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Kurzinfos September 03EU weist Österreichs Antrag auf GVO-Verbot zurück
Die Europäische Kommission hat entschieden, den Antrag Österreichs auf Genehmigung einzelstaatlicher Maßnahmen abzulehnen, mit denen ein dreijähriges Verbot von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Bundesland Oberösterreich erlassen werden sollte. Der Antrag war im März 2003 bei der EU-Kommission eingegangen. Gemäß Artikel 95 Absatz 5 des EG-Vertrages können Mitgliedstaaten unter bestimmten, eng auszulegenden Bedingungen von den Harmonisierungsmaßnahmen der Gemeinschaft abweichen. Hierzu gehören neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie landesspezifische Probleme. Die EU-Kommission hat Anfang September entschieden, dass in diesem Fall keiner dieser Rechtfertigungsgründe vorliegt.
Mit der von der Landesregierung Oberösterreichs eingereichten Gesetzesvorlage sollten die organische und herkömmliche Landwirtschaft sowie die genetischen Ressourcen von Tieren und Pflanzen vor Einkreuzungen von GVO geschützt werden. Die Regierung Oberösterreichs ist der Auffassung, dass ein generelles Verbot gentechnisch veränderten Saatguts dadurch gerechtfertigt ist, da die Frage der Koexistenz landwirtschaftlicher Anbaumethoden mit und ohne GVO noch nicht vollständig gelöst ist.
Die Kommission hat im Vorfeld der Entscheidung den wissenschaftlichen Ausschuss der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) um eine Stellungnahme gebeten. Auf der Grundlage dieser Stellungnahme sei die Kommission zu dem Ergebnis gekommen, dass die von der österreichischen Regierung vorgelegten Informationen keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse bezüglich des Umweltschutzes oder der Arbeitsumwelt enthalten. Darüber hinaus habe Österreich nicht nachweisen können, dass ein spezifisches Problem für das Land Oberösterreich vorliegt, das sich erst nach Verabschiedung der Harmonisierungsmaßnahme ergeben hat. Deshalb entschied die Kommission, dass der Gesetzesentwurf die Anforderungen von Artikel 95 Absatz 5 EG-Vertrag nicht erfüllt und somit eine Abweichung vom Gemeinschaftsrecht nicht gerechtfertigt ist.
Mit der Frage der Koexistenz von gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und herkömmlichem bzw. organischem Anbau befasste sich die Kommission in einer Empfehlung, die am 23. Juli 2003 veröffentlicht wurde. Zu gentechnikfreien Zonen wird in der Empfehlung festgestellt, dass "betriebsspezifischen Maßnahmen und der engen Zusammenarbeit zwischen benachbarten Betrieben je nach Kultur und Produktart der Vorrang gegeben werden sollte" (z.B. Saatguterzeugung statt Nutzpflanzenerzeugung). Regionale Maßnahmen sollten nur dann in Erwägung gezogen werden, wenn sie angemessen sind und keine anderen Möglichkeiten bestehen, eine ausreichende Reinheit zu erzielen. DNR-EU-Rundschreiben, September 03, S. 36
Österreich ische Alpen: LKW-Verkehr verdoppelt
Der LKW-Verkehr über Österreichs Alpen hat sich seit dem Jahr 1990 mehr als verdoppelt. Das zeigt eine aktuelle Untersuchung des Verkehrssclubs Österreich (VCÖ) über den alpenquerenden Güterverkehr. Fast 2,7 Mio. LKW passierten 2002 über den Brenner und die Tauernautobahn die Alpen; zwölf Jahre zuvor waren es noch 1,2 Mio. gewesen. Das Verkehrsgutachten, das den alpenquerenden Güterverkehr in Österreich, der Schweiz und Frankreich untersuchte, belegt, dass Österreich mittlerweile den meisten LKW-Verkehr zu verkraften hat. Mit der Steigerung der letzten Jahre habe Österreich Frankreich überholt: Über die französischen Alpen waren im Jahr 1990 mit 1,8 Millionen Lkw um 600.000 mehr unterwegs als in Österreich, jetzt sind es 100.000 weniger. DNR-EU-Rundschreiben, September 03, S. 39
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Ineffiziente Regionalpolitik der EU
Die heutige Regionalpolitik (Struktur- und Kohäsionspolitik) der EU ist laut dem schwedischen Politologen Daniel Tarschys ein ineffizientes, überholtes Erbe aus der Ära des früheren Kommissionspräsidenten Delors. Als Konsequenz fordert er in einer Studie zwar nicht ihre Abschaffung, aber doch eine «Neuerfindung». (Tarschys, D.: Reinventing Cohesion, September 2003, Swedish Institute for European Policy Studies. Die Studie kann als pdf-Datei gefunden werden unter: www.sieps.se). Derzeit verschlingen die Kofinanzierung von unterschiedlichsten Projekten in wirtschaftlich schwachen Regionen (Strukturfonds) und die Zuschüsse an Verkehrs- und Umweltinvestitionen in ärmeren Mitgliedstaaten (Kohäsionsfonds) gemeinsam rund 33 Mrd. Euro pro Jahr oder einen Drittel des EU-Haushaltes. Eine grundlegende Überprüfung drängt sich angesichts der Osterweiterung auf; neue Entscheide werden spätestens 2006 mit Blick auf die nächste mittelfristige EU-Finanzplanung für die Periode ab 2007 ohnehin fällig.
