EU: F-Gas-Verbote in Österreich und Dänemark zu streng Die EU-Kommission hat Österreich und Dänemark aufgefordert, das von ihnen verhängte Verbot bestimmter fluorierter Klimagase (F-Gase) zu rechtfertigen, da sie den freien Warenverkehr im Binnenmarkt ungerechtfertigt einschränken könnten. Mehrere Unternehmen hatten 2003 geklagt, die nationalen Verbote behinderten den Import ihrer Produkte. Die Kommission stufte mit Verweis auf den freien Warenverkehr (Art. 28 EU-Vertrag) die österreichischen und dänischen Regelungen als möglicherweise unverhältnismäßig und diskriminierend ein. Die beim Umweltministerrat im September vereinbarte Regelung zu F-Gasen (EUR 11.04, S. 7) toleriert strengere nationale Maßnahmen nur unter bestimmten Bedingungen. Österreich und Dänemark hatten gegen die Regelung gestimmt, da sie für sie einen Rückschritt bedeutet. DNR-EU-Rundschreiben, Dezember 2004/Januar 2005, S. 17. Quellen: EurActiv 28.10.04 Environment Daily, 25.10.2004
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Tiertransporte: Einigung über Verordnung,Tierschützer enttäuscht Die EU-Kommission und der Ministerrat einigten sich am 22. November auf eine neue Verordnung über Tiertransporte. Die für die Tierschutzverbände wichtigsten Punkte - Transportzeitbegrenzung auf acht Stunden und größeres Platzangebot - wurden jedoch erneut nicht verhandelt, da die Positionen der Mitgliedstaaten zu weit auseinander liegen. Die beiden Bereiche wurden schließlich ausgeklammert, bis entsprechende Erkenntnisse aus den Mitgliedstaaten vorliegen. Durch den Kompromiss wurde eine Minimalversion der Verordnung erarbeitet, wodurch neue Instrumente für die Verbesserung der Tiertransporte (Satellitennavigation zur Überwachung, mechanische Belüftung, Tränkvorrichtungen, bessere Ausbildung der Fahrer, einheitliche Routenpläne) möglich werden. DNR-EU-Rundschreiben, Dezember 2004/Januar 2005, S. 23.
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Erweiterter Freihandel für Nahrungsmittel Ab 1. Februar 05 Woche profitieren die stark exportorientierte Schweizer Nahrungsmittelindustrie von einem wesentlich erleichterten Marktzutritt in die EU und die Schweizer Importeure von einer Erweiterung der Produktpalette mit Zollfreiheit. Am 26. Januar 05 hat nämlich der Bundesrat Ausführungserlasse zum Abkommen über landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte zwischen der Schweiz und der EU verabschiedet und auf den 1. Februar in Kraft gesetzt. Das politisch unumstrittene und nicht dem Referendum unterstehende Abkommen war im Herbst vergangenen Jahres unterzeichnet und vom Parlament in der Wintersession genehmigt worden. Es ist das erste Abkommen der «Bilateralen II», das in Kraft tritt.
An der im Abkommen vorgesehenen vorzeitigen Anwendung - vor Abschluss des Ratiftkationsverfahrens - sind beide Seiten interessiert. Vorab die Nahrungsmittelbranchen haben nach jahrelangen Verhandlungen auf diesen Zeitpunkt mit Ungeduld gewartet, zumal der gegenseitige Handel wesentlich erleichtert wird. Vom Abkommen erfasst werden zwei Produktgruppen, eine mit und eine ohne Preisausgleichsmechanismus. Der Preisausgleich ist in allen Ländern mit Agrarschutz nötig, weil die verarbeitende Industrie überteuerte Rohstoffe verwenden muss und damit auf dem Weltmarkt nicht wettbewerbsfähig ist. Also werden die in Schokolade, Biskuits, Teigwaren usw. enthaltenen Rohstoffkomponenten wie Milch, Butter oder Mehl beim Import durch Zölle verteuert und beim Export durch Rückerstattungen verbilligt. Die EU tut das seit 1966, die Schweiz seit 1976 («Schoggi-Gesetz»). Da diese Ausgleichszahlungen beidseitig am Weltmarktpreisniveau ausgerichtet waren, wurden sinnlos Budgetmittel verpufft, da ein Teil der Ausfuhrbeiträge ennet der Grenze gleich wieder mit Zöllen abgeschöpft wurde.
