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Kurzinfos Oktober 07EU-Post-Liberalisierung
Die verbliebenen Briefmonopole in der EU werden in den meisten Mitgliedstaaten spätestens Ende 2010 fallen, während sich elf Staaten bis längstens Ende 2012 Zeit lassen können. Darauf haben sich die Post- und Telekommunikationsminister am Montag in Luxemburg geeinigt. Spätestens am 1. Januar 2011 bzw. am 1. Januar 2013 muss somit auch das Marktsegment der Standardbriefe bis zu einem Gewicht von 50 dem Wettbewerb geöffnet werden. Bisher können die Mitgliedstaaten dieses Segment als reservierten Bereich den herkömmlichen Betreibern als Monopol überlassen. Die übrigen Postdienste hat die EU bereits früher liberalisiert. Die EU-Kommission hatte die volle Öffnung per Januar 2009 vorgeschlagen, doch fand sich hierfür nicht genug Unterstützung.
Die elf Staaten, die im Dienste der Kompromissfindung eine Gnadenfrist bis Ende 2012 erhalten haben, sind Griechenland, Luxemburg und neun der zwölf Neumitglieder (alle ausser Bulgarien, Estland und Slowenien). In der Übergangszeit von Anfang 2011 bis Ende 2012 können Mitgliedstaaten, die ihren Postmarkt bereits voll liberalisiert haben, Postunternehmen, die in einem anderen EU-Staat noch im reservierten Bereich eine MonopolsteIlung geniessen, den Zugang zum frisch liberalisierten Marktsegment (Briefe unter 50 g) verweigern (Reziprozitätsklausel).
Grossbritannien, Schweden und Finnland haben die Vollliberalisierung bereits vorweggenommen; Deutschland und die Niederlande wollen Anfang 2008 folgen. Eine wichtige Rolle hat in der Debatte die Gewährleistung des Universaldienstes (Service public) gespielt. Wie bisher müssen die Mitgliedstaaten auch künftig einen flächendeckenden Universaldienst zu tragbaren Preisen sicherstellen. Darunter gehört zum Beispiel im Regelfall eine Hauszustellung während mindestens fünf Tagen pro Woche. Die Staaten können einen oder mehrere Unternehmen mit dem Universaldienst betrauen. Ist dieser mit Nettokosten verbunden und stellt er eine unverhältnismässige finanzielle Belastung für den oder die Anbieter dar, sind zwei Finanzierungsmodelle möglich: Entweder eine Entschädigung aus öffentlichen Mitteln oder ein Ausgleichsmechanismus, der die Nettokosten auf die Postanbieter und/oder –nutzer aufteilt. Beim zweiten Modell können also auch neue Anbieter, die sich auf attraktive Marktsegmente wie die Beförderung von Geschäftspost im urbanen Raum konzentrieren, zur Finanzierung des Service public herangezogen werden.
Der von den Ministern verabschiedete Kompromiss kommt sehr nahe an das heran, was das EU- Parlament (EP) im Juli in erster Lesung vorgeschlagen hat. Weil noch kleinere Differenzen verblieben sind, geht das Geschäft nun zur zweiten Lesung zurück ins Parlament. Allerdings dürfte die endgültige Einigung zwischen den beiden Gesetzgebungsorganen kaum mehr Schwierigkeiten bereiten. NZZ, 2. Oktober 07, S. 25.
EU-Handelspolitik Ein Papier der AG Handel befasst sich mit der neuen "EU-Handelspolitik im Wahn der Wettbewerbsfähigkeit". Zunächst wird die von Handelskommissar Peter Mandelson im Oktober 2006 veröffentlichte EU-Strategie zur externen Wettbewerbsfähigkeit erklärt. Es folgt ein ausführliches Kapitel über die wichtigsten Prozesse zur Umsetzung. Interessant sind vor allem die Ausführungen zu den bilateralen Abkommen der EU mit anderen Staaten wie Ukraine, Irak, USA und China oder mit Bündnissen wie Mercosur. Auch Anmerkungen zur WTO-Verhandlungsrunde in Doha oder zu Rechten an geistigem Eigentum fehlen nicht. In Originalzitaten lassen sich Positionen der EU-Handelspartner nachlesen.
