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Kurzinfos September 2021



Alleingang der EU-Kommission zulasten des europäischen Justizraums

Gewissermassen als Retourkutsche für den Brexit verweigert die EU-Kommission Grossbritannien die Wiederaufnahme in das Lugano-Übereinkommen. Das eigenmächtige Vorgehen der Kommission ist politisch und rechtlich hochproblematisch.

Brexit mit Folgen: Es geht um die Frage, ob das Vereinigte Königreich nach seinem Austritt aus der EU wieder Teil des europäischen Justizraums in Zivilsachen werden soll, der durch das sogenannte Lugano-Übereinkommen geschaffen wurde, das für die EU-Staaten und die Efta-Staaten Schweiz, Island und Norwegen gilt und dem das Vereinigte Königreich dreissig Jahre lang angehört hat.

In diesem Raum können sich Bürger und Unternehmen auf einheitliche Rahmenbedingungen für den grenzüberschreitenden Rechtsschutz verlassen, die es erlauben, im Streitfall Sicherheit über das zuständige Gericht zu erlangen und das dort erwirkte Urteil in den anderen Staaten problemlos vollstrecken zu lassen.

Seit das Königreich kein EU-Mitgliedstaat mehr ist, gilt das Lugano-Übereinkommen nicht mehr für diesen Staat, und der grenzüberschreitende Rechtsverkehr richtet sich insoweit nach den innerstaatlichen Vorschriften der beteiligten Staaten. Die Rechtsverfolgung in britisch verknüpften Fällen wird hierdurch mit Unsicherheiten und zusätzlichen Kosten belastet.

Um dies zu vermeiden, wurde früh darüber diskutiert, ob das Vereinigte Königreich dem Lugano-Übereinkommen als eigenständige Vertragspartei beitreten könnte. Das setzt allerdings die Zustimmung aller gegenwärtigen Vertragsparteien voraus. Nachdem das Königreich im April 2020 ein dahingehendes Ersuchen der Schweiz, dem Depositar des Lugano-Übereinkommens, übermittelt hatte, haben die vorgenannten Efta-Staaten ihre Unterstützung signalisiert.

Nun ist der Beitritt von der Europäischen Kommission im Namen der EU abgelehnt worden: In einer sogenannten Verbalnote teilte die Kommission im Juni dem Verwahrer mit, dass sich «die EU nicht in der Lage sieht, ihr Einverständnis zu erklären, dass das Vereinigte Königreich zum Beitritt zu dem Übereinkommen eingeladen wird».

Ob die Sache damit erledigt ist, ist allerdings eine offene Frage. Das Vorgehen der Kommission ist politisch und rechtlich hochproblematisch. In einer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat – die gesetzgebenden Institutionen der EU – begründete die Kommission ihre Haltung mit dem «Wesen» des Lugano-Übereinkommens, das eine flankierende Massnahme für die Wirtschaftsbeziehungen der EU zu den EWR-/Efta-Staaten sei, die zumindest teilweise am EU-Binnenmarkt teilnähmen.

Für ein solches Junktim findet sich jedoch – worauf Carl Baudenbacher in dieser Zeitung schon vor einem Jahr hingewiesen hat – in dem Wortlaut, dem Ziel und der Entstehungsgeschichte des Übereinkommens keine Stütze. Als das Lugano-Übereinkommen 1988 geschlossen wurde, gab es weder den Binnenmarkt noch den EWR. Die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über Jahrzehnte aufgebauten wirtschaftlichen Bindungen sind im Übrigen mit dem Brexit nicht einfach weggefallen, sondern haben mit dem beispiellosen Handels- und Kooperationsabkommen der Parteien, das seit Anfang dieses Jahres angewendet wird, einen neuen Rahmen erhalten.

Tatsächlich ist das Argument der angeblich unzureichenden Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich nur vorgeschoben, um zu verdecken, dass die Ablehnung des Beitrittsersuchens nichts anderes ist als eine politische Reaktion auf den Brexit, ein «règlement de comptes» nach der Abwendung des langjährigen Mitgliedstaats von der EU mit ihren zuweilen schmerzlichen Begleiterscheinungen.

Dass diese Retourkutsche auf Kosten der Rechtssuchenden auf beiden Seiten des Ärmelkanals geht, ist der Kommission nur die Bemerkung wert, die «betroffenen Interessenträger» müssten sich eben auf andere Rechtsgrundlagen einrichten.

Neben die Kritik an dem Mangel an politischem Verantwortungsbewusstsein tritt sodann ein rechtliches Bedenken, das sich an das eigenmächtige Vorgehen der Kommission knüpft. In der erwähnten Mitteilung hatte diese dem Europäischen Parlament und dem Rat, die für die Gesetzgebung auf dem Gebiet der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen zuständig sind, ausdrücklich Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben, die Ablehnung des britischen Ersuchens jedoch dem Verwahrer notifiziert, ohne die Reaktion der beiden Institutionen abzuwarten.

Mit diesem kontrafaktischen Verhalten hat die Kommission ihre Kompetenzen überschritten, das Parlament brüskiert und die EU-Mitgliedstaaten übergangen. Zudem ignoriert sie die Unterstützung des britischen Antrags durch die Efta-Staaten. Das sollten weder diese Staaten noch die beteiligten Institutionen auf sich beruhen lassen, vielmehr sollten sie ihre Position in der Frage der Zugehörigkeit des Vereinigten Königreichs zum europäischen Justizraum im Interesse der Bürger und Unternehmen zur Geltung bringen.

Christian Kohler ist Generaldirektor am Gerichtshof der Europäischen Union a. D. und Honorarprofessor am Europa-Institut der Universität des Saarlandes. Eine erweiterte Fassung des Beitrags wird in der «Zeitschrift für Europäisches Privatrecht» veröffentlicht werden. NZZ, 1. September 2021, S. 19


Der EWR-Vertrag auf dem Prüfstand

In Norwegen herrscht Wahlkampf. Neben der Klimapolitik figuriert auch die Frage des Verhältnisses Norwegens zur EU prominent im Wahlkampf. Hier allerdings verlaufen die Trennlinien anders als in der Klimapolitik. Zu den Gegnern des EWR-Vertrags in seiner gegenwärtigen Form gehören neben den Roten und der Sozialistischen Linken auch die ländlich verankerten Zentristen und in Teilen die rechtsnationale Fortschrittspartei. Dafür sind die Grünen zusammen mit den Sozialdemokraten und den meisten Formationen liberal-konservativer Ausrichtung überzeugte «Europäer».

Der Streit wird darüber geführt, ob und allenfalls unter welchen Umständen Norwegen aus dem EWR-Abkommen aussteigen oder es nachverhandeln könnte. Das Tauziehen um den Brexit, das man in Oslo aufmerksam verfolgte, hat Norwegen dabei gewisser Illusionen beraubt, dass sich «einfach so» ein günstigeres Verhältnis zu Brüssel aushandeln liesse. Dennoch dürfte das Thema nicht so schnell vom Verhandlungstisch verschwinden, wenn sich nach den Wahlen die EU-Skeptiker stark genug fühlen, es zu forcieren. NZZ, 8. September 2021, S. 6


Soft Law – ein politisches Druckmittel gegen kleine Staaten

Mit Soft Law wird nicht nur der Gesetzgeber, sondern auch die Judikative ausgehebelt. Solche Richtlinien binden faktisch die kleinen Staaten, lassen die grossen aber unbehelligt. Als Soft Law bezeichnet man Übereinkünfte oder Leitlinien ohne Rechtsverbindlichkeit. Es wird nicht vom Gesetzgeber erlassen und ist damit demokratiepolitisch nicht legitimiert. Soft Law kommt sowohl im internationalen als auch im nationalen Umfeld vor (Beispiel: Empfehlungen der Suva zur Unfallverhütung). Es wird hier von den Verbänden und Berufsorganisationen erlassen, im internationalen Verhältnis hingegen von denselben Organisationen – «intergovernmental organizations» (IGO) –, die auch Staatsvertragsrecht vorbereiten. Diese Doppelfunktion der IGO macht das Erkennen von Soft Law gelegentlich schwierig.

