ist die Lösung attraktiv, weil sie den Finanzrahmen nicht erhöhen muss, wenn auch die tatsächlichen Auszahlungen 2005 und 2006 durch den vorgezogenen Mittelabfluss höher ausfallen als geplant.

Diesem Befreiungsschlag folgte ein weiteres Feilschen mit mehreren Bewerbern, dessen Resultat unmittelbar nach Verhandlungsschluss noch nicht in allen Details bekannt war. So sollen die übrigen 9 Bewerber laut Angaben von Diplomaten zusätzliche Haushalthilfen von bis zu 300 Millionen Euro erhalten, während gut 100 Millionen Euro zur Sicherung der EU-Aussengrenze und wegen einer Erhöhung der Milchquote an Polen gehen. Alles in allem soll der Erweiterungs-Finanzrahmen für 2004 bis 2006 auf rund 40,8 Milliarden Euro steigen.

Schliesslich wurde das Direktzahlungsmodell ein letztes Mal nachgebessert: Zwar werden die Bauern in den neuen Mitgliedstaaten aus dem EU-Haushalt in den ersten drei Jahren nur 25, 30 und 35 Prozent des üblichen Niveaus an Direktzahlungen erhalten, doch können die nationalen Regierungen bis auf 55, 60 und 65 Prozent aufstocken. Bis auf 40 Prozent können sie durch Umschichtungen aus einem anderen EU-Subventionstopf (ländliche Entwicklung) gehen, darüber hinaus müssen sie in den nationalen Haushalt greifen.

Nun muss der Beitrittsvertrag ausgearbeitet werden, der nach Zustimmung des Europäischen Parlamentes am 16. April 2003 in Athen unterzeichnet wird und danach in allen 15 alten und 10 neuen Mitgliedstaaten ratifiziert werden muss, was einige Propagandaarbeit voraussetzen dürfte. Am 1. Mai 2004 würden die Neuen dann beitreten und je einen Vertreter in die EU-Kommission entsenden. Am EU-Gipfel im Juni 2004 wird ein neuer Kommissionspräsident ernannt, der am 1. November 2004 mit einer erneuerten Kommission das Amt antreten wird. Bulgarien und Rumänien, die seit 1999 ebenfalls über einen Beitritt verhandeln, aber das „Ziel“ nicht erreicht haben, hat der Europäische Rat am Freitag ein etwas verbindlicher formuliertes Signal gegeben: Je nach den weiteren Fortschritten in den Beitrittsverhandlungen besteht das Ziel darin, beide 2007 als Mitglieder in die EU aufzunehmen. NZZ, 14./15. Dezember 02, S. 1


Die Türkei mindestens bis 2004 in der EU-Warteschlange

Die EU-Staats- und -Regierungschefs haben der Türkei in Kopenhagen kein festes Datum für den Beginn von Beitrittsverhandlungen gegeben. Ankara wurde jedoch ein Rendez-vous im Dezember 2004 versprochen. Falls der Europäische Rat dann auf der Grundlage eines Berichts und einer Empfehlung der Kommission feststelle, dass die Türkei die politischen Voraussetzungen erfülle, werde die EU die Beitrittsverhandlungen eröffnen. Dass die Türken trotz Fürsprache der Briten, Italiener und Griechen nicht mehr heraus- geholt haben, schrieben einzelne Delegationen unter anderem dem (zu) starken amerikanischen Lobbying für die Türkei sowie türkischen Drohungen im Vorfeld von Kopenhagen zu, die einigen Regierungschefs und insbesondere Chirac sauer aufgestossen seien. Entsprechend wurde die Türkei mit der Aussicht auf einen verbindlichen Termin im Jahre 2004 vertröstet. Insbesondere die Skandinavier und Holländer erachteten aus grundsätzlichen Erwägungen weiter gehende Zusicherungen als zu verfrüht, weil trotz den mutigen Reformen noch nicht alle rechtsstaatlichen Mängel beseitigt seien. Wie es der dänische Regierungschef und amtierende EU- Präsident Rasmussen zuvor schon angedeutet hatte, gibt es auch für die Türkei keinen politischen Rabatt auf den Beitrittskonditionen. In den Schlussfolgerungen erinnerte die Union daran, dass ein Beitrittskandidat als Vorausset- zung für die Mitgliedschaft «eine institutionelle Stabilität als Garantie für demokratische und rechtsstaatliche Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten verwirklicht haben muss». Der luxemburgische Ministerpräsident Juncker meinte nach der Ratssitzung, man könne mit Menschenrechten «nicht wie mit Petitessen umgehen». Der türkische Ministerpräsident Gül gab am Rande der Tagung seiner Enttäuschung Ausdruck, fügte aber an, der EU-Entscheid ändere nichts am Reformwillen seiner Regierung. Als positiv anerkannte er die in Kopenhagen erfolgte Bestätigung des Beitrittsprozesses, wenn auch ohne die von Ankara gewünschten verbindlichen Fristen. NZZ, 14./15. Dezember 2002, S. 2


