Übersicht Buchbesprechungen Der EuGH und die Souveränität der MitgliedstaatenDas Ziel der Untersuchung aus österreichischem, universitär-juristischem Umfeld stellt eine kritische Analyse richterlicher Rechtsschöpfung des EU-Gerichtshofes (EuGH) auf ausgewählten Rechtsgebieten dar. Es soll untersucht werden, ob der EuGH für sich im Wege der Rechtsfortbildung Kompetenzen beansprucht, die über seine vertragsmässige Organzuständigkeit hinausgehen oder in zuzulässiger Weise in die Souveränität der Mitgliedstaaten eingreifen. Im Buch wird auch eine Bestandesaufnahme der entsprechenden Literatur vorgelegt. Bisher wurde die Frage laut den Autoren allgemein angegangen, während sie versuchen, ihr in konkreten Rechtsgebieten nachzugehen.
Das in zunehmender Intensität und in sich verstärkendem Umfang erfolgende Ausgreifen der EuGH-Rechtssprechung auf die Regelungsautonomie der Mitgliedstaaten lässt sich in drei Bereiche aufteilen:
1) Anwendung und Auslegung konkreter Normen des EU-Primär- und Sekundärrechts in deren unmittelbarem Geltungsbereich und eventuelle Beanstandung nationalen Rechts als unvereinbar mit den EU-Vorgaben.
2) Auslegung der Grundfreiheiten (z.B. freier Warenverkehr, Personenverkehr, Kapitalverkehr, freie Unternehmensniederlassung) und des allgemeinen Diskriminierungsverbots sowie des allgemeinen Freizügigkeitsrechts in Zielrichtungen der Sachgebieten, die noch nicht dem Gemeinschaftsrecht überantwortet wurden (z.B. Strafrecht, Ertragssteuerwesen).
3) Rechtsschöpfung aus allgemeinen Konzepten und Grundsätzen des EG-Vertrages (z.B. aus der 1992 neu eingeführten Unionsbürgerschaft) oder gar richterrechtliche Ausbildung allgemeiner Prinzipien aus dem „Geist des Vertrages“ oder aus dem Ziel der fortschreitenden Integration.
Zum ersten Bereich gehört z.B. Arbeitsrecht, privatrechtliche Schadenersatzhaftung, Abfallrecht oder der Strassentransport lebender Tiere – in den beiden letzten Fällen wurden vom EuGH weitergehende nationale Regelungen als unvereinbar mit der Warenverkehrsfreiheit beurteilt. In beiden Fällen griff der EU-Gerichtshof über den Geltungsbereich der jeweiligen Richtlinien hinaus.
Im zweiten Bereich ist zu beachten, dass im Falle der Möglichkeit unterschiedlicher nationaler Regelungen diese den Grundfreiheiten zu genügen haben: Unternehmungen und Personen anderer EU-Länder dürfen nicht gegenüber eigenen Unternehmen und Personen benachteiligt werden. So dürfen Ertragssteuern voneinander abweichen, müssen aber alle juristischen und natürlichen EU-Personen gleichermassen betreffen. Ein weiteres Beispiel: Der Grundstückserwerb darf nicht auf Inländer beschränkt werden. Dies ist unbestritten. Problematisch ist demgegenüber, wenn das Nicht-Diskriminierungs-Gebot als Verbot jeglicher Beschränkung oder faktischen Bevorteilung ausgelegt wird. Als Beschränkung wurde z.B. im Cassis de Dijon-Urteil schon betrachtet, wenn in verschiedenen Ländern verschiedene Vorschriften zu beachten sind, obwohl diese nicht diskriminierend sind. Ein Unternehmen, das nur im eigenen Land seine Produkte absetzt, wäre gegenüber einem Unternehmen, das in mehreren Ländern seine Produkte absetzt, bevorzugt! Darf etwa der Besitz von landwirtschaftlichen Flächen von der Eigenbewirtschaftung abhängig gemacht werden oder werden durch solche Beschränkungen Ortsansässige bevorzugt?
