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Kurzinfos August 2010Mehr Gestaltungsmöglichkeiten im bilateralen Weg
Auszüge aus einem Interview der NZZ mit Staatssekretär Michael Ambühl.
NZZ: Zum Grundsätzlichen in der Europapolitik: Der bilaterale Weg scheint mühsamer zu werden.
Ambühl: Der bilaterale Weg ist eine gute und effiziente Lösung im Interesse der EU und der Schweiz. Es wird oft gesagt, dass der bilaterale Weg schwieriger geworden sei. Sicher ist, dass der bilaterale Weg noch nie einfach war und es die Mitgliedschaft wohl auch nicht wäre. Oft wird darauf hingewiesen, die EU habe immer mehr Mitgliedstaaten und sei dadurch weniger flexibel geworden. Letzteres mag zwar stimmen, aber das Argument würde auch gelten, wenn die Schweiz in der EU wäre, auch dann hätte sie durch die Vergrösserung der EU an Gewicht verloren. Es ist allerdings vorstellbar, dass der bilaterale Weg gewisse Anpassungen braucht in Bezug auf die Frage der Übernahme künftiger Weiterentwicklungen in Dossiers, bei denen sektorale Abkommen bestehen. Da findet man mit etwas Kreativität und gutem Willen eine Lösung.
NZZ: Wie könnte diese aussehen?
Eine solche Lösung hatten wir zum Beispiel 2008 ausgehandelt im Rahmen der sogenannten 24-Stunden-Regelung, eines Zollsicherheitsabkommens. Jene Lösung sieht einerseits ein Mitwirkungsrecht, aber kein Mitentscheidungsrecht vor. Anderseits kennt sie auch ausgewogene Regelungen für den Fall, dass die Schweiz einmal etwas nicht übernehmen kann.
NZZ: Man hört oft, die EU sei immer weniger an bilateralen Verhandlungen mit der Schweiz
interessiert.
Das ist nicht richtig. Auch die EU richtet bilaterale Begehren an uns. Ausserdem, als unsere Bundespräsidentin jüngst in Brüssel war, sagten EU-Kommissions-Präsident Barroso und EU-Rats-Präsident Van Rompuy beide ganz klar, sie seien an der Weiterentwicklung der Beziehung mit dem Partner Schweiz interessiert, um das bestehende Netz von bilateralen Verträgen auszubauen.
NZZ: Hat aber nicht das Verständnis in der EU gegenüber besonderen Schweizer Regelungen doch
nachgelassen?
Nachgelassen hat das Verständnis für die Schwierigkeiten, welche die Schweiz bei der Übernahme künftiger Weiterentwicklungen der EU-Regelungen haben könnte. Es besteht ein gewisser kultureller Unterschied bezüglich Entscheidfindung. Bei uns dauert diese relativ lange, mit ausgiebigen Vorkonsultationen, Vernehmlassungen, Parlamentsdebatten und am Schluss oft noch Volksabstimmungen. Im Ausland läuft der Prozess viel schneller. Dort gibt es häufig Mehrheitsregierungen, die Reformen innerhalb weniger Wochen durchpeitschen können. Trotzdem bin ich überzeugt, dass der bilaterale Weg eine gute Zukunft hat, wenn wir einerseits die Frage der Übernahme von Weiterentwicklungen in den bilateralen Abkommen lösen und anderseits inhaltlich ausbalancierte Abkommen finden können.
NZZ: Auf welchen Zeitraum hinaus sehen Sie den bilateralen Weg als realistisch an?
Man kann nicht irgendeinen Termin nennen und sagen, bis dann funktioniert es und danach nicht mehr. Generell müssen wir aufpassen, dass wir für die Frage eines allfälligen EU-Beitritts nicht einzig die vermeintliche Schwäche des bilateralen Wegs ins Feld führen. Zudem wären die Schweizer Probleme in der Anpassung an Weiterentwicklungen in der EU wohl noch grösser, wenn wir EU-Mitglied wären. Wir hätten dann zwar ein Mitentscheidungsrecht, aber man darf das nicht überbewerten. Dieses ist nicht ein Vetorecht, und selbst wenn es eines wäre, könnte man es nur selten ausüben. Ein strenger Vergleich müsste die Minorisierung im Fall eines Beitritts der Satellitisierung des Aussenstehenden gegenüberstellen. Die Frage ist letztlich, wo die Schweiz mehr Gestaltungsmöglichkeiten hat. Zurzeit ist das eher im bilateralen Weg.