Zur Verabschiedung von Soft Law gibt es keine klaren Vorgaben. Im internationalen Umfeld beschränkt sie sich zumeist auf die Zustim­mung der Vertreter in den jeweiligen IGO. Gelegentlich wird auch auf die Genehmigung der Regierungen anlässlich einer dafür einberufenen Konferenz abgestellt (Beispiel: Uno-Migrationspakt). Dadurch soll die Bedeutung und «Legitimation» des betreffenden Instruments unterstrichen werden.

Soft Law ist formal kein Recht und trotzdem hochwirksam. Zum einen wird es etwa in Gerichtsverfahren beigezogen – man denke an den Arbeitsunfall auf dem Gerüst –, zum anderen wird es gezielt als Druckmittel verwendet. Man erinnere sich an den Kreuzzug des Groupe d’action financière (Gafi) gegen die Inhaberaktien, wie sie Belgien, Luxemburg und die Schweiz kannten. Die mangelnde Transparenz, die man den Inhaberaktien vorwirft, gilt auch für Trusts. Trotzdem wird der Gafi Trusts wohl kaum je zum Thema machen. Daraus lässt sich unschwer erkennen, dass die Wirkungsmacht des Soft Law stets selektiv erfolgt: Es bindet faktisch die kleinen Staaten und lässt die grossen unbehelligt.

Das exponentielle Wachstum von Soft Law im internationalen Umfeld dürfte auf vier Faktoren zurückgehen. Erstens der Zeitfaktor: Hard Law zu erlassen, braucht jahrelange Vorbereitungen, für die man heute keine Zeit mehr zu haben glaubt. Demgegenüber bietet sich Soft Law als einfache und smarte Lö­sung an: Man kann einen Text rasch verabschieden.

Zweitens das Verfahren: In internationalen Gremien ist eine Umkehr des Genehmigungsmodus zu beobachten. Abstimmungen werden je länger, je öfter vermieden; man einigt sich konsensual. Da es um Soft Law geht, können störende Opponenten unter Hinweis auf den nicht rechtsbindenden Charakter übergangen werden. Auf diese Weise werden Positionen verabschiedet, die den Lackmustest einer Abstimmung nie passieren würden.

Drittens die Flexibilität: Erfolgreiche Konventionen mit einer hohen Zahl von Vertragsstaaten lassen sich kaum erneuern – sie erstarren in Sklerose. Demgegenüber lässt sich Soft Law einfach modernisieren, indem die Sekretariate der IGO entsprechend neue Anweisungen erlassen.

Viertens die Komplexität: Gelegentlich sind die Problemstellungen so kompliziert geworden, dass ihre Regelung über eine multilaterale Rechtsvereinheitlichung zu schwierig erscheint. Das zeigt sich etwa im Finanzmarktrecht: Das Genfer Übereinkom­men über indirekt gehaltene Wertrechte von 2009 hat als Staatsver­trag Schiffbruch erlitten, weil ausser ausgewiesenen Finanzfachleuten und den Personen, die bei der Ausarbeitung der Konvention dabei waren, niemand seinen Mechanismus versteht. «Basel III» hingegen als Soft Law funktioniert bestens, weil es von Fachleu­ten für Fachleute erlassen worden ist – ohne Regierungen, ohne Parlamente und fernab jeglicher gerichtlichen Kontrolle.

Welche Folgerungen sind zu ziehen? Soft Law bietet einen attraktiven, raschen Lösungsweg in einer zunehmend komplexen Welt. Zudem eröffnet es den Sekretariaten der diversen IGO einen maximalen Einfluss, indem sie die Kontrolle über «ihr» Soft Law nicht an die Gerichte abgeben müssen, sondern sie über sämtliche Phasen – von der Initiierung über den Erlass bis zur Anwendung – behalten: Dies geschieht auf Kosten der Gestaltungsmöglichkeiten der einzelnen Staaten und von deren Organen.

Damit wird über Soft Law nicht nur der reguläre Gesetzgeber, sondern auch die Judikative ausgehebelt: Es sind nicht mehr die Ge­richte, die sagen, was Recht ist, sondern die Sekretariate der IGO dekretieren, was man als richtig zu betrachten hat – und das erst noch auf der Grundlage von Nichtrecht.

Soft Law wird als politisches Druckmittel verwendet, um gewisse Vorstellungen einer als gerecht empfundenen Lösung auch ohne rechtliche Verbindlichkeit durchsetzen zu können. Anschauliches Beispiel bieten die Bestrebungen der G-7, zusammen mit der OECD eine neue Unternehmensbesteuerung zu schaffen. Weder Regierungen noch Parlamente oder Gerichte kleinerer Staaten werden sich wirksam direkt dagegen wenden können.

Wünschbar wäre, dass die Politik und die Welt der Justiz sich intensiver und bewusster mit Soft Law auseinandersetzten und dass wir alle mehr Gelassenheit gegenüber Begehren und Erwartungen entwickelten, die auf Soft Law basieren.

Monique Jametti ist Bundesrichterin. Eine erweiterte Fassung unter dem Titel «Staatsvertragsrecht und Soft Law» wird in «Contra Legem» erscheinen. NZZ, 8. September 2021, S. 19


Die Schweiz bezahlt ihre Forschenden in EU-Projekten selber

Nach dem Streit um das Rahmenabkommen lässt die EU die Schweiz nicht an ihrem Forschungsprogramm teilnehmen. Am Freitag, 17. September 2021, hat der Bundesrat erklärt, wie er die Folgen abzumildern versucht.

Der Bundesrat hat Massnahmen beschlossen, die den Ausschluss der Schweiz aus dem EU-Forschungsprogramm «Horizon Europe» abfedern sollen. Vor den Medien sagte Bundespräsident Guy Parmelin: «Wir sind uns bewusst, dass die Situation für alle Betroffenen und Beteiligten schwierig ist.» Der Bundesrat will möglichst rasch Lösungen präsentieren. Umgesetzt werden sollen diese, sobald das Parlament die notwendigen Gelder bewilligt hat. Dies soll in der Dezembersession geschehen.

Parmelin betonte, dass sich die Schweizer Forschenden nach wie vor an den meisten «Horizon»-Verbundprojekten beteiligen können. Wird ihr Projektantrag angenommen, ist es aber nicht die EU, welche die Schweizer Partner bezahlt, sondern die Schweiz, konkret: das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI). Hingegen erlaubt die EU nicht, dass Schweizer Forschende Projekte leiten und koordinieren.

Ebenfalls ausgeschlossen sind sie von den prestigeträchtigen Einzelprojekten des European Research Council, den sogenannten ERC-Grants. Um diesen Nachteil abzufedern, soll der Schweizerische Nationalfonds (SNF) im Auftrag des Bundes nationale Instrumente entwickeln, die möglichst ähnliche Bedingungen bieten wie «Horizon». Die Orientierung an europäischen Konzepten soll in Zukunft die Zusammenarbeit erleichtern, sobald sich die Schweiz und die EU politisch wieder gefunden haben.

Weitere Probleme entstehen für Schweizer Wissenschafter, weil sie von den Marie-Sklodowska-Curie-Massnahmen ausgeschlossen sind, welche Karrieren in Bezug auf ihre internationale Mobilität fördern. Hier soll der SNF ebenfalls ein Instrument lancieren, mit dem auch vielversprechende Forschende von ausserhalb der Schweiz angezogen werden sollen. Unklar bleibt, ob und in welcher Form die Schweiz am Projekt «Digital Europe» teilnehmen darf. Bei Bedarf will der Bund hier weitere Übergangsmassnahmen vorlegen.

Auch beim European Innovation Council ist die Teilnahme für Schweizer Forschende eingeschränkt. Hier geht es um den technologischen Transfer zwischen Laboren und Innovationsprojekten. Als Alternative dazu will der Bund das Programm «Bridge» des SNF und von Innosuisse, der Agentur für Innovationsförderung, unterstützen. Dieses umfasst ein Angebot an der Schnittstelle von Grundlagenforschung und wissenschaftsbasierter Innovation.