Tarschys legt dar, wie die Strukturpolitik, der er eine wichtige historische Rolle zugesteht, vor. allem als flankierende Massnahme zur Einführung des Binnenmarktes und der Währungsunion (Delors I und Delors II) massiv ausgebaut worden ist. Doch zum einen seien damals die Anpassungsprobleme der schwächeren Regionen und Staaten überschätzt worden, zum andern hätten Instrumente, die eigentlich nur zur temporären Kompensation der Anpassungskosten gedacht gewesen seien, den eigentlichen Anlass längst überlebt. Wie der Autor, ein ehemaliger Europarat- Generalsekretär und schwedischer Staatssekretär, im September 03 in Brüssel ausführte, geht er von drei Grundannahmen aus, die er teilweise mit empirischen Daten aus anderen Quellen unterlegt.
Erstens seien die regionalen Disparitäten viel geringer als normalerweise beschrieben. Der Zugang zu den EU-Fonds hängt nämlich vom Bruttoinlandprodukt (BIP) pro Kopf zu nationalen Kaufkraftparitäten ab. Dieser Massstab übertreibt laut Tarschys die Unterschiede, weil die unterschiedliche regionale Kaufkraft und die nationale Umverteilungspolitik (über Steuern, Transferzahlungen u. Ä.) ausgleichend wirkten. Gemessen an Konsum oder Lebensstandard seien die Disparitäten halb so gross wie gemessen an der Produktion. Zweitens habe die EU-Strukturpolitik einen «sehr begrenzten Einfluss» auf die ökonomische Konvergenz. Zwar seien manche der Ungleichgewichte in den letzten Jahrzehnten abgebaut worden, doch sei dies durch andere Einflüsse wie die nationalen Regionalpolitiken oder andere EU-Politiken mitverursacht. Drittens habe die wirtschaftliche Konvergenz einen sehr limitierten Einfluss auf das eigentliche Ziel, die Kohäsion, zumal die kulturelle und politische Dimension der Kohäsion vernachlässigt werde. NZZ, 18. September 03, S. 23
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Neue Freizügikeitsregelung für EU-Bürger
EU-Bürger können sich künftig im europäischen Ausland einfacher niederlassen als bisher. Die EU-Staaten einigen sich im Rat für Wettbewerbsfahigkeit Mitte September in Brüssel auf eine entsprechende Richtlinie. Danach erhalten Unionsbürger nach fünf Jahren legalem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat das Recht auf einen permanenten Wohnsitz. Nicht durchsetzen konnte sich die EU-Komission dagegen mit dem Vorschlag, die Dauer eines Aufenthalts ohne Anmeldung von derzeit drei auf sechs Monate zu erhöhen. Uneinigkeit herrschte nach Angaben aus Delegationskreisen bis zuletzt in der Frage, ob sich auch Lebenspartner in einem EU-Staat automatisch niederlassen können. Dies ist zurzeit nach nationaler Gesetzgebung geregelt. In Irland etwa ist eine eheähnliche Gemeinschaft im Gesetz nicht vorgesehen. Wenn ein EU-Bürger sich künftig dort niederlassen will, kann er also nicht automatisch seinen Lebensgefährten mitbringen
Voraussetzung für ein dauerhaftes Bleiberecht nach fünf Jahren ist, dass es keine «zwingenden Grunde» für eine Ausweisung gibt. Besonders Deutschland legte Wert darauf, eine rechtliche Handhabe etwa gegen Terroristen oder Schwerverbrecher zu haben. Die Auslegung der «zwingendenGründe» ist gemäss der Regelung Sache der Mitgliedstaaten. Zudem ist in der Richtlinie ein Abschiebeschutz etwa für Minderjährige vorgesehen. Die EU-Staaten stimmten der Vorlage nach Angaben aus Delegationskreisen mit qualifizierter Mehrheit zu, Österreich stimmte dagegen. NZZ, 23. September 03, S. 5
