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Kurzinfos April 2018
EU-Rhetorik der Rosinenpickerei Die Schweiz könne sich nicht nur das herausnehmen, was ihr passe, sagte der französische Präsident am WEF in Davos. Der Regierungschef Portugals meinte unlängst: «In der Beziehung der Schweiz zur EU verhält es sich wie in einer Ehe. (. . .) Wenn die eine Seite nur die Rosinen herauspickt, funktioniert die Beziehung nicht mehr.» Und auch eine Sprecherin der EU-Kommission reagierte auf die jüngsten EU-politischen Vorschläge des Bundesrates postwendend mit der Aussage, dass es keine Rosinenpickerei geben dürfe.
Eine mögliche Reaktion auf solche Vorwürfe ist jeweils der Hinweis, dass die andere Seite sich kaum anders verhält. Warum aber die stetige Rhetorik zur Rosinenpickerei? Die Antwort ist relativ klar: weil, bildlich gesprochen, die EU mit dem Binnenmarkt de facto einen Zaun um ihren Garten errichtet hat, was insbesondere die direkt angrenzenden Nachbarländer stark trifft. Der Binnenmarkt führt zu einer Diskriminierung der Exporteure aus Drittländern, ohne dass gegen sie eine neue Handelsbeschränkung eingeführt wurde. Firmen mit Standort Schweiz werden durch die EU-interne Liberalisierung zum Beispiel gegenüber deutschen Firmen benachteiligt, wenn es darum geht, in Länder wie Frankreich, Italien oder Spanien zu exportieren. Die deutschen Firmen geniessen Vorteile, die den Schweizer Konkurrenten verwehrt werden. In der Handelstheorie spricht man von «trade diversion» (Handelsumlenkung).
Dieser Effekt führt zu einer Erhöhung des EU-internen Handels zu Lasten des Handels mit Drittländern. Mit der Schaffung des multilateralen Handelssystems (Gatt) in den 1940 er Jahren wollte man genau diese Handelsverzerrungen vermeiden. Das Gatt bzw. die heutige WTO hat aber solche regionalen Wirtschaftsräume später zähneknirschend akzeptiert – wohlwissend, dass sie dem grundlegenden Prinzip der Meistbegünstigung fundamental zuwiderlaufen.
Europäische Drittländer wie die Schweiz und wohl bald auch England versuchen deshalb laufend, mit den von der EU herausgepickten neuen Freihandelspartnern ebenfalls solche Abkommen zu schliessen. Dass sie dabei als Nicht-EU-Mitglieder kein Interesse an der politischen Integration (gemeinsame Agrarpolitik, Währungsunion, Fiskalunion, Unionsbürgerschaft usw.) haben, macht sie noch keineswegs zu Rosinenpickern. Die Sichtweise der EU-Vertreter, dass diese Drittländer möglichst viele Vorteile einer Mitgliedschaft in Anspruch nehmen möchten, ohne Mitglieder der Gemeinschaft zu werden, greift zu kurz. Vielmehr versuchen diese Nachbarländer, die negativen externen Effekte der EU im Handel mit ihr zu minimieren.
Vertreter der EU werden nun darauf hinweisen, dass es eine einfache Strategie gebe, diesem Problem und auch dem Vorwurf der Rosinenpickerei zu begegnen: nämlich EU-Mitglied zu werden. Was aber, wenn man dies nicht will, weil man die Verknüpfung der vollständigen Öffnung von Güter- und Faktormärkten nicht als sinnvoll erachtet? Was, wenn man die politische Integration und damit die Übertragung von zahlreichen Kompetenzen an eine supranationale Institution mit dem nationalen Selbstverständnis als unvereinbar betrachtet?
