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Ab 2023 wieder unter Knute des EU-Fiskalpakts? „Der Fiskalpakt führt dazu, die Budgethoheit auf die EU-Kommission übergehen zu lassen und den Sozialstaat zu strangulieren.“ (Wirtschaftsforscher Stephan Schulmeister)
Abbau von Spitalbetten, Pflegenotstand, viel zu große Kindergruppen in Kindergärten, Pensionsverschlechterungen, Kürzungen bei der Mindestsicherung, mangelnder sozialer Wohnbau, marode öffentliche Infrastrukturen … was haben alle diese Missstände gemeinsam? Es ist etwas, worüber in unseren Medien kaum ein Wort verloren wird: der EU-Fiskalpakt.
Dieses Regelwerk, das 2012 in Form eines völkerrechtlichen Vertrags zwischen den Euro-Mitgliedsstaaten beschlossen wurde, hatte weitreichende Auswirkungen auf die Budgetpolitik der betroffenen Staaten. In ein komplexes technokratisches Regelwerk ist eine hochpolitische Agenda verpackt, die der damalige EZB-Chef Mario Draghi in einem Interview mit dem Wallstreet-Journal schnörkellos ausgeplaudert hat: Es gehe darum, „das Modell des europäischen Sozialstaats zu einem Auslaufmodell zu machen.“
„Auslaufmodell Sozialstaat“
Es gibt einige Hebel in diesem Pakt, um diese neoliberale Agenda durchzuboxen: So darf das „strukturelle Defizit“ des Staatshaushalts nicht größer als 0,5% des BIP sein. Was als „strukturelles Defizit“ gilt, ist höchst dehnbar. Die Definitionsmacht darüber hat die EU-Kommission. Wer in ihren Augen gegen diese Regel verstößt, muss sich einem „Strukturanpassungsprogramm“ unterwerfen, das zumeist aus einer Kombination von Sozialabbau, arbeitnehmerfeindlichen Arbeitsmarktreformen und Privatisierungen besteht. Ansonsten drohen dem „Defizitsünder“ hohe Strafzahlungen bis zu 0,5% des BIPs. Der Fiskalpakt hebelt also das Königsrecht jedes demokratischen Parlaments aus: nämlich die Entscheidung über die Einnahmen und Ausgaben des Staates. Der gewerkschaftsnahe Wirtschaftswissenschaftler Stephan Schulmeister warnte deshalb seinerzeit eindringlich davor, dass der Fiskalpakt dazu führen werden, „die Budgethoheit auf die EU-Kommission übergehen zu lassen“ und „den Sozialstaat zu strangulieren“. (Frankfurter Rundschau, 28.5.2012).
Austerität auf Jahrzehnte?
Über eine weitere Regel im EU-Fiskalpakt kann die Austeritätspolitik auf Jahrzehnte einzementiert werden: die sogenannte Zwanzigstel-Regel. Diese besagt, dass jener Teil der Gesamtverschuldung des Haushalts, der 60% des BIPs übersteigt, jedes Jahr um ein Zwanzigstel reduziert werden muss. Was hieße das z.B. für Österreich derzeit konkret? Österreichs Gesamtverschuldung liegt derzeit aufgrund der Coronakrise bei über 80% des BIPs. D.h. in den nächsten 20 Jahren müsste alleine aufgrund dieser Zwanzigstel-Regel Jahr für Jahr ein Prozent des BIPs an Schulden abgebaut werden. Das könnte – je nach BIP- bzw. Zinsentwicklung – massive Einschnitte in den öffentlichen Haushalten bedeuten. Ein Prozent des BIPs sind in Österreich immerhin vier Milliarden Euro. Eine gravierende Sozialabbaupolitik könnte die Folge sein, die sich selbst verstärkt, weil eine sinkende öffentlichen Nachfrage auch das BIP nach unten zieht.