Das gegenwärtige «Horizon»-Programm dauert von 2021 bis 2027. Dennoch konzentriert sich der Bundesrat in seiner Kommunikation vor allem auf das laufende Jahr. Das SBFI schreibt auf seiner Website, dass sich der Drittlandstatus der Schweiz jederzeit ändern könne, nun aber für die Ausschreibungen des Jahres 2021 gelte. Das oberste Ziel des Bundesrates ist es nach wie vor, schnellstmöglich diesen Status zu ändern und eine erneute Assoziierung für die Schweiz zu erreichen.

Parmelin betonte, dass die Schweiz bereit sei, zu verhandeln. Die EU hingegen pocht darauf, dass es zuerst eine Lösung der ungeklärten institutionellen Fragen rund um die Rechtsübernahme und die Streitschlichtung brauche. Verhandlungen sind zurzeit nicht möglich. Nachdem der Bundesrat die langjährigen Verhandlungen zum Rahmenabkommen im Mai 2021 abgebrochen hat, diskriminiert die EU die Schweiz zusätzlich.

Um die Wogen zu glätten, wollte der Bundesrat die Kohäsionsmilliarde an ausgewählte Staaten vor allem im Osten der EU rasch ausbezahlen – auch wenn die Zahlung des Kohäsionsbeitrags keine Garantie für die Teilnahme der Schweiz an «Horizon» darstellt.

Abschliessend betonte Parmelin, dass es falsch und einseitig sei, zu denken, die Schweiz habe nur «Horizon» und sonst nichts. Man verfüge über eine Vielzahl von Forschungsabkommen. Das internationale Interesse am hiesigen Forschungs- und Entwicklungsstandort sei da. Auch die Schweiz sei daran interessiert, im nordamerikanischen, im asiatischen und – seit dem Brexit – im britischen Raum neue Abkommen auszuhandeln.

Die neuen Massnahmen erfordern keine zusätzlichen finanziellen Mittel. Die Kredite von rund 6,2 Milliarden Franken für die Teilnahme an «Horizon» haben Bundesrat und Parlament bereits vor einiger Zeit verabschiedet. Bis eine vollumfängliche Teilnahme wieder möglich ist, will der Bund aus diesem Topf schöpfen. NZZ, 18. September 2021, S. 13.


Neue Gentechnik: Kritik an „unkritischer“ Position der EU-Kommission

Die im April 2021 veröffentlichte Studie der EU-Kommission zu Verfahren der neuen Gentechnik sei unwissenschaftlich und zu stark von Industrieinteressen beeinflusst. Das kritisierten mehr als 50 zivilgesellschaftliche Organisationen und Bauern- und Handelsverbände Anfangs September 2021.

In ihrer Studie hatte die EU-Kommission überlegt, neue Gentechnik als Teil einer nachhaltigen europäischen Landwirtschaft zu etablieren und die Verfahren nicht mehr unter dem bestehenden EU-Gentechnikrecht zu regulieren (siehe EU-News vom 29.04.). Für die unterzeichnenden Organisationen, darunter Greenpeace, Corporate Europe Observatory, Friends of the Earth Europe, Slowfood Europe, die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft und das Umweltinstitut München, sei ein solcher Richtungswechsel in der Gentechnikpolitik „unverhältnismäßig“. Es gebe keine wissenschaftliche Grundlage dafür, verschiedene Verfahren und ihre Produkte auf einmal zu deregulieren. Im Gegenteil: Von den Technologien gehe nach wie vor ein Risiko aus, weshalb alle gentechnisch veränderten Organismen (GVO) einer Risikobewertung unterzogen werden müssten. In ihrer Studie ignoriere die EU-Kommission jedoch „eine Vielzahl wissenschaftlicher Erkenntnisse und Analysen, die auf die Risiken der neuen Gentechniken hinweisen“, monieren die unterzeichnenden Organisationen und werfen der EU-Kommission vor, „unkritisch der ‚Wunschliste‘ der GVO-Industrie für eine Deregulierung“ zu folgen. Im Gegensatz zu den Risiken seien die potenziellen Vorteile der Neuen Gentechnik zudem „wahrscheinlich gering oder unbedeutend.“

Als Grund für die unkritische Haltung der EU-Kommission sieht das Bündnis das Ungleichgewicht der vertretenen Interessen im Konsultationsprozess, der der Studie vorausging: 74 Prozent der Beiträge stammten demnach von der GVO-Industrie, auf deren „nicht überprüfbare“ Versprechen die EU-Kommission sich „zu sehr“ verlasse. So sei bisher nicht belegt, dass Pflanzen, die mit neuer Gentechnik entwickelt wurden, tatsächlich dazu beitragen können, Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Ein Großteil der dafür in Frage kommenden Pflanzen befinde sich derzeit noch in der Forschungs- und Entwicklungsphase.

Die Organisationen fordern, Verfahren der Neuen Gentechnik weiterhin über das bestehende Gentechnikrecht der EU zu regulieren. Dieses dürfe nicht abgeschwächt, sondern müsse verschärft werden, um „den Schutz der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt zu erhalten und zu verbessern.“ Die von der EU-Kommission vorgeschlagene Deregulierung könnte dazu führen, dass es keine Sicherheitskontrollen, keine GVO-Kennzeichnung für VerbraucherInnen, keine Rückverfolgbarkeitsanforderungen und keine Überwachung nach dem Inverkehrbringen gibt. „Eine Deregulierung würde dazu führen, dass die BürgerInnen nicht mehr wissen, was sie essen und die LandwirtInnen nicht mehr wissen, was sie säen“, mahnen die unterzeichnenden Organisationen.

Statt die Entwicklung neuer GVO zu fördern, sollte die EU stattdessen nachhaltige Anbausysteme wie Agrarökologie und den ökologischen Landbau unterstützen.

Auch im Rahmen des Weltnaturschutzkongresses war das Thema Neue Gentechnik Anfangs September Thema: siehe EU-News vom 08.09 (https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2021-naturschutz-biodiversitaet/weltnaturschutzkongress-gestartet/) Biased from the outset: The EU Commission’s “working document” on new GM techniques fails to uphold environmental and consumer protection standards https://corporateeurope.org/en/media/4767 https://www.dnr.de/eu-koordination/eu-umweltnews/2021-landwirtschaft-gentechnik/neue-gentechnik-kritik-an-unkritischer-position-der-eu-kommission/ 08. September 2021


Der "Datenkontinent Nummer eins"

Mit milliardenschweren Investitionen und einer massiven Lobbyoffensive gehen Google und andere US-Internetkonzerne gegen Pläne Berlins und der EU zur Regulierung des EU-Digitalsektors vor. Google hat angekündigt, eine Milliarde Euro in zwei neue Rechenzentren in Deutschland zu investieren. Zudem geben das Unternehmen sowie weitere Firmen der US-Digitalbranche in Europa insgesamt fast 100 Millionen Euro für Lobbyaktivitäten aus; Google, Facebook und Microsoft sind die drei größten Lobbyisten überhaupt in Brüssel. Die EU-Regulierungspläne zielen insbesondere darauf ab, die Marktmacht der dominanten US-Konzerne zu brechen, um den Aufbau einer eigenständigen EU-Digitalbranche zu ermöglichen. SPD-Politiker bringen in diesem Zusammenhang bereits eine Zerschlagung der US-Konzerne ins Gespräch, um die "Wettbewerbsbedingungen kleinerer europäischer Anbieter zu verbessern". Wie die zuständigen EU-Kommissare zur Erläuterung ihrer Regulierungspläne für die Digitalbranche erklären, soll «Europa» zum "weltweiten Datenkontinent Nummer eins" aufsteigen.