Dann muss man bei Unnachgiebigkeit der EU klar erkennen, dass man eigentlich nur an einem Freihandelsabkommen zur Begrenzung des Schadens interessiert ist. Und man engagiert sich in diesem Fall als Mitglied der WTO zu 100 Prozent für den Multilateralismus, um die Verzerrungen regionaler Wirtschaftsräume möglichst zu vermindern. Und man denkt dann vielleicht wirklich einmal intensiv über eine Alternative zur EU in Europa nach – auf Basis des gegenseitigen Handels von Gütern und Dienstleistungen, der gegenseitigen Anerkennung von Produkt- und Produktionsvorschriften und einer begrenzten politischen Integration. Zumindest England und die Schweiz müssten daran eigentlich ein Interesse haben. Rolf Weder, Professor für Aussenwirtschaft und europäische Integration an der Universität Basel, NZZ. 10. April 2018, S. 11
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Die EU-Bürgerinitiative: ein bürokratischer Hürdenlauf mit geringen Folgen Frans Timmermans ist ein begnadeter Redner und Verkäufer. Als der Erste Vizepräsident der EU-Kommission am Mittwoch, den 11. April 2018 in Brüssel neue Vorschläge für das Genehmigungsverfahren bei Pestiziden wie Glyphosat präsentierte, betonte er, wie ernst die Kommission eine EU-Bürgerinitiative von Glyphosat-Gegnern nehme. Wegen widersprüchlicher Studien über eine mögliche krebserregende Wirkung von Glyphosat entbrannte 2017 ein Streit zwischen den EU-Staaten – am Ende wurde die Zulassung um fünf Jahre verlängert. Um die Transparenz und das Vertrauen in wissenschaftliche Wirkstoff-Bewertungen zu erhöhen, sollen die Bürger künftig die Rohdaten einsehen dürfen, welche die Industrie an die EU-Lebensmittelbehörde übermittelt. «Bürgerinitiativen stimulieren nicht nur Debatten, sondern können konkrete Gesetzesvorlagen zur Folge haben», bilanzierte Timmermans.
Die 2017 zustande gekommene Initiative verlangt tatsächlich eine Reform des Genehmigungsverfahrens. Doch die Hauptanliegen sind verbindliche Reduktionsziele für den Einsatz von Pestiziden sowie ein Verbot von Glyphosat. Dieser Forderung hatte die Kommission bereits im Dezember 2017 eine Absage erteilt, weil es weder wissenschaftliche noch rechtliche Gründe für ein Verbot gebe. Entsprechend enttäuscht äusserte sich nun David Schwartz vom Initiativkomitee der Glyphosat-Gegner an einer Veranstaltung zur EU-Bürgerinitiative in Brüssel: «Wir sehen nicht, wie der Vorschlag der Kommission die Ziele unserer Initiative erreichen soll.»
Die Aussagen des Umweltaktivisten zeugen von der Ernüchterung, die in zivilgesellschaftlichen Kreisen sechs Jahre nach dem Start der EU-Bürgerinitiative eingekehrt ist. Im Vertrag von Lissabon wurde die Möglichkeit verankert, dass eine Million EU-Bürger mit ihrer Unterschrift Initiativen zur EU-Politik lancieren können. Von Beginn weg war klar gewesen, dass diese die Kommission bloss unverbindlich auffordern können, einen Rechtsakt vorzuschlagen. Überraschend war indes, wie stark die Umsetzung des Instruments den Initianten die Arbeit erschwerte.
Eine erfolgreiche europäische Bürgerinitiative erfordert mindestens eine Million Unterschriften von EU-Bürgern aus mindestens sechs Mitgliedstaaten innerhalb von zwölf Monaten. Der EU-Kommission steht es frei, ob sie aufgrund einer erfolgreichen Bürgerinitiative eine Gesetzesvorlage präsentiert oder nicht.
Von den 67 Initiativen, die seit 2012 eingereicht wurden, erklärte die Kommission laut einer neuen Studie der Bertelsmann-Stiftung 19 für unzulässig – weil sie Themen betrafen, für die die EU im Urteil der Kommission nicht zuständig ist. Weitere 23 Initiativen scheiterten an der Unterschriftensammlung. Eine substantielle Zahl von Unterschriften muss aus mindestens sechs der 28 EU-Staaten kommen. Zudem gelten in jedem Land spezifische Kriterien für Unterschriften, Griechen zum Beispiel müssen den Namen ihres Vaters angeben.
