Übersicht Buchbesprechungen Agrobusiness - Hunger und Recht auf NahrungDie Ausgabe Nr. 47 der Zeitschrift «Widerspruch» stellt eine der informative und wirklich lohnenswerte Lektüre dar. Arundhati Roy beschreibt eindrücklich die Auswirkungen von Staudammprojekten in Indien auf die lokalen Bevölkerungen. Die geschilderten Situationen zeigen eindringlich auf, wie menschenverachtend eine subkontinentale parlamentarische "Demokratie" - ohne lokale demokratische Strukturen mit eigenen, von den Bevölkerungen kontrollierten Entscheidungskompetenzen - vorgehen kann.
Die Rücksichtslosigkeit von -in diesem Falle nicht mal scheindemokratischer - Herrschaftsapparaten subkontinentaler Reichweite veranschaulicht ebenfalls der chinesische Beitrag von Qin Hui: "Die grosse Gefahr für die ländliche Bevölkerung besteht gegenwärtig darin, dass der Staat das bäuerliche Land für kommerzielle Unternehmungen enteignet. Das ist mittlerweile in China weitverbreitet. In Jiangxi zum Beispiel hat die lokale Verwaltung kürzlich die Bauern von 3000 Hektaren Land vertrieben, die 20'000 Menschen ernährten, um das Land einem Unternehmen zu verpachten, das angeblich ökologisch fortschrittliche Landwirtschaft betreibt. In der Praxis erhielten die Bauern als einzige Entschädigung eine Steuerbefreiung - aus dem eigentlichen Verkauf zogen sie keinerlei Nutzen, und als sie protestierten, griff die Polizei ein." (S. 76).
Qin Hui weist auf die Notwendigkeit von Demokratie und rechtlicher Absicherung von Eigentumsrechten der Kleinbauern hin. "Im heutigen China müssen wir die Macht des Staates begrenzen und seine Verpflichtungen erweitern. Nur Demokratie wird diese doppelte Aufgabe lösen können". Das nicht nachhaltige augenblickliche Wirtschaftswunder in China beruht darauf, dass die arbeitenden Menschen in China keine Rechte haben: "Offensichtlich kann im Industriesektor keine Arbeiterschaft - sei es im Wohlfahrtssystem entwickelter Staaten oder gestützt durch Gewerkschaften in der Dritten Welt und in osteuropäischen Demokratien - mit der chinesischen Arbeiterklasse "konkurrenzieren", die keinerlei gewerkschaftliche Rechte und Verhandlungsmöglichkeiten besitzt. Ebensowenig können westliche Bauern ... mit chinesischen Exporteuren konkurrenzieren, die auf bäuerliche Produzenten zurückgreifen, die niemals irgendwelchen Schutz genossen haben, nur strikte Kontrolle - das sind die Gründe für das gegenwärtige chinesische Wirtschaftwunder, welches Linke wie Rechte im Westen gleichermassen zu verblüffen scheint." Und weiter "In heutigen chinesischen Think tanks gibt es Leute, die das sehr gut verstehen. In internen Diskussion halten sie ganz unverblümt fest, dass China ... einen Wettbewerbsvorteil einzig aus seinem unvergleichlichen System abhängiger Arbeit ziehen kann. (S. 79).
Jean Ziegler, heute UNO-Berichtserstatter für das Recht auf Nahrung, legt kurz die heute globale Ernährungssituation und die Entwicklung hin zu einem Recht auf Nahrung dar. 842 Millionen Menschen waren im Jahr 2003 schwerstens und chronisch unterernährt. Im Jahr davor waren es 826 Millionen. 100000 Menschen sterben täglich an Hunger oder an seinen unmittelbaren Folgen (Mangelkrankheiten, etc.): Alle sieben Sekunden verhungert ein Kind unter zehn Jahren. Diese Zahlen stammen von der UNO (FAO). Diese Organisation stellt auch fest, dass die Weltlandwirtschaft ohne Problem 12 Milliarden Menschen ernähren könnte, bei einer Tagesration pro Individuum von 2700 Kaloriern (World Food Report, Rom, 2003). Bei gegenwärtig 6.2 Milliarden Menschen auf der Welt ergibt sich, dass der Hunger kein Schicksal ist. Er wird durch ein gesellschaftliches Verteilungsproblem produziert. Dabei ist paradox, dass mehrheitlich genau jene Menschen, die durch ihre tägliche Arbeit ihre Zeitgenossen ernähren, am schlimmsten von der Geisel Hunger betroffen sind. Die Weltbank zählte 2004 1.2 Milliarden Menschen, die in absoluter Armut leben. 75% davon machen die Landbevölkerung aus. Der Hauptgrund dieses "Paradoxes": der ungleiche Zugang zum Produktionsmittel Boden.