Teile und Herrsche
Aufgrund der Corona-Krise wurden die Regeln des Fiskalpakts vorübergehend ausgesetzt. Ab 2023 sollen sie jedoch wieder voll in Kraft treten. Die EU-Kommission hat bereits im September 2020 den EU-Staaten in einer „technischen Note“ Ratschläge erteilt, wie Widerstände in der Bevölkerung gegen die Austeritätspolitik gebrochen werden können. Die Tipps sind nicht originell: Unpopuläre Maßnahmen sollten unmittelbar nach den Wahlen durchgezogen werden, man soll sie durch vorgeblich unabhängige Wissenschaftler verkaufen lassen und die Betroffenen sollten durch eine geschickte Teile-und-Herrsche-Strategie so auseinanderdividiert werden, dass kein gemeinsamer Widerstand entsteht. Denn betroffen seien schließlich viele. Das Kommissionpapier listet auf: „Arbeiter, Rentner, Beschäftigte im öffentlichen Dienst, Kranke und Familien mit Kindern.“ Kurzum: die Mehrheit der Bevölkerung.
(Solidarwerkstatt Linz, April 2022) https://www.solidarwerkstatt.at/arbeit-wirtschaft/ab-2023-wieder-unter-knute-des-eu-fiskalpakts
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Die ignorierte Invasion (II) Die aktuelle völkerrechtswidrige Invasion der Türkei in den Irak mit Luftangriffen und der Entsendung von Bodentruppen bleibt für Ankara folgenlos; Berlin und der Westen erheben keine Einwände.
Auch die jüngste völkerrechtswidrige Invasion des NATO-Partners Türkei in einen Nachbarstaat stößt bei der deutschen Regierung nicht auf Kritik. Die türkischen Streitkräfte haben im April 2022 mit Luftangriffen und mit Bodentruppen Angriffe auf Ziele im Nordirak durchgeführt; sie gelten Aktivisten der kurdischen Arbeiterpartei PKK. Aus dem Irak werden Proteste gegen die illegale Militäroperation laut. Die Bundesregierung wie auch die Regierungen der anderen NATO-Staaten hingegen erheben keinerlei Einwände – ebensowenig wie gegen die vorigen Angriffskriege der Türkei gegen Syrien, bei denen seit 2018 Teile des Landes faktisch annektiert wurden. Beobachter werfen den türkischen Besatzungskräften in Nordsyrien schwerste Verbrechen vor, darunter willkürliche Enteignungen und die Vertreibung kurdischer Bevölkerungsteile, die illegale Inhaftierung von Oppositionellen und verbreitete Folter. Deutsche Medien, die den russischen Präsidenten Wladimir Putin mit Blick auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine mit Hitler verglichen haben, erläutern, die Türkei nehme nur ihr „Recht auf Selbstverteidigung“ wahr.
„Offensive“ statt Angriffskrieg
Der gegen die kurdische Bewegung gerichtete Angriffskrieg der Türkei im Nordirak stößt in der westeuropäischen Politik wie auch in der Öffentlichkeit vorwiegend auf Ignoranz und Desinteresse. Die wenigen Medienbeiträge, die sich mit dem Vormarsch türkischer Armeeeinheiten im Norden des Nachbarlandes befassen, der von massiven Luftangriffen dort und in Nordsyrien begleitet wird, weisen in Wortwahl und Schwerpunktsetzung eine Tendenz zur Verharmlosung der völkerrechtswidrigen Invasion auf. Diese wird zumeist als schlichte „Offensive“ [1] bezeichnet, die sich gegen die „verbotene“ kurdische Arbeiterpartei PKK richte [2]. Medien, die mit Blick auf Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine den russischen Staatschef Wladimir Putin mit Adolf Hitler verglichen [3], nannten zur Begründung für den türkischen Angriffskrieg im Nordirak umstandslos Ankaras eigene Legitimation, laut der die Türkei lediglich ihr „Recht auf Selbstverteidigung“ in Anspruch nehme – die Kurden hätten einen „groß angelegten Angriff“ auf die Türkei geplant. Offene Kritik an Ankaras Expansionsstreben wird kaum geübt. In Leitmedien heißt es lediglich, es handle sich um eine „völkerrechtlich umstrittene Aktion“.
