Übersicht Kurzinfos Liste | |
Kurzinfos 2/00
Urteile zur Nitrat-Richtlinie und zur Verpackungsrichtlinie
Der EU-Gerichtshof hat Urteile zur Nitrat-Richtlinie (91/676/EWG) und zur Verpackungs-Richtlinie (94/62/EG) gefällt. Nach 1998 wurde Spanien Mitte April 00 wegen fehlender Übereinstimmung mit der Nitrat-Ricthlinie von 1991 bereits zum zweitenmal durch den EU-Gerichtshof verurteilt (C-123/99). Das Gericht begründet sein Urteil mit der Nicht.-Verabschiedung eines Aktionsplans für Massnahmen gegen Nitratbelastungen in Nitrat-sensiblen Gebieten innerhalb von zwei Jahren nach Festlegung der Zonen. Das Gericht verurteilte Griechenland wegen Nicht-Übereinstimmung mit der Verpackungs-Richtlinie. Das Urteil gründet sich auf die Tatsache, dass Griechenland keinen Nachweis vorgelegt hat, dass die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wurde. Der Generalstaatsanwalt des EU-Gerichts hat weiterhin empfohlen, dass Belgien wegen Nicht-Umsetzung der Richtlinie über die Verbrennung gefährlicher Stoffe von 1994 verurteilt werden soll. DNR-EU-Rundschreiben 5/2000
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Konsumentenorganisationen in schwieriger Lage
Die Konsumenten in der Schweiz geben jährlich 230 Milliarden Franken aus, was mehr als 60% der Inlandnachfrage entspricht und damit entscheidend wichtiger für die Wirtschaft des Landes ist, als etwa Bau- und Ausrüstungsinvestitionen. Als grosse Gruppe sind die Konsumenten jedoch im Gegensatz zur relativ kleinen Gruppe der Bauunternehmungen etwa schwach organisiert. Mit einigen Subventionsfranken kämpfen die vier schweizerischen Konsumentenorganisationen um ihr Überleben. NZZ. 10.4.00, S. 11. Es handelt sich um einen Beleg für den spieltheoretisch seit langem bekannten Umstand, dass sich grosse Gruppen schlechter organisieren lassen als kleine, dies um so mehr, wenn der eigene Einsatz für die Gruppeninteressen mehr kostet (an Zeit, Energie, Motivation und Gelt) als einem dieser persönlich einbringen kann. Mit der Grösse politischer Gebilde und der damit anwachsenden Grösse der Gruppen werden diese Probleme zugunsten finanzkräftiger Kleingruppen (Multis, Industrieverbände, etc.) verschärft (Anstieg der Organisationskosten mit sinkender Erfolgswahrscheinlichkeit).
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Euronationale unter einem Dach
Die Neue Europäische Bewegung Schweiz (NEBS) und "Geboren 1848" haben sich anlässlich ihrer Generalversammlungen vom 18. März 2000 zusammengeschlossen. Die Gruppierung heisst nach dem Zusammenschluss weiterhin NEBS. Nach eigenen Angaben umfasst die NEBS 7000 Mitglieder. Präsidiert wird die NEBS auch in Zukunft von Natioalrat Marc F. Suter (FDP). Mitglieder von "Geboren 1848" David de Pury, Fulvio Pelli (FDP) und Verleger Michael Ringier nehmen im Rat, dem politisch-strategischen Germium der NEBS, Einsitz. Die 54 prominenten Erstunterzeichnenden des Manifestes "Geboren 1848" bilden in Zukunft den "Beirat Geboren 1848" der NEBS. Courage, 13.4.00 S. 3
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NEBS-Mann an der Spitze der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände
Der 28-jährige Lausanner Stéphane Montangero, Präsident der Waadtländer Sektion der Neuen Europäischen Bewegung Schweiz (NEBS) sowie Mitglied ihrer Jugendkommission ist von der Delegiertenversammlung zum Präsidenten der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV) gewählt worden. Er ist damit der erste Vertreter der Euronationalen in diesem Amt. Courage, 13.4.00
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Wie die Euronationalen versuchen, die Demokratie auszuhebeln
Die euronationalen Mitglieder der Aussenpolitischen Kommission des Nationalrats haben wieder mal gezeigt, was sie von Demokratie halten. Der Rückzug der Initiative mit dem unlauteren Titel "Ja zu Europa" sollte mit einem "Gegenvorschlag" erreicht werden, der die Ziele der Initiative festschrieb (Beitrittsgesuch vor 2003!). Dieser Beschluss sollte gleichzeitig dem Referendum entzogen werden. Die Aktion ist Ständerat sei Dank gründlich in die Hosen gegangen. Was zeigt, dass man manchmal auf eigentlich nicht besonders beliebte Institutionen angewiesen ist.
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Erstmals Verurteilung einer Grossmacht
Die Uno-Menschrechtskommission rügt Moskau wegen dem Vorgehen der russischen Armee in Tschetschenien. Mit 25 gegen 7 Stimmen bei 19 Enthaltungen wurde eine Resolution verabschiedet, welche die durch die Angehörigen der russischen Sicherheitskräfte in Tschetschenien begangenen Menschenrechtsverletzungen kritisiert und eine umfassende Aufklärung der Übergriffe durch eine unabhängige Kommission fordert. Bisher war es noch nie vorgekommen, dass die Uno-Kommission ein permanentes Mitglied des Sicherheitsrates in einer Resolution kritisierte. Die EU, welche die Resolution einbrachte, hatte eigentlich nicht auf die Verabschiedung der Resolution gesetzt, sondern diese lediglich als taktisches Mittel einsetzen wollen. Als die Verhandlungen über den Inhalt der Erklärung aber definitiv scheiterten, konnte die EU den Text jedoch nicht mehr zurückziehen, ohne einen Gesichtsverlust zu riskieren. Russland reagierte auf die Verabschiedung der Resolution äusserst verärgert. NZZ. 27.4.00 S. 3
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WTO-Abkommen China - EU
China und die EU haben ein bilaterales Abkommen über den chinesischen Beitritt zur WTO unterzeichnet. Nachdem China bereits im November eine ähnliche Übereinkunft mit den USA erzielt hatte, war die EU der letzte grosse Handelspartner, mit dem bilaterale Verhandlungen geführt werden mussten. Das Abkommen mit den USA hatte bereits rund 80% der EU-Anliegen abgedeckt. Die Verhandlungen mit der EU konzentrierten sich auf die seit Anfang Jahr in mehreren zähen Runden geführten Gespräch verbleibenden 20% der EU-Forderungen. Die EU konnte sich nicht mit ihrer Forderung, Mehrheitsbeteiligungen für ausländische Mobilfunk- und Versicherungsgesellschaften zu erlauben, durchsetzen. NZZ. 20./21. 5.00 S. 21
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EU-Kulturpolitik
Die EU gab sich im Amsterdamer Vertrag auch die Möglichkeit, "Kulturpolitik" zu betreiben. Es handelt sich dabei um ein weiteres Instrument, bestimmte Organisationen gezielt für die EU-Integration durch die Vergabe von Fördergeldern zu kaufen. Für Fördergelder können sich kulturelle Einrichtungen mit eigener Rechtsform und internationale Organisationen bewerben. Die eingereichten Projekte müssen von Teilnehmern aus mindestens drei Staaten getragen werden. Es wurden dabei folgende Schwerpunkte gesetzt: Austausch von Restaurierungsverfahren und die Übersetzung von seit 1950 erschienen literarischen Werken. Annäherung und Teamarbeit kultureller Akteure und kulturelle Veranstaltungen mit europäischer oder internationaler Ausstrahlung. Im Kleingedruckten der Ausführungsbestimmungen steht: Wer EU-Gelder erhält, muss das in allen Veröffentlichungen seines Projekts ausdrücklich und so deutlich wie möglich erwähnen. Demnächst werden also die Plakatwände der EU, Ausstellungskataloge und Bücherregale mit noch mehr blauen Flaggen übersät sein. NZZ. 25.4.00, S. 34