"Wachsende Nachfrage nach Cloud-Diensten"

Deutsche Leitmedien und führende Politiker haben die Ankündigung des US-Konzerns Google begrüßt, rund eine Milliarde Euro in zwei Rechenzentren in Deutschland zu investieren, um auf die "wachsende Nachfrage nach Cloud-Diensten" zu antworten.[1] Auf einer Nutzfläche von mehr als 10.000 Quadratmetern solle schon im kommenden Jahr in Hanau, nur "20 Kilometer vom weltgrößten Internetknoten DE-CIX entfernt", eine neue Google-Cloudanlage in Betrieb gehen, heißt es seitens der Konzernführung. Eine zweite werde 2022 in der "Cloud-Region Berlin-Brandenburg" eingerichtet. Mit diesem Investitionen wolle Google zu den Marktführern bei Clouddiensten, Microsoft und Amazon, aufschließen, um das eigene Geschäftsmodell, das vor allem auf "Umsatz mit Werbung und Daten" basiere, auf ein "breiteres Fundament zu stellen". Der Strom für die energiehungrigen Rechenzentren solle größtenteils aus regenerativen Quellen bezogen werden; eine entsprechende Vereinbarung mit dem deutschen Ableger des französischen Engie-Konzerns sehe eine indirekte Finanzierung von Windparks und Solaranlagen durch den IT-Konzern vor. Bis 2030 will Google seine Clouddienste ausschließlich mit "grüner", CO2-freier Energie betreiben.

Alternative zum "Serverstandort USA"

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) sprach in Reaktion auf die Investitionspläne des US-Internetgiganten von einem "starken Signal" für den Wirtschaftsstandort Deutschland, das sowohl dem Ausbau der digitalen Infrastruktur wie auch der angepeilten Energiewende gelte.[2] Laut Altmaier stellt die CO2-freie Energieproduktion inzwischen einen "zentralen Faktor für die Standortwahl" dar. Rechenzentren seien "Stromfresser", die zur Klimaerwärmung beitrügen, solange sie mit "Strom aus Kohlekraftwerken gefüttert" würden. Google beschäftige überdies an seinen deutschen Standorten Berlin, Frankfurt, Hamburg und München "rund 2.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter", heißt es unter Bezugnahme auf Konzernangaben. Schließlich gebe es für die Kunden des US-Konzerns auch "rechtliche und regulatorische Gründe", vorzugsweise Clouddienste in Anspruch zu nehmen, deren Server "in Deutschland stehen", anstatt "Anlagen in den USA zu verwenden". Google-Kunden könnten künftig zwischen "zwei deutschen Cloud-Regionen" wählen – attraktive Alternativen zum "Serverstandort USA".

Die große Lobbyoffensive

Parallel zu seinen Investitionsplänen entfaltet Google – wie auch andere US-Internetkonzerne – eine massive Lobbyoffensive in Brüssel. Nach Angaben der NGO LobbyControl tobt in Brüssel derzeit eine regelrechte "Lobbyschlacht", mit der "Google, Amazon, Facebook & Co." strengere Regeln für Internetplattformen verhindern wollten.[3] Die Tech-Branche insgesamt investiert derzeit 33 Millionen Euro in ein "breites Lobbynetzwerk aus Verbänden, Lobbyagenturen, Denkfabriken und Anwaltskanzleien", um die IT-Gesetzgebung der EU zu beeinflussen. Im Vergleich dazu belaufen sich die Lobbyaufwendungen der Autoindustrie mit rund 10 Millionen Euro lediglich auf ein knappes Drittel.

Europaweit 97 Millionen Euro

Dominant sind dabei die US-Digitalkonzerne, die darüber hinaus in den Hauptstädten der EU-Mitgliedstaaten Einfluss zu nehmen suchen; zusammengenommen belaufen sich ihre europäischen Lobbyausgaben laut LobbyControl sogar auf 97 Millionen Euro. Führend in der "Lobbyschlacht" in Brüssel seien mit Aufwendungen von jeweils mehr als fünf Millionen Euro Google, Facebook und Microsoft; Apple habe in die Lobbykampagne "nur" 3,5 Millionen Euro investiert. Die Digitalbranche übertreffe derzeit neben der Kfz- auch die traditionell sehr aktive "Pharma- oder Finanz-Lobby", berichtet LobbyControl. Zum Vergleich: Die Bayer AG pumpte im selben Zeitraum rund 4,25 Millionen Euro in die Brüsseler Lobbymaschine; Ausgaben in ähnlicher Höhe tätigte der Ölmulti Shell. Während das Silicon Valley inzwischen für gut 20 Prozent der Lobbyinvestitionen in Brüssel verantwortlich ist, stünden Konzerne aus China und Hongkong hingegen für "weniger als 1 Prozent" der entsprechenden Aufwendungen. Allein für Google, Amazon, Facebook, Apple und Microsoft arbeiteten in Brüssel derzeit "mehr als 140 Lobbyisten".

Gegen DSA, DMA und BKA

Die Lobbykampagnen und Investitionsoffensiven der US-Internetriesen richten sich konkret gegen zwei EU-Gesetzesvorhaben: das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) und das Gesetz über digitale Märkte (Digital Markets Act, DMA). Mit dem DSA will die EU die Online-Plattformen der US-Internetgiganten zur einer stärkeren Regulierung nötigen; das betrifft unter anderem "die Moderation digitaler Inhalte, Empfehlungssysteme und Online-Werbung".[4] Das DMA zielt vor allem darauf ab, die übermäßige "monopolartige Marktmacht der Online-Plattformen" zu brechen. Für US-Konzerne, die als "Gatekeeper" den Zugang zu Online-Plattformen kontrollieren, wird dabei eine umfangreiche "Liste mit Geboten und Vorboten" entwickelt, formuliert LobbyControl. Die Auseinandersetzungen werden inzwischen auch auf dem Rechtsweg ausgefochten: In Deutschland klagt Google seit Mitte 2021 gegen eine Erweiterung des schon 2018 in Kraft getretenen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, das soziale Medien verpflichtet, Nutzerdaten an Behörden schon bei Verdachtsfällen, also noch vor der Feststellung einer Straftat, weiterzuleiten; dies ermöglicht es etwa dem BKA, eine Verdachtsdatenbank aufzubauen.[5] Das Gesetz, dessen Bußgeldobergrenzen jüngst erhöht wurden, verstoße gegen die "deutsche Verfassung und europäische Gesetze", erklärte eine YouTube-Managerin anlässlich der Klageerhebung. YouTube ist Teil des Google-Konzerns.

Zerschlagungspläne

Dabei ist insbesondere Berlin darauf erpicht, die dominante Stellung der US-Konzerne zu brechen und deutschen Konkurrenten größere Marktanteile zu verschaffen. Zu Jahresbeginn lobten deutsche Leitmedien ein neues Gesetz, das die Internetkonzerne durch eine Ausweitung der Befugnisse des Bundeskartellamtes stärker kontrollieren soll.[6] Deutschland nehme eine "Vorreiterrolle" ein, indem es proaktiv gegen die "großen Plattformen" der US-Konzerne vorgehe, erklärten SPD-Politiker damals. Da die entsprechenden Vorhaben der EU noch "Jahre" bräuchten, presche Berlin "mit dem neuen Gesetz schon mal vor". Während die Planungen der EU-Kommission auf eine starke Einschränkung des Handlungsspielraums der großen Digitalunternehmen zielen, um "kleineren Wettbewerbern mehr Raum" zu verschaffen [7], brachten SPD-Digitalpolitiker im Juni 2021 gar die Zerschlagung der US-Konzerne ins Gespräch, um die "Wettbewerbsbedingungen kleinerer europäischer Anbieter zu verbessern" [8]. Die Diskussion um die Zurückdrängung der US-Konkurrenz auf dem europäischen IT-Markt gewinne durch die Bestrebungen der US-Regierung "an Fahrt", die "Entflechtung von dominanten Unternehmen" zu ermöglichen, heißt es.

Kampf um den Datenstrom

Die Gesetzesvorstöße in Brüssel und Berlin verfolgen – auch angesichts des Wankens der US-Hegemonie – äußerst ehrgeizige Ziele. Es gehe nicht an, dass der EU-Datenstrom auf Dauer über "über US-Konzerne wie Amazon, Google oder Facebook fließt", erklärten bereits Ende 2020 die zuständigen EU-Kommissare Thierry Breton und Margrethe Vestager: "Europa" müsse zum "weltweiten Datenkontinent Nummer eins" aufsteigen.[9]





[1], [2] Google investiert in Rechenzentren. tagesschau.de 31.08.2021.

