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Kurzinfos Mai 03
Kontingente für EU-Käse erhöht
Die Kontingente für Importe von Käse aus der Europäischen Union (EU) werden per 1. Juni um 2500 Tonnen erhöht. Das bilaterale Agrarabkommen zwischen der Schweiz und der EU sieht diese jährliche Erhöhung der Importkontingente vor. Das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement hat auf Wunsch der EU das Kontingent für Mozzarella um 200 auf 700 Tonnen und jenes für Weich- und andere Frischkäse um 2300 auf 3300 Tonnen erhöht. Die Verordnung für die Ein- und Ausfuhr von Käse regelt die Modalitäten des Käsehandels während funf Jahren. NZZ, 31. Mai /1. Juni, 03, S. 16 ap)
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Bundesrat: Positive Erfahrungen mit den Bilateralen I
Wirtschaftsminister Deiss und Aussenministerin Calmy-Rey haben Ende Mai 03 eine positive Bilanz zu den Erfahrungen im ersten Jahr mit den bilateralen Verträgen mit der EU gezogen. Die Abkommen hätten die Erwartungen weitgehend erfüllt. Bisher "abgeschottete" Märkte seien daran, sich schrittweise zu öffnen. Der Strukturwandel sei dabei unterschiedlich weit fortgeschritten. Deutliche Defizite bestünden beispielsweise noch in der Landwirtschaft.
Bei der Personenfreizügigkeit würden die durch die bilateralen Verträge geschaffenen neuen Möglichkeiten aktiv genutzt. Die Kontingente von 15000 Bewilligungen für Dau- eraufenthalter waren bereits nach zehn Monaten ausgeschöpft. Darin schlug sich ein gewisser Nachholbedarf nieder. Zahlreiche Grenzgänger, namentlich aus Deutschland, haben beispielsweise ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegt. Ferner bestand bei den Klein- und Mittelbetrieben ein Rekrutierungsrückstand. Die 115 000 Kurz- aufenthaltsbewilligungen wurden dagegen nur zur Hälfte in Anspruch genommen.
Im Bereich des Landverkehrsabkommens hat sich die Zahl der Fahrten beim alpenquerenden Schwerverkehr um 9 Prozent reduziert, nachdem während zwanzig Jahren eine jährliche Zunahme von durchschnittlich fast 8 Prozent zu verzeichnen gewesen war. Die Gütermenge, die durch die Alpen transportiert wurde, erhöhte sich dabei um 2 Prozent. Es wurde somit ein grösseres Transportvolumen mit weniger Lastwagen bewältigt. Dies ermöglichten die Erhöhung der Gewichtslimite auf 34 Tonnen sowie die begrenzte Zulassung von 40- Tönnern. Zur besseren Auslastung der Fahrzeuge und zur Vermeidung von Leerfahrten dürfte auch die leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSV A) beigetragen haben.
Wenig profitiert hat von den verbesserten Exportbedingungen bisher die Landwirtschaft Die neuen Möglichkeiten wurden kaum genutzt. Deiss führt das auf komplizierte Lizen- zierungsverfahren und auf eine geringe preisliche Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Landwirtschaft zurück. Schliesslich werden vorwiegend positive Effekte auch im öffentlichen Beschaffungswesen und im Forschungsbereich, wo die Verhandlungen zur Teilnahme am sechsten EU- Rahmenprogramm zurzeit laufen, erwartet
Chancen der EU-Erweiterung Aussenministerin Calmy-Rey benutzte die Gelegenheit, auf die Bedeutung des Bilateralismus zu verweisen. Sie unterstrich die wirtschaftlichen Chancen, welche die Erweiterung der EU - bei einer Ausdehnung der Personenfreizügigkeit und damit sämtlicher bilateraler Abkommen - auch für die Schweiz hat. Ein Nein zur Ausdehnung der Personenfreizügigkeit könnte wegen der Guillotine-Klausel das ganze Vertragswerk zum Einsturz bringen. Deshalb käme eine Abstimmung über den Einbezug der neuen EU-Mitglieder in die Personenfreizügigkeit einer erneuten Entscheidung über den Bilateralismus gleich. Ferner verwahrte sich die Aussenministerin gegen den Vorwurf, der Bundesrat betreibe im Hinblick auf einen EU-Beitritt "Salami-Taktik". Der Bilateralismus sei der pragmatische Weg. Er diene der Wahrung der schweizerischen Interessen. Dass er eine Annäherung an die EU mit sich bringe, sei eine indirekte Konsequenz dieser Politik. doch nicht ihr Ziel. Der Bundesrat, hielt Calmy- Rey fest, werde in der kommenden Legislatur darüber entscheiden, ob EU-Beitrittsverhandlungen aufzunehmen seien oder nicht NZZ, 28. Mai, 03, S. 13
