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Kurzinfos September 2012

Der «liberale Arbeitsmarkt» – ein überholter Mythos

Von Daniel Lampart, Sekretariatsleiter und Chefökonom beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB)

Im Vergleich zu anderen Ländern hat die Schweiz einen schwachen Arbeitnehmerschutz. Über die Kündigungsfristen hinaus gibt es kaum einen Kündigungsschutz. Mindestlöhne hat das Land fast nur in Gesamtarbeitsverträgen (GAV). Atypische Beschäftigungsformen wie die Temporärarbeit sind schwach reguliert. Die Arbeitslosenversicherung bietet zwar einen relativ hohen Lohnersatz, aber die Taggelder werden unterdurchschnittlich lang ausbezahlt. Positiv ist, dass es dank den flankierenden Massnahmen erstmals umfassende Lohnkontrollen gibt. Arbeitgeberkreise bezeichnen den schwachen Arbeitnehmerschutz als «liberalen» Arbeitsmarkt. Mit «liberal» hat der schwache Schutz jedoch nichts zu tun: Liberal bedeutet Selbstbestimmung. Das setzt voraus, dass die Beschäftigten am Arbeitsplatz garantierte Rechte besitzen. Sonst können sie sich nicht gegen Arbeitgeberwillkür wehren.

Arbeitgeberkreise behaupten auch, dass die Schweiz wegen des schwachen Arbeitnehmerschutzes eine tiefere Arbeitslosigkeit habe. Dies ist ein Mythos, das zeigen Ländervergleiche. Norwegen hat eine tiefere Arbeitslosenquote als die Schweiz, obwohl die Unternehmen dort Entlassungen sachlich begründen müssen. Zudem sind rund 70 Prozent der Löhne in Norwegen durch Mindestlöhne geschützt – gegenüber rund 40 Prozent in der Schweiz. Ein weiteres Gegenbeispiel sind die Niederlande. Die Arbeitslosenquote ist dort nur leicht höher als in der Schweiz – obwohl die Arbeitgeber Entlassungen bewilligen lassen müssen und obwohl die Löhne durch einen staatlichen Mindestlohn geschützt sind. Eine tiefe Arbeitslosigkeit ist somit auch mit einem wesentlich stärkeren Arbeitnehmerschutz möglich.

Das zeigt auch die neuere Arbeitsmarktforschung. Selbst die OECD, die sich immer wieder für einen Abbau des Arbeitnehmerschutzes ausgesprochen hat, kommt heute in Forschungsarbeiten zum Schluss, dass es kaum konsolidiertes Wissen gibt, inwiefern die Arbeitsmarktregulierungen die Arbeitslosigkeit beeinflussen. Mindestlöhne beispielsweise führen gemäss Studien zu einer ausgeglicheneren Lohnverteilung, ohne dass sie zu mehr Arbeitslosigkeit führen. Gründe für diese Neutralität in Bezug auf die Arbeitslosigkeit sind, dass Arbeitnehmer bei einem höheren Lohn einen Zweitjob aufgeben können oder dass die Arbeitgeber die Löhne nicht mehr unter das Marktniveau drücken können (Dumping).

Ein weniger ausgebauter Kündigungsschutz für unbefristete Stellen geht oft mit mehr Stellenwechseln einher. Die gesamtwirtschaftliche Wirkung auf die Beschäftigung ist aber nicht eindeutig, da sowohl die Zahl der Einstellungen als auch jene der Austritte reduziert wird. Durch häufigere Stellenwechsel kann zwar theoretisch der wirtschaftliche Wandel hin zu produktiveren Branchen begünstigt werden. Doch bei zu vielen Wechseln geht bei einer stark arbeitsteiligen, wissensintensiven Produktion wichtiges Know-how verloren.

Der schwache Arbeitnehmerschutz in der Schweiz taugt daher nicht als Erklärung für die relativ tiefe Arbeitslosigkeit. Der Zusammenhang dürfte genau umgekehrt sein. Weil die Gefahr der Arbeitslosigkeit vor allem bis Anfang der 1990er Jahre viel geringer war, haben die Schweizer Arbeitnehmenden einen schlechteren Schutz akzeptiert. Zusätzlich fangen die Sozialpartner in gewissen Branchen wie etwa in der Baubranche einen Teil der Schutz-Defizite über GAV auf.