Wenig EU-Geld für Mitteleuropas Bauern

Das «grosse Geld» aus dem Fonds der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) sollten die Bauern der acht zentral europäischen Länder, die der EU beitreten wollen, vorerst nicht erwarten. Das Wiener Institut für Internationale Wirtschaftsvergleiche (WIIW) hat die für 2005 zu erwartenden Direktzahlungen von vorne nach hinten und von oben nach unten durchgerechnet und kommt dabei auf einen «vernachlässigbar kleinen Umfang».

Ihr Anteil an den gesamten Agrarmitteln, welche die EU für die alten Mitglieder im Rahmen i der GAP budgetiert hat, wird nur knapp 3% oder «etwas mehr als ein Hundertstel von einem Prozent des Bruttoinlandproduktes (BIP) der fünf- zehn bisherigen Mitgliedländer» betragen. Bezogen auf das BIP der neuen Mitglieder, entspricht dieser Betrag etwa 0,25%. Pro Hektare landwirtschaftliche Nutzfläche werden die Direktzahlungen bei den «Neuen» im Durchschnitt etwa 30 Euro betragen, verglichen mit rund 130 Euro in Österreich. Die Kaufkraft dieser 30 Euro wird laut WIIW-Experten jedoch auch 2005 noch immer gut zweimal so gross sein. Grossbetriebe mit 1000 ha Getreideland (in der Slowakei und Tschechien sind solche Dimensionen nicht selten) werden Direktzahlungen von 30 000 Euro bis 40 000 Euro entgegennehmen, was «den Kauf neuer Maschinen geringfügig erleichtere», bei l-ha-Betrieben, wie sie in Polen und Slowenien vorherrschen, dürften es hingegen nur 300 Euro sein. Das WIIW fürchtet eine Verringerung der Zahl der kleinen Betriebe und, damit verbunden, ein weiterer Anstieg der ländlichen Arbeitslosigkeit und der Landflucht. NZZ, 14./15. Dezember 02, S. 23


Tschechische Bauernproteste gegen die EU-Agrarpolitik

Aus Protest gegen die Politik der Europäischen Union gegenüber den Kandidatenländern im Bereich der. Landwirtschaft haben tschechische Bauern am Donnerstag: drei Grenzübergänge nach Deutschland und Österreich blockiert. Mit mehreren Dutzend Traktoren und anderen Fahrzeugen hinderten sie an den Grenzstationen Rumburk, Dolni Dvoriste und Mikulov zwei Stunden lang Lastwagen an der Einreise nach Tschechien, wie die Nachrichtenagentur CTK meldete. Insgesamt nahmen rund 300 Landwirte an den Protestaktionen teil. Ihre Kritik richtete sich gegen die Pläne Brüssels, den Landwirten in den Kandidatenländern nach der Aufnahme in die EU zunächst bei Direktzahlungen nur 25 Prozent dessen zukommen zu lassen, was den Bauern in den bisherigen EU-Mitgliedstaaten ausbezahlt wird. NZZ, 13. Dezember 02, S. 1


