Gross- und Kleinstaaten in der EU „denn die EU-Politik ist immer eine Politik im Interesse der Grossen und Starken, nie der Kleinen und Schwächeren [Mitgliedstaaten]“ ehemaliger EU-Kommissar Günter Verheugen, NZZ, 27. November 2018, S. 7. Ebenda: „Die osteuropäischen Staaten werden ja immer noch als Mitglieder zweiter Klasse behandelt: Nehmt euer Geld, verwaltet es anständig und sonst haltet die Klappe“.
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EU-Abschottung Bis im Jahr 2021 werden die Kontrollen an den Schengen-Aussengrenzen in Europa und damit auch in der Schweiz weitgehend automatisiert. Möglich macht dies das neue Entry-/Exit-System (EES), das Ende 2017 vom EU-Parlament beschlossen wurde. Die neuen High-Tech-Kontrollen kosten in den ersten zehn Jahren knapp über eine Milliarde Euro. Als Schengen-Mitglied ist die Schweiz verpflichtet, ihre Grenzen entsprechend hochzurüsten. Die Vorbereitungen dazu laufen seit längerem.
Automatischer Alarm
Tangiert von der Umstellung sind nicht die Städtetouristen, die innerhalb Europas herumfliegen, sondern Personen aus Nicht-Schengen-Staaten, die für einen Kurzaufenthalt nach Europa kommen. Ihre biometrischen Daten werden künftig erfasst und bei der Ein- und Ausreise kontrolliert. In der Schweiz sind in erster Linie die Flughäfen betroffen, wo sich die Schengen-Aussengrenzen befinden.
Künftig fällt der Stempel weg, den Reisende von ausserhalb des Schengen-Raumes bis anhin bei der Ein- und Ausreise in den Pass erhalten. Statt dessen werden die Kontrollen über Gesichtsscanner und Fingerabdruckleser erfolgen. Wie heute in den USA bereits üblich, sollen die entsprechenden Visa elektronisch erteilt werden. Grenzwächter aus Fleisch und Blut werden jedoch nicht abgeschafft. Sie werden weiterhin Pässe stichprobenartig kontrollieren, welche Reiseroute jemand genommen hat und ob er deswegen als Risikoperson gilt.
Die digitalisierte Prüfung hat zur Folge, dass Grenzwächter, Polizisten und Migrationsbehörden auf Knopfdruck erkennen, wenn ein Kurzaufenthalter die maximale Aufenthaltsdauer von 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen überschritten hat und das Land verlassen muss. Schätzungen gehen davon aus, dass sich in der EU zwischen 2 und 4 Millionen Menschen mit abgelaufener Aufenthaltsbewilligung aufhalten. Solche Personen können in ihren Herkunftsstaat weggewiesen werden.
Doch die Smart Borders erlauben auch engmaschigere Kontrollen innerhalb der Landesgrenzen. So sollen Polizisten in der ganzen Schweiz im täglichen Einsatz die Datenbank abfragen dürfen, die auf einem Server in Strassburg liegt. Die Beamten dürfen die biometrischen Angaben mit anderen Datenbanken abgleichen. Dadurch erhofft man sich beim Bund wichtige Hinweise, um terroristische Organisationen und radikalisierte Personen erkennen zu können. Weiter solle dank EES auch die grenzüberschreitende Kriminalität, insbesondere Menschenhandel, Menschenschmuggel oder Drogenhandel, wirksamer bekämpft werden. Der Zugriff soll über eine nationale Kontaktstelle des Bundesamts für Polizei (Fedpol) erfolgen.
Die elektronischen Visa sollen auch die Konsulate entlasten. Im vergangenen Jahr hat die Schweiz fast 520 000 Anträge für Schengen-Visa bearbeitet. Am meisten Visa wurden an Staatsangehörige aus Indien, China, Thailand und Kosovo ausgestellt.
Kosten von 144 Millionen Franken
Im Februar hat der Bund die für die Einführung von EES notwendigen Gesetzesanpassungen in die Vernehmlassung geschickt. Das Echo war weitgehend positiv. Verschiedene Kantone begrüssen es ausdrücklich, dass die Kontrollen für die Polizeiorgane vereinfacht werden. Der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte (EDÖB) Adrian Lobsiger wird die Erfassung der biometrischen Daten eng begleiten. «Wir hoffen, dass wir dafür die entsprechenden personellen Ressourcen erhalten, wenn der Schengen betreffende Teil des Datenschutzgesetzes voraussichtlich im kommenden Frühling in Kraft tritt», erklärt sein Sprecher Hugo Wyler. Wichtig ist aus Sicht des Datenschützers, dass das Polizeiaufgabengesetz möglichst rasch revidiert wird. Die polizeiliche Anfrage für Daten aus dem Migrationsbereich müsse klar geregelt werden, sagt Wyler.