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Transparenz und EU-Kommission
Kritik an der intransparenten EU-Verwaltung ist ein Dauerbrenner. Alle paar Jahre wird auf der EU-Ebene mit Paukenschlägen eine neue Richtlinie oder eine Vertragsänderung durchgesetzt, die alles beim Alten lässt, jedoch den Anschein erweckt, alles würde sich jetzt zum besseren Wenden und den unabwendbaren Weg der "Demokratisierung" der EU gehen. Der letzte diesbezügliche Paukenschlag war eine entsprechende Vertragsklausel im Amsterdamer Vertrag. Art. 255 dieses Vertrages legt fest, dass das Recht jedes Bürgers und jeder natürliche und juristischen Person innerhalb der EU den Zugang zu Informationen der EU-Kommission, des Rates und des EU-Parlamentes zu ermöglichen hat. Art. 255 legt auch fest, dass die Kriterien und Beschränkungen des Zugangs zu Konsumenten bis zum Mai 2001 festgelegt werden sollen. Die EU-Kommission hat nun einen Verordnungsentwurf verabschiedet, der Transparenz verhindern soll. Er enthält weitgehende Ausnahmeregelungen und Beschränkungen und wird damit die EU-Institutionen faktisch gegenüber dem Auge der Öffentlichkeit unzugänglich erhalten. Der Verordnungsentwurf fällt hinter Bestimmungen zurück, die in den Mitgliedstaaten schon "gute Praxis" ausmachen und die in internationalen Konventionen (Arhus-Konvention) niedergelegt sind. Die besseren Informationsbestimmungen gegenüber der Öffentlichkeit in vielen EU-Mitgliedstaaten würden durch die EU-Verordnung in ihrem Bestand bedroht. DNR-EU-Rundschreiben, 3/2000, S. 8
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Seattle - Scheinsieg
Mit der Einstellung der Gespräche in Seattle, die zu einer neuen WTO-Verhandlungsrunde der Handlesliberalisieurng führen sollten, ist die regellose Handelsliberaisierung keineswegs in Schranken gewiesen. Die Krawalle von Seattle haben nicht die Ziele der USA und der EU verändert, sondern nur deren Vorgehensweise. Hinter den Kulissen gehen intensive Gespräche zu einer Fortführung der Verhandlungen weiter. Beteiligt sind die US-Regierung, einzelne EU-Länder und vor allem EU-Handelskommissar Lamy. Die EU zeigt dadurch, dass sie weiterhin als Schrittmacherin der weltweiten Deregulierung tätig sein will. DNR-EU-Rundschreiben, 3/2000, S. 26.
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Sozialdemokratischer Erfolg
Die Privatisierung des Elektrizitätswerks Zürich wurde von der SP Zürich unterstützt. Nach der Ablehnung der Privatisierung durch die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger meinte Rudolf Strahm zur Abstimmung: "Der Zürcher Entscheid ist ein Erfolg für die SP". Berner Bund, 20.6.00 S. 15
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Zementkartelle
Das dem EU-Grichtshof vorgeschaltete Gericht Erster Instanz hat die 1994 von der EU-Kommission über die EU-Zementindustrie verhängten Bussgelder von 250 Mio Euro auf 110 Mio Euro herabgesetzt. Manche Involvierte, einige unter ihnen von der Kommission besonders hart angepackte, gehen sogar straffrei aus. Die Strafminderungen erfolgten vor allem wegen Verfahrensmängeln der Kommission. Der grösste Teil des 1250 Seiten umfassenden Urteils handelt von solchen Verfahrensverstössen, bloss ein Viertel von den Kartellverstössen der beteiligten Zementhersteller. NZZ. 25. 4. 00. S. 24.
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EU-Verfahren gegen Frankreich
Die zögerliche Haltung Frankreichs bei der Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes hat einen neuen Konflikt mit der EU-Kommission provoziert: diese hat im 13. Juni 00 ein Vertragsverletzungsverfahren beschlossen, weil das am 1. Februar 00 vom französischen Parlament verabschiedete Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Stromliberalisierung eine aus Brüsseler Sicht unzulässige Bestimmung enthält. Das Gesetz schreibt nämlich vor, dass Stromlieferverträge für eine Mindestdauer von drei Jahren abgeschlossen werden müssen. Nach Ansicht der Kommission würde die in Frankreich vorgeschriebene Mindestfrist den freien Verkehr von Elektrizität und das Angebot von Elektrizitätsdienstleistungen behindern und zu ungleichen Spiessen im EU-Strom-Wettbewerb führen. NZZ. 14. 6.00, S. 23.
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Gleichstellung
Der EU-Gerichtshof schreibt Grossbritannien vor, Männern und Frauen eine Heizkostenbeihilfe von 20 £ im selben Alter auszuzahlen. Bisher wurden Frauen diesbezüglich "begünstigt". NZZ. 14. 6.00, S. 23
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Tabakwerbeverbot
Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofes hat empfohlen, das von der EU beschlossene EU-Tabakwerbeverbot für nichtig zu erklären. Laut seinem Antrag hatten Ministerrat und Parlament nicht die Zuständigkeit, die Richtlinie auf der verwendeten Rechtsgrundlage zu erlassen. Die Richtlinie stützte sich auf das im EG-Vertrag niedergelegte Binnenmarktziel, das die Ausräumung von Handelshemmnissen durch eine Angleichung der nationalen Rechtsvorschriften vorsieht. Beim Erlass der Richtlinie haben Rat und EU-Parlament argumentiert, unterschiedliche nationale Bestimmungen würden den Handel mit Produkten und Dienstleistungen der Tabakwerbung und des Sponsorings beeinträchtigen und der Vertrag sehe bei Harmonisierungs-Massnahmen auch die Beachtung eines hohen Niveaus der Gesundheitsschutzes vor. Demgegenüber vertrat der Kläger die Auffassung, der Gemeinschaftsgesetzgeber habe seine Zuständigkeiten überschritten, da es in Wahrheit um Gesundheitsschutz gehe. Für das Gesundheitswesen aber sind die Mitgliedstaaten zuständig. Es könne nicht angenommen werden, das Werbeverbot fördere das Binnenmarktziel. NZZ. 16. 6. 00, S. 21.
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Avantgarde-Prinzip
In der EU soll das "gemeinsame Voranschreiten" eines Teils der Mitgliedstaten in bestimmten Politkbereichen erleichtert werden. Die EU-Aussenminister einigten sich darauf, sich in der Regierungskonferenz zur EU-Reform mit einer entsprechenden Flexibilitätsklausel (= Avant-garde-Prinzip") zu befassen. Für die Zulassung von "Avantgarde-Gruppen" sprechen sich vor allem die sechs Gründerstaaten aus, während die Skandinavier sich eher negativ äusserten. NZZ. 14. 06. 00. Die Erlaubnis zur Gruppenbildung ist in der Tat eine Methode, um das Einstimmigkeitsprinzip zu umgehen. Durch Gruppenbildung kann auf widerstrebende Mitgliedstaaten Anschlussdruck ausgeübt werden. Nachdem die Gruppe ein fait accompli geschaffen hat, stellt sich für "draussen" stehende Länder das Problem, ob sie mitmachen ("mitentscheiden") wollen oder nicht. Durch das Avant-Garde-Prinzip wird vor allem das Gewicht der kleinen Länder in der EU geschwächt.
