Lärm belastet 125 Millionen Europäer Jeder vierte Europäer ist zu viel schädlichem Verkehrslärm ausgesetzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Europäische Umweltagentur in ihrem in Kopenhagen veröffentlichten Bericht "Lärm in Europa 2014". Demnach leben geschätzt 125 Millionen Menschen mit einem Geräuschpegel von mehr als 55 Dezibel. Zu viel Krach könne sowohl körperliche als auch psychische Auswirkungen haben, so die Forscher. In etwa 10.000 Fällen jährlich sei Umgebungslärm sogar Ursache für einen vorzeitigen Tod. Bei 900.000 Menschen sei ein lärmbedingter Bluthochdruck festgestellt worden.
Der Straßenverkehr ist dem Bericht zufolge die dominierende Bedrohung, sowohl aufgrund seiner geografischen Ausdehnung als auch durch die Anzahl von Menschen, auf die er wirke. Aber auch Eisenbahnen, Flughäfen und die Industrie seien große Lärmquellen. Die Umweltagentur fordert, dass Lärmbelastung bei Planung und Bau neuer Infrastruktur stärker berücksichtigt wird.
Faktoren wie wirtschaftliches Wachstum, die zunehmende Urbanisierung, der Ausbau der Fernstraßen und die Steigerung der industriellen Produktion seien eine große Herausforderung in dem Bemühen, die europäische Klanglandschaft zu schützen. Umwelt Aktuell, Februar 2015, S. 11
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Luftverschmutzung: Hohe Kosten für Gesellschaft Die versteckten Kosten der Luftverschmutzung und des Treibhausgasausstosses für die Gesellschaft der EU hat erstmals die Europäische Umweltagentur (EEA) beziffert. Zwischen 2008 und 2012 lagen diese bei mindestens 329 Milliarden Euro bis zu 1.053 Milliarden Euro. Der höhere Wert entspricht dem Bruttoinlandsprodukt (BIP) von Finnland.
Die Zahlen wurden anhand von gesundheits- und umweltschädigenden Einflüssen der Luftverschmutzung in mehreren Bereichen geschätzt: Krankenhauskosten, frühzeitiger Tod, verlorene Arbeitstage, Gesundheitsprobleme, beschädigte Gebäude und geringere Ernten in der Landwirtschaft. 50 Prozent der Schäden wurden allein von einem Prozent der registrierten Industrieanlagen verursacht. Die EEA hat die 30 schädlichsten Verursacher aufgelistet. Deutschland weist dabei den höchsten Anteil mit acht Industrieanlagen auf. Auch in osteuropäischen Ländern wie in Rumänien und Bulgarien befinden sich viele grosse Verursacher von Luftverschmutzungskosten.
Die EU-Kommission prüft derzeit die geplante Luftqualitätsrichtlinie auf Wachstums und Arbeitsplatzchancen (umwelt aktuell, 12/2014, S. 21). Christian Schaible vom Europäischen Umweltbüro (EEB) wertet daher die Veröffentlichung des EEA-Berichts positiv: „die EU sollte die grössten industriellen Verschmutzer nicht weiter von strikteren EU-Emissionsstandards ausnehmen. Allein die Säuberung von Kohlebefeuerungsanlagen würde einen Vorteil für Umwelt und Gesundheit von 55 Milliarden Euro jährlich ergeben." Studie zu den Kosten der Luftverschmutzung: www.eea.europa.eu/publications/costs-of-air pollution-2008-2012; www.kurzlink.de/EEB-Air-Kostenstudie; www.eea.europa.eu/publications/air-quality-ineurope-2014; umwelt aktuell, Februar 2015, S. 10
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«Lux-Leaks»-Affäre: Mit Samthandschuhen Haben EU-Länder einander mit unfairen Steuerabkommen Firmen abgejagt? Diese Frage treibt die EU-Parlamentarier um, seit unter dem Titel «Lux-Leaks» sogenannte Rulings der Luxemburger Behörden für internationale Firmen publik geworden sind. Heikel ist diese Diskussion insbesondere für EU-Kommissions-Präsident Jean-Claude Juncker. Er war Premier- und Finanzminister Luxemburgs in jener Zeit, in der die meisten Steuerabkommen abgeschlossen wurden.
Am Donnerstag hat das EU-Parlament nun einen Sonderausschuss eingesetzt, welcher solche Steuerpraktiken aufarbeiten und klären soll, wie gut die EU-Kommission ihre Verfahren wegen unerlaubter staatlicher Beihilfen geführt hat. Zudem hat das Parlament den Ausschuss beauftragt, Massnahmen zur Eindämmung sogenannt schädlichen Steuerwettbewerbs vorzuschlagen. Der Entscheid zur Einberufung des Ausschusses fiel mit 612 zu 19 Stimmen.
Die überdeutliche Mehrheit täuscht indes nicht darüber hinweg, dass der Entscheid einen doppelten Etappensieg für Juncker darstellt. Einerseits hat er erreicht, dass der Ausschuss nicht nur Luxemburg, sondern alle EU-Länder unter die Lupe nimmt. Andererseits hatten die Grünen nicht einen Sonderausschuss gefordert, sondern einen Untersuchungsausschuss. Die Unterscheidung ist wichtig: Letzterer könnte von Mitgliedsländern die Herausgabe von Unterlagen wie Steuerrulings verlangen. Dem Sonderausschuss bleibt diese Kompetenz verwehrt. Er muss sich allein auf Dokumente der EU stützen, wodurch ihm eine detaillierte Untermauerung der Vorwürfe gegen Juncker möglicherweise nicht gelingen wird.
Anführer von Junckers Abwehr ist aber nicht der Kommissionspräsident selbst. Vielmehr konnte er auf die Unterstützung von Parlamentspräsident Martin Schulz zählen. Dieser ist Sozialdemokrat, während Juncker zur konservativen Europäischen Volkspartei gehört. Da die beiden Parteienblöcke und die Liberalen eine grosse Koalition geschmiedet haben, profitziert Juncker nun. Schulz weigerte sich trotz Protesten der Grünen mit rechtlichen Argumenten, das Parlament über die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abstimmen zu lassen.
Juncker dürfte demnach die Oberhand behalten in der Bewältigung von «Lux-Leaks». Verfahren der EU-Kommission gegen Luxemburg wegen unerlaubter staatlicher Beihilfen kann er als deren Präsident ohnehin eng verfolgen, auch wenn er gelobt hat, die Ausstandsregeln strikte einzuhalten. NZZ, 13. Februar 2015, S. 5
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