Autor Peter Fuchs macht keinen Hehl daraus, dass er die Global-Europe-Strategie in dieser Form grundsätzlich ablehnt, weil er sie für wirtschafts-, entwicklungs-, umwelt- und demokratiepolitisch gefährlich hält. Als Gegenmaßnahmen benennt er eine Reihe politischer Handlungsempfehlungen und Forderungen: Transparenz und Demokratisierung, Auflagen für Unternehmen, konsequenter Klima- und Umweltschutz, Ernährungssouveränität und Ausbau öffentlicher Dienstleistungen. Eine umfangreiche Literaturliste hilft bei der Suche nach weiterführender Literatur. Global Europe – Die neue EU-Handelspolitik im Wahn der Wettbewerbsfähigkeit. Ein Diskussionspapier aus der AG Handel im Forum Umwelt & Entwicklung, zu finden unter http://www.forumue.de/ im Ressort Publikationen. DNR-Informationen, Oktober 07, S. 33.
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Ostsee erstickt im Geld aus Brüssel Die EU-Agrarpolitik trägt laut einem im August 07 veröffentlichten WWF-Report entscheidend zur Entstehung von Algenblüten und Sauerstoffmangel in der Ostsee bei. Vor allem über die Flüsse gelangten überschüssige Nährstoffe ins Meer und zerstörten wertvolle Lebensräume. Trotz früherer Schutzprogramme nehme die Belastung seit zehn Jahren wieder zu. Jährlich gelangten eine Million Tonnen Stickstoff und 35’000 Tonnen Phosphor in die Ostsee. Bereits ein Sechstel der Gesamtfläche von 70’000 Quadratkilometern ist ohne Sauerstoff. Allein in Polen und den baltischen Staaten soll der Düngerverbrauch in den kommenden zehn Jahren um bis zu einem Drittel steigen. Brüssel subventioniert die industrielle Landwirtschaft im Ostseeraum jedes Jahr mit gut zehn Milliarden Euro. Der WWF drängt auf ein Ostsee-Rettungsprogramm und hat dazu eine Kampagne rund um die Ostsee gestartet. EU-Gelder sollten nur noch fließen, wenn Landwirte die Überdüngung eindämmen, fordert die Umweltorganisation. Report und weitere Informationen: www.wwf.de; DNR-Informationen, Oktober 07, S. 25
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Brüssel und die Schwarzarbeit Es gebe keine Anzeichen für einen Rückgang der Schattenwirtschaft in der EU, fasste EU-Arbeitskommissar Spidla Ende Oktober 07 einen Bericht der EU-Kommission zur Schwarzarbeit zusammen. Vielmehr scheine sie trotz einigen erfolgreichen nationalen Initiativen zu ihrer Bekämpfung in bestimmten Sektoren und bei bestimmten Beschäftigungsformen noch zuzunehmen. Laut einer zugleich vorgelegten Euro-Barometer-Umfrage ist das Phänomen in Süd- und in Osteuropa besonders verbreitet: Gaben EU-weit 5 % der befragten Beschäftigten zu, in den letzten 12 Monaten ihren Lohn ganz oder teilweise bar und undeklariert erhalten zu haben, reicht die Bandbreite von 1 % in Staaten wie Deutschland, Frankreich und Grossbritannien über 7% in Italien bis zu mehr als 10% unter anderem in Polen und Rumänien.
Schwarzarbeit kommt gehäuft bei Studenten, Arbeitslosen und Selbständigen vor, und sie konzentriert sich stark auf die Bauwirtschaft und auf Dienstleistungen im Haushalt. Angemerkt wird, dass solche Umfragen heikel seien und das Ausmass der Schwarzarbeit eher untertreiben dürften.
Angesichts der negativen Folgen (Ausfall von Steuereinnahmen, Unterhöhlung der Sozialversicherungen, Sozialdumping, Wettbewerbsverzerrung) ruft die Kommission zu verstärkten Gegenmassnahmen auf. Spidla betonte vor den Medien drei Massnahmen: Senkung der Steuern und Sozialabgaben auf Arbeit, Bürokratieabbau und Kontrollen. Zwar ist die Steuerlast für einen Niedriglohnempfänger im EU-Durchschnitt von 2000 bis 2005 um rund 1,2 Prozentpunkte gesunken, doch angesichts eines Niveaus von noch immer fast 40% bestehen weiterhin Anreize für Schwarzarbeit. Ungünstig wirken sich auch höhere Steuern auf Überstunden aus. Als «schlagendes Beispiel für übertriebene Bürokratie», die zu einem Ausweichen in die Schattenwirtschaft führen könne, nennt Brüssel die in Staaten wie Deutschland, Frankreich und Österreich noch immer bestehenden Restriktionen für Arbeitnehmer aus den neuen Mitgliedstaaten. Diese sollten baldmöglichst überprüft werden.
