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Kurzinfos Dezember 2019
„Gefahr der Enteignung der österreichischen Wasserkraftwerke“ Die EU-Kommission sucht immer wieder neue Wege, um die Liberalisierung in Bereichen der Daseinsvorsorge voranzutreiben, um damit der Privatisierung den Weg zu ebnen. Aktuell ist sie bestrebt, über ein Vertragsverletzungsverfahren wasserrechtliche Bewilligungen für Wasserkraftwerke für den allgemeinen Wettbewerb zu öffnen.
Die EU-Kommission hat gegen Österreich und sieben weitere EU-Mitgliedsstaaten ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Die EU-Kommission ist der Meinung, dass diese Länder bei den wasserrechtlichen Genehmigungen für Wasserkraftwerke gegen EU-Recht verstoßen: gegen die Dienstleistungsrichtlinie, die Konzessionsrichtlinie, die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit. In Österreich kritisiert die Kommission, dass der Bau und Betrieb von Wasserkraftwerken genehmigt wird, „ohne ein transparentes und neutrales Auswahlverfahren bei der Vergabe der notwendigen Wasserrechte durchzuführen“.
Privatisierung im Bereich Energie und Wasser droht
Die Arbeiterkammer warnt vor den Konsequenzen: „Die Wasserkraftwerke sind in Österreich mehrheitlich in öffentlicher Hand. Die Liberalisierung bei der Erteilung bzw. Verlängerung von Wassernutzungsrechten für die Stromerzeugung könnte dazu führen, dass die Bewilligung der Wassernutzungsrechte an ein anderes EU-Unternehmen als das bisher berechtigte erteilt werden. Dies würde in weiterer Folge die Gefahr der Enteignung von österreichischen Wasserkraftwerken mit sich bringen. Und dieses Ausschreibungsverfahren könnte außerdem auf alle Wassernutzungsarten einschließlich der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung angewendet werden“ (A&W-Blog, 13.11.2019). Fazit: Es droht die Privatisierung zunächst im Bereich Wasserkraftkraftwerke, in Folge in allen anderen Bereichen der Wasserwirtschaft.
Symbiose von Konzernmacht und Politik
Hintergrund des Vertragsverletzungsverfahrens ist die Beschwerde eines nicht näher benannten „nicht-österreichischen Energiekonzerns“ bei der EU-Kommission. Große EU-Konzerne werfen offensichtlich begehrliche Blicke auf Österreichs Wasserkraft, die – abhängig von der Wasserführung – 57 bis 65% des gesamten Strombedarfs unseres Landes deckt. Die EU-Kommission und die EU-Verträge erweisen sich einmal mehr als Treibriemen für die Interessen des Großkapitals. Der neue EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, der Franzose Thierry Breton, verkörpert perfekt diese Symbiose von Konzernmacht und Politik. Bevor er Kommissar wurde, arbeitete er jahrelang als Konzernlobbyist bei der EU-Kommission. Er wechselte direkt von der Vorstandsetage eines großen Konzerns in die Kommission. Sein deklariertes Ziel ist es, „europäische Champions“ zu schaffen, also Großkonzerne, die in strategischen Bereichen den EU-Markt dominieren. Der Energiesektor ist dabei einer der wichtigsten. Schon in seiner Zeit als französischer Finanzminister förderte Breton die Interessen der beiden französischen Wasser- und Energie-Konzerne Veolia und Suez. Öffentliches Eigentum in der Energiewirtschaft, wie es in Österreich dominiert, sind diesen privaten Konzernen ein Dorn im Auge.
Keinen Millimeter nachgeben!
