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Kurzinfos April 2019
Altersvorsorge: „Das Privatisierungsexperiment ist gescheitert“ Die ILO (Internationale Arbeitsorganisation der UNO) untersuchte die Auswirkungen der Altersvorsorgeprivatisierung vor allem in Lateinamerika und Osteuropa. Das Urteil fällt – aus Sicht der arbeitenden Menschen - vernichtend aus. Davon unbeeindruckt will die EU-Kommission die Privatisierung der Altersversorgung im Interesse privater Versicherungskonzerne vorantreiben.
Die ILO-Studie über die Auswirkungen der Pensionsprivatisierung kommt zu einem vernichtenden Ergebnis - in vielerlei Hinsicht:
- Verfall der Rentenhöhen: In vielen Ländern, in denen das Pensionssystem privatisiert wurde, stürzte die Pensionshöhe in Prozent des Aktiveinkommens regelrecht ab: in Kasachstan von 60% auf unter 30%, in Polen von 67% auf 40%, in Ungarn zwischen 9,8% und 18%. Die reduzierten Leistungsniveaus verfehlen in aller Regel die ILO-Mindeststandards und führten zu steigender Altersarmut.
- Rückgang der Abdeckungsrate (d.h. Anzahl der Pensionsversicherten an allen Beschäftigten): In den lateinamerikanischen Staaten, die Pensionsprivatisierungen vornahmen, sank diese Abdeckungsrate von 38% auf 27%. Auch in einigen osteuropäischen Staaten sank sie (Ungarn, Kasachstan), bestenfalls stagnierte sie.
- Explodierende Verwaltungs- und Overheadkosten: Im Unterschied zu öffentlichen Sozialversicherungssystemen haben private hohe Ausgaben für Marketing, Kundengewinnung, Risikoauslese, Gewinnausschüttung an Aktionäre. Spitzenreiter ist Argentinien, wo die Verwaltungskosen nach der Privatisierung von 6,6% der Beiträge auf über 50% in die Höhe schnellten.
- Steigende Ungleichheit zwischen den Geschlechtern. In privaten Pensionssystemen schlagen die kürzeren Erwerbszeiten von Frauen (aufgrund Kinderbetreuung und Pflege) noch stärker durch. Zugleich haben Frauen aufgrund niedrigerer Erwerbseinkommen auch geringere Möglichkeiten privat vorzusorgen. So sank z.B. in Bolivien der Anteil von Frauen mit Anspruch auf eine Alterspension von 23,7% auf 12,8%.
- Hohe Übergangskosten für den Staat: In der Zeit der Umstellung vom öffentlichen auf das private Pensionssystem fallen enorme Kosten für den Staat an, die zuvor völlig unterschätzt worden waren. „Während vermeintliche Entlastungseffekte in den öffentlichen Haushalten als ein zentrales Argument für Rentenprivatisierungen angeführt wurden, sahen sich viele Staaten mit kaum tragbaren Zusatzkosten konfrontiert. Die zur Finanzierung begebenen Staatsanleihen fanden sich dann zu einem Gutteil in den Portfolios der Pensionsfonds wieder, womit sich ein kostspieliger Kreis schloss, von dem letztlich nur die Finanzbranche profitiert.“ (https://awblog.at/pensionsprivatisierung-ilo-studie/)
- Enorme Markt- und Machtkonzentration bei großen Versicherungskonzernen innerhalb kürzester Zeit. In El Salvador und Bolivien blieben nur mehr zwei Konzerne im Versicherungsmarkt über. In Ungarn teilen sich sechs Konzerne 90% des Marktes, in Chile entfallen 86% der Versicherten auf die drei größten Pensionsfonds 86%. Die staatliche Regulation gegenüber den privaten Konzern erweist sich zumeist als schwach, da „die Regulierung und Überwachung des Pensionssystems oft von denselben wirtschaftlichen Gruppen gekapert wurde, die für die Verwaltung der Pensionsfonds verantwortlich waren.“ (Seite 26). Selbst die Weltbank hat mittlerweile das Problem der „Drehtüre“ zwischen dem Management der Versicherungskonzerne und den staatlichen Überwachungsagenturen erkannt.
