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Kurzinfos März 08

EU-Großangriff auf Kollektivverträge und Streikrecht

Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs stellen einen Dammbruch zur Aushebelung von Kollektivverträgen und Streikrechts dar!

Die lettische Baufirma Laval hatte Aufträge in Schweden bekommen, sich aber geweigert, dem schwedischen Tarifmodell beizutreten und nur Löhne unter dem nationalen Kollektivvertrag bezahlt. Die schwedischen Gewerkschaften reagierten mit Streik- und Blockadeaktionen auf diese Dumpinglohnpolitik. Daraufhin klagte Laval beim EuGH, weil es EU-Recht berührt sah. Ende 2007 entschied nur der EuGH zugunsten von Laval und gegen die Gewerkschaften, dass die gewerkschaftlichen Kampfmaßnahmen gegen die "EU-Dienstleistungsfreiheit" verstoßen haben, die Nichtbeachtung der Kollektivverträge durch das Unternehmen sei dagegen EU-rechtlich legitim gewesen. Wörtlich heißt es in der Presseaussendung des EuGH, dass "das Recht der gewerkschaftlichen Organisationen eines Mitgliedstaats zur Durchführung kollektiver Maßnahmen ... geeignet ist, für diese Unternehmen die Durchführung von Arbeiten im schwedischen Hoheitsgebiet weniger attraktiv zu machen, ja sogar zu erschweren, und daher eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellt." (EuGH, PM Nr. 98/07)

Ein ähnliche Entscheidung traf der EuGH bereits Mitte 2007, als sich finnische GewerkschafterInnen gegen das Unterlaufen der Kollektivverträge durch die finnische Passagierführunternehmen Viking Line, zur Wehr setzen. Auch in diesem Fall entschied der EuGH, dass gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen gegen das Unterlaufen von Kollektivverträgen mit der EU-Dienstleistungsfreiheit unvereinbar seien. Das stellt einen Dammbruch dar, denn damit haben die EU-Höchstrichter klargestellt: in Hinkunft kann jedes Unternehmen einen Briefkastenstandort in einem EU-Billiglohnland eröffnen und damit EU-weit die Kollektivverträge unterlaufen. Gewerkschaftliche Kampfmaßnahmen dagegen werden für unzulässig erklärt.

EU-Reformvertrag zementiert Neoliberalismus ein und treibt ihn weiter voran

Der EuGH trifft seine Entscheidungen auf der Grundlage der EU-Verträge und der darauf beruhenden Richtlinien. Mit dem jetzt vorliegenden EU-Reformvertrag soll die neoliberale Stoßrichtung dieser EU-Verträge einzementiert und weiter vorangetrieben werden. Einzementiert wird der Neoliberalismus, indem alle Mitgliedstaaten auf eine Wirtschaftspolitik der "offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb" verpflichtet werden (Art. 118, 120, 126, 127 VAE). Vorangetrieben wird der Neoliberalismus, indem die nationalen Parlamente hinsichtlich internationalen Handelsverträge entmachtet werden (Art. 207, VAE). Bisher waren solche Handelsverträge in den sensiblen Bereichen Gesundheit, Soziales und Bildung an die Zustimmung der Parlamente der Mitgliedstaaten gebunden. Das soll mit dem EU-"Reformvertrag“ entfallen, sodass sich die Liberalisierungswut der EU-Kommission in Hinkunft ungehemmter durchsetzen kann. Mit dem EU-Reformvertrag wird globaler Freihandel ("Abbau von Handelshemmnissen") in Verfassungsrang erhoben (Art. 206, VAE). Auch die Durchsetzung flächendeckender Liberalisierungen der öffentlichen Dienste wird in Hinkunft durch den EU-Reformvertrag erleichtert (Art. 14, VAE).

Kaum hatten sich die EU-Staatschefs auf den Vertragstext geeinigt, kündigte die EU-Kommission an, dass in Hinkunft auch Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen unter den Hammer des EU-Wettbewerbsrechts kommen sollen. Damit droht einer neuer Privatisierungsschub.

Dass nun sogar Streikrecht und Kollektivverträge offen in Frage gestellt werden, muss endgültig die Alarmglocken bei jedem/r Gewerkschafter/in läuten lassen. Die Werkstatt Frieden & Solidarität fordert die ÖGB-Führung auf, endlich aus der Untertanenhaltung gegenüber Gusenbauer & Co auszubrechen und Opposition zum EU-"Reformvertrag“ zu entwickeln, der den Neoliberalismus unumkehrbar machen will. Alle GewerkschafterInnen in National- und Bundesrat sind aufgefordert, sich für einen Volksabstimmung über den EU-Reformvertrag einzusetzen!