EU-Erstasylabkommen

Die EU-Justiz- und -Innenminister haben sich im schriftlichen Verfahren auf eine Verordnung zur Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrages zuständigen Mitgliedstaates geeinigt. Dieser Erlass überführt die ursprünglich nur von einigen EU-Mitgliedstaaten unter sich abgeschlossene «Dublin-Erstasylkonventioo» in das für alle Mitgliedstaaten geltende Gemeinschaftsrecht. Die Verordnung präzisiert jenen Erlass und führt auch Neuerungen zum besseren Schutz von Minderjährigen und zur Verhinderung von Familientrennungen ein.

Die Verordnung (Dublin 11) übernimmt das Konzept der bisherigen Dublin-Konvention, wonach in einem Gemeinschaftsraum mit freiem Personenverkehr jeder Mitgliedstaat gegenüber den anderen für seine Handlungen bei der Einreise und dem Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen verantwortlich ist. Wer Einreisen ohne Visum ermöglicht, die Grenzen nicht „ordnungsgemäß“ kontrolliert und die „illegale“ Einwanderung nicht entschieden bekämpft, muss auch die politischen Konsequenzen tragen und kann Asylverfahren nicht abschieben. Innerhalb des so abgesteckten Verantwortungsrahmens geht die Verordnung vom Grundsatz aus, dass das erste EU-Land, das ein Asylbewerber betreten hat, für die Prüfung des Asylantrags auch dann zuständig bleibt, wenn die Person in ein anderes EU-Land weitergezogen ist.

Die Rückübernahme hängt allerdings davon ab, dass nachgewiesen werden kann, in welchem Land der EU-Ausländer erstmals Gemeinschaftsboden betreten hat. Die EU hofft, dass mit dem ab Anfang 2003 operationellen Eurodac-System zur obligatorischen Abnahme und zentralen Speicherung von Fingerabdrücken die Asylspuren innerhalb der EU verlässlicher zurückverfolgt werden können. Dieses technische Hilfsmittel soll auch den „Asylmißbrauch“ durch Mehrfachgesuche reduzieren und gleichzeitig die zügige Bestimmung des zuständigen Staates sowie die speditive Einweisung des Bewerbers in ein Verfahren zur Bestimmung der Flüchtlingseigenschaft sicherstellen. Als Erstasylländer besonders exponierte Mitgliedstaaten, wie Italien, Griechenland und Spanien, drangen allerdings auf eine zeitlich möglichst kurze Rückübernahmepflicht. Falls ein Antragsteller sich längere Zeit in einem anderen Mitgliedstaat aufhalte, dürfe er nicht mehr ins Einreiseland überstellt werden.

Die Italiener wollten ihre Verantwortung spätestens nach sechs Monaten abgeben, während Frankreich die Erst- asylpflicht an die zwei Jahre binden wollte, während deren die Eurodac-Daten gespeichert werden. Die dänische EU-Präsidentschaft gab schliesslich den Ministern einen Kompromissvorschlag mit auf den Heimweg, der als angenommen gilt, falls innert einer Woche keine Delegation schriftlich Einspruch erhebt. Da kein Mitgliedstaat opponierte, erlöscht gemäss dem so verabschiedeten Verordnungstext die Übernahmepflicht nach Ablauf eines Jahres. Übernahmeverpflichtungen ergeben sich auch in jenen Fällen, wo keine Verantwortung des Erstasyllandes mehr besteht: Stellen die Behörden des EU-Landes A bei der Entgegennahme eines Asylantrags fest, dass der Gesuchsteller sich zuvor während fünf Monaten im EU-Land B aufgehalten hat, so muss der Staat B das Verfahren durchführen. NZZ. 7./8. Dezember 02, S. 2