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Kleiner Steuerlast in dezentralen Strukturen
Im Rahmen des Nationalfondsprojekts "Politische Institutionen und kantonale Staatstätigkeit" wurden anhand eines interkantonalen Vergleichs für die achtziger und neunziger Jahre die Wirkungen der staatlichen Architektur auf die Staatstätigkeiten untersucht. Die Befunde aus den Analysen zu den Schweizer Kantonen und Gemeinden unterstützen in erster Linie die Sichtweise der Dezentralisierungsbefürworter. In der Mehrheit der Fälle beschränkt eine Vielzahl kleiner Gemeinden die Handlungsspielräume der nächsthöheren, d. h. kantonalen Staatsebene in wirksamer Weise. Die grösste Bedeutung kommt den dezentralen Entscheidungsstrukturen dabei auf der Einnahmenseite zu. So weisen Kantone mit vielen kleinen Gemeinden signifikant geringere Steuerbelastungen auf als solche mit einem hohen Zentralisierungsgrad. Dies kann als Hinweis auf die Wirksamkeit eines ausgeprägten Steuerwettbewerbes und einer dezentralen Bereitstellung staatlicher Leistungen gedeutet werden.
Ausserdem lässt sich ein bremsender Dezentralisierungseffekt auch auf der Ausgabenseite beobachten: Je stärker die Kantone fiskalisch oder organisatorisch dezentralisiert sind, desto geringer fallen die Staats-, Sozial- und Verwaltungsausgaben pro Kopf aus. Schliesslich zeigt sich auch in kantonalen Schlüsselbereichen wie der Bildungspolitik, dass ein hoher Grad an Gemeindeautonomie das staatliche Engagement in der Bildungsfinanzierung eher bremst, während zentralisierte Kantone vergleichsweise hohe Bildungsausgaben aufweisen.
Die Mitsprache vieler kleiner Gemeinden in der politischen Entscheidungsfindung ist allerdings nicht die einzige Form der Machtteilung zwischen den politischen Akteuren in den kantonalen Verhandlungsdemokratien. Neben der Organisation des Staatsaufbaus sind vor allem die Art und Weise der direktdemokratischen Mitsprache durch die Bürgerschaft und der Grad an konkordanzdemokratischer Integration der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen von Bedeutung. Die empirischen Untersuchungen machen dabei deutlich, dass diese weiteren Ausprägungen der Verhandlungsdemokratie in den Schweizer Kantonen unterschiedliche Wirkungen auf den öffentlichen Sektor aufweisen. Während einerseits eine ausgebaute direkte Demokratie ähnlich einer starken Dezentralisierung dem Kanton auf der Einnahmen- und Ausgabenseite Fesseln anlegt, begünstigen breit abgestützte Konkordanzregierungen andererseits ein tendenziell expansives Staatshandeln. Damit erweisen sich typische, aber auf grund ihrer Handlungslogik unterschiedlich wirksame Formen der politischen Machtteilung wie die direkte Demokratie, die Dezentralisierung und der Grad an Konkordanz in den kantonalen Verhandlungsdemokratien als Schlüsselelemente zur Erklärung der Staatstätigkeit. Im Gegensatz zu diesen Grundpfeilern der kantonalen politischen Ordnung bleibt die parteipolitische Färbung kantonaler Regierungen ohne systematischen Einfluss auf die Staatstätigkeit in den Schweizer Kantonen. (Adrian Vatter; Markus Freitag, NZZ, 24. September 03, S. 15)
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Ist der Euro mitschuldig an der Rezession?