An der Gewerkschaftsbasis rührt sich Widerstand dagegen, den EU-Reformvertrag ohne Volksabstimmung durchzupeitschen. BetriebsrätInnen aus unterschiedlichen politischen Richtungen haben nun einen Aufruf gestartet, in dem die GewerkschafterInnen in National- und Bundesrat aufgefordert werden, sich für einen Volksabstimmung einzusetzen bzw. - wenn das nicht gelingt - gegen den EU-Reformvertrag zu stimmen. Rundbrief Nr. 07-2008 Werkstatt Frieden & Solidarität, 01. März 2008, Waltherstr. 15, 4020 Linz, www.werkstatt.or.at



Wohin treibt die EU?

Willy Spieler, Neue Wege

Im Maiheft 2004 der Neuen Wege habe ich unter dem Titel «Nicht diese EU-Verfassung!» geschrieben: «Gewiss, die EU war noch nie ein linkes Projekt, aber es kann für uns auch kein linkes Projekt sein, ihr fernbleiben zu wollen. Im Gegenteil: Wenn die Schweiz in der EU wäre, dann könnt-en wir diesen Verfassungsentwurf bekämpfen und für ein demokratisches, soziales und friedliebendes Europa einstehen.» Inzwischen ist die Verfassung am Widerstand Frankreichs und der Niederlande gescheitert. Doch die EU hat nichts dazugelernt. Der am 13. Dezember 2007 in Lissabon verabschiedete Reformvertrag gleicht dem abgelehnten Verfassungsentwurf wie ein Ei dem andern. Demokratie wird kleingeschrieben. Neoliberale Marktideologie verdrängt soziale Gerechtigkeit. Die EU wird von einem Friedenszu einem Militärprojekt. Dass die einzelnen Parlamente den Vertrag von Lissabon grossmehrheitlich durchwinken werden, ist beim heutigen Zustand der europäischen Sozialdemokratie so gut wie sicher. Frankreichs Nationalversammlung hat den Vertrag bereits ratifiziert. Österreich dürfte im April, Deutschland im Mai folgen. Nur Irland muss ihn laut eigener Verfassung einem Referendum unterstellen. Wie würde die Schweiz entscheiden, wäre sie bereits EU-Mitglied?

Undemokratisch ist schon die alleinige Genehmigung des Vertrags durch die nationalen Parlamente. Warum soll nur gerade in Irland das Volk über diesen Vertrag abstimmen? Warum nicht auch in Frankreich und den Niederlanden, wo die EU-Verfassung verworfen wurde? Warum nicht in Grossbritannien, wo Tony Blair 2004 ein Referendum über die EU-Verfassung versprochen hatte? Weil, so heisst es, lediglich eine Revision der bisherigen EU-Verträge vorliege. «The constitutional project, as the document states, was abandoned», erklärte Blairs Nachfolger Brown an einer Medienkonferenz vom 9. Juli 2007. Ganz anders sieht es die deutsche Bundesregierung in ihrer Presseerklärung vom 7. November 2007: «Der Begriff <Verfassung für Europa> war nach der Ablehnung bei den Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden nicht mehr haltbar. Das erklärte Ziel der deutschen Ratspräsidentschaft war es aber, die Substanz der Verfassung zu erhalten. Dies konnte erreicht werden.»

Wachsendes Demokratie-Defizit

Ja, der Reformvertrag entspricht so sehr dem gescheiterten Verfassungsentwurf, dass von einer Mogelpackung die Rede sein müsste. Übergangen werden vor allem jene Bürgerinnen und Bürger, die das Verfassungsprojekt verworfen haben und denen jetzt ein in der «Substanz» deckungsgleicher Reformvertrag aufoktroyiert wird. Eine EU, die mit formalistischen Tricks dem Verdikt ihrer Bürgerinnen und Bürgern entgehen will, kommt ihnen aber gewiss nicht näher. Sie vergrössert nur das Demokratie-Defizit, das ihr ohnehin anhaftet.

