EU und Entsendung von Arbeitnehmern Seit 2016 ist in der EU über eine Reform der mehr als 20 Jahre alten Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern in andere Mitgliedstaaten gestritten worden. Nun ist deren Verschärfung unter Dach.
In der EU ist die Verschärfung der Vorschriften für die Entsendung von Arbeitnehmern politisch unter Dach: Das Europäische Parlament hat am Dienstag in Strassburg mit deutlicher Mehrheit den einschlägigen Kompromiss gebilligt, den seine Unterhändler Anfang März mit jenen der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission erzielt haben. Die EU-Staaten haben zwei Jahre Zeit zur Umsetzung der neuen Regeln in nationales Recht.
Konkret geht es um eine Änderung der Entsenderichtlinie von 1996, die gesetzliche Regeln enthält für Arbeitnehmer, die ihr Arbeitgeber zur Ausführung eines Auftrags für eine begrenzte Zeit in einen anderen Mitgliedstaat schickt. Ein Beispiel hierfür sind polnische Bauunternehmen, die auf deutschen Baustellen tätig sind. Die Richtlinie verfolgt ähnliche Ziele wie die im Schweizer Entsendegesetz formulierten «flankierenden Massnahmen».
Mit der Reform habe sich Europa für den Grundsatz «gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort» entschieden, erklärte die niederländische Sozialdemokratin Agnes Jongerius, eine der zuständigen Berichterstatterinnen des Parlaments. Der nun verabschiedete Kompromiss hält unter anderem fest, dass entsandte Arbeitnehmer künftig vom ersten Tag an nicht nur – wie bisher – denselben Mindestlohn (sofern vorhanden) erhalten müssen wie lokale Arbeitnehmer, sondern neu auch dieselben Lohnzuschläge wie zum Beispiel Weihnachts- oder Schlechtwettergeld.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Bestimmungen können die Mitgliedstaaten umfassende, repräsentative regionale Tarifverträge oder Branchentarifverträge anwenden, was bisher nur im Bausektor der Fall war. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten müssen vom Arbeitgeber getragen werden, sie dürfen dem Entsandten nicht vom Lohn abgezogen werden. Die Dauer der Entsendung wurde auf höchstens 12 Monate festgelegt, mit einer möglichen Verlängerung um 6 Monate. Nach dieser Frist dürfen die Arbeitnehmer zwar weiterhin im Gastland bleiben und arbeiten, doch gelten dann sämtliche arbeitsrechtlichen Vorschriften dieses Landes.
Der Westen drängt
Die EU-Kommission hatte die Reform 2016 vorgeschlagen. In der politischen Debatte drängten Gewerkschaften und westeuropäische Mitgliedstaaten unter französischer Führung auf scharfe Regeln, um Lohndumping zu verhindern. Arbeitgeber und einige osteuropäische Staaten hingegen versuchten diese Verschärfung zu bremsen, mit begrenztem Erfolg. NZZ, 30. Mai 2018, S. 25
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Die britische Galileo-Beteiligung wird zum Brexit-Konflikt Das Gerangel zwischen Grossbritannien und der EU um die Umsetzung des Brexit spitzt sich in einem Bereich zu, in dem wirtschaftliche und politische Interessen stark zusammenfallen. Im Zentrum steht das europäische Satellitennavigationssystem Galileo. Als Alternative zum amerikanischen Ortungssystem GPS sollen 30 europäische Satelliten die Erde umkreisen und ab 2020 eigene Navigationssignale senden. Galileo ist ein Projekt, das die EU auch aus militärischen Überlegungen von der Europäischen Weltraumorganisation an sich gerissen hat. Weil das Vereinigte Königreich im März 2019 die EU verlässt, will Brüssel die Mitwirkung britischer Unternehmen an dem System einschränken.
Das hat auf der Insel Entrüstung ausgelöst. Das Galileo-Projekt wurde 2003 gestartet und umfasst bis jetzt ein Investitionsvolumen von 10 Mrd. €. Britische Firmen waren von Anfang an beteiligt und haben rund 15% der Aufträge erhalten. Die Beteiligung an EU-Satellitenprojekten wie Galileo und dem Erdbeobachtungsprogramm Copernicus gilt als elementar für die Raumfahrtindustrie.
Premierministerin May hat angeordnet, Optionen zur Entwicklung eines britischen Navigationssystems zu erarbeiten, das Mitte der 2020 er Jahre einsatzbereit sein könnte. Zu den Kosten zirkulieren Schätzungen von 3 Mrd. £, wobei die Regierung zur Galileo-Finanzierung bestimmte Gelder umleiten könnte. Der sicherheitspolitische Mehrwert eines dritten Systems neben GPS und Galileo ist fragwürdig, industriepolitisch wäre es auf der Insel willkommen. Die Regierung lässt zudem prüfen, ob sie den britischen Anteil an Galileo von rund 1,4 Mrd. € zurückfordern kann.