EU-Auflagen für «Genfood» und «Genfeed»

Die EU-Umweltminister haben sich am 9.12. 02 auf ein Regelwerk für die Registrierung und die Rückverfolgung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) geeinigt. Der Beschluss komplettiert jenen der EU-Agrarminister - zehn Tagen vorher - über die Kennzeichnung von GVO in Lebens- und Futtermitteln. Künftig fallt jedes Nahrungs- und Futtermittel, das GVO enthält oder aus solchen gewonnen wurde, unter diese Regeln, und zwar ungeachtet der Tatsache, ob im Endprodukt gen technisch verändertes Material noch nachweisbar ist.

Nach den Beschlüssen des Ministerrates wird ein Code-System eingerichtet, das die Registrierung jedes einzelnen GVO ermöglicht. Auf diese Weise sollen die GVO über die gesamte Produktions- und Vermarktungskette zurückverfolgt und Lebens- und Futtermittel korrekt deklariert werden können. Die Kennzeichnung und Rückverfolgung waren im Ministerrat, der die Mitgliedstaaten vertritt, grundsätzlich nicht umstritten. Der Streit, der die Verabschiedung der Erlasse lange verzögert hatte, entzündete sich an der Höhe des Schwellenwertes, ab welchem konventionell hergestellte Lebens- und Futtermittel wegen der unbeabsichtigten Vermischung mit GVO als «Genfood» und «Genfeed» angeschrieben werden müssen. Die Kommission hatte eine Toleranzmarge von einem Prozent vorgeschlagen, weil es technisch praktisch unmöglich sei, hundertprozentig reine Produkte herzustellen. Der Ministerrat akzeptierte schliesslich 0,9 Prozent für bereits zugelassene und 0,5 Prozent für nicht zugelassene, aber „wissenschaftlich unbedenkliche“ gentechnisch veränderte Organismen.

Diese Neuerungen ergänzen das im Oktober in Kraft getretene Bewilligungsverfahren bei Gesuchen zur Freisetzung und Vermarktung von GVO und von Produkten, die GVO enthalten oder aus solchen bestehen. Die novellierte Richtlinie verlangt Umweltverträglichkeitsprüfungen und die Überwachung von Langzeiteffekten, befristet Erstzulassungen auf höchstens zehn Jahre, enthält bereits allgemeine Bestimmungen zur Kennzeichnung und Rückverfolgung und garantiert die Information der Öffentlichkeit. Nach der nun auch noch detailliert geregelten Registrierungs- und Kennzeichnungspflicht erwartet die Kommission, dass die Mitgliedstaaten das seit 1998 faktisch bestehende Moratorium bei GVO-Genehmigungen aufheben. In den vergangenen vier Jahren wurden mit Rücksicht auf die negative Stimmung in der Öffentlichkeit gegen gentechnisch veränderte Nahrungsmittel keine neuen Produkte mehr bewilligt, und fünf Mitgliedstaaten blockierten auf ihrem Territorium sogar bereits nach EU-Recht zugelassene Produkte.

Moratorium und Blockade haben keine Rechtsgrundlage und verletzen, wie die Kommission immer wieder mahnt, das Gebot der Rechtssicherheit. Ob die Beschlüsse im Ministerrat die Situation wirklich deblockieren werden, bleibt allerdings weiterhin offen. Die Verordnungen über Etikettierung und Rückverfolgung müssen jetzt zur zweiten Lesung ins Europäische Parlament, wo die Gentech-Kritiker deutlich tiefere Schwellenwerte durchgesetzt haben. Je tiefer die Schwellenwerte sind, desto höher wird aber das Risiko der zufälligen Beimischung von GVO in konventionell hergestellten Lebens- und Nahrungsmitteln. Diese können dann nicht mehr als Gen-frei deklariert werden, wodurch die Anbieter empfindliche Einkommenseinbussen erleiden. Kritiker der «grünen» Gentechnik bauen deshalb schon eine weitere Hürde auf und machen die Aufhebung des Moratoriums von einer EU-weit verbindlichen Haftungsregelung abhängig. NZZ. 11. Dezember 02, S. 60