Der Hauptunterschied zum Vertragsentwurf liegt darin, dass der neue Text noch schwerer lesbar ist. Völlig unübersichtlich wurden etwa dreihundert Änderungsartikel dem bisherigen Vertrag über die Europäische Union (EUV) und dem Gründungsvertrag der Europäischen Gemeinschaft eingefügt, der jetzt Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) heisst. Hinzu kommt als weiterer Vertragsbestandteil eine Grundrechte-Charta (GRCh), deren Nichtbeachtung Grossbritannien und Polen sich in einem Zusatzprotokoll ausbedungen haben... Ob diese Verwirrung Strategie ist, um die Mitgliedstaaten vor weiteren Volksabstimmungen abzuschrecken?

Nach wie vor undemokratisch ist die vorgesehene Arbeitsweise der Union. Dass diese auf der «repräsentativen Demokratie» beruhe (Art. 10 Abs. I EUV), ist, mit Verlaub, ein Etikettenschwindel. Das EU-Parlament ist keine echte Legislative; es darf Gesetze in der Regel nur auf Vorschlag der EU-Kommission und nur zusammen mit dem Ministerrat erlassen. Dürftig entwickelt ist auch die Gewaltenteilung. Das Parlament kann zwar der EU-Kommission das Vertrauen entziehen. Doch gibt es neben und über der Kommission den «Europäischen Rat» (der Staatsund Regierungschefs) und den «Rat» (der MinisterInnen). Die beiden Räte leiten die EU wie einen Konzern und unterliegen keiner parlamentarischen Kontrolle weder in der EU noch in den Mitgliedstaaten.

Warum diese Angst vor dem Parlament und erst recht vor den Bürgerinnen und Bürgern, die schlicht nicht ernst genommen werden? Die Entscheidungen, die «bürgernah» (Art. lAbs. 2 EUV) sein sollen, werden bestenfalls für die Bürger/innen, jedenfalls nicht mit ihnen und schon gar nicht durch sie getroffen. «Brüssel» würde intervenieren, wenn ein Mitgliedstaat auf die Idee käme, seine Exekutive mit derartigen Vollmachten zu Lasten des Parlaments auszustatten.

Neoliberalismus pur

Das «Soziale» ist zwar ein Wort, das in verschiedensten Varianten 150mal vorkommt. Doch es verblasst bei eingehender Lektüre zu einem Katalog frommer Wünsche, ohne rechtliche Verbindlichkeit und gebunden an den «Rahmen des Binnenmarktes». Wie «sozial» auch immer die Union in Worten daherkommt, sie betet in der Sache nur das neoliberale Credo nach, dass nichts so sozial sei wie der Markt. Je totaler er sich ausbreitet, umso sozialer sind angeblich seine Wirkungen. So soll sich die europäische Sozialpolitik aus dem eine «Abstimmung der Sozialordnungen begünstigenden Wirken des Binnenmarktes» (Art. 151 Abs. 3 AEUV) ergeben. Was hier «begünstigt» wird, ist der Standortwettbewerb, der nach allen Erfahrungen einen Wettlauf im Sozialabbau bewirkt. Das verrät auch die Steuerpolitik, die sich nach diesem Reformvertrag auf die Harmonisierung der indirekten Steuern beschränkt, während die direkten Steuern, besonders die Unternehmenssteuern, der Schmutzkonkurrenz der sich unterbietenden Staaten überlassen werden. Die vollmundig angekündigte «in hohem Masse wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft» (Art. 3 Abs. 3 EUV) ist ein Widerspruch in sich selbst. Der «Grundsatz einer offenen Marktwirtschaft mit freiem Wettbewerb» (Art. 119 Abs. 1 AEUV) steht über allem.

Den Gipfel des Zynismus erreicht der Vertrag, wenn er sich gegenüber den «Entwicklungsländern» zum «vorrangigen Ziel, die Armut zu beseitigen» bekennt und dazu nichts anderes vorzukehren weiss als «die Integration aller Länder in die Weltwirtschaft (...) durch den schrittweisen Abbau internationaler Handelshemmnisse» (Art. 21 Abs. 2 EUV). Als ob solche Massnahmen die Armut der Ärmsten bislang nicht gerade vergrössert hätten. Der neoliberale Glaube an die Segnungen des Marktes ist erfahrungsresistent. Die profitierenden Grosskonzerne nehmen’s dankend zur Kenntnis.

