Kantone wollen in EU-Fragen mehr mitreden Nicht nur in den politischen Parteien von rechts bis links hat die EU-Skepsis in den letzten Jahren zugenommen. Auch die Kantonsregierungen äusserten sich schon wohlwollender zu einem allfälligen EU-Beitritt als heute. 2010 sprachen sie sich für einen Rahmenvertrag aus, nannten aber bereits damals innerstaatliche Reformen und eine verstärkte Mitsprache als Voraussetzung für jede weitere Vertiefung der Beziehungen zur EU. Im Juli 2011 haben sie die Forderung konkretisiert.
In einem Positionspapier listet die Konferenz der Kantonsregierungen (KdK) eine ganze Reihe von Begehren auf. Der Waadtländer Regierungspräsident und KdK-Präsident Pascal Broulis begründete sie an einer Medienkonferenz damit, dass die Kantone in letzter Zeit vom Bund, trotz in der Verfassung verankerten Mitwirkungsrechten, nur ungenügend einbezogen worden seien. Auf Nachfrage hin nannte er allerdings nur das Agrardossier als Beispiel. Die Kantone hatten das vom Bundesrat angestrebte, mittlerweile aber auch von einer Mehrheit des Nationalrats in Frage gestellte Freihandelsabkommen von Anfang an skeptisch beurteilt und zuerst innenpolitische Klärungen verlangt.
Konkret möchten die Kantone in allen Bereichen Vertreter in die Bundesverwaltung entsenden können, um früher über neue Entwicklungen informiert zu werden. Heute gibt es kantonale Beobachter im Integrationsbüro, im Justiz- und Polizeidepartement sowie bei der Schweizer Mission in Brüssel. Der Informationsfluss soll in einer generellen Vereinbarung zwischen Bund und KdK geregelt werden, wie es sie schon für Schengen-Dublin gibt.
Die Kantone wollen zudem bei der Vorbereitung von Verhandlungsmandaten, bei Sondierungesprächen und im Vorfeld von strategischen Enttscheiden des Bundesrats einbezogen werden, wie der Landammann von Appenzell Innerrhoden, Daniel Fässler, ausführte. Bei europapolitischen Vorhaben, welche Zuständigkeiten der Kantone berühren, dürfe der Bund nur noch im Ausnahmefall von einer Stellungnahme — eine solche erfordert in der KdK die Zustimmung von mindestens 18 Kantonen — abweichen, wenn überwiegende aussenpolitische Interessen dies erforderten. Das soll im Bundesgesetz über die Mitwirkung der Kantone in der Aussenpolitik verankert werden.
Um den Mitspracherechten Nachachtung zu verschaffen, möchte die KdK den Rechtsschutz verstärken. Das Bundesgericht soll überprüfen können, ob in Bundesgesetzen die verfassungsmässige föderalistische Kompetenzordnung eingehalten wird. Die KdK unterstützt insofern auch den Vorschlag einer Nationalratskommission für die Ausdehnung der Verfassungsgerichtsbarkeit. Ebenfalls gefordert wird ein Vorprüfungs- und Streitbeilegungsverfahren vor Bundesgericht —ein Instrument, dessen Ausgestaltung aber erst vage angedacht ist, wie Fässler einräumte.
Machen neue Koordinationsgremien und Verfahren die Politik nicht noch schwerfälliger statt effizienter? Markus Notter, der ehemalige Zürcher Justizdirektor, der von der KdK als Experte beigezogen wurde, sieht es gerade umgekehrt: Würden die Kantone, die zumeist für die Umsetzung sorgen müssten, frühzeitig einbezogen, beugte dies Reibungsverlusten und Rückschlägen vor.
Pascal Broulis gab schliesslich bekannt, dass die KdK den Gegenvorschlag des Bundesrats zur Auns-Initiative für einen Ausbau des Staatsvertragsreferendums unterstützt. NZZ, 6. Juli 2011, S. 13.
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Klartext Ein halbes Jahr nach dem Entscheid des Bundesrats, die Blockade in den Verhandlungen mit der EU mit einem «gesamtheitlich-koordinierten Ansatz» zu überwinden, liest Bundesprasidentin Micheline Calmy-Rey im Juli 2011 der EU via «Sonntags-Zeitung» die Leviten. Dafür, dass die Verhandlungen über die Übernahme von EU-Recht nicht vom Fleck kommen, sei allein Brüssel verantwortlich. «Wir sind konstruktiv, machen unsere Hausaufgaben und haben Vorschläge vorgelegt», sagt sie. Die EU hingegen lege der Schweiz Steine in den Weg und mache ihr das Leben «unnötig und ungerechtfertigterweise» schwer. «Das Verhalten der EU ist inakzeptabel», lässt sie sich zitieren. Und: «Die Passivität der EU ärgert mich.» NZZ, 12. Juli 2011.
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Eurovignette Die EU-Mitgliedstaaten können künftig von Speditionen die Kosten zurückverlangen, die durch Luftverschmutzung und Lärm von schweren Lastwagen entstehen. Das EU-Parlament stimmte im Juni 2011 der Wegekostenrichtlinie zu. Mit der sogenannten Eurovignette werde erstmals das Verursacherprinzip für den Güterschwerverkehr durchgesetzt, sagte der Berichterstatter des Parlaments Said El Khadraoui (sozialdemokratische Fraktion). Die Richtlinie sieht die zweckgebundene Verwendung der Mauteinnahmen vor. Diese sollen ausschließlich in Verkehrsprojekte fließen, 15 Prozent davon in das transeuropäische Verkehrsnetz TEN-V.
