EU-Kommission will schwedische Gerichte zum Spuren bringen
Die EU-Kommission avisierte Schweden, dass seine Gerichte mehr Gerichtsverfahren nach Brüssel verweisen sollen, bevor eigene Entscheidungen gefällt werden. In einem Brief vom Oktober 04 sandte die Kommission ihren letzten Warnschuss Richtung Schweden. Von 2001 bis 2002 rief der Oberste Schwedische Gerichtshof den EU-Gerichtshof nur in drei Fällen an, berichtete das schwedische Radio Ekot. Die nationalen Gerichtshöfe werden durch die EU-Verträge verpflichtet, vorgängig die Rechtssprechung des EU-Gerichtshofes abzuwarten, bevor die EU-Gesetzgebung auf "nationaler" Ebene interpretiert wird. Die schwedische Regierung muss im Dezember auf die Vorwürfe der Kommission antworten. Sonst wird sie von der Kommission vor dem EU-Gerichtshof auf Verletzung der EU-Verträge verklagt. (08. November 2004, EUobserver.com)
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Spanien diskutiert die Verfassungsmässigkeit der EU-Verfassung
In Spanien gibt es im November 04 eine Debatte über die Verfassungsmässigkeit der EU-Verfassung. Gemäss spanischer Presseberichte richtete die spanische Regierung eine entsprechende Anfrage an das spanische Verfassungsgericht. Das Problem entstand auf Grund eines spezifischen Artikels der EU-Verfassung (Art I-6). Der Artikel legt fest: "Die Verfassung und das von den Organen der Union in Ausübung der Union übertragenen Zuständigkeiten gesetzte Recht haben Vorrang vor dem Recht der Mitgliedstaaten."
Es ist das erste Mal, dass ein Artikel im schriftlichen EU-Recht explizit den Vorrang des EU-Rechtes deklariert - obwohl der EU-Gerichtshof diesen Grundsatz seit Jahren durch seine Rechtsetzung vertritt. Rechtsexperten in Spanien fragen sich, ob der EU-Artikel dem spanischen Verfassungsartikel widerspricht, der festhält, dass die Bürger und die staatlichen Gewalten [Exekutive, Legislative and Judikative] der Verfassung untergeordnet sind. Der Premierminister José Luis Rodríguez Zapatero will laut gut unterrichteten Quellen die offizielle Meinung des Verfassungsgerichtshofs einholen - bevor das spanische Referendum über die EU-Verfassung stattfindet. Eine Antwort sollte innerhalb von 2 Monaten erfolgen. Spanien wird das erste Land sein, das über die EU-Verfassung abstimmt (vermutlich am 20. Februar 05). Bisher haben 11 Regierungen ein Referendum über die Verfassung zugesagt. (EU-Observer.com, 03.November.2004)
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Militärisches EU-Muskelspiel
Das Konzept der Europäischen Union, modern ausgerüstete und schnell verfügbare Gefechtsverbände aufzustellen, nimmt Formen an. Am Treffen der EU-"Verteidigungs"minister vom Montag gab es aus den Mitgliedstaaten Anmeldungen für insgesamt 13 solcher "Kampfgruppen" (Battlegroups). Diese rasch verlegbaren Verbände in Bataillonsstärke - einschliesslich Kampfunterstützung und Logistik - 1500 bis 2000 Mann - sollen innert fünf bis zehn Tagen mobilisiert und eingesetzt werden können. Diese mobilen Verbände sind als militärischer Muskel der EU-Agressionspolitik - "Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP)" genannt - vorgesehen. Dazu kommen die von den Mitgliedstaaten gemeldeten rund 13000 zivilen Helfer wie Polizisten, Staatsanwälte, Richter und Verwaltungsexperten. Die EU will sich so die nötigen Instrumente verschaffen, um der Uno selbständig