Wohin die Privatisierung im Energiebereich führt, zeigt sich derzeit wieder in Kalifornien. Private Konzerne haben in ihrem Drang nach raschem Profit verabsäumt, die Infrastrukturen zu modernisieren. Das hat zum Ausbruch der verheerendsten Waldbrände in der Geschichte des Landes beigetragen und massenhafte Stromausfälle ausgelöst. Kaliforniens Gouverneur Gavin Newsom kritisiert die privaten Energiekonzerne scharf. Sein Fazit: „Jahrelange Misswirtschaft und Profitgier haben zu einem maroden, anfälligen Stromnetz geführt“ (ORF, 26.10.2019). Solidarwerksatatt Linz, Dezember 2019-
https://www.solidarwerkstatt.at/umwelt-energie/gefahr-der-enteignung-der-oesterreichischen-wasserkraftwerke
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Rahmenabkommen und Freihandelsabkommen Das Rahmenabkommen ist ein versteckter Angriff auf das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und der EU
Das Freihandelsabkommen mit der EU von 1972 gehört nicht unter das Dach des institutionellen Rahmenabkommens. Die Schweiz darf wichtige handelspolitische Optionen nicht einfach aufgeben.
In der Diskussion über das institutionelle Rahmenabkommen (InstA) geht eine im Anhang des Entwurfs versteckte politische Erklärung gerne vergessen. Sie postuliert, sechs Monate nach Verabschiedung des InstA Schritte in Richtung «Aufnahme formeller Verhandlungen» über eine Modernisierung des Freihandelsabkommens von 1972 zu machen. Zur Modernisierung werden neben der Verbesserung der Zusammenarbeit im Zollwesen und der Vereinfachung der Ursprungsregeln Verhandlungsbereiche wie Dienstleistungen, geistiges Eigentum, Konformitätsbewertungen, der Zugang zu Staatsaufträgen und Submissionen, Investitionen, Beihilfen und das Verhältnis zu anderen Handelsabkommen gezählt.
Zwar ist es zu begrüssen, dass das Abkommen von 1972 modernisiert werden soll. Man muss aber betonen, dass es von der Idee her ein Liberalisierungsvertrag souveräner Partner ist, auf der Basis klassischen Völkerrechts, ohne dass es zwischen den Partnern zu einer Über- oder Unterordnung kommt. Ziel sind Marktzugangserleichterungen, d. h. die Beseitigung handelsbeschränkender Massnahmen an der Grenze und der Ungleichbehandlung ausländischer Produkte. Das Abkommen strebt keine Integration in den EU-Binnenmarkt an, ist nur mit Schutzklauseln ausgestattet und kennt weder Rechtsharmonisierung noch Schiedsgerichtsverfahren.
Der Vertragsentwurf lässt befürchten, dass das «modernisierte» Freihandelsabkommen als Marktzugangsabkommen behandelt und somit unter das InstA fallen würde. Damit aber nicht genug: Das Rahmenabkommen soll «gemäss dem Umfang der Beteiligung der Schweiz am Binnenmarkt auf die neu verhandelten Handelsabkommen anwendbar sein». Es droht also die Gefahr, dass die Schweiz schleichend in die Zollunion der EU eingebunden wird und ihrer «treaty making power» in der Handelspolitik verlustig ginge. Die Schweiz verlöre die Kompetenz zum Abschluss eigener Freihandelsabkommen mit Drittländern, sie verlöre aber auch europapolitische Freiheitsgrade, weil ein neues Freihandelsabkommen Schweiz - EU (bzw. der Übergang dazu) nicht mehr auf der Basis eines Drittlandstatus möglich wäre.
Moderne Freihandelsabkommen sind im Vergleich zum Abkommen von 1972 inhaltlich erweiterte und dynamisch fortentwickelte Vertragswerke. Besonders eindrücklich zeigt sich das am Beispiel des Abkommens zwischen der EU und Kanada (Ceta). Es umfasst neben dem Zollabbau auf praktisch null die Öffnung der Dienstleistungsmärkte, die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsprüfungsstellen, Regelungen zum Schutz des geistigen Eigentums und ein transparentes Schiedsverfahren zum Investitionsschutz. Kanada wird durch das Ceta nicht in das Rechtssystem der EU eingebunden, sondern hat die gleichen Rechte und Pflichten. Das Land hätte wohl einer Streitschlichtung gemäss InstA nie zugestimmt.