Die Umsetzung ist für die Mitgliedstaaten jedoch freiwillig und gilt nur für Laster ab zwölf Tonnen Gesamtgewicht. In Verkehrsstoßzeiten kann die Gebühr um bis zu 175 Prozent teurer werden, um Staus zu vermeiden. Allerdings ist sie auf vier Cent pro Kilometer begrenzt. Elf EU-Länder erheben derzeit eine Maut, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und Italien. In Deutschland beträgt die Maut pro Kilometer je nach Schadstoffklasse und Achsenanzahl zwischen 14 und 28,7 Cent.
Die Grünen im EU-Parlament lobten zwar, dass mit der Richtlinie zum ersten Mal externe Kosten in die Mautberechnung einbezogen werden. Gleichzeitig kritisierten sie die Regelung als zu schwach. Der Schwerverkehr komme nicht annähernd für die Kosten auf, die er in der Bevölkerung, der Umwelt und der europäischen Wirtschaft durch Unfälle, Lärm und Luftverschmutzung verursache. Zudem werde der Schienenverkehr benachteiligt. Denn die Eisenbahn muss für jeden Kilometer, den sie fährt, auch zahlen - ohne finanzielle Deckelung.
Der Verkehrsclub Deutschland (VCD) bemängelte die Freiwilligkeit der Neuregelung. Dies sei angesichts der prognostizierten Zuwachsraten im Straßengüterverkehr unverständlich, sagte der VCD-Verkehrsexperte
Michael Müller-Görnert.
www.kurzlink.de/memo-eurovignette
Gesamtpaket zu umweltfreundlicherem Verkehr:
www.kurzlink.de/eu-green-transport 1‘ www.michael-cramer.de
www.vcd.org umwelt aktuell Juli 2011, S. 25
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EU-Schienennetz schrumpft Das Eisenbahnnetz der Europäischen Union ist in den vergangenen zehn Jahren um 2,2 Prozent geschrumpft. Das geht aus bisher unveröffentlichten Zahlen der EU-Kommission hervor, die die Allianz pro Schiene veröffentlichte. Im gleichen Zeitraum wuchs das europäische Autobahnnetz um 22 Prozent. Im europäischen Vergleich steht Deutschland beim Netzabbau an dritter Stelle: Fast acht Prozent kürzer wurden die Bundesschienenwege seit dem Jahr 2000. Nur Polen (minus zwölf Prozent) und Lettland (minus 19 Prozent) verringerten ihre Schieneninfrastruktur noch stärker als Deutschland. Spanien (plus 8,5 Prozent), Italien (plus fünf Prozent) und Belgien (plus drei Prozent) erweiterten ihre Eisenbahntrassen.
Allianz pro Schiene, www.allianz-pro-schiene.de, umwelt aktuell Juli 2011, S. 25
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Economiesuisse gegen bilaterale Hektik Die Führung des Wirtschaftsdachverbandes Economiesuisse hat mit Blick auf zu erwartende Debatten über die institutionellen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU eine Art Möglichkeitsraum aus Sicht der Wirtschaft abgesteckt. Betont wird zunächst jedoch, dass sich bilaterale Abkommen bisher sehr gut bewährt hätten. Das dichte Netz der Verträge decke die wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Bedürfnisse beider Seiten ab. Nun kämen aber vermehrt prozedurale oder institutionelle Fragen auf, bei denen Interessengegensätze bestünden.
Angesichts des Drucks aus EU-Verwaltung und -Politik sowie des Bestrebens etlicher schweizerischer Stellen und Gruppierungen, die Beziehungen irgendwie zu «dynamisieren» und in einen umfassenderen Rahmen zu stellen, möchte Economiesuisse nun darlegen, wo solche Bemühungen aus Sicht der Wirtschaft Grenzen haben müssen. Dies umso mehr, als Themen wie die raschere Übernahme des Acquis communautaire, also der EU-Regeln, die Überwachung und Durchsetzung des EU-Rechts oder Mitbestimmung und Streitschlichtung nicht nur in bilateralen Arbeitsgruppen diskutiert werden, sondern auch in Bund und Kantonen. Die nun von Economiesuisse formulierten «Kernforderungen der Wirtschaft» lassen sich wie folgt umreissen:
• Die Rechtssicherheit müsse gewahrt werden, indem institutionelle Anpassungen nur künftige Abkommen beträfen und die bilateralen Abkommen die Interpretationsbasis sein müssten.
• Es müsse eine Reziprozität der Mitwirkung geben, bei der die Schweiz umso intensiver über künftiges Recht mitbestimmen könne, je mehr sie in Teilbereichen vom Acquis übernehme.
• Die Verfahren der direkten Demokratie, besonders auch die Fristen, seien zu wahren.
• Streitschlichtungen sollen durch paritätisch zusammengesetzte Instanzen, nicht durch fremde Richter erfolgen.
• Mit der Wendung «Pacta sunt servanda» werden in der rechtlichen Welt gleiche Möglichkeiten gefordert.
• Bei Sanktionen, Kompensationen oder Auflagen soll ausgewogen und angemessen entschieden werden.
Economiesuisse warnt an mehreren Stellen vor einer «Dynamisierung» durch automatisches Übernehmen von EU-Regeln. Auch bei institutionellen Veränderungen des Bilateralismus seien also Automatismen zu vermeiden. NZZ, 2. Juli 2011, S. 27
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