NZZ: Aber solange wir abseits stehen, bleibt der Vorwurf des Trittbrettfahrens?
Dieser Vorwurf ist nicht haltbar. Unabhängig von der Frage der Mitgliedschaft ist entscheidend, ob wir fähig und willens sind, uns als solidarisches und verantwortungsvolles Land zu positionieren, das einen Beitrag zum Aufbau des europäischen Hauses leistet. Dies tun wir bereits heute, etwa in der Aussenpolitik, zum Beispiel im Nahen Osten, in Iran, oder in der Frage Armenien/Türkei. Oft können wir effizienter agieren, weil wir nicht EU-Mitglied sind. Wir leisten unseren Beitrag ferner in der Verkehrs- und Umweltpolitik etwa mit der Neat, welche wir nicht nur für das Oberwallis oder die Leventina bauen, sondern primär für Europa. Auch die Kohäsionszahlungen und die Währungspolitik sind Beispiele. Entscheidend ist, dass wir uns in allen Verhandlungen fair verhalten, dass wir nicht nur etwas bekommen wollen, sondern auch bereit sind, etwas zu geben. Dann werden wir als solidarischer Partner wahrgenommen, und dann werden die so gefundenen Lösungen auch nachhaltig sein. NZZ. 21. August 2010, S. 30; Michael Ambühl (58) ist seit Anfang März dieses Jahres Chef des neuen Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, das gut 40 Beschäftigte umfasst. Zuvor war er 28 Jahre lang im Departement für auswärtige Angelegenheiten tätig, zuletzt als Staatssekretär (2005–2010) und als Chef des Integrationsbüros (1999–2005). Ambühl war unter anderem Mitglied der Verhandlungsdelegation für die bilateralen Abkommen I zwischen der Schweiz und der EU, Schweizer Chefunterhändler für die bilateralen Abkommen II, Unterhändler für den Staatsvertrag Schweiz - USA in Sachen UBS sowie Mediator für die Armenien-Türkei-Protokolle.
"Eine europäische Tragödie" In der EU gilt künftig eine neue Richtlinie über Industrieemissionen. Ende Juni einigten sich die EU - Institutionen im Vermittlungsverfahren auf eine Neufassung der Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IPPC). Die neue Richtlinie fasst die alte und sechs weitere Richtlinien über Emissionen zusammen. Künftig soll sich die Genehmigung von Neuanlagen an der besten verfügbaren Technik orientieren, sofern das technisch und wirtschaftlich leistbar ist. Die Richtlinie setzt Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickoxide, Feinstaub und flüchtige organische Verbindungen fest. Bis 2013 müssen die Mitgliedstaaten "Nationale Übergangspläne" an die EU- Kommission melden.
Umweltverbände wie das Europäische Umweltbüro (EEB) reagierten "sehr enttäuscht" darauf, dass interessierte Industriekreise und Länder mit veralteten Kraftwerken wie Großbritannien, Italien und Polen Fristverschiebungen und lokale Ausnahmemöglichkeiten durchsetzen konnten. So müssen Großfeuerungsanlagen erst ab Mitte 2020 die neuen Regeln einhalten und in die Technik investieren. Zudem lassen sich mit verschiedenen Tricks strengere Vorschriften umgehen.
Auch der Berichterstatter im EU - Parlament, der deutsche FDP-Politiker Holger Krahmer, nannte die Diskussion um die Großfeuerungsanlagen "eine europäische Tragödie". Die nationalen Übergangspläne für die nächste Dekade seien "nichts anderes als eine Lizenz für Umweltverschmutzung durch uralte Kohlekraftwerke" und für die progressiveren Staaten eine "Strafe" für das schnellere Erreichen hoher Umweltstandards. Dennoch bringe die Einigung mehr Klarheit und baue Wettbewerbsverzerrungen ab, betonte Krahmer.