Der relativ schwache Arbeitnehmerschutz stösst in der Schweiz heute an seine Grenzen. Seit den 1990er Jahren ist die Arbeitslosigkeit stark gestiegen. Schlechter geschützte Arbeitsverhältnisse wie die Temporärarbeit nehmen zu. Auch die Sozialpartnerschaft lahmt. Beispielsweise sind die Arbeitgeber in den neuen, stark gewachsenen Dienstleistungsbranchen (Callcenter, Kuriere, Kosmetikinstitute usw.) kaum organisiert. In diesen Branchen kann es deshalb auf absehbare Zeit keine GAV geben. In verschiedenen Branchen weigern sich die Arbeitgeber sogar, überhaupt GAV-Verhandlungen aufzunehmen. Der Verbandspräsident der Schuhgeschäfte – eine Branche mit schlechten Arbeitsbedingungen – sagt sogar öffentlich, dass er sich aktiv gegen einen GAV einsetzen wird. Ein Umdenken in der Schweizer Arbeitsmarktpolitik ist deshalb nötig. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) hat die Mindestlohninitiative eingereicht, damit der Bund einen nationalen Mindestlohn von 22 Franken pro Stunde (4000 Franken pro Monat) einführt und GAV fördert (z. B. tiefere Schwellen für die Allgemeinverbindlich-Erklärung von GAV, Verhandlungspflicht).

Bund und Kantone müssen die flankierenden Massnahmen konsequent anwenden. Heute tolerieren sie Lohnunterbietungen, indem sie mit zu tiefen Richtlöhnen kontrollieren (zum Beispiel im Gartenbau). Zur Bekämpfung des Subunternehmer-Dumpings braucht es eine wirksame Haftung für Erstunternehmer. Unerwünschte Temporärarbeit muss verhindert werden. Beispielsweise über eine Beschränkung auf Arbeitskräfte mit einer Daueraufenthaltsbewilligung in der Schweiz oder branchenmässige Einschränkungen. Temporärarbeitende müssen den gleichen Lohn erhalten wie die übrigen Beschäftigten in einer Firma (equal pay). Für eine echte Sozialpartnerschaft braucht es gleichberechtigte Partner. Solange den Personalvertretungen in den Betrieben einfach gekündigt werden kann, ist das nicht der Fall. Deshalb müssen diese durch den Bund wirksam vor Kündigungen geschützt werden. NZZ, Montag, 24. September 2012, S. 21



EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte

Am Montag, 4. September 2012, hat Stavros Lambrinidis sein Amt als erster EU-Sonderbeauftragter für Menschenrechte angetreten. Berufen wurde Lambrinidis, der 2011 kurzzeitig als griechischer Aussenminister geamtet hatte, von der EU-Aussenbeauftragten Catherine Ashton. Lambrinidis, der sich im EU-Parlament unter anderem für den Datenschutz engagierte, gilt als gute Besetzung für den Posten. Barbara Lochbihler, die Vorsitzende des Menschenrechtsausschusses des EU-Parlaments, lobte die Erfahrung des 50-Jährigen.

Beim Europarat in Strassburg ist der Schritt der EU dennoch mit Missmut aufgenommen worden. Dabei steht jedoch nicht die Qualifikation des Kandidaten, sondern das Amt als solches in der Kritik. Die Luxemburger Abgeordnete in der parlamentarischen Versammlung des Europarats, Anne Brasseur, warnte vor «unnützer Doppelarbeit». Die Schaffung des Postens eines EU-Sonderbeauftragten für Menschenrechte stehe in offenem Gegensatz zu einer Vereinbarung zwischen Brüssel und Strassburg, wonach die Zuständigkeit für Menschenrechtspolitik beim Europarat liege.

