«Goldene Aktien» im Visier der EU
Mit der Einleitung bzw. Fortsetzung von Vertragsverletzungsverfahren gegen Dänemark, Italien und die Niederlande hat die EU-Kommission am Mittwoch ihren Kampf gegen «goldene Aktien» fortgesetzt. Dabei geht es um Sonderrechte des Staates in (teil)privatisierten Gesellschaften, die aus Sicht der Kommission den Einstieg ausländischer Anleger behindern bzw. feindliche Übernahmen abwehren könnten und damit gegen die EU-Grundsätze des freien Kapitalverkehrs und der Niederlassungsfreiheit verstossen. Im niederländischen Fall sind derartige Vorrechte in den Statuten der Telekom-Gesellschaft KPN und des Post- und Logistikunternehmens TNT enthalten. Zwar anerkennt die Kommission, dass die Sicherstellung eines Service public von Telekom- und Postdiensten staatliche Eingriffe im Allgemeininteresse rechtfertige, doch gehen die Sonderrechte aus ihrer Sicht über das Angemessene und Verhältnismässige hinaus. Deshalb fordert sie die Niederlande in einer «mit Gründen versehenen Stellungnahme», dem zweiten Schritt des Verfahrens, zu einer Überprüfung auf. Kommt der Staat dem Ersuchen nicht binnen zweier Monate nach, kann Brüssel den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anrufen.
Im italienischen Fall geht es um horizontale Vorgaben aus dem Privatisierungsgesetz von 1994, die nach einer ersten EU-Intervention durch ein weiteres Gesetz und ein Durchführungsdekret geändert worden sind, aber den Ansprüchen der Kommission noch immer nicht genügen. Eingeflossen sind die staatlichen Sondervollmachten in die Statuten des ENI, der Telecom Italia, der Finmeccanica und des ENEL. Die Kommission eröffnet mit einem «Fristsetzungsschreiben» ein neues Vertragsverletzungsverfahren. Bei Dänemark weitet sie ein laufendes Ver- fahren wegen Sonderrechten des Staates als Minderheitsaktionär der Copenhagen Airports aus. Der EuGH hatte im vergangenen Juni in einem Schlüsselurteil den «goldenen Aktien» enge Grenzen gesetzt, was dem Brüsseler Kampf gegen derartigen «Heimatschutz» neuen Auftrieb verschaffte. Bereits seit längerer Zeit untersucht die Kommission unter diesem Titel auch das «VW- Gesetz», das dem deutschen Bundesland Niedersachsen Sonderrechte über Volkswagen einräumt. Der Sprecher von Binnenmarktkommissar Bolkestein erklärte, die Behörde hoffe „in den nächsten Wochen“ entscheiden zu können, ob auch in diesem Fall ein Verfahren eröffnet werde. NZZ. 6.2.03, S. 17
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EWR - Verstoss Norwegens gegen die Gleichberechtigung
Norwegen geht bei der Frauenförderung im Berufsleben zu weit. Zu diesem Schluss kommt der vom St.Galler Hochschullehrer Carl Baudenbacher präsidierte EFfA-Gerichtshof in Luxemburg. In einem kürzlich verkündeten Urteil stellten die EFTA-Richter fest, dass das norwegische Gesetz, das bestimmte akademische Positionen an Universitäten Frauen vorbehält, eine Diskriminierung darstelle und das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) verletze. Dem skandinavischen Land wurde vor allem vorgeworfen, gegen die sogenannte EU-Gleichberechtigungs-Richtlinie (76/207/EWG), die auch im EWR gilt, verstossen zu haben.
Der von der EFfA-Überwachungsbehörde auf Grund einer Beschwerde dem Gericht vorgelegte Fall betrifft die Universität Oslo, die eine Anzahl von Professuren und Nachwuchsstellen exklusiv für weibliche Kandidaten ausschrieb. Oslos Alma Mater tat dies auf der Basis des norwegischen Universitätsgesetzes von 1995, das bei der Besetzung von akademischen Positionen die Einführung von Quoten für Angehörige des unterrepräsentierten Geschlechts - in aller Regel das weibliche - erlaubt. Doch die Gleichberechtigungs- Richtlinie, die mit Blick auf Anstellung, Ausbildung und Beförderung sowie Arbeitsbedingungen die Gleichbehandlung von Männern und Frauen vorschreibt, verbietet in Art. 2 und 3 jede direkte oder indirekte Diskriminierung in Bezug auf das Geschlecht. Massnahmen wie die norwegischen seien nur erlaubt, begründet der EFTA-Gerichtshof sein Urteil, wenn sie genügend Flexibilität aufwiesen, um eine Abwägung zwischen dem Ziel der Förderung des unterrepräsentierten Geschlechts einerseits und der Chance für Kandidaten des anderen Geschlechts an einer objektiven Beurteilung ihrer Situation anderseits zu ermöglichen. Grundsätzlich müsse die Möglichkeit gegeben sein, dass der am besten qualifizierte Kandidat die Stelle erhalte. Diese Voraussetzung sei nicht gegeben gewesen, weil die Universität Oslo den weiblichen Kandidaten absoluten und unbedingten Vorrang eingeräumt habe.
