19 Genpflanzen für EU-Markt genehmigt Die EU-Kommission hat im April 2015 die Importerlaubnis für zahlreiche gentechnisch veränderte Lebens- und Futtermittel sowie Blumen erteilt. Die Zulassungen gelten 10 Jahre lang für die Vermarktung, jedoch nicht für den Anbau der Pflanzen.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hatte zuvor die entsprechenden Mais-, Soja-, Raps- und Baumwollsorten für unbedenklich erklärt. Deren Verwendung als Futtermittel auf dem EU-Markt lohnt sich womöglich für die Konzerne Monsanto, Dupont-Pioneer, Bayer und BASF. Denn Fleisch, Milch und Eier von Tieren, die mit genmodifiziertem Fressen gefüttert wurden, müssen nicht gekennzeichnet werden. Beispielsweise bei Cornflakes aus Genmais hingegen müsste dies auf der Packung deklariert sein.
Zwei Tage vor der umfangreichen Genehmigung hatte die EU-Kommission vorgeschlagen, das Zulassungsverfahren zu ändern und den Staaten mehr Spielraum für nationale Verbote zu geben (EU-Umweltnews am 23. April). Die Befürchtung von Kritikern, dass dadurch Genehmigungen schneller erteilt würden, hat sich offenbar bewahrheitet.
Der Verein Testbiotech will nun Beschwerde gegen die 19 Genehmigungen einlegen. „Die Risiken der jeweiligen Pflanzen wurden nicht ausreichend erforscht. Kombinierte Auswirkungen auf die Gesundheit, die auftreten können, wenn die Pflanzen in Nahrungsmitteln gemischt werden, wurden nie untersucht“, begründete Geschäftsführer Christoph Then den Schritt. Umwelt aktuell, Juni 2015, S. 17, für eine Liste der in der EU zugelassenen Genpflanzen: http://ec.europa.eu/food/dyna/gm_register/index_en.cfm.
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Glühbirnenverbot aufgeschoben Mitte April 2015 hat der Ökodesign Regulierungsausschuss der EU entschieden, das Verbot von Glühbirnen mit ungebündeltem Licht ab der Energieeffizienzklasse D um zwei Jahre zu verschieben. Das ist das erste Mal, dass die Europäische Union eine bereits verabschiedete Produkteffizienzmaßnahme zurücknimmt. Der Start des Verbots war eigentlich für September 2016 vorgesehen, ist nun jedoch auf September 2018 verschoben. Die EU-Kommission hatte den Aufschub unter Berufung auf Bedenken der Industrie vorgeschlagen, LED-Technologien seien 2016 noch nicht bereit, Halogenlampen zu ersetzen.
Ein Bericht der Dänischen Energieagentur vom März 2015 zeigte jedoch , dass LED Lampen von Qualitätslieferanten in Europa im Preis sinken und Effizienz steigern, und zwar viel schneller als von Industrieexperten vermutet. Laut der Kampagnengruppe Coolproducts gehen durch die Entscheidung 6,6 Milliarden Euro an Energieeinsparungen verloren. Umwelt aktuell, Juni 2015, S. 12
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Bericht der „Europäische Verteidigungsagentur“ Die „Europäische Verteidigungsagentur“, Aufrüstungsorgan der EU, hat ihren jährlichen Bericht für 2014 veröffentlicht. Wer sich einen bildhaften Eindruck vom „Friedensprojekt“ EU verschaffen will, kann dies hier tun. Es strotzt nur so von farbigen Bilden von Waffen: http://www.eda.europa.eu/info-hub/publications/publication-details/pub/annual-report-2014
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Bundesrat: Gegenüberstellung umfassendes Freihandelsabkommen zu Bilateralen mit der EU In Erfüllung eines Postulats von Ständerätin Karin Keller-Sutter hat der Bundesrat einen Bericht verabschiedet, der zum Schluss kommt, dass ein umfassendes Freihandelsabkommen, das definitionsgemäss auf den Marktzugang beschränkt ist, einen klaren Rückschritt zu den bilateralen Abkommen mit der EU bedeuten würde. Die bilateralen Abkommen seien ein Element des Erfolgs der Schweizer Wirtschaft. Eine Abkehr davon wäre auch mit Unsicherheit verbunden, da eine Neuverhandlung eines umfassenden Freihandelsabkommens im Interessen beider Seiten liegen müsste und nicht zwingend die gleiche Rechtssicherheit bringen würde, wie die bilateralen Abkommen.
Die bilateralen Abkommen haben in verschiedenen Bereichen für Schweizer Anbieter binnenmarktähnliche Verhältnisse mit entsprechender Rechtssicherheit geschaffen und die Zusammenarbeit darüber hinaus auf wichtige politische Bereiche erweitert, was mit einem Freihandelsabkommen nicht erreicht werden könnte. Der Bericht stellt die Idee eines umfassenden Freihandelsabkommens den heutigen bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU gegenüber und erfüllt so ein Postulat von Ständerätin Karin Keller-Sutter.