„Legitime Sicherheitsinteressen“
Die deutsche Bundesregierung hat schon bei früheren Angriffskriegen der Türkei gegen die kurdische Selbstverwaltung in Nordsyrien nicht nur weggesehen, sondern die Invasionen faktisch politisch flankiert. 2018 eroberte die Türkei den Kanton Afrin unter Mithilfe islamistischer Milizen – mit Zustimmung Moskaus, in dessen Einflusssphäre sich der Kanton befand. Im folgenden Jahr griffen türkische Truppen weitere kurdische Selbstverwaltungsgebiete im Norden Syriens an; diesmal stimmte die Trump-Administration dem Eroberungsfeldzug zu, dem Washingtons ehemalige kurdische Bündnispartner im Kampf gegen den Islamischen Staat zum Opfer fielen. Schon damals sprachen deutsche Medien, Politiker und Experten neutral von „Operationen“ [4], die sich an den „legitimen Sicherheitsinteressen“ der Türkei orientierten [5]. Berlin verhinderte unter anderem ein Waffenembargo der EU gegen die Türkei; zudem stellte die damalige Kanzlerin Angela Merkel Anfang 2020 Finanzhilfen für die türkische Okkupation Nordsyriens in Aussicht.[6] Auch NATO-Generalsekretär Jens Stoltenberg verteidigte den von niemandem provozierten türkischen Angriffskrieg gegen den Kanton Afrin unter Verweis auf das „Selbstverteidigungsrecht“ des NATO-Mitglieds Türkei.[7] Laut britischen Medienberichten verhinderten NATO-Staaten zudem eine internationale Untersuchung des Einsatzes von Massenvernichtungswaffen durch türkische Truppen: Im Verlauf von deren Invasion waren Zivilisten, darunter Kinder, durch weißen Phosphor verletzt worden.[8]
Systematische Invasionsverbrechen
Derweil schreitet – vom Westen weitgehend ignoriert – die ethnische Säuberung der von der Türkei besetzten Gebiete Nordsyriens ungehindert voran. Kurdische Organisationen beklagten schon Mitte vergangenen Jahres, in Afrin seien die Kurden, die vor dem Syrien-Krieg die große Bevölkerungsmehrheit gestellt hatten, zu einer Minderheit geworden.[9] Während Hunderttausende vertriebener Kurden in Flüchtlingslagern dahinvegetieren müssten, habe Ankara massenhaft Turkmenen und Islamisten aus anderen Regionen Syriens in Afrin angesiedelt, sodass der kurdische Bevölkerungsanteil nur noch bei rund 25 Prozent liege.[10] Die türkische Okkupation gehe zudem mit willkürlichen Enteignungen und Übergriffen durch islamistische Milizen, mit dem massenhaften Verschwindenlassen von Aktivisten, mit verbreiteter Folter von Oppositionellen, mit Entführungen und zahlreichen Fällen von Vergewaltigung von Frauen einher.[11] Kürzlich meldeten israelische Medien, zum Zweck der Repression und der ethnischen Säuberung unterhalte die türkische Regierung in Nordsyrien ein Netz von Geheimgefängnissen; das NATO-Mitglied sei damit für „furchtbare Verbrechen“ an Oppositionellen und an der kurdischen Bevölkerung verantwortlich, die in „systemischer Weise“ begangen würden. Von den nahezu 9.000 bekannten Opfern des illegalen türkischen Foltersystems in Nordsyrien seien 1.500 „verschwunden“.[12]
Eine nächste Okkupationszone?