- Entdemokratisierung: Bei öffentlichen Sozialversicherungssystemn sind Arbeitnehmer-VertreterInnen bzw. Gewerkschaften in die Verwaltung eingebunden; diese Beteiligung wurde durch die Privatisierung eliminiert.
- Große Unsicherheit durch Finanzkrisen: Die Finanzkrisen haben die Alterversorgung einer ganzen Generation ins Bodenlose stürzen lassen, weil private Pensionsfonds das Risiko individualisieren. In Argentinien vernichtete die Finanzkrise 2001/02 44% des Werts der privaten Pensionsfonds. In der Finanzkrise 2008 verloren die privaten chilenischen Pensionsfonds 60% der Erträge, die im Zeitraum 1982-2008 zugeflossen waren.
Viele Staaten haben ihre Schlüsse aus den katastrophalen Erfahrungen mit privatisierten Pensionssystemen gezogen. 60 Prozent der 30 Länder, die ihre Pensionssysteme weitgehend oder vollständig privatisierten, haben inzwischen den Ausstieg aus der Privatisierung in die Wege geleitet. Der lakonische ILO-Kommentar: „Das Pivatisierungsexperiment ist gescheitert.“ Bei der EU-Kommission ist diese Einsicht noch nicht angekommen. Im Gegenteil: Sie steigt aufs Gaspedal in Richtung Privatisierung der Pensionssysteme.
EU-Kommission gibt Gas für Pensionsprivatisierung
Zwei Hebel stehen der EU-Kommission zur Verfügung, um die Privatisierung der Alterversorgung zu forcieren:
(1) die Verschlechterung der öffentlichen, solidarischen Pensionsversicherungssysteme durch permanente Sparauflagen für die Mitgliedstaaten (EU-Fiskalpakt, Six-Pack).
(2) die Forcierung der „Vollendung der EU-Kapitalmarktunion“ durch ein EU-weit standardisierten Produkt der privaten Altersvorsorge
Pensionsraub schreitet voran
Der EU-Fiskalpakt sowie verschiedene EU-Verordnungen (Sixpack, Twopack) geben der EU-Kommission scharfe Instrumente in die Hand, um die öffentlichen Haushalte unter permanenten Kürzungsdruck zu bringen. Mit dem Damoklesschwert von finanziellen Sanktionen kann die EU-Kommission im „Europäischen Semester“ als „Empfehlungen“ getarnte Vorgaben für die Budgetpolitik der Mitgliedsstaaten formulieren. Und Länder, die sich unter den „EU-Rettungsschirm“ gedrängt werden, werden schlichtweg erpresst. So musste Griechenland seine staatlichen Pensionen im Schnitt um 30% senken und das gesetzliche Antrittsalter auf 67 Jahre erhöhen. Auch in Österreich erfolgen die Verschlechterungen bei der Pensionsversicherung im Gleichklang mit der EU-Entwicklung. Der Pensionsabbau der schwarz-blauen Regierung unter Schüssel in den Jahren 2003 ff geht unmittelbar auf die sog. „EU-Lissabon-Strategie 2010“ zurück, auf die sich die Regierungen der EU-Staaten Anfang 2000 verständigt hatten.
Die langfristigen Folgen dieser „Pensionsreformen“ v.a. durch die Ausweitung der Durchrechnungszeiträume sind gravierend: Ein Mann erhält in 20 Jahren – unter sonst gleichen Eckdaten – um 25% weniger Pension als heute; Frauen müssen sogar Einbußen von 36% in Kauf nehmen. Die EU-Kommission lobte sodann diesen Raubzug an den Pensionen als „beträchtlichen Fortschritt“ bei der Umsetzung der EU-Lissabon-Ziele (Salzburg 24, 11.12.2007), mahnte aber zugleich aber kräftigere Abschläge bei Frühpensionen an. Diese erfolgten dann unter rot-schwarz, als der EU-Kommission ab 2010/2012 mit dem EU-Fiskalpakt und diversen EU-Verordnungen ein probates Druckmittel zur Verfügung stand. Besonders bemerkenswert: Während diese EU-Verordnungen einen strikten Austeritätskurs einfordern, sind höhere staatliche Defizite, die zur Finanzierung „des Aufbaus einer vollständig kapitalgedeckten Säule“ im Rentensystem dienen, ausdrücklich erlaubt.
