Biokraftstoffe: EU-Rat einigt sich auf kleinsten gemeinsamen Nenner
Die EU-EnergieministerInnen haben bei ihrer Ratssitzung am 13. Juni 2014 die Grenze für die Herstellung von Biokraftstoffen aus Nahrungsmitteln auf maximal sieben Prozent angehoben.
Sie entsprachen damit nicht den Vorgaben des Europaparlaments, das im September 2013 eine Obergrenze von sechs Prozent gefordert hatte. Insbesondere die Minister aus Polen, Ungarn, Frankreich und Spanien sperrten sich gegen den Parlamentsvorschlag. Diese Länder machten klar, dass sieben Prozent der niedrigste akzeptable Wert ist.
Faustine Defossez vom Europäischen Umweltbüro begrüßt zwar, dass die EU bezüglich der schädlichen Effekte der Biotreibstoffe Handlung ergreift, macht aber unmissverständlich klar, dass die vom Rat vertretene Position die Umweltprobleme nicht lösen wird. Oxfams Agrarexpertin Marita Wiggerthale kommentiert den Beschluss folgendermaßen: „Die Entscheidung ist eine herbe Enttäuschung und ein derber Rückschlag bei Hungerbekämpfung und Umweltschutz.“ Umwelt aktuell, August/September 2014, S. 12, http://www.consilium.europa.eu/uedocs/cms_data/docs/pressdata/en/trans/143191.pdf