Gratis ist der Anschluss an das Ein- und Ausreisesystem für die Schweiz nicht zu haben. Der Bund veranschlagt die Kosten der Beteiligung der Schweiz an Entwicklung und Betrieb von EES auf 144 Millionen Franken. Dazu kommen 14,2 Millionen Franken für die Entwicklung auf nationaler Ebene. Die jährlichen Betriebskosten sollen sich auf 2,8 Millionen Franken belaufen. Auch bei den Kantonen werden gewisse Kosten anfallen, die momentan noch nicht beziffert werden können.
Eingeschlossen in die Beträge des Bundes ist der Aufbau eines sogenannten nationalen Erleichterungsprogramms (National Facilitation Programmes, NFP) in der Schweiz. Angehörige von Drittstaaten, die häufig in den Schengen-Raum einreisen, können nach einer vorgängigen Sicherheitsüberprüfung den Status eines «registrierten Reisenden» erlangen und dadurch von einer erleichterten Kontrolle beim Grenzübertritt profitieren. Wer sich im NFP anmeldet, muss keine Fragen nach dem Zweck und der Länge des Aufenthalts beantworten und nicht angeben, ob er über genügend finanzielle Mittel für die Dauer seiner Reise verfügt. NZZ, 15. November 2018, S. 15
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EU-Rechnungshof moniert schmerzhafte Schlachtung und Beförderung von Tieren In der Europäischen Union werden Tiere teilweise unter qualvollen Bedingungen transportiert und geschlachtet. Das geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor, der am Mittwoch veröffentlicht wurde.
Während Maßnahmen der EU zur Verbesserung des Tierschutzes zwar in einigen Bereichen erfolgreich gewesen sind, würden beim Transport und bei der Schlachtung die geltenden EU-Regeln zum Umgang mit Nutztieren mitunter missachtet, heißt es in dem Bericht. Die Rechnungsprüfer*innen untersuchten dafür Nutztierbetriebe in fünf EU-Ländern, darunter Deutschland.
"Der Tierschutz liegt den Bürgerinnen und Bürgern der EU am Herzen", sagte Janusz Wojciechowski vom Rechnungshof. Aber die Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung müsse noch geschlossen werden.
Tiere würden teilweise ohne ausreichende Betäubung geschlachtet oder müssten lange Fahrten unter schlechten Bedingungen aushalten, kritisierten die Kontrolleure. Die Prüfung, ob die EU-Mindeststandards eingehalten werden, habe Defizite. Unter anderem in Deutschland fehle den Kontrolleuren ein schlüssiges Konzept, nach welchen Kriterien die Risiken für Verstöße eingeschätzt und Überprüfungen geplant werden.
Die Gemeinsame Agrarpolitik der EU-Staaten sieht vor, Betrieben durch Subventionen Anreize zu schaffen, ihre Tierhaltung zu verbessern. Dieses Angebot müssten die EU-Staaten besser nutzen, forderten die Prüfer*innen. Der Nutztiersektor macht nach Angaben des Rechnungshofs rund 45 Prozent der Landwirtschaft in der EU aus - mit einem jährlichen Umsatz von 168 Milliarden Euro und vier Millionen Beschäftigten. [mbu]
Sonderbericht Nr. 31/2018: Tierschutz in der EU: Schließung der Lücke zwischen ehrgeizigen Zielen und praktischer Umsetzung, 14. November 2018
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Keine Nachteile für die Schweiz Die EU-Kommission hat die neue Einstufung der Schweiz bei «Horizon Europe» mit der Öffnung des EU-Forschungsprogramms für weitere Drittstaaten begründet. «Nichts hat sich geändert», sagte eine EU-Kommissionssprecherin am 22. November 2018 in Brüssel. Die Regeln für die Teilnahme der Schweiz an «Horizon Europe» seien exakt so offen wie beim Vorgängerprogramm «Horizon 2020», sagte die Sprecherin weiter. Neu sei lediglich, dass «Horizon Europe» für «alle Drittstaaten mit guter wissenschaftlicher, technologischer und innovativer Leistungsfähigkeit, wie es bei der Schweiz der Fall ist», geöffnet werden solle. Die Schweiz habe damit die Möglichkeit, «ein Assoziierungsabkommen abzuschliessen exakt wie es heute unter «Horizon 2020» der Fall ist», sagte die Sprecherin. NZZ, 23. November 2018, S. 13.
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