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Gemeinsamer Widerstand gegen die atomare „Supermacht Europa“
Die Plattform Neutralität statt Euro-Armee ruft dazu auf, das in der Woche von 10. bis 17. Juni zur Unterschrift aufliegende Anti-Atomvolksbegehren, das von Greenpeace und der Plattform gegen Atomgefahren durchgeführt wird, zu unterstützen. Der von der EU-Kommission geförderte Ausbau der Atomenergie und die Militarisierung der EU sind zwei Seiten einer Medaille. Die zivile Nutzung der Kernenergie kann von der militärischen nicht getrennt werden. In den nächsten Jahren soll das strategische und taktische Atomwaffenpotential Frankreichs modernisiert und ausgebaut sowie neue Atom-U-Boote als Abschussbasen für Nuklearraketen in Betrieb gehen. Mit dem Atomreaktor Garching II bei München, der mit waffenfähigem Uran betrieben wird, steht die BRD vor dem Einstieg in die Atombombenproduktion. Mit der Zentralisierung der Außen-, Sicherheits- und Militärpolitik im Rahmen einer neuen EU-Verfassung wird die Herausbildung einer militärischen Supermacht samt nuklearer Massenvernichtungswaffen angestrebt. Das Centrum für Angewandte Politikforschung (CAP) – einer der einflussreichsten Think-Tanks der deutschen Außenpolitik - skizziert diese Perspektive bereits offen: „Im Szenario der Supermacht Europa wird das große Europa seinem objektiven Weltmachtpotential gerecht". Dafür brauche es den ,,Aufbau der Vereinten Europäischen Strategischen Streitkräfte (VESS), die sich unter einem gemeinsamen europäischen Oberkommando des Atomwaffenpotenzials Frankreichs und Großbritanniens bedienen können. ...Die Supermacht Europa verabschiedet sich endgültig von der Idee einer Zivilmacht und bedient sich uneingeschränkt der Mittel internationaler Machtpolitik." (CAP, „Europas Zukunft“, Mai 2003)
Das von der Plattform Neutralität statt Euro-Armee initiierte Friedensvolksbegehren ist eine Chance, dieser Entwicklung entgegenzutreten. Wir wollen ein Österreich, das sich für internationale Abrüstung und eine atomfreie Welt einsetzt, statt selbst mit den Atomstreitmächten im Rahmen der NATO bzw. der EU-Armee mitzumarschieren. In diesem Sinne halten wir es für unentbehrlich, dass Anti-Atom- und Friedensbewegung verstärkt zusammenarbeiten und sich gegenseitig bei ihren Kampagnen unterstützen. Die Unterstützung für das Anti-Atom-Volksbegehren kann gleich genutzt werden, um das Friedensvolksbegehren zu unterschreiben, das sich derzeit in der Einleitungsphase befindet. (Unterstützungsforumlare können downgeloadet werden unter www.friedensvolksbegehren.at)
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Starke Euro-Gegener in Schweden
In der sozialdemokratischen Partei Schwedens herrscht keine gute Stimmung. Der Grund dafür liegt in der Abstimmung über die Einführung des Euro, die im September stattfinden wird. Die regierenden Sozialdemokraten sind in der Frage seit je tief gespalten, aber in jüngster Zeit ist die Spaltung zu einem offenen Konflikt angewachsen. Ministerpräsident Göran Persson machen zudem die schlechten Umfrageergebnisse zu schaffen. Nachdem die Ja-Seite lange die Oberhand gehabt hatte, legte die Euro-Gegnerschaft seit Jahresbeginn rasant an Stärke zu. Laut einer Ende April veröffentlichten Umfrage wollen derzeit (Anfangs Mai 03) 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger gegen den Euro stimmen, während nur deren 34 die Einheitswährung befürworten und 16 Prozent noch unschlüssig sind. Dieser Trend hat Persson zu einem radikalen Kurswechsel bewogen: Ursprünglich hatte er die Abstimmungskampagne erst im August einleiten wollen. Nun benutzte er seinen Auftritt in seinem Herkunftsort Katrineholm am 1. Mai für die Einleitung einer Offensive für den Euro. Auch die ihm nahestehende Aussenministerin Anna Lindh, die in Stockholm zu spärlicher Anhängerschaft sprach, plädierte für die Mitgliedschaft in der Währungsunion.