Nur vier Komitees mit finanziellen und organisatorischen Ressourcen überstanden den bürokratischen Hürdenlauf. Abgesehen vom Begehren nach einem Glyphosat-Verbot stammen sie alle aus dem Jahr 2012. Auf die von kirchlichen Kreisen lancierte Initiative für den Schutz menschlicher Embryonen ging die Kommission gar nicht erst ein. Bei der Forderung nach einem Verbot von Tierversuchen begnügte sie sich mit Massnahmen wie der Organisation einer Konferenz. Und die Reaktion auf die Initiative für ein Menschenrecht auf Wasser bestand nach vierjähriger Funkstille im Februar 2018 im Vorschlag für eine neue Trinkwasser-Richtlinie, die unter anderem die Qualität des Wassers verbessern soll.
Studienautor Dominik Hierlemann von der Bertelsmann-Stiftung bezeichnet die Bürgerinitiative als Zwitter aus direktdemokratischem und dialogischem Verfahren: Für die Lancierung und die Einreichung von Initiativen sind die formellen Anforderungen hoch, doch die Wirkung des Instruments erinnert an eine unverbindliche Konsultation. Da sich nichts oder kaum Konkretes verändert, ist die Akzeptanz der Initiativen laut Hierlemann 2012 stetig gesunken.
Brüssel hat erkannt, dass Reformbedarf besteht, zumal die EU-Demokratie-Debatte wieder an Intensität gewonnen hat. Bei seiner Rede zur Lage der EU versprach Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker im letzten Herbst ein «demokratischeres Europa». Wie die EU demokratischer würde, darüber gehen die Meinungen freilich auseinander. Polen, Ungarn, Tschechien und die Slowakei betonten im Januar in einem Reformpapier, die demokratische Legitimität gehe von den Mitgliedstaaten aus, weshalb den EU-Regierungschefs eine Schlüsselrolle zukomme. Das EU-Parlament hingegen sieht sich selber als Hort der Demokratie und will bei der Europawahl 2019 parlamentarische Spitzenkandidaten fürs Kommissionspräsidium aufstellen. Der französische Präsident Emmanuel Macron schliesslich hat durchgesetzt, dass in den nächsten Monaten konsultative Bürgerversammlungen zur Zukunft der EU stattfinden.
Auch die EU-Kommission verfolgt das Ziel, die Partizipation der Bürger zu erhöhen, weshalb sie 2017 eine Reform der Bürgerinitiative präsentierte. Diese soll nun vom EU-Parlament und von den Mitgliedstaaten rasch verabschiedet werden – rechtzeitig vor der Europawahl 2019, bei der weitere Sitzgewinne von EU-Skeptikern drohen. Die Reform soll Bürgernähe signalisieren und künftigen Initianten die Arbeit erleichtern: Das Mindestalter für Unterzeichner würde von 18 auf 16 gesenkt, zudem will die Kommission Übersetzungsarbeiten übernehmen und ein interaktives Informationsportal im Internet einrichten. Möglich sein soll künftig auch die partielle Registrierung einer Initiative, die nur zum Teil in den Kompetenzbereich der EU fällt. Zu mehr Offenheit drängte auch der Europäische Gerichtshof: Dieser hielt 2017 fest, die Kommission habe die Registrierung der Initiative zum Stop des Freihandelsvertrags mit den USA (TTIP) zu Unrecht verweigert.
«Die Bürgerinitiative ist ein wichtiges Instrument», bekräftigte Timmermans. Doch aus Sicht der Initianten bestehen die Defizite nicht nur in den bürokratischen Hürden, sondern auch in der politischen Folgenlosigkeit. Entsprechend hart gingen Vertreter der Initiativkomitees diese Woche in Brüssel mit der Kommission ins Gericht. Die Abtreibungsgegnerin Ana del Pino sprach von «exzessiver institutioneller Kontrolle», und der TTIP-Gegner Michel Cermak meinte, die Bürgerinitiative sei bloss noch ein Kampagneninstrument.