Der EU-Reformvertrag bedeutet auch das Ende der Sozialisierungen, wie sie sich zum Beispiel im heutigen Bankenwesen oder -unwesen wieder als notwendig erweisen könnten. Was von öffentlichen Unternehmen bleibt, wenn sie sich den Kriterien des Binnenmarktes fügen müssen, ist eine offene Frage. Ob ein Mitgliedstaat Beihilfen zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und zur Erhaltung der Arbeitsplätze ergreifen darf, beurteilt nicht dieser Staat, sondern die EU-Kommission. Sie allein ist zuständig für die «Festlegung der für das Funktionieren des Binnenmarktes erforderlichen Wettbewerbsregeln» (Art. 3 Abs. I AEUV). Was sollen zum Beispiel noch Investitionen zur Ankurbelung der Wirtschaft, wenn der Staat seine Aufträge EU-weit ausschreiben muss?

Einen Satz wie «Eigentum verpflichtet» suchen wir in der Charta der Grundrechte umsonst. Dem Recht auf Privateigentum in Art. 17 steht auch kein Recht auf Arbeit gegenüber. Dieses verdunstet zu einem «Recht auf Zugang zu einem unentgeltlichen Arbeitsvermittlungsdienst» (Art. 29 GRCh). Der Europäischen Sozialcharta erweist der Reformvertrag zwar dreimal die Reverenz, aber so verklausuliert, wie es zur Nichtbeachtung erforderlich ist.

Vom Friedens- zum Militärprojekt

Die EU war lange ein Friedensprojekt für Europa. Doch der neoliberale Kapitalismus, der die Kluft und den Unfrieden zwischen Arm und Reich verstärkt, geht auch in der EU einher mit der Aufrüstung der Militärapparate. Der Abschnitt über die Gemeinsame Sicherheitsund Verteidigungspolitik (Art. 41-46 EUV) bringt es an den Tag. Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, «ihre militärischen Fähigkeiten schrittweise zu verbessern». Dieses Aufrüstungsgebot hat schon dem Verfassungsentwurf zur traurigen Berühmtheit verholfen, nicht dem Frieden zu dienen, sondern der Militarisierung Vorschub zu leisten. Damit nicht genug sieht der Reformvertrag auch noch die Einführung eines eigenständigen EU-Militärhaushaltes vor, der «Anschubfonds» genannt. Eine Europäische Verteidigungsagentur ermittelt «den operativen Bedarf». Sie wird nie genug bekommen.

Es geht um Interventionen und Präventivkriege, die in Art. 42 «Missionen ausserhalb der Union» heissen. Den Auftrag für die Durchführung kann der Rat einer «Gruppe von Mitgliedstaaten» erteilen. Für «Missionen mit höchsten Anforderungen» kommen aber nur Mitgliedstaaten in Frage, die «anspruchsvollere Kriterien» erfüllen. Ein militärisches Kerneuropa soll sich in der «Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit» (Art. 46 Abs. I EUV) verwirklichen.

Die grosse Frage ist, ob diese «Missionen» auch unter Umgehung der UNO möglich sein sollen. Nein, sagt Artikel 42, der die «Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Charta der Vereinten Nationen» betont. Ja, sagt derselbe Artikel, der auf die «im Rahmen der Nordatlantikvertrags-Organisation eingegangenen Verpflichtungen» verweist. Die Nato geht in ihrer Doktrin ja schon längst von einer Selbstmandatierung bei Truppeneinsätzen aus und hat sich mit den Interventionen gegen Serbien und Afghanistan auch in der Praxis über das fehlende UNO-Mandat hinweggesetzt.

Über diese «Missionen», die im seltenen Klartext auch mal «Kampfeinsätze» (Art. 43 Abs. I EUV) heissen, beschliesst der Rat einstimmig. Das Einstimmigkeitsprinzip wird gleich wieder durchlöchert, da es innerhalb der «Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit» nur für die «Vertreter der an der Zusammenarbeit teilnehmenden Mitgliedstaaten» gilt. Das EU-Parlament wird über solche Truppeneinsätze bestenfalls «unterrichtet» (Art. 36 Abs. I EUV). Vollends entrechtet werden die Parlamente der an Truppeneinsätzen beteiligten Staaten.

Warum nimmt die Linke in der Schweiz diese Entwicklungen kaum zur Kenntnis? Sie müsste sehr viel kritischer und auch selbstkritischer über eine EU nachdenken, die hinter einer Phraseologie Orwell'schen Ausmasses versteckt, dass sie von Demokratie wenig, von sozialer Sicherheit noch weniger, von Markt und Militär dagegen alles zu halten scheint. Neue Wege, 3/ 2008, Zürich, März 2008.