Diesem «direkten Budget-Transfer» wurde nun mit der sogenannten Nettopreiskompensation begegnet, indem nur noch die Differenz zwischen dem EU-Agrarpreisniveau und dem höheren Schweizer Niveau ausgeglichen wird. Mithin verzichtet die EU bei den klassischen «Schoggi-Gesetz»-Produkten ganz auf Einfuhrzölle und Ausfuhrbeiträge, während die Schweiz ihr höheres Agrarpreisniveau ausgleichen darf, jedoch die Einfuhrabgaben und Ausfuhrbeiträge entsprechend reduziert oder teilweise abschafft und für systeminhärente Verzerrungen bei den Einfuhrtarifen pauschale Zollreduktionen gewährt. Bei den zuckerhaltigen Produkten wurde auf Ausgleichszahlungen auf der entsprechenden Komponente ganz verzichtet.
Neben der Vereinfachung der Ausgleichsmechanismen bringt das Abkommen eine Erweiterung der Produktpalette, wo jegliche Preisausgleichsmechanismen und Zölle beidseitig wegfallen und mithin eine Handelsliberalisierung stattfindet, die auch verstärkte Importkonkurrenz bedeutet. Die Zollfreiheit ist bei diesen Produkten vorab deshalb möglich, weil sie keine oder fast keine agrarpolitisch relevanten Rohstoffe enthalten. Für die Schweiz von Interesse war die Aufnahme vorab von Röstkaffee und löslichem Kaffee in diese Liste. Im Interesse der EU aufgenommen wurden etwa Spirituosen, Bier und Essig. Insgesamt wird der Marktzugang für die verarbeitende Industrie bei gewährleistetem Rohstoffpreisausgleich wesentlich vereinfacht und erleichtert und der Bereich mit gegenseitigem Freihandel erweitert. Mit der Einsparung von Haushaltmitteln für Ausfuhrbeiträge ergibt sich vorderhand mehr Spielraum zur Einhaltung der entsprechenden WTO-Limitierungen beziehungsweise für die Verbilligung zusätzlicher Mengen landwirtschaftlicher Rohstoffe in verarbeiteten Nahrungsmitteln. In der Nahrungsmittelindustrie betrifft das Abkommen ein Ausfuhrvolumen von rund 1,5 Mrd. Fr. Der Bundeskasse gehen per saldo rund 40 Mio. Fr. verloren. NZZ, 27. Januar 2005, S. 21.
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Wissensdefizit beim EU - Verfassungsvertrag Laut einer von der EU-Kommission am 28. Januar 05 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage über die Einstellung der europäischen Bevölkerung zum EU- Verfassungsvertrag äusserten sich 49 Prozent der Befragten in den 25 Mitgliedsländern positiv, und bloss 16 Prozent waren dezidiert dagegen. Grossbritannien ist das einzige Land in der EU, in dem der Anteil der Gegner mit 30 Prozent grösser ist als jener der Befürworter (20 Prozent). Insgesamt 89 Prozent der Befragten erklärten allerdings, sie wüssten wenig über die Verfassung (56 Prozent) oder hätten noch nie etwas davon gehört (33 Prozent). Diese Zahlen sind von einiger Relevanz, weil in 10 EU-Mitgliedstaaten Volksabstimmungen das Schicksal des Vertrags entscheiden werden. Damit dieser angenommen ist, müssen sämtliche 25 Staaten zustimmen. Über 35 Prozent der Befragten in der EU-25 hatten noch keine Meinung zur Verfassung. Der Anteil dieser Unentschiedenen steigt im Vereinigten Königreich auf 50, in Portugal auf 53 und in Irland gar auf 57 Prozent. Diese drei Staaten gehören zu den 10 Referendumsländern. In letzteren beträgt der Anteil jener, welche die Verfassung befürworten, nur noch 42 Prozent gegenüber 49 Prozent in der EU-25.
