Ressourcenhungrige EU wirft Auge auf Schutzgebiete Die EU-Kommission hat am 4. November 08 einen Vorschlag für eine Strategie zur Sicherung der Rohstoffversorgung der europäischen Industrie vorgelegt. Angesichts der wachsenden Konkurrenz von Schwellenländern, die sich Rohstoffe beispielsweise in Afrika sichern, sowie "protektionistischer Maßnahmen" einzelner Staaten will die Kommission sich für "faire Bedingungen auf außereuropäischen Märkten" einsetzen. Wegen der Verteuerung von Rohstoffen wie seltener Metalle und Erden müssten aber auch Regelungen, die den Abbau in der EU selbst behinderten, überprüft werden. Außerdem müssten die Wiederverwertung und das Recycling gefördert und der illegale Altmetallexport wirksam unterbunden werden.
Die Kommission empfiehlt die Aufstellung einer Liste kritischer Rohstoffe und eine umfassende Strategie mit drei Hauptzielen:
- Zugang zu Rohstoffen auf dem Weltmarkt zu gleichen Bedingungen für alle,
- Rahmenbedingungen, die eine dauerhafte Versorgung mit Rohstoffen aus europäischen Quellen begünstigen,
- Steigerung der Ressourceneffizienz und Förderung des Recycling in der EU.
Eine Arbeitsgruppe der EU-Kommission soll klären, unter welchen Bedingungen der Abbau wertvoller Rohstoffe auch in EU-Natura-2000-Gebieten möglich sein könnte, meldete EurActiv. Während der Vorstellung der Strategie betonte Industriekommissar Günter Verheugen, jede Ausweitung der Bergbauaktivitäten auf geschützte Gebiete müsse auf "nachhaltige" Weise erfolgen. Vorschlag der EU-Kommission: www.europa.eu/rapid (Reference IP/O8/1628) EU-Strategiepapier zu Rohstoffen: www.eukoordination.de/PDFIRawMaterialS trategy.pdf; www.euractiv.com/de/umwelt/176951; umwelt aktuell, Dezember 2008/Januar 2009, S. 23
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Tierärztliche Kontrollen an Grenzen zur EU fallen Am 1. Januar 2009 werden die tierärztlichen Kontrollen an den Grenzen zur EU abgeschafft. Eine Folge der Handelserleichterung: In drei Jahren ist endgültig Schluss mit dem Verfüttern von Schweinesuppe. Der gemischte Veterinärausschuss Schweiz - EU stellte am Dienstag fest, dass die Gleichwertigkeit der Gesetze und somit die Voraussetzungen für einfachere grenzüberschreitende Transporte von lebenden Tieren und Tierprodukten gegeben sind.
Ab 1. Januar werden damit grenztierärztliche Kontrollen in der Schweiz nur bei Importen von ausserhalb der EU durchgeführt werden - konkret also an den Flughäfen in Zürich und Genf. Im Zuge der Verhandlungen mit Brüssel musste die Schweiz jedoch die Fütterung von Schweinesuppe definitiv verbieten - sie handelte dabei aber eine Übergangsphase von drei Jahren aus. Ein weiterer Knackpunkt in den Verhandlungen war der unterschiedliche Umgang mit US-Beef. Die EU verbietet den Import von hormonbehandeltem Fleisch. In der Schweiz ist die Einfuhr zugelassen, sofern keine Hormonrückstände nachweisbar sind; es besteht nur eine Deklarationspflicht. Und dies wird laut Bundesamt für Veterinärwesen (BVet) so bleiben. Diese Ausnahme sei wichtig, sagte BVet-Sprecher Marcel Falk. Denn sonst hätten der Schweiz vielleicht Strafzölle gedroht - wovon auch die Märkte wie Pharmaprodukte oder Uhren hätten betroffen sein können. NZZ, 24. Dezember 2008, S. 17
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EU-Kommission klagt gegen Österreich Die EU-Kommission hat beschlossen, gegen das sektorielle Fahrverbot auf der Inntal-Autobahn in Tirol beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage einzureichen. Da die Kommission auf eine einstweilige Verfügung vorerst verzichtete, soll das Fahrverbot wie vorgesehen per 1. Januar und dann nochmals per 1. Juli 2009 verschärft werden. Laut Tiroler Angaben sind vom bestehenden Fahrverbot, das seit dem 2. Mai 2008 auf der Strecke zwischen Kufstein und lnnsbruck für den Transitverkehr mit Abfällen, Steinen, Erde und Aushub gilt, etwa 40000 Fahrten pro Jahr betroffen.
Neu kommen Transporte mit Rundholz, Kork und Fahrzeugen dazu, was den Transitverkehr um weitere 80 000 Fahrten pro Jahr vermindern soll. Ab dem Juli sollen insgesamt 200 000 Fahrten pro Jahr betroffen sein, wenn auch Fahrten mit Stahl, Marmor, Travertin-Stein und Keramikkacheln verboten werden sollen. Die EU-Kommission hatte schon einmal gegen ein österreichisches Modell mit sektoralen Fahrverboten geklagt und 2005 vom EuGH recht erhalten.
Die österreichischen Behörden sind aber zuversichtlich, dass sie einerseits den damals vom Gericht festgestellten Mängeln weitgehend Rechnung getragen haben und dass anderseits Werte wie Klimaschutz und Luftreinhaltung gegenüber freiem Warenverkehr und Binnenmarkt in jüngerer Zeit an Gewicht gewonnen haben.
Normalerweise dauert es ein bis zwei Jahre, bis der EuGH ein Urteil findet; ausgeschlossen ist aber nicht, dass Brüssel doch noch zum Dringlichkeitsrecht greifen könnte. Dies würde vor allem dann wahrscheinlich, wenn auf der betroffenen Strecke bei der Einführung weiterer Beschränkungen ein Chaos ausbrechen würde. Die österreichischen Behörden verweisen aber auf die langen Vorlaufzeiten, die es den Spediteuren erlaubt hätten, sich frühzeitig auf die neue Situation einzustellen. NZZ, 18. Dezember 2008, S. 9
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