Demokratie und EU-Parlament

Am 20. Februar 08 billigte das EU-Parlament den Lissabonner Vertrag. Wie zu erwarten wurde von jenem EU-Gremium, das von gerrne als Inkarnation der „europäischen Demokratie“ gesehen wird, nicht thematisiert, dass der Vertrag fast identisch ist mit der EU-Verfassung, die vom Französischen und holländischen Volk verworfen wurde. Als Basis der Parlamentsabsegnungsverfahrens - von Debatte konnte ja keine Rede sein – diente der "Corbett-de Vigo Bericht über den Lissabonner Vertrag". Einer der zu behandelnden Punkte war dabei der Vorschlag "den Ausgang des irischen Referendums zu respektieren"(Amendment No. 32). Diese Vorschlag wurde von 499 EU-Parlamentariern verworfen. Nur 129 stimmte dafür und 33 enthielten sich der Stimme. Sogar ein irischer Parlamentarier, Proinsias de Rossa – stimmte dafür, dass man das Referendum seiner Landsleite missachtet. Nach der Schlussabstimmung sagte der Präsident des EU-Parlamentes, Hans-Gert Poettering: "Eine grosse Mehrheit des Parlaments hat für den Lissabonner Vertrag gestimmt. Dies ist ein Ausdruck des freien Willens der Völker, die Sie repräsentieren. [..] Dieser Vertrag bringt Europa mehr Demokratie. Wir verteidigen die gemeinsamen Werte Europas und “ -indem er sich auf einige protestierende Parlamentarier bezog - "wir werden es nie zulassen, dass lauter Lärm vernünftige Argumente übertönt“ EU-Observer, 05. März 2008


Deutsches Verfassungsgericht wegen Lissabonner Vertrag angerufen

Peter Gauweiler, Deutscher CSU-Parlamentarier und Mitglied der regierenden Parlamentskoalition möchte, dass das Deutsche Verfassungsgericht in Karlsruhe über die Verfassungsmässigkeit des Lissabonner Vertrages befindet. „Was Brüssel jetzt an Kompetenzen bekommen soll, ist mit unseren demokratischen Prinzipien nicht vereinbar“. Er werde wie schon 2005 bei der EU-Verfassung das Bundesverfassungsgericht um eine Überprüfung bitten, falls es nicht noch bei den Beratungen im Bundesrat Änderungen und Klarstellungen in seinem Sinne gebe, sagte Gauweiler. In der Unions-Fraktion habe er deswegen bisher keine Kritik gehört. „Ich habe durchaus das Gefühl, dass viele entweder meine Bedenken heimlich teilen, oder aber froh sind, dass einer das vor Gericht klärt“. Gauweiler begründete seine Haltung vor allen Dingen mit dem Kompetenzverlust des Bundesverfassungsgerichts gegenüber dem Europäischen Gerichtshof. Bisher wache Karlsruhe über die unveräußerlichen Rechte der Bürger nach dem Grundgesetz. „Mit dem Lissabon-Vertrag wird die Hoheit über diese Rechte ausländischen Gerichten übergeben, deren Mitglieder allesamt nicht auf das Grundgesetz vereidigt sind. Das gibt das Grundgesetz nicht her.“ EU-Observer , 10. März.2008, 24. April 2008, Fokus.


Glück, direkte Demokratie und EU-Beitritt

Auf Grund der durch Frey und Stutzer (2002) analysierten Einflusses der direkten Demokratie auf das Glück mittels multivariater Verfahren, kann der Anteil der direkten Demokratie am Glücksbefinden der Schweizerinnen und Schweizer geschätzt werden - neben dem anderer Faktoren wie Einkommen, berufliche Stellung, etc. Auf Grund der entsprechenden Berechnungen gelangen die Spirig und Weder zum Schluss, dass ein Beitritt zur EU und die dadurch einhergehende Minderung der direktdemokratischen Einflussmöglichkeiten durch 1500 Franken pro Kopf und Monat wettgemacht werden müssten, sollte das Glücksbefinden auf gleichem Stand bleiben. Dies würde pro Jahr 86 Milliarden Franken ausmachen.

Beat Spirig und Rolf Weder, To wait or not to wait: Swiss EU-Memberschip as an investment under uncertainty, Revue suisse d’économie et de statistique, März 2008-06-19

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