Das EEB kritisierte, dass die EU-Kommission kaum rechtliche Möglichkeiten habe, wenn Mitgliedstaaten die Vorschriften verletzten. Dabei seien die alten Kraftwerke für 90 Prozent aller. industriellen Stickstoffoxide und Schwefeldioxidemissionen verantwortlich. "Einige Kraftwerksbetreiber nutzen schon über 30 Jahre mit großen Gewinnen die ältesten und schmutzigsten Großfeuerungsanlagen und die EU erlaubt ihnen nun, sich weiter um hohe Umweltstandards herumzudrücken. Und die europäischen Bürger und Bürgerinnen zahlen derweil für Gesundheitskosten und Umweltschäden", sagte EEB- Industrieexperte Christian Schaible. Umwelt aktuell, August/September 2010, S. 10, www.kurzlink.de/dnr-eu-337; www.eeb.org; www.hoiger-krahmer.de
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EU-Kommission blockiert Das Europäische Umweltbüro (EEB) hat der EU-Kommission vorgeworfen, die Gesundheit von Millionen Menschen unnötig aufs Spiel zu setzen. Gegenüber der Zeitung Le Monde hatte EU-Umweltkommissar Janez Potocnik angekündigt, wichtige EU-Gesetze für die Luftreinhaltung aus Kostengründen nicht vor 2013 überprüfen zu wollen.
"Es ist schockierend, wie die EU - Kommission es einfach versäumt, unsere wertvollste Ressource zu schützen", kritisierte EEB- Expertin Louise Duprez. Allein in .Europa verursachten Luftschadstoffe jährlich fast eine halbe Million vorzeitige Todesfälle. Hinzu kämen horrende Schäden durch Überdüngung, Übersäuerung und hohe Werte von bodennahem Ozon. Der gesellschaftliche Nutzen einer Revision der Richtlinie über nationale Emissionhöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe (NEC) für Gesundheit, Umwelt und Wirtschaft werde die Kosten wieder aufwiegen. Strenge Luftqualitätsregeln kämen zudem auch anderen Politikbereichen wie dem Klimaschutz zugute.
In den meisten Ländern Europas werden die Luftqualitätsgrenzwerte überschritten. Umwelt aktuell, August/September, 2010, S. 11, www.eeb.orgfindex.cfmfnews-events
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Fördergelder zerstören Natur Die derzeitige Vergabepraxis von EU- Agrarzuschüssen begünstigt Landwirte mit einer naturschädigenden Bewirtschaftung gegenüber Betrieben mit hohen Naturleistungen erheblich. Das geht aus einer Studie des NABU und seines Dachverbandes Bird Life International hervor. In der Studie wurden die Subventionen an Landwirte in Spanien, Tschechien und Deutschland mit deren Umweltleistungen verglichen. Danach werden für Agrarflächen hohe Direktzahlungen geleistet, denen keinerlei Naturleistungen gegenüberstehen. So erhält ein Bauer für einen 50-Hektar-Acker über 15.000 Euro Prämie, obwohl Bodenabtrag und Nitrataustrag angrenzende Feuchtgebiete deutlich belasten.