Ohne Gesetzesvorschlag der Kommission werden die Initiativen gar nie konkret im Rat der Mitgliedstaaten und im Plenum des EU-Parlaments beraten – was mit ein Grund dafür ist, dass die mediale Resonanz der Initiativen bisher sehr bescheiden war. Pablo Sanchez Centella vom Komitee für ein Menschenrecht auf Wasser forderte die Kommission darum auf, auf erfolgreiche Initiativen stets mit einem Gesetzesvorschlag zu reagieren. Die Auswirkungen blieben überschaubar, da für die EU-Staaten und das EU-Parlament keine Pflicht bestünde, die Vorschläge auch zu verabschieden. Dennoch ziert sich die Kommission, da sie gemäss den EU-Verträgen das exklusive Initiativrecht für europäische Gesetze hat. Doch stünde es der Behörde frei, sich politisch zu verpflichten, Bürgerinitiativen in aller Regel Folge zu leisten, ähnlich, wie sie dies bei Forderungen der EU-Staaten tut.
«Ergreif die Initiative!», heisst es in einem neuen Werbevideo, in dem die Kommission zur Nutzung der Bürgerinitiative animieren will. Doch wörtlich zu verstehen ist das offenbar nicht. NZZ, 12. April 2018, S. 5, https://www.nzz.ch/international/die-eu-buergerinitiative-ein-buerokratischer-huerdenlauf-mit-geringen-folgen-ld.1376581
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UN-Menschenrechtsrat und Verantwortung der Konzerne Der UN-Menschenrechtsrat ist laut der Umweltschutzorganisation Friends of the Earth Europe (FoEE) im Bemühen, transnational agierende Unternehmen künftig zu verpflichten, Menschenrechte bei sämtlichen Wirtschaftsaktivitäten zu berücksichtigen, einen guten Schritt weitergekommen.
Denn Anfang März 2018 befasste sich der Menschenrechtsrat erstmals mit dem Bericht der Intergouvernementalen Arbeitsgruppe (Intergovernmental Working Group, IGWG) über transnationale Konzerne und Menschenrechte, der im Oktober 2017 erschienen war. Zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Staaten, auch die EU, begrüßten den Vorstoß. Anne van Schaik von FoEE sagte, dass dank des Drucks von Zivilgesellschaft, betroffenen Personen und vielen ON-Staaten das geplante ON-Abkommen bald Gerechtigkeit für all diejenigen schaffen werde, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen geworden sind, für die häufig Konzerne die Verantwortung trügen.
Voraussichtlich im Juni dieses Jahres stellt die IGWG den Vertragsentwurf vor. Die nächste Sitzung der IGWG findet vom 15. bis 19. Oktober in Genf statt. Umwelt aktuell, April 2018, S. 10, FoEE: www.foeeurope.org/un-treaty-human-rights-council-080318; Website der IGWG: www.ohchr.org/EN/HRBodles/H RC/WGTransCorp/Pages/IGWGOn TNC.aspx
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Die EU und die europäische Kooperation Großbritannien will nach seinem Ausstieg aus der EU assoziiertes Mitglied in der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bleiben. Das hat Premierministerin Theresa May Anfang März 2018 in London angekündigt. Eine solche Mitgliedschaft solle verhindern, dass Chemikalien zwei unterschiedliche Bewertungsprozesse durchlaufen müssen: May fordert deshalb ein "umfassendes System gegenseitiger Anerkennung“ zwischen Großbritannien und der EU. Dafür könne Großbritannien weiterhin ,,seine technische Expertise'' für die Arbeit in der Agentur zur Verfügung stellen. Als assoziiertes Mitglied sei Großbritannien bereit, die Regeln der ECHA zu befolgen und sich auch "angemessen" finanziell zu beteiligen. Da die europäische Rechtsprechung nach dem Brexit jedoch auch im Bereich der Chemikalienpolitik nicht mehr für die Briten gelten soll, fordert May die Möglichkeit, rechtliche Angelegenheiten über britische Gerichte klären zu können. Neben der Europäischen Chemikalienagentur wünscht May sich auch assoziierte Mitgliedschaften in der Europäischen Arzneimittelagentur und der Europäischen Agentur für Flugsicherung.