Ferner ist es heute üblich, in Freihandelsabkommen auch den Schutz von Arbeiterrechten, das Einhalten von Steuerregeln oder Vereinbarungen über Wettbewerb, staatliche Beihilfen und Umwelt aufzunehmen. Bemerkenswert ist – zumal für die Schweiz –, dass die EU die Anerkennung der Börsenäquivalenz auch mit Ländern (z. B. den USA) praktiziert, mit denen sie kein Freihandelsabkommen unterhält.
Doch wie relevant sind Freihandelsabkommen? Seit der Finanzkrise 2007 bis 2009 verlief der Handel mit Ländern ausserhalb der EU dynamischer als derjenige mit der EU. Beim Handel fiel der Anteil Deutschlands am schweizerischen Export von 20,3 Prozent 2008 auf 18,8 Prozent 2018. In der gleichen Zeit stieg der Anteil der USA von 9,4 auf 16,3 Prozent – ohne Freihandelsabkommen. In der EU entwickelte sich im gleichen Zeitraum der Handel mit Ländern ausserhalb der EU im Rahmen bilateraler Abkommen oder auf WTO-Basis dynamischer als im Innenverhältnis.
Die Zahlen untermauern, dass ein Land mit einer Palette wettbewerbsfähiger Angebote auch ohne Freihandelsabkommen und ohne partielle Teilnahme am Binnenmarkt erfolgreich Handel betreiben kann. Diese Erfahrung steht zwar im Widerspruch zum Bericht des Bundesrates vom Juni 2015, in dem die bilateralen Verträge einem umfassenden Freihandelsabkommen gegenübergestellt werden. Das hat wohl damit zu tun, dass die Landesregierung bei einem allfälligen Übergang erhebliche wirtschaftliche Verwerfungen befürchtet, ohne diese Aussage allerdings mit der ökonomischen Realität und der Erfahrung anderer Länder zu konfrontieren.
Vor diesem Hintergrund gehört das Freihandelsabkommen 1972 nicht unter das Dach des InstA. Die Schweiz verlöre wichtige handelspolitische Optionen, was nicht das Ziel einer rationalen Wirtschaftspolitik sein kann. Hingegen kann und soll die Schweiz über alle Themen, die heute Inhalt moderner Abkommen sind, mit der EU verhandeln. Dabei sollte sie sich von Kanada inspirieren lassen, denn das Ceta lehrt wie kaum ein anderes Abkommen, dass zwei Partner ihre gegenseitigen Beziehungen regeln können, ohne sich selber zu verkaufen. NZZ, 20. Dezember 2019, S. 10
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Die europäische Grenzwache Frontex wird massiv aufgestockt Der Abschottung der EU wird im kommenden Jahr ausgebaut. Das Frontex-Personal soll bis 2021 fast vervierfacht werden. Frontex, die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache, wird ihren Bestand von 2800 Personen (2018) auf 10 000 Personen (2021) ausbauen. 3000 Beamte werden von Frontex direkt unter Vertrag genommen. Die übrigen 7000 entsenden die Mitgliedsstaaten für längere oder kürzere Einsätze. 2019 betrug das Budget der Agentur 340 Millionen Euro.
Frontex reduziere ihre Abhängigkeit von den Mitgliedsstaaten und von deren Bereitschaft, Polizisten und Grenzbeamte an die Aussengrenzen zu kommandieren, schreibt die Agentur. In der Vergangenheit habe das immer wieder zu Bestandeslücken an den Grenzen geführt. «Wir sind zwar keine Armee», sagte Fabrice Leggeri, der Direktor von Frontex, dem Portal «Politico», «aber wir werden eine zivile Truppe in europäischen Uniformen haben, die je nach Auftrag auch bewaffnet ist.»