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Gemischte Gefühle im Genfer Hinterland
Robert Borrel, Regionalrat Rhône-Alpes und Bürgermeister von Annemasse leitete anlässlich einer Tagung des Vereins "Agedri", der sich seit langem für grenzüberschreitende Kontakte im Raum Genf einsetzt, sein Referat mit der Bemerkung ein, dass er bezüglich den bilateralen Verträgen Schweiz - EU nicht so euphorisch sei wie seine Genfer Kollegen Carlo Lamprecht und Robert Borrel (Staatsräte). Bereits im Vorfeld des EWR waren die Bodenpreise in der französischen Grenze weit über das lokale, französische Lohnniveau gestiegen. Bei den Bilateralen wiederholte sich das Szenario, wenn auch weniger ausgeprägt. Die Savoyarden fürchten um eine ausgewogene Entwicklung der Region, deren Boom vor allem auch die Landschaft zum Opfer fallen könnte. NZZ. 10. 5. 00. S. 17.
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Tessiner sind keine dankbare "Minderheit"
Nach dem EWR-Nein-Erfolg ging vor allem in der Westschweiz ein grosses Lamento los, das in der Deutschschweiz von den Medien und den Politikern gerne aufgegriffen wurde, da es deren strategischen Interessen diente (EU-Beitritt). Im Falle des Tessins geschieht nichts dergleichen. "Minderheiten" werden eben nur "geschützt", wenn es den Meinungsmachern in den Kram passt.
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Prodi will EU-Parlament von Informationen ausschliessen
Am Donnerstag den 8. Juni gab EU-Kommissionspräsident Prodi bekannt, dass die EU-Kommission die Kontrolle über die dem EU-Parlament offenstehenden Informationen behalten wolle. Vor der Wahl zum Präsidium versprach Prodi den Parlamentariern vollen Zugang zu allen Informationen, die der Presse, Organisationen und politischen Behörden ausserhalb der EU übermittelt würden. Mehr Informationen zum Thema sind unter www.euopen.com einsehbar.
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Liberale Frühlingslüfte am EU-Gipfel -
frohlockte die NZZ am 25./26. März 00 (S. 21). Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten in Lissabon einen ausführlichen Massnahmenkatalog verabschiedet, um den Wettbewerb zu verschärfen. Darunter die vollständige Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes (Ende 2001), Beschleunigung der Liberalisierung von Gas, Strom, Post und Transport, "Aktualisierung" der Regeln für das öffentliche Beschaffungswesen (2002), elektronische Abwicklung der öffentlichen Aufträge (2003).
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Zunahme von Vergeltungsmassnahmen in der WTO
Die Welthandelsorganisation WTO hat am 18. 5. 00 Ecuador offiziell berechtigt, als Folge eines im Bananenkonflikt mit der EU vor dem WTO-Schiedsgericht erzielten Sieges Exporte aus der EU mit Strafzöllen von 201.6 Mio $ zu belasten. Damit wird zum dritten Mal in einem Handelsdisput anstelle einer Konfliktlösung das Mittel der tarifären Retorsion gewählt. In den beiden anderen Fällen war die EU ebenfalls beteiligt: im Disput mit den USA über die Bananenimporte der EU und im Streit mit den Amerikanern über hormonbehandeltes Rindfleisch aus den USA und Kanada. Obschon Brüssel in beiden Dossiers vor dem WTO-schiedsgericht verloren hatte, kam die EU den Forderungen der Amerikaner nicht nach. Brüssel akzeptiert dafür, dass einzelne EU-Exportaritkel für Nordamerika mit bis zu 100% hohen Strafzöllen belastet werden. NZZ. 19.5.00 S. 23.
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Klage der EU-Kommission gegen Österreich
Der Generalanwalt des EU-Gerichtshofes hat am 18. Mai 00 die Schlussanträge in einem Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Österreich gestellt. Dabei geht es um anonyme Sparhefte und Wertpapierkonten. Die Kommission hatte 1998 eine Klage beim EU-Gerichtshof eingereicht, weil nach ihr Ansicht die einschlägigen österreichischen Bestimmungen gegen die Geldwäsche-Richtlinie der EU verstossen. Der Generalanwalt betonte, Österreich habe gegen die erwähnte Richtlinie verstossen, weil es die Feststellung der Identität der gebietsansässigen Kunden bei der Eröffnung von in Schilling geführten Sparbüchern nicht vorgesehen habe. Eine zweite Verletzung bestehe darin, dass die Identitätsfeststellung bei der Eröffnung von Wertpapierkonten erst mit Wirkung vom 1. August 1996 vorgesehen worden sei. Österreich hat inzwischen die Abschaffung der anonymen Konten eingeleitet. NZZ. 19.5.00 S. 25.
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Anteil der EU-Bürger an der Weltbevölkerung
Der Anteil von EU-Bürgern an der Weltbevölkerung nimmt stetig ab. Während 1950 noch 12% aller Menschen in den heutigen Mitgliedsländern der EU lebten, sind es jetzt noch 7%, wie die EU-Statistikbehörde Eurostat im am 18. Mai 00 veröffentlichten Jahrbuch festhält. NZZ. 19.5.00, S. 64
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Kritik Russlands an Haager Tribunal
Russland hat die Entscheidung des Uno-Kriegsverbrechertribunals scharf kritisiert, keine Ermittlungen über Angriffe der Nato im Kosovo-Krieg einzuleiten. Russland meint, die Entscheidung sei ein weiterer Beweis für die politische Voreingenommenheit des Haager Tribunals. Anfangs Juni hatte die Chefanklägerin des Haager Tribunals, Del Ponte, eine Untersuchung zu Vorwürfen ausgeschlossen, dass sich die Nato im Kosovo-Krieg unterschiedlicher Kriegsverbrechen schuldig gemacht habe. NZZ. 5.5.00, S. 2
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Demokratische Kontrolle des Militärs
Das VBS (vormals Militärdepartement) beantragt zusammen mit dem Eidgenössischen Departement für Äusseres (EDA) die Schaffung eines neuen sicherheitspolitischen Institutes in Genf. Es soll das Prinzip der demokratischen Kontrolle von Streitkräften weltweit verankern und Staaten, die dabei um Hilfe ersuchen, konkrete Unterstützung gewähren. Im Endausbau kostet das Zentrum 10 Millionen Franken im Jahr, die aus dem Budget des VBS stammen sollen. Als Startermin ist der Herbst dieses Jahres vorgesehen. Es handelt sich um einen Beitrag der Schweiz zum Nato-Programm "Partnerschaft für den Frieden". NZZ. 5.5.00, S. 9. Die Schaffung eines solchen Institutes ist einerseits zu begrüssen. Es sollte andererseits weder durch das VBS kontrolliert werden (Bock und Gärtner) noch sollte die Gründung im Rahmen eines Nato-Programmes erfolgen.
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"Europäisierung" der Rüstungsindustrie
In der EU sind Rüstungsindustrien zunehmend transnational organisiert. Dies gilt für die Beschaffung von Rüstungsgütern noch nicht. Die rüstungspolitische Zusammenarbeit fand bisher eher im Rahmen der Nato und WEU statt, da sich die EU-Länder durch ihre Mitgliedschaft in Nato und/oder WEU oder Neutralität und die damit verbundenen Verteidigungs- und bündnispolitischen Interessenlagen und Positionen und damit auch divergierenden Standardisierungsanforderungen für die Armeen unterschieden. Die Rüstungsindustrie setzt sich im Rahmen der schrumpfenden Märkte, verringerten Ausgaben für Forschung und Entwicklung und Kürzungen der Rüstungsbudgets sowie zunehmender Konkurrenz durch Anbieter aus den ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes für eine Standardisierung des politischen und rechtlichen Rahmens für Rüstungsproduktion und -Exporte innerhalb der EU ein. Zu den konkreten Forderungen gehören die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Transfers innerhalb der EU sowie die Harmonisierung der Exportpraxis. Dabei erhofft sich die Rüstungsindustrie eine Aufweichung der Standards der einzelnen Länder. Friz, 2/00, S. 17 ff.
