Übersicht Kurzinfos Kurzinfos November 2005US-Folterregime in Diskussion
Die amerikanische Regierung hat es abgelehnt, eine offizielle Stellungnahme zu den Berichten über Geheimgefängnisse der Central Intelligence Agency (CIA) im Ausland abzugeben. Die «Washington Post» hatte am Mittwoch unter Berufung auf ungenannte Regierungsmitarbeiter über die Existenz oder zeitweilige Existenz solcher «black sites» in acht Ländern, darunter mehreren Staaten Osteuropas, berichtet.
Dort würden etwa 30 Terrorverdächtige, unter ihnen führende Mitglieder al-Kaidas, verhört, hiess es in dem Bericht. Die CIA agiere dabei unter minimaler Kontrolle; im Kongress hätten nur die Leiter der Geheimdienstausschüsse Kenntnis von der Operation. In den Standortländern seien jeweils nur der Staatschef und ein paar führende Geheimdienstleute eingeweiht. Die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch hatte darauf Polen und Rumänien als wahrscheinliche Standorte genannt.
Ein Sprecher des Aussenministeriums in Washington wollte die Berichte weder bestätigen noch dementieren. Er verwies die Medien an die CIA, die solche Anfragen jedoch grundsätzlich nicht beantwortet. Ferner behauptete der Sprecher, die USA behandelten sämtliche Häftlinge in Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen. Ungesagt blieb dabei, dass sich die Administration Bush hinsichtlich der Gefangenen aus dem Anti-Terror-Krieg nicht an die Genfer Konventionen gebunden fühlt und Verhörregeln erliess, die mit völkerrechtlichen Standards nicht vereinbar sind. Laut Medienberichten gehören dazu grausame Praktiken wie das sogenannte «Waterboarding», bei dem ein Häftling mit Wasser überschüttet wird, bis sich das Gefühl des Ertrinkens einstellt. Dieser Tortur soll unter anderem der Planer der Attentate vom September 2001, Khalid Sheikh Mohammed, unterzogen worden sein. Mohammed ist laut der «Washington Post» einer der Insassen der Geheimgefängnisse. Auf das Gesuch des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK), die CIA-Häftlinge besuchen zu dürfen, reagierte Washington am Donnerstag nur ausweichend. Im Pentagon hiess es, die IKRK- Delegierten hätten Zugang zu sämtlichen Personen im Gewahrsam des Militärs. Die Genfer Organisation versucht seit langem vergeblich, darüber hinaus auch Zugang zu den Kerkern der Geheimdienste zu erhalten. NZZ, 5./6. November 05, S. 3
Die kommenden Kriege Ohne eine baldige umfassende Energiewende werden die Auseinandersetzungen um die immer knapper werdenden fossilen Rohstoffe zu weltweiten kriegerischen Konfrontationen führen
VON ANDREAS ZUMACH
Ende Juni 2005 jährte sich der 60. Gründungstag der UNO. Doch dieses Jubiläum blieb fast völlig unbeachtet von der Öffentlichkeit. Weit mehr Aufmerksamkeit als die gemischte Bilanz und die unsichere Zukunft der reformbedürftigen Weltorganisation fanden in jenen Tagen zwei Nachrichten, bei denen es direkt oder indirekt um Öl ging: Der Weltmarktpreis für ein Fass (159 Liter) des wichtigsten fossilen Energierohstoffs überschritt erstmals seit Beginn seiner kommerziellen Nutzung vor knapp 150 Jahren die Marke von 60 US-Dollar (inzwischen ist er zeitweise sogar auf über 70 Dollar angestiegen).
Zugleich erreichte der Preis für den Liter Benzin an deutschen Tankstellen die Rekordhöhe von 1,25 Euro. Und damit die Hälfte des Betrages, den die bundesdeutschen Grünen in ihrem "Fünf Mark"-Beschluss vom Magdeburger Parteitag im März 1998 zur notwendigen Voraussetzung für eine ökologische Energiewende erklärt hatten. Ein hellsichtiger, richtungsweisender Beschluss, den die Grünen angesichts des empörten Geschreis aller anderen Parteien und fast sämtlicher Medien damals allerdings leider sofort wieder versenkten.