1993 wurde in Wien anlässlich der Welt-Menschenrechtskonferenz die Wiener Erklärung verfasst. Diese Erklärung proklamiert die sozialen, ökonomischen und kulturellen Menschenrechte. Neu war die Feststellung, dass die Menschenrechte universell, unteilbar und kohärent sind. Es gibt es keine Hierarchie zwischen ihnen. So kann man nicht politische und zivile Rechte (Meinungsfreiheit, Versammlungs- Glaubens und Migrationsfreiheit und ähnliches) den materiellen Rechten (wie dem Recht auf Nahrung und Arbeit) entgegensetzen. Im April 2000 wurde dann der Beschluss gefasst, eine Sonderberichterstatter für das Recht auf Nahrung zu ernennen.
Mairanne Hochuli (Erklärung von Bern) kritisiert die Darstellung der Marktöffnung von Entwicklungs- und Industrieländern als Armutsbekämpfungsstrategie. Das drängenste Problem im internationalen Agrarhandel sind die Exportsubventionen der Industrieländer. Diese müssten möglichst schnell - und nicht erst wie geplant in zehn Jahren abgeschafft werden. So produzieren zum Beispiel Bäuerinnen und Bauern in West- und Zentralafrika ihre von Hand gepflückte Baumwolle eigentlich dreimal billiger als Bauern in den USA. Aber in den USA erhalten 25 000 Baumwollbauern fast 4 Mrd. Dollars Subventionen. Dadurch wird die Baumwollproduktion massiv angekurbelt und der Weltmarktpreis so tief gedrückt, dass die afrikanischen Länder nicht mehr konkurrieren können. Dies betrifft über 10 Millionen Menschen, deren Einkommen direkt von der Baumwolle abhängt. Die EU produziert und exportiert ihren gewaltigen Überschuss an Zucker, der subventioniert bis zu dreimal billiger ist als Zucker aus Entwicklungsländern. Die Schweiz produziert aus Milchüberschüssen Milchpulver und setzt für dessen Export 30 Mio Franken ein. 2003 exportierte die Schweiz ungefähr 125 Tonne Milchpulver nach Jamaika. Dieses Land musste bereits 1992, von der Weltbank verordnet, die Einfuhrzölle für Milchpulver reduzieren und Subventionen für heimische Milchbauern abschaffen. Dadurch ist die heimische Milchproduktion gesunken. Der Preis für Frischmilch sank, denn er orientierte sich am Preis für importiertes Milchpulver.
Während einer gewissen Zeit haben die Entwicklungsorganisationen den Marktzugang für Landwirtschaftsgüter aus den Entwicklungsländern gefordert. Heute wird die Frage differenzierter angegangen. Die Landwirtschaft der Entwicklungsländer darf sich nicht primär am Export orientieren, sondern sollte auf die eigene Nahrungssicherung ausgerichtet sein. Von Bauernorganisationen in der Dritten Welt wird heute vermehrt das Konzept der Ernährungssouveränität vertreten: das Recht jedes Landes, eine Landwirtschafts- und Ernährungspolitik zu definieren und umzusetzen, die seinen Bedürfnissen entspricht und in enger Zusammenarbeit mit den einheimischen Produzierenden und Konsumierenden erfolgt. Dazu gehört auch das Recht, die Landwirtschaft schützen und regulieren zu können. Wenn in den Industrieländern die Exportsubventionen, welche die industrielle Produktion ankurbeln und die Existenz von Kleinbäuerinnen und Kleinbauern in Entwicklungsländern zerstören, abgeschafft werden, so hat man nichts gegen Subventionen etwa der biologischen Produktion in Industrieländern. Bauernorganisationen im Norden wie im Süden könnten, unter der Bedingung des Verzichts auf Exportsubventionen der Industrieländer, gemeinsam gegen die forcierte Liberalisierung antreten: für eine multifunktionale Landwirtschaft, welche die Anliegen der Ernährungssicherheit, der sozialen Besserstellung von drei Milliarden Kleinbäuerinnen und Kleinbauern, sowie die Biodiversität ins Zentrum stellt.