Wenige Tage nach Mays Ankündigung hatte EU-Ratspräsident Donald Tusk seine Richtlinien für die Beziehungen zu Großbritannien nach dem Brexit vorgestellt. Dabei betonte er, dass ein "Rosinenpicken" nicht in Frage käme und Großbritannien nach dem Brexit in Bezug auf die wirtschaftliche Zusammenarbeit nicht mehr als ein Freihandelsabkommen erwarten könne. Umwelt Aktuell, April 2018, S. 9, Rede von May: https://www.gov.uk/government/speeches/pm-speech-on-our-future-economic-partnership-with-the-european-union; Rede von Tusk: http://www.bbc.com/news/uk-politics-43175201
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REACH I: Es geht auch anders In der EU werden gefährliche Chemikalien für den Markt genehmigt, obwohl eigentlich sichere Alternativen zur Verfügung stehen. Das haben Umweltorganisationen in einer Analyse des REACH-Zulassungsverfahrens festgestellt.
Die REACH-Verordnung sieht grundsätzlich vor, dass ein besonders besorgniserregender Stoff nur zugelassen werden-darf, wenn die Vorteile der Chemikalie die Risiken übersteigen und keine sicheren Alternativen existieren, die statt dessen verwendet werden könnten. Die Umweltorganisationen ClientEarth und ChemSec werfen der Europäischen Chemikalienagentur ECHA nun vor, dass diese Suche nach Alternativen in den Zulassungsverfahren häufig nicht gründlich genug durchgeführt wird. So sind die Unternehmen, die die Zulassung einer Chemikalie beantragen, hauptverantwortlich dafür, Informationen über andere Optionen vorzulegen. Da ihr Anliegen allerdings darin besteht, eine Autorisierung zu erhalten, seien die Informationen über alternative Stoffe häufig unzureichend. Die von der ECHA -durchgeführten öffentlichen Konsultationen, in denen Vorschläge gemacht werden können, erreichten zudem nicht genug Aufmerksamkeit.
ClientEarth und ChemSec fordern die ECHA nun dazu auf, die Darstellung der Alternativen genauer zu überprüfen und die Unternehmen daran zu erinnern, dass sie rechtlich zu einer akkuraten Darstellung der Lage verpflichtet sind. Wenn eine Autorisierung erteilt wird, obwohl passende Alternativen existieren, verstößt das nicht nur gegen REACH, sondern bevorteilt die Zauderer und frustriert die Vorreiter, meinen die Autoren des Berichts. Umwelt aktuell, April 2018, S. 8, Analyse von ChemSec und ClientEarth unter http://chemsec.org/publication/authorisation-process,reach/how-to-find-and-analyse-alternatives-in-the-authorisation-process/
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Eurokrise überwunden? Die Euro-Krise gilt bei vielen als überwunden. Der Schein dürfte allerdings trügen. Der frühere Chef des Ifo-Instituts Hans-Werner Sinn erklärte die Euro-Krise unlängst für nur scheinbar überwunden. Sie sei durch die massiven Eingriffe der Europäischen Zentralbank (EZB) in die Kapitalmärkte – durch Käufe von Staatsanleihen für 1,8 Bio. € und Unternehmensanleihen für 500 Mrd. € – vielmehr übertüncht worden.
Ein weiteres untrügliches Krisensymptom seien die hohen Handelsungleichgewichte in der Euro-Zone. So verzeichnete die Deutsche Bundesbank Ende März Target-2-Forderungen an andere Euro-Länder von 923 Mrd. €, das waren über 7% mehr als vor einem Jahr. Diese Forderungen seien letztlich nicht einlösbar, sagt Sinn. Sie seien praktisch unverzinst, könnten von der Bundesbank nicht fällig gestellt und müssten folglich auf null abgeschrieben werden. Sie entsprächen fast der Hälfte des durch Exportüberschüsse angehäuften Nettoauslandvermögens der Bundesrepublik. NZZ, 23. April 2018, S. 21
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Puigdemont: Internationales Demokratie-Bündnis fordert Aufhebung des Haftbefehls Sieben Organisationen, die sich in Europa für Direkte Demokratie und Abstimmungsrechte auf allen Hoheitsebenen einsetzen, haben heute einen Aufruf gestartet, der sich an die spanische Regierung wendet. Sie fordern von der spanischen Regierung, sich für die Aufhebung des Haftbefehls gegen Carles Puigdemont einzusetzen.