Der European Council on Foreign Relations (ECFR), eine Denkfabrik mit Hauptsitz in Berlin, bezeichnete die türkischen Okkupationszonen in Nordsyrien bereits vor knapp zwei Jahren als ein „neues Gaza“, in dem Ankara vier Millionen Menschen unter Bewachung durch verbündete Islamisten faktisch festgesetzt habe; die Gebiete wiesen ein deutliches Risiko der Verelendung und „politischen Instabilität“ auf. Die EU solle deshalb der Türkei helfen, die als „Sicherheitszone“ verharmlosten Okkupationsgebiete zu stabilisieren.[13] Die aktuelle Invasion der Türkei in den Nordirak könnte auf die Errichtung einer ähnlichen Okkupationszone abzielen – inklusive ethnischer Säuberungen in Kooperation mit einheimischen Islamisten. Die Türkei orientiere sich derzeit wieder verstärkt in Richtung Westen, urteilen Beobachter [14]; Präsident Recep Tayyip Erdoğan müsse daher bei seinem jüngsten Expansionskrieg kaum Kritik fürchten, da seine Regierung im „Windschatten des Ukraine-Krieges“ noch vom Westen gebraucht werde.[15]
Der Barzani-Clan
Der aktuelle türkische Angriffskrieg scheint mit dem Barzani-Clan abgesprochen zu sein, der in den kurdischen Autonomiegebieten des Irak eine dominante Stellung innehat, sich aber aufgrund zunehmender Korruption und sich verschärfender Wirtschaftsprobleme verstärkt innenpolitisch unter Druck sieht. Zu dem Clan haben deutsche Politiker in der Vergangenheit gute Beziehungen unterhalten.[16] Kurz vor Beginn der türkischen Invasion hatte Erdoğan den Ministerpräsidenten der nordirakisch-kurdischen Autonomiebehörde, Masrour Barzani, zu Konsultationen nach Ankara geladen.[17] In London, wohin Barzani nach seiner Ankara-Visite weiterreiste, warfen kurdische Demonstranten ihm vor, faktisch mit der Türkei bei deren Angriffskrieg zu kollaborieren. In der Tat hatte Erdoğan kurz nach Beginn der Kriegshandlungen sowohl dem Barzani-Clan wie auch der irakischen Regierung für ihre Unterstützung bei der Invasion gedankt [18] – dies, obwohl Bagdad kurz zuvor eine diplomatische Protestnote in Ankara übergeben hatte, in der ein Rückzug der türkischen Truppen aus dem Irak gefordert wurde. Insbesondere der einflussreiche schiitische Politiker Muqtada al-Sadr, dessen Partei im irakischen Parlament die größte Fraktion stellt, wirft Ankara vor, Teile des Iraks grundlos zu bombardieren.
Hunger als Waffe
Der jüngste Krieg der Türkei gegen die kurdische Bewegung korrespondiert mit verstärkten Angriffen der irakischen Armee gegen die jesidische Selbstverwaltung im Nordirak. Seitdem 2014 Einheiten der PKK den Genozid des Islamischen Staats an der religiösen Minderheit der Jesiden in der nordirakischen Region Şengal stoppten, konnte dort eine weitgehende Selbstverwaltung realisiert werden, die nun nicht nur durch türkische Luftangriffe, sondern auch durch irakische Bodentruppen bedroht wird. Kurdische Medien meldeten zuletzt heftige Gefechte aus der Region. Laut Einschätzung des Autonomierats von Şengal handle es sich um ein „koordiniertes Vorgehen der Türkei, der südkurdischen Partei PDK und der irakischen Regierung“, mit dem die basisdemokratische Selbstverwaltung vernichtet werden solle.[19] Die Kurden in Nordsyrien hätten derweil nicht nur unter den verstärkten Luftangriffen türkischer Kampfflugzeuge und Drohnen zu leiden, die faktisch nur mit Zustimmung der USA erfolgen können, sondern auch unter der Hungertaktik der syrischen Regierung. Laut kurdischen Aktivisten blockiert die syrische Armee die kurdischen Stadtteile Aleppos, um die verbliebene kurdische Selbstverwaltung zur Kapitulation zu zwingen.[20] Damaskus gehe es darum, Nord- und Ostsyrien vollständig einzukreisen, um die Bevölkerung durch „Hunger zur Aufgabe zu zwingen und ihren Willen zu brechen“ – dort, wo die Invasion des NATO-Partners Türkei dies noch nicht erreicht hat. 22. April 2022, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8899
Mehr zum Thema: Die ignorierte Invasion, https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/8860
[1] Türkei beginnt neue Offensive gegen PKK im Nordirak. zeit.de 18.04.2022.