Die Ministerin stiess bei ihren Zuhörern nicht auf ungeteilte Zustimmung. Am Rande der Stockholmer Kundgebung hatte sich eine Gruppe von Jungsozialisten (SSU) versammelt, die die Aussenministerin an den offenen Konflikt um den Euro in der eigenen Partei erinnerte. Die Jungsozialisten hatten sich den Mund verbunden und trugen Plakate, auf denen «Göran, wir stimmen trotzdem Nein» zu lesen war. Damit protestierten sie dagegen, wie Persson in den letzten Tagen mit Euro-Gegnern in der eigenen Partei umgegangen war. Der Regierungschef hatte sich nämlich vergangene Woche zu einem harten Durchgreifen entschlossen. An der Sitzung des Parteivorstands vom letzten Freitag setzte er durch, dass führende Sozialdemokraten sich nicht in der Nein-Kampagne engagieren dürfen. Wenige Tage später wurde bekannt, dass er bei Androhung von Kündigung zwei Staatssekretärinnen dazu aufgefordert hatte, vom Vorstand einer sozialdemokratischen Vereinigung gegen die Währungsunion zurückzutreten.
Der Regierungschef verteidigt seine harte Linie damit, dass hinter dem Ja der Regierung zum Euro ein Beschluss eines sozialdemokratischen Parteikongresses steht. Zudem könnten Staatssekretäre, die für die Regierung arbeiteten, nicht in ihrer Freizeit eine Kampagne unterstützen, die gegen deren Ziele gerichtet sei. Für die Euro-Gegner ist das Verbot nichts anderes als ein Maulkorb, und die EU-Parlamentarierin Maj Britt Theorin bezeichnete das Verhalten der Parteileitung gar als Stalinismus. Unterdessen liess sich der vielleicht prominenteste Euro-Gegner in der Regierung, Wirtschaftsminister Leif Pagrotsky, nicht beeindrucken, sondern führte in seiner 1.-Mai-Rede in Sundsvall ein weiteres Mal seine Grunde gegen die Einheitswährung auf.. Er bezeichnete den Euro kürzlich in einem Artikel als «Machowährung», welche Schweden nur höhere Arbeitslosigkeit und Inflation bescheren würde.
Der Euro ist nicht das einzige Thema, das Göran Persson derzeit Probleme bereitet. Er muss sich überdies den Vorwurf gefallen lassen, nach dem Wahlsieg vom letzten Herbst seine Versprechen verraten zu haben. Angesichts der angespannten Wirtschaftslage nahm die Regierung nämlich im kurz vor Ostern vorgelegten Budget etliche Einsparungen im Sozialbereich vor; unter anderem wurde das Krankentaggeld gekürzt. Dabei hatte Persson im Wahlkampf den bürgerlichen Parteien vorgeworfen, sie wollten den Wohlfahrtsstaat abbauen. Die Sozialdemokraten dagegen würden für seine Bewahrung einstehen. Noch im Herbst hatte Persson auch Verständnis für die höheren Lohnforderungen der Gemeindeangestellten gezeigt, von denen ein Grossteil im Sozial- und Gesundheitssektor tätig ist. Jetzt aber, wo die Gemeindearbeiter einen gross angelegten Streik angekündigt haben, mischt sich die zentrale Parteileitung nicht in den Konflikt ein, und auf Gemeindeebene stemmen sich viele sozialdemokratische Politiker den gewerkschaftlichen Forderungen der Gemeindeangestellten mit aller Kraft entgegen.