„Ein Haftbefehl verschärft den Konflikt und wälzt ihn auf die Justiz ab, statt nach politischen Lösungen zu suchen. Was hier passiert, geht ganz Europa an. Der europäische Haftbefehl darf nicht politisch missbraucht werden. Wir fordern die beiden Seiten auf, miteinander zu reden!“, heißt es in dem Aufruf, der seit dem 11. April auch von Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnet werden kann. Getragen wird der Aufruf von den Organisationen Mehr Demokratie, OMNIBUS für Direkte Demokratie, Democracy International, Meer Democratie NL, mehr demokratie! Österreich, Democratie.nu Belgien und der Initiative zur Erweiterung der Demokratie in Luxemburg.
„Die spanische und die katalanische Regierung sollten endlich miteinander reden. Die Selbstbestimmung der Menschen in Katalonien ist eine Zukunftsfrage, die nur in Gesprächen gelöst werden kann. Juristische Verfolgung und der Einsatz von Gewalt sind kontraproduktiv und eine undemokratische Grenzüberschreitung, die wir nicht akzeptieren können“, erläutert Michael von der Lohe, Geschäftsführer des OMNIBUS FÜR DIREKTE DEMOKRATIE die Forderung.
Um einen produktiven Gesprächsraum zu eröffnen, sei es notwendig, dass die gegen Carles Puigdemont und seine Unterstützer erlassenen Haftbefehle wieder aufgehoben werden. Deutschland und die EU sollten vermittelnd tätig werden. 11. April 2018, https://www.omnibus.org/projekte/aufruf-zum-dialog-in-katalonien
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EU-Mercosur-Freihandelsabkommen: Regenwald brennt für billige Rindfleischimporte Die EU-Kommission macht Druck für das EU-Mercosur-Freihandelsabkommen. Verlierer finden sich dies- und jenseits des Atlantiks. Während in Südamerika weitere Regen- und Trockenwälder für riesige Rinderfarmen gerodet werden, würde hierzulande den Familienbetrieben und besonders den Almbauern die Lebensgrundlage entzogen.
Noch hört man wenig über das geplante Freihandelsabkommen, das die EU mit dem südamerikanischen Staatenbund Mercosur, dem die Länder Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay angehören, abschließen will. Die letzte, 32. Verhandlungsrunde fand vom 21. Februar bis 2. März 2018 statt. Der Prozess begann 1999 und wurde immer wieder für Jahre ausgesetzt. Da in Brasilien und Argentinien derzeit neoliberal gesinnte Regierungen an der Macht sind, soll EU-Mercosur jetzt rasch abgeschlossen werden. Die EU-Kommission hat ein starkes Interesse daran, die Verhandlungen vor den Wahlen in Brasilien im Herbst 2018 zu Ende zu bringen.
Wie bei TTIP, CETA, TiSA, JEFTA etc. passieren diese Verhandlungen hinter streng verschlossenen Türen. Ihr Ziel ist die Etablierung und Vertiefung von klassischen Freihandelsregeln (gegenseitiger Abbau von Einfuhrzöllen, die Ausweitung von Importquoten sowie der Abbau von weiteren Handelsschranken). Aber auch Dienstleistungen, Investitionen, Ausschreibungspflicht beim öffentlichen Beschaffungswesen, Patentrechte für Medikamente usw. sind in diesem Abkommen enthalten. „Mit dem Handelsabkommen soll auch ein effektiver und verbindlicher Streitbeilegungsmechanismus etabliert werden.“, kann man auf der Homepage der Österreichischen Wirtschaftskammer nachlesen. Wie man sich diesen vorzustellen hat, wird nicht näher erläutert, klingt aber für Menschen, die sich schon länger mit dem Thema Freihandel befassen, alarmierend, verbergen sich dahinter doch zumeist Sonderklagerechte für Konzerne, die damit Staaten klagen können, wenn sie ihre Profiterwartungen durch Sozial- oder Umweltgesetze gefährdet sehen.