Das untersuchte Szenario eines „umfassenden Freihandelsabkommens“ geht von Marktzugangserleichterungen aus, die ohne Rechtsharmonisierung - d.h. ohne Übernahme von EU-Recht und ohne vertraglich vereinbarte und überwachte Äquivalenz von Vorschriften – realisierbar sind. Darunter fällt bspw. der Zollabbau an der Grenze. Dies entspricht dem Ansatz bestehender Freihandelsabkommen neuern Datums. Der Bericht zeigt auf, dass dies einen klaren Rückschritt im Vergleich zu den heutigen bilateralen Abkommen bedeuten würde, die der Schweiz einen vertraglich geregelten Zugang zum europäischen Binnenmarkt ermöglichen.
So würde ein Freihandelsabkommen ohne Rechtsharmonisierung gewisse Marktzugangsbereiche ausklammern (z.B. technische Handelshemmnisse für Industriegüter oder im Landwirtschaftsbereich, Zollsicherheit, Personenfreizügigkeit, gegenseitiger erleichterter Marktzugang in bestimmten Dienstleistungssektoren wie Landverkehr und Luftverkehr).
Und für jene Teile der bilateralen Abkommen, die theoretisch in den Geltungsbereich eines umfassenden Freihandelsabkommens fallen könnten, hängt die Aufnahme von Neuverhandlungen von der Bereitschaft der Parteien ab und müsste den Interessen beider Seiten – d.h. auch der EU – entsprechen.
Schliesslich wäre das Ziel einer grösseren regulatorischen Eigenständigkeit im Rahmen eines umfassenden Freihandelsabkommens höchstens formell gewährleistet. Aufgrund der wirtschaftlichen Verflechtung mit den Nachbarstaaten hat die Schweiz in jedem Fall ein Interesse daran, eine gewisse
Rechtsharmonisierung mit dem europäischen Umfeld sicherzustellen. Das Vermeiden unnötiger Abweichungen ist für eine kleine exportabhängige Volkswirtschaft wie die Schweiz zur Wahrung der Wettbewerbsfähigkeit unumgänglich. Ohne bilaterale Abkommen wären die Nachteile aufgrund der fehlenden vertraglichen Anerkennung dieser Rechtsharmonisierung aber bedeutend.
Die bilateralen Abkommen decken die Interessen der Schweiz daher weit besser ab, als dies mit einem umfassenden Freihandelsabkommen je erreicht werden könnte. Sie bilden einen massgeschneiderten rechtlichen Rahmen, welcher den engen wirtschaftlichen und politischen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU sowie der geografischen Lage der Schweiz im Zentrum Europas Rechnung trägt. Sie sind das Ergebnis einer fortlaufenden Interessenabwägung. Die Interessenlage und das Ergebnis der Interessenabwägung haben sich aus Sicht des Bundesrates seit Beginn des bilateralen Wegs nicht geändert.
Der Bundesrat beantwortet mit diesem Bericht das Postulat Keller-Sutter 13.4022 „Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen“. Dieses hatte den Bundesrat beauftragt, die Vor- und Nachteile eines umfassenden Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EU vertieft zu analysieren und den heutigen bilateralen Abkommen gegenüberzustellen. Da die Fragestellung von breitem öffentlichem Interesse ist, wurde eine möglichst breite Abstützung des Berichts angestrebt. Neben mehreren Stellen der Bundesverwaltung wurden als externe Experten auch Prof. Dr. Astrid Epiney (Universität Freiburg) und Prof. Dr. Reto Föllmi (Universität St. Gallen) in die Erarbeitung des Berichts eingebunden. https://www.news.admin.ch/message/index.html?lang=de&msg-id=57535; Bericht: http://www.news.admin.ch/NSBSubscriber/message/attachments/39666.pdf
(05.06.2015)
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Das Zitat des Jahres Die NEBS befragt Herrn Gilbert Casasus, Professor für Europastudien an der Universität Fribourg: „Was haben Sie am 1. Februar 2014 gemacht?“ Casasus: „Ich bin von einem europäischen Land in ein nicht-europäisches Land gereist, nämlich von Frankreich in die Schweiz.“ Newsletter der ‚Neuen Europäischen Bewegung Schweiz‘, 25. Juni 2015.
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Zitat des Jahres zum Zweiten EU für die Ewigkeit
„Die EU gibt es – und es wird sie immer geben.“ Frank A. Meier in europa.ch, Magazin der ‚Neuen Europäischen Bewegung Schweiz‘, Nr. 1/2015
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