Frontex rüstet auch materiell auf. Im EU-Budget 2021–2027 sind 2,2 Milliarden Euro für die Beschaffung von Fahrzeugen vorgesehen. Im Mai 2019 hatte Frontex die ersten Patrouillenfahrzeuge angeschafft. Jetzt geht es Schlag auf Schlag weiter: Boote, Flugzeuge und Drohnen kommen dazu. Die Aufrüstung geht mit der Veränderung des Mandats einher: Frontex soll nicht mehr nur in Krisenfällen und bei Engpässen die Mitgliedsstaaten unterstützen, sondern zu einem nachhaltigen Management der regulären und irregulären Migration in die EU beitragen.
Frontex unterstütze den nationalen Grenzschutz und nehme die Sicherung der Aussengrenze als gemeinsame Verantwortung wahr. Ohne Einverständnis des Gastlandes ist der Einsatz von Frontex nicht möglich. Die Mitgliedsstaaten verfügen über insgesamt 115 000 Grenzschutzbeamte, also das Elffache des künftigen Bestands von Frontex.
Neben der Überwachung und Kontrolle der Aussengrenzen erstellt Frontex auch Risikoanalysen der Grenzsicherheit. Dazu werden Lagebilder der «irregulären» Migration und der grenzüberschreitenden Kriminalität erstellt und Trends evaluiert. Die Daten und Analysen werden mit den Mitgliedsstaaten geteilt und sind eine Grundlage für bevorstehende Einsätze.
Auch Such- und Rettungsaktionen gehören zum Repertoire. Allerdings hat Frontex die systematische Suche nach schiffbrüchigen Migranten im zentralen Mittelmeer eingestellt. Diese hatte nach Einschätzung von Leggeri dazu geführt, dass die Schlepper die Migranten in grosser Zahl in billige, untermotorisierte Gummiboote setzten, mit dem Kalkül, dass sie von Rettungsschiffen aufgegriffen würden. Heute kreuzen nur noch wenige private Rettungsschiffe in diesen Gewässern.
Frontex soll künftig auch bei der Rückführung abgewiesener Asylbewerber eine grössere Rolle spielen. Zurzeit sind es aus rechtlichen und logistischen Gründen weniger als die Hälfte der Abgewiesenen, die aus der EU in ihr Herkunftsland zurückgebracht werden. Allerdings stellt Leggeri klar, dass die rechtliche Seite einer Rückführung immer bei den Mitgliedsstaaten liege. Ohne eine rechtlich bindende Entscheidung könne Frontex nicht aktiv werden.
Für die Kontrolle der zahlenmässig viel grösseren regulären Reiseströme in die EU übernimmt Frontex ebenfalls mehr Verantwortung. Sie wird das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (Etias) betreiben, das sich im Aufbau befindet. Das elektronische System funktioniert ähnlich wie sein amerikanisches Pendant, Esta. Nicht visumspflichtige Einreisende werden vor Antritt der Reise einem Online-Sicherheitscheck unterzogen und erhalten erst dann die Genehmigung, in den Schengenraum zu reisen. Das neue System soll Sicherheitsrisiken reduzieren (Kriminalität, Terror) und die illegale Einwanderung erschweren. NZZ, 24. Dezember 2019, S. 4
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EU-Gelder und Korruption in Bulgarien EU-Gelder befeuern die grassierende Korruption in Bulgarien. Die Korruption ist ein riesiges Problem für Bulgarien. 2,5 der 7 Millionen Bulgaren haben das Land verlassen. 1,5 Millionen leben unter der Armutsgrenze von 190 Franken im Monat. Von der EU fliesst viel Geld zum Beispiel in die bulgarische Infrastruktur, vor allem in den Strassenbau. Doch 40 bis 50 Prozent des investierten Geldes wird abgezweigt, geht an korrupte Politiker. Der Zustand der Strassen ist katastrophal.
Auch für die Medienförderung kommt viel Geld aus Europa. Die bulgarischen Behörden entscheiden jedoch selber, wer das Geld bekommt. Dieser Verteilprozess ist nicht transparent, doch das Prinzip ist sehr einfach: Wer gegen die Regierung schreibt, bekommt kein Geld. Die EU kontrolliert zwar, dass das Geld bei den Medien ankommt. Doch nach welchen Kriterien es verteilt wird, ist Sache Bulgariens. Kritische Journalisten haben keine Chance mehr. Eine der populärsten Journalistinnen des Landes fährt heute Taxi.