[3], [4] Neue Studie zur Lobbymacht von Big Tech: Wie Google & Co die EU beeinflussen. lobbycontrol.de 31.08.2021.

[5] Google klagt gegen deutsches Gesetz gegen Hassbotschaften. zeit.de 27.07.2021.

[6] Mehr Kontrolle von Internetkonzernen. tagesschau.de 14.01.2021.

[7] Was die neuen EU-Regeln für die Datenriesen bedeuten. handelsblatt.de 15.12.2021.

[8] Deutsche Digitalpolitiker befürworten Zerschlagung großer Techkonzerne als letztes Mittel. handelsblatt.de 14.06.2021.

[9] Frankreich schickt Amazon, Google und Facebook Bescheide über neue Digitalsteuer. manager-magazin.de 25.11.2021.

7. September 2021, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8696/


Die Epoche der Militärs

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und die deutsche Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer verlangen einen "Sprung nach vorn" bei der Militarisierung der EU. Man trete "in eine neue Ära verstärkter Konkurrenz" auf globaler Ebene ein, erklärte von der Leyen am 15. September 2021 in ihrer Rede zur Lage der Union; die EU müsse deshalb eigenständig militärisch operieren können – auch "ohne die Beteiligung der NATO oder der UNO". Kramp-Karrenbauer stufte die Forderungen der Kommissionspräsidentin als "wichtig" ein. Erst kürzlich hatte sie für zukünftige EU-Militäreinsätze die Schaffung von "Koalitionen der Willigen" empfohlen, die auch von Berliner Regierungsberatern befürwortet wird. Sie zudem einen "Epochenwechsel" diagnostiziert, nach dem "Sicherheitspolitik viel stärker im Mittelpunkt stehen" werde als bisher; mit Blick auf Militäreinsätze müsse sich "Deutschlands strategische Kultur verändern". Im ersten Halbjahr 2022 soll ein EU-Verteidigungsgipfel neue Weichen stellen. Kramp-Karrenbauer schließt einen "robusten" Einsatz in Mali nicht aus.

"Eine neue Ära verstärkter Konkurrenz"

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer Rede zur Lage der Union weitere Schritte zur Militarisierung der EU gefordert. Man trete "in eine neue Ära verstärkter Konkurrenz" auf globaler Ebene ein, erklärte von der Leyen; daher müsse die Union militärisch handlungsfähig sein – und zwar auch "ohne die Beteiligung der NATO oder der UNO". Es gelte, "in unserer Nachbarschaft" und darüber hinaus – "in unterschiedlichen Regionen" – "für Stabilität [zu] sorgen"; dazu sei eine "Europäische Verteidigungsunion" anzustreben.[1] Von der Leyen verlangt nicht nur, die "Interoperabilität" der Streitkräfte in der EU zu stärken. Dazu werde schon jetzt kräftig in gemeinsame Rüstungsprojekte "von Kampfflugzeugen bis hin zu Drohnen" investiert. Die Kommissionspräsidentin schlägt vor, den Aufbau einer eigenständigen EU-Rüstungsindustrie weiter zu beschleunigen durch "eine Mehrwertsteuerbefreiung beim Kauf von Verteidigungsausrüstung, die in Europa entwickelt und hergestellt wurde". Darüber hinaus müsse aber endlich auch eine "Grundlage für unsere gemeinsame Entscheidungsfindung" über EU-Militäreinsätze geschaffen werden; neue Kampftruppen allein genügten nicht.

"Koalitionen der Willigen"

Bundesverteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer, die von der Leyens Forderungen ausdrücklich begrüßt, hatte sich bereits kurz davor ähnlich geäußert. Hintergrund waren Vorschläge, eine rund 5.000 Soldaten umfassende schnelle EU-Eingreiftruppe zu schaffen ("first entry force"), die für ein "sofortiges, kurzfristiges Einsatzszenario" zur Verfügung stehen soll. Kramp-Karrenbauer hatte am 2. September 2021, während eines Treffens mit ihren EU-Amtskollegen, erklärt, dies allein genüge nicht; "die zentrale Frage für die Zukunft" der Außen- und Militärpolitik der EU sei vielmehr, wie man "unsere militärischen Fähigkeiten" tatsächlich nutze.[2] Kramp-Karrenbauer bezog sich damit auf die Tatsache, dass die EU ihre EU-Battlegroups, die seit 2007 voll einsatzfähig bereitstehen, noch nie eingesetzt hat – aufgrund politischer Differenzen, ob bzw. wo dies geschehen soll. Um trotz der divergierenden Interessen der Mitgliedstaaten künftig rasch intervenieren zu können, schlug Kramp-Karrenbauer "Koalitionen der Willigen" vor. "Deutschland und Frankreich sind bereit, hier voranzugehen", teilte die Bundesverteidigungsministerin gestern mit; "andere Länder unterstützen diesen Plan."[3]

Spaltungsgefahr

Dem schließen sich auch Berliner Regierungsberater an – und stellen zugleich weiterreichende Forderungen. So heißt es etwa in einer Stellungnahme aus der Stiftung Wissenschaft und Politik (SWP), die militärische "Fortentwicklung der EU" dürfe "nicht länger von einigen wenigen Mitgliedstaaten behindert werden"; die Forderung nach "Koalitionen der Willigen" gehe in die richtige Richtung. Allerdings werde sich "mehr Flexibilität ... nur auszahlen", wenn sich die EU-Mitgliedstaaten außerdem "dazu bereit erklären, verbindliche Streitkräfteziele vorzugeben, um bestehende Fähigkeitslücken zu schließen". Der Ansatz, die Aufrüstung allein den einzelnen Ländern zu überlassen, sei "gescheitert".[4] Die SWP weist zudem darauf hin, dass das Setzen auf "Koalitionen der Willigen" zu neuen inneren Spannungen führen kann. Die Bundesregierung habe "flexiblere, pragmatischere oder auch ad hoc agierende Formate" bislang abgelehnt, da sie "die Gefahr" bärgen, "die EU zu spalten und so zu schwächen", stellt die SWP fest. Berlin müsse daher in Zukunft "eine neue Balance finden zwischen dem legitimen Ansatz, die EU-Integration ... zu vertiefen, und der Notwendigkeit, die EU in die Lage zu versetzen, Schritt zu halten mit den rasanten Veränderungen der internationalen Sicherheitspolitik".

"Vor großen Aufgaben"

Mit Blick auf die globale politische Lage urteilt Kramp-Karrenbauer darüber hinaus, "dass sich Deutschlands strategische Kultur verändern muss".[5] Aktuell stehe ein "Epochenwechsel" bevor, nach dem "Sicherheitspolitik viel stärker im Mittelpunkt stehen" werde "als früher", erklärte die Ministerin bei der Einweihung von IISS Europe, dem "Europabüro" des International Institute for Strategic Studies (London), am Pariser Platz in Berlin. Dabei entstehe "der Eindruck, dass sich die strategische Großwetterlage schneller verändert, als die Einstellung in Deutschland sich anpassen kann oder will". Es komme "viel auf uns zu"; deshalb werde die künftige Bundesregierung – "ganz gleich, wer sie bilden wird" – unmittelbar "vor großen Aufgaben stehen". Bei der "Gestaltung des Epochenwechsels" sei die Bundeswehr "ein Pfund", mit dem man "wuchern kann", erklärte die Ministerin. "Die Bedrohungen an den Außengrenzen Europas und der NATO wachsen", äußerte Kramp-Karrenbauer: im Osten etwa "durch Russland", in der Sahelzone "durch islamistische Extremisten". So werde "schon bald ... die Frage auf uns zukommen, ob wir bereit sind", im Sahel "mit einem robusten Mandat vor Ort in den Einsatz zu gehen".[6]

Europas Sprung nach vorn

Zur Planung konkreter Schritte kündigt EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen einen "Gipfel zur Europäischen Verteidigung" im ersten Halbjahr 2022 an; dann wird Frankreich den EU-Ratsvorsitz innehaben. Es sei "an der Zeit, dass Europa einen Sprung macht", sagte von der Leyen.[7] Verteidigungsministerin Kramp-Karrenbauer schloss sich an: "Ein deutlicher Sprung nach vorn für die europäische Verteidigung ist dringend notwendig."[8] Als Hindernis könnte sich freilich erweisen, dass der Gipfel von Frankreich ausgerichtet wird, dessen militärische und militärpolitische Vorstöße seit Jahren von der Bundesregierung systematisch ausgebremst werden. So hat sie bislang die von Paris angestoßene Initiative européenne d'intervention (IEI) – den Versuch, schnelle, flexible EU-Militäreinsätze zu ermöglichen – zugunsten des PESCO-Projekts systematisch und sich dem französischen Drängen, den Kampfeinsatz in Mali stärker durch EU-Truppen zu unterstützen, verweigert. Ob Berlin sich im Frühjahr gegenüber Paris nachgiebiger zeigen wird oder ob Frankreich erneut zurückstecken muss, wird sich zeigen.