Das hat PEPP!
Das Schlechtmachen und Schlechtreden öffentlicher solidarischer Versicherungssysteme dient dazu, die Menschen in die private Altersvorsorge zu drängen. Unter dem Titel „Vollendung der EU-Kapitalmarktunion“ hat die EU-Kommission 2017 Pläne für neues europaweites privates Altersvorsorgeprodukt vorgestellt. Der klingende Titel des Projekts: PEPP („Pan-European Personal Pension“). Damit soll ein einheitliches EU-Sparprodukt geschaffen werden, das die privaten Pensionskassen in der EU von derzeit 700 Milliarden auf 2,1 Billionen (!) Euro im Jahr 2030 in die Höhe katapultieren soll. Denn derzeit – so lamentiert die EU-Kommission – „haben nur 27 % der Europäerinnen und Europäer zwischen 25 und 59 Jahren eine private Altersvorsorge abgeschlossen.“
Völlig unbeeindruckt von der Tatsache, dass gerade die Expansion die privaten Pensionsfonds Treibriemen der tiefen Finanz- und Wirtschaftskrise gewesen sind, der in vielen Ländern eine ganze Generation in die Altersarmut gestürzt hat, verkauft die EU-Kommission diese geplante Verdreifachung des Markes für private Pensionsvorsorge als „Schutz vor Altersarmut“ und als „enormes Potenzial“, um „Investitionen in unsere Wirtschaft fördern.“ Die Arbeiterkammer über PEPP: „Mit PEPP forciert die EU-Kommission die Verlagerung der Kosten und Risiken auf die Individuen.“ (A&W-Blog, 13.12.2018)
Da die EU gleichzeitig über den EU-Fiskalpakt auch alles unternimmt, um öffentliche Investitionen in lebensnotwendige Infrastrukturen auszuhungern, wird damit der nächste Turbomotor zur Privatisierung weiter Bereiche der Daseinsvorsorge gezündet – von Gesundheit und Bildung bis zu Energie und Wasser. Das hat tatsächlich PEPP – für private Vermögensverwalter, die im Vorfeld dieser EU-Initiative kräftig bei der EU-Kommission lobbyiert hatten. Gerald Oberansmayr, April 2019.
https://www.solidarwerkstatt.at/soziales-bildung/das-privatisierungsexperiment-ist-gescheitert
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Bolkestein-Richtlinie: Erfolg für Zivilgesellschaft Der Versuch der EU-Kommission, mit einer Verschärfung der EU-Dienstleistungsrichtlinie (auch Bolkestein-Richtlinie genannt) die politischen Gestaltungsmöglichkeiten bei öffentlichen Dienstleistungen weiter einzuschränken, ist vorerst gescheitert. Im Europäischen Rat konnte keine Einigung über den Richtlinienentwurf der Kommission vom Januar 2017 hergestellt werden.
"Der zivilgesellschaftliche Protest war ein Erfolg", sagt Jana Mattert, Mitglied im Attac-Koordinierungskreis. "Der Richtlinienentwurf hätte eine weitere Schwächung der Daseinsvorsorge und erheblichen Demokratieabbau zur Folge gehabt."
"Der Entwurf zielte darauf ab, öffentliche Dienstleistungen und kommunale Satzungen marktkonform zu machen", ergänzt Thomas Eberhardt-Köster, ebenfalls Mitglied im Koordinierungskreis von Attac. "Stattdessen sollten Kommunen weiterhin öffentliche Dienstleistungen selbst anbieten und Dienstleistungsmärkte regulieren können."
Der Entwurf hatte vorgesehen, Mitgliedsstaaten zu zwingen, Dienstleistungsvorschriften künftig bereits in ihrem Entwurfsstadium nach Brüssel zu melden. Die Kommission hätte dann das Recht erhalten, die neuen Vorschriften auf ihre Bolkestein-Konformität zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen.