Hingegen ist bei den Ländern mit Referenden die Gruppe der Unentschiedenen höher. NZZ, 29./30. Januar 2005, S. 5
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EU bereitet Visa-Informations-System vor Die EU-Kommission hat am 7. Januar 05 einen Verordnungsvorschlag zur Errichtung eines Visa-Informations-Systems (VIS) vorgestellt, an das mit der geplanten Assoziation an Schengen/Dublin auch die Schweiz angeschlossen werden soll. Das VIS ist ein elektronisches System für den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für kurzfristige Aufenthalte, das primär als Instrument zur Unterstützung der gemeinsamen Visapolitik im Schengen-Raum dient. Laut dem zuständigen Kommissar Frattini soll es einerseits Kontrollen von Visumsanträgen erleichtern und damit zur inneren Sicherheit und zur Bekämpfung der "illegalen" Einwanderung beitragen; anderseits soll es Reisen im Schengener Raum ohne Binnengrenzen für den Personenverkehr erleichtern.
Das VIS wird aus einer zentralen europäischen Datenbank bestehen, die mit den nationalen Systemen verbunden ist. Konsulate und andere nationale Behörden sollen Daten über Visumsanträge und -entscheide in das VIS eingeben bzw. daraus abrufen können. Das System wird neben alphanumerischen auch biometrische Daten (digitale Fotos und Fingerabdrücke) erfassen, damit eine genaue Überprüfung und Identifizierung sichergestellt ist. Der Ministerrat (Mitgliedstaaten) hat die Kommission bereits im letzten Juni ermächtigt, die technische Entwicklung des VIS vorzubereiten. Der nun von der Kommission verabschiedete Verordnungsvorschlag enthält den eigentlichen Rechtsrahmen für das System, indem er dessen Funktionen, Verantwortlichkeiten, die Bedingungen für den Datenaustausch und Ähnliches regelt. Er muss noch vom Ministerrat und vom EU-Parlament verabschiedet werden. Laut Kommission soll das VIS Ende 2006 für die Verarbeitung alphanumerischer Angaben und 2007 zusätzlich für biometrische Daten bereit sein. Das VIS ist eine Weiterentwicklung des Schengen-Rechts über die gemeinsame Visapolitik. Deshalb nimmt die Schweiz mit Blick auf ihre geplante Assoziation an Schengen/Dublin auf provisorischer Basis an der Debatte teil. Beschlossen wird die Verordnung aber von der EU allein. Falls ihr Schengen-Beitritt alle politischen Hürden nimmt und in Kraft tritt, hätte die Schweiz dann eine bestimmte Frist zur Umsetzung dieses neuen Rechts. NZZ, 8./9. Januar 2005, S. 14
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Vernetzte Strafregister der EU-Mitgliedstaaten In Fortsetzung der von seinem Vorgänger eingeleiteten Politik hat der neue für Justiz und Inneres zuständige EU-Kommissar Frattini am 27. Januar 05 ergänzende Massnahmen zur Verstärkung des Kampfs gegen die grenzüberschreitende Kriminalität vorgeschlagen. Zum einen geht es um einen neuen Erlass gegen das organisierte Verbrechen und zum anderen um den erleichterten Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen.
Der Kommissionsvorschlag an die Mitgliedstaaten für einen Rahmenbeschluss zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität übernimmt die seit 1998 in der EU bestehende einheitliche Definition einer kriminellen Vereinigung. Der neue Erlass schafft jedoch einen besonderen Straftatbestand für das Anführen einer kriminellen Organisation, der mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zehn Jahren bedroht werden soll. Personen, die sich durch Informationen, materielle Hilfe oder Anwerbung vorsätzlich an der kriminellen Tätigkeit solcher Vereinigungen beteiligen, müssten mit einem Freiheitsentzug von mindestens fünf Jahren rechnen. Vorgeschlagen wird auch eine Kronzeugenregelung mit Strafmilderung für Personen, die mit den Behörden zusammenarbeiten. Schliesslich regelt der Vorschlag die zivil- und strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen für Straftaten im Zusammenhang mit der Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung.