Lambrinidis soll sich vor allem um die Verankerung der Grundrechtepolitik in den EU-Aussenbeziehungen kümmern, wozu auch das weltweite Engagement gegen die Todesstrafe gehört. Dieses zählt der Europarat indes zu seinen Kernaufgaben. Die Ernennung eines EU-Menschenrechtsbeauftragten facht aufs Neue den in Strassburg schwelenden Unmut über die Brüsseler Tendenz an, die Kompetenzen der Union in den Zuständigkeitsbereich des Europarats auszuweiten.

Mehrfach hat die parlamentarische Versammlung des Europarats bereits die EU-Grundrechteagentur in Wien kritisiert. Die Behörde bringt nach Ansicht der Strassburger Parlamentarier keinen Mehrwert, da sie sich wie der Europarat für die Individualrechte der Bürger engagiert, zum Beispiel beim Minderheitenschutz. Die Wiener Behörde kostet jährlich 20 Millionen Euro, die letztlich auch von den 27 EU-Nationen bezahlt werden, die ebenfalls dem Strassburger Staatenbund mit seinen 47 Mitgliedsländern angehören und dessen 220-Millionen-Jahresbudget mitfinanzieren. So klagt der Deutsche Christoph Strässer vom Rechtsausschuss der parlamentarischen Versammlung des Europarats über eine unsinnige Konkurrenz zwischen den beiden Institutionen

In Strassburg wird ebenfalls bemängelt, dass Brüssel trotz anderslautenden Absichtserklärungen immer noch nicht der europäischen Menschenrechtscharta beigetreten ist. Zwar haben alle Mitgliedsländer der Union die Charta unterzeichnet, doch hat die EU als Institution diesen Schritt, durch welchen sie sich den Urteilen des Menschenrechtsgerichtshofs unterwerfen würde, noch nicht vollzogen. Somit können die Gesetzgebung und Rechtspraxis der EU bis anhin nur vor dem EU-Gerichtshof in Luxemburg angefochten werden, nicht aber vor den Strassburger Richtern des Menschenrechtsgerichtshofs.

Strässer vermutet hinter den Brüsseler Bremsmanövern die Absicht der EU, ihre Kompetenzen nicht durch einen Machtzuwachs der Strassburger Richter beschneiden zu lassen. Eindringlich verlangt eine Kommission von Abgeordneten des EU-Parlaments und der parlamentarischen Versammlung des Europarats, endlich auf politischer Ebene eine Einigung über den Beitritt der EU zur Charta zu erzielen. NZZ, 4. September 2012, S. 6


Luft schlechter als Standards erlauben

Die Luftverschmutzung durch Verkehr, Industrie und Haushalte übersteigt in vielen europäischen Ländern international vereinbarte Standards. Zwölf der 27 Mitgliedstaaten der EU, darunter auch Deutschland, haben die in einer EU-Richtlinie festgelegten Obergrenzen überschritten.

Am häufigsten betrifft dies die Stickstoffoxidemissionen. Dies geht aus offiziellen Daten des Jahres 2010 hervor, welche die Mitgliedstaaten erst kürzlich veröffentlichten. Jacqueline McGlade, Geschäftsführerin der europäischen Umweltagentur (EEA), weist darauf hin, dass sich die EU im Jahr 2010 in einer Rezession befand und wirtschaftliche Erholung wiederum zu mehr Emissionen führen wird, weshalb eine aktivere Bekämpfung der Emissionen notwendig sei.

In der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe von 2001 verpflichteten sich die Mitgliedstaaten der EU dazu, eine festgelegte Obergrenze von luftverschmutzenden Emissionen nicht zu überschreiten. Zu den gefährlichen Emissionen gehören Stickstoffoxid (NOx), Schwefeldioxid (SO2), flüchtige organische Verbindungen (VOC), sowie Ammoniak (NH3). Diese Stoffe sind schädlich für Mensch und Umwelt. Sie können zu Atemwegserkrankungen, einer Versauerung von Boden und Wasser, sowie zur Schädigung der Vegetation führen. EEA: www.kurzlink.de/nec-stat-2010; umwelt aktuell, August/September 2012, S. 9


Zehn Jahre und kein Grund zum Feiern

Bei der 2002 gegründeten EU-Lebensmittelbehörde EFSA werden mit öffentlichen Geldern Industrieinteressen gefördert. Ursache ist ein Konstruktionsfehler im Fundament.