Auf Initiative der lobbykritischen Organisation Corporate Europe Observatory (CEO) hatte ein EU-weites Bündnis von Bürgermeister*innen, Gewerkschaften und sozialen Bewegungen, darunter Attac, gegen den Kommissionsentwurf protestiert. Der öffentliche Druck verstärkte die Konflikte im Europäischen Rat, der weder untereinander noch mit Kommission und Parlament zu einer Einigung kam. Bis auf Weiteres liegt das Vorhaben nun auf Eis.
Leider ist das noch keine endgültige Entwarnung, denn nach der Europawahl könne die Kommission ihre Pläne wieder aufnehmen. "Auch der EuGH fällte schon mehrere Urteile zur Bolkestein-Richtlinie, die den Spielraum für die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen immer weiter einengen", warnt Thomas Fritz, Mitglied der österreichischen Attac-AG Privatisierung. Daher müsse die Zivilgesellschaft den Druck weiter erhöhen, um schädliche Eingriffe der EU in die Daseinsvorsorge wieder zurückzudrängen. 25. April 2019, https://www.attac.de/startseite/detailansicht/news/bolkestein-richtlinie-erfolg-fuer-europaeische-zivilgesellschaft/ und den Bericht von CEO im Dezember 2018: https://corporateeurope.org/de/power-lobbies/2018/12/bolkestein-kehrt-zur-ck-die-eu-kommission-greift-nach-der-macht-ber
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SVP-Selbstbestimmungsinitative Im Nachgang zur sogenannten Selbstbestimmungsintiative der SVP stellt Patrick Walder in der WoZ vom 29. November 2018 grundsätzliche Fragen bezüglich Schutz de Menschenrecht – Fragen, die man eigentlich vor der Abstimmung hätte stellen sollen. Allerdings ging es vielen Linken und Menschenrechtern vorrangig draum, einen Sieg gegen die SVP zu gewinnen. Grundsätzliche Diskussionen über den Zusammenhang von Demokratie, Justiz und Menschenrechten waren da nicht gefragt. Es ist allerdings nicht sicher, wer hier gewonnen hat – die antidemokratische Politik von Economie Suisse und ihren Verbündeten, denen es darum ging Handelsverträge gegenüber demokratischer Einflussnahme zu schützen (Investitionsschutzabkommen) oder die Menschenrechtsaktivisten, für die Menschenrechte offenbar vom Himmel fallen und von Gerichten mit unmittelbarer göttlicher Einsicht zu unserem Wohl umgesetzt werden.
Bloss drei Prozent der Abstimmenden fürchteten sich vor einem Abbau der Menschenrechte durch die Initiative so, dass sie diese Befürchtung als Hauptmotiv angaben. https://www.voto.swiss/wp-content/uploads/2019/01/VOTO_Bericht_25.11.2018_DE.pdf. Die Diskussion von Walder ist zu finden unter WOZ, Nr 48, S. 7, 29. November 2018, https://www.woz.ch/-9314. Lesenswert bezüglich Gewaltentrennung und Überhöhung von Gerichten ist der Artikel von Michael Wolffsohn, Zwischen Demokratie und Aristokratie, in der NZZ vom 24. April 2019, S. 41, https://zeitungsarchiv.nzz.ch/neue-zuercher-zeitung-vom-24-04-2019-seite-41.html?hint=5745574
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Euronationalismus „wagen“ Gemäss Klaus Geiger, Ressortleiter Aussenpolitik der deutschen Tageszeigung „Die Welt“, ist der Nationalismus ist eine Erfolgsgeschichte. „Ja, von ihm führt eine Linie zu Selbstüberhöhung, Imperialismus und zum Abscheulichsten, was Menschen jemals anderen Menschen angetan haben. Aber von ihm führt auch eine Linie zu den vitalsten und mächtigsten Demokratien der Erde.
Wir müssen diese Erfolgsgeschichte wiederholen – auf europäischer Ebene. Wer heute auf den Kontinent blickt, sieht einen Flickenteppich, der dem Deutschland von vor 200 Jahren ähnelt. Die meisten Menschen fühlen sich ihrer Nation immer noch näher als dieser EU. So wie einst ihr deutscher Teilstaat den Menschen mehr bedeutete als die deutsche Nation.