Auch in der Euro-Frage hat sich Göran Persson mit den Gewerkschaften überworfen. Der zentrale Gewerkschaftsdachverband LO forderte, dass die Regierung bei einem Beitritt zur Währungsunion sogenannte Puffer-Fonds einführe. Mit diesen staatlichen Fonds soll in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit die Konjunktur angekurbelt werden. Nach langwierigen Verhandlungen widersetzte sich Persson der Forderung von LO, wohl nicht zuletzt aus Angst, eine solche Massnahme würde einen Verlust von Ja-Stimmen aus dem bürgerlichen Lager nach sich ziehen. LO verweigerte darauf die Unterstützung im Abstimmungskampf, und verkündete, man nehme eine neutrale Haltung ein. NZZ, 5. 5. 03, S. 5
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EU-Parlament - Anhörungsrechte der Osterweiterungs-Staaten
Zu den 626 gewählten Abgeordneten stossen als «Parlamentarier im Wartestand» Anfangs Mai 03 162 Vertreter aus den zehn Beitrittsländern. Die Lern- und Schnupperphase der Neuen dauert bis zu den Parlamentswahlen im Juni 2004. Bis es so weit ist, dürfen die in der Regel von den nationalen Parlamenten bestimmten Beobachter in den Fraktionen und Ausschüssen zwar mitreden, aber nicht abstimmen. In den Plenarsitzungen haben sie sich mit Zuhören zu begnügen. Die Übersetzungsdienstleistungen richten sich während dieser Übergangsfrist nach der Verfügbarkeit von geeignetem Personal.
Von Anfang an verfügen die Beobachter über Arbeitsräume in den gleichen Gebäuden wie die amtierenden Parlamentarier. Um ihnen Platz zu machen, müssen die EP-Beamten in Provisorien ausweichen, bis die geplanten Zusatzgebäude stehen. Durch die Erweiterung entsteht ein Mehrbedarf an wissenschaftlichen, politischen, administrativen und anderen Parlamentsmitarbeitern. Das Europäische Parlament hat 850 zusätzliche Beamte aus den Beitrittsländern eingeplant, für deren Stellen bereits 25 000 Bewerbungen eingegangen sind. Der EP-Haushalt steigt als Konsequenz der Erweiterung von 973 Millionen Euro im laufenden auf 1.2 Milliarden Euro im kommenden Jahr.
Praktisch jeder dritte Euro wird im Parlament für den Sprachendienst aufgewendet. Zu den bestehenden elf Sprachen kommen neun neue dazu. Um die Kosten im Griff zu behalten, werden allerdings schon heute viele Dokumente nur noch in Englisch, Französisch und Deutsch übersetzt. Beim simultanen Dolmetschen wird sich nach der Erweiterung der Trend hin zu Relais- Übersetzungen verstärken. Das heisst, dass sehr viele Voten zuerst in eine Brückensprache wie Französisch oder Englisch übertragen und aus diesen Sprachversionen in andere Idiome übersetzt werden. Was nach solchen Übersetzungswegen von der ursprünglichen Bedeutung übrigbleibt!