Seitdem haben sich die Verteilungskämpfe um die immer knapper werdenden Ressourcen Öl und Gas erheblich zugespitzt. Sie bestimmen zunehmend die internationale Politik. Hinter dem völkerrechtswidrigen Irakkrieg vom Frühjahr 2003 steckte in erster Linie das Interesse der USA (absolut wie pro Kopf mit weitem Abstand der größte Konsument fossiler Energien) an den Ölreserven Iraks und seiner Nachbarländer. China mit seinen 1,3 Milliarden Einwohnern und einer seit Jahren um zweistellige Prozentzahlen wachsenden Volkswirtschaft hat seinen Ölbedarf allein zwischen 2000 und 2003 verdoppelt und ist seitdem beim Ölkonsum die Nummer 2 hinter den USA. Weil China und Russland ihre führende Rolle bei der Ausbeutung der sudanesischen Ölfelder nicht gefährden wollten, blockierten beide Länder im UNO-Sicherheitsrat alle Maßnahmen zugunsten der Flüchtlinge und Vertriebenen in der westsudanesischen Region Darfur, die Druck auf die Regierung in Khartoum ausgeübt hätten.
Nicht nur in Washington, auch in der EU-Hauptstadt Brüssel, in Peking, Neu-Delhi oder Moskau wird die Sicherung der eigenen Energieversorgung immer deutlicher angeführt als Begründung für künftige militärische Interventionen im Ausland und für die Schaffung der dazu notwendigen militärischen Kapazitäten und Fähigkeiten. Zugleich sprechen europäische Außen- und Sicherheitspolitiker immer häufiger von der künftigen "weltpolitischen Rolle" der EU und betonen die Notwendigkeit eigenständiger militärischer Kapazitäten und Fähigkeiten der EU unabhängig von oder gar in Konkurrenz zu jenen der USA. Auch in Peking und Moskau stoßen Vorstellungen einer auch militärischen Gegenmachtbildung zu den USA zunehmend auf Unterstützung. Eine derartige Politik wird aber die Verteilungskämpfe um die fossilen Energieressourcen zusätzlich verschärfen.
Selbstverständlich sind eine scharfe, kritische Analyse und Bewertung der US-amerikanischen Außen- und Globalpolitik sowie gehörige Skepsis gegenüber ihrer offiziellen Begründung durch die Administration in Washington weiterhin dringend erforderlich. Doch in Westeuropa schwingt bei dieser Kritik nicht selten eine unangebrachte Überheblichkeit mit. Der grüne Europa-Politiker Daniel Cohn-Bendit etwa erklärte Ende 2002 auf dem Höhepunkt der Debatte um den bevorstehenden Irakkrieg, Europa sei "die global bessere Alternative zu den USA". Das ist - zumal in dieser Pauschalität - keineswegs der Fall, wie ein Vergleich der Felder, auf denen die beiden wirtschaftsstärksten Akteure USA und EU Politik gegenüber dem "Rest der Welt" betreiben (Außenhandel, Verhalten transnationaler Konzerne aus den USA und der EU, Entwicklungspolitik, Währungs- und Finanzpolitik, Menschenrechte, Umweltpolitik, Rüstungsexporte, Energiesicherungspolitik), zeigen würde.
Auf fast all diesen Gebieten haben die USA und die Staaten Westeuropas beziehungsweise der EU auf Grund weitgehend deckungsgleicher Interessen bis zum Ende des Kalten Krieges ihre Politik im Wesentlichen im Schulterschluss vollzogen. In kaum verringertem Maße gilt dies auch noch für die ersten fünfzehn Jahre seit Ende des Kalten Krieges. Daher tragen die USA und Europa gemeinsam eine hohe Verantwortung für den heutigen Zustand der Welt und für ihre wichtigsten Probleme. Das gilt insbesondere auch mit Blick auf die Region Naher/Mittlerer Osten und Zentralasien, die auf absehbare Zukunft die Hauptproblem- und Konfliktzone der Welt bleiben dürfte und die zugleich von größtem und noch wachsendem strategischem Interesse ist nicht nur für die USA und für Europa, sondern auch für China, Russland, Indien und andere Akteure.
Natürlich gibt es wenig Anlass, der Bush-Administration abzunehmen, es gehe ihr mit dem Irakkrieg und mit der seitdem proklamierten "Greater Middle East Initiative" tatsächlich um das Ziel einer "Modernisierung" und "Demokratisierung" der Staaten dieser Region. Selbst wer entsprechenden Beteuerungen aus Washington Glauben schenkt, müsste größte Zweifel haben, ob die von der Bush-Regierung eingesetzten und propagierten Mittel zur Demokratisierung geeignet sind oder nicht eher kontraproduktiv wirken. Das große Defizit der Diskussionen in Deutschland und anderen "alteuropäischen" Staaten ist allerdings, dass sie zumeist bei der berechtigten Kritik und den notwendigen Zweifeln an der Politik der USA stehen bleiben.