Auch deshalb erstarkt nun der falsche Nationalismus in Europa. Jener Nationalismus, der nicht für Freiheit, Vernunft und Fortschritt steht, sondern für Manipulation, Aggression und Intoleranz – die Europa und die Welt in die zwei grössten Kriege der Menschheitsgeschichte stürzten. Dieser Nationalismus schwächt Europa.
Das beste Instrument, um die EU zu stärken, aber ist paradoxerweise – ebenfalls der Nationalismus. Europa muss die richtigen Lektionen des Nationalismus lernen. Es muss sich eine kontinentale Identität entwickeln – so wie im 19. Jahrhundert eine nationale Identität entstand.
Ein solcher europäischer Nationalismus darf nicht auf Rasse, Ethnie oder Religion beruhen. Sein Fundament müssen die Werte sein, auf denen die erfolgreichsten Nationalstaaten beruhen: Freiheit, Gleichheit, Gewaltenteilung. Die EU basiert bereits auf diesen Prinzipien, man muss sie endlich konsequent und selbstbewusst umsetzen. Nur dann entsteht Wirgefühl.
Eine zentrale Voraussetzung für dieses Wirgefühl sind feste und sichere Grenzen. Man muss definieren, was Europa ist. Das bedeutet keine Abschottung. Nötig ist aber gesteuerte Zuwanderung, die auf Rechten und Sanktionen beruht.
Ein couragiertes, selbstbestimmtes Europa muss auch klar definieren, wer seine Freunde und wer seine Gegner sind. Die Formel ist einfach: Unsere Freunde sind jene Nationen, die unsere Werte teilen.
Ein nationengleiches Europa muss seine Werte zudem nach innen verteidigen. Es ist nötig, Ländern mit Härte zu begegnen, die demokratische Regeln in der EU schleifen wollen. Das wird langfristig nicht zu Spaltung, sondern zu grösserer Einheit führen.
Solange aber die Europäer die EU als inkonsequent und schwach erleben, fühlen sich die Bürger besser in ihren Nationalstaaten geschützt. Erst wenn es europäische Identität, europäischen «Nationalstolz» und Patriotismus gibt, werden sich die Menschen auch als Europäer fühlen – was, wie der deutsche Föderalismus zeigt, parallele regionale und nationale Entitäten und Identitäten nicht ausschliesst. Tages-Anzeiger, 14. April 2019. Da kann man nur sagen, nein danke! Aber danke für die Offenheit.
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Triste Sophistik Die Schweiz wird dem Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) bis auf weiteres nicht beitreten. Das hat der Bundesrat am 3. April 2019 beschlossen. Er stellt sich damit gegen National- und Ständerat, die vergangenes Jahr einer Motion zugestimmt hatten, die eine möglichst rasche Unterzeichnung forderte. Der Bundesrat will jedoch bis spätestens Ende 2020 eine Neubeurteilung vornehmen und dafür auch externe Sachverständige beiziehen. Insbesondere die Kündigung des Vertrags über nukleare Mittelstreckensysteme (INF) durch die USA und Russland müsste dabei berücksichtigt werden, heisst es in einer Mitteilung. Ursprünglich wollte der Bundesrat erst 2025 eine erneute Neubeurteilung vornehmen.
Aussenminister Ignazio Cassis (fdp.) hat dem Bundesrat drei Optionen zur Diskussion gestellt: den Vertrag sofort zu unterzeichnen, eine Konsultation durchzuführen oder ihn nicht zu unterzeichnen. Cassis selbst soll die Option einer Konsultation bevorzugt haben. Doch insbesondere aus dem Verteidigungsdepartement und aus dem Finanzdepartement kamen Einwände. Bundesrat Ueli Maurer (svp.) soll den Beizug externer Experten vorgeschlagen haben, wie es nun in den Beschluss eingeflossen ist.
Nationalrat Carlo Sommaruga (sp., Genf), der die Motion zur sofortigen Unterzeichnung eingereicht hatte, ist über den Entscheid nicht erfreut. Er spricht von einer Geringschätzung des Parlaments durch den Bundesrat. So habe der Ständerat bei seinem Entscheid im Dezember 2018 auch die Option einer Neubeurteilung auf dem Tisch gehabt – und abgelehnt. Bereits damals war der Bundesrat mit einer rascheren Standortbestimmung einverstanden. Sommaruga zweifelt jedoch den Nutzen einer erneuten Beurteilung grundsätzlich an. So sei auch die die Kündigung des INF-Vertrags durch die USA bereits Ende 2018 absehbar gewesen.