[1] Rede der Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union – 2021. ec.europa.eu 15.09.2021.

[2] S. dazu EU-Kriegskoalitionen der Willigen. https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8694/

[3] Statement der Verteidigungsministerin zur Rede der EU-Kommissionspräsidentin. bmvg.de 15.09.2021.

[4] Ronja Kempin: EU-Sicherheitspolitik: Lehren aus dem Afghanistan-Desaster. swp-berlin.org 14.09.2021.

[5], [6] Annegret Kramp-Karrenbauer zur strategischen Kultur in Deutschland und Europa. bmvg.de 08.09.2021.

[7] Rede der Präsidentin von der Leyen zur Lage der Union – 2021. ec.europa.eu 15.09.2021.

[8] Annegret Kramp-Karrenbauer zur strategischen Kultur in Deutschland und Europa. bmvg.de 08.09.2021.

[9] S. dazu Die Koalition der Kriegswilligen (II) (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7777/) und Vor neuen Konfrontationen. https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7920/ 16. September 2021, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8705/


Die Indo-Pazifik-Strategie der EU

Die EU-Kommission präsentiert eine neue Indo-Pazifik-Strategie und dringt auf eine umfassendere militärische Präsenz der EU-Staaten im Indischen und im Pazifischen Ozean. Die Union müsse nicht nur ihre ökonomischen Beziehungen in die Region ausbauen – insbesondere zu Staaten, die sich gegen China positionieren –, sondern auch häufiger Hafenbesuche sowie gemeinsame Übungen mit Anrainerstaaten durchführen, heißt es in dem Papier, das am 16. September 2021 in Brüssel vorgestellt wurde. Zudem gelte es "Maritime Interessengebiete im Indo-Pazifik" zu definieren, in denen man besonders eng mit den Anrainern kooperiere, dies auch militärisch. Die Fregatte Bayern führt ihre Asien-Pazifik-Fahrt bereits in diesem Sinne durch. Der AUKUS-Pakt sichert Berlins militärischem Kooperationspartner Australien Atom-U-Boote für Operationen gegen China. Er spitzt zugleich innerwestliche Konflikte zu: Canberra bricht für ihn einen 56 Milliarden Euro schweren Beschaffungsvertrag mit Paris.

Von Ostafrika bis zu den Pazifikinseln

Die EU-Kommission fordert in ihrer Indo-Pazifik-Strategie den konsequenten Ausbau der Beziehungen zu den Anrainerstaaten des Indischen und des Pazifischen Ozeans. In der "Region" lebten drei Fünftel der Weltbevölkerung, die mittlerweile rund 60 Prozent der globalen Wirtschaftsleistung erarbeiteten, heißt es in dem Papier [1]; daher gelte es, die Beziehungen in das Gebiet zu intensivieren. Der Indische Ozean sei für die Staaten der EU der "Zugang"; mit seinen Anrainern wolle man deshalb enger zusammenarbeiten. Angestrebt werde aber auch die engere Kooperation mit den Ländern des südostasiatischen Staatenbundes ASEAN sowie den Inselstaaten des Pazifischen Ozeans. Eine wichtige Rolle spielten auch die "Überseegebiete" im Indischen und im Pazifischen Ozean, die von Mitgliedstaaten kontrolliert würden. Bei ihnen handelt es sich um von Frankreich beherrschte Territorien, von denen manche von den Vereinten Nationen offiziell als zu entkolonisierende Gebiete eingestuft werden; in mehreren von ihnen kämpfen bis heute Unabhängigkeitsbewegungen gegen die französische Kolonialherrschaft.[2] Mit China, so heißt es in dem Strategiepapier, wolle man dort, wo es den eigenen Interessen entspreche, kooperieren; das gelte etwa auf wirtschaftlichem Gebiet.

Gegen China in Stellung

Im Gegensatz dazu zielt die neue Indo-Pazifik-Strategie jedoch vor allem darauf ab, die EU am Indischen sowie am Pazifischen Ozean gegen die Volksrepublik in Stellung zu bringen. So sollen Freihandelsabkommen mit Ländern geschlossen werden, die sich entweder – wie Australien und Indien – schon jetzt gegen China positionieren oder die die EU im Machtkampf gegen Peking fest an ihre Seite zu ziehen hofft, so etwa Neuseeland und Indonesien. Brüssel strebt zudem "Digitale Partnerschaftsabkommen" mit Japan, Südkorea und Singapur an; auch mit Indien will sie die digitale Kooperation ausbauen. Nicht zuletzt strebt die Kommission eine umfassende Zusammenarbeit mit den Ländern des "Quad"-Pakts ("Quadrilateral Security Dialogue") an; dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss, dessen einigendes Band die gemeinsame Rivalität zu China ist. Ihm gehören die USA, Japan, Australien und Indien an.[3] Darüber hinaus ist in dem Papier von "Grünen Allianzen" und von Forschungs- bzw. Innovationskooperationen die Rede. Ausgebaut werden sollen zudem "Konnektivitätspartnerschaften" insbesondere mit Japan und mit Indien; sie sollen auf die ASEAN-Staaten und womöglich auf den westlichen Indischen Ozean – mehrere Staaten Afrikas also – ausgeweitet werden. Intensivieren will die EU zudem ihre Wirtschaftsbeziehungen zu Taiwan.

"Maritime Interessengebiete"

Ausführlich widmet sich die Indo-Pazifik-Strategie dem Ausbau der militärischen Kooperation. So will Brüssel nicht nur mehr "Militärberater" in die EU-Delegationen der Länder Asiens und der Pazifikregion entsenden. Darüber hinaus ist die Ausweitung sogenannter Framework Participation Agreements geplant, die eine Einbeziehung der jeweils kooperierenden Staaten in gemeinsame "Krisenoperationen" ermöglichen. Im Rahmen eines solchen Abkommens hat bereits im Jahr 2017 Südkorea ein Kriegsschiff in den EU-Einsatz am Horn von Afrika ("Operation Atalanta") entsandt. Weitere Framework Participation Agreements bestehen bereits mit Australien, Neuseeland und Vietnam. Die EU will zudem ihre Marinepräsenz im Indischen und im Pazifischen Ozean intensivieren und strebt eine Ausweitung von Hafenbesuchen und gemeinsamen Manövern an. Ein Beispiel dafür bietet die aktuelle Asien-Pazifik-Fahrt der Fregatte Bayern [4]). Insbesondere will die EU "Maritime Interessengebiete im Indo-Pazifik" definieren, in denen sie besonders eng mit den Anrainern kooperiert.