[2] Türkei greift PKK-Stellungen an, tagesschau.de 18.04.2022.
[3] Heinrich August Winkler: Was Putin mit Hitler verbindet. zeit.de 12.03.2022.
[4] Türkische Offensive fordert erste Opfer. n-tv.de 09.10. 2019.
[5] Gekommen, um zu bleiben. internationalepolitik.de 01.11.2019.
[6] Tomasz Konicz: Türkei: Merkels zivilisatorischer Tabubruch. heise.de/tp 25.01.2020.
[7] Turkey has right to act in self-defense in Afrin, NATO chief Stoltenberg says. dailysabah.com 25.01.2018.
[8] Syria: U-turn over investigation into ‘white phosphorus injuries’ after Turkey’s clash with Kurds. thetimes.co.uk 02.11.2019.
[9] Kurds becoming a minority in Kurdish region of Afrin: Statement. kurdistan24.net 30.05.2021.
[10] 'Nothing is ours anymore': Kurds forced out of Afrin after Turkish assault. theguardian.com 07.06.2018.
[11] How Syria’s Afrin became hell for Kurds. opendemocracy.net 11.11.2020.
[12] Erdogan’s secret prisons in Syria. jpost.com 15.04.2022.
[13] A new Gaza: Turkey’s border policy in northern Syria. ecfr.eu 28.05.2020.
[14] Die Türkei besinnt sich auf ihre Verankerung im Westen. faz.net 19.04.2022.
[15] Erdoğans Drahtseilakt. sueddeutsche.de 20.04.2022.
[16] S. dazu Im Windschatten des Krieges (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7145/) und Aufgaben für die Bundeswehr (https://www.german-foreign-policy.com/news/detail/7513).
[17] Erdoğan receives KRG’s Barzani for talks. dailysabah.com 15.04.2022.
[18] Erdogan thanks the Barzanis, Iraqi gov’t for support of anti-PKK operation. ekurd.net 20.04.2022.
[19] Şengal-Autonomierat: Widerstand bis zum Schluss. anfdeutsch.com 19.04.2022.
[20] Koçer: Damaskus will Rojava durch Hunger brechen. anfdeutsch.com 19.04.2022.
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Pestizidverkauf auf hohem Niveau Der Absatz von Pestiziden in der Europäischen Union bleibt relativ stabil. Nach Angaben der europäischen Statistikbehörde Eurostat beläuft sich die jährlich verkaufte Gesamtmenge im Zeitraum von 2011 bis 2020 auf etwa 350.000 Tonnen. Im Vergleich zu 2011 ging der Pestizidabsatz im Jahr 2020 leicht zurück auf 346.000 Tonnen. Allerdings variiere der Verkauf jedes Jahr etwas, sodass kein klarer Trend abzuleiten sei.