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Grenzen
Die Ideologie und der Mythos von der EU-Integration als Aufhebung der Grenzen ist schwächer geworden. Die EU braucht diesen Mythos offensichtlich nicht mehr. Klaus Haensch, deutscher sozialdemokratischer EU-Parlamentarier und früherer Präsident dieses Gremiums, meinte auf die Frage des Journalisten des Berner Bundes "Weshalb sind Grenzen überhaupt nötig?" prosaisch "Um der politischen Handlungsfähigkeit willen. Wenn sie handlungsfähig sein soll, muss sich die Europäische Union ihrer selbst gewiss und solidarisch sein. Eine grenzenlose EU kann das nicht. Sie zerfliesst und löst sich auf". Berner Bund 5.5.00, S. 2. Das Zitat rückt die alte Tatsache ins rechte Licht, dass Handlungsfähigkeit gegen aussen nationale Solidarität im Innern voraussetzt und dass Grenzen dafür nötig sind, um innen von aussen klar abzugrenzen. Bei einer Organisation wie der EU, der er es um die nötigenfalls auch militärische Sicherung von Ressourcen und Märkten geht, kann Solidarität nicht global sein. Wenn man sich einen überproportionalen Teil vom Weltkuchen sichern will, braucht man klare Grenzen, um Solidarität im Kampf um den Weltkuchen durch "Solidarität" im Innern abzusichern.
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WoZ-Rosinen zur EU-Debatte
· Laut Johannes Wartenweiler (WoZ 25. Mai 2000) ist der EU-Beitrittskurs ein "nationales Projekt", das von einer Mitte-links-Mehrheit gegen die "isolationistischen Kräfte" getragen werden müsse. Seltsam ist einerseits, dass sich da einer, der sich als "links" einstuft, einem "nationalen Projekt" verschreibt. Zudem raten wir Wartenweiler, sich mal inhaltlich mit der EU-Frage zu beschäftigen. Was weniger Demokratie, mehr Wettbewerb und entsprechender Druck auf die Löhne und Arbeitsplätze mit einem Mitte-links-Projekt zu tun haben könnte, ist schleierhaft. Nur weil Blocher gegen den EU-Beitritt ist, ist die EU oder ein EU-Beitritt noch lange kein Mitte-links-Projekt.
· Wer schon immer Mühe damit hatte, zu verstehen, dass sich die "Linke" (was auch immer das Wort bedeuten mag) für die EU-Integration begeistern vermag, konnte in der WoZ vom 18. Mai ein weiteres Puzzle-Stück für sein wahrscheinlich für immer sehr unvollkommenes Bild dieser Beweggründe finden: Paolo Fusi und Constantin Seibt liefern ein Portrait über die Wahrnehmung von EU-Journalisten von der Schweiz und sind in ihrem nationalen Stolz getroffen: "Der rüpelhafte bis gelangweilte Ton der von der WoZ bestellten Schweiz-Europa-Porträts zeigt, dass für eine isolierte Schweiz weder Interesse noch Wohlwollen vorhanden ist: Das Loch inmitten der EU-Karte wird nicht als Nabel, sondern als andere Körperöffnung angesehen. Das einzige Mittel dagegen scheint ein Ja zu den Bilateralen und später ein Beitritt zur EU. Denn spätestens dann müssen sich die barbarischen ausländischen Journalisten mit der Politik der nein- und käseproduzierenden Nation auseinander setzen". Wieso sie das dann müssen, ist allerdings nicht klar.
· Etwas mehr Klarsicht, die man mit von linker Seite eigentlich erwarten könnte, ist im Artikel von Hans Hartmann (WoZ 30. 3. 2000) zu finden. Dort lautet es knapp und deutlich: "Die EU wird militarisiert" und Andreas Missbach ist sich über die Ergebnisse des EU-Gipfels in Lissabon im Klaren. Er tituliert die EU als Liberalisierungs- und Deregulierungsunion. Fleissigen Lesern des Europa-Magazins werden beide Thesen nichts neues sein - in der WoZ haben solche Aussagen jedoch Seltenheitswert. Zeichnet sich in der WoZ eine (längst) fällige EU-politische Wende ab? Von der seichten (anti-sozial-anti-demokratischen) euronationalen Gesinnung zu einer informativen und diskussionsreichen Abhandlung des EU-Geschehens aus sozialer und demokratischen Warte? Wir wagen es nicht zu hoffen.
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Europäische Forschungszusammenarbeit der Schweiz - zunehmend durch EU-Forschung monopolisiert
Durch die Annahme der Bilateralen Verträge wird sich die Tendenz verstärken, statt wirklich europäischer Forschungszusammenarbeit zu fördern, aus politischen Gründen die ineffiziente EU-Forschung zu stützen. Während z.B. dem europäischen Programm COST (Coopération eurpéenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique) zunehmend Gelder entzogen werden, hat die EU-zentrierte Forschung durch die Bilateralen einen neuen Schub erhalten. An COST beteiligen sich 28 Mitgliedstaaten. Aus Nichtmitgliedstaaten können verschiedene Institute an einzelnen COST-Aktionen teinehmen (z.B. aus Kanada, USA, Australien, Israel, Japan, Russland, Ukraine, Zypern, Bulgarien, Litauen, Indien, Hong-Kong, usw.). Damit hebt sich COST angenehm von eurobornierter Forschungszusammenarbeit ab. Zuständig für die finanziellen, wissenschaftlichen und administrativen Belange von COST ist in der Schweiz das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft. Für die Jahre 1996-1999 verfügte die Schweiz über einen Verpflichtungskredit von 30.35 Mio Franken für COST. Dieser Betrag benimmt sich neben der entsprechenden Geldern für Forschung im Rahmen der EU bescheiden aus. Mit dem 4. Forschungsrahmenprogramm der EU (1995-1998) erreichte die schweizerische Beteiligung ein Niveau von 370 Millionen Franken. Rund 68% der Beteiligungen stammen aus dem öffentliche Sektor und 32% aus der Privatwirtschaft. Die Bundesmittel teilen sich auf in 64% für den öffentlichen Sektor und 36% für die Privatwirtschaft. (Jahresberichte des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft).
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Parteienfinanzierung
Der EU-Rechnungshof übt in einem vertraulichen Bericht, der der Parlamentspräsidentin übermittelt wurde, scharfe Kritik an der Finanz- und Abrechnungspraxis sämtlicher Fraktionen des EU-Parlamentes. Soweit bekannt wurde, werden der Europäischen Volkspartei (EVP) und den Grünen in den Jahren 1997 und 1998 die schwerwiegensten Regelverstösse vorgeworfen. Sowohl bei den Christdemokraten der EVP aber auch bei den Sozialdemokraten und Liberalen, seien insgesamt 1,4 Mio. Euro illegal für nationale Parteien abgezweigt worden. Die EVP habe 0.172 Mio. Euro an eine Stiftung in Luxemburg überwiesen. Beanstandet werden ferner die Finanzierung von Personal dritter Einrichtungen durch mehrere Fraktionen, Ausgaben privaten Charakters oder Studientage ausserhalb der Arbeitsorte. EUmagazin, 5/2000, S. 48.
