EU-Kommission erteilt Zulassung für gentechnisch veränderten Raps veränderten Raps
Die EU-Kommission hat Ende März 07 die Einfuhr und Verwendung von drei genmanipulierten Rapssorten als Tierfutter genehmigt. Die Ölrapssorten Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 vom Bayer-Konzern dürfen allerdings nicht in der EU angebaut oder als Lebensmittel verwendet werden. Zum sechsten Mal seit 2001 genehmigte die Kommission damit den Einsatz von gentechnisch veränderten Organismen. Der EU-Agrarministerrat hatte vergangenen Herbst keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen die Genehmigung erreicht. Deswegen ging das Verfahren zurück an die Kommission. Grundlage für die Entscheidung der Kommission war, dass die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) die drei Ölrapssorten als sicher einstufte. DNR EU-Rundschreiben, Mai 2007, S. 15.
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Flughäfen klagen über Müllmengen durch EU-Sicherheitsregeln Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) hat die EU-Kommission Ende März 07 aufgefordert, die Regeln für Flüssigkeiten im Handgepäck zu überarbeiten. In der EU gelten dafür strenge Regeln: Wer Behälter mit mehr als 100 Milliliter Flüssigkeit mitführt, muss diese abgeben. An Spitzentagen fallen so laut ADV bis zu drei Tonnen Flüssigkeiten an, die aus Haftungsgründen als Sondermüll entsorgt werden müssen. Die ADV schätzt den Wert der eingesammelten und an- schließend als Müll entsorgten Waren auf wöchentlich etwa 2 Mio. Euro. Vor allem Transferfluggäste aus Nicht-EU-Staaten mit einem Anschlussflug seien betroffen, wenn sie zwischendurch eingekauft haben. Quelle: www.adv.aero/de/gfx (10/2007); DNR-EU-Rundschreiben, Mai 2007, S. 13
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EFTA-Urteil zu Lotto und Sportwetten: Wankende Staatsmonopole in Norwegen
Der EFfA-Gerichtshof hat im Fall einer britischen Wettgesellschaft, die in Norwegen Glücksspiele veranstalten wollte, entschieden, dass das norwegische Verbot gegen die Dienstleistungsfreiheit verstosse. Der Gerichtshof befasste sich in einem am Mittwoch, den 30. Mai 07, ergangenen Urteil (Rechtssache E-3/06 Ladbrokes gegen Norwegen) mit der Vereinbarkeit der Regulierung von Glücksspiel und Wetten in Norwegen mit dem Recht des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Wie es scheint, droht nun den norwegischen Staatsmonopolen für Lotto, Sport- und Pferdewetten praktisch das Aus.
Vor dem Bezirksgericht in Oslo, das den Fall an den EFTA-Gerichtshof in Luxemburg zur Prüfung verwies, hatte Ladbrokes, die weltweit grösste Buchmachergesellschaft mit Sitz in Grossbritannien, auf Erteilung einer Genehmigung zur Veranstaltung verschiedener Arten von Glücksspielen und Wetten geklagt. Doch Ladbrokes war dies unter Hinweis auf die geltende Rechtslage in Norwegen verweigert worden. Die Veranstaltung von Wetten und Glücksspielen ist dort in drei verschiedenen Gesetzen geregelt: erstens im Glücksspielgesetz, das der staatlichen Gesellschaft Norsk Tipping ein Monopol für Lotto und Sportwetten einräumt; zweitens im Totalisatorgesetz, unter dessen Geltung ein Monopol der ebenfalls staatlich kontrollierten Stiftung Norsk Rikstoto für Pferdewetten errichtet wurde; drittens im Lotteriegesetz, das besagt, dass die Veranstaltung von Glücksspielen kleineren Formats wie Bingo und Rubbelkarten ausschliesslich nichtgewerblichen Wohlfahrtsorganisationen und -verbänden vorbehalten ist.
Die EFTA-Richter in Luxemburg halten in ihrem Urteil zunächst fest, dass die Veranstaltung jeglichen Glücksspiels gegen Geld eine wirtschaftliche Tätigkeit darstelle, auf die deshalb die Grundfreiheiten des EWR-Abkommens anwendbar seien. Oder anders ausgedrückt: Monopole, wie sie das norwegische Glücksspiel- und das Totalisatorgesetz vorsehen, verwehren privaten Veranstaltern den Zugang zum Markt und verletzen damit die Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit. Solche Verletzungen können nach Auffassung des EFTA-Gerichtshofes nur durch gewichtige Gründe des Allgemeininteresses wie Bekämpfung der Spielsucht oder Kriminalität gerechtfertigt werden. Damit aber gewährleistet werden könne, dass vor allem das Ziel der Suchtbekämpfung tatsächlich verfolgt werde, müsse in der Gesetzgebung das Bemühen um eine Verminderung von Gelegenheiten klar zum Ausdruck kommen.