Licht und Schatten
In seinem Bericht hat das statistische Amt die Daten von 16 EU-Mitgliedstaaten ausgewertet. Dabei zeigt sich ein sehr unterschiedliches Ergebnis: In 11 der 16 untersuchten Mitgliedstaaten wurden geringere Mengen verkauft. Den deutlichsten Rückgang um mindestens 20 Prozent verzeichneten Tschechien, Portugal, Dänemark, Rumänien, Belgien und Irland. Deutlich höhere Verkäufe wurden hingegen für Österreich, mit einem Anstieg um 61 Prozent, und Lettland, mit einem Zuwachs um 77 Prozent, registriert. Für Deutschland wurde eine Erhöhung der verkauften Pestizide um 9 Prozent erfasst. Die Nachfrage nach „Fungiziden und Bakteriziden“ war mit 43 Prozent der Gesamtmenge am größten. Gefolgt von „Herbiziden, Kraut- und Moosvernichtungsmitteln" mit 35 Prozent und "Insektiziden und Akariziden" mit 14 Prozent. Die höchsten Verkaufsmengen der betrachteten Wirkstoffgruppen entfielen auf die größten Agrarproduzenten Europas – Frankreich, Spanien, Deutschland und Italien.
Transparenz gefordert
Ein breites Bündnis von Umweltverbänden, Wasserversorgern und Wissenschaftlerinnen in Deutschland fordert eine Verbesserung der Transparenz beim Einsatz von Pestiziden. In einem offenen Brief an Bundesumweltministerin Steffi Lemke, Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach appellierten die Verfasserinnen für ein System zur Erfassung, Veröffentlichung und Auswertung der Pestizidanwendungen in der Landwirtschaft. Denn bisher wisse niemand wirklich, wie hoch der tatsächliche Pestizideinsatz auf den Agrarflächen in Deutschland sei. EU-News, 4. April 2022,
https://www.dnr.de/aktuelles-termine/aktuelles/pestizidverkauf-auf-hohem-niveau
https://ec.europa.eu/eurostat/statistics-explained/index.php?title=Agri-environmental_indicator_-_consumption_of_pesticides&stable=1
http://www.umweltinstitut.org/aktuelle-meldungen/meldungen/2022/pestizide/offener-brief-pestizidanwendung-offenlegen.html
https://www.umweltinstitut.org/mitmach-aktionen/her-mit-den-daten-pestizideinsaetze-offenlegen.html
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Wegen Korruption und Vetternwirtschaft: Die EU geht offiziell gegen Ungarn vor Die EU macht Ernst und leitet wegen mutmasslicher Verstösse gegen die Rechtsstaatlichkeit (gemeint ist die Korruption, welche EU-Gelder betrifft!) ein Verfahren gegen Ungarn ein. Der Schritt kann bedeuten, dass Budapest auf Gelder in Milliardenhöhe verzichten muss. Bis dahin dürfte aber noch viel Zeit verstreichen.
Es ist eine Nachricht, die in Nichtkriegszeiten wohl für mehr Furore sorgen würde: Wegen mutmasslicher Verstösse gegen rechtsstaatliche Prinzipien (gemeint ist die Korruption, welche EU-Gelder betrifft!) in Ungarn hat die Europäische Kommission zum ersten Mal in ihrer Geschichte den sogenannten Rechtsstaatsmechanismus ausgelöst. Die Regierung von Ministerpräsident Viktor Orban muss sich damit einem Verfahren stellen, an dessen Ende der Verlust von Milliardenzahlungen droht.
Fast beiläufig teilte der griechische EU-Kommissar Margaritis Schinas der Presse mit, dass Budapest in Kürze mit einem entsprechenden Brief zu rechnen habe. Schinas, der in Brüssel zuständig ist für die «Förderung der europäischen Lebensart», verschwendete keine zwei Sätze für das Thema, bevor er sich offensichtlich Wichtigerem zuwandte.
Immer wieder hinausgezögert
Tatsächlich hatte die Kommission den Boden für den neuen Sanktionsmechanismus schon vor Monaten bereitet, dessen endgültige Freigabe aber immer wieder hinausgezögert. Nach einem jahrelangen Streit um die Grundsatzfrage, wie die EU mit Rechtsstaatssündern (gemeint ist die Korruption, welche EU-Gelder betrifft!) umgehen sollte, trat die sogenannte «Verordnung über die Konditionalität der Rechtsstaatlichkeit» Anfang 2021 in Kraft.