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Grünes Licht der EU für Europol-Zusammenarbeit
Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig im Kampf gegen das internationale Verbrechen auch mit Drittländern, darunter der Schweiz kooperieren können. Die EU hat grünes Licht für Verhandlungen gegeben. In der Schweiz muss der Bundesrat noch ein Verhandlungsmandat absegnen. Auf Seite der EU haben die Justiz- und Innenminister den Direktor von Europol, Jürgen Storbeck, formell zu Gesprächen mit Drittländern und internatioalen Organisationen ermächtigt. Zusammenarbeiten will Europol mit Drittländern beim Datenaustausch. Zudem sollen die Beteiligten eine Verbindungsoffizier bei der seit Juli 1999 voll operationellen Polizeibehörde der EU in Den Haag einsetzen können. NZZ. 29.3.00, S. 14
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Gegner des Kosovo-Kriegs in Deutschland verurteilt
Wegen eines Aufrufs zur "Fahnenflucht" im Kosovo-Krieg ist der Berliner Hochschullehrer Wolf-Dieter Narr am 23. März 00 zu 7500 Mark Geldstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht sah in dem Aufruf, den Narr als einer der Erstunterzeichner vor einem Jahr mitgetragen hatte, die Aufforderung zu einer Straftat nach dem deutschen Wehrstrafgesetz. Der Aufruf wurde als Flugblatt und als Anzeige in der Tageszeitung im April 1999 verbreitet. Die Kriegsgegner erklärten darin, der Angriffskrieg der Nato sei völkerrechts und grundgesetzwiderig und verstosse gegen die Menschenrechte. Soldaten sollten Befehle verweigern und die Truppe verlassen. Das Amtsgericht erklärte, die Aufforderung zur Gehorsamsverweigerung sei nicht rechtswidrig, wohl aber derjenige zur "Fahnenflucht". NZZ. 14.3.00, S. 2
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Konsumentenorganisationen in schwieriger Lage
Die Konsumenten in der Schweiz geben jährlich 230 Milliarden Franken aus, was mehr als 60% der Inlandnachfrage entspricht und damit entscheidend wichtiger für die Wirtschaft des Landes ist, als etwa Bau- und Ausrüstungsinvestitionen. Als grosse Gruppe sind die Konsumenten jedoch im Gegensatz zur relativ kleinen Gruppe der Bauunternehmungen etwa schwach organisiert. Mit einigen Subventionsfranken kämpfen die vier schweizerischen Konsumentenorganisationen um ihr Überleben. NZZ. 10.4.00, S. 11. Es handelt sich um einen Beleg für den spieltheoretisch seit langem bekannten Umstand, dass sich grosse Gruppen schlechter organisieren lassen als kleine, dies um so mehr, wenn der eigene Einsatz für die Gruppeninteressen mehr kostet (an Zeit, Energie, Motivation und Gelt) als einem dieser persönlich einbringen kann. Mit der Grösse politischer Gebilde und der damit anwachsenden Grösse der Gruppen werden diese Probleme zugunsten finanzkräftiger Kleingruppen (Multis, Industrieverbände, etc.) verschärft (Anstieg der Organisationskosten mit sinkender Erfolgswahrscheinlichkeit).
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Gnadenfrist für Alkoholpolitik Schwedens läuft aus
Die den Schweden beim EU-Beitritt befristet zugestandenen Restriktionen für private Importe von Alkohol und Tabak müssen schrittweise gelockert und ab 2004 endgültig aufgehoben werden. Schweden hätte die nach geltendem Recht Mitte 2000 auslaufende Sonderregelung um fünf Jahre verlängern und erst dann über das weitere Vorgehen diskutieren wollen. Schwedens restriktive Alkoholpolitik sei ein wesentlicher Teil seiner Gesundheitspolitik und dürfe nicht durch den freien Warenverkehr gefährdet werden, argumentierten schwedische Regierungsvertreter. Der zuständige EU-Kommissar Bolkestein erklärte die mengenmässigen Beschränkungen für die steuerfreie Einfuhr von alkoholischen Getränken und Tabak zum privaten Gebrauch als unvereinbar mit den Binnenmarktprinzipien des freien Personen- und Warenverkehrs. NZZ. 19.4.00 S. 23
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Fakten - Österreich - Transit
Eine Lkw-Transitfahr Kufstein-Brenner koste im Jahr 2000 1300 Schillinge weniger als 1994.
Von 1990 bis 1999 wuchs die Zahl der transportierten Tonnen über den Brenner um 100% (von 13.63 Mio. t auf 27 Mio. Tonnen, Schiene von 6.46 Mio. t auf 8.7 Mio. t). Transitfakten, Nr. 16-1/2000, www.transitform.at
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Kohärenz der EU-Entwicklungspolitik
Initiativen, die auf grössere entwicklungspolitische Kohärenz abzielen, gehen irgendwo im EU-Institutionendschungel verloren. Seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1993 versuchen die Entwicklungspolitiker in der EU, das dort in Art. 130v erstmals verankerte Kohärenzgebot mit Leben zu füllen. Mittlerweile ist der betreffende Artikel zu Art. 178 des Amsterdamer Vertrags geworden, aber konkrete Schritte zur Einlösung seiner Bestimmungen wurden nicht unternommen. Bereits am 5. Juni 1997 hatte der Entwicklungsministerrat die EU-Kommission aufgefordert, bis zum Jahresende 1998 einen erste Jahresbericht über Kohärenzprobleme - besonders in den Bereichen Konfliktprävention, Ernährungssicherheit, Fischerei und Migration - sowie praktische Vorschläge zu deren Lösung zu präsentieren. Trotz Drucks von Seiten verschiedener Mitgliedsregierungen wurde dem Entwicklungsministerrat unter deutscher Präsidentschaft am 21. Mai 1999 aber nur ein unverbindliches "Non-Paper" vorgelegt. Seit Jahresbeginn kursiert nun in Fachkreisen ein vertraulicher Entwurf für eine Kommissionmitteilung zur Kohärenz, die eigentlich dem Entwicklungsministerrat am 18. 5 2000 unterbreitet werden sollte. Dem Papier ist aber so viel Widerstand begegnet, dass es erst einmal auf Eis gelegt wurde. Moderate Vorschläge, wie die Verbesserung der Konsultationsmechanismen oder die Einrichtung eines Frühwarnsystems gingen offensichtlich den übrigen Kommissiondienststellen schon zu weit. Sonderteil DNR-EU-Rundschreiben, Umsetzung der EU-Umweltintegrationsstrategie, 4/2000, S. 9
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Warnungen der deutschen Länder an Brüssel
Die Ministerpräsidenten der deutschen Länder verlangen bei einer Aussprache mit Prodi am 25. Mai 00 eine klare Kompetenzaufteilung zwischen EU, Nationalstaaten ,den Regionen und den Kommunen. Zu diesem Zweck solle das im Vertrag von Maastricht enthaltende Subsidiaritätsprinzip näher definiert und in einer neuen Vereinbarung festgeschrieben werden. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, der Bremer Bürgermeister Sherf, unterstrich, dass sich die deutschen Länder in den anstehenden Verhandlungen über die Reform der EU-Institutionen Deutschlands föderale Struktur nicht antasten zu lassen. Hervorgehoben wurde auch die Notwendigkeit, klare Regeln für die Subventionierung öffentlicher Unternehmen zu formulieren. Die Präsidenten wiesen darauf hin, dass auf Opern, Alterspflege, Schulen, Spitäler und der Personennahverkehr das Brüsseler Wettbewerbsrecht nicht anwendbar sei. Der bayrische Ministerpräsident Stoiber sieht die deutschen Länder als Sachwalter der Interessen der EU-Regionen und des Brüsseler Regionalausschusses, denn die zweite deutsche Kammer, der Bundessrat, sei das einzige Gremium dieser Art, das in EU-Fragen ein Mitsprachrechte habe und eine Ratifzierung von EU-Vertragsänderungen verhindern könne. NZZ, 26.5.00 S 7.
