Im Dezember 2018 soll das Freihandelsabkommen JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) zwischen der EU und Japan in Kraft treten. Dieser Vertrag stellt ein Einfallstor zur Privatisierung der Wasserversorgung dar.
Am 17. Juli 2018 wurde das Freihandelsabkommen JEFTA (Japan-EU Free Trade Agreement) von der EU und Japan unterzeichnet, es soll im Dezember 2018 vom EU-Parlament ratifiziert werden und spätestens im Herbst 2019 in Kraft treten. Dieser Handelspakt ist der größte, den die EU jemals abgeschlossen hat, da Japan nach den USA und China die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt ist. Für die etwa 600 Millionen KonsumentInnen auf beiden Seiten sollen importierte Produkte günstiger werden. Die Fragen sind unter anderen, zu welchem Preis und ob nicht die Hauptersparnisse bei den Konzernen landen…
Mitbestimmung nationaler Parlamente ausgetrickst
Im Herbst 2017 zeichnete sich ab, dass es Unruhe und keine schnelle Einigung mit Japan über Schiedsgerichte geben würde, und Handelskommissarin Malmström entschied sich, das Thema in ein separates Investitionsschutzabkommen zu verlagern. Die schon bei TTIP und CETA heftig kritisierten Konzernklagerechte vor Sondergerichten sind damit aber nicht vom Tisch. Sie werden nur getrennt vom Rest des JEFTA-Abkommens verhandelt. Mit diesem Schachzug wird das Mitspracherecht der nationalen Parlamente raffiniert umgangen, denn ohne Schiedsgerichte gilt JEFTA laut EU-Kommission nicht mehr als „gemischtes Abkommen“ und bedarf damit nicht der Zustimmung der einzelnen Staaten. Da die EU-Kommission zu Recht die Kritik der Bürgerinnen und Bürgern an diesem Freihandelspakt fürchtet, ging sie somit auf Nummer sicher. Der Teil mit den Konzernklagerechten könnte später ohne größere Debatte nachgereicht werden.
Michel Reimon, Co-Delegationsleiter der Grünen im Europaparlament, kritisiert, dass das Abkommen das Vorsorgeprinzip der EU unterlaufe und den Umwelt- und Konsumentenschutz sowie öffentliche Dienstleistungen wie etwa die Wasserversorgung gefährde. "Wir haben hier dasselbe Problem wie bei CETA: Wenn Dienstleistungen liberalisiert sind, kann es nicht mehr rückgängig gemacht werden." Trotz der massiven Bürgerproteste gegen TTIP und CETA würden die Kommission und die Mitgliedstaaten erneut versagen, eine faire und nachhaltige Handelspolitik zu etablieren, so Reimon. "Konzerne werden mitentscheiden, welche Regeln zwischen der EU und Japan 'harmonisiert' werden sollen. Das stellt ihre Profitinteressen über soziale und ökologische Erwägungen", kritisiert David Walch von Attac Österreich unter anderem. Zwischen Jänner 2014 und 2017 fanden 190 Treffen der EU-Kommission mit Konzernlobbyisten statt, dagegen kein einziges mit Gewerkschaften oder Klein- und Mittelständlern. Dies zeigt deutlich, dass das Abkommen mit Japan ein Abkommen von Konzernen für Konzerne sei.
JEFTA gefährlicher als CETA
Bei CETA (Handelsabkommen der EU mit Kanada) gibt es ein eigenes Kapitel zu Wasser. Dies ist bei JEFTA nicht der Fall. Zwar gibt es auch bei JEFTA eine sogenannte Negativliste, auf der Wasserentnahme, -aufbereitung und verteilung steht.
Die Abwasserentsorgung fehlt allerdings auf der Negativliste. "Das ist ein Einfallstor zur Privatisierung der kommunalen Wasserwirtschaft - denn in Deutschland sind Wasserversorgung und Abwasserentsorgung oft in der Hand derselben kommunalen Unternehmen", sagt Felix Kolb von der Kampagnenplattform Campact. Auch in Österreich sind diese beiden Bereiche des Öfteren miteinander verknüpft. Dass die Wasserversorgung auf der Liste steht, bedeutet zudem nicht, dass sie nicht privatisiert werden darf, sondern nur, dass bestimmte Verpflichtungen in dem Vertrag nicht auf das Wasser zutreffen, erklärt Sven Giegold in einem Interview mit dem Deutschlandfunk. „JEFTA befördert die Liberalisierung der Wasserversorgung und Abwasserversorgung. Wasser ist keine Handelsware, sondern ein öffentliches Gut. Es hat in einem Handelsvertrag nichts zu suchen. JEFTA missachtet das Subsidiaritätsprinzip in Europa. Handelsverträge sollen den Handel erleichtern, dürfen aber nicht in die Daseinsvorsorge eingreifen. JEFTA ist für die Daseinsvorsorge noch gefährlicher als CETA“, führt er auf seiner Internetseite weiter aus. Susanne Müller, https://www.solidarwerkstatt.at/arbeit-wirtschaft/einfallstor-fuer-wasserprivatisierung
Brexit: Ganz oder gar nicht
Das Brexit-Verhandlungsteam der EU hat ausgeschlossen, dass Großbritannien nach dem Austritt aus der Union weiterhin Mitglied der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA) sein wird. Die REACH-Verordnung werde nach dem Brexit deshalb nicht mehr für die britische Wirtschaft gelten. "Die Entscheidung Großbritanniens den Binnenmarkt zu verlassen beinhaltet automatisch auch den Austritt aus den Europäischen Agenturen; das ist eine Konsequenz der souveränen Entscheidung Großbritanniens." Das ist die eindeutige Ansicht des Verhandlungsteams in einem Interview mit dem Verband der Europäischen chemischen Industrie Cefic zur zukünftigen Geltung der EU-Chemikalienverordnung REACH in Großbritannien. Damit widersprechen die VerhandlerInnen explizit dem Wunsch der britischen Premierministerin Theresa May. Sie hatte im März 18 vorgeschlagen, Großbritannien nach dem Brexit als assoziiertes Mitglied in die ECHA aufzunehmen. So solle sichergestellt werden, dass Chemikalien nicht zwei unterschiedliche Bewertungsprozesse durchlaufen müssen. Interview Cefic mit dem Brexit-Verhandlungsteam: www. cefic.org/ newsroom/News/ QAs-with-the-Brexit-taskforce umwelt aktuell, August/September 2018, S. 9