Verletzt ein EU-Staat Prinzipien wie die Gewaltenteilung, muss er damit rechnen, dass ihm Gelder aus dem gemeinsamen Haushalt gekürzt werden, lautet zusammengefasst die Idee. Dies gilt jedoch nur für Verstösse, die in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Haushaltsführung der EU stehen.
Nach einer Klage Ungarns und Polens dauerte es noch ein gutes Jahr, bis der Europäische Gerichtshof in Luxemburg das Verfahren im Februar 2022 für rechtmässig erklärte. Die Kommission hielt es danach für angebracht, noch den Ausgang der ungarischen Parlamentswahl abzuwarten, um Viktor Orban keine EU-feindliche Munition im Wahlkampf zu liefern. Erst als er als Sieger aus der Wahl hervorging, kündigte Kommissionschefin Ursula von der Leyen im EU-Parlament an, Ernst zu machen.
Als wichtigste Gründe, um gegen Ungarn vorzugehen, sieht die Kommission zahlreiche Verdachtsmomente für Korruption und Unregelmässigkeiten bei öffentlichen Ausschreibungen sowie eine Gefährdung der Unabhängigkeit der Justiz. Nach Angaben der EU-Behörde für Betrugsbekämpfung versinken in Ungarn 4 Prozent der europäischen Fördergelder in dunklen Kanälen – ein absoluter Spitzenwert im EU-Vergleich. Genau im Visier hat man bei der Kommission laut einem Beamten etwa die Vergabe landwirtschaftlicher Flächen an Orban-Vertraute, denn damit sind hohe EU-Subventionen verbunden.
Mitgliedstaaten müssen noch zustimmen
Bis Ungarn tatsächlich Gelder aus dem gemeinsamen Haushalt gestrichen werden, dürfte allerdings noch einige Zeit vergehen. So kann die Regierung in Budapest, sobald sie den Brief aus Brüssel erhält, zunächst Stellung zu den Vorwürfen beziehen und gegebenenfalls Abhilfemassnahmen vorschlagen. Drei Monate hat sie dafür Zeit. Sollte die Kommission mit der Antwort nicht zufrieden sein, kann sie den EU-Staaten vorschlagen, finanzielle Sanktionen gegen Ungarn zu beschliessen.
Zustimmen müssen diese allerdings mit qualifizierter Mehrheit, und das bedeutet: mindestens 55 Prozent der Mitgliedsländer, die mindestens 65 Prozent der Bevölkerung der EU repräsentieren. Raum für politische Manöver ist da noch einiger vorhanden. Beobachter meinen, dass die Regierung Orban etwa versuchen könnte, den Sanktionsmechanismus noch abzuwehren, indem sie ihrerseits mit einem Veto gegen bestimmte EU-Sanktionen gegen Russland droht. Für den deutschen FDP-Europaabgeordneten Moritz Körner ist das Verfahren gleichwohl die «letzte Chance, die Demolierung der ungarischen Demokratie zu stoppen». NZZ, 28. April 2022, S. 2
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Anti-Demokratische Tendenzen bei der «Mitte» «Wir exportieren keine Waffen an kriegführende Staaten.» So oder ähnlich hat dies der Schweizer Bundespräsident, Ignazio Cassis, im Frühjahr 2022 immer wieder gesagt. Schier unermüdlich hat er seine Botschaft in Interviews und bei Staatsbesuchen repetiert.
Der Bundesrat sah sich vor die unangenehme Aufgabe gestellt, die Verwirrung zu beheben, die er selber gestiftet hatte. Kurz nach Beginn des Kriegs in der Ukraine, Ende Februar 2022, hatte er nach einem unrühmlichen Hin und Her beschlossen, fortan die Sanktionen der EU gegen Russland zu übernehmen. Die Kommunikation dazu ist derart verunglückt, dass weitherum der Eindruck entstand, die Schweiz habe ihre Neutralität aufgegeben.
