Übersicht Buchbesprechungen Europa, EU, Schweiz – Krise und PerspektivenDer Widerspruch widmet sein neuestes Heft ein weiteres Mal der EU-Integration. In den Analysen ist man sich weitgehend einig: die EU ist in Europa zum vorrangigen Raum für die Durchsetzung neoliberaler Optionen in der Gesellschaftspolitik geworden. Allgemein wird auch ein Demokratiedefizit diagnostiziert. Zudem werden die Abschottungstendenzen der EU und deren inhumane Flüchtlingspolitik ausführlich thematisiert. Wie mit den kritischen Befunden umzugehen ist, darüber sind sich die Autoren weniger einig- wenn auch ein Vor-Urteil zugunsten kontinentaler, kaum demokratisierbarer Politstrukturen auszumachen ist. Die Stärkung des klassischen Territorialstaates und damit die Redemokratisierung auf tieferer Ebene wird gewöhnlich sehr schnell als „nationalistisch“ „national-populistisch“ oder „reaktionär“ abgetan – ohne ernsthafte Diskussion. Demgegenüber werden Perspektiven der Demokratisierung der EU oder eines sozialen Europa-Projektes skizziert, die oft an ein Wunschkonzert erinnern, ohne jede halbwegs seriöse Analyse der Realisierbarkeit solcher Visionen.
Ein typisches Beispiel für diese Tendenzen eine Passage aus dem Artikel von Hans-Jürgen Bieling: „Im Kontrast zur nationalen Abschottung sind demzufolge politische Projekte zu entwickeln, die im Sinne eines ‚progressiven Konstitutionalismus‘ die demokratisch-solidarischen Handlungsmöglichkeiten in der EU einschliesslich der nationalen und regionalen Arenen, erweitern. Ein Schwerpunkt sollte sein, die marktliberal-autoritäre Engführung der Wirtschafts- und Währungsunion zu korrigieren, […] insbesondere durch die Abschwächung der Wettbewerbspolitik und die Entwicklung industriepolitischer Instrumente sowie durch eine verteilungspolitisch gerechtere Steuerpolitik. Letztlich würde ein solcher Prozess auf einen neuen – auf sozialen Ausgleich und politische Kontrolle ausgerichteten – Vergemeinschaftungsschub hinauslaufen. Um aber den ademokratischen, potentiell autoritären Charakter der EU nicht noch weiter zu stärken, müsste als zweiter Schwerpunkt eine nachhaltige Demokratisierung des EU-Systems gefordert werden. Entsprechende Reformschritte sollten dabei der Genese einer transnationalen europäischen Öffentlichkeit förderlich sein. Zum einen sind die zivilgesellschaftlichen Akteure zu mobilisieren; und zum anderen ist komplementär zur Etablierung einer europäischen Wirtschaftsregierung die Funktionsweise des EU-Parlaments zu verändern.“ (S. 110).
Einen anderen, weniger EU-institutionen-gläubigen Ansatz vertritt Leo Mayer. Das Dilemma „Austritt aus Euro beziehungsweise EU“ einerseits und „Veränderung über institutionelle Mechanismen“ andererseits möchte er mit folgendem Vorschlag überwinden. Er geht von der Annahme aus, dass eine EU-weite Organisierung des Widerstandes wahrscheinlich erst möglich ist, wenn in einem Land ein effektiver Bruch mit der EU-Politik unter Verletzung der EU-Verträge - bei Verbleib in der EU - versucht wird und diese „Politik in einem Land“ auf eine Reihe von weiteren Ländern übergreift. So könnte z.B. Frankereich unter einer linken Regierung die Zahlungen an die EU aussetzen, und sich um Verträge, Richtlinien und Regelungen hinwegsetzen, um eine sozialere Politik zu verfolgen und die EU zu Neuverhandlungen zu zwingen. In Griechenland könnte unter einer Linksregierung die Vereinbarungen mit der Troika zurückgenommen werden, die Schulden neu verhandelt werden, Kapitalverkehrskontrollen eingeführt und öffentliche Investitionsprogramme durchgezogen werden, ohne sich um die Austeritätspolitik der Troika zu kümmern. Das Programm könnte die Sorge der ökonomischen und politischen „Eliten“ der EU vor einem Zerfall der Eurozone und der EU als Hebel nutzen, um ihre Forderungen durchzusetzen. „Die Mehrheit der Konzern- und Bankenlenker – von Daimler bis Goldman Sachs, vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) über den italienischen Industriellenverband Confidustria bis zur französischen Unternehmervereinigung Medef – hat sich inzwischen drauf geeinigt, dass der Euro überleben und die europäische Integration weitergehen muss. Dies ist vor allem eine politische Entscheidung und der Einsicht geschuldet, dass der globale Einfluss der EU – und damit auch der Zugriff auf Rohstoffe wie auf Märkte und damit Exportmöglichkeiten – von der Eurozone und einer vertieften Integration abhängt“. (S. 142) Hier tritt der Grossmachtaspekt der EU zu Tage, der im Heft zu wenig thematisiert wird.