Der EuGH erlaubt faktische Bevorzugungen nur noch, wenn sie im nationalen Allgemeininteresse gerechtfertigt werden können! Ähnlich werden vom EU-Gerichtshof Transportbeschränkungen im Strassenverkehr aus Gründen der Luftreinhaltung und des Tierschutzes beurteilt. Obwohl solche Beschränkungen nicht diskriminierend sind, wenn sie alle in gleicher Weise betreffen, werden sie als Beschränkungen des Warenverkehrs betrachtet. Im Waren- und Strassenverkehr erweiterte deshalb der EU-Gerichtshof die Zielsetzungen des EG-Vertrages - durch die Abschaffung von Zöllen sowie von Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, die Nichtdiskriminierung durchzusetzen - auf die Bekämpfung jeglicher Beschränkungen, welche den grenzüberschreitenden Warenvertrieb erschweren könnten.
Im Gesellschaftsrecht ergeben sich ähnliche Tendenzen. Hier erweiterte der EuGH die Freiheit des Kapitaltransfers zu einem Anspruch darauf, Kaufobjekte und Unternehmensbeteiligung an liberalisierten Märkten zu handelt und dass dem Erwerber eine von Marktliberalismus geprägte Rechtsposition zu gewährleisten ist.
Im Sozialrecht geht die Entwicklung dahin, dass als Ausgangspunkt für das Recht auf Sozialleistungsbezug das Aufenthaltsrecht dient, obwohl dies ursprünglich von den Vertragsländern kaum beabsichtigt wurde. Der freie Aufenthalt innerhalb der gesamten Union ist seit Maastricht mit der Unionsbürgerschaft verknüpft. Auf diese Weise wird die Unionsbürgerschaft vom EuGH zur Grundlage für Ansprüche im Sozialrecht herangezogen.
Auch in der Hochschulpolitik geht die vom EuGH erzwungene Entwicklung dahin, dass jeder Unionsbürger in jedem Staat Anspruch auf Leistungen hat. Zugangsbeschränkungen, welche die Abgänger des eigenen Schulsystems bevorzugen, sind unzulässig – ein Lastenausgleich erfolgt nicht.
Die Zugrundelegung der Unionsbürgerschaft für die Rechtsetzung ausserhalb des Zuständigkeitsgebiets der EU ist ein Präzedenzfall für die Ausweitung der kompetenzerweiternden Rechtsfortbildung und der kreativen Herleitung von Rechtssätzen aus allgemeinen Konzepten des Vertrags (dritter Bereich). Der EuGH geht aber noch weiter, wenn selbst ungeschriebene Grundsätze postuliert werden. Ein Paradebeispiel ist die Entwicklung der Staatshaftung im Falle einer fehlenden oder unzureichenden Umsetzung einer Richtlinie.
Auf Grund dieser Tatsachen stellt sich die Frage nach der Legitimation solcher Rechtssetzung durch den EuGH, der sich selber als „Motor der Integration“ sieht. Diese Fragestellung sollte laut den Herausgebern nicht zu schnell auf „pro“ oder „kontra“ EU reduziert werden. Selbst wer spezifische Entscheide inhaltlich bejaht, sollte sich die Frage stellen, ob es wirklich der EuGH ist, der die entsprechenden Entscheidungskompetenzen hat oder ob hier nicht ein Missbrauch vorliegt, der nur in einem EU-befürwortenden Klima der „Eliten“ möglich ist.
Da die Mitgliedstaaten mittels der Regierungskonferenzen und Ministerräte im Prinzip jederzeit korrigierend einwirken können, könnte die Auffassung vertreten werden, dass entsprechende Überdehnungen der Kompetenzen durch den EuGH unproblematisch sind. Es muss allerdings beachtet werden, dass die Mitgliedstaaten nur im Einklang mit den anderen korrigierend einwirken könnten. Im Spannungsfeld zwischen den Zielen der EU-Intergration und dem Prinzip der beschränkten Ermächtigung der EU durch die Mitgliedstaaten hätte der EuGH gemäss den Herausgebern deshalb zurückhaltend zu sein. Insbesondere kann es nicht die Aufgabe des EuGH sein, den Mitgliedstaaten integrationspolitisch auf die Sprünge zu helfen.