Warum kritisiert Brüssel die undemokratischen Zuständen in Polen und Ungarn und schweigt zu Bulgarien? Das fragen sich die Bulgaren auch. Viele sind überzeugt, dass es einen Deal gab zwischen dem abgetretenen EU-Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker und Premier Borissow: Juncker drückte beide Augen zu, und die bulgarischen Abgeordneten unterstützen im Gegenzug seine Politik.
Das viele Geld aus der EU ist ein Teil des Problems. Brüssel schaut, wo das Geld hingeht, sagen die Politiker. Doch die EU bekommt die Papiere von denen, die für viel Geld schlechte Strassen gebaut haben. Brüssel kontrolliert die Papiere, aber nicht die Strassen selber. Das ist das Problem. Die EU-Generalstaatsanwältin müsste richtige Kontrollen durchführen: Man muss Proben der Strassen mit den Bauplänen vergleichen. Das Gleiche gilt für das Thema Rechtsstaatlichkeit: Auf dem Papier erfüllt Bulgarien alle Forderungen der EU. Doch die Realität sieht anders aus. Der Bund, 23. Dezember 2019, S. 7.
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EU-Green Deal: "Hinterm Mond" Die neue EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat zu einem „European Green Deal“ aufgerufen, durch den die EU bis 2030 die CO2-Emmissionen um 50 bis 55% senken und bis 2050 CO2-neutral werden soll. Das sei Europas „Man on the moon“-Moment, so Van der Leyen euphorisch. Doch die Lektüre des 29-seitigen EU-Papiers lässt erhebliche Zweifel aufkommen.
Man findet in diesem EU-Papier viele vernünftige Überschriften. Vieles bleibt jedoch vage. Und dort wo es konkret wird, ist etliches beunruhigend. Im Verkehrsbereich etwa will die EU vor allem auf die Förderung von Elektroautos setzen. Der Verkehrsexperte Winfried Wolf hat ausführlich dargelegt, warum das ein Weg in die Sackgasse ist – klimapolitisch wie aus vielen anderen Gründen. Statt endlich eine echte Verkehrswende weg vom Automobilismus anzutreten, würde damit der Autoindustrie ein zweiter Frühling verschafft.
Blinde Flecken…
Konsequenterweise wird im EU-Green Deal mit keiner Silbe der Ausbau der „Transeuropäischen Netze“ (TEN) der EU in Frage gestellt. Laut EU-Verordnung sollen bis 2030 einige tausend TEN-Autobahn-Kilometer errichtet werden, bis 2050 einige zehntausend Zubringerstraßen zu diesen TEN-Autobahnen. In Österreich zählen einige Megaprojekte (z.B. Lobau-Autobahn, Osttangente Linz, 3. Piste am Flughafen Schwechat) zu diesen TEN. Ebenfalls nicht in Frage gestellt wird die Initiative der EU-Kommission „Überwindung der Wachstumsgrenzen im europäischen Flugverkehr“ (Juni 2017), die dem klimafeindlichen Flugverkehr Flügel verleihen soll. Das Credo dieser EU-Initiative: „Mehr Flüge bedeuten mehr Wachstum und mehr Arbeitsplätze“ (EU-Kommission, 8.6.2017). Es mutet daher absurd an, dass im EU-Green-Deal die Herstellung eines „Einheitlichen Europäischen Luftraums“ als wirksame Maßnahme gegen den Klimaschutz gepriesen wird, obwohl dieser „Einheitliche Europäische Luftraum“ das ausdrückliche Ziel hat „die Luftraumkapazitäten zu verdreifachen“ (https://www.europarl.europa.eu).