Differenzierter urteilt die CVP-Nationalrätin Elisabeth Schneider-Schneiter (Basel-Landschaft), die auch die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats präsidiert. Sie hat zwar wie fast die gesamte CVP-Fraktion im vergangenen Jahr Sommarugas Motion unterstützt. Doch eine fundierte Beurteilung findet sie heute richtig. «Wichtig ist, dass die Schweiz das Ziel eines Atomwaffenverbots langfristig nicht aus den Augen verliert.»
Dass die Schweiz auch weiterhin in der nuklearen Abrüstung engagiert bleiben soll, streicht auch der Bundesrat in seiner Mitteilung hervor. Gerade für ihre Rolle als Brückenbauerin in diesem Prozess könnte es jedoch kontraproduktiv sein, wenn das Land dem Verbotsvertrag beitreten würde. Dieses Argument führte bereits im vergangenen Juni eine Arbeitsgruppe mit Vertretern des Aussen-, des Wirtschafts- sowie des Verteidigungsdepartements gegen die Unterzeichnung an – auch wenn humanitäre, völkerrechtliche und friedenspolitische Überlegungen für einen Beitritt sprächen.
Der Kernwaffenverbotsvertrag könne zudem die sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz beeinträchtigen, hiess es im damaligen Bericht weiter. Denn in einem Kriegsfall würde die Schweiz möglicherweise mit einem Kernwaffenstaat beziehungsweise dessen Alliierten – sprich Nato-Staaten wie Frankreich oder Deutschland – zusammenarbeiten. Der Vertrag würde der Schweiz die Option verschliessen, sich im Rahmen eines Bündnisses «explizit unter einen Nuklearschirm zu stellen».
Es ist nicht das erste Mal, dass es zwischen dem Parlament und dem Bundesrat zu Differenzen in der Aussenpolitik kommt. Grundsätzlich liegen die operativen Kompetenzen bei der Landesregierung. Das Parlament hat jedoch ein Mitwirkungsrecht bei Grundsatzfragen und übt die Oberaufsicht aus. NZZ, 4. April 2019, S. 1
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Partnerschaftsabkommen: EU fischt fremd Wenn Marokko ratifiziert, ist das auf EU-Ebene Anfang März 2019 vereinbarte ‚Partnerschafts‘-abkommen über Fischerei zwischen der EU und Marokko beschlossene Sache. Das Abkommen war umstritten, sogar ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) gab es im Februar 2018 dazu. Problematisch war die Einbeziehung der Gewässer im Gebiet der Westsahara, auf das Marokko Anspruch erhebt, was aber international nicht anerkannt wird.·Laut Protokoll zur Umsetzung des Abkommens können Fischereibetriebe der EU-Staaten vier Jahre lang in Meeresgebieten vor Marokko ihre Netze auswerfen, dafür erhält das Königreich Marokko insgesamt 208 Millionen Euro. Nichtregierungsorganisationen kritisieren die Handels- und Fischereiabkommen der EU schon lange. Aus ihrer Sicht ist das EU-Marokko- Abkommen nicht nur wegen der Westsaharafrage problematisch, sondern weil derlei "Partnerschaftsvereinbarungen" erfahrungsgemäß massiv zur Überfischung beitragen und gleichzeitig die lokalen kleinfischereilichen Strukturen zerstören. Umwelt aktuell April 2019, S. 14, Ministerrat: www.kurzlink.de/rat-eu-marokko/
Qantara: www.kurzlink.de/qantara-Q2-2019
Hintergrund: www.forumue.de/handel-mit-demmaghreb- frei-oder-fair/
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Krass: Europäische Bewegung Deutschland fordert Zensur für EU-Kritik Die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) . und ihre Spitzenverbände, darunter der Deutsche Naturschutzring (DNR), haben im Februar 2019 ihren Forderungskatalog "Mehr Europawahlkampf . auf allen gesellschaftlichen Ebenen" herausgebracht. Sie wünschen sich "einen besseren Zugang zu Informationen, weniger Propaganda und weniger Raum für europaskeptische Argumente und mehr proeuropäische Gesichter und Arenen". Übersetzt: noch mehr euronationale Propaganda und Zensur für EU-Kritiker in öffentlichen Medien. Umwelt aktuell, April 2019, S. 26
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Lobbyismus in der EU Kurz vor der EU-Wahl hat die NGO LobbyControl einen EU-Lobbyreport veröffentlicht und geht darin dem Lobbyismus in Brüssel auf den Grund. Das Fazit: Die EU unternimmt zu wenig gegen den einseitigen Lobbyeinfluss von Konzernen. Es fehlen wirksame Regeln, um Konzerneinflüsse über einseitig besetzte Expertengruppen, unausgewogene Lobbytreffen oder informelle Kanäle zu begrenzen. In Sachen Lobbytransparenz ist Brüssel jedoch Berlin und anderen Hauptstädten Europas gemäss Lobby-Control voraus und könnte Inspirationsquelle für die Einführung mitgliedstaatlicher Lobbyregister werden.