Über den Anfang 1994 in Kraft getretenen EWR-Vertrag hat das EFTA-Lager (ausgenommen die Schweiz) auf der Basis des EU-Rechts binnenmarktähnliche Verhältnisse mit der Europäischen Union erreicht. Um ein einwandfreies Funktionieren des Abkommens bzw. die Kompatibilität des nationalen Rechts mit dem EWR-Vertrag zu garantieren, wurden seitens der EFTA ähnliche Institutionen ins Leben gerufen, wie sie die Union kennt. So entspricht das EFTA-Gericht grosso modo dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg und die EFTA-Überwachungsbehörde cum grano salis der Europäischen Kommission in Brüssel. NZZ. 6. 2. 03, S. 20
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Alkoholwerbung in Schweden gerichtlich zugelassen
In Schweden hat ein Gericht in zweiter und letzter Instanz einen Urteilsspruch gefällt. dass die Zeitungen des Landes ab sofort Alkoholreklamen abdrucken dürfen. Damit wurde ein Urteil erster Instanz bestätigt, gegen das die Generaldirektorin des Amts für Konsumentenschutz Berufung eingelegt hatte. Zur Verhandlung war es gekommen, weil die Fachzeitschrift «Gourmet» 1997 Weinreklamen abgedruckt hatte und deshalb von der Konsumentenschutzbehörde verklagt worden war, deren amtierende Generaldirektorin auch die Konsumenten-Ombudsstelle leitet. Das Gericht stellte sich auf den Standpunkt, dass das Werbeverbot ein Handelshindernis darstelle und somit gegen EU-Recht verstosse. Das Werbeverbot lasse sich auch nicht mit Hinweis auf die schwedische Volksgesundheit aufrechterhalten, da es für diese nicht von so grosser Bedeutung sei.
Das Urteil war in Schweden mit Spannung erwartet worden. Bereits im vergangenen Frühsommer 02 war eine Debatte um das Werbeverbot entbrannt. Nach dem erstinstanzlichen Urteil im vergangenen März begannen nämlich Tageszeitungen, Wein-Annoncen abzudrucken. Die Bestätigung des Urteils in zweiter Instanz wurde von Verfechtern einer rigiden Alkoholpolitik scharf kritisiert. Die stellvertretende Direktorin des Amts für Konsumentenschutz, Marianne Abyhammar, drückte in einer Pressemitteilung ihr Bedauern über das Urteil aus und wies warnend dar- auf hin, dass die Inserenten auch weiterhin keine völlig freie Bahn hätten. So müssen die Annoncen «massvoll» gehalten sein, und sie dürfen sich nicht an Jugendliche oder Kinder richten. Es wird auch weiterhin keine Alkoholwerbung auf Plakaten oder in den elektronischen Medien geben. Der für Konsumentenfragen zuständige Minister, Morgan Johansson. reagierte offen verärgert über das Urteil. Es stelle einen Rückschlag für die Alkoholpolitik des Landes dar, sagte er; es werde dazu führen, dass der Alkoholkonsum weiter steige. Dies sei besonders bedauerlich, da sich der Konsum in den letzten fünf Jahren bereits um 20% erhöht habe. Johansson gab sich auch überzeugt, dass Schweden ein Verbot von Schnapsreklamen beibehalten könne, und kündigte die Ausarbeitung eines neuen Gesetzes nach finnischem Vorbild an. NZZ, 7.2.03
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Autobahn Prag-Dresden
Die EU will ein Autobahnprojekt fördern, das erhebliche negative ökologische Folgen hat. Die geplante Streckenführung der Autobahn A 17 /D8 zwischen Dresden und Prag durch das östliche Erzgebirge würde in Tschechien ein potentielles Natura-2000-Gebiet und mehrere Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete zerschneiden. Die Umweltorganisation Friends of the Earth Tschechien und das Netzwerk CEE Bankwatch hatten die EU-Kommission schon mehrfach aufgerufen, das Projekt nicht zu fördern. Die Nichtregierungsorganisationen kritisieren, das bisherige Vorgehen beim Bau
der Autobahn sei sehr fragwürdig gewesen: Die tschechische Regierung habe zuerst die nicht strittigen Teile bauen lassen. Dadurch sei der Druck auf den Bau der anderen, auch der ökologisch kritischen Abschnitte erhöht und die Fertigstellung quasi unabwendbar gemacht worden. Die Umweltverträglichkeitsprüfung habe keinerlei Alternativen - wie Tunnel, Umgehungen oder Schadenminimierungsmaßnahmen - in Betracht gezogen. Eine durchgeführte strategische Umweltverträglichkeits-Untersuchung (SEA) mit dem Ergebnis, dass Alternativen möglich und notwendig seien, habe die tschechische Regierung schlicht ignoriert. Auch die Europäische Investitionsbank, die über einen 400-Millionen-Förderkredit für das A17/D8-Projekt verhandelt, weigert sich weiterhin, einzelne Projekte zur Diskussion zu stellen. Friends of the Earth und CEE Bankwatch fordern nun, dass die EU dieses Projekt nicht weiter über ihren ISPA-Fonds mit rund 70 Millionen Euro fördert. Dies würde der tschechischen Regierung auch verdeutlichen, dass in derart unzureichenden Verfahren abgewickelte Projekte nicht auf eine Unterstützung durch EU-Mittel rechnen könnten. DNR EU-Rundschreiben 2.03, S. 46
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