Da die meisten einschlägigen Kompetenzen auf nationaler Ebene liegen, richten sich all diese Aufrufe an die Mitgliedstaaten. Doch es gibt auch Ansatzpunkte auf EU-Ebene, darunter einen hängigen Gesetzgebungsvorschlag zur Sanktionierung von Arbeitgebern von illegalen Migranten. Spidla verwies zudem auf ein für 2009 geplantes online-System zum grenzüberschreitenden Austausch von Sozialversicherungs-Daten: Künftig könne der Kontrolleur mit dem Laptop auf die Baustelle kommen und feststellen, ob für jeden Arbeiter Sozialabgaben geleistet würden. NZZ, 29. Oktober 07, S. 15.
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EU-Post-Liberalisierung Die verbliebenen Briefmonopole in der EU werden in den meisten Mitgliedstaaten spätestens Ende 2010 fallen, während sich elf Staaten bis längstens Ende 2012 Zeit lassen können. Darauf haben sich die Post- und Telekommunikationsminister am Montag in Luxemburg geeinigt. Spätestens am 1. Januar 2011 bzw. am 1. Januar 2013 muss somit auch das Marktsegment der Standardbriefe bis zu einem Gewicht von 50 dem Wettbewerb geöffnet werden. Bisher können die Mitgliedstaaten dieses Segment als reservierten Bereich den herkömmlichen Betreibern als Monopol überlassen. Die übrigen Postdienste hat die EU bereits früher liberalisiert. Die EU-Kommission hatte die volle Öffnung per Januar 2009 vorgeschlagen, doch fand sich hierfür nicht genug Unterstützung.
Die elf Staaten, die im Dienste der Kompromissfindung eine Gnadenfrist bis Ende 2012 erhalten haben, sind Griechenland, Luxemburg und neun der zwölf Neumitglieder (alle ausser Bulgarien, Estland und Slowenien). In der Übergangszeit von Anfang 2011 bis Ende 2012 können Mitgliedstaaten, die ihren Postmarkt bereits voll liberalisiert haben, Postunternehmen, die in einem anderen EU-Staat noch im reservierten Bereich eine MonopolsteIlung geniessen, den Zugang zum frisch liberalisierten Marktsegment (Briefe unter 50 g) verweigern (Reziprozitätsklausel).
Grossbritannien, Schweden und Finnland haben die Vollliberalisierung bereits vorweggenommen; Deutschland und die Niederlande wollen Anfang 2008 folgen. Eine wichtige Rolle hat in der Debatte die Gewährleistung des Universaldienstes (Service public) gespielt. Wie bisher müssen die Mitgliedstaaten auch künftig einen flächendeckenden Universaldienst zu tragbaren Preisen sicherstellen. Darunter gehört zum Beispiel im Regelfall eine Hauszustellung während mindestens fünf Tagen pro Woche. Die Staaten können einen oder mehrere Unternehmen mit dem Universaldienst betrauen. Ist dieser mit Nettokosten verbunden und stellt er eine unverhältnismässige finanzielle Belastung für den oder die Anbieter dar, sind zwei Finanzierungsmodelle möglich: Entweder eine Entschädigung aus öffentlichen Mitteln oder ein Ausgleichsmechanismus, der die Nettokosten auf die Postanbieter und/oder –nutzer aufteilt. Beim zweiten Modell können also auch neue Anbieter, die sich auf attraktive Marktsegmente wie die Beförderung von Geschäftspost im urbanen Raum konzentrieren, zur Finanzierung des Service public herangezogen werden.
Der von den Ministern verabschiedete Kompromiss kommt sehr nahe an das heran, was das EU- Parlament (EP) im Juli in erster Lesung vorgeschlagen hat. Weil noch kleinere Differenzen verblieben sind, geht das Geschäft nun zur zweiten Lesung zurück ins Parlament. Allerdings dürfte die endgültige Einigung zwischen den beiden Gesetzgebungsorganen kaum mehr Schwierigkeiten bereiten. NZZ, 2. Oktober 07, S. 25.