Massive Lobbymacht in Brüssel
25.000 Lobbyisten sind derzeit in Brüssel aktiv, zwei Drittel von ihnen arbeiten im Auftrag von Unternehmen. Der EU-Lobbyreport dokumentiert und bewertet, was die EU-Entscheidungsträger/innen in den letzten Jahren unternommen haben, um den Einfluss von Lobbyist/innen transparent zu machen und einseitiger Einflussnahme einen Riegel vorzuschieben. Klare Regeln und Schranken für Lobbyismus sind eine wichtige Voraussetzung, um übermäßigen Einfluss von Partikularinteressen zu verhindern. Gerade in Brüssel, wo die politischen Prozesse kompliziert sind und die Öffentlichkeit nicht so genau hinschaut.
Unternehmen dominieren bei der Einflussnahme
Nicht angepackt haben die Institutionen das große Problem der Unausgewogenheit des Lobbyeinflusses in Brüssel. Das führt immer wieder dazu, dass Unternehmen zu viel Einfluss auf europäische Gesetze nehmen können. So ist der Stoff Bisphenol A trotz Verdachts, dass er die Hormone schädigt, weiterhin in Lebensmittelverpackungen enthalten oder werden Handelsabkommen im Wesentlichen nach den Wünschen großer Unternehmen gestaltet. Das Verhältnis der Lobbytreffen mit der Kommission ist Ausdruck dieses Problems. Im Schnitt finden 70 Prozent der veröffentlichten Treffen der EU-Kommission mit Unternehmensvertretern statt.
Auch wenn die EU-Kommission Expertise einholt, sind Unternehmen ganz wichtige Ansprechpartner für sie. Zu häufig haben dann diejenigen entscheidendes Mitspracherecht, die eigentlich reguliert werden sollen. Zum Beispiel: Die Expertengruppe, die die EU-Kommission dabei unterstützen sollte, realistischere Abgastests für Fahrzeuge zu entwickeln, bestand zu 70 Prozent aus Vertreter/innen der Automobilindustrie.
Die EU hat es versäumt, Maßnahmen gegen diese unausgewogene Einflussnahme einzuführen. Das muss sich in der neuen Wahlperiode dringend ändern!
Regierungen der Mitgliedstaaten als Lobbyvehikel
Eine zentrale Rolle für einseitige Lobbyeinflüsse spielen die EU-Mitgliedstaaten. Über den intransparenten Rat der EU boxen Regierungen immer wieder die Interessen ihrer heimischen Industrien durch. Die Bundesregierung verwässerte oder verzögerte zum Beispiel wirksame Abgastests oder bessere Regeln beim Kampf gegen Steuervermeidung und -hinterziehung. Es ist also falsch, das Lobbyproblem allein auf EU-Ebene auszumachen. Die Mitgliedstaaten sind nicht besser.
Acht zentrale Faktoren für die Macht der Konzerne
Der Lobbyreport benennt acht zentrale Faktoren für die Macht der Konzerne in Brüssel. Dazu gehören das Anwerben von Politiker/innen als Lobbyisten, die Abhängigkeit der EU-Bürokratie von Unternehmensexpertise oder privilegierte Zugänge durch Exklusiv-Veranstaltungen wie Oettingers „Mini-Davos“; aber auch die Komplexität des Gesetzgebungsprozesses oder das Drohpotenzial, das Konzerne aufgrund ihrer wirtschaftlichen Macht nun mal haben. Diese Probleme werden nicht alle allein mit dem Zurückdrängen ihres Lobbyeinflusses beseitigen.