Dem ist nicht so. Aussenminister Cassis hat seither vielfach betont, was dies namentlich mit Blick auf die Lieferung von Kriegsmaterial bedeutet. Und doch sieht sich die Schweiz just in dieser Sache mit neuen Vorwürfen konfrontiert: Sie soll mitverantwortlich dafür sein, dass Deutschland bis anhin nicht mehr schwere Waffen an die Ukraine liefert. Dies ist der Subtext zahlreicher Medienberichte in Deutschland und der Schweiz.
War das ein Ablenkungsmanöver? Der Verdacht macht in Bern die Runde. Die Deutschen müssen dieser Tage viel Kritik einstecken, weil sie die Ukraine nicht stärker unterstützen. In der Sache bleibt aber unklar, wie gravierend das Schweizer Veto wirklich ist. Gemäss der deutschen Grünen-Politikerin Marieluise Beck, die den Fall ins Rollen gebracht hatte, ging es bei den Gesuchen um Munition für den Schützenpanzer des Typs «Marder», der bei den Lieferungen in die Ukraine eine zentrale Rolle spielt. In Bern hingegen war zu hören, das stimme nicht. Bei den Gesuchen sei es um andere Munition gegangen.
Die Rechtslage ist eindeutig: Die Schweiz erlaubt keine Kriegsmaterialexporte in Länder, die «in einen internen oder internationalen bewaffneten Konflikt verwickelt» sind. Sie verpflichtet zudem alle Abnehmerstaaten, hier gekauftes Material nur weiterzugeben, wenn sie vorher die Einwilligung der Schweiz eingeholt haben. Das erklärt die deutschen Gesuche – und ihre Ablehnung.
Der Präsident der Mitte-Partei richtete via Twitter darauf hin harte Vorwürfe an den Bundesrat und sprach von «unterlassener Hilfe». Nach ihm hätte die Schweiz mittels Notrecht von den geltenden Regeln abweichen und die Gesuche der Deutschen gutheissen sollen. Damit will er ein vom Parlament erlassene und im letzten Herbst verschärftes Gesetz aushebeln. Pfister beruft sich auf eine Generalklausel in der Bundesverfassung, die kurzzeitig auch bei den Notverordnungen in der Corona-Pandemie eine Rolle gespielt hat. Sie erlaubt dem Bundesrat, in Eigenregie Verordnungen und Verfügungen zu erlassen, «wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert». Aus Pfisters Sicht ist diese Voraussetzung angesichts des russischen Kriegs erfüllt. Nach ihm wird die Schweiz «in der Ukraine (mit-)verteidigt».
Notrecht wie bei Corona?
Die Juristen des Bundes treten dieser Auffassung vehement entgegen, wie die Stellungnahme des Seco zeigt. Nach dieser Auslegung darf die Klausel in der Bundesverfassung, auf die sich Pfister bezieht, im vorliegenden Fall nicht angewandt werden. Sie komme nur zum Tragen, wenn eine klare gesetzliche Regelung fehle oder die Anwendung der Klausel explizit vorbehalten sei.
Dies ist zum Beispiel im Embargogesetz der Fall, was dem Bundesrat bei Sanktionen einen grossen Spielraum gibt. Im Kriegsmaterialgesetz hingegen gibt es keinen solchen Vorbehalt. Im Gegenteil, das Parlament hat gerade erst letztes Jahr beschlossen, dem Bundesrat in diesem Bereich keinerlei Ausnahmen mehr zu erlauben. (Bundesgesetz über das Kriegsmaterial (Kriegsmaterialgesetz, KMG) vom 13. Dezember 1996 (Stand am 1. Mai 2022))
Und selbst wenn der Bundesrat einen notrechtlichen Eingriff beschlösse, um auf die Schnelle Waffenlieferungen zuzulassen, wären damit nicht alle rechtlichen Probleme gelöst. Die Schweiz würde gleichzeitig auch ihre völkerrechtlichen Verpflichtungen als neutrales Land verletzen. NZZ, 25. April 2022
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