Auf der anderen Seite würden wichtige Naturleistungen von Landwirten nicht gezielt honoriert, etwa die Erhaltung von artenreichem Grünland oder Saumstreifen. Der NABU fordert, bei der anstehenden EU-Agrarreform Fördergelder nur noch zu vergeben, wenn sie konkrete Leistungen für Natur und Umwelt bringen. Umwelt aktuell, August/September, 2010, S. 17, NABU, www.nabu.de
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Hirten protestieren in Brüssel Wanderschäfer machen auch in diesem Jahr mit einem Hirtenzug auf ihre schlechte Situation aufmerksam. Auf Grund der Konkurrenz aus Übersee, der letzten EU-Agrarreform und zunehmender Bürokratie mussten zahlreiche Wanderschäfer aufgeben. Auf ihrem Zug von Berlin über Brüssel nach Trier fordern die Schäfer mehr Unterstützung von der Politik, damit Schafe auch weiterhin als Landschaftspfleger eingesetzt werden können. Der BUND- Landesverband Niedersachsen unterstützt die Forderungen. "Ohne Wanderschäfereien kann ein Großteil der Naturschutzmaßnahmen nicht bewältigt werden", sagte der Agrarexperte Tilman Uhlenhaut vom BUND Niedersachsen. Als Pflege für viele Biotoparten brauche man die periodische Schafbeweidung. "Die Wanderschäfereien sind in vielen Teilen Europas, nicht nur in der Lüneburger Heide, die beste Betriebsform zum Erhalt der Kulturlandschaften", Umwelt aktuell, August/September, 2010, S. 20, www.bund-niedersachsen.de; www.hirtenzug.eu
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Lobbyregister unglaubwürdig Das 2008 eingeführte EU-Lobbyregister kann seine Aufgabe offenbar noch immer nicht erfüllen. Das Register soll mehr Transparenz schaffen und zeigen, wer Einfluss auf die EU-Institutionen ausübt. Weniger als ein Fünftel der mindestens 15.000 EU-Lobbyisten hätten sich freiwillig eingetragen, kritisierten Nichtregierungsorganisationen im Juli in Brüssel. Das lobbyismuskritische Corporate Europe Observatory (CEO) und das europäische Transparenznetzwerk AL TER- EU fordern eine Registrierungspflicht, um die Glaubwürdigkeit des Registers zu verbessern. Umwelt aktuell, August/September, 2010, S. 23, CEO, www.corporateeurope.org, www.alter-eu.org
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Zahnloser Tiger? Das Europäische Umweltbüro(EEB) hat im Juli einen ernüchternden Statusbericht zur Wasserrahmenrichtlinie veröffentlicht. "Zehn Jahre Wasserrahmenrichtlinie - ein zahnloser Tiger?" fragt der Bericht, der zeigt, wie wenig europäische Regierungen zum Schutz und zur Wiederherstellung ihrer Gewässer tun und wie zurückhaltend die Länder seit Inkrafttreten der Wasserrahmenrichtline 1990 deren Umsetzung betrieben haben. Laut dem Bericht ist auch in den nächsten Jahren mit wenig Fortschritt zu rechnen. Die nationalen Flussgebietspläne zum Schutz und zur Verbesserung der Gewässer zeigen wenig oder gar keinen Erfolg. Viele Pläne vertagen die beschlossenen Verbesserungen auf das Jahr 2027. Das sei ein eklatanter Missbrauch der gesetzlich vorgesehenen Ausnahmeregelungen, sagte Pieter de Pous, EEB-Referent für Wasserpolitik. Umwelt aktuell, August/September 2010, S. 26, www.kurzlink.de/eeb-study-wrrl.pdf
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EU fragt nach mehr Personenfreizügigkeit Auf EU-Seite wird gewünscht, dass das Abkommen über die Personenfreizügigkeit dem neueren EU-Recht angepasst werde, wobei die Unionsbürger-Richtlinie von 2004 deutlich über das bilaterale Abkommen hinausgeht. Es geht besonders um Niederlassungsrechte und Ansprüche auf Gleichbehandlung. Worin unterscheiden sich Freizügigkeitsabkommen und Unionsbürger-Richtlinie? Gemeinsam ist ihnen das Prinzip, dass Arbeitnehmer, Selbständigerwerbende, Personen mit nachweislich genügenden Existenzmitteln und Studierende sowie ihre Familienangehörigen ein gegenseitiges Aufenthaltsrecht haben, das nur aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit und Gesundheit eingeschränkt werden darf.
