Humanitär abgeschreckt Die WoZ veröffentliche am 4. September 08 einige lesenswerte Artikel zum Thema „Festung Europa“. Diese sind auf dem Internet zu finden (www.woz.ch Dossier: für eine andere Migrationspolitik). Insbesondere: Herbert Prantl schreibt im Artikel Der Flüchtling als Verbrecher über die Flüchtlingsabschreckungspolitik der EU und deren Folgen http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2008/nr36/SCHWERPUNKT%20Neue%20Wege%20in%20der%20Migrationspolitik/16784.html
Kaspar Surber beschreibt in Humanitär abgeschreckt die EU-Schengen-Grenzkontrollen und die Beteiligung der Schweiz http://www.woz.ch/artikel/inhalt/2008/nr36/SCHWERPUNKT%20Neue%20Wege%20in%20der%20Migrationspolitik/16785.html.
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EU-Chemikalienverordnung – Diskriminierung von Nicht-EWR-Mitgliedern Die EU-Chemikalienregulierung Reach schreibt vor, dass alle chemischen Stoffe, die im EU-Raum im Verkehr sind, zwischen dem 1. Juni und dem 30. November 2008 vorregistriert werden müssen. Das hat auch Auswirkungen auf die Schweizer Firmen. Chemieunternehmen beispielsweise, die ihre Substanzen in Reinigungsmitteln, Farben, Kleidungsstücken oder elektrischen Geräten verarbeiten und die fertigen Produkte sodann in die EU ausführen wollen, sind genötigt, die zugefügten Wirkstoffe vorregistrieren zu lassen. Ein Problem besteht allerdings darin, dass ein solches Prozedere für Firmen aus Nicht-EU-Ländern gar nicht vorgesehen ist.
Diese Hürde lässt sich auf zwei Arten überwinden. Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Schweizer Exporteur einen EU-Importeur findet, der die aufwendige Vorregistrierungs-Arbeit für ihn übernimmt. Dies impliziert jedoch, dass der Importeur zum «Besitzer» der Vorregistrierung wird, was wiederum bedeutet, dass der Schweizer ihm auf Gedeih und Verderb ausgeliefert ist. Ein zweiter Lösungsansatz wäre, dass der hiesige Produzent im EU- oder EWR-Raum eine Tochtergesellschaft gründet, deren alleiniger Zweck die Vorregistrierung der fraglichen Substanzen wäre. Langfristig wird für die exportierenden Firmen nur diese zweite Variante in Frage kommen, was jedoch mit erheblichen Kosten verbunden sein wird und deshalb kleineren und mittleren Unternehmen zu schaffen machen dürfte. Innerhalb der EU sieht Reach vor, dass ein Stoff aus derselben «Verwendungskette» nur einmal registriert werden muss. Dies birgt für Schweizer Exporteure ein weiteres Problem, das anhand eines praktischen Beispiels veranschaulicht werden kann: Ein hiesiger Farbenfabrikant bezieht von einem Chemikalienhersteller in Deutschland eine Mischung aus verschiedenen chemischen Stoffen, um diese als Teilkomponente in seiner Farbe zu verarbeiten. Der deutsche Produzent hat seine Stoffe vorschriftsgemäss bei der Europäischen Chemikalien-Agentur vorregistriert, was dem Schweizer das Leben aber keineswegs erleichtert; sobald dieser seine Farbe in die EU exportieren will, muss er jede einzelne Komponente erneut einer Vorregistrierung unterziehen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Zusammensetzung der Mischung des deutschen Chemikalienherstellers im Detail bekannt ist.
Verständlicherweise wird dieser sein Rezept, das sein Geschäftsgeheimnis bildet, nicht verraten. Kennt der Schweizer Exporteur aber die Einzelheiten der Mixtur nicht, kann er die verlangte Vorregistrierung gar nicht vornehmen. Die Lage ist für Schweizer Chemieunternehmen, die in die EU exportieren, nicht nur verworren, sondern existenzbedrohend. Ohne die verlangte Vorregistrierung darf ab Dezember 2008 nicht mehr in die EU ausgeführt werden.
Der Präsident der schweizerischen Beschichtungsindustrie (VSLF), Peter Hilpert, fordert deshalb von den Bundesbehörden, dass sie sich in Brüssel so schnell wie möglich für eine Korrektur dieser Vorschriften einsetzen; offensichtlich handelt es sich um einen Fehler in der europäischen Gesetzgebung. Auch der Direktor des Schweizerischen Kosmetik- und Waschmittelverbandes (SKW), Bernard Cloetta, verficht diese Position und meint, es sei höchste Zeit, dass sich die zuständigen Bundesstellen gegen diese krasse Diskriminierung von Schweizer Unternehmen zur Wehr setzten. Ins gleiche Horn stösst der Vizedirektor des Schweizerischen Gewerbeverbandes, Kurt Gfeller, der ebenfalls sofortige Massnahmen von Politik und Behörden verlangt. Den in Mitleidenschaft gezogenen Unternehmen und den mitbetroffenen nachgeschalteten Industrien bleibt nur die Hoffnung, dass die Regierung die Probleme erkennt und mit Nachdruck in Brüssel interveniert, um einen Crash der Chemieindustrie im November 2008, dem Ende der Vorregistrierungs-Phase, zu verhindern.
(Matthias Baumberger ist Direktor des Verbandes schweizerischer Lack- und Farbenfabrikanten (VSLF)).
«Reach» (Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals) ist eine Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe in der EU. Für die Implementierung des Regelwerks ist die Europäische Chemikalien-Agentur (Echa) in Helsinki zuständig. Ziel der Verordnung ist es laut der Behörde, der Industrie «eine grössere Verantwortung für die Beherrschung der Risiken, welche chemische Stoffe für Gesundheit und Umwelt darstellen können», zu übertragen. NZZ, 9. September 2008, S. 27
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