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Franken-Euro-Kurs
Der Franken verhält sich zum Euro wie vorher zur DM. Der Franken wertete sich gegenüber der DM jährlich um durchschnittlich 0.5% auf. Die Turbulenzen, die von der Einführung des Euros auf den Wechselkursen zwischen Franken und Euro von manchen erwartet wurden, sind keineswegs eingetreten. Die Tendenz zur Stabilität des Aussenwertes des Frankens wird auch durch die Entstehung grosser Währungsblöcke gefördert: Kleine Währungen spielen eine geringere Rolle als Diversifikationsinstrument. Zu erwähnen ist zudem, dass die Zinsdifferenz zwischen der Schweiz und Deutschland trotz der Stabilität der Wechselkurse erhalten blieb. NZZ. 16.5.00 S. 23
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Währungspolitische Gründe des irischen Wirtschaftsbooms
In den letzten acht Jahren, von 1993 bis 2000, hatte Irland sehr hohe Wachstumsraten (durchschnittlich 7% pro Jahr). EU-Propagandisten, vor allem in Osteuropa, zeigten auf Irland als ein Beispiel dafür, wie ein kleines, eher "rückständiges" Land in der EU aufholen könne. Der wichtigste Grund für den irischen Boom war allerdings, dass 1993-2000 der einzige Zeitraum in der Geschichte Irlands war, in dem Irland eine unabhängige Währungspolitik betrieb. Von 1921 bis 1979 war das irische Pfund an das britische gebunden und war ständig und stark überbewertet, was der irischen Wirtschaft erheblichen Schaden zufügte.
Von 1979 an war das irische Pfund in Hinblick auf die Währungsunion an die Deutsche Mark gebunden. Während der Währungskrise von 1993 wurde das irische Pfund stark abgewertet und floatete während den restlichen 90er Jahren. Irland hatte nunmehr einen Wechselkurs, der die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft stützte und Importe erschwerte. (Summary report on Ireland for the annual general meeting of TEAM, 2000, The National Platform, 24 Crawford Ave., Dublin 9, Ireland).
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Freihandel und Frieden
Die Globalisierung - etwa im Rahmen der EU - wird oft durch das Friedensargument begründet. So meinte etwa Helmut Kohl, bei der Währungsunion gehe es um Krieg und Frieden. Empirische Studien lassen jedoch auf keinen Zusammenhang zwischen dem Ausmass an Handelsbeziehungen und Fehlen bewaffneter zwischenstaatlicher Konflikte schliessen. NZZ. 10./11. 05.00, S. 100.
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"Europäisierung" der Rüstungsindustrie
In der EU sind Rüstungsindustrien zunehmend transnational organisiert. Dies gilt für die Beschaffung von Rüstungsgütern noch nicht. Die rüstungspolitische Zusammenarbeit fand bisher eher im Rahmen der Nato und WEU statt, da sich die EU-Länder durch ihre Mitgliedschaft in Nato und/oder WEU oder Neutralität und die damit verbundenen Verteidigungs- und bündnispolitischen Interessenlagen und Positionen und damit auch divergierenden Standardisierungsanforderungen für die Armeen unterschieden. Die Rüstungsindustrie setzt sich im Rahmen der schrumpfenden Märkte, verringerten Ausgaben für Forschung und Entwicklung und Kürzungen der Rüstungsbudgets sowie zunehmender Konkurrenz durch Anbieter aus den ehemaligen Mitgliedstaaten des Warschauer Paktes für eine Standardisierung des politischen und rechtlichen Rahmens für Rüstungsproduktion und -Exporte innerhalb der EU ein. Zu den konkreten Forderungen gehören die Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens für Transfers innerhalb der EU sowie die Harmonisierung der Exportpraxis. Dabei erhofft sich die Rüstungsindustrie eine Aufweichung der Standards der einzelnen Länder. Friz, 2/00, S. 17 ff.
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Grenzen
Die Ideologie und der Mythos von der EU-Integration als Aufhebung der Grenzen ist schwächer geworden. Die EU braucht diesen Mythos offensichtlich nicht mehr. Klaus Haensch, deutscher sozialdemokratischer EU-Parlamentarier und früherer Präsident dieses Gremiums, meinte auf die Frage des Journalisten des Berner Bundes "Weshalb sind Grenzen überhaupt nötig?" prosaisch "Um der politischen Handlungsfähigkeit willen. Wenn sie handlungsfähig sein soll, muss sich die Europäische Union ihrer selbst gewiss und solidarisch sein. Eine grenzenlose EU kann das nicht. Sie zerfliesst und löst sich auf". Berner Bund 5.5.00, S. 2. Das Zitat rückt die alte Tatsache ins rechte Licht, dass Handlungsfähigkeit gegen aussen nationale Solidarität im Innern voraussetzt und dass Grenzen dafür nötig sind, um innen von aussen klar abzugrenzen. Bei einer Organisation wie der EU, der er es um die nötigenfalls auch militärische Sicherung von Ressourcen und Märkten geht, kann Solidarität nicht global sein. Wenn man sich einen überproportionalen Teil vom Weltkuchen sichern will, braucht man klare Grenzen, um Solidarität im Kampf um den Weltkuchen durch "Solidarität" im Innern abzusichern.
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Europarat und Russland
Das zweitägige Führjahrstreffen des Ministerkomitess des Europarats ist am 11. Mai 00 ohne Kritik an Russland zu Ende gegangen. Statt das Ausschlussverfahren, das von der parlamentarischen Versammlung verlangt wurde, zu erörtern, lobte man im Schlusscommuniqué der 41 Aussenminister die Kooperationsbereitschaft Russlands mit dem Europarat. NZZ. 12. 5. 00, S. 1
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Olaf-Gerichtsentscheid
Beamte des Amtes zur Betrugsbekämpfung (Olaf) dürfen Büros von EU-Abgeordneten bis auf weiteres nur mit deren Zustimmung betreten. Das Gericht erster Instanz der EU setzt per einstweiliger Anordnung gegenteilige Bestimmungen der parlamentarischen Geschäftsordnung ausser Vollzug. Eine Abgeordnetengruppe hatte gegen die mehrheitlich beschlossene Änderung der Geschäftsordnung, die den Korruptionsjägern der EU-Kommision faktisch unbeschränkten Zugang zu den Abgeordnetenbüros ermöglichen würde, Klage eingereicht. Sie sieht darin eine Verletzung der parlamentarischen Immunität. EUmagazin, 6/2000, S. 48.
