Europas Bauten bleiben Energiefresser
Bei den Verhandlungen über die Neufassung der europäischen Gebäuderichtlinie haben sich EU-Ministerrat, Parlament und Kommission Mitte November 2009 in Brüssel auf einen Kompromiss geeinigt. KlimaschützerInnen zeigten sich enttäuscht, dass das enorme Energieeinsparpotenzial im Gebäudesektor mit der Einigung weitgehend ungenutzt bliebe: "Die EU-Regierungen haben fast alles gestrichefl, was die energetische Sanierung vorantreiben könnte", kritisiert Stefanie Langkamp, Klimaschutzreferentin des Deutschen Naturschutzrings (DNR). Mit einer ambitionierten Richtlinie hätte die EU ihre CO2-Emissionen und ihre Energieabhängigkeit erheblich reduzieren, eine halbe Million neuer Arbeitsplätze schaffen und mehrere Milliarden Euro an Heiz- und Stromkosten sparen können.
Die EU-Parlamentarierlnnen konnten sich in den Verhandlungen weder mit konkreten Ausbauzielen für Niedrigenergiehäuser noch mit einer Vorreiterrolle für den öffentlichen Sektor durchsetzen. Auch lehnten die Mitgliedstaaten im Rat dieVerptlichtung ab, finanzielle und steuerliche Anreize für Investitionen in energieeffiziente Gebäude zu schaffen.
Bei den Neubauten konnte das Parlament hingegen einen Erfolg verbuchen. Für diese gilt ab 2021 der Niedrigenergiestandard, für neue öffentliche Gebäude schon ab 2019. Allerdings machen neue Gebäude nur ein Prozent des Gebäudebestandes aus. 40 Prozent des Energieverbrauchs und 36 Prozent der CO2Emissionen in der EU entfallen auf den Gebäudesektor. www.dnr.de. Hintergrundpapier: www.eu-koordination.de, umwelt aktuell, Dezember 2009/Januar 2010, S. 15
Lobbyismus - Transparenz bleibt freiwillig
Das Lobbyregister der Europäischen Union bleibt mangelhaft. Das ist zumindest die Ansicht der Initiative für Transparenz und Demokratie Lobbycontrol. Ende Oktober 09 hatte die EU-Kommission eine erste Auswertung des im Juli 2008 eingeführten Lobbyregisters vorgestellt. Künftig soll deutlicher dargelegt werden, welche Tätigkeiten in dem Register erfasst werden und folglich finanziell aufzuschlüsseln sind. Zu den unter die überarbeitete Definition fallenden Tätigkeiten zählen sowohl das direkte Lobbying als auch eine indirekte Interessenvertretung, etwa durch Berichte von Denkfabriken, Foren oder Kampagnen. Das Prinzip der Freiwilligkeit will die EU-Kommission allerdings beibehalten und genau das ist einer der Kritikpunkte der Zivilgesellschaft.
Aus Sicht von Lobbycontrol und seiner europäischen Dachorganisation Alter-EU bleiben auch nach den Nachbesserungen fundamentale Mängel des Registers bestehen. Das Register bleibe unverbindlich, die Daten seien zu ungenau und würden kaum kontrolliert. "Grotesk" nannte Lobbycontrol die Neuregelung für die umstrittene ZehnProzent-Regel: Lobbyagenturen konnten bisher ihre Auftraggeber in vagen Zehn-Prozent -Stufen ihres Gesamtumsatzes angeben. Stattdessen gibt es nun erweiterte Stufen zwischen 50.000 und 250.000 Euro. "Die neue Regel begünstigt erneut große Lobbyfirmen und bedeutet in den meisten Fällen sogar eine Verschlechterung", monierte Lobbycontrol. Lediglich bei den sechs Lobbyriesen mit mehr als 2,5 Millionen Euro Jahresumsatz würden die Lobbybudgets der einzelnen Kunden etwas transparenter. Immerhin schaffe die EU-Kommission die Möglichkeit ab, dass Lobbyagenturen ihren Umsatz einfach als "über eine Million Euro" angeben, ohne dies weiter zu präzisieren.
Seit November 09 verhandeln EU-Kommission und Europaparlament über ein gemeinsames Lobbyregister. Lobbycontrol und AlterEU wollen sich dafür einsetzen, dass dieses neue Instrument wirkliche Transparenz garantiert. www.lobbycontrol.de/blog/?p=2509, umwelt aktuell, Dezember 2009/ Januar 2010, S. 24
EU lässt «Genmais» von Syngenta zu
Die EU-Kommission hat Ende November 09 die gen-technisch veränderte Maissorte MIR604 des Basler Syngenta-Konzerns als Lebens- und Futtermittel zur Einfuhr in die und zur Verarbeitung in der EU (und im EWR)zugelassen. Zuvor war die Sicherheitseinschätzung durch die EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) positiv ausgefallen, worauf der Zulassungsantrag den EU-Staaten vorgelegt wurde. Da Letztere wie stets bei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) weder für noch gegen die Zulassung die nötige qualifizierte Mehrheit erreichten, ging das Dossier zurück an die Kommission. Diese hat nun definitiv entschieden; die Zulassung gilt für 10 Jahre.
Die Genehmigung von «Genmais» ist indirekt auch für die Einfuhr von Soja von Bedeutung: Im Sommer 2009 sind in Soja-Lieferungen aus den USA geringe Spuren von GV-Mais entdeckt worden, der zwar in den USA, aber (noch) nicht in der EU zugelassen war. Wegen der «Nulltoleranzpolitik» der EU durften die Lieferungen, insgesamt rund 180 000 t, nicht eingeführt werden. Unter Bezugnahme darauf drängten eine Reihe von Verbänden aus dem Agrarsektor im Oktober auf eine Beschleunigung der EU-Zulassungsverfahren. Soja werde unter anderem als Futtermittel dringend benötigt und derartige «Verunreinigungen» bei Transport oder Lagerung liessen sich nie völlig ausschliessen, erklärten sie. Als längerfristige Lösung erwähnten sie die Möglichkeit, in Abkehr von der Nulltoleranz eine Obergrenze für eine geringe Präsenz nicht zugelassener GVO zu definieren. Seither hat die Kommission die Einfuhr (nicht den Anbau) von vier GV-Maissorten genehmigt, darunter als letztes Produkt den Syngenta-Mais. NZZ, 1. Dezember 2009, S. 26