Die Abgeordneten werden grundsätzlich aus den nationalen Haushalten ihrer Herkunftsländer bezahlt. Ihre Diäten richten sich nach den Gehältern der nationalen Abgeordneten. Da bestehen schon jetzt grosse Unterschiede, und diese Disparitäten werden noch zunehmen: Ein polnischer Abgeordneter erhält 560 Euro im Monat, während seinem Kollegen in Rom 9700 Euro zustehen. Schon lange wird im EP über eine einheitliche Bezahlung der EU-Abgeordneten aus dem EU-Haushalt diskutiert. Dieser Systemwechsel scheiterte bis jetzt an den sehr unterschiedlichen Besitzständen, und das künftig noch verschärfte Gefalle zwischen «frugal» und «üppig» wird eine Einigung nicht erleichtern. Für die einen bedeutet der Übergang zu EU-Bezügen eine Einbusse. Andere wiederum, wie die erwähnten Polen, stünden nach der wundersamen Vermehrung ihres Abgeordnetengehalts zwar in einem Goldregen, aber auch in einem politisch heiklen Erklärungsnotstand gegenüber ihren wesentlich bescheidener entlöhnten Landsleuten. NZZ, 3./4. Mai, 03, S. 7
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Ausländer und Ausländer im Ausländerrecht
Das Freizügigkeitsabkommen mit der EU erleichtert nicht nur (gegenseitig} die Einwanderung, sondern verbessert auch die Rechtsstellung der Betroffenen. Dadurch entstehen Ungleichheiten gegenüber den anderen Ausländern. Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) hat dies hart kritisiert. Das seit einem Jahr in Kraft stehende Abkommen mit der Europäischen Union über die Personenfreizügigkeit ersetzt für Angehörige von 15 Staaten oder rund 60 Prozent der Ausländer in der Schweiz die sonstigen ausländerrechtlichen Bestimmungen von Gesetz und Verordnung, so dass im Recht zwei grosse Personenkategorien bestehen. Für EU-Gehörige fallen die Beschränkungen sukzessive dahin, während für Personen aus anderen Staaten nicht nur Höchstzahlen (Kontingente), sondern auch Kriterien wie eine gute Qualifikation gelten. Nach Ansicht der EKR liegen Diskriminierungen vor, die weder mit dem Gleichbehandlungsgebot der Bundesverfassung noch mit einschlägigen Bestimmungen des Völkerrechts zu vereinbaren sind - angeführt werden die Uno-Menschenrechtspakte, die Europäische Menschenrechtskonvention und mehrere spezifische Konventionen. Das Bundesamt für Zuwanderung, Integra- tion und Auswanderung (Imes) bestreitet dies. Die unterschiedliche Behandlung beruhe auf sachlichen Grundlagen, sei daher zulässig und entspreche auch der Praxis in der Europäischen Union. In einer Stellungnahme beruft sich das Imes auf mehrere Staatsrechtslehrer, namentlich Daniel Thürer und Michel Hottelier, die sich in der Nationalratskommission zum Entwurf des neuen Ausländergesetzes äusserten. Unabhängig von der Grundrechtsfrage ist zu bedenken, ob und wie sich das Nebeneinander zweier Ausländerregelungen auf die Integration in einem weiten Sinn auswirkt. Für die Antirassismuskommission steht fest, dass sich nicht nur die Betroffenen benachteiligt fühlen, sondern dass sich die ausländische Bevölkerung auch in der Wahmehmung der Eingesessenen "zweiteile" und das Klima daher leide.
Durch die Bilateralen Verträge I entstehen aber auch Benachteiligungen von Schweizern gegenüber EU-Ausländern. Schweizerinnen und Schweizer, die mit einer Nicht-EU-Ausländerin oder einem Nicht-EU-Ausländer verheiratet sind beim Familiennachzug schlechter gestellt als EU-Angehörige in der gleichen Situatione. Das neue Ausländergesetz soll diese Diskriminierung abschwächen - ohne ihn aufzuheben: um "Missbräuchen" zu begegnen wird die Bedingung gestellt, dass die Familienangehörigen zusammen wohnen. NZZ. 28. 5. 03, S. 15
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Schwere Anschuldigungen des Europarats gegen die USA