In einem Weissbuch beschreibt die Kommission ferner Vorschläge zur raschen Ermittlung der Mitgliedstaaten, in denen eine Person bereits vorbestraft ist. Der Fall des geständigen Serienmörders Fourniret, der trotz Verurteilung in Frankreich wegen Vergewaltigung anschliessend in Belgien eine Anstellung in einem Schulbetrieb erhalten hat, wurde zum Anlass genommen, den geltenden innereuropäischen Austausch von Daten über Straftaten ausbauen zu wollen. Ein inzwischen eingeleitetes Pilotprojekt Frankreichs, Deutschlands und Spaniens über den gegenseitigen elektronischen Zugriff auf die Strafregister ist bereits weit gediehen und steht allen Mitgliedstaaten offen.
Nach Auffassung der Kommission hat die blosse Vernetzung der Strafregister jedoch verschiedene Nachteile. In diesen Verzeichnissen würden unterschiedliche Daten erfasst, macht sie geltend, und um eine lückenlose Information zu gewährleisten, müsse ein Mitgliedstaat systematisch alle nationalen Dateien abfragen. Mit einem für dieses Frühjahr in Aussicht gestellten Gesetzgebungsvorschlag möchte die Kommission deshalb zusätzlich zur elektronischen Verknüpfung eine Art europäische Vorstrafenkartei erstellen, in der alle Personen erfasst würden, die in einem EU-Mitgliedstaat strafrechtlich verurteilt worden sind. Ein solches EU-Register, erklärte Frattini, erlaubte den Mitgliedstaaten zur Erleichterung und Ergänzung eigener Ermittlungen eine gezieltere und damit beschleunigte Abfrage. Nicht zuletzt wegen Datenschutz-Bedenken hatten sich die Mitgliedstaaten bis jetzt allerdings skeptisch gegenüber Plänen für ein zentralisiertes Strafregister geäussert. Wie Frattini gegenüber den Medien weiter ausführte, möchte er in einer späteren Phase - zum besseren Verständnis der Informationen - die national unterschiedlich erfassten Daten für den Austausch nach einem einheitlichen Standardisierungsverfahren codieren. NZZ, 28. Januar 2005, S. 5
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Schweiz Österreich - falsche Vergleiche
Wichtiger als (nicht nachweisbaren) wachstumshemmende Effekte des EWR-Neins sind für die Erklärung der Wachstumsschwäche der Schweiz in den neunziger Jahren folgende Faktoren. Die Geldpolitik von 1990 bis 1995 war in der Schweiz sehr restriktiv, was sich auch in einer durchschnittlichen jährlichen realen Aufwertung des Frankens von gegen 3% äusserte. Gleichzeitig wirkte auch die Finanzpolitik konjunkturdämpfend, fiel doch der Fiskalimpuls als Indikator für die fiskalpolitische Ausrichtung zwischen 1993 und 1998 nach Berechnungen der KOF (ETH) stets negativ aus. Kein anderes Industrieland wies in dieser Zeit einen so ungünstigen Mix der Geld- und Finanzpolitik auf, zumal Anfang der neunziger Jahre die internationale Konjunktur ebenfalls schwach war. Hinzu kam in dieser Zeit das «Platzen» der Immobilien-Blase, das nicht nur dem Bankensystem Verluste in Milliardenhöhe bescherte, sondern auch den Übergang zu einer risikoorientierten Kreditpolitik beschleunigte. Es ist die Summe dieser konjunkturellen und strukturellen Einflussfaktoren, die das schwache Wachstum der Schweiz in den neunziger Jahren erklärt. Nach der Lockerung der Geldpolitik ab 1996 bewegte sich das Wachstum der Schweiz, gemessen an den jährlichen Veränderungen des realen I Bruttoinlandprodukts (BIP), mehr oder weniger im Mittelfeld der europäischen Länder. NZZ, 21. Januar 2005.
Quellen: OECD, EU-Kommission, SNB
Noch Graphik machen mit absoluten Zahlen.
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