und schnell militärische und zivile Kräfte für Dienstleistungen im internationalen "Krisenmanagement" anbieten zu können. Die EU-Gefechtsverbände sollen in der Regel während einer Übergangszeit ein Krisengebiet stabilisieren und anschliessend von längerfristig verpflichteten internationalen "Friedenstruppen" abgelöst werden. Nach dem jetzigen Planungsstand wollen Frankreich, Grossbritannien, Italien und Spanien eigene Gefechtsverbände aufstellen. Dazu kommen verschiedene multinationale Einheiten. Einer dieser Verbände bringt Deutschland, Frankreich, Spanien, Belgien und Luxemburg zusammen. In einer weiteren Formation will Deutschland mit den Niederlanden und Finnland zusammenarbeiten. Deutschland plant zudem eine Gefechtsgruppe mit Polen, der Slowakei und Lettland. Und an der geplanten deutsch-tschechischen Einheit möchte sich Österreich beteiligen. Einer skandinavischen Formation wird neben Schweden und Finnland auch das EU-Nichtmitglied Norwegen beitreten. Erste Einsätze sollen nach Auskunft der amtierenden niederländischen EU- Ratspräsidentschaft bereits im kommenden Jahr möglich werden. Die volle Verfügbarkeit der Kampfgruppen sei nach 2007 vorgesehen. NZZ, 23. November 04
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EU-Einigung über Fünf-Jahres-Asylprogramm
Nach monatelangem Verhandeln einigten sich die EU-Minister im November 04 auf ein Fünfjahres-Programm für eine engere Zusammenarbeit bezüglich Asyl- und Migrationspolitik. Das sogeannnte Haager-Programm sieht eine gemeinsame Asylpolitik bis ins Jahr 2010 vor. Vom nächsten Jahr an sollen alle Entscheidungen auf diesem Gebiet - inbegriffen Grenzkontrollen, "illegale" Immigration und Asylwesen mit Mehrheitsentscheiden gefällt werden.
"[Das] Europa von Morgen wird ein Europa ohne innere Grenzen sein ... deshalb müssen wir intensiver die Asylfrage bearbeiten ", meinte der holländische Premierminister Jan Peter Balkenende, als er das Übereinkommen der Presse vorstellte (5. November 04).
Mehrheitsabstimmungen auf dem Gebiete der "legalen" Einwanderung, wie Visas für Studenten, werden allerdings nicht stattfinden, bevor die neue EU-Verfassung in Kraft ist. Ein weiteres Ziel des Programms besteht in der Schaffung eines Gremiums, das von 2010 an die Asyl- und Immigrationsfragen behandelt. Der Sitz des Gremiums, das im nächsten Mai starten soll, ist allerdings noch nicht bestimmt. Mehrere Länder - einschliesslich Polen, Ungarn und Estland - haben sich dafür stark gemacht, dieses Gremium, das die EU-Grenzen verwalten soll, zu beherbergen. Bevor diese Streitfrage geregelt ist, wird die Agentur in Brüssel residieren, sagte der Holländische Aussenminister Bernard Bot. (5.November, 04, EUobserver.com)
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Abgespeckte EU-Regeln für Tiertransporte
Die EU-Agrarminister haben Mitte November 04 eine politische Einigung über einen Verordnungsvorschlag erzielt, der den Tierschutz bei Tiertransporten verbessern soll und ab 2007 angewandt werden muss. Der Beschluss war aber nur möglich, nachdem zentrale Teile des ursprünglichen Kommissionsvorschlages, jene über Transport- und Ruhezeiten sowie die Belegungsdichte, ausgenommen worden waren. Die Komission hatte vorgeschlagen, dass künftig Tieren jeder Gattung nach maximal 9 Stunden Transport eine Erholungszeit von mindestens 12 Stunden gewährt werden sollte.