Teilweise kann man die Politik des EuGH durch das soziale und politische Umfeld der Richter erklären.
a) Die Auswahl der Richter oder spätestens ihre „Sozialisation“ im Kreise des Gerichtshofs dürfte dazu führen, dass sie ihrer Persönlichkeit nach „pro-europäisch“, ihrem Vorverständnis nach integrations-„progressiv“ eingestellt sind. Das kollidierende Interesse des einzelnen Mitgliedstaates wird von ihnen leicht als „rückständiges“ Element gesehen.
b) Die Herkunft der Richter aus den 27 Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Hintergründen hat - bei einzelnen Mitgliedstaaten in unterschiedlichem Maße – zur Folge, dass der einzelne Mitgliedstaat vor Gericht auf eine Mehrheit von Richtern trifft, denen er fremd ist und bei denen er für seine abweichenden Belange nur geringe Aufgeschlossenheit erwarten kann.
c) Aus denselben Gründen fehlt jeweils einer Mehrheit der Richter die intime Kenntnis der Rechts- und Gesellschaftsordnung eines bestimmten Mitgliedstaates, die die Voraussetzung dafür wäre, dass sie den Stellenwert des auf dem Spiel stehenden nationalen Interesses, den Kontext einer angegriffenen Regelung in der nationalen Rechtsordnung und die Auswirkungen ihrer Entscheidung im Mitgliedstaat überhaupt zutreffend einschätzen können. In noch stärkerem Maße dürften die drei vorgenannten personenbedingten Strukturdefizite für die Generalanwälte gelten, die faktisch die Entscheidung des Gerichtshofs sehr weitgehend vorzuprogrammieren vermögen.
d) Neben die fehlende europaweit rechtsvergleichende Generalisierung der Vorbildung tritt die fehlende fachliche Spezialisierung innerhalb der Gerichtsbarkeit, die bereits zum Ruf nach der Einrichtung spezialisierter Teilgerichte zumindest für bestimmte Materien geführt hat.
e) Für eine verantwortungsvolle Rechtsschöpfung fehlen dem Gerichtshof die materiellen Ressourcen, die unabdingbare Voraussetzungen für eine Rechtsetzung sind, die der Komplexität ihrer Aufgabe gerecht werden will.
f) Der vielleicht wichtigste Gesichtspunkt: Der EuGH legt der Rechtfertigung seiner Entscheidungen die Argumentationen der Parteien zu Grunde. Wenn hinzukommt, dass die Generalanwälte sich als Antagonisten zum Mitgliedstaat verstehen, dieser aber seine Position nicht selten wenig professionell zu vertreten scheint - über die Gründe dafür könnte man spekulieren - , dann sind die Standpunkte der Mitgliedstaaten strukturell benachteiligt. Bringt der Mitgliedstaat indessen eine fundierte Rechtfertigung vor, scheint nicht immer gewährleistet zu sein, dass der Gerichtshof sich damit auch ernsthaft auseinandersetzt.
Roth/Hilpold (Hrsg.), Der EuGH und die Souveränität der Mitgliedstaaten: Eine kritische Analyse richterlicher Rechtsschöpfung auf ausgewählten Rechtsgebieten, Bern: Stämpfli, 2008.