Mit keiner Silbe werden auch der neoliberale EU-Binnenmarkt und Freihandelsverträge wie etwa das EU-Mercosur-Abkommen im „Green Deal“ hinterfragt. Im Gegenteil: Diese Handelspolitik wird im EU-Papier als Chance verklärt, „den ökologischen Wandel in der EU zu unterstützen.“ Dabei zeigt sich: EU-Binnenmarkt und Freihandelsverträge heizen dem Klima ein – durch das Ankurbeln von fossilen Verkehrsströmen, Zerstören regionaler Wirtschaftskreisläufe, Förderung von Agrokonzernen und Massentierhaltung, Vernichtung von Regenwäldern usw. Ebenso sucht man im „Green Deal“ vergeblich eine Absage an die Energiecharta. Dieser Vertrag ermöglicht es Konzernen, gegen Staaten vor privaten Schiedsgerichten zu klagen, wenn sie sich durch staatliche Vorgaben zum Ausstieg aus fossilen Energien in ihren Profiterwartungen enttäuscht sehen. Sowohl alle EU-Staaten als auch die EU selbst und die EU-Atomgemeinschaft EURATOM sind Mitglieder dieses Energiecharta-Vertrags.
… und gefährliche Drohungen
Auch die derzeit in der EU massiv vorangetrieben Aufrüstung („Ständig Strukturierte Zusammenarbeit“) wird im EU-Green Deal totgeschwiegen, obwohl man weiß, dass gerade das Militär einer der größten Klimakiller ist. Das EU-Papier betont vielmehr, dass „die Auswirkungen der Klimapolitik zu einem integralen Bestandteil … auch im Kontext der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) werden soll“. Das ist eine gefährliche Drohung, denn in der EU-Globalstrategie von 2016 wird als eine wesentliche Aufgabe dieser GASP genannt, die „Aufrechterhaltung des Zugangs zu Rohstoffen“ – wenn nötig auch durch Militär - abzusichern. Globale EU-Militäreinsätze in Zukunft für Lithium, Kupfer und Kobalt, um die E-Car-Motoren am Laufen zu halten?
„Green Deal im Keim erstickt“
Wer anstelle einer echten Verkehrswende auf die Förderung von Elektroautos setzt, dem muss klar sein: Damit wird der Hunger nach Strom enorm angekurbelt. Neben der Autoindustrie könnte daher eine weitere Industrie zu den großen Gewinnern des „Man on the moon“-Projekts der EU gehören: die Atomindustrie. Denn die Atomenergie, die in der EU durch den EURATOM-Vertag ohnehin privilegiert ist, wurde in der EU-Gipfelerklärung als möglicher Teil eines „Green Deals“ der EU anerkannt und damit ein Persilschein als „grüne Energie“ ausgestellt. Die Initiative „Atomstopp – atomkraftfrei leben“ empört sich darüber zu Recht:
"Das klägliche Einknicken vor der Atomlobby beim gestrigen Klimakompromiss kann nur als Katastrophe und absolut jenseitiger Einstand für Kommissions-Präsidentin Ursula Von der Leyen und Rats-Präsident Charles Michel bezeichnet werden […] Die Einstufung von Atomkraft als grüne Energie wird sich als nachhaltiger Fehler herausstellen, egal wie die Atomstaaten mit dem neuen Persilschein weiterverfahren: Der ausnehmend teure und vollkommen unwirtschaftliche Neubau von AKWs dauert lang und ist auf abenteuerliche Finanzierungsmodelle angewiesen – auf diese Weise werden hohe Summen an Steuergeldern auf Jahrzehnte gebunden. Setzen Frankreich, Tschechien & Co andrerseits auf Laufzeitverlängerung alter Reaktoren, wird neben der Klimakrise gleich noch ein zweites Bedrohungsszenario eröffnet, weil mit jedem Jahr das Risiko schwerer Unfälle drastisch ansteigt […] Kapital- und Zeitvergeudung, atomverstopfte Netze, Energiewende vertagt, Gefahr verlängert – das sind die fatalen Ergebnisse des gestrigen Gipfels. Statt auf eine visionäre, zukunftsfähige Ausgestaltung der europäischen Energieversorgung zu setzen, lassen sich EU-Kommission- und Rat unter Von der Leyen und Michel von Bremsern erpressen und auf Stillstand einbetonieren. Die Chance auf einen Green Deal, der den Namen verdient, haben beide damit im Keim ersticken lassen!" (www.atomstopp.at, 13.12.2019)
In der Tat: Wer nach Harrisburg, Tschernobyl und Fukushima die Welt mit Atomkraftwerken retten will, die jahrtausendelang zukünftigen Generationen radioaktiven Giftmüll hinterlassen, schickt - auch sprichwörtlich - keinen Mann (und keine Frau) auf den Mond, er belegt damit eher, dass er hinter selbigem lebt.