Konjunkturelle Probleme einer Einheiwährung
Von Karl Socher*, eritierter Professor für olitische Ökonomie der Universität Insbruck.
Die Konjunkturabschwächung im Euro-Gebiet hat etwa eineinhalb Jahre nach Einführung des Euro als Buchgeld (1999) begonnen, und sie setzte sich nach Einführung des Euro-Bargeldes (2002) fort. Könnte der Euro also mitschuldig sein an der Hartnäckigkeit der Rezession und Stagnation? In den USA war zwar ebenfalls eine Rezession zu verzeichnen, aber die deutsche und die italienische Konjunkturschwäche wirken tiefgreifender, und der Kurszerfall der Aktien war in Deutschland weit stärker als in den USA. Die These einer prozyklischen Wirkung des Euro in einzelnen Ländern findet sich schon in der von der EG 1992 veröffentlichten Studie «Ein Markt - eine Währung»: Länder, die bis zur Schaffung der Währungsunion über eine stabile Währung - mit entsprechend stabilen Konjunkturverläufen - verfügten (wie Deutschland), würden durch die gemeinsame Währung an Stabilität verlieren, eher instabile Länder jedoch würden grössere Stabilität als bis dahin erreichen. Das Argument beruht darauf, dass die Deutsche Bundesbank ihre Politik auf die deutsche Entwicklung abstellen konnte. Dagegen kann ein einzelnes Land im Euro-Raum nicht mit Geld- und Währungspolitik auf Entwicklungen reagieren, die nur es allein, nicht aber die anderen Länder der Union betreffen. Notwendig wäre somit eine hohe Lohn- und Preisflexibilität oder entsprechende Arbeitskräftemobilität. Beide sind in der EU nicht gegeben.
Überinvestitionen im ungünstigen Moment
Für die These der Mitschuld des Euro an der Dauer der Rezession gibt es mehrere Argumente:
1. Die Ursachen für den Konjunkturrückschlag sind gemäss der Österreichischen Konjunkturtheorie (F. A. von Hayek) schon im Aufschwung zu finden, nämlich in einer «Überinvestition». Neben dem Aufkommen neuer Technologien und der Aktienhausse hat - in geringem Umfang - auch die Einführung des Euro zu solcher Überinvestition beigetragen, etwa durch zusätzliche Investitionen (wie Errichtung von Banknotendruckereien), Umstellungen von EDV-An1agen oder Propagierungsausgaben. Diese Ausgaben wurden zum Teil durch Notenbankgelder und Banken-Geldschöpfung finziert. Selbst wenn man die Einführungskosten vorsichtig auf nur 2% des Bruttoinlandprodukts (BIP) schätzt, ergeben sich bei einer Einführungsphase von vier Jahren 0,5% pro Jahr. Sie fielen zum Grossteil in der Überhitzungsphase vor der Krise an und wurden mit Beginn der Abschwächung abgebaut, wirkten also prozyklisch.
2. Die Euro-Bargeld-Einfühung hat zwar nicht das allgemeine Preisniveau erhöht, sie hat aber in einzelnen Sektoren, vor allem im Gastgewerbe, zu Preissteigerungen geführt. Selbst heute noch ist bei einer Mehrheit der Konsumenten die Meinung zu finden, der Euro sei ein «Teuro». Dieses Gefühl einer unerwarteten Preissteigerung dürfte bei den Konsumenten eine gewisse Kaufzurückhaltung bewirkt haben.