Elisabeth Klatzer und Christa Schlager argumentieren, dass die neoliberale Politik der EU zu weniger Gleichstellung in Europa führt. Als wesentliche Züge der EU-Politik skizzieren sie:
• Regelgebundenheit der Budget- und Wirtschaftspolitik mit hoher rechtlicher Bestandskraft (unveränderbarer als Verfassungsbestimmungen in den einzelnen Ländern).
• einseitige Defizit- und Verschuldungsabbau-Ausrichtung und damit Sparzwang und Abbau von Sozialstaatlichkeit
• Erhöhung des Drucks auf Löhne und Arbeitsrechte mittels der Formel Wettbewerbsfähigkeit
• ein hohes Mass an Übertragung heikler wirtschafts- und budgetpolitischer Entscheidungskompetenzen an demokratisch nicht legitimierte kleine elitäre Gruppen mit erheblichem Machtzuwachs der Finanzbürokratie in Kommission und Mitgliedstaaten
• Schaffung und Verstärkung intransparenter Prozesse ohne Möglichkeit der demokratischen Einflussnahme bzw. Kontrolle.
Nationale Parlamente verlieren durch die Verschiebungen hin zu regelgebundenen, bürokratiegeleiteten Verfahren an Einfluss, was wesentliche Auswirkungen auf die Repräsentation und den Einfluss von Frauen auf relevante Entscheidungsprozesse hat. Mühsam erkämpfte Terraingewinne von Frauen in demokratischen Institutionen werden somit durch die Machtverschiebungen hin zur supranationalen Ebene zu einem grossen Teil zunichte gemacht. Durch den Sparzwang gerät der öffentliche Sektor unter Druck, der in Hinblick auf Arbeitsbedingungen gerade für Frauen im Vergleich zur Privatwirtschaft bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen offerierte. Gesundheits- und Sozialwesen geraten unter Druck. Es kommt zu einer Verlagerung der Kosten in den privaten Bereich, wo vielfach Frauen die öffentlichen Leistungsreduktionen mit ihrer unbezahlten Arbeit kompensieren. Betroffen sind sie aber auch bei Leistungen für AlleinerzieherInnen, Leistungen für Kinder. Derartige Kürzungen machen es für Frauen auch schwieriger, entsprechende unbezahlte Aufgaben im sozialen Bereich mit bezahlter Arbeit zu vereinbaren.
Von einigem Interesse ist auch der Artikel von Vania Alleva und Vaso Pedrina, da er einen Einblick in die Denkweise von hiesigen Gewerkschaftssekretären erlaubt. Hier wird eine deutlich beschönigendere Sichtweise der EU gepflegt als in den meisten anderen Artikeln. „Noch bis nach dem Fall der Berliner Mauer 1989 war, im Gegensatz zu heute, das Verständnis der EU als Friedensprojekt sehr präsent. Damals war Delors zwar eine treibende Kraft für die Einführung des EU-Binnenmarktes und des Euro als gemeinsamer Währung. Ihm war aber auch klar, dass der soziale Ausgleich mit einem Sockel garantierter sozialer Rechte gestärkt werden musste“. (S. 59). Delors war es, der zusammen mit den Multis (Round Table of European Industrialists) das neo-liberale Binnenmarktprojekt vorantrieb. Die neoliberale Ausrichtung der EU wird auch hier kritisiert, aber auf dem Hintergrund einer grundsätzlich euronationalen Ausrichtung. „Sozial ist es nicht übertrieben, von einer Katastrophe ohne Ende zu sprechen. Die Arbeitslosigkeit hat mit 26.5 Millionen einen historischen Wert erreicht; eine halbe Generation von Jugendlichen steht in den südlichen Mitgliedsländern der EU perspektivlos da. 24 Prozent der Menschen – 120 Millionen – leben an oder unterhalb der Armutsgrenze. Die weitere Deregulierung des Arbeitsrechts, die Schwächung der Gesamtarbeitsvertragssysteme und der Abbau der Soizalversicherungssystems ist weiterhin an der Tagesordnung.“ Sie bedauern, dass das Projekt „Europa“, wie sie es nennen, für viele kein Hoffnungsträger mehr sei. „Nur Nationalisten, Fremdenfeinde, Rechtspopulisten können sich darüber freuen“ behaupten sie. Sie täuschen sich. Auch Demokraten und Gegner des imperialen Grossmacht-Projektes EU sind erfreut, nicht über das Leiden der Menschen am Projekt, aber bezüglich der Perspektive einer möglichen Redemokratisierung Europas und der damit verbundenen Möglichkeiten der Rettung des Sozialstaates. Sie behaupten ohne nähere Begründung, dass ein soziale Alternative nur im europäischen Rahmen entwickelt werden kann. Ebenso gut aber mit Begründung kann man behaupten, dass Reformen genau in diesem Rahmen auf Grund der Schwierigkeit der EU-weiten Mobilisierung von Arbeitnehmern nicht durchzusetzen sind.