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EU -Geheimnisse Das in der schwedischen Verfassung verankerte Öffentlichkeitsprinzip erlaubt den BürgerInnen den Zugang zu sehr vielen behördlichen Akten. Ein Gericht erlaubte es Greenpeace Schweden deshalb vor kurzem, Einsicht in die Akten über gentechnisch veränderten Mais des Saatgutkonzerns Monsanto zu nehmen. Dieser war unter anderem von der EU-Behörde für Lebensmittelsicherheit überprüft worden. Die EU-Kommission sieht darin nun einen Verstoss gegen ihre Richtlinie zu genveränderten Organismen. Sie wünscht sich für die Kommunikation zwischen ihren Behörden nämlich einen Geheimnisschutz. Dies würde allerdings dem Öffentlichkeitsprinzip Schwedens widersprechen. Die EU-Kommission hat die schwedische Regierung nun aufgefordert, ihre Rechtsprechung in diesem Punkt dem EU-Recht anzupassen. WOZ, 18.Oktober 07, S. 10.
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Economiesuisse für Weiterentwicklung des Bilateralismus Economiesuisse, der Dachverband der Schweizer Wirtschaft hat in einem Ende Oktober 07 publizierten Papier zur Europapolitik seine bekannte Haltung bestätigt, wonach es im Verhältnis Schweiz - EU zurzeit keine Alternative zum «bewährten» Bilateralismus gebe, zumal das bestehende Vertragswerk der Schweizer Wirtschaft einen guten Zugang zum EU-Binnenmarkt ermögliche. Dabei fällt auf, dass zum einen für Economiesuisse der bilaterale Weg «Zukunft» hat, zum andern aber der Verband mit Blick auf neue Kooperationsfelder bzw. neue bilaterale Abkommen mit Brüssel eine recht grosse Zurückhaltung an den Tag legt. Vor diesem Hintergrund versteht sich die Absage des Dachverbands an jeglichen Flirt mit der Vollintegration fast von selbst. Nach Auffassung von Economiesuisse wäre nämlich ein Beitritt der Schweiz zur EU mit allzu vielen Standortnachteilen verbunden.
Die wirtschaftlichen Verflechtungen mit der EU sind überaus eng: Mehr als 81 % ihrer Einfuhren und mehr als 60% ihrer Ausfuhren tätigte die Schweiz im vergangenen Jahr mit den Mitgliedstaaten der EU. Zudem stammten 2005 rund 68% der ausländischen Direktinvestitionen in der Schweiz aus dem EU-Raum, und gut 40% der schweizerischen Direktinvestitionen flossen in die EU-Mitgliedstaaten. Solche Zahlen belegen die Bedeutung stabiler Rahmenbedingungen und guter Beziehungen mit der EU, wie sie das geltende bilaterale Vertragswerk ermöglicht. So müssen für Economiesuisse die Umsetzung und Ausdehnung der bestehenden Abkommen und nicht das Schnüren neuer Verhandlungspakete im Vordergrund der helvetischen Europapolitik stehen.
Mit Umsetzung und Ausdehnung meint der Verband vor allem die Personenfreizügigkeit. Dieses Sektoralabkommen wurde 2002 für eine Periode von sieben Jahren abgeschlossen und gilt für alle EU-Länder - ausser für Rumänien und Bulgarien, die erst zu Jahresbeginn der EU beigetreten sind. Sowohl die Weiterführung des Abkommens als auch dessen Ausdehnung auf die beiden Ostländer sind aber referendumsfähig. Economiesuisse lässt keine Zweifel daran, dass eine allfällige Volksabstimmung im ersten Halbjahr 2009 unbedingt gewonnen werden muss. Dies nicht allein deshalb, weil die Schweizer Wirtschaft in hohem Masse vom freien Personenverkehr profitiere. Vielmehr drohte bei einem Nein des Stimmvolks der ganze Bilateralismus wie ein Kartenhaus zusammenzufallen.
