Atomforschung geht weiter Die EU-Agrarminister haben auf ihrem Treffen Ende Juni 2011 eine Verlängerung des Euratom-Forschungsrahmenprogramms bis Ende 2013 beschlossen. Damit wird das in diesem Jahr auslaufende Forschungsprogramm zeitlich an die Budgetperiode der Europäischen Union angeglichen. Die Mittel sollen vor allem dem Internationalen Kernfusionsforschungsprojekt ITER zugutekommen. Umweltverbände fordern seit Jahren, den Euratom-Vertrag abzuschaffen und die Subventionen in die Atomkraft zu streichen. Von 2007 bis 2011 förderte die EU die Atomforschung mit 2,7 Milliarden Euro. Das ist weit mehr, als für die Erforschung erneuerbarer Energien ausgegeben wurde. www.iter.org. umwelt aktuell, August/September 2011.
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Gentech - Jedes EU-Land entscheidet künftig selbst Das EU- Parlament hat im Juli 2011 einem Gesetzesvorschlag zugestimmt, der es den Mitgliedstaaten erlaubt, den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen auf ihrem Gebiet zu verbieten. Im April hatte bereits der Umweltausschuss des Parlaments den Vorschlag akzeptiert, der auch Verbote aus Naturschutzgründen gestattet.
Zwar sollen EU-Länder weiterhin keine Verbote aufgrund gesundheitlicher Bedenken erlassen können, heißt es in dem nach der Berichterstatterin Corinne Lepage benannten Bericht. Negative Auswirkungen auf die biologische Vielfalt, die Gefahr von Pestizidresistenzen oder die mögliche Ausbreitung fremder Pflanzen würden aber künftig ein Verbot rechtfertigen. Damit hätten die Mitgliedstaaten mehr Rechtssicherheit, sagte der Sprecher der Grünen im Agrarausschuss Martin Häusling. Die Abgeordneten setzten auch durch, dass ökologische oder sozioökonomische Gründe als Argumente gelten, um den Anbau zu verbieten. Auf Vorschlag der Grünen sollen künftig auch Regionen den Anbau von Genpflanzen untersagen dürfen. Das Parlament sprach sich zudem dafür aus, die Mitgliedstaaten zur Vermeidung von Kontaminationen zu verpflichten.
Das Parlament forderte zudem, dass die Mitgliedstaaten strenge Haftungsregeln einführen. Es dürfe nicht passieren, dass Landwirte bei Schäden zur Kasse gebeten würden, obwohl sie den Anbau von Genpflanzen ablehnten, sagte Häusling. Nun müsse endlich die europäische Lebensmittelbehörde EFSA auf den Prüfstand. Skandale wie die Lobbyverquickungen von EFSA-Mitarbeitern mit der Industrie dürfe es nun auf keinen Fall mehr geben.
www.kurzlink.de/genzulassunq-Iepage; www.martin-hauesling.de; BUND: www.kurzlink.de/bund-genverbot.pdf; Greenpeace: www.kurzlink.de/gp-genverbot, umwelt aktuell, August/September 2011, S. 15
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EU erlaubt Gentechnikspuren in Futtermitteln Die EU-Kommission hat Ende Juni 2011 neue Regeln für gentechnisch veränderte Futtermittel verabschiedet. Danach sind nun Spuren gentechnischer Verunreinigung in importiertem Futter bis zu einem Grenzwert von 0,1 Prozent erlaubt.
Im Februar hatten die EU-Mitgliedstaaten dem Kommissionsvorschlag, die Vorschriften zu lockern, zugestimmt. Allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die genmanipulierte Substanz schon in mindestens einem Drittstaat genehmigt ist und in der EU seit mindestens drei Monaten ein Zulassungsverfahren bei der zuständigen Lebensmittelbehörde EFSA läuft.
Das bedeutet, dass künftig Futter auf den europäischen Markt kommt, das gentechnisch veränderte Bestandteile enthält, die in der EU nicht erlaubt sind. Selbst noch so geringe Spuren gentechnisch veränderter Organismen (GVO) könnten EU-Bürgerlnnen gefährden, befürchtet deshalb die Umweltorganisation Greenpeace. Die EU-Kommission habe sich mit dem neuen Grenzwert dem Druck der internationalen Futtermittelexporteure gebeugt.
Zudem widerspricht das Aus für die Nulltoleranz laut einem Gutachten im Auftrag des BUND dem EU-Recht. Denn bisher sind Gentechnikpflanzen, die keine Zulassung und keine Sicherheitsbewertung haben, in der EU strikt verboten. Auch eine gentechnische Kontamination unter 0,1 Prozent würde dagegen verstoßen.
www.kurzlink.de/gvo-grenzwert-futter; Greenpeace: www.greenpeace.org; BUND: www.bund.net/gentechnik; umwelt aktuell, August/September 2011, S. 16
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Registrierter Lobbyeinfluss Die Kommission und das EU-Parlament haben seit Juni 2011 ein gemeinsames Lobbyregister. Damit soll der Einfluss von Interessenvertretern auf die europäische Politik für die Öffentlichkeit transparenter werden. Das neue Transparenzregister tritt an die Stelle des von der Kommission im Jahr 2008 eingerichteten Registers.
Das neue Register erfasst Organisationen und freiberuflich tätige Einzelperson, die versuchen, Einfluss auf die EU-Politik und deren Durchführung zu nehmen. Es sind mehr Angaben als bisher erforderlich, etwa über die Anzahl der Personen, die beratend tätig sind, die wichtigsten Gesetzesvorhaben, an denen sie mitgewirkt haben, und die empfangenen EU-Mittel. Wer sich in das Lobbyregister eintragen lässt, muss sich zur Einhaltung eines gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichten. Verstöße werden geahndet. Künftig sollen die Berichterstatter des Europäischen Parlaments in einem Anhang auflisten, mit welchen Lobbyisten sie bei der Arbeit an einem Gesetz Kontakt hatten. Damit soll gewährleistet werden, dass jedes EU-Gesetz eine Art „legislativen Fußabdruck“ hat. Für Organisationen, die schon im Register der Kommission stehen, erfolgt eine automatische Umstellung auf das neue Register. Die Daten müssen jährlich aktualisiert werden, sonst erlischt die Registrierung.
Einer aktuellen Studie der Allianz für Lobbytransparenz Alter-EU zufolge haben die bisher registrierten Unternehmen und Industriegruppen im Lobbyregister der Kommission nicht alle Gelder angegeben, die für Lobbying aufgewendet werden. Für die Studie wertete Alter-EU die Angaben der 40 größten Industrieverbände aus und entdeckte bei Stichproben zu niedrige Summen bei den Lobbyausgaben. AlterEU schätzt, dass bei der Selbstangabe der Industrieverbände mehrere Millionen Euro fehlten. www.europa.eu/transparency-register,
www.alter-eu.org/documents, umwelt aktuell, August/September 2011, S. 22
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