Für die Neupositionierung der Gewerkschaften nach der Zäsur vom 9. Februar 2014 („Masseneinwanderungsinitiativ“) erläutern sie Prinzipien, die als Grundhaltung und Kompass in der „aktuellen Situation politischer Verwirrung“ dienen sollen. Die Personenfreizügigkeit betrachten sie als ein Grundrecht der Arbeitnehmenden, das zu verteidigen ist. Offenbar beschränken sie dieses Grundrecht auf den EU-EWR-Raum. Die folgende Passage scheint diese Interpretation zu bestätigen: „Das Recht auf Personenfreizügigkeit ist für die Lohnabhängigen auch heute zentral:
• Es erlaubt allen Lohnabhängigen, im EU-Raum Arbeit aufzunehmen, die Familie mitzunehmen und auch wieder zurückzukehren. Dies ohne Verluste bei den Sozialversicherungen.[…]
• Es erlaubt den KollegInnen aus den EU-Ländern, ohne Diskriminierung auf dem Arbeitsmarkt in der Schweiz zu arbeiten und zu wohnen, ohne Verbot des Betriebs- und Kantonswechsels und des Familiennachzugs.
• Es hilft die Spaltung innerhalb der Arbeitnehmerschaft zu überwinden, welche spätestens seit den 1960er Jahren und über mehrere Jahrzehnte die Gewerkschaftsbewegung gelähmt und zu massivem Lohndruck geführt haben“.
Dies wollen Sie allen GewerkschafterInnen in Erinnerung gerufen haben, die in der Personenfreizügigkeit nur ein Mittel vieler Unternehmer sehen, Missbrauch zu betreiben und die Gewerkschaftsvertretung zu schwächen, was gewiss auch Teil der Realität sei. Ausgeblendet bleibt bei dieser Darstellung der Aspekt, dass Freizügigkeit von peripheren EU-Ländern gutausgebildete Leute abzieht. Offenbar gehen euronationale Überzeugung gut mit einer Verteidigung des engeren nationalen Vorteils einher. Zweifellos gut und richtig hingegen ist es, dass sie sich mit allen Mitteln gegen die Wiedereinführung von diskriminierenden Statuten wehren wollen (Bevorzugung von Hochqualifizierten; Verbot des Familiennachzugs; Bindung an Kantone oder an Branchen). Richtig ist auch die Forderung, in der Schweiz müssten Schweizer Löhne bezahlt werden – zum Schutz der Löhne und zum Schutz der Arbeitsplätze vor Dumpingkonkurrenz. Konkret geht es ihnen um die erleichterte Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Gesamtarbeitsverträgen: um das Recht, bei Verdacht auf Lohndumping die Arbeit einzustellen, bis die Missstände behoben sind; um das gewerkschaftliche Zutrittsrecht in den Betrieben, um einen verbesserten Kündigungsschutz für Vertrauensleute, um stärkere Kontrollen, usw. Wenn Sie aber von von der Schweiz als Teil der europäischen Familie schwadronieren „und diese nicht nur wegen seiner geographischen Lage mitten in Europa“ (S. 66) hört die Freude auf.
Weiter führen sie an, dass die instutionellen Frage mit der EU für die Gewerkschaften nicht unproblematisch sind (S. 67). „Vor allem die von der EU geforderte zukünftige Übernahme der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gibt uns Anlass zu Besorgnis. Die Brisanz dieser EU-Forderung wird deutlich, wenn man an die antisozialen EuGH-Urteile von 2007/08 zu den Fällen Laval, Viking, Rüffert und Luxemburg denkt, welche die Türen für Lohndumping in Europa geöffnet haben. Es ging um die Infragestellung des Prinzips „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort“, das Streikrechts gegen Lohndumping und der Tarifautonomie der Sozialpartner. Die Schweiz hat ihre Auswirkungen schon in den Jahren 2008/09 zu spüren bekommen, als sie mit Forderungen seitens der EU konfrontiert wurde, ihre flankierenden Schutzmassnahmen wegen „Unverhältnismässigkeit“ abzuschwächen. Es ging u.a. um eine starke Reduktion der Anmeldefrist (acht Tag im Voraus) bei der Entsendung von Arbeitnehmenden, um die Aufhebung des Verbotes für ausländische Temporärfirmen, in der Schweiz frei zu operieren, um die Abschaffung der Kautionen in den Gesamtarbeitsverträgen und anderes. Nur schon diese drei Massnahmen hätten unser Schutzdispositiv um ein Drittel geschwächt.“ (S. 67). Sie erwarten von der EU „Flexibilität und Konzessionsbereitschaft in Bezug auf die Möglichkeit, unsere sozialen Schutzmassnahmen – die nicht diskriminierend sind und auch den EU-BürgerInnen zugute kommen - aufrechtzuerhalten und verstärken zu können. Festzustellen ist auch, dass der EU-Beitritt der Schweiz nicht mehr gefordert wird.
Die neueste Nummer des Widerspruchs ist zu empfehlen und mit manchem Wider- und Zuspruch zu lesen.
Widerspruch, Europa, EU, Schweiz – Krise und Perspektiven, 65, Jahrgang 33, 2. Halbjahr 2014 (Postfach, 8031 Zürich).
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