Das ist sehr bequem. Denn die Probleme in der Region Naher/Mittlerer Osten, auf die die Bush-Administration mit falschen Mitteln zu reagieren sucht, sind in der Tat gravierend: die fehlende Demokratie und die massive Unterdrückung elementarer Menschenrechte in den arabischen Staaten sowie die Frustration und zunehmende Perspektivlosigkeit insbesondere unter den jugendlichen Bewohnern dieser Länder, die diese zunehmend anfällig macht für islamistische und antiwestliche Propaganda. Die Verantwortung für die desolate Lage in den arabischen Staaten liegt aber nicht nur bei den Regimen und den Bevölkerungen dieser Länder.
Die von den USA geführte Politik des Westens gegenüber diesen Staaten seit Ende des Zweiten Weltkrieges hat wesentlich beigetragen zur Schaffung und Zementierung undemokratischer Verhältnisse und hat die jetzt von Washington lautstark eingeforderte "Modernisierung" und "Reform" der arabischen Gesellschaften behindert. Die Region, in der mit Saudi-Arabien, Irak, Iran sowie Kuwait und den Emiraten am Persischen Golf die Länder mit den größten Ölreserven der Welt liegen, erfüllt für den Westen (und zahlreiche weitere Länder) bis heute in erster Linie die Funktion der billigen Tankstelle. Die ungehinderte Versorgung mit preiswertem Öl war und ist das oberste Interesse der westlichen Politik an dieser Region. Diesem Interesse dien(t)en sowohl der Sturz unliebsamer, vermeintlich widerspenstiger Regierungen wie die als "Stabilisierung" beschönigte Unterstützung tyrannischer Regimes.
Eine Eskalation der verschärften Verteilungskämpfe um Öl und andere Ressourcen zu militärischen Auseinandersetzungen - in einigen Jahrzehnten sogar zwischen Europa und den USA denkbar - ist möglich, aber keineswegs unabwendbares Schicksal. Ob die ökologische Wende hin zu nachhaltigen Energien rechtzeitig, auf internationaler Ebene und in ausreichendem Umfang stattfindet, um die Verteilungskämpfe um die immer knapperen fossilen Energien zu entschärfen und die ökologischen Folgeschäden ihrer Verbrennung (wie die Erwärmung des globalen Klimas) zumindest zu begrenzen - das alles ist keine Frage technologischer Machbarkeit, sondern ausschließlich eine des politischen Willens.
Ob die wichtigen Weichenstellungen in diese Richtung, die die wirtschaftsstarke Mittelmacht Deutschland seit 1998 unter der rot-grünen Koalition vorgenommen hat (etwa mit dem Energieeinspeisungsgesetz, der Ökosteuer, dem Solardächer-Programm und dem Ausstieg aus der Atomenergie), unter der neuen Bundesregierung fortgesetzt werden oder nicht, ist dabei durchaus von großer internationaler Relevanz.
Noch mehr als die Aufwärtsentwicklung der Öl- und Benzinpreise sorgten Ende Juni 2005 die Nachrichten aus Teheran für Aufregung - insbesondere im Westen: Die Einwohner Irans, des Landes mit den drittgrößten Ölreserven der Welt (nach Saudi-Arabien und Irak) und den zweitgrößten Gasvorräten (nach Russland), wählten den konservativen islamischen Hardliner Mahmud Ahmadinedschad mit großer Mehrheit zu ihrem neuen Präsidenten. Diese Wahl hat zu einer weiteren Verschlechterung des seit Jahrzehnten schwer belasteten Verhältnisses zwischen Iran und den USA geführt. Bereits im Januar 2002 hatte US-Präsident Bush Iran gemeinsam mit Irak und Nordkorea zur "Achse des Bösen" erklärt. In der Folge drohte Washington mehrfach mit militärischen Maßnahmen gegen Teheran. All dies hat die konservativen Hardliner in Teheran gestärkt und die Chancen auf eine politische Lösung des Konflikts um das iranische Atomprogramm erheblich verschlechtert. Inzwischen ist die EU mit ihrem von vornherein falsch angelegten Verhandlungsansatz gescheitert und auf die konfrontative Strategie Washingtons eingeschwenkt.