Treibende Kraft hinter den vor fast 20 Jahren begonnenen Verhandlungen, die immer wieder ins Stocken gerieten, sind die europäischen Exportstaaten, allen voran Deutschland. Das Interesse der Mercosurstaaten liegt vor allem im Aushandeln besserer Einfuhrquoten in die EU für Rindfleisch, andere landwirtschaftlicher Produkte und mineralische Rohstoffe.
Zuletzt signalisierte die EU das Kontingent für zollfreie Rindfleischimporte von zuvor 70.000 auf 99.000 Tonnen anzuheben. Verlierer dabei wären die Kleinbauern dies- und jenseits des Atlantiks. Während in Südamerika weitere Regen- und Trockenwälder für riesige Rinderfarmen gerodet werden, würde hierzulande den Familienbetrieben und besonders den Almbauern die Lebensgrundlage entzogen.
„Ein Abkommen mit solchen Inhalten tritt die Natur mit Füßen, missachtet die Rechte der Bauern hierzulande, aber auch die der indigenen, unterdrückten Bauern in Südamerika. Für Europa bedeutet das Abkommen eine Flutung der Märkte mit Gentech-Soja, mit Agro-Sprit sowie mit Fleisch zweifelhafter Herkunft und Qualität.“, schreibt Martin Häusling (Die Grünen/EFA) auf seiner Website.
Vor dem Hintergrund des „Gammelfleischskandals“ (in Brasilien haben mehrere Firmen verdorbenes Fleisch umetikettiert, gestreckt und mit Chemikalien bearbeitet, das dann von bestochenen Lebensmittelkontrolleuren als unbedenklich deklariert wurde) äußerte Elisabeth Köstinger, damals noch Lebensmittelsprecherin der ÖVP im EU-Parlament, vor einem Jahr: „Was wir aus Brasilien hören, ist besorgniserregend und führt zu einem großen Vertrauensverlust. Es geht hier um die öffentliche Gesundheit. Auf dieser Basis können wir nicht über ein Freihandelsabkommen weiterverhandeln.“ Inwieweit diese Aussage heute für die Bundesregierung noch relevant ist, weiß keiner.
Aber nicht nur unsere Gesundheit ist bedroht. Die EU fordert für ihre Pharmaindustrie eine Verschärfung des Patentrechts für Medikamente, und das heißt: größeren Schutz des intellektuellen Eigentums zu Gunsten ihrer Konzerne. Dies bedeutet in weiterer Folge einen starken Preisanstieg bei Medikamenten in den Mercosur-Staaten, obwohl sich sehr viele Menschen dort - wenn überhaupt - nur die kostengünstigen Generika leisten können. Die lokale Pharmaindustrie, die solche Medikamente derzeit herstellt und entwickelt, würde massiv eingeschränkt werden. Auch die Autoindustrie in Brasilien, die auf regionalen Absatz setzt, fürchtet die übermächtige Konkurrenz der EU-Konzerne.
Fakt ist, dass dieses und sämtliche andere Freihandelsabkommen für Konzerne und Großindustrielle massive Gewinne bedeuten, die „normalen“ Menschen und der Umweltschutz dabei aber enorme, nicht wieder rückgängig zu machende Nachteile in Kauf nehmen müssen. Die EU-Verträge sind derart abgefasst, dass „im großen Stil“ kaum Widerstand möglich ist. Noch können nationale Parlamente ein ernsthaftes Veto einlegen. Das hat Österreich bei CETA leider nicht getan. Deshalb ist unsere einzige Chance, in Zukunft derartige Freihandelsverträge zu verhindern, indem wir für eine Volksabstimmung über solche Freihandelsverträge kämpfen. Susanne Müller, April 2018, https://www.solidarwerkstatt.at/arbeit-wirtschaft/eu-mercosur-freihandelsabkommen-regenwald-brennt-fuer-billige-rindfleischimporte-2
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