Das EU-Recht gewährleistet indessen zusätzlich nach fünf Jahren rechtmässigem Aufenthalt ein Recht auf Daueraufenthalt, das nicht mehr von den erwähnten oder anderen Voraussetzungen abhängig ist. In solchen Fällen könnte demnach ein höheres Risiko eines Bedarfs nach Sozialhilfe bestehen. Das Abkommen erlaubt demgegenüber insbesondere, die in der Regel fünfjährige Bewilligung nach einem Jahr Arbeitslosigkeit nur für eine kürzere Zeit, aber mindestens ein Jahr, zu verlängern. In seinem Massnahmenpaket gegen Missbräuche hat der Bundesrat im Februar diese Möglichkeit erwähnt und damit angedeutet, dass davon auch Gebrauch gemacht werden soll. Generell erlaubt es die EU-Richtlinie im Unterschied zum bilateralen Abkommen nicht, den Familiennachzug vom Vorhandensein einer Wohnung gemäss üblichen Anforderungen abhängig zu machen. Und ausdrücklich wird geregelt, unter welchen Bedingungen Angehörige nach dem Tod der Person, die primär das Aufenthaltsrecht hatte, oder nach einer Scheidung ein Verbleiberecht haben.
Im Weiteren kann zwar ein «unangemessener» Bezug von Sozialhilfeleistungen zum Verlust des Aufenthaltsrechts führen; doch dürfte die Hürde höher beziehungsweise der Schutz des Einzelnen stärker sein als in der heutigen Praxis der Schweiz. Ähnliches gilt für die Wegweisung von Delinquenten. So können gemäss EU-Richtlinie Daueraufenthalter nur aus schwerwiegenden Gründen, Minderjährige und Personen mit mindestens zehnjährigem Aufenthalt sogar nur «aus zwingenden Gründen der öffentlichen Sicherheit» weggewiesen werden.
Die Stärkung der Aufenthaltsrechte durch die Unionsbürger-Richtlinie scheint nicht sehr weitreichend, ist aber auch deshalb von Bedeutung, weil gleichzeitig das Prinzip der Nichtdiskriminierung, das allerdings auch in der Bundesverfassung steht, ausgedehnt wird. Das Freizügigkeitsabkommen enthält ein klares Gleichbehandlungsgebot nur mit Bezug auf Erwerbstätige. Zudem enthält es für den Zugang zu Ausbildungen sowie für Stipendien einen ausdrücklichen Vorbehalt.
In der Unionsbürger-Richtlinie ist zwar beim Aufenthaltsrecht nur von «eingeschriebenen» Schülern und Studierenden die Rede. Aber auf der Grundlage des EG-Vertrags hat der europäische Gerichtshof 2005 in einem (umstrittenen) Urteil Österreich dazu verpflichtet, EU-Angehörige ohne Diskriminierung zum Medizinstudium zuzulassen. NZZ, 9. August 2010, S. 8
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Auf Kosten der Armen Die Handelspolitik der Europäischen Union geht auf Kosten der Menschen in Entwicklungsländern und der Umwelt. Das sagen Aktivisten von Seattle to Brussels (S2B), einem internationalen Netzwerk für fairen Handel. Im Juli forderte S2B von der EU einen Kurswechsel. Dazu wäre in den nächsten Monaten Gelegenheit, wenn die EU-Kommission unter Leitung von Handelskommissar Karel de Gucht ihre Handelsstrategie von 2006 überarbeitet. Im Herbst will sie das neue Papier vorlegen.
Nachhaltigkeit im Sinne von Menschenrechts- und Umweltschutz hat S2B zufolge bei den Handelsabkommen der EU mit Entwicklungsländern bisher keine Rolle gespielt. Zudem dränge die EU immer wieder auf den Zugang für hoch subventionierte Agrargüter zu Märkten armer Länder mit dem Ergebnis, dass lokale Bäuerinnen und Bauern nicht mehr konkurrenzfahig seien und ihre Lebensgrundlage verlören. Das Netzwerk forderte die EU auf, Armutsreduzierung, nachhaltige Entwicklung und Menschenrechte ins Zentrum ihrer Handelspolitik zu stellen. Umwelt aktuell, August/September, 2010, S. 28, www.ec.europa.eu/trade, www.s2bnetwork.org; www.weed-online.org
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