Weitere Texte zum Themenbereich:
| 1848 - 1998 Frauen im Staat: Mehr Pflichten als Rechte 06.06.1999 | | Agrobusiness - Hunger und Recht auf Nahrung 28.06.2005 | | Alternativen! | | Am Beispiel Alpentransit: Gnadenlos verraten und verkauft 09.09.1999 | | An den Rändern Europas 11.02.2000 | | Angst. Wut. Mut. 04.04.2020 | | Armut und Sexismus 01.04.1996 | | Auf dem Weg zur Supermacht 10.09.2004 | | Auf dem Weg zur Supermacht - 2. Auflage 08.07.2007 | | Bilaterale Verträge Schweiz – EG 08.06.2002 | | Braucht die EU Lobbying-Gesetze? 28.02.2006 | | Briefe nach Feuerland 01.04.1997 | | Cyberflash, Cybercash, Cybercrash 01.04.1996 | | Das Diskriminierungsverbot von Art. 8 Abs.2 BV als besonderer Gleichheitssatz 11.04.2005 | | Das Elend der europäischen Agrarpolitik 01.05.1995 | | Das Geschwätz vom Wachstum 28.06.2005 | | Das grosse Geld-Theater 01.02.1996 | | Das politische System der Schweiz 01.02.2021 | | Das Schweiz Dilemma 20.09.2023 | | Das Verhältnis der EG zur Europäischen Menschenrechtskonvention 10.12.1998 | | Deglobalisierung 12.10.2022 | | Demokratie in der Schweiz 10.11.2020 | | Demokratie und globale Wirtschaftskrise 06.11.2009 | | Demokratie und Lobbying in der Europäischen Union 07.11.2011 | | Demokratie und Macht 07.05.2012 | | Demokratie und Sozialregulierung in Europa 24.08.2019 | | Demokratie und Sozialregulierung in Europa: Die Online-Konsultationen der EU-Kommission 07.05.2012 | | Demokratie – das uneingelöste Versprechen 23.11.2008 | | Demokratie, Medien, Macht, Märkte und Informationsgesellschaft 01.04.1995 | | Demokratie: Wofür wir kämpfen 07.09.2013 | | Der Beitritt der Schweiz zur Europäischen Union 31.03.1999 | | Der Einfluss des europäischen Rechts auf die Schweiz 31.12.1999 | | Der EuGH und die Souveränität der Mitgliedstaaten 06.04.2009 | | Der Euro und die "Idee Europa" 01.04.1997 | | Der freie Warenverkehr 15.05.1998 | | Der letzte Souverän oder das Ende der Freiheit 25.02.2013 | | Der Preis des Föderalismus 10.09.2004 | | Der Universalismus der Menschenrechte 20.05.2022 | | Die Auswirkungen eines EU-Beitritts auf den Finanzplatz Schweiz 08.06.2002 | | Die Bedeutung einer lingua franca für Europa 10.01.2003 | | Die Beteiligung des Deutschen Bundestages an der Sekundärrechtssetzung der Europäischen Union 08.03.2010 | | Die bilateralen Verhandlungen mit der EU und die Steuerung der direkten Demokratie 01.03.1996 | | Die direkte Demokratie 01.07.2000 | | Die Einflussmöglichkeiten von Umweltverbänden in den Politikprozessen der EU 01.03.1997 | | Die EMRK und die EGMR-Rechtssprechung 24.09.2018 | | Die Entstehung der direkten Demokratie 26.06.2006 | | Die Entwicklung des Rechts der Arbeitnehmervertretung auf Information und Konsultation in der Europäischen Union 01.07.2000 | | Die Europa-Politik der Schweiz 01.01.1997 | | Die Europäische Integration als Elitenprozess 08.03.2010 | | Die Freizügigkeit der ArbeitnehmerInnen in der EU 01.04.1996 | | Die ganze Geschichte: Meine Auseinandersetzung mit Europas Establishment 24.09.2018 | | Die grosse Täuschung 26.06.2006 | | Die heimliche zweite EU-Bürokratie 07.11.2011 | | Die Institutionen und die Entscheidungsverfahren der Europäischen Union nach Amsterdam 06.06.1999 | | Die Kantone vor der Herausforderung eines EU-Beitritts 29.10.2001 | | Die Neue Alte Welt: Über das Schicksal einer Hilfsmacht in der amerikanischen Weltordnung 07.09.2013 | | Die politischen Kosten einer automatischen Übernahme von EU-Regeln 25.02.2013 | | Die Schweiz und die Bestrebungen zur Bildung einer Europäischen Währungsunion 01.02.1996 | | Die Schweiz und friedenserhaltende Operationen 24.08.2001 | | Die schweizerische Bundesverfassung 06.11.2003 | | Die schweizerische Europapolitik vom Marshallplan zur EFTA 1947 bis 1960 29.12.2001 | | Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG 10.01.2003 | | Die sektoriellen Abkommen Schweiz-EG 10.09.2004 | | Die Situation der Frau in ländlichen Gebieten 01.05.1995 | | Die Theorie des Demokratischen Friedens 17.03.2008 | | Die Ursprünge der schweizerischen direkten Demokratie 15.05.1998 | | Die WWU und die Schweiz 01.02.1996 | | Die Zukunft der AKP-EU-Beziehungen und die Entwicklungsländer 15.05.1998 | | Die Zukunft der Schweiz in Europa? 09.09.1999 | | Die Zukunft des Sozialen Rechtsstaates im Schengenraum 24.09.2018 | | Dikatur der Finanzmärkte, EU-Krise und Widerstand 25.02.2013 | | Direkte Demokratie 29.10.2001 | | Direkte Demokratie - ein internationaler Vergleich 01.04.1995 | | Direkte Demokratie in Theorie und kommunaler Praxis 10.09.2000 | | Direkte Demokratie und europäische Integration 26.06.2006 | | Direkte Demokratie und Europäische Integration 01.03.1996 | | Direkte Demokratie: Ein Vergleich in Westeuropa 01.04.1995 | | Doch dann regiert das Volk 06.06.1999 | | Drogenpolitische Modelle 01.03.1997 | | Einführung in die EU 06.06.1999 | | Enteignen fürs Gemeinwohl 01.02.2021 | | Entre mondialisme et Démocratie 18.03.2024 | | Entzauberte Union 24.08.2019 | | EU global - fatal?! 28.12.2005 | | EU-ABC 01.01.1997 | | EU-Industrie im Überblick 01.01.1997 | | EU: Ohne Konzept kein Beitritt 08.06.2002 | | Euroland wird abgebrannt 03.03.2014 | | Europa sozial 28.12.2005 | | Europa zerbricht am Euro: Unter deutscher Vorherrschaft in die Krise 27.09.2017 | | Europa, EU, Schweiz – Krise und Perspektiven 24.03.2015 | | Europas Frauen fordern mehr 01.03.1996 | | Europe Inc. 11.02.2000 | | Europe – what’s left? 27.03.2023 | | Europe, INC. 01.04.1997 | | European Environmental Case Law 10.09.2004 | | European Unions 06.11.2009 | | Europäische Friedenspolitik 07.11.2011 | | Europäische Integration aus feministischer Perspektive 10.12.1998 | | Europäische Union und die Linke 10.09.1998 | | Europäisches Lobbying 27.03.2023 | | Eurotopia 01.01.1996 | | Evaluationsmethodik der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit 10.09.2004 | | Façadendemokratie und tiefer Staat 29.04.2019 | | Finanzmacht – Geldpolitik 16.04.2016 | | Flüchtlinge, Migration und Integration 09.09.1999 | | Frauen-Förderprogramme 01.04.1996 | | Frauenförderung in der EU - eine Bestandesaufnahme 01.04.1996 | | Föderalismus – zukunftstauglich?! 04.03.2013 | | GATT 94 und WTO 01.03.1996 | | Gegendarstellung 08.07.2007 | | Geld und Kredit 12.10.2022 | | Geld. Macht. Politik 20.05.2022 | | Gerechtere Verteilung wagen? 