Atom-U-Boote und Marschflugkörper

Australien, das die Fregatte Bayern nach einem Tankaufenthalt auf Diego Garcia ansteuerte, hat soeben einen neuen Pakt mit den Vereinigten Staaten und Großbritannien geschlossen – gegen China. Der AUKUS-Pakt (Australien, United Kingdom, United States) sieht zunächst Schritte zur Aufrüstung Australiens vor. So soll die Marine des Landes nuklear angetriebene U-Boote erhalten; Australien wäre damit nach den fünf ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrats und Indien das erst siebte Land der Welt, das Atom-U-Boote erhält. Diese sind schneller als dieselgetriebene U-Boote, haben eine viel größere Reichweite und bieten damit für Kriegsoperationen in den riesigen Weiten des Indischen und des Pazifischen Ozeans erhebliche Vorteile. Im Rahmen des AUKUS-Pakts wollen die drei beteiligten Staaten zudem im Cyberraum und bei Künstlicher Intelligenz eng zusammenarbeiten; beides besitzt für die künftige Kriegführung erhebliche Bedeutung. Canberra wird zudem Tomahawk-Marschflugkörper erhalten, mit denen es Ziele in großer Entfernung angreifen kann. Das stärkt die militärische Potenziale der westlichen Mächte deutlich – und zeigt zudem, wie stark die militärischen Spannungen binnen kurzer Zeit in dem Gebiet eskalieren können, in dem die EU in Zukunft verstärkt operieren will.

Innerwestliche Rivalitäten

Dabei führt der AUKUS-Pakt zugleich zu heftigen innerwestlichen Spannungen. Ursache ist, dass Australien, um die Atom-U-Boote beschaffen zu können, einen 2016 geschlossenen Vertrag mit Frankreich zur Beschaffung von zwölf dieselgetriebenen U-Booten bricht. Damit verliert Paris ein bereits gestartetes Geschäft im Wert von 56 Milliarden Euro an die britisch-US-amerikanische Konkurrenz. Besonders pikant ist, dass Frankreich, wie es heißt, "seinerzeit von Washington unter Druck gesetzt wurde, keine atomgetriebenen Barracuda-U-Boote an Australien zu verkaufen".[5] Das habe "die zeitaufwendige Entwicklung eines Diesel-Elektroantriebs" notwendig gemacht. Canberra wiederum habe nun die Verzögerungen zum Anlass genommen, den Vertrag mit Paris zu kündigen; Washington wiederum liefere nun die nukleare Antriebstechnologie, die in die U-Boote einzubauen es 2016 der französischen Seite untersagt habe. Frankreichs Außenminister Jean-Yves Le Drian sprach gestern wütend von einem "Schlag in den Rücken" – und kündigte an, seine Regierung sei "mit der Geschichte noch nicht fertig".[6] Das äußerst voluminöse U-Boot-Geschäft galt als zentrales Element der gerade im Aufschwung befindlichen französisch-australischen Militärkooperation.





[1] Zitate hier und im Folgenden: European Commission: The EU strategy for cooperation in the Indo-Pacific. Joint Communication to the European Parliament and the Council. JOIN(2021) 24 final. Brussels, 16.09.2021.

[2] Die Vereinten Nationen verzeichnen unter anderem Neukaledonien und Französisch-Polynesien auf ihrer Liste der "Non-Self-Governing Territories", die entkolonisiert werden sollen. Mayotte gehörte einst zu den Komoren, wurde aber im Zuge der Entkolonialisierung von Frankreich unter Nutzung fadenscheiniger Argumente von ihnen abgetrennt; die Komoren fordern die Insel bis heute vergeblich zurück. Auf Neukaledonien sowie in Französisch-Polynesien kämpfen antikoloniale Unabhängigkeitsbewegungen für ihre Entlassung aus französischer Kolonialherrschaft.

[3] S. dazu Gemeinsam gegen China. https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8591/

[4] S. dazu Illegal besetzte Inseln (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8676/) und "Eine gewisse Doppelmoral". https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8698/

[5], [6] Friederike Böge, Jochen Buchsteiner, Till Fähnders, Thomas Gutschker, Majid Sattar, Michaela Wiegel: Ein Deal entzweit den Westen. Frankfurter Allgemeine Zeitung 17.09.2021. 17. September 2021, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8706/


Die Versorgungskrise am Horizont

Eine Versorgungskrise wie aktuell in Großbritannien droht wegen des kontinuierlich zunehmenden Mangels an Lkw-Fahrern auch Deutschland und der EU. Das besagen Einschätzungen von Branchenexperten. Im Vereinigten Königreich waren nach ersten Schwierigkeiten bei der Belieferung von Supermärkten einige Zeit im September 2021 die Benzinvorräte von wohl zwei Dritteln aller Tankstellen zur Neige gegangen. Experten weisen darauf hin, dass in der Bundesrepublik fast ebenso viele Lkw-Fahrer fehlen wie in Großbritannien – und es werden mehr. Das ist auch in den Ländern Ost- und Südosteuropas der Fall, die einen beträchtlichen Teil des Lkw-Frachtverkehrs in der EU abdecken. Ursache des Fahrermangels sind – wie in Großbritannien – Dumpinglöhne und miserable Arbeitsbedingungen, mit denen in der EU allgemein meist Arbeitskräfte aus Europas östlicher und südöstlicher Peripherie abgefunden werden. Philippinische Lkw-Fahrer werden mit der Aussage zitiert, sie hätten in Saudi-Arabien bessere Arbeitsbedingungen vorgefunden als in Europa.

Kein Nachschub aus Osteuropa mehr

In Großbritannien führt der Mangel an Lkw-Fahrern, der bereits seit geraumer Zeit für Probleme sorgt, seit Ende September 2021 zu großen Schwierigkeiten in der Benzinversorgung. Ausfälle bei der Belieferung zunächst nur weniger Tankstellen hatten eine Welle an Panikkäufen ausgelöst, wodurch rund zwei Dritteln der Tankstellen der Treibstoff ausging und sich vor den anderen lange Schlangen bildeten. [1] Bestehen bleibt jedoch der Mangel an Lkw-Fahrern, der auf rund 100.000 Personen geschätzt wird und nicht nur die Belieferung von Tankstellen und von Supermärkten, sondern auch der Industrie betrifft. Zum Teil ist er durch die Covid-19-Pandemie bedingt; 2020 konnten aufgrund der Lockdowns 25.000 Lkw-Fahrprüfungen weniger abgelegt werden als 2019.[2] Die Hauptursache sind allerdings die miserablen Arbeitsbedingungen, die vor allem Jüngere abschrecken; das Durchschnittsalter wird mittlerweile mit 55 Jahren angegeben. Nicht zuletzt wirkt sich auch der Brexit aus: Ende März 2021 waren im Vereinigten Königreich gut 16.000 Lkw-Fahrer aus der EU weniger registriert als ein Jahr zuvor. Die bis zum EU-Austritt vorhandene Option, Nachschub aus Ost- und Südosteuropa anzuwerben, entfällt.

"Lkw als Wohnort"

Ein rasch zunehmender Mangel an Lkw-Fahrern besteht auch in Deutschland und anderen Staaten der EU. Für Deutschland berichten Branchenverbände von einer Personallücke, die sich auf 60.000 bis 80.000 Fahrer beläuft. Für Polen ist von bis zu 120.000 die Rede. Zu den Ursachen trägt in der Bundesrepublik laut Berichten in gewissem Umfang die Aussetzung der Wehrpflicht bei: Die Bundeswehr, heißt es, bilde mit 10.000 Lkw-Fahrern im Jahr nur noch halb so viele aus wie zuvor.[3] Als Haupthindernis beim Anwerben neuer Fahrer gelten allerdings auch in Deutschland die niedrigen Löhne sowie die miserablen Arbeitsbedingungen. So sind Lkw-Fahrer in der Praxis oft mehrere Monate lang von ihren Familien getrennt, müssen zahlreiche Überstunden machen und in ihren Fahrerkabinen übernachten: "Lkw als Wohnort, Autobahnraststätten als Zuhause", hieß es vor kurzem in einem Bericht.[4] Hinzu kommen oft starker Pünktlichkeitsdruck, gesetzeswidrige Ausbeutungspraktiken der Speditionen sowie unzulängliche gesetzliche Rahmenbedingungen bei einer gleichzeitig eher rudimentären Durchsetzung geltender Gesetze mittels Kontrollen; überlange Arbeitszeiten etwa werden, wie berichtet wird, immer noch häufig durch gezielte Manipulationen an den Tachometern verschleiert und allzu oft nicht aufgedeckt.