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Demokratie-Rang
Das World Audit, eine in England ansässige unabhängige Organisation, stellte eine Rangliste von Ländern bezüglich Demokratie zusammen. Untersucht wurden die Pressefreiheit, die Rechtsstaatlichkeit und der Grad der Korruption. Die Daten entnahm World Audit u.a. den Länderberichten von Amnesty International, der Internationalen Juristenkommission und Transparency International und stellt sie nach einem rechnerischen Schlüssel zur Rangliste zusammen. Auf den 1. Platz kam Dänemark, Neuseeland auf den 2. Auf den 3. bis 5. Platz sind Schweden, Norwegen und Finnland zu finden. Österreich kam auf den siebten Platz. Die EU-Mitgliedschaft als massive Einschränkung der Demokratie und die Anzahl der Volksabstimmungen flossen nicht in den Demokratieindex. NZZ. 17.4.00 S. 14
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Europäische Forschungszusammenarbeit der Schweiz - zunehmend durch EU-Forschung monopolisiert
Durch die Annahme der Bilateralen Verträge wird sich die Tendenz verstärken, statt wirklich europäischer Forschungszusammenarbeit zu fördern, aus politischen Gründen die ineffiziente EU-Forschung zu stützen. Während z.B. dem europäischen Programm COST (Coopération eurpéenne dans le domaine de la recherche scientifique et technique) zunehmend Gelder entzogen werden, hat die EU-zentrierte Forschung durch die Bilateralen einen neuen Schub erhalten. An COST beteiligen sich 28 Mitgliedstaaten. Aus Nichtmitgliedstaaten können verschiedene Institute an einzelnen COST-Aktionen teinehmen (z.B. aus Kanada, USA, Australien, Israel, Japan, Russland, Ukraine, Zypern, Bulgarien, Litauen, Indien, Hong-Kong, usw.). Damit hebt sich COST angenehm von eurobornierter Forschungszusammenarbeit ab. Zuständig für die finanziellen, wissenschaftlichen und administrativen Belange von COST ist in der Schweiz das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft. Für die Jahre 1996-1999 verfügte die Schweiz über einen Verpflichtungskredit von 30.35 Mio Franken für COST. Dieser Betrag nimmt sich neben der entsprechenden Geldern für Forschung im Rahmen der EU bescheiden aus. Mit dem 4. Forschungsrahmenprogramm der EU (1995-1998) erreichte die schweizerische Beteiligung ein Niveau von 370 Millionen Franken. Rund 68% der Beteiligungen stammen aus dem öffentliche Sektor und 32% aus der Privatwirtschaft. Die Bundesmittel teilen sich auf in 64% für den öffentlichen Sektor und 36% für die Privatwirtschaft. (Jahresberichte des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft).
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EEB steigt aus EU-Normierungsprozess aus
Das Europäische Umweltbüro (EEB) hat seine Beteiligung am offiziellen EU-Normierungsprozess beendet. In einem Brief Ende April 00 an das EU-Normungsinstitut (CEN) hat das EEB klargestellt, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen eine Beteiligung des EEB nicht sinnvoll ist, da bei der Festlegung von Standards für Produkte und Produktionsmethoden Erfordernisse des Umweltschutzes zu wenig beachtet würden. Damit sind nun keine Umweltorganisationen mehr beteiligt. Nach Ansicht des EEB werde in der Praxis das Prinzip der Integration von Umweltbelangen, die im Amsterdamer Vertrag festgehalten sind, vernachlässigt. Diese Vorgehensweise führe zu einer gefährlichen Entwicklung, die das Festsetzen von Standards allein von der Industrie dominierten Institutionen überlasse. Die EU-Kommission hatte eine Finanzierung eines Technischen Umweltbüros der Umweltverbände EEB, Friends of the Eearth Europe und WWF abgelehnt, das die Voraussetzungen für eine aktive Teilnahme der Umweltverbände hätte schaffen sollen. Die Umweltverbände wurden in dieser Forderung vom EU-Parlament unterstützt. Ähnliche Büros der Gewerkschaften und der Verbraucherorganisationen werden von der Kommission unterstützt. DNR-EU-Rundschreiben, 5/2000
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Kraft-Wärme-Kopplung: Erstes Opfer der EU-Liberalisierung des Strommarktes
In der EU ist die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) rückläufig, In den meisten Fällen muss hocheffizienter Strom aus KWK, der wegen seiner Dezentralität, seiner Umweltfreundlichkeit und wegen seines relativ jungen Alters nicht immer billig ist, gegen Dumpingangebote aus abgeschriebenem, älterem und wenig sauberen Strom aus fossilen und Atomkraftwerken in Konkurrenz treten. In Deutschland wurden im letzten Jahr 9% der KWK-Anlagen völlig und 6% teilweise dicht gemacht. Über ein Drittel der KWK-Betreiber denken über die Schliessung nach, da sie ökonomische Probleme bekommen. Auch in den Niederlanden sind ein Drittel der KWK Kapazität unter Druck geraten. In der EU sind die Investitionen für KWK im letzten Jahr um fast 50% gefallen - bei Strompreisen, die bis zu 30% gegenüber der Vor-Liberalisierungszeit gefallen sind. DNR-EU-Rundschreiben, 3/2000, S. 14
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Gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
"Die Schweiz hat durch ihre Unabhängigkeit in Europa eine einmalige Stellung, um in der GVO-Frage eine Führungsrolle zu übernehmen. Insbesondere wünsche ich mir, dass die Schweizer Regierung die Initiative ergreift und ein langfristige und zeitlich unbegrenztes Moratorium für Freisetzung beschliesst und keine gentechnisch veränderten Organismen in die Verkaufsläden lässt. Das würde auch wirtschaftlich Sinn machen. Denn Schweizer Produkte haben in den USA das Image, gesund und organisch zu sein. Dieses Image kann die Schweiz nur behalten, wenn sie auf GVO verzichtet" (Gentech-Kritiker Jeremy Rifkin, Berner Bund, S. 2, 14. 6. 00).
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Transportverbot von Atommüll in der EU nicht erlaubt
Der Präsident der EU-Kommission, Romano Prodi, hat auf eine Anfrage des bayrischen Ministerpräsidenten Stoiber wissen lassen, dass die Freiheit des Warenverkehrs und die Dienstleistungsfreiheit ein Transportverbot für Atommüll verbiete. Prodi erinnerte für den Fall der Schliessung deutscher Kernkraftwerke an die Notwendigkeit verstärkter Anstrengungen in den Bereichen erneuerbarer Energien und der Energieeffizienz, da sonst die Gefahr der Erhöhung des Kohlendioxidausstosses drohe. Auch dürfe die Sicherheit der Energieversorgung nicht ausser acht gelassen werden. NZZ. 26.4.00, S. 3
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Freisetzung genetisch veränderter Organismen
Das EU-Parlament hat die vom EU-Umweltministerrat vorgelegte Änderung der Richtlinie über die Freisetzung genetisch veränderter Organismen weitgehend gebilligt. Bei den Änderungsanträgen konnte sich der Umweltausschuss mit dem Anliegen nicht durchsetzen, wonach veränderte Organismen, die in ihrem Erbgut eine Resistenz gegen in der ärztlichen oder tierärztlichen Behandlung verwendete Antibiotika vermitteln, nicht freigesetzt werden dürfen. Solche Antibiotika-Resistenzgene werden in der biotechnischen Forschung häufig als Marker-Gene verwendet. Ebenfalls verworfen wurde die Forderung, wonach generell die Möglichkeit einer Gen-Übertragung von GVO auf andere Organismen verhindert werde sollte. Statt dessen soll der mögliche Gen-Transfer von Fall zu Fall beurteilt werden, um Umweltschäden zu verhindern. In der Haftungsfrage wurde die vom Ausschuss vorgesehene persönliche zivilrechtliche Haftung für etwaige Gesundheits- und Umweltschäden als unverhältnismässig angesehen. NZZ. 13.4.00,S. 25.