Gerald Oberansmayr
(21.12.2019)
https://www.solidarwerkstatt.at/umwelt-energie/eu-green-deal-hinterm-mond
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EU/Ägypten: „Menschenrechte nicht überbewerten“ Al-Sisi kam Mitte 2013 mit Hilfe eines Militärputsches in Ägypten an die Macht. Unmittelbar danach sind zwei Zahlen in die Höhe gerauscht: die Zahl der verhängten Todesurteile und die Zahl der Waffen, die EU-Staaten an die ägyptische Diktatur lieferten.
Die konkreten Zahlen: Die Zahl der Todesurteile stieg mit der Machtergreifung Al-Sisis sprunghaft an und lag 2018 um das fast 6,5-Fache über der Zahl von 2013. Die Rüstungsexporte aus EU-Staaten sprangen von 2013 bis 2016 um das 15-Fache in die Höhe und liegen 2018 noch um das mehr als 5-Fache über dem Wert von 2012.
Die Menschenrechtssituation in Ägypten ist katastrophal. Ein Auszug aus dem Bericht von Human Rights Watch vom 23.7.2018: „Seit der demokratisch gewählte Präsident Mohamed Mursi 2013 abgesetzt wurde, hat sich die Menschenrechtslage in Ägypten stetig verschlechtert. Polizei- oder Militärkräfte werden für exzessive Gewalt nicht zur Verantwortung gezogen. Regierungskritiker/innen, führende Persönlichkeiten der Opposition und weitere politisch Aktive Personen werden willkürlich festgenommen oder Opfer von Verschwindenlassen. Die Meinungsäußerungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sind stark eingeschränkt.“(2) Laut Human Rights Watch haben dem Putsch 2013 die Behörden mindestens 60.000 Menschen festgenommen, 2.500 Todesurteile wurden verhängt, der Großteil aus politischen Gründen, zumeist unter dem Titel „Anti-Terror-Kampf“. Ziel der Verfolgung sind vor allem die Muslimbrüder, die über eine große Anhängerschaft im Land verfügen.
529 Todesurteile in 15 Minuten
Von einem auch nur ansatzweise fairen Rechtsverfahren kann keine Rede sein. Im März 2014 brauchte ein Gericht im oberägyptischen Minia gerade einmal 15 Minuten, um 529 Menschen zum Tode zu verurteilen. So schreibt „Qantara“, ein Projekt der „Deutschen Welle“, dass die meisten Todesurteile „auf Ermittlungen der ‚Behörde für Nationale Sicherheit‘, also des Inlandsgeheimdienstes, beruhen. Die von dieser Behörde eingebrachten Fälle beruhen häufig auf vertraulichen Quellen, die von den Geheimdienstmitarbeitern bis zum Schluss des Verfahrens nicht offengelegt werden. Meist werden daher Todesstrafen und lebenslange Haftstrafen unter Bezug auf Quellen verhängt, die nur dem Geheimdienst bekannt sind – nicht einmal den Richtern selbst.“ (1) Die „Geständnisse“ werden oft unter der Folter erzwungen. Laut Human Rights Watch „gehören zu den Foltermethoden Schläge, Elektroschocks und manchmal auch Vergewaltigung. Wer sich der Folter schuldig mache, muss nicht mit Strafe rechnen, denn: Präsident Abdel Fattah al-Sisi habe der Polizei und dem nationalen Sicherheitsdienst "grünes Licht gegeben zu foltern, wann immer es ihnen gefällt.“ (2)
„Hervorragende bilaterale Beziehungen“
In der EU werden diese groben Menschenrechtsverletzungen bestenfalls in Sonntagsreden problematisiert. Die harten Fakten bestätigen dagegen, dass die EU und ihre Mitgliedsstaaten die mörderische Diktatur in Ägypten tatkräftig unterstützen. Nach dem Amtsantritt al-Sisis sind die Waffenexporte nach Ägypten sprunghaft in die Höhe geklettert. Hauptexporteure aus dem EU-Raum sind Frankreich, gefolgt von Deutschland.