Die Deeskalation und eine politische Lösung des Konflikts um das iranische Atomprogramm wären weiterhin möglich. Dazu müsste der Westen jedoch die Sicherheitsbedürfnisse Teherans - auch mit Blick auf das atomar bewaffnete Israel - tatsächlich ernst nehmen. Ähnliches gilt für andere Konflikte, die derzeit scheinbar unausweichlich auf kriegerische Auseinandersetzungen zusteuern. UNO-Generalsekretär Kofi Annan hat im März 2005 mit seinem Bericht "In größerer Freiheit: Auf dem Weg zu Entwicklung, Sicherheit und Menschenrechten für alle" eine präzise Analyse der wichtigsten globalen Herausforderungen vorgelegt sowie konkrete Vorschläge, wie diese Herausforderungen bewältigt werden könnten: durch deutlich verbesserte kooperative Maßnahmen im Rahmen einer durch Reformen gestärkten UNO.
Auf dem UNO-Gipfel Mitte September in New York wurden die Vorschläge Annans allerdings erheblich verwässert, zum Teil ganz gestrichen oder ihre Umsetzung auf die lange Bank geschoben. Dies geschah im Wesentlichen auf Druck der USA, in deren Windschatten dann auch einige andere Staaten Obstruktion betrieben. Der UNO-Gipfel scheiterte allerdings auch an der mangelnden Bereitschaft der reformwilligen Staaten, endlich einmal auf das Konsensprinzip zu verzichten und die erforderlichen Reformbeschlüsse per Mehrheitsabstimmung zu fassen - notfalls auch ohne Zustimmung der USA.
Wenn sich unter den 191 UNO-Mitgliedern nicht endlich eine kontinentübergreifende strategische Koalition der willigen Multilateralisten zusammenfindet (europäische Staaten, Kanada, Indien, Brasilien, Mexiko, Südafrika u. a.), die Mehrheiten organisiert auch gegen den Willen der USA und der vier anderen ständigen Mitglieder des UNO-Sicherheitsrates (wie schon in den 90er-Jahren erfolgreich praktiziert bei der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofes, der Vereinbarung des Kioto-Klimaschutzprotokolls und dem Abkommen zum Verbot von Antipersonenminen), dann wird die Weltorganisation tatsächlich irrelevant.
taz Magazin Nr. 7806 vom 29.10.2005, Seite IV
ANDREAS ZUMACH ist taz-Korrespondent in Genf. Von ihm ist kürzlich erschienen:
Andreas Zumach: Die kommenden Kriege
Ressourcen, Menschenrechte, Machtgewinn - Präventivkrieg als Dauerzustand?
Kiepenheuer & Witsch, Köln 2005
224 Seiten, 8,90 Euro
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Klärungen bezüglich des sogenannten EU-Beitrittsgesuch der Schweiz von 1992 Anlässlich der neulichen Diskussionen um das EU-Beitrittsgesuch kam bei uns der Verdacht auf, es handle sich bei diesen Debatten um reine Spiegelfechtereien. Was ist denn ein eingefrorenes Beitrittsgesuch? "Eingefroren" ist kein juristischer Fachausdruck, kein Ausdruck des internationalen Rechts. Was wurde nach dem EWR-Nein bezüglich des EU-Beitritts-Gesuches juristisch genau gemacht? Und worin besteht der juristische Unterschied zwischen dieser Aktion nach dem EWR-Nein und einem Rückzug des Gesuchs? Diese Fragen stellen wir dem Integrationsbüro.
Die Antwort des Pressesprechers des Integrationsbüros lautete: "Der Bundesrat hat in einer Erklärung vom 13. Januar 1993 dargelegt, dass die Schweiz auf die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen auf weiteres verzichtet. Entsprechend wurde die EU im Rahmen des Comité mixte zum Freihandelsabkommen durch den schweizerischen Vertreter informiert. Der EU-Rat hat seinerseits diese Entscheidung zur Kenntnis genommen: In einer Konklusion des EU-Rats vom 8./9. November 1993 nimmt dieser Kenntnis davon, dass die Schweizer Regierung bis auf weiteres die bilateralen Beziehungen zur Gemeinschaft weiterzuentwickeln wünscht.
Bei dem sogenannten 'Beitrittsgesuch' handelt es sich um einen Brief, in welchem die Schweiz im Mai 1992 die Eröffnung von Beitrittsverhandlungen wünschte. Dieser Brief ist kein Rechtsakt, weshalb ein Rückzug in einem juristischen Sinne auch nicht möglich ist. Sollte die Schweiz dereinst die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen wünschen, müsste ohnehin ein neues Gesuch gestellt werden."