Allerdings möchte die EU-Kommission britischen Firmen und auch dem Militär nicht die Nutzung der Galileo-Signale verbieten. Britische Firmen dürfen weiterhin als Zulieferer arbeiten – mit einer Ausnahme: in der Entwicklung und dem Betrieb von einem der vier von den Satelliten ausgestrahlten Signaldienste, dem sehr stark verschlüsselten Public Regulated Service (PRS). Brüssel sieht die Details über die Konstruktion dieses Dienstes als Frage der „nationalen Sicherheit“ (die EU ist also mittlerweile eine Nation) und möchte sie unter Kontrolle der EU halten – zu der das Vereinigte Königreich nicht mehr zählen wird.
Hinzu kommt, dass die britische Regierung nicht an der EU-internen Auswertung von PRS-Daten beteiligt werden soll. Brüssel sieht ein Sicherheitsrisiko, London jedoch einen nicht hinnehmbaren Einschnitt in eine sicherheitspolitische Partnerschaft nach dem Brexit. NZZ, 18. Mai 2018, S. 27
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Deutsches Bundesverdienstkreuz für Direkte-Demokratie-Aktivistin Am 22.5.2018 wurde Claudine Nierth, Bundesvorstandssprecherin der deutschen Bewegung für direkte Demokraie „Mehr Demokratie“, von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet. „Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier ist die Stärkung der Demokratie zentrales Anliegen. Er möchte daher Bürgerinnen und Bürger, die sich in herausragender Weise für die Demokratie in innovativen Formen, bei der politischen Bildung, der historischen Aufarbeitung oder der Förderung demokratischer Strukturen engagiert haben, mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland auszeichnen.“, heißt es in der Begründung. In der Begründung zur Ordensverleihung steht auch: „Auch wenn die direkte Demokratie in einem Spannungsverhältnis zur repräsentativen Demokratie steht, ist der Austausch darüber, ob unser Land mehr Volksentscheide braucht, stets bereichernd. Wie lassen sich kluge Entscheidungen unter breiter Teilhabe am besten erreichen?“
Das Deutsche Grundgesetz sieht zwar Volksabstimmungen vor, es wurde aber bis heute versäumt, diese einzuführen. Zuletzt haben sich über 72 Prozent der Deutschen Bürgerinnen und Bürger für Volksabstimmungen ausgesprochen. Die Bewegung für direkte Demokratie in Deutschland wird dieses Jahr dreißig. Mai 2018
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EuGH-Urteil: Italien muss Millionenstrafe zahlen Wegen fehlender Kläranlagen muss Italien einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zufolge hohe Millionenstrafen an die Europäische Union zahlen. Außer einem einmaligen Pauschalbetrag von 25 Millionen Euro sollen nun jedes halbe Jahr mehr als 30 Millionen Euro fällig werden, bis in allen italienischen Gemeinden EU-Recht eingehalten wird.
Vorangegangen war ein jahrelanger Rechtsstreit. Schon 2012 hatte der Gerichtshof nach einer Klage der EU-Kommission festgestellt, dass die mangelhafte Abwasserentsorgung in 109 italienischen Gemeinden gegen EU-Recht verstoße. Sechs Jahre später verhängt der EuGH nun die Zwangsgelder, weil in 74 Gemeinden die vorgeschriebenen Kläranlagen oder Kanalisation immer noch fehlen.
Italien habe nicht alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, stellen die Luxemburger Richter fest. Die ursprüngliche Frist zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Abwasserentsorgung lief laut EuGH bereits Ende 2000 aus, also vor mehr als 17 Jahren. Ab sofort werde deshalb jedes halbe Jahr bis zur vollständigen Umsetzung des Urteils von 2012 ein Zwangsgeld von 30,1 Millionen Euro fällig.
Darüber hinaus halte der Gerichtshof die Verhängung eines Pauschalbetrags von 25 Millionen Euro für angebracht, um eine Wiederholung von Verstößen gegen Unionsrecht zu verhindern. Italiens Vertragsverletzung sei besonders schwerwiegend, da fehlende oder unzulängliche Kanalisation oder Kläranlagen zu Umweltschäden führen könnten. 31. Mai 2018, http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/italien-muss-wegen-fehlender-klaeranlagen-millionenstrafe-zahlen-a-1210511.html
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