Die Angaben von Amnesty International zeigen, dass vor allem Kriegsgerät geliefert wurde, das Al-Sisi für die Repression im Inneren dienlich ist: Kleinwaffen und leichte Waffen sowie Munition, gepanzerte Fahrzeuge, Militärhubschrauber und Überwachungstechnologie.
Al-Sisi ist für die EU aber nicht nur als Abnehmer von Waffen von Interesse: Er ist auch bereit, sich für die rigide Flüchtlingsabwehr der EU ins Zeug zu werfen. Als Ende 2018 der österreichische Kanzler Sebastian Kurz al-Sisi in der Wiener Hofburg empfing, lobte Kurz „die hervorragenden bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Ägypten und die gute Kooperation im Kampf gegen die illegale Migration“ (3). Journalistenfragen waren bei der Pressekonferenz von Kurz und al-Sisi nicht zugelassen, um die staatsmännische Harmonie nicht zu trüben. Auch Bundespräsident Van der Bellen empfing al-Sisi mit allen militärischen Ehren. Gemeinsam freuten sich die beiden Herren über die „guten bilateralen Beziehungen“, die „jedoch noch ausbaufähig“ seien (4).
„Unser Schweinehund“
Ein weiterer Aspekt spielt eine große Rolle dafür, dass die EU al-Sisi umwirbt. Die EU-Kommission arbeitet seit Mitte 2013 – was wohl rein zufällig mit dem Zeitpunkt des Putsches zusammenfällt - mit Ägypten an der „Vertiefung der Handels- und Investitionsbeziehungen“, die zu einem „vertieften und umfassenden Freihandelsabkommen“ führen sollen, um „Marktchancen und das Investitionsklima zu verbessern und (neoliberale, Anm. d. Red.) Wirtschaftsreformen in Ägypten zu unterstützen“ (5). Wegen Unterdrückung der Meinungsfreiheit, massenhafter Folter, zehntausenden politischen Gefangenen und einigen tausenden Todesurteilen hat sich die EU noch nie einen lukrativen Markt ruinieren lassen. Das bekräftigte EU-Kommissionspräsident Jean Claude Juncker beim ersten Gipfeltreffen der EU mit der Arabischen Liga im Februar 2019: „Die Bedeutung der Menschenrechte dürfe zwar nicht unterschätzt werden – aber man solle das Thema auch nicht überbewerten“ (6).
Auch in Brüssel gilt, was seinerzeit US-Präsident Eisenhower über einen lateinamerikanischen Diktator äußerte: „Sicherlich ist er ein Schweinehund, aber er ist unser Schweinehund.“
Gerald Oberansmayr (Dezember 2019), https://www.solidarwerkstatt.at/international/eu-aegypten-menschenrechte-nicht-ueberbewerten
Quellen: • (1) https://de.qantara.de/inhalt/justiz-unter-abdelfattah-al-sisi-was-das-recht-in-aegypten-wert-ist
• (2) https://www.humanrights.ch/de/service/laenderinfos/aegypten/
• (3) Die Presse, 17.12.2018
• (4) https://www.bundespraesident.at/aktuelles/detail/news/offizieller-arbeitsbesuch-des-praesidenten-der-arabischen-republik-aegypten-abdel-fattah-al-sisi-in/
• (5) https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/EU-Aegypten.html
• (6) Zitiert nach: https://mosaik-blog.at/aegypten-el-sisi-eu-menschenrechte/
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