Im Wissen darum, dass die Schweiz mit dem Bilateralismus ohnehin eine schmale Gratwanderung absolvire und dass die Bereitschaft und Fähigkeit einer immer mehr Mitglieder zählenden EU abnimmt, Sonderlösungen mit der Schweiz auszuhandeln, sind für Economiesuisse die Bedürfnisse an neuen Abkommen mit der EU weitgehend abgedeckt; Zusatzwünsche - nicht Forderungen - werden nur für die Bereiche Elektrizität und Agrarfreihandel angemeldet. Den gezügelten Appetit auf «mehr Europa» begründet Economiesuisse mit der Einschätzung, die EU fordere von der Schweiz zunehmend die Übernahme ihres «Acquis communautaire». Entsprechend reserviert steht der Dachverband denn auch der Idee eines Rahmenabkommens zwischen den beiden Seiten gegenüber. Quer will sich der Verband vor allem dann legen, wenn die EU über ein solches Abkommen quasi EWR-ähnliche Verhältnisse (automatische Übernahme des EU - Rechtsbestandes in die bestehenden Abkommen), notabene ohne Mitsprache der Schweiz, erzwingen möchte.
Eine klare Sprache findet Economiesuisse schliesslich auch für den seit 2005 schwelenden Steuerstreit zwischen der EU und der Schweiz betreffend die kantonalen Sonderregelungen für Holding-, Verwaltungs- und gemischte Gesellschaften, die wesentlich zur Standortattraktivität des Landes für mobile Kapitalgesellschaften beitragen. Sie gipfelt im Satz: «Für die Schweiz ist die Steuersouveränität nicht verhandelbar.» Allerdings liegt auch Economiesuisse daran, das Konfliktpotenzial mit Brüssel zu reduzieren. Deshalb
unterstützt der Verband die Strategie des Bundesrates, Dialogbereitschaft gegenüber der EU zu signalisieren und parallel dazu mittels «autonomer Massnahmen» den Steuerstandort Schweiz zu optimieren. Damit will Economiesuisse zum Ausdruck bringen, dass die Schweiz zwar im internationalen Steuerwettbewerb kein Terrain preisgeben darf, gleichzeitig aber über kurz oder lang eine aus EU-Sicht akzeptable' Lösung im Steuerkonflikt finden muss, wenn sie die Beziehungen mit Brüssel nicht nachhaltig belasten will. NZZ, 30. Oktober 07, S. 23; economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen, Beziehungen Schweiz–EU und künftige Herausforderungen, Dossierpolitik, Nr 21. 29. Oktober 2007, http://www.economiesuisse.ch/web/de/PDF%20Download%20Files/dosspol_Schweiz-EU_20071029.pdf
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Stop EPAs!-Kampagne - Oktober 2007 - ein Zwischenerfolg! Die Westafrikanische Region (ECOWAS) weigert sich, das Freihandelsabkommen EPAs mit der EU zu unterschreiben
Trotz grossen Drucks und Versuchen der Europäischen Kommission, die westafrikanischen Staaten mit Entwicklungshilfe förmlich zu bestechen und ihnen schlechtere Marktzugänge auf den europäischen Markt anzudrohen, weigerten sich die Verhandlungsführer der ECOWAS-Region, ein EPA noch in diesem Jahr zu unterschreiben. Sie machten deutlich, dass eine Unterzeichnung eines EPA in diesem Jahr nur gegen die Interessen der Region laufen würde.
Die EPAs sind weitreichende Freihandelsabkommen, die die Europäische Union zur Zeit mit ihren früheren Kolonien aus dem Subsahara-Afrika, der Karibik und der Pazifikregion (AKP-Staaten) verhandelt. Die EPAs gehen in vielen Bereichen, wie der Liberalisierung von Dienstleistungen und Investitionen, weit über die Welthandelsorganisation (WTO) hinaus. Sozial- und Umweltauflagen für Ausländische Direktinvestitionen wären mit den EPAs so gut wie unmöglich, durch das Senken von Zöllen wären die heimischen Märkte massiver Konkurrenz ausgesetzt, durch eine Liberalisierung von Dienstleistungen wären die Regionen zu weiteren Marktöffnungen und Privatisierungen genötigt, demokratische Auseinandersetzungen über wirtschaftliche Grundsatzentscheidungen wären so gut wie aussichtslos. Mit den EPAs drohen Armut und soziale Ungleichheit in den AKP-Staaten dramatisch zu steigen. Bereits jetzt gehören sie zu den ärmsten dieser Welt.