Renate Schüssler weist auf die vielfältigen Ursachen für die zunehmende Verarmung von Kleinbauernfamilien und Landlosen: der eingeschränkte Zugang und die mangelnde Kontrolle über Landbesitz, Kredite und Saatgut, sowie der Zwang zur Exportproduktion, die Konzentration von Landbesitz und die zunehmende Dominanz der transnationalen Agrarkonzerne. Das Land ist dabei die wichtigste Produktionsressource und entscheidend dafür, dass die verarmte Landbevölkerung ihr Menschrecht auf Ernährung verwirklichen kann. Das Recht auf Nahrung (Artikel 11 des Internationalen Pakts für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) impliziert Verpflichtungen des Staates und der Staatengemeinschaft: Die Staaten müssen die Menschrechte selbst respektieren, sie müssen sie gegen Dritte schützen und sie müssen sie für jene Teile der Bevölkerung garantieren, die aus eigenen Kräften nicht dazu in der Lage sind. Zu den wichtigsten Mitteln, um das Recht auf Nahrung zu garantieren zählen Agrarreformen. Das Recht auf Nahrung kann somit als Menschrecht, sich zu ernähren, ausgelegt werden.
Von besonderem Interesse ist auch der Artikel von Peter Niggli, welcher wohl eine Art Antwort auf Kritiken an seinem Buch "Nach der Globalisierung. Entwicklungspolitische Perspektiven im 21. Jahrhundert, Rotpunkt-Verlag, Zürich, 2004" darstellt. Er weist darauf hin, dass die volle wirtschaftliche Integration aller Länder, die Stärkung demokratischer Politik und die Selbstbestimmung der Bevölkerungen im Rahmen von Staaten Zielsetzungen sind, die sich nicht miteinander vereinbaren lassen. Das gegenwärtige "Weltsystem" zeichnet sich dadurch aus, dass die Wirtschaft global integriert ist und die politischen Entscheidungsprozesse in den Ländern verbleiben. Die "goldene Zwangsjacke" der globalen Finanzmärkte sorgt dann dafür, dass die nationalen Entscheidungsprozesse nicht gegen die Erfordernisse der wirtschaftlichen Integration verstossen. Umwelt- und sozialpolitische Entscheidungen in den Ländern können durch massive Kapitalflucht innert Monaten zu Fall gebracht werden. Dadurch werden die Spielräume für demokratische Politik drastisch eingeschränkt. Um die global integrierte Wirtschaft politischen Entscheidungsverfahren zu unterwerfen, müsste deshalb eine Art "Weltstaat" angestrebt werden. Nur auf globaler Ebene liesse sich das Wirken der goldenen Zwangsjacke durch politische Entscheidungen kontrollieren und beeinflussen. Dass ein solcher Weltstaat aber je demokratisch würde und auf die Komplexität der Welt angemessen eingehen könnte, bleibt aber sehr zu bezweifeln. Will man aber die Selbstbestimmung der Bevölkerungen in den Ländern und die Demokratie anstreben, muss die Integration der Weltwirtschaft begrenzt werden. Deshalb ist eine Art neuer Bretton Woods-Kompromiss anzustreben. Niggli glaubt, dass alle Reformvorschläge, die in den letzen Jahren von einzelnen Regierungen von Entwicklungsländern, von kritischen Ökonomen, von Tausenden von Basisbewegungen im Süden und Norden und von der globalisierungskritischen Bewegung in eine solche Richtung laufen.
Weitere interessante Artikel behandeln "Lula und die Landlosenbewegung: Brasilien zwischen Binnenmarkt und Exportboom", "Landrechte von Frauen in Afrika", "Die Landfrage im Südlichen Afrika", "Die umkämpfte biologische Vielfalt", "Hunger und das Scheitern der Agrar-Gentechnologie", "Wer die Saat hat, hat das Sagen", "Nestlé in Kolumbien - nachhaltige Zerstörung", "Perspektiven der Landwirtschaft in der Schweiz - Agrarpolitische Leitsätze aus Sicht der Grünen".
Wiederspruch 47, Beiträge zu sozialistischer Politik, Agrobusiness - Hunger und Recht auf Nahrung, 24, 2004 (Postfach, 8026 Zürich).
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