22.11.2010 | | Gleichstellung von Frauen und Männern in der Schweiz und der EU 11.04.2005 | | Gleichstellungsphilosophie der EG 01.03.1996 | | Globalisierung - Arbeit und Ökologie 01.03.1996 | | Globalisierung und Widerstand 11.02.2000 | | Grenzenlose Sicherheit: Das Europa der Polizeien 17.03.2008 | | Grossregionen, Wunschvorstellung oder Lösungsansatz? 28.03.2001 | | Grundrechte als Schranke der schweizerischen Verfassunggebung 29.12.2001 | | Grundrechte im Kulturkonflikt 29.10.2001 | | Habermas und die Europäische Union 20.05.2022 | | Handbook on European Enlargement 10.09.2004 | | Handbuch der europäischen Integration 01.03.1996 | | Handbuch zum Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof 28.03.2001 | | Identitätspolitik und soziale Frage 27.02.2018 | | Im Namen der Demokratie 10.09.1998 | | Individuum und Menschheit 11.09.2024 | | Infotainment oder Sachinformation 31.03.1999 | | Integration und Menschenrechte 07.11.2011 | | Interessendifferenzen und Interessenkongruenzen in den Beziehungen zur EU 04.03.2013 | | Karl Bürkli, der Sozialist vom Paradeplatz 11.09.2024 | | Kauf dir eine Volksabstimmung 01.03.1997 | | Kennzeichnung von Bioprodukten 10.12.1998 | | Kleine Geschichte des Rahmenabkommens 10.11.2020 | | Klima-Kapitalismus der EU 06.04.2009 | | Konkordanzdemokratie: Ein Demokratietyp der Vergangenheit? 16.02.2017 | | Konvent zur Zukunft Europas 10.09.2004 | | Konzerne – Stadt – Demokratie 27.09.2017 | | Kosovo und das Völkerrecht 31.12.1999 | | Kostenwahrheit: Verkehrsinfrastruktur und wirtschaftliche Entwicklung 31.12.1999 | | Krisenherd Europa 01.04.1995 | | Krisenherd Europa 01.04.1997 | | Kritik der Migration 04.04.2020 | | Landbote vs. NZZ 11.09.2024 | | Landwirtschaft 95 - Der Kritische Agrarbericht 01.05.1995 | | Le dilemme de la Suisse 18.03.2024 | | Leben online 01.04.1996 | | Let the Euro rise ... 01.04.1996 | | Leviathan Europa? 01.03.1997 | | Linke und Macht 06.11.2003 | | L’Europe en quête de ses symboles 01.01.1998 | | Marktregime und Subjekt im Neoliberalismus 11.04.2005 | | Medien, Internet – Öffentlichkeit 16.02.2017 | | Medienkonzentration und Meinungspluralismus 01.04.1995 | | Mehr Demokratie wagen 18.03.2024 | | Mehr Demokratie: Ohne Bürger geiht dat nich! 10.09.2000 | | Mehr Schweiz wagen – Mehr Europa tun 18.03.2024 | | Menschenrechte 09.09.1998 | | Migration in Europa 01.04.1996 | | Migration, Integration und Menschenrechte 08.07.2007 | | Militarisierung, Krieg und Frieden 24.09.2018 | | Märkte, Macht und Muskeln 29.04.2019 | | Nach der Globalisierung 11.04.2005 | | Nation und Imperium 10.11.2020 | | Nation, Nationalität, Nationalismus 01.02.2021 | | Nationale Interessen in der Europäischen Union 08.07.2007 | | Nationalismus, Rassismus, Krieg 29.12.2001 | | NATO gegen Demos?! 01.01.1996 | | Neoliberale Globalisierung und eurokapitalistische Regulation 15.05.1998 | | Neuere schweizerische Verfassungsgeschichte 28.06.2005 | | Neugründung Europas als passive Revolution? 