Dass die ECOWAS-Staaten eine Entscheidung noch in diesem Jahr abgelehnt haben, ist ein wichtiger Schritt. Es gibt den sozialen Bewegungen, Gewerkschaften, NGOs und Kirchen in der Region mehr Spielraum, ihre Regierungen davon zu überzeugen, die Unterschrift unter die EPAs vollständig zu verweigern. Denn selbst im Rahmen der WTO gibt es Alternativen zu den EPAs, es besteht keinerlei Notwendigkeit, sie zu unterzeichnen. Die AKP-Staaten haben mit den EPAs nichts zu gewinnen und alles zu verlieren. Zudem setzen die EPAs neue Standards: bisher ist es auf Ebene der WTO gelungen, so sensible Bereiche wie Investitionen nicht weltweit einheitlich zu liberalisieren. Die EPAs würden ein Exempel statuieren, in dem Multinationalen Konzernen Tür und Tor geöffnet wird, ihnen Steuern zu erlassen und zu erlauben, Umwelt- und Sozialstandards mit den Füssen zu treten - alles international rechtlich abgesichert. Auch andere Bereiche wie geistige Eigentumsrechte werden in den EPAs weit radikaler gefasst als in der WTO. Damit gehen uns die EPAs alle an: es ist ein weiterer Versuch, die Interessen europäischer Konzerne unter allen Umständen durchzudrücken - auf Kosten der Menschen.
Auch in Deutschland ist die Stop EPAs-Kampagne aktiv, die Stop EPAs Projektgruppe von Attac wirkt hier mit. Im November wird es beispielsweise eine Postkartenaktion an den Bundestag geben. Beteiligt Euch an den Aktionen der Stop EPAs Kampagne, informiert in Euren Städten über die Folgen der EPAs! (Oktober 2007)
Quelle und weitere Informationen:
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http://www.attac.de/wto/epas/epas-071018NewsWestafrika.php
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Die europäischen Attacs sagen "Nein" zum EU-Reformvertrag Am 11. März 2007 haben 17 Europäische Attacs ihre "Zehn Prinzipien für einen
demokratischen Vertrag" vorgelegt, die zu einer Neubegründung der Europäischen
Union (EU) beitragen sollen. Die aufmerksame Lektüre des Reformvertrags, der von
den Mitgliedstaaten der EU anlässlich des Europäischen Rats vom 18. und 19.
Oktober angenommen wurde, zeigt, dass er keines der zehn Prinzipien respektiert.
Mehr noch, er ist eine getarnte Neuauflage des Europäischen Verfassungsvertrages,
den die französischen und niederländischen Wählerinnen und Wähler im Jahr 2005
abgelehnt haben. Dieser Text ist inakzeptabel, sowohl was sein Zustandekommen
als auch was seinen Inhalt betrifft.
1. Antidemokratisches Verfahren: Die europäischen Attacs haben vorgeschlagen,
einen demokratischen Prozess zur Ausarbeitung und Annahme des gesamten neuen
Vertrags zu starten. Allem voran muss eine von den Bürgerinnen und Bürgern direkt
gewählte Versammlung eingesetzt werden. Die nationalen Parlamente müssen
wirksam am Prozess beteiligt werden. Alle Mitgliedsstaaten müssen bei der
Ratifizierung ein bindendes Referendum durchführen. Wir wollen einen kurzen
Vertrag, der für sich alleine steht und von allen Bürgerinnen und Bürgern verstanden
werden kann. Demgegenüber wird uns wiederum ein langer und unlesbarer Text
vorgelegt, der zudem hinter verschlossenen Türen abgefasst wurde. Er soll nun in
der Mehrzahl der Mitgliedsländer auf parlamentarischem Wege angenommen
werden. Und dies so schnell wie möglich, um so jede wirkliche öffentliche Debatte zu
unterbinden.
