Strengere Auflagen für Importe aus der EU Lebensmittel aus der EU sollen in der Schweiz nicht ohne weitere Auflagen verkauft werden dürfen. Nach der Nationalratskommission hat sich auch die zuständige Ständeratskommission dafür ausgesprochen, wieder ein strengeres Regime einzuführen. Die Wirtschaftskommission des Ständerates (WAK) beschloss mit 6 zu 5 Stimmen, einer parlamentarischen Initiative Folge zu geben, wie die Parlamentsdienste am Freitag, den 20. Januar 2012, mitteilten. Die nationalrätliche Schwesterkommission kann damit einen Gesetzesentwurf ausarbeiten.
Die Ständeratskommission hält allerdings fest, sie möchte die Anwendung des Cassis-deDijon-Prinzips auf Lebensmittel nicht grundsätzlich in Frage stellen. Gewährleistet werden müsse bloss, dass die Qualitätsstrategie der Schweiz dadurch nicht gefährdet und die Information der Konsumentinnen und Konsumenten nicht beeinträchtigt werde. Gemäss dem Wortlaut der parlamentarischen Initiative sollen Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausgenommen werden.
Gemäss diesem Prinzip dürfen Produkte, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt wurden, in allen anderen Mitgliedstaaten verkauft werden. Seit Juli 2010 gilt das Prinzip — mit gewissen Einschränkungen – auch in der Schweiz: EU-Produkte können ohne weitere Prüfung verkauft werden.
Ein Komitee um den Genfer Winzer Willy Cretegny hatte erfolglos das Referendum dagegen ergriffen. Inzwischen haben die Gegner des Cassis de-Dijon-Prinzips jedoch eine Volksinitiative lanciert. Deren Ziel ist es, die Schweizer Landwirtschaft vor der ausländischen Konkurrenz schützen. Der Bund soll Vorschriften zum Schutz der Inlandproduktion erlassen. Insbesondere soll er den Markt über Zölle und mit Kontingenten regulieren. NZZ, 21. Januar 2012, S. 15
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EU-Nanotechnologiepolitik: Nicht alle Nanomaterialien sollen auch so heißen „Alle Materialien, deren Hauptbestandteile eine Größe zwischen einem und 100 Nanometern (nm) haben, gelten als Nanomaterialien“ – diese Definition hat die Europäische Kommission im November 2011 empfohlen. Nanomaterial wird beschrieben als „ein natürliches, bei Prozessen anfallendes oder hergestelltes Material, das Partikel in ungebundenem Zustand, als Aggregat oder als Agglomerat enthält und bei dem mindestens 50 Prozent der Partikel in der Anzahlgrößenverteilung ein oder mehrere Außenmaße im Bereich von 1 nm bis 100 nm haben“. Ein Nanometer ist ein Milliardstel Meter. Die Definition stützt sich auf Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) und der Gemeinsamen Forschungsstelle (JRC). Die offizielle Definition ist notwendig, weil die Gesetzgebung entsprechend angepasst werden muss. Eine Überprüfung ist für 2014 vorgesehen.
Das Europäische Umweltbüro (EEB) zeigte sich „tief enttäuscht“ über die „zu enge“ Definition. Die Industrielobby habe sich durchgesetzt. Es gebe auch Materialien mit weniger als 50 Prozent Bestandteilen unter 100 nm mit neuartigen Eigenschaften. Diese könnten nun um entsprechende Sicherheitstests herumkommen, kritisierten die Umweltschützer. Es sei völlig unverständlich, warum die EU-Kommission von den wissenschaftlichen Empfehlungen des SCENIHR abweiche, nach denen sogar Material mit 0,15 Prozent Partikeln unter 100 nm noch als Nanomaterial zu definieren sei. Zudem sage die reine Größe der Partikel nicht unbedingt etwas über ihr Sicherheitsrisiko aus.
EU-Kommission: www.europa.eu/rapid (Reference:IP/11/1202); EEB: www.eeb.org (News – 18.10.2011), umwelt aktuell, Dezember / Januar 2012, S. 10
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EU-Verkehrspolitik: Verkehrsnetz nicht nachhaltig Die EU-Kommission hat im Oktober 2011 ihre Vorschläge für ein einheitliches europäisches Verkehrsnetz (TEN-V) präsentiert. Danach soll der Verkehr über Grenzen hinweg besser fließen. Für die Grünen-Fraktion im Europaparlament sind die Projekte allerdings nicht mit den EU-Zielen der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes vereinbar. Im sogenannten Kernnetz sollen nach dem Willen der Kommission die Infrastruktur modernisiert und der grenzüberschreitende Verkehr flüssiger gemacht werden. Mehr Verkehrssicherheit, weniger Staus und komfortableres Reisen sollen so erreicht werden. Die einzelnen Verkehrsträger wie Schiene, Straße oder Wasser sollen besser vernetzt werden. Ein Ziel ist es, die europäischen Eisenbahnen besser an Häfen und Flughäfen anzubinden.
EU-Verkehrskommissar Siim Kallas verspricht sich von den Plänen sowohl positive Auswirkungen auf die Wirtschaft als auch für den Klimaschutz in der EU. Insgesamt will die Kommission 31,7 Millionen Euro zur Anschubfinanzierung des Konzepts „Connecting Europe“ zur Verfügung stellen. Bis 2030 soll das Kernnetz fertig sein.
Die Grünen im Europäischen Parlament lobten zwar, dass dem Ausbau des Schienenverkehrs Vorrang im Kernnetz eingeräumt wurde. Jedoch seien die meisten Großprojekte im TEN-V nicht nachhaltig. Weder würden umweltfreundliche Verkehrsmittel bevorzugt noch die EU-Umwelt- und Klimaziele vorangebracht. Der Löwenanteil der Finanzierung sich auf vier große Infrastrukturprojekte konzentriert: den Brenner-Basistunnel, den Tunnel Lyon-Turin, die Brücke über die Straße von Messina und die feste Fehmarnbeltquerung. Dadurch würden Gelder für kleinere, aber wichtigere Projekte blockiert. EU-Kommission zu TEN-V: www.ec.europa.eu/transport/infrastructure; Memo der EU-Kommission zu „Connecting Europe“: www.kurzlink.de/euverkehrsnetz-ten-v; umwelt aktuell, Dezember / Januar 2012, S. 23
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