Von Daniel Hertwig, Informationsdienst Gentechnik

Bevor neue Lebensmittel für den Markt zugelassen werden, müssen sie auf Gesundheitsrisiken geprüft werden. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kommt in der EU der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) zu. In diesem Jahr wird die Behörde mit Sitz im norditalienischen Parma zehn Jahre alt. Doch die nicht enden wollende Kritik vermasselt der EFSA gehörig das Jubiläum. Und das völlig zu Recht.

Für einen effektiven Schutz vor riskanten Bestandteilen in unserer Nahrung braucht es unabhängige Kontrolleure, die frei von äußerer Beeinflussung ihrer Arbeit nachgehen können. Das ist bei der EFSA aber nicht der Fall. Immer wieder gibt es Hinweise auf Interessenkonflikte, auf zu enge Kontakte zur Industrie, auf waghalsige Karrieresprünge von der EFSA zur Privatwirtschaft und zurück. Genutzt hat die Kritik bislang wenig. Zwar gelobte die Behörde Besserung, besonders nachdem ihr Haushalt vom EU-Parlament mit Verweis auf die Personaleskapaden nicht entlastet wurde, doch dann ging es weiter wie gehabt. So haben einige Experten des kürzlich neu besetzten Gentechnikgremiums Verbindungen zu den Herstellern gentechnisch veränderter Pflanzen oder deren Lobbyorganisation ILSI. Das „International Life Science Institute„ vertritt neben großen Agrochemiekonzernen wie Monsanto, Syngenta und BASF auch andere Big Player der Lebensmittelbranche.

Auch die Maßstäbe zur Begutachtung von Produkten sind unausgewogen. Die EFSA orientiert sich an zweifelhaften, aber teuren Standards, die den finanziell bestens ausgestatteten Forschungs- und Entwicklungsabteilungen der Konzerne zugutekommen. Unabhängige Studien werden meist ignoriert. So kommt es zu absurden Situationen, wie im Fall der Chemikalie Bisphenol A, die in vielen Alltagsprodukten zu finden ist. Hunderte von wissenschaftlichen Untersuchungen hatten besorgniserregende Risiken aufgezeigt – doch die Behörde berief sich ausschließlich auf zwei von der Industrie bezahlte Studien, die keinerlei Gesundheitsgefahr feststellten. Bisphenol A bekam grünes Licht.

Statt die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa zu schützen, stellt sich die EFSA zu oft in den Dienst von privatwirtschaftlichen Interessen. Und das, obwohl sie von Steuergeldern finanziert wird. Vielleicht liegt hier ein Teil des Problems. Die von der EFSA berufenen Experten bekommen von ihr kein Gehalt. Sie haben andere Verpflichtungen: in Universitäten, Organisationen und Unternehmen. Nur Letztere verfügen über die Mittel, gelegentliche Gefälligkeiten mit großzügig dotierten Posten zu belohnen. Es bräuchte hier eine fundamentale Umstrukturierung. Warum soll die öffentliche Hand für die Risikoprüfung privater Produkte aufkommen? Stattdessen sollten diese Kontrollen von den privatwirtschaftlichen Antragstellern bezahlt und dann von den jeweils am besten geeigneten unabhängigen Experten durchgeführt werden. Die EFSA wäre dabei die Mittlerin. Unternehmer erführen nicht, wer ihre Produkte prüft. Die Wissenschaftler bekämen ihre Nebentätigkeit angemessen vergütet, ohne den Namen des Antragstellers zu kennen. Darüber hinaus müsste die Versteifung auf industriegefällige Prüfkriterien gelockert werden.