Nun bleiben vorerst die bestehenden, je nach Gattung unterschiedlichen Vorschriften in Kraft, die maximale Transportzeiten zwischen 9 Stunden für Jungtiere und 24 Stunden für Schweine und Pferde sowie kürzere Pausen erlauben. Die Transportzeiten und Belegungsdichten dürften bei einer Revision der Verordnung erneut geprüft werden. Als Basis hierzu muss die Kommission innert spätestens vier Jahren nach dem Anwendungsdatum einen Bericht vorlegen. Die Verordnung verschärft hingegen eine Reihe anderer, eher technischer Vorgaben. So müssen beispielsweise neue Tiertransporter ab Anfang 2007 und alle Fahrzeuge ab Anfang 2009 zwingend mit (Satelliten-)Navigations-Systemen ausgerüstet sein, damit ihre Bewegungen besser überwacht werden können. Weitere Vorgaben betreffen die Ausbildung der Fahrer und Begleiter und die Verantwortlichkeiten. Für lange Transporte (über 8 Stunden) werden zudem technische Verbesserungen der Transportmittel wie Vorrichtungen zur Belüftung und Temperaturüberwachung obligatorisch. Ferner dürfen Kälber, die weniger als 10 Tage alt sind, Schweine unter 3 Wochen und weitere Jungtiere nicht weiter als 100 Kilometer transportiert werden. NZZ, 23. November 04
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Milchmarkt: EU-Agrarreform wirkungslos
In der EU werden über eine Million Tonnen Milch zuviel produziert. Und das obwohl die Milchquote im Rahmen der Agenda 2000 Reformen bereits auf 118 Millionen Tonnen erhöht wurde. Diese Daten veröffentlichte die Europäische Kommission in einem Bericht Anfang Oktober 04.
Bestimmte Mitgliedstaaten, darunter auch Deutschland, überschritten die Quote und müssen deshalb 388 Millionen Euro Strafe an die EU zahlen. Das bedeutet, dass die Steuerzahler/innen indirekt weiterhin die Milchwirtschaft finanzieren, die am Markt vorbei produziert - egal ob nun direkt an die EU oder über den Umweg so genannter "Strafen". Dass ist nicht nur für die Staatshaushalte eine enorme Belastung. Auch international führt das ständig produzierte Überangebot - durch garantierte Abnahmepreise - zu einem Verfall der Preise auf dem Weltmarkt. "Milchdumping" ist die Folge.
Die Reformen der EU greifen nicht, statt extensiver Produktion konzentriert sich der Markt: Im Zeitraum von 1999 bis 2004 ist die Zahl der Produzenten von 703.000 auf 529.000 gesunken, die einzelne Produktionsmenge ist aber von 164.000 Tonnen auf 223.000 Tonnen Milch gestiegen. Die Folgen der Intensivierung sind bekannt: Ausgeräumte land- schaften, überhöhte Nitratwerte in Grund- und Oberflächenwasser durch die ungleichmäßige Ausbringung von Gülle und Jauche aus den Milchfabriken. Ganz zu schweigen von den Auswirkungen auf Produktqualität und lebensbedingungen der Tiere.
Wie passt das zu den Zielen der Agrarreform? Dort war eine Absenkung der Produktion und eine Diversifizierung der ländlichen Einkommen angekündigt worden. Auch sollten Landwirte nicht mehr für die Produktion, sondern für die bewirtschaftete Fläche und die Einhaltung von Umweltauflagen in der Bewirtschaftung entlohnt werden. Scheinbar greifen die umgesetzten Maßnahmen nicht. Haben die Mitgliedstaaten die Vorgaben der EU nicht umgesetzt? Oder hat die EU ihre Bür- ger/innen an der Nase herum geführt? Offensichtlich ist, dass auch nach der EU-Reform kleinere Landwirtschaftsbetriebe, die extensiv wirtschaften, kaum eine Perspektive zum Überleben haben. Das Credo der maximalen Produktion herrscht ungebrochen - an Märkten und Menschen vorbei. (EU- DNR-Rundschreiben, November 04, S. 14.
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