Dumpinglöhne als Kostenvorteil

Möglich ist die Aufrechterhaltung von Dumpinglöhnen und miserablen Arbeitsbedingungen dank der EU. Die Voraussetzungen dafür schafft das kaum veränderte Wohlstandsgefälle in der Union in Verbindung mit dem Binnenmarkt und der Arbeitnehmerfreizügigkeit. So greifen Konzerne aus Deutschland in steigendem Maß auf Dienstleistungen von Lkw-Firmen mit Sitz in Ost- und Südosteuropa zurück, weil dort die Löhne und die Lohnnebenkosten erheblich niedriger sind; auch westeuropäische Speditionen haben Ableger in den östlichen und südöstlichen EU-Mitgliedstaaten gegründet. Eine im Auftrag der EU erstellte Studie beziffert den "Kostenvorteil" dort ansässiger Fahrer auf "mehr als 170 Prozent".[5] Laut der Untersuchung wird der internationale Lkw-Frachtverkehr in der EU – grenzüberschreitender Frachtverkehr sowie Transporte, die innerhalb eines Landes von Lkw aus einem anderen Land abgewickelt werden – mittlerweile zu 62 Prozent mit Fahrzeugen durchgeführt, die in Ost- oder Südosteuropa registriert sind. Polen hält mit rund 33 Prozent mit Abstand die Spitzenstellung; Litauen und Rumänien kommen mit rund 6 Prozent auf einen Marktanteil, der ebenso hoch ist wie derjenige Deutschlands.[6] Hinzu kommt, dass auch bei Lkw, die in der Bundesrepublik zugelassen sind, der Anteil der Fahrer aus anderen europäischen Staaten steigt – von kaum 7 Prozent im Jahr 2012 auf fast 20 Prozent im Jahr 2020.[7]

Auf Niedriglohn gebaut

Die systematische Ausbeutung ost- und südosteuropäischer Lkw-Fahrer gelingt auch deswegen, weil es mehreren Staaten der Region gelungen ist, den Frachtverkehr auf der Straße zu einer Säule ihrer Wirtschaft auszubauen. In Polen etwa trug das Speditionsgewerbe im Jahr 2018 bereits rund 6,5 Prozent zur Wirtschaftsleistung bei.[8] Transportdienste bedienen dabei auch die Kfz-Branche inklusive Zulieferer, die ihren Ausstoß – gemessen am Wert – seit dem polnischen EU-Beitritt im Jahr 2004 um 127 Prozent auf 27,85 Milliarden Euro (2019) steigern konnte und nun zweitgrößter Sektor der verarbeitenden Industrie in Polen ist; die Branche, die von deutschen Konzernen wie Volkswagen dominiert wird, ist auf Lkw-Transporte zwingend angewiesen.[9] Ähnlich verhält es sich in Ungarn, einem der bedeutendsten Auslandsstandorte der deutschen Kfz-Industrie, der inzwischen 4 Prozent des gesamten internationalen Lkw-Frachtverkehrs in der EU abwickelt.[10] Die weitreichende Festlegung der Länder Ost- und Südosteuropas auf wirtschaftlich abhängige Tätigkeiten mit oft schlechter Entlohnung und miserablen Arbeitsbedingungen führt zuweilen zu Exzessen, die öffentliche Aufmerksamkeit erregen. Das gilt nicht nur für die Situation von Lkw-Fahrern aus Ost- und Südosteuropa, sondern auch für ost- und südosteuropäische Arbeitskräfte in der deutschen Landwirtschaft, in deutschen Schlachtbetrieben und in der deutschen 24-Stunden-Pflege.

"Sehenden Auges in den Versorgungskollaps"

Allerdings zeigt der Mangel an Lkw-Fahrern auch in Deutschland und Polen, dass das System an seine Grenzen stößt. Insbesondere polnische Speditionen haben längst begonnen, Fahrer aus Ländern östlich der EU zu rekrutieren; nach etwas mehr als 20.000 im Jahr 2015 lag ihre Zahl im Jahr 2017 bereits über 65.000.[12] Angeworben werden Fahrer längst nicht mehr nur aus der Ukraine und Moldawien, sondern auch aus Belarus oder aus Kasachstan, zuweilen sogar aus den Philippinen. Dennoch lässt sich der Bedarf unter den Bedingungen von Dumpinglöhnen und miserablen Arbeitsbedingungen nicht mehr decken. Das liegt womöglich auch daran, dass die Bedingungen anderswo besser sind als in der EU: Philippinische Fahrer beispielsweise berichten, sie seien in Saudi-Arabien besser behandelt worden als in Europa.[13] Mit Blick auf den Lkw-Fahrermangel auch in Deutschland urteilt der Vorstandssprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung, Dirk Engelhardt, mutmaßlich werde "in Westeuropa die gleiche Situation" eintreten wie zur Zeit in Großbritannien, "nur etwas zeitversetzt": "Wir warnen davor, dass wir auch in Westeuropa sehenden Auges in einen Versorgungskollaps laufen."[14]

In der Übergangskrise

Großbritannien, das seinerseits Niedriglohnpersonal traditionell stark aus seinen früheren Kolonien rekrutiert, hat mit dem Austritt aus der EU auch Abschied vom Niedriglohnimport aus Ost- und Südosteuropa genommen. Es steckt nun in einer Übergangskrise, von der noch nicht klar ist, wohin sie führt. Bereits im Sommer 2021 wurde berichtet, erste Unternehmen böten Lkw-Fahrern deutliche Lohnerhöhungen an.[15] Jetzt dringt auch die Regierung darauf, den Fahrern "mehr zu zahlen, statt den Markt nur mit billiger Arbeit zu überfluten"; sie gerät dadurch in Konflikt mit der auf Lkw-Transporte angewiesenen Industrie.[16] Die Auseinandersetzungen dauern an.





[1] George Bowden: Petrol supply: Army will be delivering fuel in days – Kwarteng. bbc.co.uk 29.09.2021.

[2] How serious is the shortage of lorry drivers? bbc.co.uk 28.09.2021.

[3] Eva Fischer: Versorgungsengpass droht. Allein in Deutschland fehlen derzeit 60.000 bis 80.000 Lkw-Fahrer. handelsblatt.com 22.09.2021.

[4] Gerhard Schröder: Lange Fahrten für wenig Geld. deutschlandfunkkultur.de 14.09.2021.

[5] Regina Weinrich: Kostenvorteil bei über 170 Prozent. eurotransport.de 02.03.2021.

[6] Assessment of the impact of a provision in the context of the revision of Regulation (EC) No 1071/2009 and Regulation (EC) No 1072/2009. Final Report. February 2021.

[7] Deutsche Verkehrs-Zeitung: Fahrerlöhnereport 2020.

[8] Reinhard Lauterbach: Totenschiffe auf der Straße. junge Welt 06.10.2018.

[9] Die polnische Wirtschaft. wko.at 23.04.2021.

[10] S. dazu Im Interesse der deutschen Industrie (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7845/) und Europas industriell stärkste Region (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8652/).

[11] S. dazu Bleibende Schäden (II). https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8272/

[12] Harald Schumann, Elisa Simantke: Das schmutzige Geschäft mit Lkw-Fahrern aus Osteuropa. tagesspiegel.de 08.10.2018.

[13] Gerhard Schröder: Lange Fahrten für wenig Geld. deutschlandfunkkultur.de 14.09.2021.

[14] Auch in Deutschland fehlen Lkw-Fahrer. tagesschau.de 10.09.2021.

[15] Dave Harvey: Brexit and Covid cause big jump in pay for lorry drivers. bbc.co.uk 02.07.2021.

[16] Edward Malnick, Daniel Capurro, Sarah Newey, Henry Bodkin: Boris Johnson demands pay rise for lorry drivers. telegraph.co.uk 26.09.2021.

30. September 2021, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8719/


Zersplitterte EU braucht einen äusseren Feind

Lesenswerter Artikel von Christian Müller: Die zersplitterte EU braucht einen äusseren Feind: Russland. Das EU-Parlament fordert in einer Resolution ganz offiziell die Einmischung der EU in Russlands Innenpolitik. https://www.infosperber.ch/politik/europa/die-zersplitterte-eu-braucht-einen-aeusseren-feind-russland/ 22. September 2021

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