Anpassung des EWR an die Osterweiterung

Die Aussenminister der EU haben am Dienstag ein Verhandlungsmandat für die Anpassung des Vertrags über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) an die Erweiterung der Europäischen Union genehmigt. Brüssel möchte dieses Geschäft bis zur Unterzeichnung der Erweiterungsverträge im Frühjahr 2003 abschliessen, damit die zehn neuen Mitglieder nach der Ratifikation zeitgleich der EU und dem EWR beitreten können. Der EWR umfasst die EU und die EFfA, ohne die Schweiz. Mit dieser muss separat über die Anpassung des Personenfreizügigkeits-Ab- kommens verhandelt werden. Weil dies weniger eilt, wird die EU das erforderliche Mandat später verabschieden.

Das vom Ministerrat gutgeheissene Mandat für Verhandlungen mit Island, Liechtenstein und Norwegen enthält neben eher technischen Fragen eine harte politische Knacknuss: die Neubemessung des Beitrags dieser drei Länder an den Kohäsionsfonds. In der EU wird dieser Fonds von den reicheren Ländern geäufnet, und mit dem Geld werden Förderprojekte zur Reduktion von wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten innerhalb der Europäischen Gemeinschaft finanziert. Der EWR-Vertrag sieht als Gegenleistung für die Teilhabe am Binnenmarkt Einzahlungen der EFfA-Partner in einen gleich gearteten, organisatorisch jedoch getrennten Kohäsionsfonds vor. Von den drei EWR-Partnern wurden aber bis jetzt im Vergleich zu den Zahlungen der EU-Mitgliedstaaten deutlich bescheidenere Beiträge verlangt. Für die beiden Fünfjahrperioden 1994 bis 1998 und 1999 bis 2003 stellte dieEFfA je insgesamt knapp 120 Millionen Euro bereit, von denen rund 95 Prozent zulasten Norwegens gehen. Nutzniesser dieser „Solidaritätsbeiträge“ sind derzeit Spanien, Portugal, Irland und Griechenland.

Nach dem Willen der EU sollen die EFfA- Partner im erweiterten Binnenmarkt diese Kohäsionsbemühungen verstärkt mittragen. Die Kommission möchte die drei Staaten praktisch auf die gleiche Stufe wie die EU- Vollmitglieder stellen und ihnen tiefer in die Tasche greifen. In Brüssel zirkulierten Kommissionszahlen, wonach Island, Norwegen und Liechtenstein künftig zusammen jedes Jahr zwischen 500 und 700 Millionen Euro aufwenden müssten. Auch wenn die Mehrheit der EU-Mitgliedstaaten eine Erhöhung in diesem Umfang nicht unterstützt, sind sich doch alle einig, dass die drei Länder einen deutlich höheren Klubbeitrag leisten sollen als bisher.

Der Ausgang des Feilschens insbesondere zwischen Brüssel und Oslo wird auch Bern interessieren. Die Schweiz bezahlt bis jetzt keine „Solidaritätsbeiträge“. Weil Teile der Wirtschaft aber vom Binnenmarkt ebenfalls profitiert und nach Einschätzung der EU nach den Bilateralen II de facto die Vorteile einer EWR-Mitgliedschaft hat, soll sie nach einer in Brüssel verbreiteten und gegenüber Bern schon inoffiziell zum Ausdruck gebrachten Meinung auch einen angemessenen Obolus entrichten. Schon nach Abschluss der Bilateralen I hatte der damalige EU-Chefunterhändler Lamoureux erklärt, falls die Schweiz einen noch besseren Zutritt zum Binnenmarkt wünsche, müsse sie auch Kohäsionzahlungen leisten. NZZ. 11. Dezember 02, S. 2

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