Zu hohe Realzinsen im wichtigsten Land
3. Die wichtigste prozyklische Wirkung der Einführung des Euro war die Umkehr der Realzinsdifferenz zwischen den Euro-Ländern. Vor Abschaffung der D-Mark war der Realzins (Nominalzins minus Inflationsrate) in Deutschland dank der Stabilitätspolitik der Bundesbank niedriger als in den meisten anderen Ländern, vor allem, als sich vor dem Start der Währungsunion die Inflationsraten ausserhalb Deutschlands immer mehr den deutschen anglichen, die Nominalzinsen aber höher blieben. Durch die Währungsunion wurde der Nominalzins für den Euro «gleichgeschaltet»; die Teuerungsraten divergieren aber mehr als vorher. Deshalb kam Deutschland im Juni mit einer Inflationsrate von 0,9% auf einen um bis zu fast 3 Prozentpunkte höheren Realzins als etwa Portugal, Griechenland und Irland (Inflationsraten zwischen 3,4% und 3,8%). Die Investitionskosten in Deutschland haben sich also gegenüber jenen in den peripheren Ländern dramatisch erhöht. Dazu kommt die vorteilhafte Wirkung des Euro auf Investitionen in anderen Euro-Ländern, weil das Wechselkursrisiko bzw. die mit den Währungsschwankungen verbundenen Transaktionskosten weggefallen sind.
4. Eine ähnliche Entwicklung ist nun in einigen EU-Beitrittsländern zu beobachten. Dort gleichen sich die Nominalzinsen den Euro-Zinsen zunehmend an, während die Inflationsraten auf einem höheren Niveau als im Euro-Raum verharren. Dank den niedrigen Realzinsen werden Investitionen von der EU in diese Länder verlagert.
5. In manchen kleineren Euro-Ländern (z. B. Österreich) disziplinierte das Ziel der Aufrechterhaltung des Wechselkurses auch die Lohnpolitik. Heute wird bei Lohnerhöhungen nicht mehr unmittelbar erkennbar, dass sie die Wettbewerbsposition eines Landes verschlechtern, weil die Zahlungsbilanz eines Euro-Landes praktisch keine Bedeutung mehr hat.
Eine deflationäre Spirale
6. Wenn das Inflationsziel von 2% eingehalten wird, aber unterschiedliche Inflationsraten herrschen, bedeutet dies, dass in einzelnen Euro-Ländern die Inflationsrate auf 1 % oder darunter fallen muss. Das kann deflationäre prozyklische Effekte auslösen. Schon eine Inflationsrate von 1 % entspricht ja wegen des Schätzcharakters der Indexberechnung oft einem stabilen Preisniveau. Das heisst, dass es in vielen Bereichen zu Preissenkungen kommt, die eine prozyklische Zurückhaltung bei Käufen und Krediten auslösen, wie sie in einer Deflation allgemein zu beobachten ist. Die deflationären Entwicklungen auf einzelnen Märkten können sich wiederum auf andere Märkte übertragen. Selbst wenn es noch einige Bereiche mit steigenden Preisen gibt, kann die negative psychologische Wirkung, die von deflationären einzelnen Märkten ausgeht, doch überwiegen.
7. In der Währungsunion fehlt ein Ausgleichsmechanismus, wie er in jeder Wechselkurs-Union besteht Wenn ein Land in einer Wechselkurs-Union in einer Abschwächungsphase durch zurückbleibende Inflationsraten, vermehrte Exportanstrengungen und Importrückgänge seine Zahlungsbilanz verbessert, fliessen die zusätzlichen Devisenreserven der Notenbank zu. Damit wird Notenbankgeld geschaffen, daraufhin kann die Giralgeldmenge um ein Mehrfaches des Zuflusses ausgeweitet werden (Giralgeldmultiplikator). Durch diese Ausweitung der Geldmenge wird die Konjunktur angeregt. In einer Währungsunion gibt es diesen Ausgleichsmechanismus nicht mehr im gleichen Umfang, denn die mehrfache Wirkung kleiner Zahlungsbilanz-Änderungen auf die Geldmenge fällt weg. Gegenüber dem Nicht-Euro-Raum wirkt zwar der Mechanismus noch, aber die Leistungsbilanz des gesamten Euro-Raums ist relativ zum Gesamteinkommen des Euro-Raums viel kleiner als in einem einzelnen Land mit eigener Währung.
8. Die Euro-Schwäche nach der Einführung wirkte prozyklisch; sie förderte den Export in der Boomphase. Umgekehrt gehen vom höheren Euro-Kurs der letzten Zeit konjunkturdämpfende Effekte aus. Der steigende Kurs löst zwei «Verstärker» aus: In Ländern mit «dollarisierter» Währung wie Russland wird vermehrt auf den Euro umgestiegen, ebenso wohl auch in den EU-Beitrittsländern. Dazu wechseln viele Notenbanken (sogar Euro-Notenbanken) Dollar-Reserven in Euro-Reserven um. Beides stützt den Euro.