Bezüglich des "Beitrittsgesuchs" gilt es damit festzuhalten,
- dass nicht ein solches, sondern ein Gesuch um Beitrittsverhandlungen gestellt wurde.
- Nachdem Brüssel der Verzicht auf Beitrittsverhandlungen mitgeteilt wurde, ist das Gesuch um solche gegenstandslos. Das Gesuch ist nicht eingefroren, sondern null und nichtig.
- Ein "Rückzug" des Gesuches um Beitrittsverhandlungen würde darin bestehen, von Brüssel zu verlangen, dass der damals geschickte Brief aus den Archiven hervorgeholt würde und nach Bern zurückzuschicken wäre. Eine solche Aktion wäre völlig sinnlos. Sie könnte Brüssel politisch nicht brüskieren, der Schweiz aber insofern schaden, als man nachher in Brüssel am Verstand der Schweizer und ihrer Vertreter zweifeln müsste.
- Sollte der Bundesrat wieder einmal auf die unglückliche Idee kommen, ohne Rückhalt in der Bevölkerung und "aus Führungswillen heraus" Beitrittsverhandlungen mit der EU aufnehmen zu wollen, so müsste er ein Gesuch um die Aufnahme von Verhandlungen nach Brüssel schicken. Würde der Bundesrat dieses Gesuch als "Auftauaktion" des Gesuches von 1992 darstellen, so wäre das nur unter dem Gesichtspunkt der Ideologieproduktion von Interesse, juristisch jedoch völlig irrelevant.
Es stellt sich die Frage, wieso die Gegner des "Rückzugs des Beitrittsgesuches" entsprechende Forderungen nicht einfach als gegenstandslosen Unsinn darstellen. Darauf gibt es nur eine Antwort: sie kochen - wie die SVP - ihre Süppchen mit dem wirkungslosen Papier in Brüssel. Sie sind offensichtlich daran interessiert, der Bevölkerung weiszumachen, in Brüssel gebe es ein "eingefrorenes" Beitrittsgesuch. Sie erachten einen solchen Glauben als nützlich für die Beitrittspropaganda: das eingefrorenen Beitrittsgesuch als gleichsam "sichtbares" Symbol für das nun aufgegebene "strategische EU-Beitrittsziel" des Bundesrates. Umso verzweifelter werden die Euronationalen wohl nun an diesem virtuellen Symbol hängen, nachdem der Bundesrat den EU-Beitritt vom strategischen Ziel zur diskussierbaren Option zurückgestuft hat. Die SVP nimmt den Ball, der ihnen von den Euronationalen zugespielt wird, garantiert mit viel Freude entgegen und wir werden dem Polit-Theater belustigt und mit einer gewissen resignierten Gelassenheit noch etliche Zeit zusehen dürfen. (pr)
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Konsumentenfeindliches Urteil des EFTA-Gerichtshofes gegen Norwegen Die norwegische Gesetzgebung auf dem Gebiet der Lebensversicherung enthält die Bestimmung, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Abschlusskosten (Kosten für Provisionen, Bearbeitung usw.) nicht - wie sonst oft üblich - über die Vertragslaufzeit verteilen dürfen, sondern bereits beim Abschluss des Vertrages in Rechnung stellen müssen. Der Käufer einer Lebensversicherung müsse sich der Höhe der Abschlusskosten bewusst sein, lautete eines der Argumente Oslos für die Regelung. Doch die für das einwandfreie Funktionieren des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) zuständige EFTA-Überwachungsbehörde klagte beim EFTA-Gerichtshof - mit Erfolg, wie dessen am 25. November 2005 publiziertes Urteil zeigt.
In seiner Urteilsbegründung bestreitet der in Luxemburg residierende EFTA-Gerichtshof nicht, dass hinter der Abschlusskosten-Regelung des EWR-Landes Norwegen Gründe des Konsumentenschutzes stehen mögen. Allerdings orientierte sich das von Carl Baudenbacher präsidierte Richtergremium bei der Urteilsfindung an der im EWR geltenden Lebensversicherungs- Richtlinie der EU und damit am Prinzip des freien Dienstleistungsverkehrs. Diese zentrale Binnenmarktfreiheit wird nach Auffassung der Richter verletzt. Den Versicherungsgesellschaften der anderen 27 Mitgliedstaaten des EWR (die 25 EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein und Island) werde der Zugang zum norwegischen Markt zumindest erheblich erschwert. Ihre sonst überall zulässigen Produkte könnten nämlich in Norwegen ohne grundlegende Modifikationen nicht angeboten werden. Dies komme im Übrigen auch einer Beschränkung der Wahlfreiheit der Versicherten im EWR- Binnenmarkt gleich. Ausgehend vom Leitbild des "mündigen Konsumenten", folgern die EFTA-Richter schliesslich, dass eine umfassende Aufklärung über die Vertragsabschlusskosten ausreichend sei. Der Zwang zur Geltendmachung dieser Kosten bei Vertragsbeginn, wie es das norwegische Recht verlangt, sei hingegen unverhältnismässig und verstosse folglich gegen das europäische Recht in Sachen Lebensversicherungen.