01.03.2015 | | Neutralität in Europa 31.12.1999 | | Neutralität oder Euromilitarismus 01.01.1996 | | NPM in der Diskussion 01.01.1997 | | Postkeynesianismus 18.03.2024 | | Postkoloniale Verstrickungen der globalen Schweiz 24.08.2019 | | Praxis des Europarechts 01.01.1997 | | Probleme der Regionalpolitik im Zuge der Vollendung des Europäischen Binnenmarktes 01.02.1996 | | Projekt Europa: eine kritische Geschichte 01.09.2021 | | Rechtspopulismus - Arbeit und Solidarität 10.09.2000 | | Sanftes Monster Brüssel oder die Entmündigung Europas 07.05.2012 | | Schweiz - EU 10.09.2000 | | Schweiz – EU – Das Rahmenabkommen als Stolperstein auf dem bilateralen Weg 27.02.2018 | | Schweiz-EU - rechtliche Aspekte 16.04.2016 | | Schweizer Aussenpolitik in der Nachkriegszeit 01.01.1998 | | Schweizer Eigenart - eigenartige Schweiz 01.01.1997 | | Schweizer Franken oder Euro 31.03.1999 | | Schweizer Gewerkschaften und Europa 03.03.2014 | | Schweizerische Demokratie 01.07.2000 | | Schweizerische Demokratie und Europäische Union 10.12.1998 | | Schweizerisches Jahrbuch für Europarecht | | Sicherheit einst und jetzt 01.01.1996 | | Sicherheit, Freiheit, globale Gerechtigkeit 10.01.2003 | | Souveränität im Dienst der Völker 04.04.2020 | | Souveränität, Föderalismus und Autonomie 29.04.2019 | | Sozialdemokratie oder ökosozialer Umbau? 01.01.1998 | | Sozialstaat wohin? 01.02.1996 | | Sprachenvielfalt und europäische Integration 06.11.2003 | | Staat und Krise 22.11.2010 | | Staatsrechtliche Auswirkungen einer Mitgliedschaft in der Europäischen Union 15.12.2000 | | Steuergerechtigkeit – umverteilen! 07.11.2011 | | Strukturwandel der europäischen Integration 09.09.1999 | | Twenty Years Helsinki Final Act 01.01.1996 | | Ukraine, Krieg, linke Positionen 20.09.2023 | | Umweltbücher 95/96 01.02.1996 | | Umweltschutz und Umweltqualität als Standortfaktor 01.03.1996 | | Union Européenne – Communauté Européenne 08.07.2007 | | Union Européenne – Communauté Européenne 17.03.2008 | | Verkehrspolitik und Alpenraum 01.01.1997 | | Vermessung der Katastrophe 12.10.2022 | | Verordnete Wahrheit, bestrafte Gesinnung 09.11.2015 | | Vollgeld – das Geldsystem der Zukunft 09.11.2015 | | Von der Provokation zum Irrtum 07.11.2011 | | Völkerrecht und dessen Anwendbarkeit 16.04.2016 | | Wahl- und Abstimmungsrecht in den Kantonen 28.03.2001 | | Was ist Populismus? 21.03.2017 | | Was wurde aus der EU-Beschäftigungspolitik 15.12.2000 | | Weitere Literatur: 01.04.1996 | | Weltmacht Europa – Hauptstadt Berlin? 06.04.2009 | | Weltordnung, Kriege und Sicherheit 23.11.2008 | | Wem gehört Europa? 01.04.1995 | | Wenn die Volkssouveränität wirklich eine Wahrheit werden soll… 24.03.2015 | | Wer hat Angst vor Willhelm Tell? 01.09.2021 | | Westliche Demokratien und Interessenvermittlung 01.04.1995 | | Wohin des Wegs, Europa? 24.08.2001 | | WTO - System und Funktionsweise der Welthandelsordnung 28.03.2001 | | Zeit-Frass 01.05.1995 | | Zerstörung und Transformation des Gemeinswesens 21.03.2017 | | Zukunftsfähige Demokratie 01.02.1996 | | Zukunftsfähige Wirtschaft 01.02.1996 | | Zukunftsperspektiven 24.08.2001 | | Zwei Wege – Eine Katastrophe 27.02.2018 | | Zwischen EU-Beitritt und bilateralem Weg: Überlegungen und Reformbedarf aus kantonaler Sicht | | Zwischen Globalismus und Demokratie 27.03.2023 | | Zwischen Globalismus und Demokratie 20.09.2023 | | „Denn der Menschheit drohen Kriege …“: Neutralität contra EU-Grossmachtswahn 01.03.2015 | | «Milliardengrab Europa» 01.03.1996 | | Österreich im europäischen Mehrebenensystem 31.03.1999 | |