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Schokoladen-Richtlinie
Das EU-Parlament hat grünes Licht für die Änderung der Schokoladen-Richtlinie gegeben. Damit ist der EU-weite Zusatz von 5% pflanzlichen Fetten erlaubt, die nicht aus der Kakao-Bohne stammen. Solange die Regelung, dass die pflanzlichen Fette nur aus Entwicklungsländern stammen dürfen, Bestand hat, wird es aus entwicklungspolitischer Sicht insgesamt für die Enwicklungsländer zu einem "Nettoverlust" kommen, der sich "nur" auf die Preisdifferenz zwischen Kakaobutter und anderen Fetten beläuft. Allerdings können Verschiebungen der Marktanteile zwischen den einzelnen Ländern durchaus ernsthafte Probleme für einzelne Staaten nach sich ziehen. Ein zweiter Punkt ist, dass die Herkunft der Fette nur schwer nachzuweisen ist, so dass die Gefahr besteht, dass die pflanzlichen Fette durch Erdnussfette aus den USA ersetzt werden. Konkret sind auch die Gefahren für die Umwelt. Während die Kakaopflanze ein Baum ist, der sich sehr gut zur Mischkultur eignet und damit relativ umweltfreundlich angebaut werden kann, wird das billige Ersatzprodukt Palmöl zumeist von in Monokultur-Plantagen angebauten Palmen gewonnen. Damit geht die Gefahr einer zusätzliche Abholzung der Regenwälder für neue Ölpalm-Plantagen einher. DNR-EU-Rundschreiben, 4/2000, S. 15.
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EU-Parlament gegen Prüfung der Tobin-Steuer
Das EU-Parlament hat Ende Januar 00 mit knapper Mehrheit einen Antrag an die EU-Kommission über die Prüfung der Machbarkeit einer Tobin-Steuer abgelehnt. Bei der Tobin-Steuer handelt es sich um ein Instrument zur Besteuerung spekulativer Devisentransaktionen, einer sogenannten Devisenumsatzsteuer, womit der internationale Finanzmark ein Stück weit kontrollierbarer werden soll. DNR-EU-Rundschreiben, 4/2000, S. 8
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Richtlinie Produktsicherheit ineffizient
Unter dem Titel "Kommissionsbericht über Erfahrungen mit der Anwendung der Richtlinie 92/59/EWG über die allgemeine Produktsicherheit" (KOM 2000/140) hat die EU-Kommssion Ende März 00 einen dreissigseitigen Bericht veröffentlicht, der zum Ergebnis kommt, dass die Richtlinie wenig brauchbar ist, um zu verhindern, dass gefährliche Güter auf den Markt kommen. Ein Grund ist die geringe Abschreckungswirkung der vorgesehenen Sanktionen. So ist in den Niederlanden und Frankreich ungewiss, ob Verstösse gegen die Richtlinie überhaupt geahndet werden, während in Spanien und Portugal Produzenten und Händler überzeugt davon scheinen, eventuelle Strafen seien kostengünstiger als ein Befolgen der Richtlinie. DNR-EU-Rundschreiben, 5/2000, S. 10.
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Kohärenz der EU-Entwicklungspolitik
Initiativen, die auf grössere entwicklungspolitische Kohärenz abzielen, gehen irgendwo im EU-Institutionendschungel verloren. Seit Inkrafttreten des Maastrichter Vertrags 1993 versuchen die Entwicklungspolitiker in der EU, das dort in Art. 130v erstmals verankerte Kohärenzgebot mit Leben zu füllen. Mittlerweile ist der betreffende Artikel zu Art. 178 des Amsterdamer Vertrags geworden, aber konkrete Schritte zur Einlösung seiner Bestimmungen wurden nicht unternommen. Bereits am 5. Juni 1997 hatte der Entwicklungsministerrat die EU-Kommission aufgefordert, bis zum Jahresende 1998 einen erste Jahresbericht über Kohärenzprobleme - besonders in den Bereichen Konfliktprävention, Ernährungssicherheit, Fischerei und Migration - sowie praktische Vorschläge zu deren Lösung zu präsentieren. Trotz Drucks von Seiten verschiedener Mitgliedsregierungen wurde dem Entwicklungsministerrat unter deutscher Präsidentschaft am 21. Mai 1999 aber nur ein unverbindliches "Non-Paper" vorgelegt. Seit Jahresbeginn kursiert nun in Fachkreisen ein vertraulicher Entwurf für eine Kommissionmitteilung zur Kohärenz, die eigentlich dem Entwicklungsministerrat am 18. 5 2000 hätte unterbreitet werden sollen. Dem Papier ist aber so viel Widerstand begegnet, dass es erst einmal auf Eis gelegt wurde. Moderate Vorschläge, wie die Verbesserung der Konsultationsmechanismen oder die Einrichtung eines Frühwarnsystems gingen offensichtlich den übrigen Kommissiondienststellen schon zu weit. Sonderteil DNR-EU-Rundschreiben, Umsetzung der EU-Umweltintegrationsstrategie, 4/2000, S. 9
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Deutscher rot-grüner Widerstand beim Familiennachzug
Die Innen- und Justizminister der EU haben sich bei einem Treffen in Brüssel nicht auf die Einrichtung eines Flüchtlingsfonds und gemeinsame Regeln des Familiennachzuges einigen könnten. Beim Familiennachzug gingen die Vorschläge der EU-Kommission der rot-grünen Regierung in Berlin zu weit. Die Minister beschlossen statt dessen, verstärkt gegen Kinderpornographie im Internet vorzugehen. NZZ. 30.5.00, S. 2.
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Grünes Licht der EU für Europol-Zusammenarbeit
Die europäische Polizeibehörde Europol soll künftig im Kampf gegen das internationale Verbrechen auch mit Drittländern, darunter der Schweiz kooperieren können. Die EU hat grünes Licht für Verhandlungen gegeben. In der Schweiz muss der Bundesrat noch ein Verhandlungsmandat absegnen. Auf Seite der EU haben die Justiz- und Innenminister den Direktor von Europol, Jürgen Storbeck, formell zu Gesprächen mit Drittländern und internatioalen Organisationen ermächtigt. Zusammenarbeiten will Europol mit Drittländern beim Datenaustausch. Zudem sollen die Beteiligten einen Verbindungsoffizier bei der seit Juli 1999 voll operationellen Polizeibehörde der EU in Den Haag einsetzen können. NZZ. 29.3.00, S. 14
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PTT geht kleinen Zeitschriften an den Kragen
Die PTT hat die Versandkosten für kleine Zeitschriften (wie etwa auch das Europa-Magazin) massiv erhöht. Für uns betrugen die Versandkosten pro Nummer bisher ca. 500 Franken. Neu betragen sie über 1000 Franken. Im Parlament regte sich kein Widerstand gegen diesen Angriff auf die Pressefreiheit in der Schweiz. Offenbar haben auch die SP und die Grünen kein Interesse an möglichst viel Vielfalt dort, wo ihre Basis sein könnte. Nach dem massiven Rechtsrutsch, den die EU-Politik der SP und der Grünen beinhaltet, ist diese Einstellung allerdings auch nicht verwunderlich.
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WEU und Beistandpflicht
Die 28 Staaten der Westeuropäischen Union (WEU) halten vorläufig an ihrer Verpflichtung zur kollektiven Verteidigung fest. Am Ende einer Tagung in Porto kamen die WEU-Aussen- und Verteidigungsminister zum Schluss, dass auch nach der Übertragung aller Sicherheitsfunktionen von der WEU auf die EU am Ende des Jahres die WEU als Beistandspakt erhalten bleiben soll. Der WEU-Generalsekretär Solana sagte, es sei in absehbarer Zeit nicht vorstellbar, dass die EU die Beistandpflicht einführen werde. Vor allem die neutralen EU-Mitgliedsländer Österreich, Irland, Schweden und Finnland hatten Vorbehalte gegen eine Beistandsklausel geltend gemacht. Solana unterstrich, dass die WEU vollständig funktionsfähig bleiben müsse, solange nicht alle Aufgaben und Kompetenzen auf die EU übertragen seien. NZZ. 17. 5.00, S. 1
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