LobbyControl schlägt einen 5-Punkte-Plan für die nächsten 5 Jahre vor:
1. Konzerneinfluss begrenzen: Kommissare, Beamte und Abgeordnete müssen verpflichtet werden, ihre Lobbytreffen ausgewogener zu gestalten. Expertengruppen dürfen nicht mehr von Konzernvertretern dominiert sein.
2. Abhängigkeit von Unternehmensexpertise reduzieren: In der EU-Kommission arbeiten rund 32.000 Menschen. Sie sind für 510 Millionen Bürger*innen zuständig. Zum Vergleich: Allein in der deutschen Finanzverwaltung sind 45.000 Menschen beschäftigt. Deswegen: Die EU-Kommission braucht mehr interne Expertise.
3. Privilegierte Zugänge für Konzerninteressen minimieren: Strengere Regeln beim Wechsel von Politikern in die Wirtschaft und ein Ende der vielen Exklusiv-Veranstaltungen von Konzernen und Politik wie Oettingers Mini-Davos.
4. Reform des Rates der EU: Der Rat der EU ist das intransparenteste Gremium Europas. Das muss sich ändern. Denn zurzeit boxen die nationalen Regierungen hier viel zu oft die Interessen ihrer heimischen Industrien durch. Wir brauchen ein Lobbyregister beim Rat und Einblick in die Verhandlungspositionen der Mitgliedsstaaten.
5. Mehr Lobbytransparenz: Umfassendes, verbindliches Lobbyregister mit verlässlichen Daten für alle EU-Institutionen und eine legislative Fußspur, die den Einfluss von Lobbygruppen auf die europäische Gesetzgebung sichtbar macht. https://www.lobbycontrol.de/wp-content/uploads/EU-Lobbyreport2019.pdf
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EU-Gerichtshof für Paralljustiz Am 30. April 2019 hat der EU-Gerichtshof seine Entscheidung über die Vereinbarkeit von Schiedsgerichten mit EU-Recht getroffen. Konkret ging es um das im CETA-Abkommen vorgesehene Schiedsgerichts-System ICS (International Court System). Das Gericht urteilte, dass solche Konzernklage-Rechte in Abkommen der EU mit anderen Ländern mit europäischem Recht vereinbar sind. Schiedsgerichte ermöglichen Konzernen und privaten Investoren den Zugang zu einem obskuren Parallel-Justizsystem. Es ist ein Gerichtssystem für 1% der Bevölkerung. Der EUGH hat nun bestätigt, dass dieses System nicht mit EU-Recht kollidiert. Doch das Gericht legt in seinen Entscheidungen letztlich auch nur aus, was in den europäischen Verträgen steht. Was in diesen steht, ist eine politische Entscheidung: multinationalen Konzernen zu erlauben, demokratisch gewählte Regierungen zu tyrannisieren.
Bislang wurden meist kleinere Staaten verklagt. Jetzt droht auch Deutschland eine Mega-Zahlung: Durch den Atomausstieg musste Vattenfall zwei Kernkraftwerke schliessen. Vattenfall fordert dafür 6,1 Milliarden Euro inkl. Zinsen Schadensersatz vor einem Schiedsgericht in Washington. Die Entscheidung wird noch in diesem Jahr getroffen. Was wird geschehen, wenn Politik, Bürgerinnen und Bürger in den nächsten Jahren einen echten Umbau der Wirtschaft in ein nachhaltigeres Postwachstums-Modell beschließen? Das wird sowieso schon Hunderte von Milliarden kosten. Gemäss Institionsschutzabkommen sollen dann noch Entschädigungen aus Steuergeldern noch oben drauf kommen. Die privatisierte Paralleljustiz-System ist toxisch. Es blockiert die demokratische Teilhabe an der Gestaltung der Zukunft. Newsletter Mehr Demokratie, vom 30. April 2019.
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