Stärkere Ausschläge in der Zukunft?
Die Einführung des Euro dürfte also zum langen Anhalten der Stagnation beigetragen haben. In Zukunft könnten zudem im Euro-Gebiet die Konjunkturausschläge stärker werden, denn die Gleichschaltung der Geldpolitik wird zu einer Synchronisierung der Konjunkturen beitragen. Vor der Euro-Einführung haben die Unterschiede der Geld- und Konjunkturpolitik in den einzelnen Ländern gelegentlich gegenläufige Konjunkturphasen zugelassen und damit im Schnitt die Ausschläge der europäischen Konjunktur geglättet. NZZ. 8. September 03, S. 15
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Kritik an der Menschenrechtspolitik der EU
Das Europäische Parlament in Strassburg hat die EU und ihre Mitgliedstaaten wegen einer zu wenig konsequent geführten Menschenrechtspolitik kritisiert. In der Debatte zum jährlich vorgelegten Jahresbericht des Strassburger Parlaments über die weltweite Situation der Menschenrechte im Jahr 2002 und die Menschenrechtspolitik der EU wird bemängelt, dass die Europäische Union selbst dann kaum Druck ausübt, wenn sie dazu verpflichtet wäre, wie bei der strikten Anwendung der Menschenrechtsklausel in Kooperations- und Assoziationsabkommen mit Nicht- EU-Staaten. Da die EU nach europäischem Selbstverständnis weltweit Vorbild sein und eine kohärentere Politik im Kampf gegen die Verletzung von Menschenrechten führen müsse, bedauerten die Abgeordneten in ihrer Entschliessung vor allem, dass sie nicht in die Entscheidungsfindungsprozesse einbezogen sind, die zur Aussetzung von Abkommen oder anderen Sanktionen führen könnten. Das müsse in Zukunft geändert werden.
Wenn von der EU restriktive Massnahmen ergriffen wurden, dann betrafen diese überwiegend die kleineren und für die EU weniger bedeutenden Länder. So traf es vor allem jene mehr als 70 über das Lomé-Abkommen assoziierten AKP- Staaten aus dem Raum Afrika, der Karibik und dem Pazifik. Im Berichtszeitraum wurden Massnahmen gegen Liberia, Simbabwe und Haiti erneuert. Gegen Somalia und die Demokratische Republik Kongo wurden neue Sanktionen verhängt, und gegen Sierra Leone wurden sie ausgeweitet. Aufgehoben wurden sie jedoch gegenüber Angola, obwohl dort immer noch chaotische Zustände herrschen. Von den Nicht-AKP-Ländern waren Burma, Indonesien, die Republik Moldau und der Irak betroffen. Die Union hat allerdings keines der Abkommen gekündigt.
Das Ausmass der Sanktionen war unterschiedlich. Bei Haiti und dem Sudan wurde die Entwicklungshilfe teilweise eingestellt. Die meisten Sanktionen waren jedoch Waffen- und Rüstungsgüterembargos, was wenig bewirkte, da diese Länder immer Anbieter auf dem Weltmarkt finden. Das Verbot für den Präsidenten Weissrusslands, Lukaschenko, in das Staatsgebiet der EU einzureisen, wurde von Portugal unterlaufen.
Dass sich aber auch die Abgeordneten selbst mit einer konsequenten Haltung schwer tun, zeigte das Beispiel Kuba, als es um den Antrag Havannas auf Beitritt zu dem AKP-EU-Partnerschaftsabkommen (Cotonou) ging, der mit einer neuen Verhaftungswelle gegenüber Dissidenten auf der Insel zusammenfiel. Obwohl sich die EU verpflichtet hat, ihre Besorgnis über die Menschenrechte bei Treffen mit China auf allen Ebenen zur Sprache zu bringen, hat es auf dem EU-China-Gipfel von vergangenem Jahr offiziell keine solche Kritik gegeben. Im Gegenteil, das rechtsstaatlich aufgebaute und demokratische Taiwan wurde auf Druck Pekings benachteiligt. NZZ, 5. September 2003, S. 2
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