Der Rechtsausschuss der Parlamentarischen Versammlung des Europarats hat in Berlin zwei Resolutionen beschlossen, in denen die USA zur Beachtung ihrer internationalen vertraglichen Verpflichtungen aufgefordert werden. Zu den sieben genannten schweren Verletzungen von Vertragswerken gehört die Uno-Konvention gegen Folter, die von Washington unterschrieben und ratifiziert worden war, aber nachträglich gemäss den amerikanischen Verfassungsbestimmungen und dem Strafrecht einseitig eingeschränkt wurde. Der Europarat befürchtet, dass es bei den Ermittlungen zu den Ereignissen des 11. September 2001 zu weiteren Grundrechtseinschränkungen kommen könnte. In einer gesonderten Entschliessung, die eben- falls noch vom Plenum der Versammlung verabschiedet werden soll, werden die USA wegen der Behandlung der seit dem Afghanistan-Krieg festgehaltenen Gefangenen in Guantanamo auf Kuba scharf kritisiert und wird die unverzügliche Freilassung jener Inhaftierten, die als «Nichtkombattante» gelten, gefordert. Die Parlamentarier äusserten sich sehr besorgt über die Lebensbedingungen der 600 Gefangenen. Ihre Inhaftierung wird besonders wegen ihres ungeklärten Gefangenenstatus als illegal bezeichnet. Als nicht haltbar wird ferner die Position der USA zurückgewiesen, wonach es sich nicht um Kriegsgefangene, sondern um illegale Kämpfer handle, weil es in der Genfer Konvention über die Teilnehmer an bewaffneten Konflikten solche Begriffe nicht gebe. Ein weiteres Indiz für eine willkürliche Handlung der USA sieht der Europarat darin, dass nach der Genfer Konvention nur ein besonderes Tribunal über den Status jedes Gefangenen urteilen dürfe. Ein solches Verfahren wurde von Washington verweigert. Als schwere Verletzung des Grundrechts auf einen fairen Prozess betrachtet das Europarats-Dokument zudem die Absicht der USA, die Inhaftierten je nach Verdacht, zur Aburteilung an eine Militärkommission zu überstellen. In der Entschliessung wird daher von den amerikanischen Behörden verlangt, Abgesandten aus den Ländern, aus denen Gefangene in Guantanamo festgehalten werden, in Begleitung von unabhängigen Beobachtern Zugang zu den Inhaftierten zu erlauben. NZZ, 2. 5. 03, S. 5
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Nitrite und Nitrate als Lebensmittelzusatzstoffe
Ein Mitgliedstaat kann auch nach der Festlegung von Gemeinschaftsvorschriften strengere nationale Bestimmungen für die Verwendung von Nitriten und Nitraten in Lebensmitteln beibehalten oder einführen, wenn er die Gefahr für die öffentliche Ge- sundheit begründeter Weise für größer hält, als der Gemeinschaftsgesetzgeber bei Erlass der Harmonisierungsmaßnahme angenommen hat. Die Europäische Kommission versagte mit der Entscheidung 1999/830/EG vom 26. Oktober 1999 ihre Zustimmung zu der von der dänischen Regierung - in Abweichungvon den Bestimmungen der Richtlinie 95/2/EG über andere Lebensmittelzusatzstoffe als Farbstoffe und Süßungsmittel beabsichtigten Beibehaltung der strengeren nationalen Bestimmungen für die Verwendung von Nitriten und Nitraten in Lebensmitteln. Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass die dänischen Bestimmungen außer Verhältnis zum Ziel des Gesundheitsschutzes stünden. Diese Entscheidung der Kommission wurde vom EuGH für nichtig erklärt.
Der Gerichtshof vertritt die Ansicht, dass sich der Mitgliedstaat, der die Beibehaltung abweichender nationaler Bestimmungen beantrage, darauf berufen könne, dass er die Gefahr für die öffentliche Gesundheit anders bewerte, als es der Gemeinschaftsgesetzgeber getan habe. Der Mitgliedstaat müsse aber nachweisen, dass die abweichenden nationalen Bestimmungen ein höheres Niveau des Schutzes der öffentlichen Gesundheit als die Maßnahme der Gemeinschaft gewährleisteten und dass sie nicht über das zur Erreichung dieses Zieles erforderliche Maß hinausgingen. Zudem muss der Staat sich auf objektive Gutachten berufen können, welche ein höheres Schutzniveau fordern. In Bezug auf Nitrite und Nitrate stellt der Gerichtshof fest, dass in der streitigen Entscheidung der Kommission die Stellungnahme des Wissenschaftlichen Lebensmittelausschusses von 1995, mit der die in der Gemeinschaftsrichtlinie festgelegten Höchstmengen an Nitriten in Frage gestellt worden seien, nicht hinreichend berücksichtigt worden sei.
Urteil vom 20. März 2003, Rs C- 3/00 Dänemark gegen Europäische Kommission
EUmagazin, 5/2003, S. S. 46
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