Diese Forderungen sind keineswegs neu. Umso schlimmer, dass bislang nichts in dieser Richtung geschehen ist. Wie genau eine Reform der EFSA auch aussehen würde, dringend notwendig und überfällig ist sie allemal. Dafür sind letztlich die politischen Institutionen der EU verantwortlich. Sie täten gut daran, der von ihnen ins Leben gerufenen EFSA auf die Sprünge zu helfen. Um klarzustellen, dass unsere Gesundheit schwerer wiegt als wirtschaftliche Interessen. Und um weiterem Vertrauensverlust vorzubeugen.

Der Politologe Daniel Hertwig ist seit Mai dieses Jahres Redakteur beim Informationsdienst Gentechnik der Zukunftsstiftung Landwirtschaft in Berlin.

Kontakt: www.keine-gentechnik.de, umwelt aktuell, August/September 2012, S. 18


Umweltschädliche Subventionen: Kaputtgeförderte Natur

Noch immer fördert die EU mit ihren Subventionen aus der Agrar- und Fischereipolitik sowie den Regional- und Strukturfonds viele umweltschädliche Projekte und Praktiken. Darauf hat der Deutsche Naturschutzring im Juli 2012 hingewiesen. Eine Broschüre des DNR fasst Zahlen, Fakten und Beispiele dieser „ökologisch und ökonomisch falschen Förderpolitik“ zusammen, stellt aber auch einige positive Projektbeispiele vor.

Laut DNR fließen weiterhin EU-Milliarden in infrastrukturelle Großprojekte, intensive Landwirtschaft oder den Ausbau großer Fischfangflotten. Zwar seien viele Fördermittel heute an Umweltauflagen gebunden, dies stehe aber in keinem Verhältnis zur allgemeinen umweltschädlichen Förderpraxis. In den derzeitigen Verhandlungen zum Mehrjährigen Finanzrahmen der EU ist der Abbau umweltschädlicher Subventionen ein zentrales Anliegen der Umweltverbände. DNR (Hrsg.): Kaputtgeförderte Natur? Umwelt- schädliche EU-Subventionen in Deutschland. Berlin 2012,12 S., Download: www. eu-koordination.de/PDF/2012-3-subventionen.pdf, umwelt aktuell, August/September 2012, S. 22.


Transparenz: Ein Jahr EU-Lobbyregister

Das gemeinsame Transparenzregister von EU-Kommission und -Parlament ist Ende Juni 2012 ein Jahr alt geworden. Das Register listet Organisationen auf, die in den EU-Institutionen Lobbyarbeit machen. Während die Kommission eine positive Bilanz zog, übten Nichtregierungsorganisationen Kritik. Bisher haben sich mehr als 5.000 Interessenvertreter, Anwälte, Beratungsfirmen und andere Lobbyisten registrieren lassen. Sie sind dadurch bei Interaktionen mit Parlament und Kommission an einen Verhaltenskodex gebunden.

Die Allianz für Lobby-Transparenz und ethische Regeln ALTER-EU kritisierte, dass das Register kein klares Bild aller Lobbyaktivitäten zeige. Nicht registriert seien etwa viele Anwaltskanzleien sowie auch 120 Unternehmen, darunter die Deutsche Bank, Monsanto und ThyssenKrupp. Außerdem fehlten wichtige Informationen, da viele Lobbyisten nicht die Themen ihrer Lobbyarbeit angäben. ALTER-EU fordert daher, den vollständigen Eintrag ins Transparenzregister so schnell wie möglich zur Pflicht zu machen. Die Angaben müssten außerdem von den EUInstitutionen regelmäßig kontrolliert werden. [cs] Transparenzregister: www.europa.eu/ transparency-register/index_de.htm ALTER-EU: www.kurzlink.de/alter-eu-report; umwelt aktuell, August/September 2012, S. 22


Endgültig: Trennt euch!

Unbedingt lesen: http://www.woz.ch/1236/eurokrise/endgueltig-trennt-euch Ausführungen von Heiner Flassbeck, Chefökonom der Uno-Organisation für Welthandel und Entwicklung (Unctad) zum Euro,. 6. September 2012 (WoZ, Nr. 36, S. 7).

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