Zwei Aspekte dieses Urteils dürften von besonderem Interesse sein. Zum einen hat der EFTA- Gerichtshof das in anderem Zusammenhang entwickelte europäische Konsumenten-Leitbild zum ersten Mal auf das Versicherungsvertragsrecht angewendet. Danach ist mit Blick auf das notwendige Schutzniveau nicht auf einen besonders schwachen Konsumenten, sondern auf den mündigen, normal informierten Durchschnittsverbraucher abzustellen. Diese Perspektive dürfte auch für die künftige Auslegung allgemeiner Versicherungsbedingungen bedeutsam werden. Zum anderen beruht die eingangs erwähnte EU-Richtlinie über Lebensversicherungen im Wesentlichen auf dem Herkunftslandprinzip. NZZ, 26./27. November 2005, S. 25
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EuGH kippt Oberösterreichs Gesetz gegen Gensaat Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Anbauverbot für gentechnisch verändertes Saatgut im Bundesland Oberösterreich gekippt. Die Luxemburger Richter gaben damit der EU-Kommission Recht, die vor zwei Jahren der Landesregierung untersagte, das gesamte Bundesland per Gesetz zur gentechnikfreien Region zu erklären. Gesetzlich verordnete gentechnikfreie Regionen bleiben in der Europäischen Union damit verboten.
Die Entscheidung über die Zulassung genmanipulierter Pflanzen wird in Brüssel getroffen. Nach der Europäischen Freisetzungsrichtlinie haben die Mitgliedsländer nur dann die Möglichkeit, den Anbau zu unterbinden, wenn sie für eine bestimmte Linie von genveränderten Organismen (GVO) eine konkrete Gefährdung der Umwelt oder gesundheitliche Risiken nachweisen. Diesen Beweis hätte Oberösterreich nicht erbracht, argumentierte der EuGH.
Laut EU-Kommission steht das Verbot im Widerspruch zum Binnenmarkt. Es gebe keine Gefahren für Gesundheit und Umwelt durch die zugelassenen gentechnisch veränderten Organismen. Die EU-Lebensmittelagentur EFSA bekräftigte diese Auffassung. Österreich habe keine wissenschaftlichen Argumente für das Gentechnikverbot vorgebracht, hieß es.
Mit dem Anbauverbot wollte das Land seine Bauern vor unerwünschten Gentech-Kontaminationen durch Pollenflug schützen. Auf Grund der klein strukturierten Landwirtschaft sei ein Nebeneinander von Gentechnik und konventionellem oder biologischem Anbau in Oberösterreich nicht möglich, sagte der Gentechnikexperte der österreichischen Umweltorganisation Global 2000 Werner Müller. Der EuGH habe sich mit diesem Urteilsspruch der Gen-tech-Lobby gebeugt. Das Umweltnetzwerk Friends of the Earth Europe (FoEE), dem auch Global 2000 und der deutsche BUND angehören, forderte nach dem Urteil erneut die rechtliche Verankerung gentechnikfreier Regionen in Europa. Es gebe auch drei Jahre nach dem oberösterreichischen Anbauverbot keine Lösung für das Problem der Koexistenz zwischen gentechnikfreier Landwirtschaft und derjenigen, die GVO einsetzt.
Für freiwillige Bündnisse von Landwirten, die ihre Region zur gentechnikfreien Zone erklären, hat das EuGH-Urteil keine Bedeutung. In der EU haben sich inzwischen 164 Regionen und mehr als 4.500 Gemeinden für die Gentechnikfreiheit ausgesprochen (Stand: Oktober 2005). Allein in Deutschland gibt es inzwischen 78 gentechnikfreie Regionen und Initiativen. Kommunen oder Landkreise dürfen diese Bündnisse aber nicht mit einer gesetzlichen Regelung unterstützen. DNR EU-Rundschreiben, November 05, S. 19
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