Offenkundig zweifeln die EFTA-Richter stark daran, dass dies in Norwegen der Fall ist. Sie gestehen zwar den EWR -Mitgliedstaaten das Recht zu, das Schutzniveau selber festzusetzen. Aber für Einschränkung der Geschäftsmöglichkeiten von Multis zeigt der EFTA-Gerichtshof kein Verständnis. Dem Gerichtshof passt es nicht, wenn - wie es auch in der Schweiz der Fall ist - , die Wett- und Spieltätigkeit in erster Linie als offizielle staatliche Einnahmequelle begriffen wird. Vielmehr stellt der Gerichtshof ausdrücklich fest, dass StaatsmonopoIe zur Regulierung des Spiel- und Wettmarktes dann ungeeignet seien, wenn sie selbst keinen wirksamen Schranken und Kontrollen unterlägen und damit das Ziel der Spielsuchtbekämpfung verfehlt werde. So hat, um nur ein Beispiel zu erwähnen, Norsk Tipping eines der grössten Werbebudgets in Norwegen. Wie die Regierung in dieser Situation den Nachweis erbringen will, dass das Monopol zur Bekämpfung der Spielsucht geeignet und erforderlich sei, ist schwer vorstellbar.
Wie immer nun das Stadtgericht Oslo und am Ende wahrscheinlich der Oberste Gerichtshof Norwegens aufgrund der Vorabentscheidung des EFTA-Gerichtshofes letztlich urteilen werden: Dessen Ladbrokes-Urteil wird auch Auswirkungen auf die Rechtslage in der EU haben, wo die EU-Kommission zahlreiche Verfahren gegen Mitgliedstaaten betreibt. Nicht von ungefähr haben sich nicht weniger als neun EU-Länder am Verfahren vor dem EFTA-Gerichtshof beteiligt. NZZ, 31. Mai, 2007, S. 23
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EU-Inspekteure auf Flughäfen Inspekteure der EU- Kommission haben auf dem Münchner Flughafen Sicherheitsmängel bei Personalkontrollen aufgedeckt. Wie das Nachrichtenmagazin «Focus» unter Berufung auf ein Papier aus dem deutschen Bundesverkehrsministerium berichtete, konnten die zehn Inspekteure bei drei Fluggesellschaften unter anderem Schusswaffen und Sprengsätze problemlos durch die Mitarbeiter- Sicherheitskontrollen schmuggeln. Betroffen seien unter anderem die von Lufthansa und DBA beauftragten Sicherheitsfirmen.
Eine Sprecherin der EU-Kommission bestätigte, dass bei der Kontrolle erhebliche Sicherheitsmängel festgestellt worden seien. Auf nähere Details wollte sie nicht eingehen. Auch ein Sprecher der DBA-Muttergesellschaft Air Berlin bestätigte den Bericht: «Wir haben von den Testergebnissen am Donnerstag erfahren und sofort der Sicherheitsfirma gekündigt», erklärte er. Der Sprecher verwies jedoch darauf, dass die Dienstleistungsfirmen vom Luftfahrtbundesamt zugelassen und auch regelmässig geprüft würden. Die Lufthansa erklärte auf Anfrage, dass auch sie der betroffenen Sicherheitsfirma gekündigt habe. Wie das Nachrichtenmagazin aus dem Ministeriumspapier zitierte, stellten die Ermittler «eklatante Mängel im Bereich Personaldurchsuchung bei den Fluggesellschaften»fest. Demnach überprüften zehn Inspekteure der EU-Kommission die Umsetzung der Sicherheitsvorschriften in München vom 7. bis 11. Mai 07. Dabei hätten sie ohne Probleme selbstgebaute Sprengsätze, hinter "Gürtelschnallen 'versteckte Schusswaffen und Messer mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern in den Sicherheitsbereich des Flughafens schmuggeln können. «In keinem einzigen Fall wurden die Gegenstände durch das Kontrollpersonal entdeckt», zitierte das Nachrichtenmagazin aus dem Ministeriumspapier. Als Ursache für die Mängel gelte, dass die betroffenen Fluggesellschaften für die Kontrolle ihres Personals - Techniker, Flugbegleiter, Piloten, Service- und Reinigungskräfte - Billiganbieter unter den Sicherheitsfirmen beschäftigten.
Zudem rügte die EU-Kommission, dass das für die -Kontrolle der Sicherheitsfirmen zuständige Luftfahrtbundesamt personell unterbesetzt sei. Es gebe nur 15 Inspektoren für 36 Flughäfen mit über 300 Fluggesellschaften. Die normalen Passagierkontrollen am Münchner Flughafen hätten die Inspekteure hingegen ausdrücklich gelobt. Gemäss dem Bericht droht die EU-Kommission mit scharfen Konsequenzen, falls die Mängel nicht spätestens bis zum 8. Juni behoben würden. Im andern Fall Würde der Flughafen als «unsauber» deklariert. Passagiere aus München müssten dann auf anderen Flughäfen innerhalb der EU zeitaufwendige Sonderkontrollen über sich er-
gehen lassen. NZZ, 26./27. Mai 2007, S. 13.
Die Episode ist aufschlussreich: (1) Sie zeigt, dass die EU-Kommission vermehrt exekutive Aufgaben wahrnimmt, welche die Staaten durchaus selber durchführen könnten. (2) Der Preisdruck auf den Flughäfen mit dem entsprechenden Druck auf die Dienstleistungen ist u.a. Produkt der EU-Liberalisierung. Die EU-Kommission nutzt nun die darausentstehenden Folgen, um sich als nützlich hinzustellen und besonders bei jenen Schichten Punkte zu sammeln, die vor allem in Flugzeugen unterwegs sind.
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