2. Verschlossene Institutionen der Union: Mit der Ausnahme einiger
Veränderungen von geringer Tragweite bleibt es bei der bestehenden
Funktionsweise der EU, die durch eine Verletzung der Gewaltenteilung
gekennzeichnet ist. Das Europäische Parlament bleibt von weiten
Entscheidungsbereichen ausgeschlossen, die wichtige Zuständigkeiten der Union
betreffen. Insbesondere ist dem Parlament jegliche legislative Initiative versagt. Die
nationalen Parlamente können sich nicht zur Grundlage von Rechtsinitiativen äussern,
selbst wenn sie in einem Teil der Zuständigkeitsbereiche am Gesetzgebungsprozess
beteiligt sind. Die Kommission, eigentlich exekutives Organ der Union, ist auch mit
legislativer und judikativer Gewalt ausgestattet. Dagegen behält der Rat seine Rolle
als gesetzgeberisches Organ, obwohl er eigentlich nur das Treffen der nationalen
Regierungen ist. Die Lobbys werden weiterhin eine wesentliche Rolle spielen. Die
Mitglieder der Kommission können von den ParlamentarierInnen weder gewählt noch
abgesetzt werden. Das Initiativrecht der BürgerInnen reduziert sich auf fromme
Absichtserklärungen. Die Europäische Zentralbank (EZB) entgeht jeder
demokratischen Kontrolle und behält als ihr einziges Ziel die Preisstabilität, die zu
einem der Hauptziele der Union erklärt wird.
3. Keine Alternative zum Neoliberalismus: Die Presse hat viel Schaum um die
Tatsache geschlagen, dass der "freie und unverfälschte" Wettbewerb nicht länger als
eines der Hauptziele der Union erwähnt wird. Dies sei, so sagt man uns, der Beweis,
dass der Verfassungsvertrag wirklich aufgegeben wurde. Aber man merkt bei der
Lektüre des Dickichts der Paragraphen, Protokolle und Erklärungen, dass dieser
Wettbewerb allgegenwärtig bleibt. Er macht es unmöglich, dem neoliberalen Modell
zu entrinnen. Genau dieser Wettbewerb bestimmt das Funktionieren der
Dienstleistungen im Allgemeinen Wirtschaftlichen Interesse (DAWIs). Und er könnte
auf sämtliche anderen öffentlichen Dienste ebenfalls ausgedehnt werden. Der
Wettbewerb dient auch als Ausrede für die Weigerung, die sozialen und steuerlichen
Regeln nach oben anzugleichen. Der Vertrag, so wie er sich darstellt, macht es den
Staaten unmöglich, sich für etwas anderes als den entfesselten wirtschaftlichen
Liberalismus zu entscheiden.
4. Immer noch stark eingeschränkte Grundrechte: Die Charta der Grundrechte
hat "verpflichtenden Charakter", aber die Rechte sind im Allgemeinen von sehr
geringer Reichweite. Zudem wird bei der Anwendung der Rechte auf
"einzelstaatliche Gesetzgebung und Regelungen" verwiesen. Somit schafft die
Charta keinerlei europäisches Sozialrecht und beschränkt sich auf vage
Formulierungen, die zu nichts verpflichten. Grossbritannien und Polen erhalten gar
Ausnahmeklauseln bei der Anwendung der Grundrechte.
5. Militaristischer und auf die NATO orientierter Vertrag: Die gemeinsame
Verteidigung der Union ist nur im Rahmen der NATO vorgesehen. Der Militarismus
wird offiziell befördert: "Die Mitgliedstaaten verpflichten sich, ihre militärischen
Fähigkeiten schrittweise zu verbessern." Im Namen des Kampfes gegen den
Terrorismus wird zu militärischen Interventionen im Ausland sogar ermuntert. All dies
erscheint schon im Entwurf des Verfassungsvertrags und ist Wort für Wort in den
neuen Vertrag übernommen worden.
Dieser Reformvertrag ist von A bis Z vom Neoliberalismus gekennzeichnet,
sowohl in den Prinzipien, die er fördert, als auch den Politiken, mit denen er
operiert. Die wenigen positiven Punkte stellen die augenblickliche Arbeitsweise
der Union und ihr erschütterndes Demokratiedefizit nicht in Frage. Darum
werden sich die europäischen Attacs nicht damit abfinden. Die Bürgerinnen
und Bürger der Mitgliedsstaaten sollen über ihre Zukunft entscheiden dürfen.
Daher streiten wir für bindende Volksabstimmungen über den Vertrag bei der
Ratifizierung in jedem einzelnen Mitgliedstaat.
Attac Deutschland, Attac Frankreich, Attac Italien, Attac Polen, Attac Spanien, Attac
Ungarn, Attac Niederlande, Attac Portugal, Attac Österreich.
http://www.attac.de/aktuell/erklaerung-eu-reformvertrag.pdf
19. Oktober 2007
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